Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden. 14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden 14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchs etzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Die Anwendung Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Unser Autohaus nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) VSBG teil und ist ausgeschlossenhierzu auch nicht verpflichtet.
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Verschiedenes. 14.1 13.1. Rechte und Pflichten der Parteien sind nicht übertragbar, ausgenommen Abtretungen von Kaufpreisansprüchen an Banken von ADA.
13.2. Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien dieser ALB oder von geschlossenen Vertrages Verträgen sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel sind nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nurwirksam, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenschriftlich vereinbart wurden, es sei denn, sie beruhen auf einer ausdrücklichen oder individuellen Vertragsabrede.
14.2 Der Anbieter 13.3. Sollte der Vertrag oder eine der vorgenannten Bestimmungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und der Kunde sind verpflichtetdem Zweck dieser ALB vereinbart hätten, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, wenn sie die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenRegelungslücke gekannt hätten.
14.4 13.4. Dem Anbieter Käufer stehen Aufrechnungs- und dem Kunden ist bekanntZurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet als ein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei dieser Art Mängeln der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden istLieferung bleibt Ziffer 7.6 Satz 3 unberührt.
14.5 Dieses 13.5. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass aufgrund seiner Anweisungen bezüglich Formen, Maßen, Farben, Gewichten, Kennzeichnungen etc. nicht in Schutzrechte Dritter eingegriffen wird. Der Käufer wird XXX gegenüber allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von vorgenannten gewerblichen Schutzrechten einschließlich aller gerichtlichen und sämtliche außergerichtlichen Kosten freistellen und auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenWunsch in einem etwaigen Rechtsstreit unterstützen.
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Verschiedenes. 14.1 8.1 Änderungen und oder Ergänzungen sowie Stornierungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen für Beherbergungen bedürfen der Schriftform sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werdeneiner rechtsgültigen Unterschrift. Textform (126b BGB) genügt diesem SchriftformerfordernisDies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige Einseitige Änderungen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform Ergänzungen durch den Anbieter bestätigt werdenXxxx sind unwirksam.
14.2 Der Anbieter und 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationenübrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
8.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzwkaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen Sitz des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenHotels.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) Unser Autohaus ist ausgeschlossenzur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungstelle nicht bereit und nicht verpflichtet.
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Samples: Vermietvertrag
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen 9.1 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland mit Ausnahme der Bestimmungen des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Der Erfüllungsort ist der eingetragene Firmensitz von exocad.
9.3 Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen, die sich aus und in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, ist der eingetragene Firmensitz von exocad. Leitet exocad rechtliche Schritte ein, dann hat exocad auch das Recht, den Gerichtstand am Firmensitz des Händlers auszuwählen. Das Recht beider Parteien auf einen vorläufigen Rechtsschutz vor den zuständigen Gerichten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
9.4 Ist oder wird eine Bestimmung dieser Allgemeinen GeschäLsbedingungen teilweise oder vollständig unwirksam, so wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen aus. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenungültigen Bestimmungen werden in diesem Fall durch eine rechtlich wirksame Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht in rechtlicher und wirtschaLlicher Hinsicht weitestgehend entspricht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Das Herunterladen Von Bibliotheken
Verschiedenes. 14.1 8.1 Änderungen und oder Ergänzungen sowie Stornierungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen für Beherbergungen bedürfen der Schriftform sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werdenei- ner rechtsgültigen Unterschrift. Textform (126b BGB) genügt diesem SchriftformerfordernisDies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige Einseitige Änderungen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform Ergänzungen durch den Anbieter bestätigt werdenXxxx sind unwirksam.
14.2 Der Anbieter und 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirk- sam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirk- samkeit der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationenübrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem angestrebten wirt- schaftlichen Zweck möglichst nahe kommen.
8.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt deutsches Recht.
8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzwkaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertrags- partner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im In- land hat, gilt als Gerichtsstand der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen Sitz des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenHotels.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters (wie Name, Anschrift, Kommunikationsmedien und –nummern, Geburtsdatum, Fahrerlaubnisdaten), soweit sie zur Geschäftsabwicklung erforderlich sind, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz erhebt und verarbeitet.
2. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§536 a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zu viel gezahlter Miete.
3. Wird der Mietvertrag mit mehreren Mieten geschlossen, so haften sie als Gesamtschuldner.
4. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werdenbedürfen der Schriftform. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. Dies gilt auch für eine VertragsänderungVereinbarung über die Aufhebung der Schriftform.
5. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters. Dieser ist auch der vereinbarte Gerichtsstand, eine Behinderungsanzeige wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Mieter nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mieters zum Zeitpunkt der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch Es gilt das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Sollte eine Regelung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenParteien sind gehalten, die unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, mit der das wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird, entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
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Samples: Vermietvertrag
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierendenresultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Service Agreement
Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter Ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechts- kräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zu viel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkelt der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Be- stimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Vermietvertrag
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins der Systemübersicht/Leistungsübersicht und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierendenresultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nahesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Vermietbedingungen Wohnmobil
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden11.1. Textform (126b BGB) genügt diesem SchriftformerfordernisVaillant ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. Vail- lant haftet für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nichtdie Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenZiffer 7 gilt entsprechend.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen11.2. Der Kunde wird kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung vorheriger schriftli- cher Zustimmung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenVaillant auf Dritte übertragen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist11.3. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, Für die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem gilt deutsches Recht unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts (Kollisionsrechts) sowie des Übereinkommens der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen). Ist die streitige Geschäftsbeziehung nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kun- den zuzurechnen, so bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem dieser Kun- de seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.
11.4. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder des öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Vaillant vereinbart. Ist der Betreiber Verbraucher, gelten die gesetzlichen Be- stimmungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies nicht für Ansprüche auf Schadensersatzwegen eines Mangels der Mietsache (§536a BGB) und für Rückführungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimrnungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nahesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Auslandverlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Die Anwendung Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Unser Autohaus nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) VSBG teil und ist ausgeschlossenhierzu auch nicht verpflichtet.
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Samples: Vehicle Rental Agreement
Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsa- che (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurch- setzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnli- chen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenDeutsc hland.
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Samples: Vermietvertrag
Verschiedenes. 14.1 Änderungen (a) Xxxx vorherige schriftliche Zustimmung der Käuferin kann der Lieferant den Vertrag weder abtreten noch die Güterherstellung oder Leistungserbringung an Unterauftragsnehmer vergeben.
(b) Mitteilungen an die Lieferanten- bzw. Käuferinadresse müssen schriftlich und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart in deutscher Sprache erfolgen. Sie gelten als zugestellt am ersten Arbeitstag nach
(c) Die Tatsache, dass die Käuferin sich nicht auf ein ihr aus dem Vertrag zustehendes Recht beruft, kann nicht als Verzicht auf ihre diesbezüglichen Rechte oder Duldung sonstiger Missachtungen ausgelegt werden. Textform (126b BGB) genügt diesem SchriftformerfordernisDie der Käuferin aus den Vertragsbestimmungen zustehenden Rechtsmittel schließen einander nicht aus. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden Jedes Rechtsmittel ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenkumulativ und tritt zu jedem anderen Mittel hinzu.
14.2 Der Anbieter und (d) Die Bestimmungen der Kunde sind verpflichtetKlauseln 6(d), über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO6(e) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen8 bleiben über das Vertragsende hinaus gültig.
14.4 Dem Anbieter (e) Der Vertrag wird nach deutschem Recht geregelt und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandausgelegt. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens Kaufübereinkommens über Verträge über internationale Kaufverträge wird dagegen ausdrücklich ausgeschlossen. Der Lieferant stimmt hiermit zum ausschließlichen Vorteil der Käuferin zu, dass die sachlich zuständigen Gerichte am Sitz der Käuferin für alle Klagen und Verfahren im Zusammenhang mit den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenGütern und Dienstleistungen aus dem Vertrag allein zuständig sind. Die Käuferin kann indessen Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht erheben.
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Samples: Purchase Order Terms and Conditions
Verschiedenes. 14.1 Änderungen 17.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VONQ die Vereinbarung zwischen ihm und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige VONQ oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdendaraus resultierende Rechte oder Pflichten weder ganz noch teilweise auf einen Dritten übertragen oder abtreten.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet17.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationenungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig sein, bleiben die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierendenübrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig wirksam.
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) 17.3 Diese Vereinbarung und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.4 VONQ behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Der Kunde wird von VONQ über die Änderung dieser AGB informiert (nachfolgend: "Änderungsmitteilung").
17.5 Bei Streitigkeiten aus der/den Vereinbarung(en) ist ausgeschlossenoder aus nachfolgenden Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, werden die Vertragsparteien, unbeschadet des Rechts, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen oder einen einstweiligen Rechtsschutz zu erlangen, zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
17.6 Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, Düsseldorf (Deutschland).
17.7 Alle Ansprüche des Kunden verjähren zwölf Monate nach Erbringung der Dienstleistung(en), auf die sich diese Ansprüche beziehen, oder zu einem früheren gesetzlich festgelegten Zeitpunkt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschiedenes. 14.1 Änderungen Die Beauftragte verpflichtet sich, den Auftrag in völliger Unabhängigkeit durchzu- führen, die öffentlichen Interessen zu wahren und Ergänzungen niemanden persönlich zu begüns- tigen. Die Beauftragte stimmt hiermit zu, die Auftraggeberin schadlos zu halten für jegli- che Verluste oder Schäden, welche die Beauftragte durch Vernachlässigung seiner Aufgaben oder Zuwiderhandeln gegen den vorliegenden Auftrag verursacht hat. Die Beauftragte erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auftragge- berin im Sinne des zwischen Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ; SR 152.3) über den Parteien geschlossenen Vertrages Inhalt dieser Leistungsvereinbarung informiert, namentlich über den konkreten Auftrag, die Finanzierung bzw. Entschädigung sowie des Leistungsscheins den Namen und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart die Adresse der Beauftrag- ten. Die mit Mitteln dieser Leistungsvereinbarung finanzierten Aktivitäten sind mit «Swiss Import Promotion Programme» zu bezeichnen. Das SECO behält sich die Urheberrechte an den Wortmarken «SIPPO» und «Swiss Import Promotion Pro- gramme» vor. Beide können während der Dauer dieses Leistungsauftrages von der Beauftragten unentgeltlich und exklusiv benutzt werden. Textform Die Beauftragte nimmt zur Kenntnis, dass die Auftragsgeberin die Qualität der erbrachten Leistungen gestützt auf Artikel 13a Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVOSR 974.0) und Artikel 16 Osthilfegesetz (SR 974.1) evaluiert. Sie erklärt sich damit einverstanden, dass diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für innerhalb des SECO gemäss den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen Bestimmungen des Kunden Bundesgesetzes über den Datenschutz (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und SperrpflichtenDSG; SR 235.1) für den Umgang mit diesen Daten beachtenbearbeitet werden. Die Vertragspartner werden Beauftragte hat das Recht, diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern Evaluationen gestützt auf das DSG einzusehen. Diese Leistungsvereinbarung ist in zwei Originalexemplaren in deutscher Sprache angefertigt worden. Je ein Exemplar befindet sich bei der Beauftragten und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art bei der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandAuftraggeberin. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenKreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte bleibt vorbehalten.
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Verschiedenes. 14.1 Änderungen 1. Die Übertragung von Rechten und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Pflichten aus dem Verm ittlungsauftrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimm ung beider Vertragspartner.
2. Sollten sich einzelne Bestimm ungen dieses Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderungals ungültig erweisen, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimm ungen nicht. Mündliche Absprachen gelten nurDie Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimm ungen durch solche ersetzen, wenn sie binnen sieben Kalendertagen die dem verfolgten Zweck in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenrechtlich zulässiger W eise so nah wie m öglich komm en.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw3. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Die Anwendung Für säm tliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Vereinbarung m it Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenVerm ittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgem einen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen W ohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein W ohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
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Verschiedenes. 14.1 Änderungen 11.1. Auch ohne Hinweis seitens des Verkäufers sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Käufer anerkennt die deutschen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins auch ausländischen Exportkontroll-Bestimmungen und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung-Beschränkungen und verpflichtet sich, eine Behinderungsanzeige solche Produkte oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nurtechnische Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte zu verkaufen, exportieren oder anderweitig weiterzugeben, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdendies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
14.2 11.2. Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete InformationenVerkäufer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten zugreifen kannim Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) zu speichern und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenauszuwerten.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist11.3. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch Es gilt ausschließlich das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Bonn vereinbart.
11.5. Erfüllungsort ist Bonn.
11.6. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen unwirksam sind, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Anwendung Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.
11.7. Der Verkäufer ist berechtigt, alle während der Abwicklung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf Abschlusses durch Gesetz zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (CISGeinschließlich Zölle) ist ausgeschlossenoder Erhöhungen bereits bestehender Abgaben, wodurch die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betroffen oder verteuert wird, in voller Höhe dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.
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Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen 10.1 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Hannover. Das Recht der AviationDataServices GmbH, den Auftraggeber auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen, bleibt hiervon unberührt.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Xxxxx enthalten, so wird die Gültigkeit der Vereinbarungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn zwingende gesetzliche Änderungen eine Umgestaltung notwendig machen sollten.
10.4 Die Anwendung Parteien verpflichten sich, etwaige nichtige oder undurchführbare Vertragsbestimmungen durch solche zu ersetzen, die sie bei Kenntnis des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenMangels und unter Berücksichtigung des Vertragszweckes und der Vertragstreue vereinbart hätten oder falls eine Xxxxx besteht, diese durch Ausfüllung zu ergänzen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschiedenes. 14.1 Änderungen 13.1 Erklärungen, die den Nachweis durch Text ermöglichen, insbesondere E-Mail und Ergänzungen Fax, gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Solche Erklärungen gelten im Zeitpunkt des zwischen Abrufs durch den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins Empfänger als zugegangen und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart zur Kenntnis ge- nommen.
13.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Teile der AGB nicht beeinträchtigt werden. Textform (126b BGB) genügt Die Parteien verpflichten sich in diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für Fall, den ungültigen oder unwirksamen Teil der AGB durch eine Vertragsänderunggültige und wirksame Bestimmung zu ersetzen, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdendie inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, 13.3 Dem Kunden ist die im Abtretung von Forderungen aus oder in Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzwdem Vertrag mit RD untersagt. Jede Abtretung in Verletzung der daraus resultierendenvorangehenden Bestimmung ist nichtig. RD darf Forderungen aus oder in Zusammenhang mit dem Vertrag an Dritte abtreten.
14.3 Soweit 13.4 Der Kunde darf Forderungen der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen RD nicht mit Gegenforderungen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Artverrechnen. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird RD ist die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen Verrechnung von Forderungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenGegenfor- derungen der RD gestattet.
14.4 Dem Anbieter und 13.5 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden ist bekanntund RD, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet istinklusive diese AGB, unterstehen schweizerischem Recht. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Das Wiener UN-Übereinkommens über Verträge Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossennicht anwendbar.
13.6 Die Gerichte am Sitz von RD sind für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusam- menhang mit dem Vertrag zwischen dem Kunden und RD ausschliesslich zustän- dig. Alternativ steht es RD frei, das Gericht am Sitz oder Wohnsitz des Kunden anzurufen.
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Samples: General Terms and Conditions
Verschiedenes. 14.1 Änderungen 11.1 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart Zusicherungen, die vor oder bei Vertragsab- schluss geschlossen werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenbedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.2 Der Anbieter und 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirk- sam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungülti- gen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammen- hang mit dem Vertrag ist der Sitz von Quadient, sofern der Kunde sind verpflichtetKaufmann, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationenjuristi- sche Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Qua- dient ist auch berechtigt, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen am Sitz des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenoder einem sonst zuständigen Gericht zu klagen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch 11.4 Es gilt das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland mit Ausnahme von dessen Rege- lungen über die Rechtswahl, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden. Die Anwendung Geltung des Wiener CISG (”UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISGKaufrecht”) ist wird ausgeschlossen.
1. Leistungen von Quadient
1.1 Neue Programm-Releases. Diese umfassen Verbesserungen und Fehlerbehebun- gen.
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Samples: General Terms and Conditions
Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadens ersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durch setzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Unser Autohaus ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG bereit. Die Anwendung zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenZentrums für Schlichtung e. V., Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 Xxxx xx Xxxxx.
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Samples: Vermietvertrag
Verschiedenes. 14.1 1. Die Abtretung von vertraglichen Rechten und Ansprüchen bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen.
2. Ergänzungen und Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen eines Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werdenbedürfen der Schriftform
3. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für Erweist sich eine VertragsänderungVertragsbestimmung als unwirksam, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Absprachen gelten nurDie unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdendie möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten4. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenNichtausübung eines Rechts durch CompNetKom Service GmbH gemäß diesen Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist5. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Dieser Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6. Die Anwendung Erfüllungsort ist Erdweg- Unterweikersthofen. Soweit der Xxxxx Xxxxxxxxxxxx, juristische Person des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand München vereinbart. Jeder Vertragspartner bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des anderen Vertragspartners berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschiedenes. 14.1 1. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete.
2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des zwischen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel.
3. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige mit der unwirksamen oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werdenundurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nähesten kommt.
14.2 4. Der Anbieter und Sitz der Kunde sind verpflichtetVermieterin ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.5 Dieses 5. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Vermietvertrag
Verschiedenes. 14.1 17.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 17.2 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 17.3 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
17.4 Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG zu übertragen („Vertragsübertragung“). Der Kunde kann der Vertragsübertragung aus wichtigem Grund binnen eines Monats nach Zugang entsprechender Mitteilung des Anbieters schriftlich widersprechen. Der Kunde ist innerhalb der Mitteilung auf das fristgebundene Widerspruchsrecht aus wichtigem Grund hinzuweisen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Pflege Von Standardsoftware Und Die Wartung Von Hardware
Verschiedenes. 14.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden
14.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen13.1. Der Kunde wird der Bank unverzüglich eine Änderung seines Firmensitzes mitteilen. Mitteilungen der Bank mit Ausnahme von Erklärungen mit besonderer Bedeutung gelten als zugegangen (soweit gesetzlich zulässig), wenn sie nach dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen Inhalt der Lea- singakte an die letzte bekannte Anschrift zur Absendung gelangen.
13.2. Der Kunde kann gegen Forderungen der Bank nur mit unbestritte- nen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. We- gen nicht aus diesem Vertrag herrührender Ansprüche steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.
13.3. Die Bank ist berechtigt, alle Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag, insbesondere das Eigentum, z.B. zu Refinanzierungszwe- cken, auf Dritte zu übertragen. Der Kunde kann seine Ansprüche und Rechte gegen die Bank nur mit deren schriftlicher Einwilligung übertragen. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, ein- schließlich Widerklagen, ist das für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse Sitz der Auftragsverarbeitung und Weisungen Bank zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachtenöffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnli- chen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder beides zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen Bank ist jedoch abweichend hiervon auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegenberechtigt, den Kunden an seinem all- gemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist13.4. Bei dieser Art Etwaige Nebenabreden bedürfen der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden istSchriftform.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen 13.5. Auf den Leasingvertrag einschließlich dieser Vertragsbedingungen findet ausschließlich dem das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossenDeutschland Anwendung.
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Samples: Leasing Agreement
Verschiedenes. 14.1 12.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige oder eine Kündigung) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden.
14.2 12.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierendender
14.3 12.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 12.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 12.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-UN- Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: Telecommunications
Verschiedenes. 14.1 13.1 Änderungen und Ergänzungen des sämtlicher zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige Vertragsänderung oder eine Kündigungeinen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen Tagen in Textform durch den Anbieter bestätigt werden; ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
14.2 13.2 Der Anbieter und der Kunde sind verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierendenresultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an
14.3 13.3 Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Der Anbieter wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsverarbeitung und Weisungen des Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
14.4 13.4 Dem Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
14.5 Dieses und sämtliche auf diesen Vertrag beruhenden weiteren 13.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
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Samples: System Mietvertrag