Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden. 12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag, Kaufvertrag
Verschiedenes. 12.1 13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung Vertragsänderung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
12.2 13.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 13.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
13.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 13.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: System Mietvertrag, System Mietvertrag, Miet Und Programmüberlassungsvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§ 126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, Vertragsänderung oder eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen RücktrittKündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 12.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Dienstvertrag, Dienstvertrag, Dienstvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§ 126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, Vertragsänderung oder eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen RücktrittKündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 12.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Dienstvertrag, Dienstvertrag, Dienstvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung Behinderungsanzeige oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag
Verschiedenes. 12.1 13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
12.2 13.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 13.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch bei der Rückgabe der Mietsache einzuhalten. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, vor der Zugriffsmöglichkeit des Anbieters schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
13.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter Anbieter, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 13.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: System Mietvertrag, System Mietvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden 15.1 Der Kunde ist (z.B. für eine Vertragsänderunga) zur Aufrechnung nur berechtigt, eine Behinderungsanzeigesoweit sein Gegenanspruch entweder (aa) unbestritten oder (bb) rechtskräftig festgestellt ist; (b) zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, eine Kündigung soweit sein Gegenanspruch entweder (aa) unbestritten oder einen Rücktritt(bb) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenrechtskräftig festgestellt ist.
12.2 Der Anbieter 15.2 Dieser Vertrag und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse seine Auslegung sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sämtliche mit ihm im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahrenstehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse unterliegen dem deutschen Sachrecht. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung Geltung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per EUN-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Satz 1 gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
15.4 Erfordert das Erfordernis der Vereinbarung die Schriftform, genügt, sofern nichts anderes bestimmt ist, eine einfache E-Mail.
15.5 Die Anlagen zu diesem Vertrag bilden einen integralen Bestandteil dieses Vertrages. Im Falle von Konflikten zwischen den Bestimmungen der Anlagen und den Bestimmungen im Hauptteil dieses Vertrages haben die Bestimmungen im Hauptteil dieses Vertrages Vorrang vor den Bestimmungen in den Anlagen, mit Ausnahme von Anlage 1 (Datenschutz), die stets Vorrang hat.
15.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
15.7 Dieser Vertrag enthält zusammen mit seinen Anlagen sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der vertragsschließenden Parteien im Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Er ersetzt alle früheren Vereinbarungen und Übereinkommen, mündlichen oder schriftlichen Absichtserklärungen und anderen rechts-verbindlichen oder unverbindlichen Absprachen und Nebenverabreden zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand.
15.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist Berlin.
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Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag, Kaufvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.einer
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag
Verschiedenes. 12.1 9.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher des zwischen den Parteien geschlossener Verträge geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform 5 Tagen schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-mail genügt diesem Schriftformerfordernis.
12.2 9.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung vor
9.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des zwischen dem Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisseseventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 9.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter Anbieter, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 9.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Service Agreement
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§ 126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, Vertragsänderung oder eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen RücktrittKündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige
12.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 12.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Dienstvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen 11.1. Einrichtungen des Kunden Der Kunde wird auf Anforderung des Dienstanbieters und Ergänzungen sämtlicher soweit erforderlich, unverzüglich alle Einrichtungen, Computerressourcen, Software-Programme, Netzwerke, persönliche und Geschäftsinformationen zugänglich machen, die für die Ausführung der hier aufgeführten Leistungen oder Vertragsverpflichtungen notwendig sind. Der Dienstanbieter erklärt sich einverstanden, die Regeln und Vorschriften des Kunden bezüglich Sicherheit und Verhalten einzuhalten, vorausgesetzt, der Dienstanbieter wurde über diese Regeln und Vorschriften in Kenntnis gesetzt.
11.2. Aufträge Nach der Unterzeichnung eines Angebots kann der Kunde dem Dienstanbieter umgehend einen gültigen Auftrag erteilen. Unbeschadet irgendwelcher gegenteiliger Bestimmungen dieser Vereinbarung werden die Aufträge ausschließlich für Abrechnungszwecke des Kunden verwendet; darin enthaltene Bedingungen des Kunden, die den Bedingungen des Dienstanbieters widersprechen, gelten nicht und werden in Bezug auf die Beziehung zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werdenund diese Support-Vereinbarung, einschließlich aller gemäß dieser Vereinbarung erstellten Angebote, als nichtig erachtet. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform Die Nichtausstellung oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückscheindie Nichtzurverfügungstellung eines Auftrags seitens des Kunden führt unter keinen Umständen dazu, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderungdass der Kunde von den Verpflichtungen gemäß dieser Support-Vereinbarung befreit wird, eine Behinderungsanzeigeinsbesondere der Verpflichtung, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenDienstanbieter rechtzeitig zu bezahlen.
12.2 11.3. Ausländische Staatsangehörige Der Anbieter Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstanbieter ausländische Staatsangehörige beschäftigt und dass diese ausländischen Staatsangehörigen im Namen des Dienstanbieters arbeiten werden, um die mit diesem Vertrag vereinbarten Verpflichtungen und Leistungen zu erfüllen.
11.4. Dritte Gemäß Abschnitt 11.7 hat der Dienstanbieter das Recht, für die Ausführung der Vertragsverpflichtungen des Dienstanbieters Dritte, einschließlich Offshore-Unternehmen, die ausländische Staatsangehörige beschäftigen, sowie Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften des Dienstanbieters, die ebenfalls ausländische Staatsangehörige sein können, („Subunternehmer“) hinzuzuziehen; in dieser Support-Vereinbarung beinhalten alle Verweise auf den Dienstanbieter oder seine Arbeitnehmer auch diese Subunternehmer.
11.5. Technische Daten Der Kunde wird dem Dienstanbieter keine technischen Daten im Sinne der International Traffic in Arms Regulations („ITAR“) (Amerikanische Vorschriften über den internationalen Waffenhandel) unter 22 CFR 120.10 zur Verfügung stellen. Der Kunde bestätigt, dass alle an den Dienstanbieter übermittelten Informationen so überprüft und gesäubert wurden, dass alle technischen Daten und anderen sensiblen Informationen, die für die von ITAR regulierten Projekte des Kunden relevant sind, entfernt wurden und dass die zur Verfügung gestellten Informationen nur für Fehlerberichte der Produkte des Dienstanbieters relevant sind.
11.6. Vorschläge/Verbesserungen der Software Alle Vorschläge, Lösungen, Verbesserungen, Berichtigungen und anderen Beiträge des Kunden in Bezug auf die dem Kunden zur Verfügung gestellte Software oder andere Materialien des Dienstanbieters sind Eigentum des Dienstanbieters, und der Kunde sind verpflichteterklärt sich hiermit einverstanden, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige alle damit zusammenhängenden Rechte an den Dienstanbieter zu übertragen. Diese Support- Vereinbarung hindert den Dienstanbieter in keiner Weise an der Verwendung des Know-how, der Methoden oder Verfahren für als vertraulich bezeichnete Informationennotwendig erachtete Zwecke, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, Dienstanbieter bei der Durchführung Erfüllung der Vertragsleistungen erworben oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissesverwendet hat.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Support Agreement
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben 7 Kalendertagen in Textform schriftlich durch den Anbieter B&M bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformer- fordernis.
12.2 Der Anbieter B&M und der Kunde sind verpflichtet, verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung Vertrags- beziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter B&M und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertrags- partner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Dem Anbieter B&M und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter B&M, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge Das CISG (UN-Recht, Konvention vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISGWarenkauf) ist ausgeschlossen.
12.5 Sollten Vereinbarungen des geschlossenen Vertrages oder dieser AGB in seinen Bestandteilen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
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Samples: Kaufvertrag
Verschiedenes. 12.1 13.1. Die Vereinbarung gilt persönlich gegenüber dem Kunden, der seine Rechte oder Pflichten oder Teile davon gemäss der Vereinbarung oder den besonderen Bedingungen für die Dienstleistungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Händlers nicht abtreten, delegieren, lizenzieren oder im Unterauftrag vergeben darf.
13.2. Der Händler hat das Recht, diese Vereinbarung jederzeit an ein Unternehmen der Volvo‐Gruppe zu übertragen. Der Kunde stimmt der Vertragsübernahme zu und entbindet den Händler ohne weitere Ansprüche vom Vertrag
13.3. Wenn der Händler keine Rechte aus diesem Vertrag oder den besonderen Bestimmungen für die Dienstleistungen oder dem Urheberrecht oder anderem geistigen Eigentum der Schnittstelle geltend macht, ist dies nicht als Änderung dieses Vertrages oder als Verzicht auf die Rechte des Händlers unter diesem Vertrag oder gemäss einer Bestimmung der anwendbaren Gesetze zu verstehen.
13.4. Die Zeit für die Erfüllung aller Verpflichtungen des Händlers ist nicht wesentlich.
13.5. Wenn eine Bedingung oder ein Teil der Vereinbarung von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig oder undurchsetzbar befunden wird, wird diese Bestimmung in dem erforderlichen Umfang von der Vereinbarung getrennt und ist unwirksam, ohne (soweit dies möglich ist) dass dies zu Änderungen an anderen Bestimmungen oder Teilen der Vereinbarung führt. Die anderen Bestimmungen werden nicht tangiert und Ergänzungen sämtlicher bleiben in vollem Umfang in Kraft.
13.6. Der Händler kann die Bedingungen dieser Vereinbarung mit einer Frist von drei Monaten gegenüber dem Kunden ändern. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die neuen Bedingungen akzeptiert hat, wenn er die Dienstleistungen während 3 Monaten nach Veröffentlichung / Bekanntgabe dieser Änderungen weiterhin in Anspruch genommen hat. Wenn der Kunde den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht zustimmt, kann der Kunde dieses Dokument nicht unterzeichnen und die Schnittstellen nicht herunterladen, darauf zugreifen, sie installieren oder anderweitig verwenden.
13.7. Diese Vereinbarung und gegebenenfalls die besonderen Bedingungen für die Dienstleistungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenParteien.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen13.8. Die Entstehung, die Existenz, die Konstruktion, die Leistung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrages oder einer der Bestimmungen des Vertrags unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des
13.9. Die schweizerischen Gerichte am Sitz des Händlers sind ausschliesslich Zuständigkeit für die Beurteilung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzwdieser Vereinbarung ergeben können. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, Anhang 2 – Vereinbarung über die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf beaufragte Verarbeitung von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.Personendaten
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Samples: Rahmenvertrag Für Die Nutzung Der Verbundenen Dienste
Verschiedenes. 12.1 14.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher des zwischen den Parteien geschlossener Verträge geschlossenen Vertrages sowie des Leistungs- scheins/Anlagenübersicht und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform schriftlich durch den Anbieter B&M bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-mail genügt diesem Schriftformerfordernis.
12.2 Der Anbieter 14.2 B&M und der Kunde sind verpflichtet, verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung Vertrags- beziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung schriftlicher
14.3 Soweit B&M auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Vertragspartners erfolgenKunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. Soweit nichts anderes vereinbart ist5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. B&M wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit perso- nenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, endet schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisseseventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Dem Anbieter 14.4 B&M und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische elek- tronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. z.B. per E-E- Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter B&M, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 14.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
14.6 Sollten Vereinbarungen des geschlossenen Vertrages
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Samples: Service Agreement
Verschiedenes. 12.1 13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform Tagen schriftlich durch den Anbieter B&M bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
12.2 Der Anbieter 13.2 B&M und der Kunde sind verpflichtet, verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung Vertrags- beziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des eines zwischen dem Anbieter B&M und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter 13.3 Soweit B&M auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. B&M wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen
13.4 B&M und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter B&M, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 13.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.6 Sollten Vereinbarungen des geschlossenen Vertrages oder dieser AGB in seinen Bestandteilen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenAn die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.
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Samples: System Mietvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis Formerforder- nis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen Still- schweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung Abwick- lung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden VertragsverhältnissesVertrags- verhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken Sicherheitsri- siken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschiedenes. 12.1 Änderungen 12.1. Die zeitlichen Vorgaben über die Erfüllung der Vertragspflichten von VOLVO TRUCKS stellen keine wesentlichen Vertragspunkte dar.
12.2. Falls eine Bestimmung oder ein Teil dieses Vertrags von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar beurteilt wird, wird die betreffende Bestimmung im erforderlichen Umfang unwirksam. In diesem Fall bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang und Ergänzungen sämtlicher der Sinngehalt des Vertrags insgesamt möglichst unverändert in Kraft.
12.3. Übt VOLVO TRUCKS ein Recht, eine Befugnis oder einen Rechtsbehelf nicht oder verspätet aus, ist dies nicht als Verzicht auf den betreffenden Anspruch oder die Rechtsdurchsetzung zu betrachten. Eine nur teilweise Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs schliesst die vollumfängliche Durchsetzung zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus.
12.4. VOLVO TRUCKS ist berechtigt, die Bestimmungen dieses Vertrags mit einer Frist von drei Monaten gegenüber dem Kunden zu ändern oder zu ergänzen.
12.5. Der Vertrag gilt für den Kunden persönlich. Er ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VOLVO TRUCKS ganz oder teilweise abzutreten, zu delegieren, zu lizenzieren, treuhänderisch zu verwalten oder sonst wie zu übertragen.
12.6. Der Vertrag enthält alle Bestimmungen, die VOLVO TRUCKS und der Kunde in Bezug auf die Dienstleistungen vereinbart haben. Er ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Zusicherungen oder Absprachen zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenBezug auf diese Dienstleistungen.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Servicevertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher 14.1 Es sei denn zwingende gesetzliche Bestimmungen sprechen dagegen, unterliegt die ganze Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter Sempertrans und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mailinsbesondere die abgeschlossenen Lieferverträge) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandösterreichischem materiellem Recht. Die Anwendung Anwendbarkeit des Wiener UN- Übereinkommens UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISGWarenkauf) ist sowie ähnlicher internationaler Abkommen wird hiermit ausgeschlossen.
14.2 Es sei denn zwingende gesetzliche Bestimmungen sprechen dagegen, müssen Gewährleistungsansprüche innerhalb 1 Jahres gerichtlich geltend gemacht werden, und Sempertrans haftet nicht für darüber hinausgehende Ansprüche.
14.3 Sempertrans und alle mit Sempertrans verbundenen Unternehmen haben das Recht, Ansprüche gegen offene Rechnungen aufzurechnen, unabhängig davon ob diese bereits fällig sind, inkl. künftiger offener Rechnungen, zu denen Sempertrans gegenüber dem Kunden berechtigt ist oder zu denen der Kunde gegenüber Sempertrans berechtigt ist.
14.4 Falls ein Gericht oder eine sonstig zuständige Behörde eine Bestimmung dieser AGB oder eine vertragliche Vereinbarung zwischen Sempertrans und dem Kunden für vollkommen oder teilweise unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, so bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB sowie die übrigen davon betroffenen Bestimmungen wirksam, gültig und verbindlich. Die unwirksame, ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird automatisch durch eine solche wirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Bestimmung am ehesten entspricht.
14.5 Falls Sempertrans nach Abschluss des Vertrags Kenntnis darüber erlangt, dass sich die finanzielle Lage des Kunden ungünstig entwickelt hat oder ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder aufgrund fehlenden Vermögens nicht eingeleitet wird oder die ordnungsmäßige Erfüllung des Vertrags nicht gesichert ist, darf Sempertrans eine Vorauszahlung oder Nebensicherheit verlangen, die dem Wert der Lieferung entspricht. Falls der Kunde dieser Forderung nicht nachkommt, ist Xxxxxxxxxxx unbeschadet seiner sonstigen Rechte laut Vertrag oder Gesetz dazu berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
14.6 Für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Sempertrans und dem Kunden entstehen (insbesondere in Verbindung mit Lieferverträgen), ist ausschließlich das sachlich für 0000 Xxxx, Xxxxxxxxxx zuständige Gericht zuständig. Allerdings ist Xxxxxxxxxxx nach eigener Xxxx dazu berechtigt, den Kunden auch vor dem Gericht verklagen, das (i) für den Ort, an dem der Kunde seinen Sitz hat, zuständig ist oder (ii) für den Ort, an dem sich die Ware befindet, die den Gegenstand einer Rechtsstreitigkeit darstellt, zuständig ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Verschiedenes. 12.1 14.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§ 126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges eine sonstiges, qualifiziertes Formerfordernis (z.z. B. Einschreiben/Rückschein, Einschreiben mit Rückschein oder Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- Geschäfts‐ und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - ‐ nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-MailE‐Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 14.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- UN‐ Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Service Agreement
Verschiedenes. 12.1 Änderungen 14.1 Der Kunde darf Rechte und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform Pflichten aus oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis einem Vertrag und/oder diesen Vertrags- bedingungen nur nach schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters auf Dritte übertragen. Der Dienstleister darf seine Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag und/oder diesen Vertragsbedingungen auf einen Dritten übertragen, wenn es sich dabei um (i) ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder (ii) einen Erwerber aller Vermögensgegenstände, die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlich sind, oder eines we- sentlichen Teils hiervon handelt.
14.2 Der Dienstleister ist berechtigt, Änderungen an den Vertragsbedingungen mit Wirkung für laufende Verträge nach Maßgabe dieser Ziffer 14.2 vorzunehmen. Der Dienstleister wird dem Kunden die beabsichtigte Änderung mit mindestens sechs (6) Wochen Vorlauf in angemessener Form mitteilen. Dies kann z.B. eine E-Mail oder eine auffällige Benachrich- tigung innerhalb der genutzten Vertragsleistungen sein. Die Mitteilung wird den Kunden unmissverständlich auf die be- absichtigten Änderungen, sein Widerspruchsrecht sowie auf die Konsequenzen eines Widerspruchs bzw. dessen Unter- bleiben hinweisen. Widerspricht der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werdenKunde den Änderungen nicht innerhalb von vier (4) Wochen, Stillschweigen werden die betreffen- den Vertragsbedingungen wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu wahrenden geänderten Vertragsbedingungen fortgesetzt . Die Weitergabe solcher Informationen an PersonenWiderspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Widerspruchsfrist, werden die Änderungen nicht an wirksam und das Vertragsverhältnis wird zu den bestehenden Vertragsbedingungen fortgesetzt. Ist dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung Dienstleister im Falle des rechtzeitigen Widerspruchs eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses beteiligt sindzu den bestehenden Vertragsbedin- gungen nicht zumutbar, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur kann der Dienstleister den Vertrag mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Monats kündigen
14.3 Unbeschadet der vorrangigen Ziffer 14.2 bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertragspartners erfolgenVertrags und/oder dieser Vertragsbedingungen der Schriftform. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. El ektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. Für Bestellungen ist jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden VertragsverhältnissesTextform (z.B. E-Mail mit eingescannter Unterschrift auf PDF) oder die Nutzung dafür vorgesehener Tools bzw. Portale ausreichend.
12.3 Dem Anbieter und dem 14.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ist bekanntfinden keine Anwendung, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch selbst wenn der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden istin seiner Bestel- lung oder anderen Dokumenten auf sie verweist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse 14.5 Auf jedes Angebot und diese Vertragsbedingungen ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISGUN- Kaufrecht) anzuwenden.
14.6 Erfüllungsort ist ausgeschlossender Sitz des Dienstleisters. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Angebot und/oder diesen Vertragsbedingungen ist dasjenige Landgericht, in dessen Bezirk der Dienstleister seinen Sitz hat.
14.7 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übri- gen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestim- mung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
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Verschiedenes. 12.1 11.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b § 126 BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, einen Bedenkenhinweis, einen Rücktritt oder eine BehinderungsanzeigeKündigung), eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter 11.2 SCHARPEGGE und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. die Weiterleitung an Vertreter der rechts- und/oder steuerberatenden Berufe erfolgt und die Weiterleitung im Zusammenhang mit der rechtlichen oder steuerlichen Zusammenarbeit und deren Folgen steht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter SCHARPEGGE und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Dem Anbieter 11.3 SCHARPEGGE und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter SCHARPEGGE noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 11.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Manufacturing Agreements
Verschiedenes. 12.1 11.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
12.2 11.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
12.3 11.3 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 11.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaufvertrag
Verschiedenes. 12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, einen Bedenkenhinweis, einen Rücktritt oder eine BehinderungsanzeigeKündigung), eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter SCHARPEGGE bestätigt werden.
12.2 Der Anbieter SCHARPEGGE und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht bzw. die Weiterleitung an Vertreter der rechts- und/oder steuerberatenden Berufe erfolgt und die Weiterleitung im Zusammenhang mit der rechtlichen oder steuerlichen Zusammenarbeit und deren Folgen steht - nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen dem Anbieter SCHARPEGGE und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Dem Anbieter SCHARPEGGE und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter SCHARPEGGE noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.einer
12.4 Sämtliche Dieses und sämtliche auf diesem Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN- UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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