Common use of Verschiedenes Clause in Contracts

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungen. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 15.1 Für diese Lieferbedingungen und die gesamte Nutzung der Schriftform. Dies Dienstleistung gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungendas niederländische Recht. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten15.2 Für jegliche Streitigkeiten, die der ITOC GmbH zwischen Viacryp B.V. und dem Auftraggeber im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Ides Vertrages oder im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesenZusammenhang mit dem Vertrag entstehen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxist der Gerichtsstand Amsterdam. 11.6 15.3 Wenn und sofern eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen für ungültig erklärt oder unwirksam wird, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Viacryp B.V. wird daraufhin eine neue Bestimmung zum Ersatz der nichtigen/unwirksamen Bestimmung festlegen, die nach Möglichkeit dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen/unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 15.4 Es wird davon ausgegangen, dass elektronische Kommunikation, die von Viacryp B.V. verschickt wird, am Tag der Versendung eintrifft, es sei denn, der Auftraggeber kann das Gegenteil beweisen. 15.5 Viacryp B.V. ist berechtigt, Dritte zur Erbringung von Dienstleistungen einzuschalten, unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 8.7. Viacryp B.V. haftet nicht für Pflichtverletzungen der von ihr beauftragten Dritten. 15.6 Die ITOC GmbH behält vertraglichen Rechte und Pflichten können vom Auftraggeber nicht an einen Dritten (unter-)lizenziert oder übertragen werden, es sei denn Viacryp B.V. hat seine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erteilt. 15.7 Viacryp B.V. kann die Rechte und Verpflichtungen, die sich voraus dem Vertrag ergeben, zum Zwecke (unter-)lizenzieren und/oder einer Drittpartei übertragen, ohne dass es der Bonitätsprüfung Zustimmung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtenAuftraggebers bedarf.

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Samples: Lieferbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 14.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von mdcp. 14.2 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung zu dem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz von mdcp. Diese ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 14.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen mdcp und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4 Jede Änderung oder Ergänzung dieser AGB bedarf der Schriftform. Elektronische Dokumente (wie z.B. E-Mail) ohne qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Signaturgesetzes wahren die Schriftform nicht. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungeneine Änderung dieser Xxxxxxx Xxxxxx 14.4. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt14.5 Soweit nach diesen AGB Erklärungen der Schriftform bedürfen, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretenwahren elektronische Dokumente (wie z.B. E-Mail) ohne qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Signaturgesetzes die Schriftform nicht. Zur Wahrung der Schriftform und zum Nachweis des Zugangs genügt die Übersendung per Telefax. In diesem Fall gilt als Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung der Zeitpunkt des Zugangs des Telefax. 11.3 Erfüllungsort 14.6 Die Vertragsbeziehung zwischen mdcp und Gerichtsstand ist Berlindem Kunden bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagenVertragsbeziehung eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden Für die obigen Ziff. 1 und 2 gelten folgende gemeinsame Bedingungen: 3.1 Gegen Forderungen des Lizenzgebers kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. 3.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernisdie Vereinbarung der Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit Mündlich getroffene Nebenabreden werden mit Abschluss des Vertrages unwirk- sam. 3.3 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nicht ohne Zustim- mung des Lizenzgebers auf einen Dritten übertragen werden. 3.4 Expleo Germany GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwen- dungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur und ausschließlich in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und Garantie ist unbeschränkt. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Expleo Germany GmbH nur in Höhe des typi- schen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet Expleo Germany GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Da- bei ist die Haftung für Sachschäden auf € 1.000.000,- und für Vermögensschä- den auf € 500.000,- beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen Expleo Ger- many GmbH wegen Verzögerung der Leistung sind zusätzlich auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der betroffenen Vertragsgegenstände be- schränkt. Expleo Germany GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens erhalten. Der Auftraggeber ist insbesondere für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten und einen Virenschutz nach dem aktuellen Stand der Technik verantwortlich. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten hiervon abweichend die gesetzlichen Regelungen. 3.5 Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Übrigen Zusammenhang mit der Softwareüber- lassung und den Pflegearbeiten zur Kenntnis gelangte Informationen oder Unter- lagen der übrigen Bestimmungenjeweils anderen Partei, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis ge- kennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, sowie alle betriebsinternen Vorgänge während der Dauer des Vertrages und nach dessen Beendigung geheimzuhalten. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Datenschutzes fallen. 11.2 3.6 Der Kunde ist Auftraggeber verpflichtet sich, das Lizenzmaterial nicht berechtigtauf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder –regelungen (im folgenden als „Ausfuhr- gesetze“ bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt das Lizenzmaterial darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichert der Auftraggeber zu, dass er weder Angehöriger noch Ansässiger eines Landes ist, für das ein Embargo verhängt wurde, oder dass sonstigen Einschränkungen un- terliegt und Gerichtsstand ist Berlinfür den Auftraggeber kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, das Lizenzmaterial entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung des Lizenzma- terials werden unter der Bedingung gewährt, dass diese Rechte verwirkt werden, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch Auftraggeber die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagenvorstehenden Bedingungen nicht einhält. 11.4 Das jeweilige 3.7 Auf das Vertragsverhältnis unterliegt ist ausschließlich dem deutsches Recht anwendbar. 3.8 Erfüllungsort für die aufgrund dieses Vertrages geschuldeten Leistungen ist der Bundesrepublik DeutschlandSitz des Lizenzgebers. 3.9 Gerichtsstand ist München. 3.10 Von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb Vertragspartner werden in die- sem Fall eine der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxunwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekom- mende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Licensing Agreement

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 17.1. Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Stromlieferungsvertrag ist der SchriftformOrt der Stromentnahme durch den Kunden aus dem örtlichen Verteilernetz, in dem die Entnahmestelle des Kunden liegt. Dies gilt auch für den Verzicht auf SchriftformerfordernisIst der Kunde jedoch Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person, ist Gerichtsstand der Sitz der Stadtwerke Stockach GmbH. 17.2. Sollten einzelne sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke, einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen), einschlägige Rechtsprechung und/oder behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam seinBundesnetzagentur oder der zuständigen Regulierungsbehörde) nach Vertragsabschluss ändern, so berührt dies nicht ist die Wirksamkeit Stadtwerke Stockach GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die Stadtwerke Stockach GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Stockach GmbH soll eine Kündigung des Vertrages im Übrigen Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Ziffern 2.3 und der übrigen Bestimmungen2.5 bleiben unberührt. 11.2 Der Kunde ist nicht 17.3. Ist die Stadtwerke Stockach GmbH gemäß den Regelungen in diesen Vertragsbedingungen berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretenKunden Entgelte oder Pauschalen zu berechnen, die nicht den Arbeits- oder Grundpreis betreffen, ist das Preisblatt maßgebend, das zum Zeitpunkt der entsprechenden Leistung der Stadtwerke Stockach gültig und auf der Interseite der Stadtwerke Stockach GmbH veröffentlicht ist. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland17.4. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über Stadtwerke Stockach GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden auch Dritte einzuschalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen, nicht aber den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxVertrag als solches. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Supply Agreement

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 13.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen schriftlich durch die SPIE TELBA GmbH bestätigt werden. 13.2 Die SPIE TELBA GmbH und der SchriftformKunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Dies gilt auch der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf – soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung besteht - nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen der SPIE TELBA GmbH und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses. 13.3 Soweit die SPIE TELBA GmbH auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiterin tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit der SPIE TELBA GmbH datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Verzicht auf SchriftformerfordernisUmgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Sollten einzelne Die SPIE TELBA GmbH wird die gesetzlichen Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit Auftragsverarbeitung und Weisungen des Vertrages im Übrigen Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und der übrigen BestimmungenSperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 11.2 Der 13.4 Die SPIE TELBA GmbH und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder die SPIE TELBA GmbH, noch der Kunde ist nicht berechtigtdaher Ansprüche geltend machen, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretendie durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn 13.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: System Mietvertrag

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch 14.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages Lieferung von Strom im Übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversor- gung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Nieder- spannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 07.11.2006, Seite 2391) und die ergänzenden Bedin- gungen der übrigen BestimmungenStadtwerke Emmerich GmbH zur StromGVV, beide in ihrer jeweils gelten- den Fassung. Die StromGVV sowie die ergänzenden Bedingungen liegen diesem Vertrag jeweils in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung bei. 11.2 Der Kunde 14.2 Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke, einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG, das MsbG, sowie die hierzu ergangenen einschlä- gigen Verordnungen), einschlägige Rechtsprechung und/oder behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur) nach Vertragsabschluss ändern, ist nicht die Stadtwerke Emmerich GmbH berechtigt, seine Ansprüche aus den Vertrag und diese Vertragsbedin- gungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem jeweiligen Vertrag abzutretenKunden zumut- bar ist. Die Stadtwerke Emmerich GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Emme- rich GmbH soll eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Ziffern 8.3 und 8.4 bleiben unberührt. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand 14.3 Die Stadtwerke Emmerich GmbH ist Berlinals Lieferant bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Elektrizitätsversorgung von der Leistungspflicht befreit, wenn der Kunde Kaufmann istsoweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt Netzbe- treiber geltend gemacht werden. Hierbei wird Netzbetreiber ist die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtenStadtwerke Emmerich GmbH, Amtsgericht Kleve HRB 3057.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden 13.1 Fotografische Aufnahmen und Filmaufnahmen der Sport- und Eventveranstaltungsflächen zu gewerblichen Zwecken dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das BHH durchgeführt werden. 13.2 Das BHH ist berechtigt, die Veranstaltung auf Bild- und Tonträgern jeder Art zu dokumentieren und alle sich aus der Veranstaltung ergebenden Foto- / Videoaufnahmen zur Eigenwerbung zu veröffentlichen. Dies gestattet der Kunde soweit sittliche Gesichtspunkte oder Persönlichkeitsrechte einer solchen Verbreitung nicht entgegenstehen. 13.3 Der Mieter verpflichtet sich über Inhalte von Vertragsinhalte, insbesondere Preise, gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. 13.4 Dem Mieter ist bewusst, dass auf den Außenflächen des BHHs eine Störung der Nachbarn zu vermeiden ist. 13.5 Dem Mieter ist bewusst, dass eine Lärmstörung der Nachbarschaft durch übermäßig laute Musik zu vermeiden ist. Hier gilt als Richtwert die Obergrenze von 84 dB-A / 95 dB-C auf der Tanzfläche / im Bereich der Feier. 13.6 Das BHH behält sich vor, auf den vom Vertragspartner nicht gebuchten Flächen, weitere Veranstaltungen abzuhalten (entfällt bei exklusiver Anmietung der gesamten Location). 13.7 Das BHH behält sich vor, einzelne Gäste bei übermäßigem Alkoholgenuss oder auffallend ungebührlichem Verhalten des Hauses zu verweisen. 13.8 Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. die Aufhebung der Schriftformerfordernisses. 13.9 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen oder des jeweiligen Vertrages unwirksam sein, so berührt dies werden davon die übrigen Bestimmungen nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungenberührt. 11.2 Der Kunde 14.0 Erfüllungs- und Zahlungsort ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretenBerlin. 11.3 Erfüllungsort 14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Gerichtsstand Wechselstreitigkeiten - ist Berlin, wenn sofern der Kunde Veranstalter Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxInland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 9.1 Änderungen und Ergänzungen des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sowie des Leistungsscheins und eventueller Nachträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Textform (§126b BGB) genügt diesem Schriftformerfordernis. Soweit vertraglich ausdrücklich Schriftform oder ein sonstiges qualifiziertes Formerfordernis (z.B. Einschreiben/Rückschein, Einwurfeinschreiben) vereinbart worden ist (z.B. für eine Vertragsänderung, eine Behinderungsanzeige, eine Kündigung oder einen Rücktritt) genügt Textform nicht. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen schriftlich durch die SPIE TELBA GmbH bestätigt werden. 9.2 Die SPIE TELBA GmbH und der SchriftformKunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. Dies gilt auch der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses 9.3 Soweit die SPIE TELBA GmbH auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsverarbeiterin tätig (Art. 4 Ziff. 8 DS-GVO) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Kunde wird mit der SPIE TELBA GmbH datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Verzicht auf SchriftformerfordernisUmgang mit personenbezogenen Daten abschließen. Sollten einzelne Die SPIE TELBA GmbH wird die gesetzlichen Erfordernisse der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit Auftragsverarbeitung und Weisungen des Vertrages im Übrigen Kunden (z. B. zur Einhaltung von Xxxxx- und der übrigen BestimmungenSperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. 11.2 Der 9.4 Die SPIE TELBA GmbH und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder die SPIE TELBA GmbH, noch der Kunde ist nicht berechtigtdaher Ansprüche geltend machen, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretendie durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn 9.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung Anwendung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAGCISG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxausgeschlossen. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Service Agreement

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden 11.1. Fotografische Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken und Zeitungsanzeigen mit Hinweis auf die Veranstaltung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Neupert Gastro- nomie GmbH. 11.2. Die Neupert Gastronomie GmbH ist verpflichtet, alle Veranstaltungen, zu denen Musik gespielt wird, bei der GEMA anzumelden. Die GEMA Gebühren werden von der GEMA direkt dem Veranstalter, bzw. dem vom Veranstalter beauftragten Dritten, in Rechnung gestellt. 11.3. Änderungen oder Ergänzungen des Veranstaltungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Verzicht auf SchriftformerfordernisVeranstalter sind unwirksam. 11.4. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies wird dadurch die Wirk- samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestim- mungen durch solche ersetzen, die Wirksamkeit des Vertrages dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck Möglichst na- he kommen. 11.5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der ROYal Catering GmbH. Es gilt das deutsche Recht. 11.6. Die Neupert Gastronomie GmbH weißt Sie daraufhin, dass Feierlichkeiten im Übrigen Übermaß (mit Erbrechen und der übrigen Bestimmungen. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort Ausschweifungen aller Art) mit einem Mehraufwand verbunden sind und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Datenbehält sich somit vor, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf Kosten für die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxReinigung in Rechnung zu stellen. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 17.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von mdcp. 17.2 Soweit es sich bei dem Aussteller um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt oder der Aussteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbezie- hung zu dem Aussteller unmittelbar oder mittelbar ergebenden Rechtsstreitigkeiten der Sitz von mdcp. Diese ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Ausstellers zu klagen. 17.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen mdcp und dem Ausstel- ler gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 17.4 Jede Änderung oder Ergänzung dieser MAB bedarf der Schriftform. Elektronische Dokumente (wie z.B. E-Mail) ohne qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Signaturgesetzes wahren die Schriftform nicht. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen Bestimmungeneine Änderung dieser Xxxxxxx Xxxxxx 17.4. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt17.5 Soweit nach diesen MAB Erklärungen der Schriftform bedür- fen, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretenwahren elektronische Dokumente (wie z.B. E-Mail) ohne qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Signaturgesetzes die Schriftform nicht. Zur Wahrung der Schriftform und zum Nachweis des Zugangs genügt die Übersendung per Telefax. In diesem Fall gilt als Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung der Zeitpunkt des Zugangs des Telefax. 11.3 Erfüllungsort 17.6 Die Vertragsbeziehung zwischen mdcp und Gerichtsstand ist Berlindem Aussteller bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Bestimmungen verbindlich. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagenVertragsbeziehung eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Messe Und Ausstellungsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen Alle Anträge müssen 1 Woche vor dem Termin schriftlich bei dem Vorstand vorliegen. Im Anschluss an die Veranstaltung wird uns Xxxx Xxxxx Xxxx aus Gau- Odernheim über eine Reise mit dem Hurtigrouten-Schiff, entlang der Schriftformfaszi- nierenden Norwegischen Küste, mit schönen Bildern auf den kommenden Sommerurlaub einstimmen. Dies gilt auch für Die Selz, von der Quelle in Orbis bis zum Rhein. Der Bürgerverein freut sich auf Ihr Kommen. KP Die Vorbereitungstreffen zum Weltge- betstag finden am Donnerstag, 26. 2. 2009 und am Montag, den Verzicht auf Schriftformerfordernis2. Sollten einzelne 3. 2009 statt, jeweils um 19.00 Uhr in der vorstehenden Bestimmungen unwirksam seinXxxxxxxxxx 0. Alle Frauen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages Interes- se daran haben, sind herzlich eingela- den. Info:Xxxxx Xxxxxx, Tel. 6261. UZ Zur Gemeindeversammlung lädt der Kirchenvorstand alle evangelischen Kirchengemeindeglieder am Sonntag, dem 1. Xxxx 2009 ein. Die Versamm- lung findet im Übrigen Anschluss an den Got- tesdienst in der Kirche in Kettenheim statt, der um 10.15 Uhr beginnen wird. Nach dem Gottesdienst stellen sich alle Kandidatinnen und Kandidaten, die sich zur Kirchenvorstandswahl am 21. Juni 2009 zur Verfügung gestellt haben, persönlich vor. Die Kandida- tenliste kann bei dieser Veranstaltung von den Versammelten durch weitere Vorschläge und geheime Xxxx der übrigen Bestimmungen. 11.2 Vor- geschlagenen ergänzt werden. Die Arbeit des Benennungsausschusses wird mit der Versammlung beendet und dessen Mitglieder mit Dank verab- schiedet werden. Die komplette Liste der zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten sowie genauere Wahlinfor- mationen werden nach dieser Veran- staltung in den kommenden Monaten bekannt gegeben werden. AK Die Freiwillige Feuerwehr Kettenheim trifft sich am 5. 3. 09 um 20.00 Uhr am Gerätehaus zur monatlichen Übung. Um pünkliches und vollzähliges Er- scheinen wird gebeten. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche Wehrführer Bilder aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn Leben Jesu schmük- ken seit kurzem die Empore der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik DeutschlandKirche in Esselborn. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKAGemälde stammen vom Alzeyer Künstler Xxxxxx Xxxxxx. In einer Feierstunde sollen die Bilder der Öffentlichkeit präsentiert werden. Da- zu lädt der Kirchenvorstand am Sams- tag, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt28. 8.1 )Xxxx, 19 Uhr alle Interessier- ten in die Kirche in Esselborn ein. Den Rahmen der Feier bildet ein Konzert mit Orgel und Schola. Xxxxx-Xxxxx Xxxxxxx, Organist aus Gau-Odern- heim, spielt Werke von Xxxxxx Xxxxx- xxxx Xxxx, Xxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb u. a. Eine Schola bringt Gesänge der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer DatenverarbeitungPassionszeit zu Gehör. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von DatenKünstler Xxxxxx Xxxxxx wird selbst anwesend sein und zu seinen Werken Auskunft geben. Pfarrerin Xxxx Xxxxxxxxx liest Texte zu den dargestellten Szenen, die vom Leben Jesu erzählen. Der Eintritt der ITOC GmbH Veranstaltung ist frei. Um eine Spende für die kirchenmusikalische Arbeit wird gebeten. AK Am Samstag, dem 28. 2. 2009 findet ab 20.00 Uhr im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.Feuerwehrhaus die

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Samples: Nachricht

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 17.1. Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Gaslieferungsvertrag ist der SchriftformOrt der Gasentnahme durch den Kunden aus dem örtlichen Verteilernetz, in dem die Entnahmestelle des Kunden liegt. Dies gilt auch für den Verzicht auf SchriftformerfordernisIst der Kunde jedoch Kaufmann im Sinne des HGB oder eine juristische Person, ist Gerichtsstand der Sitz der Stadtwerke Stockach GmbH. 17.2. Sollten einzelne sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke, einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen), einschlägige Rechtsprechung und/oder behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der vorstehenden Bestimmungen unwirksam seinBundesnetzagentur oder der zuständigen Regulierungsbehörde) nach Vertragsabschluss ändern, so berührt dies nicht ist die Wirksamkeit Stadtwerke Stockach GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die Stadtwerke Stockach GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Stockach GmbH soll eine Kündigung des Vertrages im Übrigen Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Ziffern 2.3 und der übrigen Bestimmungen2.5 bleiben unberührt. 11.2 Der Kunde ist nicht 17.3. Ist die Stadtwerke Stockach GmbH gemäß den Regelungen in diesen Vertragsbedingungen berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutretenKunden Entgelte oder Pauschalen zu berechnen, die nicht den Arbeits- oder Grundpreis betreffen, ist das Preisblatt maßgebend, das zum Zeitpunkt der entsprechenden Leistung der Stadtwerke Stockach gültig und auf der Interseite der Stadtwerke Stockach GmbH veröffentlicht ist. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand 17.4. Die Stadtwerke Stockach GmbH ist Berlinberechtigt, wenn zur Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden auch Dritte einzuschalten, ebenso seine vertraglichen Ansprüche auf Dritte zu übertragen, nicht aber den Vertrag als solches. 17.5. Welche Gasart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Gasart des jeweiligen Gasversorgungsnetzes, an das die Anlage, über die der Kunde Kaufmann Gas entnimmt, angeschlossen ist. Seitens Der Brennwert mit der ITOC GmbH besteht jedoch sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite sowie der für die BerechtigungBelieferung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den Ergänzenden Bedingungen des an der Entnahmestelle örtlichen Netzbetreibers zu den Allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlage, über die der Kunde versorgt wird. 17.6. Bei dem vom Versorger an den Kunden an seinem Sitz zu verklagengelieferten Gas handelt es sich um ein steuerbegünstigtes Energieerzeugnis, das nicht als Kraftstoff verwendet werden darf, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuerdurchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

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Samples: Gas Supply Agreement

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform8.1. Dies gilt auch Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages Lieferung von Strom im Übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV - Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 26.10.2006, Seite 2391) und die ergänzenden Bedingungen der übrigen BestimmungenStadtwerke Husum GmbH zur StromGVV, beide in ihrer jeweils geltenden Fassung. Die StromGVV sowie die ergänzenden Bedingungen liegen diesem Vertrag jeweils in ihrer im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung bei. 11.2 Der Kunde ist nicht 8.2. Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke, einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen oder das EnSiG), einschlägige Rechtsprechung und/oder behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur) nach Vertragsabschluss ändern oder behördliche Weisungen ergehen, sind die Stadtwerke Husum GmbH berechtigt, seine Ansprüche aus den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1. eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem jeweiligen Vertrag abzutretenKunden zumutbar ist. Die Stadtwerke Husum GmbH werden dem Kunden eine solche Anpassung einen Monat vor deren Inkrafttreten brieflich mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die Stadtwerke Husum GmbH sollen eine Kündigung des Kunden unverzüglich nach Eingang in Textform bestätigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Ziffern 2.3 und 2.4 bleiben unberührt. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland8.3. Die Geltendmachung Stadtwerke Husum GmbH sind als Lieferant bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit in der Elektrizitätsversorgung von der Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt. Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen können gegen den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B PktNetzbetreiber bzw. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xx. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor, zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Hierbei wird Netzbetreiber und grundzuständiger Messstellenbetreiber ist die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtenStadtwerke Husum Netz GmbH, Sitz der Gesellschaft: Husum, Eintragung: Amtsgericht Flensburg HRB 6547 FL.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen 1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vermittlungsauftrag bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernisvorherigen, in Textform erteilten Zustimmung beider Vertragspartner. 2. Sollten sich einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam seindieses Vertrages als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und Gül- tigkeit der übrigen BestimmungenBestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die ungültigen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem verfolgten Zweck in rechtlich zulässiger Weise so nah wie möglich kommen. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist3. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Die Geltendmachung Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dieser Vereinbarung mit Kaufleuten ist ausschließ licher Gerichtsstand der Sitz des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer DatenverarbeitungVermittlers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH keinen allgemeinen Gerichtsstand im Rahmen vertraglicher Beziehungen Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufent- haltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxist. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor5. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Vermittler wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. (Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.(ZDK)) Name, Vorname Straße Tel.-Nr. PLZ, Ort ■ zum Zwecke Kauf ■ zur Annahme und Abholung ■ zur Beförderung ■ zur Verwahrung ■ Sonstige Vereinbarungen: (Der Kunde/Vollmachtgeber entscheidet, wie spezifisch der Bonitätsprüfung Auftrag hinsichtlich des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich Fahrzeuges ausfällt. Er bestimmt den Um- fang der Kreditwürdigkeit diesbezüglichen Angaben.) (Marke / Modell) (Leistung – d.h. Hubraum / kW/PS) (Aufbau – d.h. Kombi / Limousine / Cabrio etc.) (Anzahl der Türen) (Farbe) (Kraftstoffart) (Sonstiges / Sonderausstattung) ■ durch den Auftraggeber direkt ■ durch Einschaltung des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener ForderungVermittlers Ort, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange Datum Unterschrift des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.Auftraggebers Stand: 06/2016

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen 12.1 Die Beziehungen zwischen dem Vertragspartner und der übrigen Bestimmungen. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis unterliegt KEYOU unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung Bestimmungen des Wiener UN- Abkommen (UNCITRAL) UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor12.2 Vertragssprache ist grundsätzlich Deutsch. Bei mehrsprachigen Verträgen ist die deutsche Fassung maßgebend. 12.3 KEYOU erhebt, zum Zwecke verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der Bonitätsprüfung des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Auf die aktuelle Datenschutzerklärung der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu meldenKEYOU (xxxxx://xxx.xxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/) wird hingewiesen. 12.4 Änderungen dieser AGB durch KEYOU werden dem Vertragspartner spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Datenübermittlung erfolgt nurZustimmung des Vertragspartners gilt als erteilt, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werdenÄnderung angezeigt hat. Hierbei Auf diese Genehmigungswirkung wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtenKEYOU in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verschiedenes. 11.1 Nebenabreden 16.1 alltrotec erbringt die vertraglichen Leistungen innerhalb seiner Geschäftszeiten: Montag bis Xxxxxxx von 8.00 bis 17.00 Uhr (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Sachsen und 24./31 Dezember). Außerhalb dieser Zeiten werden Leistungen nur nach gesonderter Vereinbarung erbracht. 16.2 Die Abtretung von vertraglichen Rechten und Ansprüchen bedarf der vorherigen Zustimmung der anderen Vertragspartei. Dies gilt nicht für die Abtretung von Vergütungsansprüchen. 16.3 Ergänzungen und Änderungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den einen etwaigen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein. 16.4 Erweist sich eine Vertragsbestimmung als unwirksam, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen und der übrigen BestimmungenBestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue wirksame ersetzt, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag abzutreten16.5 Die Nichtausübung eines Rechts durch alltrotec gemäß diesen Bestimmungen bedeutet keinen Verzicht auf die künftige Geltendmachung dieses Rechts. 11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Kaufmann ist. Seitens der ITOC GmbH besteht jedoch die Berechtigung, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen. 11.4 Das jeweilige Vertragsverhältnis 16.6 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltendmachung des Wiener Das Einheitliche UN- Abkommen Kaufrecht (UNCITRALConvention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.4.1980, UNCITRAL- Kaufrecht) über den internationalen Warenkauf oder des Kaufrechts (EKA, EKAG) ist ausgeschlossen (s.AGB Teil B Pkt. 8.1 ) 11.5 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der ITOC GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die der ITOC GmbH im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind ( s. AGB Teil B Pkt. 9.1 ) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, einsehbar unter xxx.xxxx-xxxx.xxausgeschlossen. 11.6 Die ITOC GmbH behält sich vor16.7 Erfüllungsort ist Dresden. Soweit der Xxxxx Xxxxxxxxxxxx, zum Zwecke juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird, vorbehaltlich eines abweichenden ausschließlichen Gerichtsstandes für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Dresden vereinbart. Jeder Vertragspartner bleibt jedoch zur Erhebung einer Klage oder der Bonitätsprüfung Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand bzw. Sitz des Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien oder Kreditversicherungen Auskünfte hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Kunden einzuholen und ihnen Daten – beschränkt auf den Fall nicht vertragsgemäßer Abwicklung z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – zu melden. Die Datenübermittlung erfolgt nur, sofern dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ITOC GmbH erforderlich ist und schützenswerte Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Hierbei wird die ITOC GmbH die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtenanderen Vertragspartners berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen