Common use of Verschiedenes Clause in Contracts

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Product Business Terms, Product Business Terms

Verschiedenes. 18.1 19.1 Sämtliche Bestimmungen in diesem Vertrag führen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Siemens Energy und dem Kunden oder einem ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer. 19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeitern von Siemens Energy Weisungen zu erteilen. Die Auswahl und Zuteilung des für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Personals steht Siemens Energy frei. Siemens Energy allein zahlt sämtliche Vergütung und Sozialleistungen seiner Mitarbeiter 19.3 Die Vertragserfüllung durch Siemens Energy steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist .,insbesondere nicht solche der Vereinten Nationen, der EU oder der USA, die, nach dem Ermessen von Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetEnergy, wenn Siemens Energy oder seine eines seiner verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust Strafen oder anderen nachteiligen Maßnahmen von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernBehörden aussetzen können. 18.2 19.4 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.5 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Die Schriftform wird auch gewahrt durch (i) eine fortgeschrittene elektronische Signatur i.S.d. Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) unter Einsatz einer Softwarelösung für elektronische Signaturen, (ii) einen per E-Mail übermittelten Scan des handschriftlich unterzeichneten Originals sowie (iii) die Einhaltung eines aufrechten EDI Vertrages. 18.4 19.6 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 19.7 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 19.8 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Verschiedenes. 18.1 19.1 Sämtliche Bestimmungen in diesem Vertrag führen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Siemens Energy und dem Kunden oder einem ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer. 19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeitern von Siemens Energy Weisungen zu erteilen. Die Auswahl und Zuteilung des für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Personals steht Siemens Energy frei. Siemens Energy allein zahlt sämtliche Vergütung und Sozialleistungen seiner Mitarbeiter 19.3 Die Vertragserfüllung durch Siemens Energy steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens Energy nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens Energy oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 19.4 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.5 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 19.6 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 19.7 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 19.8 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Service Agreement, Service Agreement

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalt19.1 Vereinbarte Änderungen an diesem Vertrag werden schriftlich festgehalten und sind Teil dieses Vertrags, wenn sie von einem Zeichnungsberechtigten beider Parteien unterzeichnet sind. 19.2 Keine der Parteien darf ihre Rechte oder Pflichten gemäß diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (vollständig oder teilweise) abtreten oder übertragen (diese Zustimmung darf nicht unangemessen vorenthalten oder verzögert werden). 19.3 GBG hält seine Zustimmung zu einer Kundenabtretung nicht zurück, sofern die Abtretung: (a) nicht dazu führt, dass GBG gegen gesetzliche Anforderungen verstößt; (b) nicht dazu führt, dass GBG gegen seine Lieferantenverpflichtungen verstößt; (c) nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund Zusatzbedingungen steht; (d) an einen Konkurrenten von nationalen GBG erfolgt. 19.4 Ungeachtet Error! Reference source not found. kann GBG diese Rechte und Pflichten ohne Zustimmung an verbundene Unternehmen von GBG abtreten. 19.5 Sofern nicht ausdrücklich in den Zusatzbedingungen angegeben, verfügt eine Person, die nicht Partei dieses Vertrags ist, über keinerlei Rechte gemäß diesem Vertrag, einschließlich keinerlei Rechte, Bedingungen dieses Vertrags als Drittbegünstigter oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/anderweitig durchzusetzen. 19.6 Dieser Vertrag bildet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle und hat Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand. 19.7 Die Parteien vereinbaren Folgendes: (a) Keine der Parteien wurde dazu veranlasst, diesen Vertrag durch eine Gewährleistung, Garantie oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens Versicherung abzuschließen, die nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetausdrücklich in diesen Vertrag aufgenommen wurde, wenn Siemens und (b) Im Zusammenhang mit diesem Vertrag bestehen ihre einzigen Rechte und Rechtsmittel in Bezug auf Zusicherungen, Gewährleistungen oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionensonstige Versicherungen im Hinblick auf Vertragsverletzung und auf Ausschluss aller anderen Rechte und Rechtsmittel, Strafen, Verlust außer im Fall von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernBetrug. 18.2 Sollte 19.8 Wenn eine Regelung Bestimmung dieses Vertrages Vertrags (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Gericht untersagt oder Behörde für unwirksam ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt befunden wird, gilt diese Bestimmung oder Teilbestimmung im erforderlichen Umfang nicht als Bestandteil dieses Vertrags. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrags bleiben hiervon unberührt. 19.9 Dieser Vertrag kann in einer beliebigen Anzahl von Ausfertigungen durchgeführt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelungvon denen jede Ausfertigung bei der Durchführung und Anfertigung ein Original dieses Vertrags darstellt, jedoch bilden alle Ausfertigungen zusammen den gleichen Vertrag. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll Ausfertigungen sind erst wirksam, wenn jede Partei mindestens eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hättenAusfertigung durchgeführt hat. 18.3 Nachträge, Änderungen 19.10 Die Unterlassung der oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien eine Verzögerung bei der Ausübung von gesetzlichen Rechten oder vertraglichen Rechten, Befugnissen Rechtsmitteln gemäß diesem Vertrag oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und Gesetz seitens einer Partei stellt diesbezüglich keinen Verzicht darauf dieses Recht oder Rechtsmittel oder andere Rechte oder Rechtsmittel dar und die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder anderer Rechte oder Rechtsmittel wird durch diese Unterlassung oder Verzögerung weder verunmöglicht noch beschränkt. Durch die einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels wird die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder anderer Rechte oder Rechtsmittel weder verunmöglicht noch beschränkt. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht 19.11 Sofern in diesem Vertrag niedergelegt sindnicht anderweitig angegeben, werden die Rechte und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in Rechtsmittel gemäß diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergebenzusätzlich zu anderen gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsmitteln bereitgestellt, ohne diese auszuschließen. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Datendienstvertrag

Verschiedenes. 18.1 1. Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem VorbehaltEinhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist zwingend vereinbart. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, in seinem Unternehmen keine Ausländer ohne gültige Arbeitsbewilligung zu beschäftigen oder einzusetzen. Diese Verpflichtung erfasst gleichermaßen auch allfällige vom AN beauftragte Subunternehmer. Bei der Beschäftigung von Leiharbeitskräften ist das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz zwingend zu berücksichtigen. Der AG ist berechtigt, für jeden Mitarbeiter eine “IDENTITY CARD” auszustellen. Diese Karte ist während des gesamten Arbeitseinsatzes auf der Baustelle gut sichtbar zu tragen. Pro ausgestellter Karte wird ein Bearbeitungsbeitrag von € 37,00 von der Abschlags- oder Schlussrechnung in Abzug gebracht. Als Kaution für die Identity-Card werden je Mann € 182,00 eingehoben und von den Rechnungen in Abzug gebracht. Sollte die Karte nach Beendigung der Arbeitsleistung nicht rückerstattet werden, verfällt die Kaution. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass dieses Verfahren nicht als Standard zur Anwendung kommt, somit speziellen Umständen bedarf, welche der AG frei definiert. Der AN nimmt zur Kenntnis, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund AG jederzeit berechtigt ist, Unterlagen über die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter seines Unternehmens bzw. Subunternehmer anzufordern und verpflichtet sich der AN über erste Aufforderung diese Unterlagen (z.B. Namensliste, Anmeldung zur Sozialversicherung, Reisepass, Meldezettel, Aufenthaltsbewilligung, Beschäftigungsbewilligung, Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein, Meldung an das Arbeitsmarktservice gemäß AuslBG, etc.) unverzüglich vorzulegen. Der AG ist auch berechtigt, Bestätigungen der Mitarbeiter anzufordern, woraus hervorgeht, dass diese das gesetzliche bzw. kollektivvertragliche Entgelt während ihrer Tätigkeit erhalten bzw. erhalten haben. Wird bei einer Kontrolle durch die Behörde Personal des AN oder seines Subunternehmers vorgefunden, welches gegen die Bestimmungen des AuslBG verstößt, oder liegen Informationen über einen Verstoß des AN bzw. seines Subunternehmers gegen arbeitsrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen vor, oder bestehen berechtigte Zweifel des AG betreffend die Einhaltung zwingender Gesetze durch den AN, ist der AG berechtigt, bei der nächsten Abschlagsrechnung einen Einbehalt von nationalen € 3.650,– pro Mann vorzunehmen, welcher erst freigegeben wird, wenn feststeht, dass dem AG kein Nachteil aus diesem Verhalten erwachsen wird. Der AN hält den AG für jedweden Verstoß gegen diese Bestimmung schadlos und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der AG ungeachtet des Schadenersatzanspruches bei einem Verstoß das Recht hat, den gegenständlichen Vertrag ohne jede Nachfristsetzung sofort aufzukündigen. Der AG ist berechtigt, alle aushaftenden oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehenhinkünftig fällig werdenden Beträge zur Kompensation mit seinen Schadenersatzforderungen einzubehalten und sämtliche vom AN vorliegenden Bankgarantien dafür in Anspruch zu nehmen. 2. Weiterhin Der AN ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und deren Abschluss dem AG nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist mindestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist aufrechtzuerhalten. Der AN verpflichtet sich, ein Schadensereignis umgehend an seine verbundenen Unternehmen durch SanktionenHaftpflichtversicherung zu melden und ist der AN vor Liquidation des Schadens nicht berechtigt, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen auf eine Deckung durch die öffentliche Hand einschließlich Versicherung bei einem deckungsfähigen Schaden zu verzichten. 3. Sofern im Verhandlungsprotokollkeine andere Vereinbarung getroffen wird, wird für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden den Verbrauch von Strom und Wasser, für die Mitbenützung der Sanitäranlagen sowie als Anteil an der Bauwesenversicherung ein pauschaler Betrag von 2% des Rechnungsbetrages in Abzug gebracht. 4. Der Waagriss wird vom AG zentral je Geschoss einmal kostenlos hergestellt. Sollte der AN den Waagriss öfter benötigen, hat er für dessen Übertragung selbst Sorge zu tragen. 5. Für die vom AN oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen seinen Lieferanten auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte wird vom AG keine Haftung übernommen. 6. Ohne Zustimmung des AG ist es nicht gestattet, in dem Bauwerk des jeweiligen Bauvorhabens Arbeiterunterkünfte, Material- oder Werkzeuglager einzurichten. Im Falle der Erteilung einer solchen Zustimmung haftet der AN für alle in diesem Zusammenhang eingetretenen Schäden. Die Erteilung einer solchen Genehmigung ist nicht mit einem Verwahrungsvertrag gleichzusetzen. 7. Der AN erklärt, dass auf sämtlichen von ihm auf die Baustelle gelieferten bzw. eingebauten Materialien, Geräten, etc. keinerlei Eigentumsvorbehalt besteht. 8. Der AN verpflichtet sich, dem AG alle Angaben zur Verfügung zu stellen, die für die Lieferung verweigerneines fehlerfreien Produktes im Sinne des Produkthaftungsgesetzes zweckdienlich sind (Bedienungsanleitungen, Warnhinweise, Zulassungsvorschriften, etc.). Sollten dem AN nachträglich Umstände bekannt werden, die einen Produktfehler im Sinne des vorerwähnten Gesetzes begründen könnten, so verpflichtet sich der AN, Wahrnehmungen dieser Art unverzüglich mitzuteilen und sämtliche Kosten für eine allfällige Rückholung fehlerhafter Produkte zu ersetzen. Einschränkungen jeglicher Art der für den AN aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Verpflichtungen sowie Einschränkungen jeglicher Art der dem AG nach diesem Gesetz oder anderen Bestimmungen zustehenden Ersatzansprüche gegen den AN sind ausgeschlossen. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt 9. Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sowie Video-, Film- oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn Lichtbildaufnahmen und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hättenVeröffentlichungen über das Bauvorhaben sind nur mit Genehmigung des AG zulässig. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Werkvertrag

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht 20.1 Sofern der Vertrag den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu Werkverträgen unterliegt, kann der Besteller den Vertrag im Hinblick auf einzelne oder alle Produkte oder Leistungen kündigen, sofern er dies dem Lieferant in angemessener Weise im voraus schriftlich anzeigt und er den Lieferanten für alle Verluste (einschließlich unter dem Vorbehaltanderem entgangener erwarteter Gewinn) Schäden, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetKosten und Aufwendungen, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionendie aus dieser Kündigung entstehen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernentschädigt. 18.2 Sollte 20.2 Ein Verzicht durch eine Regelung dieses Vertrages Partei im Hinblick auf eine Verletzung oder Nichterfüllung oder auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf sowie eine regelmäßige Verhaltensweise stellt keinen fortgesetzten Verzicht im Hinblick auf eine andere Verletzung oder Nichterfüllung oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar, sofern ein solcher Verzicht nicht in einem von einem zuständigen Gericht untersagt der zu bindenden Partei unterzeichneten Schriftstück festgehalten wird. 20.3 Im Falle der Unwirksamkeit oder für unwirksam Undurchführbarkeit einer Ziffer, eines Absatzes oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen RegelungBestimmung des Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages hiervon nicht berührt. Anstelle Die Parteien verpflichten sich im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu 20.4 Der Besteller kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgennicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abtreten. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten20.5 DIE WARE UND DIE LEISTUNGEN, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese RechteDIE NACH DIESEM VERTRAG VERKAUFT BZW. GELIEFERT WERDEN, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen GegenstandWERDEN NICHT ZUR NUTZUNG IN IRGENDWELCHEN NUKLEAREN ODER DAMIT VERBUNDENEN ANWENDUNGEN VERKAUFT BZW. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.SIND NICHT FÜR DIESE NUTZUNG

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung Bestimmung, soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Produktgeschäft

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalta) Laetus wird auf schriftliches Verlangen des Käufers hinreichende Versicherungsnachweise vorlegen, dass der Erfüllung die seine Standarddeckung und Limits oder entsprechende Sublimits belegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln. Xxxxxx gewährt Dritten keinen direkten Zugang zu seiner Versicherung und gewährt keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetzusätzlichen Rechte an seiner Versicherung, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch wie z. B. die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernBenennung weiterer Versicherter. 18.2 b) Jede Änderung dieser Bedingungen muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. c) Der Käufer darf seine Rechte, Rechtstitel oder Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxx weder abtreten noch anderweitig übertragen. Jede Abtretung, die diesem Unterabsatz widerspricht, ist nichtig. d) Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten Bedingungen. e) Sollte Laetus versäumen, eine dieser Bestimmungen oder Bedingungen in einem Kaufvertrag konsequent durchzusetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf jedes hier aufgeführte Recht. Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder Bestimmung in irgendeiner Weise für unwirksam ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies so werden die übrigen Bestimmungen oder Bedingungen davon nicht berührt. Der Käufer stimmt zu, dass alle Ansprüche des Käufers, die Wirksamkeit sich aus einem Kaufvertrag ergeben oder Durchsetzbarkeit damit in Zusammenhang stehen, innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum ihres ersten Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. f) Im Falle der Unwirksamkeit einer anderen Regelung. Anstelle Bestimmung oder einer Xxxxx verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn oder Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten möglichst nahe kommt, was jedoch die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hättenAspekte berücksichtigt, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hättenwelche die Unwirksamkeit erst verursachen konnten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung g) Benachrichtigungen zwischen den Parteien dar werden persönlich zugestellt oder per vorfrankiertem Einschreiben an die in den Zustellungsunterlagen angegebenen Adressen geschickt und ersetzt alle vorherigen schriftlichen können vorab per E-Mail gesendet werden. Eine Mitteilung gilt erst dann als zugestellt, wenn sie tatsächlich bei der empfangenden Partei eingegangen ist. h) Alle Streitigkeiten aus oder mündlichen Vereinbarungenim Zusammenhang mit einem Kaufvertrag unterliegen ausschließlich den Gesetzen Deutschlands, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehenunter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Jede Partei stimmt hiermit dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte von Wismar, Deutschland, zu, dass um über alle Streitigkeiten zu verhandeln und zu entscheiden, die sich aus diesen Bedingungen und einem Kaufvertrag ergeben. Laetus ist es jedoch freigestellt, eine Klage vor den Gerichten des Landes zu erheben, in dem der Käufer ansässig ist, wenn die Klage die Einziehung einer gutgläubigen Geldschuld oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug den Schutz oder die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von Laetus betrifft. Die Parteien schließen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich von der Anwendung auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergebenKaufverträge aus. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verschiedenes. 18.1 a. Beziehungen Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem VorbehaltParteien sind unabhängige Auftragnehmer, dass und nichts in dieser Vereinbarung schafft eine Beziehung der Erfüllung Partnerschaft, Joint Venture, Beschäftigung, Franchise oder Agentur zwischen den Parteien. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder ohne deren schriftliche Zustimmung Verpflichtungen im Namen der anderen Partei einzugehen. Es gibt keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernDrittbegünstigten im Rahmen dieser Vereinbarung. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer b. Zuordnung Keine der Parteien bei darf diese Vereinbarung oder ein Recht oder eine Verpflichtung im Rahmen dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede anderen Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruftabtreten, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt unbillig verweigert werden darf; vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei alle, aber nicht einige ihrer Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung an eines ihrer verbundenen Unternehmen oder an ein Unternehmen abtreten darf, mit dem sie fusioniert oder das alle oder im Wesentlichen alle seine Vermögenswerte oder Aktien erwirbt, ohne die Zustimmung der anderen Partei. Vorbehaltlich des Vorstehenden kommt diese Vereinbarung allen zulässigen Nachfolgern, Abtretungsempfängern, Konkursverwaltern und Treuhändern jeder Partei zugute und bindet sie. c. Höhere Gewalt Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, die auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Arbeitskämpfe, Ausfälle von elektronischen, Telekommunikations- oder anderen Versorgungseinrichtungen, Terrorismus, Krieg, innere Unruhen, Regierungsmaßnahmen oder andere Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei wird die andere Partei innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist schriftlich benachrichtigen und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede sich in wirtschaftlich angemessener Weise bemühen, die Leistung so bald wie möglich wieder aufzunehmen. d. Bekanntmachungen Alle nach dieser Vereinbarung erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und werden an die zuständige Panopto-Einheit unter der in Abschnitt 1(m) genannten Adresse oder an den Kunden unter der im Kaufvertrag angegebenen Adresse oder an eine andere von einer Partei stimmt zugemäß diesem Abschnitt 10(d) schriftlich mitgeteilte Adresse gesandt und gelten als zugegangen, (i) wenn sie persönlich übergeben werden, unmittelbar nach Erhalt, (ii) bei Übernachtzustellung durch einen Kurierdienst am ersten Werktag nach dem Versand, (iii) bei Zustellung per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein am dritten Werktag nach dem Versand oder (iv) bei Zustellung per E-Mail unmittelbar nach dem Empfang, mit der Ausnahme, dass sich aus einer gutgläubigen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Kündigung oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergebenmit Ansprüchen (einschließlich, ohne Einschränkung, der Verletzung, der Gewährleistung oder der Entschädigung) nicht per E-Mail zugestellt werden dürfen. 18.6 Dieser Vertrag e. Servicedaten Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Panopto Servicedaten erhebt und diese zur Entwicklung, Verbesserung, Unterstützung und zum Betrieb der Dienste während und nach der Laufzeit dieser Vereinbarung verwendet. Panopto wird keine Servicedaten an Dritte weitergeben, außer in Form von zusammengefassten Benutzungsdaten. „Aggregierte Nutzungsdaten“ sind Servicedaten, die keine persönlichen Daten eines autorisierten Benutzers enthalten, den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer nicht identifizieren und nicht mit anderen Daten des Kunden oder eines seiner autorisierten Benutzer in Verbindung gebracht werden können, um sie zu identifizieren. Ungeachtet des Vorstehenden kann Panopto seinen Dienstanbietern gegenüber Daten offenlegen, wenn Xxxxxxx dies nach vernünftigem Ermessen für die Bereitstellung und Verbesserung der Dienste für notwendig erachtet, vorbehaltlich schriftlicher Geheimhaltungsverpflichtungen. f. Unterauftragnehmer Xxxxxxx kann zur Erfüllung einiger oder aller seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung Unterauftragnehmer einsetzen. Panopto ist dafür verantwortlich, dass seine Unterauftragnehmer diese Vereinbarung einhalten. g. Ausfuhrkontrolle Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle Ausfuhr- und Einfuhrgesetze und -vorschriften aller anwendbaren Rechtsordnungen einzuhalten. Ohne das Vorstehende einzuschränken, (i) sichert der Kunde zu und gewährleistet, dass er nicht auf einer Liste der US-Regierung mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien steht oder in deutscher Sprache aufgesetzteinem Land ansässig ist (oder dessen Staatsangehöriger ist), das einem Embargo der US-Regierung unterliegt oder von der US-Regierung als „Terroristen unterstützendes“ Land eingestuft wurde, (ii) dass der Kunde keinen Dritten den Zugriff auf die Technologiedienste oder deren Nutzung unter Verletzung eines geltenden Exportembargos, Verbots oder einer Beschränkung gestattet. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.Regierung als „Terroristen unterstützendes“ Land eingestuft wurde,

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Samples: Reseller Customer Agreement

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens WEISS steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung Bestimmung, soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Produktgeschäft

Verschiedenes. 18.1 19.1 Sämtliche Bestimmungen in diesem Vertrag führen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Siemens und dem Kunden oder einem ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer. 19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeitern von Siemens Weisungen zu erteilen. Die Auswahl und Zuteilung des für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Personals steht Siemens frei. Siemens allein zahlt sämtliche Vergütung und Sozialleistungen seiner Mitarbeiter 19.3 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 19.4 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.5 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 19.6 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 19.7 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 19.8 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Service Agreement

Verschiedenes. 18.1 19.1 Sämtliche Bestimmungen in diesem Ver- trag führen nicht zur Begründung eines Ar- beitsverhältnisses zwischen Siemens Energy und dem Kunden oder einem ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer. 19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeitern von Siemens Energy Weisungen zu ertei- len. Die Auswahl und Zuteilung des für die Erbringung der Dienstleistungen einge- setzten Personals steht Siemens Energy frei. Siemens Energy allein zahlt sämtliche Vergütung und Sozialleistungen seiner Mitarbeiter. 19.3 Die Vertragserfüllung durch Siemens Energy steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften Vor- schriften des Außenwirtschaftsrechts sowie so- wie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens Energy nicht zur Vertragserfüllung Vertragserfül- lung verpflichtet, wenn Siemens Energy, oder seine verbundenen Unternehmen Unternehmen, durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien Pri- vilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen Un- terlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer juristi- scher Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer Subunternehmer oder Lieferanten aus diesen Gründen die Lieferung verweigernverwei- gern. 18.2 19.4 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt er- klärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit Wirk- samkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen ande- ren Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.5 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen Ergänzun- gen zu diesem Vertrag müssen in Form einer ei- ner von befugten Vertretern beider Parteien Par- teien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung Verein- barung iSd § 886 ABGB erfolgen. Die Schriftform wird auch gewahrt durch (i) eine fortgeschrittene elektronische Signa- tur i.S.d. Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) unter Ein- satz einer Softwarelösung für elektroni- sche Signaturen, (ii) einen per E-Mail über- mittelten Scan des handschriftlich unter- zeichneten Originals sowie (iii) die Einhal- tung eines aufrechten EDI Vertrages. 18.4 19.6 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien Par- teien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt beein- trächtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich diesbezüg- lich keinen Verzicht dar. 18.5 19.7 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung Ver- einbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, VersprechenVerspre- chen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen Zusi- cherungen und Absprachen zwischen ihnen ih- nen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf ErklärungenEr- klärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen gut- gläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung Falschdarstel- lung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergebenerge- ben. 18.6 19.8 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Service Agreement

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass 14.1 Keine der Parteien ist haftbar oder gilt als vereinbarungsbrüchig wegen eines Versäumnisses oder einer Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit und solange eine solche Erfüllung aus Gründen verhindert oder verzögert wird, die ausserhalb ihrer vertretbaren Einflussmöglichkeit liegen (höhere Gewalt). 14.2 Der Lieferant darf Unterauftragnehmer einsetzen, sofern zuvor die schriftliche Zustimmung von Sunrise UPC eingeholt wurde. Eine solche Genehmigung darf nicht unbegründet verweigert werden. Die Vergabe von Unteraufträgen entbindet den Lieferanten in keiner Weise von seinen Verpflichtungen zur Erbringung der Dienstleistungen. Der Lieferant bleibt stets für die Erbringung der Dienstleistungen durch einen Unterauftragnehmer im Rahmen der Vereinbarung in Übereinstimmung mit dessen Bedingungen derart haftbar, als wäre dieser Unterauftragnehmer der Lieferant. Der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für alle Zahlungen an derartige Unterauftragnehmer einschliesslich aller anfallenden Steuern, sofern in der Vereinbarung nichts anderes vereinbart ist. 14.3 Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch bevollmächtigte Vertreter beider Parteien und müssen deutlich als Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarung ausgewiesen sein. 14.4 Die in dieser Vereinbarung festgelegten Rechtsmittel gelten kumulativ und schliessen keine Hindernisse aufgrund anderen Rechtsmittel aus, die Sunrise UPC nach dem Gesetz zur Verfügung stehen. 14.5 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von nationalen Sunrise UPC darf der Lieferant seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung weder ganz noch teilweise abtreten oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie anderweitig übertragen. Sunrise UPC steht das Recht zu, einzelne oder alle Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung an ein Nachfolgeunternehmen oder eine beliebige dritte juristische Person abzutreten oder anderweitig zu übertragen. 14.6 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Sunrise UPC darf der Lieferant keine Embargos und/Markennamen, Bilder oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetLogos von Sunrise UPC verwenden oder auf diese verweisen. 14.7 Mitteilungen in Schriftform sind nur gültig, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust diese von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgenunterzeichnet sind (elektronische Signaturen sind zulässig). Mitteilungen per E-Mail sind nur gültig, wenn sie von der anderen Partei bestätigt werden. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer 14.8 Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Parteien bei Schweiz Anwendung. Das Übereinkommen der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen RechtenVereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom April 1980 (Wiener Übereinkommen/CISG) findet keine Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz. Sunrise UPC behält sich das Recht vor, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht darwahlweise den Rechtsweg am Sitz des Lieferanten zu beschreiten. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens Energy steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens Energy nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens Energy oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung Bestimmung, soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Bedingungen Für Das Produktgeschäft – Transmission

Verschiedenes. 18.1 19.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens Energy steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens Energy nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens Energy oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand Hand, einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 19.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 19.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 19.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 19.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Bedingungen Für Das Projektgeschäft – Transmission

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem Vorbehalta) Laetus wird auf schriftliches Verlangen des Käufers hinreichende Versicherungsnachweise vorlegen, dass der Erfüllung die seine Standarddeckung und Limits oder entsprechende Sublimits belegen. Der Käufer verpflichtet sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln. Xxxxxx gewährt Dritten keinen direkten Zugang zu seiner Versicherung und gewährt keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetzusätzlichen Rechte an seiner Versicherung, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch wie z. B. die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernBenennung weiterer Versicherter. 18.2 b) Jede Änderung dieser Bedingungen muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden. Es gibt keine mündlichen Nebenabreden. c) Der Käufer darf seine Rechte, Rechtstitel oder Verpflichtungen aus einem Kaufvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxx weder abtreten noch anderweitig übertragen. Jede Abtretung, die diesem Unterabsatz widerspricht, ist nichtig. d) Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der gesamten Bedingungen. e) Sollte Laetus versäumen, eine dieser Bestimmungen oder Bedingungen in einem Kaufvertrag konsequent durchzusetzen, so gilt dies nicht als Verzicht auf jedes hier aufgeführte Recht. Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder Bestimmung in irgendeiner Weise für unwirksam ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies so werden die übrigen Bestimmungen oder Bedingungen davon nicht berührt. Der Käufer stimmt zu, dass alle Ansprüche des Käufers, die Wirksamkeit sich aus einem Kaufvertrag ergeben oder Durchsetzbarkeit damit in Zusammenhang stehen, innerhalb eines (1) Jahres nach dem Datum ihres ersten Fälligkeit geltend gemacht werden müssen. f) Im Falle der Unwirksamkeit einer anderen Regelung. Anstelle Bestimmung oder einer Xxxxx verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem ursprünglichen Sinn oder Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten möglichst nahe kommt, was jedoch die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hättenAspekte berücksichtigt, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hättenwelche die Unwirksamkeit erst verursachen konnten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung g) Benachrichtigungen zwischen den Parteien dar werden persönlich zugestellt oder per vorfrankiertem Einschreiben an die in den Zustellungsunterlagen angegebenen Adressen geschickt und ersetzt alle vorherigen schriftlichen können vorab per E-Mail gesendet werden. Eine Mitteilung gilt erst dann als zugestellt, wenn sie tatsächlich bei der empfangenden Partei eingegangen ist. h) Alle Streitigkeiten aus oder mündlichen Vereinbarungenim Zusammenhang mit einem Kaufvertrag unterliegen ausschließlich den Gesetzen Deutschlands, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehenunter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts. Jede Partei stimmt hiermit dem ausschließlichen Gerichtsstand der Gerichte von Darmstadt, Deutschland, zu, dass um über alle Streitigkeiten zu verhandeln und zu entscheiden, die sich aus diesen Bedingungen und einem Kaufvertrag ergeben. Laetus ist es jedoch freigestellt, eine Klage vor den Gerichten des Landes zu erheben, in dem der Käufer ansässig ist, wenn die Klage die Einziehung einer gutgläubigen Geldschuld oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug den Schutz oder die Durchsetzung der geistigen Eigentumsrechte von Laetus betrifft. Die Parteien schließen das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ausdrücklich von der Anwendung auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergebenKaufverträge aus. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Verschiedenes. 18.1 15.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von UNIT-IT zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an UNIT-IT eine Vertragsstrafe in der Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt von UNIT-IT bezogen hat, zu bezahlen. 15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5 UNIT-IT ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise sowie alle Rechte, Pflichten und Rechtsbehelfe aus diesem Vertrag an einen Dritten zu übertragen. UNIT-IT wird den Auftraggeber über die Identität des Dritten informieren, falls und wenn eine solche Übertragung stattfindet. 15.6 UNIT-IT ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 15.7 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall an andere Atos- Gesellschaften zum Zwecke der Konzernberichterstattung übermittelt werden. 15.8 Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Treten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Meinungsverschiedenheiten auf, werden die Vertragspartner angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Können die Vertragspartner Meinungsverschiedenheiten auf der jeweiligen Arbeitsebene nicht klären, findet eine Eskalation auf die nächst höhere Managementebene statt. Lässt sich auch auf dieser Ebene keine einvernehmliche Lösung finden, erfolgt eine Eskalation auf die Geschäftsführungsebene. Jeder Vertragspartner ist frühestens 60 Tage nach Einleitung des vorgenannten Streitbeilegungsverfahrens berechtigt, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Das Recht der Vertragspartner, um einstweiligen Rechtsschutz anzusuchen, bleibt von der Pflicht, ein Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, unberührt. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 15.9 Die Vertragserfüllung durch Siemens seitens UNIT-IT steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos nationaler und/oder sonstige Sanktionen internationaler Rechtsvorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, entgegenstehen. Weiterhin Ebenso ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien Auftraggeber bei der Ausübung von gesetzlichen Nutzung der Dienstleistungen für die Einhaltung der österreichischen oder vertraglichen Rechtensonst anwendbaren Ausfuhrvorschriften, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechteinsbesondere der deutschen und US-amerikanischen Exportbestimmungen, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht darverantwortlich. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: General Terms and Conditions

Verschiedenes. 18.1 19.1 Sämtliche Bestimmungen in diesem Vertrag führen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Siemens und dem Kunden oder einem ihrer Mitarbeiter oder Subunternehmer. 19.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Mitarbeitern von Siemens Weisungen zu erteilen. Die Auswahl und Zuteilung des für die Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Personals steht Siemens frei. Siemens allein zahlt sämtliche Vergütung und Sozialleistungen seiner Mitarbeiter 19.3 Die Vertragserfüllung durch seitens Siemens steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 19.4 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.5 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 19.6 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 19.7 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 19.8 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Service Agreement

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht 15.1 Bestimmungen, die aufgrund ihrer Rechtsnatur fortbestehen sollen, darunter insbesondere auch solche in Bezug auf Haftungsbeschränkung, Freistellung, Zahlung und sonstige, die aufgrund ihrer Rechtsnatur auf Fortbestand ausgerichtet sind, gelten trotz Kündigung oder Ablauf dieses Vertrags weiter. 15.2 Bei einem Streitfall mit Oracle oder wenn er eine Mitteilung unter dem VorbehaltAbschnitt „Freistellung“ dieses Vertrags bereitstellen möchte oder wenn er Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder ähnlichen Rechtsverfahrens wird, dass sendet der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund Auftraggeber umgehend eine schriftliche Mitteilung an folgende Adresse: Oracle Austria GmbH, Donau- Xxxx-Xxxxxx 0, 0000 Xxxx, xX Legal Counsel, Rechtsabteilung. Keine der Vertragsparteien haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung, wenn diese verursacht wird durch: Krieg, Feindseligkeit oder Sabotage, höhere Gewalt, Pandemie, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfall, welche nicht von nationalen der verpflichteten Vertragspartei verursacht wurden, staatliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/Aufhebung von Export-, Import- oder anderen Genehmigungen) oder sonstige Sanktionen entgegenstehenEreignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der verpflichteten Vertragspartei liegen. Weiterhin ist Siemens Beide Parteien bemühen sich nach Kräften, die Auswirkungen dieser Ereignisse möglichst gering zu halten. Sollte ein solches Ereignis mehr als 30 Tage lang andauern, kann jede Vertragspartei die nicht zur Vertragserfüllung verpflichteterbrachten Services und betroffenen Leistungsverzeichnisse in schriftlicher Form kündigen. Dieser Abschnitt entbindet keine der Vertragsparteien von ihrer Pflicht, wenn Siemens angemessene Schritte zu unternehmen, um ihre normalen Disaster-Recovery- Verfahren zu befolgen, oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionenvon der Pflicht des Auftraggebers, Strafen, Verlust von Privilegien für beauftragte oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernerbrachte Services zu zahlen. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages 15.3 Abgesehen von einem zuständigen Gericht untersagt Klagen wegen Nichtzahlung oder für unwirksam Verletzung von Oracles gewerblichen Schutzrechten dürfen Klagen, gleich welcher Art, die sich aus oder nicht durchsetzbar erklärt im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, von keiner Partei mehr als zwei Jahre nach Entstehung des Klagegrundes erhoben werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hättenkeine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 15.4 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien der Vertragsparteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen früheren oder mündlichen gleichzeitigen Vereinbarungen, Diskussionen, Verhandlungen, Versprechen, Garantien, GewährleistungenVorschläge, Zusicherungen und Absprachen Absprachen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen ihnen den Vertragsparteien in Bezug auf seinen Gegenstandden Gegenstand dieses Vertrags. Jede Partei Der Auftraggeber erkennt insbesondere an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages er diesen Vertrag nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug im Vertrauen auf eine Aussage Zusage, Darstellung oder Vereinbarung geschlossen hat, welche im Namen oder Auftrag von Oracle getroffen wurde und nicht Gegenstand dieses Vertrags ist. Dieser Vertrag und darunter erteilte Aufträge können nicht verändert werden und Rechte und Einschränkungen können nicht abgewandelt oder aufgehoben werden, es sei denn in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergebeneinem Text, den berechtigte Vertreter des Auftraggebers und von Oracle genehmigt oder online angenommen haben. 18.6 15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. 15.6 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (C.I.S.G.). Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei den sachlich zuständigen Gerichten in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebendeWien.

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Samples: Subscription Agreement

Verschiedenes. 18.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht unter dem VorbehaltEinhaltung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ist zwingend vereinbart. Der AN verpflichtet sich ausdrücklich, in seinem Unternehmen keine Ausländer ohne gültiger Arbeitsbewillung zu beschäftigen oder einzusetzen. Diese Verpflichtung erfasst gleichermaßen auch allfällige vom AN beauftragte Subunternehmer. • Der AN nimmt zur Kenntnis, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund AG jederzeit berechtigt ist, Unterlagen jeglicher Art über die auf der Baustelle tätigen bzw. zum Einsatz kommenden Mitarbeiter seines Unternehmens bzw. Subunternehmer anzufordern. Wird bei einer Kontrolle durch die Behörden ein Verstoß festgestellt, ist der AG berechtigt, bei der nächsten Abschlagsrechnung einen Einbehalt von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen€ 3.950.- pro Mann vorzunehmen, welcher erst freigegeben wird, wenn feststeht, dass dem AG kein Nachteil aus diesem Verhalten erwachsen wird. Weiterhin • Jeder Mitarbeiter erhält vor Arbeitsbeginn auf der Baustellen eine ,,IDENTITY CARD‘‘. Für den Aufwand und Herstellung wird ein Kostenersatz in der Höhe von € 45,00 dem AN angelastet. • Der AN ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen und deren Abschluss dem AG nachweislich zu Kenntnis zu bringen. • Der Waagriss wird vom AG zentral je Geschoss einmal kostenlos hergestellt. Sollte der AN den Waagriss öfter benötigen, hat er für dessen Übertragung selbst Sorge zu tragen. • Für die vom AN oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionenseinen Lieferanten auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte wird vom AG keine Haftung übernommen. • Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, Strafenauch ein Abgehen von diesem Formfordernis. • Der AN erklärt ausdrücklich, Verlust von Privilegien dass er sämtliche zur rechtmäßigen Durchführung seiner Lieferung und Leistungen erforderliche Bewilligungen besitzt (z.B.: Gewerbeberechtigung) und den AG diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos hält. • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVB oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses des Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt ungültig werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelungübrigen Bestimmungen. Anstelle Etwaige ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, welche der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem Absicht der Parteien am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hättenkommen. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Verschiedenes. 18.1 19.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens Energy steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist , insbesondere nicht solche der Vereinten Nationen, der EU oder der USA, die, nach dem Ermessen von Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtetEnergy, wenn Siemens Energy oder seine eines seiner verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust Strafen oder anderen nachteiligen Maßnahmen von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernBehörden aussetzen können. 18.2 19.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 19.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. Die Schriftform wird auch gewahrt durch (i) eine fortgeschrittene elektronische Signatur i.S.d. Art. 26 Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) unter Einsatz einer Softwarelösung für elektronische Signaturen, (ii) einen per E-Mail übermittelten Scan des handschriftlich unterzeichneten Originals sowie (iii) die Einhaltung eines aufrechten EDI Vertrages. 18.4 19.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien bei der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht dar. 18.5 19.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 19.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: Bedingungen Für Das Projektgeschäft – Transmission

Verschiedenes. 18.1 15.1 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2 Der Auftraggeber wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von UNIT-IT zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an UNIT-IT eine Vertragsstrafe in der Höhe des sechsfachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt von UNIT-IT bezogen hat, zu bezahlen. 15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5 UNIT-IT ist berechtigt, den Vertrag auf ein mit UNIT-IT konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6 UNIT-IT ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen. 15.7 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall an andere Unit-IT- Gesellschaften zum Zwecke der Konzernberichterstattung übermittelt werden. 15.8 Der Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Treten im Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Leistungen Meinungsverschiedenheiten auf, werden die Vertragspartner angemessene Anstrengungen unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Können die Vertragspartner Meinungsverschiedenheiten auf der jeweiligen Arbeitsebene nicht klären, findet eine Eskalation auf die nächst höhere Managementebene statt. Lässt sich auch auf dieser Ebene keine einvernehmliche Lösung finden, erfolgt eine Eskalation auf die Geschäftsführungsebene. Jeder Vertragspartner ist frühestens 60 Tage nach Einleitung des vorgenannten Streitbeilegungsverfahrens berechtigt, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten. Das Recht der Vertragspartner, um einstweiligen Rechtsschutz anzusuchen, bleibt von der Pflicht, ein Streitbeilegungsverfahren durchzuführen, unberührt. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten - einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen - wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sprengel des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. 15.9 Die Vertragserfüllung durch Siemens seitens UNIT-IT steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos nationaler und/oder sonstige Sanktionen internationaler Rechtsvorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, entgegenstehen. Weiterhin Ebenso ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigern. 18.2 Sollte eine Regelung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht untersagt oder für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgen. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer der Parteien Auftraggeber bei der Ausübung von gesetzlichen Nutzung der Dienstleistungen für die Einhaltung der österreichischen oder vertraglichen Rechtensonst anwendbaren Ausfuhrvorschriften, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechteinsbesondere der deutschen und US-amerikanischen Exportbestimmungen, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht darverantwortlich. 18.5 Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.

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Samples: General Terms and Conditions

Verschiedenes. 18.1 13.1 Die Vertragserfüllung durch Siemens steht vorliegenden AGB sowie die Vereinbarung unterliegen österreichischem Recht unter dem Vorbehalt, dass Ausschluss der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften Regelungen des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Weiterhin ist Siemens nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn Siemens oder seine verbundenen Unternehmen durch Sanktionen, Strafen, Verlust von Privilegien oder andere Handlungen und Unterlassungen durch die öffentliche Hand einschließlich für sie handelnder juristischer Personen benachteiligt würden oder wenn Nachunternehmer aus diesen Gründen die Lieferung verweigernInternationalen Privatrechts. 18.2 Sollte 13.2 Jegliche (vollständige oder teilweise) Weitergabe oder Übertragung der vertragli- chen Rechte und Pflichten beider Parteien unter der Vereinbarung und den vorlie- genden AGB sind nur nach Erhalt der vorherigen schriftlichen Zustimmung der an- deren Partei gültig. Der Auftraggeber haftet jedoch weiterhin für alle bis zur gülti- gen Übertragung zustandegekommenen Ansprüche. 13.3 Versäumt es eine Regelung dieses Vertrages von der Parteien, zu einem zuständigen Gericht untersagt beliebigen Zeitpunkt oder für unwirksam über einen be- liebigen Zeitraum hinweg eine Bedingung oder ein Recht oder ein Rechtsmittel wahrzunehmen oder durchzusetzen, das infolge der oder unter den vorliegenden AGB und / oder der Vereinbarung entsteht, dann gilt dies nicht als Verzicht auf eine solche Bedingung oder ein solches Recht oder Rechtsmittel und darf auch nicht in dieser Weise ausgelegt werden, und es darf das Recht der jeweiligen Partei auf des- sen spätere Wahrnehmung oder Durchsetzung in keiner Weise beeinträchtigen. 13.4 Wird eine Bestimmung der vorliegenden AGB als ungültig, nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werdenbefunden, berührt dies so werden die verbleibenden Bestimmung dadurch nicht berührt, sondern bleiben vollständig in Kraft und für die Wirksamkeit Parteien bindend. Die ungültige, nichtige, rechtswidrige oder Durchsetzbarkeit einer anderen Regelung. Anstelle nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine gültige, wirksame, rechtskonforme und durchsetzbare Bestimmung zu erset- zen, die ihrem grundlegenden wirtschaftlichen Zweck nach der unwirksamen ungültigen, nichti- gen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten so nahe wie möglich kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck gewollt hätten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. 18.3 Nachträge13.5 Den Auftraggebern wird mitgeteilt, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag müssen in Form einer von befugten Vertretern beider Parteien unterzeichneten schriftlichen Vereinbarung erfolgendass die einheitliche europäische Notfallnummer "112" ist. 18.4 Ein Verzug oder Versäumnis einer 13.6 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Bedingungen der Parteien bei vorliegenden AGB und der Ausübung von gesetzlichen oder vertraglichen Rechten, Befugnissen oder Rechtsbehelfen berührt oder beeinträchtigt diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe nicht und stellt diesbezüglich keinen Verzicht darVereinbarung über die Beistellung der Dienste haben die Bedingungen der Ver- einbarung Vorrang. 18.5 Dieser Vertrag stellt 13.7 Sämtliche unter dem vorliegenden Dokument erforderlichen oder zulässigen Be- nachrichtigungen oder anderen Mitteilungen an Telefónica haben in Schriftform zu erfolgen und sind persönlich zu übergeben, per Telefax, Email oder eingeschriebe- nen Brief zu übermitteln; dies hat an die vollständige Vereinbarung zwischen unten angegebenen Anschriften zu erfol- gen oder an andere Anschriften die in Zukunft möglicherweise in Schriftform an den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf seinen Gegenstand. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieses Vertrages nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen (seien sie gutgläubig oder fahrlässig abgegeben worden) beruft, die nicht in diesem Vertrag niedergelegt sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Jede Partei stimmt zu, dass sich aus einer gutgläubigen oder fahrlässigen Falschdarstellung in Bezug auf eine Aussage in diesem Vertrag keinerlei Ansprüche für sie ergeben. 18.6 Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt Kunden übermittelt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die maßgebende.:

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsleistungen