Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformulars.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Informationsdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Informationsdienstleistungen
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält a) Sofern im Länderverzeichnis nicht anders angegeben, unterliegt dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen den französischem Recht und die Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine unterwerfen sich der Parteien unternimmt den Versuchausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Paris in Bezug auf alle Streitigkeiten oder Angelegenheiten, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließensich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm zusammenhängen. ÄnderungenDer Vertrag kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter jeder Partei unterzeichnet wurde. Die Parteien erkennen an und akzeptieren, dass ein elektronisches Format als akzeptables Kommunikationsmittel für die Ausführung oder Übersendung eines Auftragsformulars oder für die Änderung der Bedingungen eines Auftragsformulars, einschließlich seiner Erneuerung, gilt. Alle Mitteilungen werden an die in dem von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet den Parteien ausgefüllten Auftragsformulars angegebenen Kontaktinformationen gerichtet. Die Unterzeichnung eines Auftragsformulars durch den Publisher bedeutet die vollständige Annahme der Bedingungen durch den Publisher, ungeachtet anderslautender Bestimmungen, die in Unterlagen des Publishers, insbesondere in einem Auftragsformular, enthalten sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigenund des Auftragsformulars hat das Auftragsformulars in Bezug auf den Criteo-Service Vorrang. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wirdDiese Vereinbarung, so bleiben einschließlich aller ihr beigefügten Anhänge, stellt die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, vollständige und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand dar und ersetzt alle anderen früheren Absprachen, Verpflichtungen, Zusicherungen oder Vereinbarungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien.
b) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so hat diese Ungültigkeit oder Durchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen des Vertrages, die in vollem Umfang in Kraft bleiben.
c) Diese Vereinbarung ist Frankfurt am Mainin verschiedenen Sprachversionen verfügbar. Im Falle von Unstimmigkeiten Streitigkeiten zwischen diesen AGB verschiedenen Sprachversionen dieser Bedingungen ist jedoch die englische Sprachversion maßgebend.
d) In keinem Fall kann eine Verzögerung, ein Versäumnis oder eine Unterlassung (ganz oder teilweise) bei der Durchsetzung, Ausübung oder Verfolgung eines Rechts, einer Befugnis, eines Privilegs, eines Anspruchs oder eines Rechtsbehelfs, die sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergeben, als Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht angesehen oder ausgelegt werden, so dass die Durchsetzung dieses oder eines anderen Rechts, einer Befugnis, eines Privilegs, eines Anspruchs oder eines Rechtsbehelfs in einem anderen Fall zu einem späteren Zeitpunkt oder zu späteren Zeitpunkten ausgeschlossen ist.
e) Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, hat kein Dritter Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag. Alle personenbezogenen Daten, die vom Publisher in Bezug auf Mitarbeiter oder Vertreter zur Verfügung gestellt werden, werden von Criteo in Übereinstimmung mit den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens verarbeitet, siehe dazu: xxxxx://xxx.xxxxxx.xxx/xxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxx-xxxxxx/. Dies beinhaltet das Recht des Einzelnen auf Zugang, Änderung und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des AuftragsformularsLöschung von personenbezogenen Daten.
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Samples: Criteo Retail Media Service Agreement, Criteo Retail Media Service Agreement
Verschiedenes. Unbeschadet 18.1. Sollten einzelne Bestimmungen des vorstehenden Paragraph 1 vorliegenden Vertrags und / oder einer Leistungsvereinbarung nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags und / oder Leistungsvereinbarung nicht berührt. Anstelle der nicht rechtswirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Xxxxx verpflichten sich die Parteien eine rechtsgültige Bestimmung zu vereinbaren, die – soweit möglich – dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung laut beiden Parteien am nächsten kommt, oder die dem mutmasslichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den Punkt bedacht hätten.
18.2. Der Anbieter agiert als unabhängiger Unternehmer und nichts in diesem Vertrag, den Anhängen oder einer Leistungsvereinbarung ist so auszulegen, dass ein Arbeitsvertrag oder eine Joint Venture-Beziehung irgendeiner Art zwischen den Parteien, ihren verbundenen Unternehmen, Subunternehmern oder Mitarbeitern geschaffen wird.
18.3. Keine Partei darf den Namen, die Logos oder sonstigen Warenzeichen der anderen Partei in ihren Marketingmaterialien, auf ihrer Website, in ihren Pressemitteilungen oder für ähnliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die andere Partei verwenden.
18.4. Der vorliegende Vertrag enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstandbezüglich des Vertragsgegenstands. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen Änderungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen Beendigung dieses Vertrags und/oder einer Leistungsvereinbarung – einschl. dieser Bestimmung – sind für die Parteien nur rechtsgültig und bindend, sofern wenn sie schriftlich erfolgen vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter den Vertragsparteien unterzeichnet wurden. Der Anbieter akzeptiert, dass kein Versäumnis und keine Verzögerung von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall Syngenta, ein Rechtnach diesem Vertrag auszuüben, als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen dieses Recht ausgelegt werden kann, noch schliesst die Ausübung eines einzelnen Rechts oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (teilweise Ausübung eines solchen eine andere Ausübung oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil die Ausübung eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von anderen Rechts nach diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformularsaus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschiedenes. Unbeschadet 12.1 Soweit in diesen Allgemeinen oder den Besonderen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich etwas Anderes bestimmt ist, bedürfen alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des vorstehenden Paragraph 1 enthält Vertragsverhältnisses und der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden der schriftlichen (auch durch Telefax) oder der elektronischen Form.
12.2 Änderungen und Ergänzungen dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen Allgemeinen Vertragsbedingungen, der Besonderen Vertragsbedingungen, sowie der Individuellen Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
12.3 Zwischen den Parteien betreffend findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Gegenstand dieses Vertrages internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) sind ausgeschlossen.
12.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche gegenüber Kaufleuten und tritt Körperschaften des öffentlichen Rechts ist für alle Verfahrensarten der Sitz der CETECOM. CETECOM hat zudem das Recht Kunden an ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.5 CETECOM behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen und die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher AngeboteBesonderen Vertragsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die Allgemeinen und die Besonderen Vertragsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei sonstigen Schuldverhältnissen ist die jeweils gültige Version zum Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Einzelvertrages maßgebend.
12.6 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen, Verträge der Besonderen Vertragsbedingungen oder der Individuellen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und Zusicherungen betreffend der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und den Vertragsgegenstand. Keine wohlverstandenen wirtschaftlichen Interessen der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung an der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformularseventuelle Regelungslücken.
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Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Dieser Vertrag sämtliche und alle hierin genannten Bedingungen bilden den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen und ersetzen alle vorherigen diesbezüglichen Verhandlungen, Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an Parteien. Verweise auf die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuchallgemeinen Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungenin einem Auftrag oder auf andere Weise enthalten sind, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur nicht bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen Zur Klarstellung: Ein gegebenenfalls zwischen den Parteien im Zusammenhang bestehender Wartungsvertrag für die Anlage umfasst nicht die Wartung für die hier zur Verfügung gestellte Hardware. Der Vertrag und der Inhalt der Dienstleistungen dürfen nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden, die von ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wurde. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftlichkeitsgebot. Ein Verzicht auf Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag muss schriftlich erfolgen. KONE kann den Auftraggeber spätestens 60 Tage vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit darüber informieren, dass diese allgemeinen Vertragsbedingungen mit Beginn der nächsten Vertragslaufzeit aktualisiert werden. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe einer solchen Änderung widerspricht, gelten die neuen allgemeinen Ver- tragsbedingungen ab Beginn der nächsten Vertragslaufzeit. KONE wird den Auftraggeber in der Bekanntgabe der Änderung darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen mit Ablauf der 30 tägigen Frist als Zustimmung gilt. Widerspricht der Auftraggeber und unter der Voraussetzung, dass die Parteien nichts anderes vereinbaren, gelten weiterhin die aktuellen all- gemeinen Vertragsbedingungen. Bei einigen Dienstleistungen ist für einen funktionierenden Betrieb möglicherweise eine Überbrückung der Zugangskontroll- lösung für die Anlage und/oder den Standort erforderlich. Der Auftraggeber stimmt einer solchen Überbrückung zu und erklärt sich damit einverstanden, dass KONE und/oder externe Anwendungsanbieter nicht für Schäden oder Ausgaben, die durch eine Überbrückung verursacht werden, haftbar gemacht werden. KONE kann Subunternehmer für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzen. Der Vertrag ist auf den neuen Eigentümer oder Mieter der Liegenschaft übertragbar. In diesem Fall haftet der Abtretende gesamtschuldnerisch mit dem Gegenstand Abtretungsempfänger für alle Verpflichtungen des Vertrages unterliegen Auftraggebers aus dem Recht Vertrag. Verlängert sich der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmtVertrag jedoch nach der Abtretung um eine weitere Laufzeit, so haftet der Abtretende nicht mehr für Pflichten, die sich aus dem Zeitraum nach der Verlängerung ergeben. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort Die Übertragung ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des AuftragsformularsKONE schriftlich mitzuteilen.
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Samples: General Terms and Conditions for Kone Digital Services
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen a. Diese Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend in Bezug auf den hierunter behandelten Gegenstand dieses Vertrages dar und tritt an ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen, Verpflichtungen oder Verhandlungen, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand. Der Kunde verpflichtet sich, die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebotederzeit geltende und auf Anfrage erhältliche Version dieser Bedingungen einzuhalten. Die Parteien können eine Änderung dieser Bedingungen schriftlich vereinbaren. Zur Klarstellung hat eine solche schriftliche Änderung dieser Bedingungen im Falle eines Widerspruchs zwischen einer solchen schriftlichen Änderung und diesen Bedingungen (die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden) Vorrang.
b. In diesen Bedingungen soll nichts dazu führen, Verträge dass eine der folgenden Beziehungen zwischen dem Kunden und WSA begründet wird: Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Partnerschaft, Joint Venture oder Auftraggeber und Vertreter. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Provisionen, noch ist der Kunde berechtigt, im Namen von WSA Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den zu machen oder Gewährleistungen auszusprechen oder in irgendeiner Weise Handlungen auszuführen, die dazu führen könnte, dass WSA ohne seine vorherige schriftliche Zustimmung Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen übernimmt.
c. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von WSA keine Rechte oder Pflichten aus diesen Bedingungen abtreten, und jeder Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließendies zu tun, ist nichtig. Änderungen§354a HGB bleibt hiervon unberührt.
d. Für den Fall, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und dass eine Bestimmung dieser Bedingungen von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts Gericht aus irgendeinem Grund für unwirksam oder undurchführbar nicht durchsetzbar befunden wird, werden die Parteien diese Bestimmung ändern, so dass sie die Ziele dieser Bestimmung im größtmöglichen Umfang nach geltendem Recht erreicht. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben unberührt und in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
e. Mit Ausnahme der Tochtergesellschaften von WSA hat eine Person, die übrigen AGB keine Partei dieser Bedingungen ist, kein Recht, diese Bedingungen durchzusetzen oder die aus ihnen hervorgehenden Vorteile zu genießen.
f. Für die Zwecke dieser Bedingungen bezeichnet "Tochtergesellschaft" hinsichtlich jeder Gesellschaft jede andere Gesellschaft, die diese direkt oder indirekt kontrolliert, von diesem Urteil unberührtihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht.
g. Ein Versäumnis und/oder eine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts aus diesen Bedingungen durch eine Partei ist nicht als Verzicht zu verstehen und eine einzelne oder teilweise Ausübung eines Rechts wird die weitere Ausübung eines anderen Rechts nicht ausschließen.
h. Diese Bedingungen können, und um geltenden Gesetzen zu entsprechen, in andere Sprachen übersetzt werden und/oder in zweisprachigem Format dargestellt werden. Ungeachtet einer solchen Übersetzung vereinbaren die Parteien, dass die englischsprachige Version dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen im Falle eines Konflikts zwischen der englischsprachigen Version dieser Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformularseiner Übersetzung Vorrang hat.
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Samples: Sales Contracts
Verschiedenes. Unbeschadet 17.1 Bei Kündigung seitens des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen Bestellers hat der Lieferant unverzüglich die durch den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages Besteller näher bestimmten Arbeiten einzustellen und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuchdanach nur noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die Haftung zur Bewahrung und Sicherung der bereits in der Ausführung befindlichen Arbeiten erforderlich sind. Unter der Voraussetzung, dass der Besteller innerhalb von zehn (10) Kalendertagen über derartige Kosten in Kenntnis gesetzt wird, haben danach der Lieferant und dessen Unteranbieter ein Recht auf Ersatz ihrer angemessenen Kosten, die ordnungsgemäß auf die Kündigung zurückzuführen sind, jedoch nicht auf Gewinne für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen den nicht erbrachten Teil des Vertragsgegenstandes.
17.2 Ein Verzicht durch eine Partei im Hinblick auf eine Verletzung oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindendNichterfüllung oder auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf sowie eine regelmäßige Verhaltensweise stellt keinen fortgesetzten Verzicht im Hinblick auf eine andere Verletzung oder Nichterfüllung oder ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf dar, sofern sie schriftlich erfolgen und ein solcher Verzicht nicht in einem von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer bindenden Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden unterzeichneten Schriftstück festgehalten wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. .
17.3 Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Ziffer, eines Absatzes oder einer anderen Bestimmung des Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des AuftragsformularsVertrages hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.4 Der Besteller kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten abtreten.
17.5 Der Lieferant schließt den Vertrag als Hauptvertragspartner ab. Der Besteller bestätigt, sich im Hinblick auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nur an den Lieferanten zu wenden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Verschiedenes. Unbeschadet 11.1. Der Besteller kann den Vertrag ganz oder teilweise an eine andere LYBKG beziehungsweise, im Fall eines Erwerbs des vorstehenden Paragraph 1 enthält Unternehmens des Bestellers, auf welches sich der Vertrag bezieht, an den Käufer des Unternehmens abtreten. Eine solche Abtretung darf jedoch nur unter der Bedingung erfolgen, dass keine legitimen Interessen des Lieferanten beeinträchtigt werden. Ansonsten darf keine der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei den Vertrag (auch kraft Gesetzes) ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten, diesen in sonstiger Weise veräußern oder Verpflichtungen oder Obliegenheiten gemäß dem Vertrag an einen Dritten weitervergeben. Erhält der Lieferant die Erlaubnis, den Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, diesen in sonstiger Weise zu veräußern oder weiterzuvergeben, so hat der Lieferant sicherzustellen, dass der Dritte sich verpflichtet, die vertraglich niedergelegten Bedingungen in vollem Umfang einzuhalten. Der Lieferant bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung des Vertrags entsprechend den Spezifikationen und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich.
11.2. Eine Verzögerung bei der Ausübung der Rechte, Befugnisse oder Abhilfen gemäß oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag beziehungsweise die Nichtausübung derselben durch den Besteller gilt nicht als Verzicht auf das entsprechende Recht, die entsprechende Befugnis oder die entsprechende Abhilfe.
11.3. Der Lieferant ist ein unabhängiger Auftragnehmer, der vom Besteller für die Lieferung der Produkte beziehungsweise die Erbringung der Dienstleistungen engagiert wird. Durch keine der Bestimmungen dieses Vertrags wird der Lieferant zum gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten (oder Teilhaber) des Bestellers. Ebenso wenig erhält der Lieferant das Recht oder die Befugnis, im Namen oder im Auftrag des Bestellers irgendwelche Verbindlichkeiten oder Haftungsverpflichtungen zu begründen, einzugehen oder zu übernehmen.
11.4. Ist eine Partei infolge eines Ereignisses, das bei vernünftiger Betrachtung ihrer Kontrolle entzogen ist, ganz oder teilweise nicht in der Lage, die ihr gemäß dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen (ein solches Ereignis liegt unter anderem vor, wenn der Besteller die Produkte nicht erhalten, annehmen oder nutzen kann oder wenn der Lieferant die Produkte nicht liefern kann) („höhere Gewalt“), so ist die die höhere Gewalt erleidende Partei solange und insoweit von der Erfüllung befreit, wie ein solches Unvermögen anhält, vorausgesetzt, die entsprechende Partei hält sich an die Bestimmungen dieser Ziffer. Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat der anderen Partei das Vorliegen höherer Gewalt so bald wie bei vernünftiger Betrachtung möglich schriftlich mitzuteilen. Die durch höhere Gewalt behinderte Partei hat alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt so gut wie möglich zu mildern. Das Versagen von mechanischen Anlagen, Computerhardware und/oder Telekommunikationseinrichtungen oder von Software, Stromausfälle, Änderungen der einschlägigen Gesetze, Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen, der Kosten und/oder der Bedingungen für die Lieferung von Rohmaterialien sowie Streiks und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen der Mitarbeiter oder Vertreter des Lieferanten (oder der mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen oder von deren Vertretern) gelten in Bezug auf den Lieferanten nicht als höhere Gewalt.
11.5. Der Lieferant hat jederzeit alle einschlägigen örtlichen, provinziellen, nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen, die sich auf wirtschaftliche Sanktionen oder auf Handels-, Import- und Exportkontrollen in der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten oder in sonstigen relevanten Hoheitsgebieten oder Ländern beziehen, einzuhalten und seine Mitarbeiter zur Einhaltung zu veranlassen. Der Lieferant hat ebenfalls alle einschlägigen Antikorruptionsgesetze, unter anderem das US-amerikanische Gesetz zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Amtspersonen („FCPA”), das britische Bestechungsgesetz, die Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Bekämpfung der Bestechlichkeit ausländischer Amtspersonen im internationalen Geschäftsverkehr („OECD-Konvention”), die Konvention der Vereinten Nationen gegen Bestechung („UN-Konvention”) und alle Verbote rechtswidriger Zahlungen an Amtspersonen nicht US-amerikanischer Staaten und andere Personen einzuhalten.
11.6. Es liegt im Interesse beider Parteien, bei der Anbahnung und Realisierung dieses Vertrags und in Zusammenhang mit diesem Vertrag sämtliche Vereinbarungen Interessenkonflikte zu vermeiden. In Zusammenhang mit diesem Vertrag dürfen der Lieferant, seine Vertreter, seine Bevollmächtigten sowie seine Mitarbeiter (1) dem Besteller oder Angestellten oder Bevollmächtigten einer LYBKG keine Geschenke oder Bewirtungen von erheblichen Wert und keine Provisionen, Gebühren oder Nachlässe gewähren und (2) mit Mitarbeitern oder Bevollmächtigten des Bestellers oder einer der LYBKG keine geschäftlichen Abmachungen treffen. Die in dieser Ziffer genannten Verpflichtungen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des oberen Managements von LyondellBasell abgeändert werden. Der Lieferant hat dem Besteller alle ihm bekannten bestehenden (z. B. familiären oder persönlichen) Beziehungen zwischen den Parteien betreffend den Mitarbeitern des Lieferanten und des Bestellers offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt nur für Beziehungen zwischen Mitarbeitern, die direkt oder indirekt mit dem Gegenstand dieses Vertrages und tritt in Verbindung stehen.
11.7. Sind an dem Vertrag zwei oder mehr Besteller beteiligt, so haftet jeder Besteller für seine eigenen Kaufabschlüsse. Es besteht gemäß dem Vertrag keine gesamtschuldnerische Haftung.
11.8. Sofern der Vertrag in englischer Sprache abgefasst ist, gilt nur die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind englische Version des Vertrags als für die Parteien nur bindendbindend und endgültig. Die englische Version hat Vorrang vor einer Übersetzung.
11.9. Alle Mitteilungen, die gemäß diesem Vertrag zu erfolgen haben, sind schriftlich und ausschließlich auf die nachfolgende Weise vorzunehmen; sie gelten als wirksam erfolgt (a) am Tag der Zustellung im Fall der persönlichen Zustellung, der Zustellung durch vorausbezahlten Kurier oder per E-Mail beziehungsweise (b) 7 Tage nach Aufgabe zur Post als vorausbezahltes Schreiben mit bevorzugter Beförderung. Für die Zwecke dieser Ziffer sind staatliche Feiertage in dem Land, in dem eine Mitteilung zugestellt wird, ausgenommen. Soweit in dem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind als Adressen der jeweiligen Partei die registrierte Adresse der Partei (für die persönliche Zustellung beziehungsweise die Zustellung per Kurier oder E-Mail) und die E-Mail-Adresse des zuständigen Kundenbetreuers (für die Übersendung per E-Mail) zu verwenden.
11.10. Für die Zwecke dieser AEB ist/sind unter „Tag(en)” Kalendertag(e) zu verstehen, sofern sie schriftlich erfolgen und nicht etwas anderes angegeben ist.
11.11. Der Lieferant und/oder die Mitarbeiter des Lieferanten ist/sind nicht berechtigt, Namen; Logos oder Marken der LYBKG und/oder Fotografien von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder Grundstücken und/oder Anlagen der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten LYBKG für irgendeinen anderen Zweck als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf für die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages des Vertrags zu verwenden, sofern der Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
11.12. Der Lieferant verpflichtet sich, den Supplier Code of Conduct des Bestellers in seiner jeweils aktuellen Fassung, einzuhalten. Der Supplier Code of Conduct des Bestellers ist abrufbar auf der Homepage des Bestellers (oder Teilen davonxxx.XXX.xxx) unter „Suppliers > Supplier Code of Conduct“.
11.13. Der Lieferant gewährleistet, dass er über eine zollrechtliche Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter („AEO“) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigenim Rahmen des C-TPAT (Customs Trade Partnership against Terrorism) verfügt und er diesen Status während der Dauer des Vertrags aufrechterhält. Falls eine Wenn der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wirdLieferant über keine dieser Bewilligungen verfügt, so bleiben verpflichtet er sich, die übrigen AGB von diesem Urteil unberührtAnforderungen des AEO/C-TPAG, und dieser soweit sie entsprechend anwendbar sind, im Rahmen seiner Leistungen unter dem Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag zu beachten und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand AEO/C-TPAT Bewilligungen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des AuftragsformularsBestellers nicht zu gefährden.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Verschiedenes. Unbeschadet Alle in der Bestellung genannten Rechtsmittel der DURA-LINE verstehen sich zusätzlich zu allen anderen Rechten und Rechtsmitteln, die der DURA-LINE möglicherweise nach dem Gesetz oder den Grundsätzen des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen Billigkeitsrechts zur Verfügung stehen und schränken diese in keiner Weise ein. Die Parteien vereinbaren, dass Benachrichtigungen in Bezug auf die Bestellung und diese Bedingungen an die Adressen (einschließlich elektronischer Adressen) in der Bestellung übermittelt werden. Die Parteien müssen sich unverzüglich gegenseitig über jede Änderung der Adresse oder E-Mail-Adresse benachrichtigen. Erfolgt keine entsprechende Benachrichtigung, so gilt die Mitteilung an die zuletzt vereinbarten oder mitgeteilten Adressen oder E-Mail- Adressen als gültig. Die Parteien stimmen darin überein, dass kein Fehler, kein Betrug, keine Unredlichkeit, kein physischer oder moralischer Zwang und kein sonstiger Einigungsmangel zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuchvorlag, die Haftung die Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der Vereinbarung dieser Bedingungen nach sich ziehen könnten. Die Parteien stimmen darin überein, dass diese Bedingungen so auszulegen sind, als ob sie von den Parteien gemeinsam verfasst worden wären, und dass keine Bestimmung in diesen Bedingungen oder der Bestellung für betrügerische Falschangaben auszuschließenoder gegen eine Partei ausgelegt wird, weil diese Partei oder der gesetzliche Vertreter dieser Partei die Bestimmung verfasst hat. ÄnderungenDer Lieferant darf ohne entsprechende vorherige schriftliche Genehmigung von DURA-LINE keine Pressemitteilungen, Ergänzungenöffentlichen Bekanntmachungen, GewährleistungenWerbung, Mitteilungen Reklame oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind sonstige Offenlegung in Bezug auf die Waren und/oder Dienstleistungen gegenüber Dritten herausgeben. Die Parteien erkennen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen und die betreffende Bestellung die einzige Vereinbarung zwischen ihnen darstellen, die jegliche früheren Vereinbarungen mit demselben Gegenstand zwischen den Parteien ablöst, und dass sie Vorrang vor jeglichen Bestimmungen oder Bedingungen des Lieferanten haben. Bei Widersprüchen oder Abweichungen zwischen diesen Bedingungen und den Bestimmungen der Bestellung hat die Bestellung Vorrang. Die Parteien vereinbaren, dass die Überschriften, die in diesen Bedingungen verwendet werden, ausschließlich zu Informationszwecken dienen. Sie dienen in keinem Zeitpunkt zur Einschränkung oder Erweiterung des Inhalts der einzelnen Artikel und auch nicht als Quelle für dessen Auslegung. Ein Verzicht auf die Parteien Bestellung oder diese Bedingungen ist nur bindendwirksam, sofern sie wenn er schriftlich erfolgen erfolgt und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß der Partei, die auf ihr Recht verzichtet, unterzeichnet sindwird. Weder Ein einmal genehmigter Verzicht ist nur in dem betreffenden Fall und nur für den angegebenen Zweck wirksam und gilt nicht als Verzicht in zukünftigen Fällen. Versäumt es eine der Beginn Parteien, zu gleich welchem Zeitpunkt eine ihrer Rechte aus der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen Bestellung oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall diesen Bedingungen auszuüben, so gilt dies weder als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden entsprechenden Rechte, noch beeinträchtigt ein solches Versäumnis das Recht der Partei, in Zukunft Maßnahmen zur Durchsetzung von Bestimmung zu ergreifen. Keines der nachstehend genannten Elemente stellt einen Verzicht oder eine Übertragung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen, Vorrechten oder Bedingungen dar, die aus der Bestellung oder diesen Bedingungen erwachsen: (a) Versäumnisse oder Verzögerungen im Hinblick auf die Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Vorrechten oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht Durchsetzung von Bedingungen aus einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bestellung und diesen Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformulars.oder
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen den Beide Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages sind und tritt an handeln als unabhängige Vertragspartner und nicht als Partner, in Interessengemeinschaft oder als Beauftragte der jeweils anderen Partei. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebotedarin enthaltenen Rechte, Verträge Verpflichtungen und Zusicherungen betreffend den VertragsgegenstandGenehmigungen sind bindend und gereichen zum Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Erben, Nachfolger und Repräsentanten. Keine der Parteien unternimmt den Versuchdarf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Allerdings darf jede der Parteien diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit einer Fusion, Umstrukturierung oder dem Verkauf eines wesentlichen Teils der Güter oder des Unternehmens, auf die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließensich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen, abtreten. ÄnderungenUngeachtet des Vorstehenden darf der Werbetreibende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ohne Gamelofts vorherige schriftliche Zustimmung an einen direkten Wettbewerber von Gameloft abtreten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfassen die vollständige Vereinbarung der Parteien bezüglich ihrer Thematik und ersetzen alle anderen mündlichen oder schriftlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vereinbarungen. An diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Veränderungen, ErgänzungenAbwandlungen oder Freistellungen nur vorgenommen werden, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern wenn sie schriftlich erfolgen vorliegen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß beiden Parteien unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Sollte ein Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden als rechtswidrig oder können als solche ausgelegt nicht vollstreckbar erachtet werden. Eine Unterlassung , dann soll dieser Teil im kleinsten nötigen Ausmaß umformuliert, gestrichen oder beschränkt werden, sodass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die ursprünglichen Absichten der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder so deutlich wie möglich widerspiegeln und die Wirksamkeit dieses Vertrages (der restlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht ohne Berücksichtigung möglicher Konflikte mit dort bestehenden gesetzlichen Regelungen. Beide Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Paris, zum Zweck aller rechtlicher Verfahren, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihrem Inhalt ergeben. In Klagen oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Verfahren zur Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien Rechte im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des AuftragsformularsAnwaltskosten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält Falls eine PO ein Angebot darstellt, wird die Annahme dieser PO durch den Verkäufer hiermit ausdrücklich auf die Bestimmungen einer solchen PO (und aller weiteren allgemeinen Geschäftsbestimmungen aus einem Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Verkäufer und Energizer (falls vorhanden), vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines Konflikts mit den Bestimmungen der PO die Bestimmungen aus dem Vertrag Vorrang haben) beschränkt, und die Lieferung jeglicher Teile der Waren oder die Erbringung von Arbeiten/Dienstleistungen, für die diese Einkaufsbedingungen gelten, gilt als eine solche Annahme. Falls eine PO die Annahme eines Angebots darstellt, geschieht diese Annahme unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Verkäufer den Bedingungen dieser PO zustimmt, und die Lieferung jeglicher Teile der Waren oder die Erbringung von Arbeiten/Dienstleistungen, für die diese Einkaufsbedingungen gelten, gilt als eine solche Annahme. Eine PO stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages hinsichtlich des Gegenstandes dieser Einkaufsbedingungen dar, und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebotees bestehen keinerlei mündliche Vereinbarungen, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuchoder Garantien, die Haftung sich darauf auswirken, vorausgesetzt jedoch, dass im Falle eines Konflikts die folgende Rangfolge gilt, um diesen Konflikt zu lösen: die Bestimmungen eines Rahmenvertrags für betrügerische Falschangaben auszuschließenLieferungen oder Leistungen und ggf. Änderungendessen Anhänge, Ergänzungeneine PO, Gewährleistungendie Arbeitsfreigaben oder die Leistungsbeschreibungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen Spezifikationen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sinddie Zeichnungen. Weder der Beginn regelmäßige Verlauf der Erbringung Leistungserbringung noch der Leistungen noch übliche Handels- oder Nutzungsgebrauch dürfen dazu verwendet werden, die Lieferung durch IQVIA gelten Bestimmungen einer PO zu interpretieren, auszulegen, zu qualifizieren, zu erläutern oder zu ergänzen. Die Änderung einer PO ist nur möglich, wenn sie schriftlich erfolgt und von den Parteien unterzeichnet wird. Ein Verzicht einer Partei auf Maßnahmen aufgrund eines Verstoßes einer Partei gegen die Bedingungen einer PO, die von der anderen Partei erfüllt werden müssen, darf nicht als Annahme von zusätzlichen Verzicht auf Maßnahmen bei späteren Verstößen gegen dieselbe oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche eine andere Bestimmung der PO ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen Die Beziehung zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ist die von unabhängigen Unternehmern. Kein Bestandteil einer PO darf als Begründung einer Agentur, einer Partnerschaft, eines Joint Venture, eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer anderen Beziehung zwischen den Parteien ausgelegt werden, und werden keine von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ihnen ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten berechtigt, die Bestimmungen des Auftragsformularsandere Partei in irgendeiner Form vertraglich zu binden.
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Verschiedenes. Unbeschadet 18.1. Sollten einzelne Bestimmungen des vorstehenden Paragraph 1 vorliegenden Vertrags und / oder einer Leistungsvereinbarung nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags und / oder Leistungsvereinbarung nicht berührt. Anstelle der nicht rechtswirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Xxxxx verpflichten sich die Parteien eine rechtsgültige Bestimmung zu vereinbaren, die – soweit möglich – dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung laut beiden Parteien am nächsten kommt, oder die dem mutmasslichen W illen der Parteien entspricht, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags den Punkt bedacht hätten.
18.2. Der Anbieter agiert als unabhängiger Unternehmer und nichts in diesem Vertrag, den Anhängen oder einer Leistungsvereinbarung ist so auszulegen, dass ein Arbeitsvertrag oder eine Joint Venture-Beziehung irgendeiner Art zwischen den Parteien, ihren verbundenen Unternehmen, Subunternehmern oder Mitarbeitern geschaffen wird.
18.3. Keine Partei darf den Namen, die Logos oder sonstigen Warenzeichen der anderen Partei in ihren Marketingmaterialien, auf ihrer Website, in ihren Pressemitteilungen oder für ähnliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die andere Partei verwenden.
18.4. Der vorliegende Vertrag enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstandbezüglich des Vertragsgegenstands. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen Änderungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen Beendigung dieses Vertrags und/oder einer Leistungsvereinbarung – einschl. dieser Bestimmung – sind für die Parteien nur rechtsgültig und bindend, sofern wenn sie schriftlich erfolgen vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter den Vertragsparteien unterzeichnet wurden. Der Anbieter akzeptiert, dass kein Versäumnis und keine Verzögerung von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall Syngenta, ein Rechtnach diesem Vertrag auszuüben, als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen dieses Recht ausgelegt werden kann, noch schliesst die Ausübung eines einzelnen Rechts oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (teilweise Ausübung eines solchen eine andere Ausübung oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil die Ausübung eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von anderen Rechts nach diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformularsaus.
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Samples: General Terms and Conditions
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen Die Übertragung oder Abtretung dieses Vertrags oder jeglicher darin enthaltenen Rechte oder Verpflichtungen durch eine der Vertragsparteien ist nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei möglich, wobei diese Zustimmung nur mit gutem Grund verweigert oder verzögert werden darf. Sollte eine Vertragspartei in einem Falle nicht darauf bestehen, dass die andere Vertragspartei eine Bestimmung dieses Vertrags strikt erfüllt, so ist dies nicht als fortgeltender Rechtsverzicht auf den Parteien betreffend den Gegenstand betreffenden Punkt oder als Rechtsverzicht auf jegliche sonstige Bestimmung dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den VertragsgegenstandVertrags auszulegen. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen Sollte ein Teil dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Vertrags nach dem einschlägigen Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen Rechtsordnung für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so ist der betreffende Teil nur insoweit unwirksam, als er in der betreffenden Rechtsordnung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, und dies lässt sowohl die übrigen Teile dieses Vertrages beeinträchtigenVertrags in der betreffenden Rechtsordnung wie auch die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit des Vertrags in seiner Gesamtheit in jeder anderen Rechtsordnung unberührt. Falls eine Zusätzlich gilt, dass der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts unwirksame Teil in einer für unwirksam oder undurchführbar befunden beide Seiten akzeptablen Weise umformuliert wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie dass er so weit möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführtder Absicht der Vertragsparteien entspricht. Dieser Vertrag unterliegt, abgesehen von den darin enthaltenen kollisionsrechtlichen Bestimmungen, dem Recht des Bundesstaats, in dem Lonza domiziliert ist, und ist entsprechend auszulegen. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung auf diesen Vertrag. Alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, die die Vertragsparteien nicht durch gute redliche Verhandlung beilegen können, sind von den Gerichten in dem Bundesstaat, in dem Lonza domiziliert ist, zu entscheiden, und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht Vertragsparteien unterwerfen sich hiermit der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des Auftragsformularsausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte.
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Samples: General Terms and Conditions for Direct Material Purchases
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Gegenstand dieses Vertrages 19.1 Die einzelnen Rechte und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine Ansprüche einer der Parteien unternimmt den Versuchaus dem Vertrag gelten unbeschadet aller sonstigen Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag oder einem anderen Rechtsgrund.
19.2 Entscheidet ein zuständiges Gericht, Schiedsgericht bzw. eine zuständige Verwaltungsbehörde, dass eine Bestim- mung des Vertrages ganz oder teilweise rechtswidrig, ungültig, nichtig, anfechtbar oder nicht durchsetzbar ist, gilt die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. ÄnderungenBestimmung in dem rechtswidrigen, Ergänzungenungültigen, Gewährleistungennichtigen, Mitteilungen anfechtbaren oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für nicht durchsetzbaren Umfang nach dem Willen der Parteien als abtrennbar, sodass die Parteien restlichen Bestimmungen des Vertrags und der restliche Teil dieser Bestimmung weiterhin in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.
19.3 Soweit eine Vertragspartei sich auf Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nicht oder nur bindendverspätet beruft, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall gilt dies nicht als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden irgendeines ihrer Rechte aus dem Vertrag.
19.4 Soweit eine Vertragspartei eine Vertragsverletzung oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (Nichteinhaltung einer Bestimmung des Vertrags sei- tens der anderen Partei nicht rügt, lässt sich daraus keine Billigung späterer Vertragsverletzungen oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben Nichtein- haltungen herleiten und berührt in keiner Weise die übrigen AGB von Bestimmungen des Vertrags.
19.5 Mitteilungen haben schriftlich zu erfolgen und sind der anderen Partei persönlich, per Post oder Fax an deren am Datum des Vertrages gültigen Sitz oder die zu diesem Urteil unberührtZeitpunkt gültige Geschäftsadresse zu senden.
19.6 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslich zuständig für alle Streitigkeiten, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien sich im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht diesen Geschäftsbedingungen oder deren Gültig- keit ergeben, sind die zuständigen Gerichte in Zürich.
19.7 Das 1980 in Wien unterzeichnete Übereinkommen der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen Vereinten Nationen über «Verträge über den internationalen Warenkauf» findet auf diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des AuftragsformularsVertrag keine Anwendung.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Verschiedenes. Unbeschadet des vorstehenden Paragraph 1 enthält a. Die Parteien sind und bleiben unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vertrag sämtliche Vereinbarungen Vereinbarung begründet eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Arbeitsverhältnis oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Parteien.
b. Diese Vereinbarung soll in Anwendung der Gesetzgebung von Deutschland durchgeführt und interpretiert werden. Beide Parteien betreffend den unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Bezug auf alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand dieses Vertrages und tritt an die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angeboteergeben, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine aber Ricoh ist auch berechtigt, bei jedem Gericht weltweit Unterlassungs- oder andere Rechtsmittel zu beantragen, um seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen oder durchzusetzen.
c. Abgesehen von Zahlungsverpflichtungen haftet keine der Parteien unternimmt den Versuchfür die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder für Lieferverzögerungen aufgrund von Ursachen, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließenaußerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, wie z. B. höhere Gewalt, von Menschen verursachte oder natürliche Katastrophen, Materialmangel, Krieg, Aufruhr, terroristische Handlungen, Streiks, Transportverzögerungen oder die Unfähigkeit, Arbeitskräfte oder Materialien über ihre regulären Quellen zu beschaffen. ÄnderungenDie Leistungszeit zur Erfüllung einer solchen Verpflichtung wird um den Zeitraum verlängert, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind für der durch die Parteien nur bindend, sofern sie schriftlich erfolgen und Verzögerung verloren geht.
d. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sind. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch zuständigen Gericht als gesetzeswidrig oder gegen die Lieferung durch IQVIA gelten als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt öffentliche Ordnung verstoßend eingestuft werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.
e. Keine Bedingung oder Bestimmung dieser Vereinbarung gilt als aufgehoben und keine Verletzung als gebilligt oder entschuldigt, es sei denn, ein solcher Verzicht, eine solche Billigung oder Entschuldigung erfolgt schriftlich und wird von diesem Urteil unberührtder Partei unterzeichnet, die den Verzicht oder die Billigung geltend gemacht hat. Sollte eine der Parteien einer Verletzung durch die andere Partei zustimmen, auf sie verzichten oder sie entschuldigen, so stellt dies keine Zustimmung, keinen Verzicht oder keine Entschuldigung für eine andere oder nachfolgende Verletzung dar, unabhängig davon, ob sie von der gleichen Art wie die ursprüngliche Verletzung ist oder nicht. Kein Rechtsmittel, das durch eine der spezifischen Bestimmungen der Vereinbarung gewährt wird, bedeutet, dass es ein anderes Rechtsmittel ausschließt. Alle Rechtsmittel sind kumulativ und gelten zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die im Rahmen dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag Vereinbarung gewährt werden und die Beziehungen zwischen jetzt oder später nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht oder aufgrund von Gesetzen oder auf andere Weise bestehen. Die Xxxx eines oder mehrerer Rechtsmittel durch eine der Parteien stellt keinen Verzicht auf das Recht dar, andere verfügbare Rechtsmittel einzulegen.
f. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Ricoh den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand Namen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Kunden in veröffentlichte Listen von Unternehmen aufnimmt, zu denen Ricoh Geschäftsbeziehungen unterhält.
g. Ricoh kann und werden wird keine Garantie für Hardware, Software oder Services übernehmen, die von diesem bestimmtanderen Unternehmen bereitgestellt oder erstellt werden, da Ricoh keine Kontrolle über deren Aktivitäten hat.
h. Der Kunde erkennt an, dass die autorisierten Händler und Wiederverkäufer, die die Services vermarkten, nicht befugt sind, die Bedingungen dieser Vereinbarung oder irgendwelche Verpflichtungen von Ricoh zu ändern. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort Ricoh ist Frankfurt am Mainan keine zusätzlichen oder widersprüchlichen Bedingungen in einer Bestellung, einem Angebot, einer Rechnung, einer Annahme, einer Bestätigung oder einem sonstigen Dokument gebunden. Im Falle von Unstimmigkeiten Widersprüchen oder Zweideutigkeiten zwischen diesen AGB dieser Vereinbarung und dem Auftragsformular gelten einer Bestellung oder anderen ähnlichen Bestelldokumenten hat diese Vereinbarung Vorrang.
i. Diese Vereinbarung und Ihre Bestellunterlagen, einschließlich aller darin dargelegten oder in Bezug genommenen Bedingungen, stellen die Bestimmungen des Auftragsformularsgesamte Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und heben alle früheren Mitteilungen, Übereinkünfte und Vereinbarungen auf, und keine Änderungen werden ohne schriftliche, von den Vertragsparteien unterzeichnete Vereinbarung wirksam. Jegliche Erklärung, die als einschränkender Vermerk auf einem Scheck oder einem anderen Dokument erscheint und vorgibt, ein Recht, eine Verpflichtung oder eine Haftung einer der Parteien zu modifizieren, ist nicht rechtswirksam.
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Samples: Software License Agreement
Verschiedenes. Unbeschadet 11.1. Der Besteller kann den Vertrag ganz oder teilweise an eine andere LYBKG beziehungsweise, im Fall eines Erwerbs des vorstehenden Paragraph 1 enthält Unternehmens des Bestellers, auf welches sich der Vertrag bezieht, an den Käufer des Unternehmens abtreten. Eine solche Abtretung darf jedoch nur unter der Bedingung erfolgen, dass keine legitimen Interessen des Lieferanten beeinträchtigt werden. Ansonsten darf keine der Parteien ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei den Vertrag (auch kraft Gesetzes) ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten, diesen in sonstiger Weise veräußern oder Verpflichtungen oder Obliegenheiten gemäß dem Vertrag an einen Dritten weitervergeben. Erhält der Lieferant die Erlaubnis, den Vertrag ganz oder teilweise abzutreten, diesen in sonstiger Weise zu veräußern oder weiterzuvergeben, so hat der Lieferant sicherzustellen, dass der Dritte sich verpflichtet, die vertraglich niedergelegten Bedingungen in vollem Umfang einzuhalten. Der Lieferant bleibt weiterhin vollumfänglich für die Erfüllung des Vertrags entsprechend den Spezifikationen und den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich.
11.2. Eine Verzögerung bei der Ausübung der Rechte, Befugnisse oder Abhilfen gemäß oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag beziehungsweise die Nichtausübung derselben durch den Besteller gilt nicht als Verzicht auf das entsprechende Recht, die entsprechende Befugnis oder die entsprechende Abhilfe.
11.3. Der Lieferant ist ein unabhängiger Auftragnehmer, der vom Besteller für die Lieferung der Produkte beziehungsweise die Erbringung der Dienstleistungen engagiert wird. Durch keine der Bestimmungen dieses Vertrags wird der Lieferant zum gesetzlichen Vertreter oder Bevollmächtigten (oder Teilhaber) des Bestellers. Ebenso wenig erhält der Lieferant das Recht oder die Befugnis, im Namen oder im Auftrag des Bestellers irgendwelche Verbindlichkeiten oder Haftungsverpflichtungen zu begründen, einzugehen oder zu übernehmen.
11.4. Ist eine Partei infolge eines Ereignisses, das bei vernünftiger Betrachtung ihrer Kontrolle entzogen ist, ganz oder teilweise nicht in der Lage, die ihr gemäß dem Vertrag obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen (ein solches Ereignis liegt unter anderem vor, wenn der Besteller die Produkte nicht erhalten, annehmen oder nutzen kann oder wenn der Lieferant die Produkte nicht liefern kann) („höhere Gewalt“), so ist die die höhere Gewalt erleidende Partei solange und insoweit von der Erfüllung befreit, wie ein solches Unvermögen anhält, vorausgesetzt, die entsprechende Partei hält sich an die Bestimmungen dieser Ziffer. Die von höherer Gewalt betroffene Partei hat der anderen Partei das Vorliegen höherer Gewalt so bald wie bei vernünftiger Betrachtung möglich schriftlich mitzuteilen. Die durch höhere Gewalt behinderte Partei hat alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt so gut wie möglich zu mildern. Das Versagen von mechanischen Anlagen, Computerhardware und/oder Telekommunikationseinrichtungen oder von Software, Stromausfälle, Änderungen der einschlägigen Gesetze, Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen, der Kosten und/oder der Bedingungen für die Lieferung von Rohmaterialien sowie Streiks und sonstige Arbeitskampfmaßnahmen der Mitarbeiter oder Vertreter des Lieferanten (oder der mit dem Lieferanten verbundenen Unternehmen oder von deren Vertretern) gelten in Bezug auf den Lieferanten nicht als höhere Gewalt.
11.5. Der Lieferant hat jederzeit alle einschlägigen örtlichen, provinziellen, nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen, die sich auf wirtschaftliche Sanktionen oder auf Handels-, Import- und Exportkontrollen in der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten oder in sonstigen relevanten Hoheitsgebieten oder Ländern beziehen, einzuhalten und seine Mitarbeiter zur Einhaltung zu veranlassen. Der Lieferant hat ebenfalls alle einschlägigen Antikorruptionsgesetze, unter anderem das US-amerikanische Gesetz zur Verhinderung der Bestechung ausländischer Amtspersonen („FCPA”), das britische Bestechungsgesetz, die Konvention der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung über die Bekämpfung der Bestechlichkeit ausländischer Amtspersonen im internationalen Geschäftsverkehr („OECD-Konvention”), die Konvention der Vereinten Nationen gegen Bestechung („UN- Konvention”) und alle Verbote rechtswidriger Zahlungen an Amtspersonen nicht US-amerikanischer Staaten und andere Personen einzuhalten.
11.6. Es liegt im Interesse beider Parteien, bei der Anbahnung und Realisierung dieses Vertrags und in Zusammenhang mit diesem Vertrag sämtliche Vereinbarungen Interessenkonflikte zu vermeiden. In Zusammenhang mit diesem Vertrag dürfen der Lieferant, seine Vertreter, seine Bevollmächtigten sowie seine Mitarbeiter (1) dem Besteller oder Angestellten oder Bevollmächtigten einer LYBKG keine Geschenke oder Bewirtungen von erheblichen Wert und keine Provisionen, Gebühren oder Nachlässe gewähren und (2) mit Mitarbeitern oder Bevollmächtigten des Bestellers oder einer der LYBKG keine geschäftlichen Abmachungen treffen. Die in dieser Ziffer genannten Verpflichtungen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des oberen Managements von LyondellBasell abgeändert werden. Der Lieferant hat dem Besteller alle ihm bekannten bestehenden (z. B. familiären oder persönlichen) Beziehungen zwischen den Parteien betreffend den Mitarbeitern des Lieferanten und des Bestellers offenzulegen. Diese Verpflichtung gilt nur für Beziehungen zwischen Mitarbeitern, die direkt oder indirekt mit dem Gegenstand dieses Vertrages und tritt in Verbindung stehen.
11.7. Sind an dem Vertrag zwei oder mehr Besteller beteiligt, so haftet jeder Besteller für seine eigenen Kaufabschlüsse. Es besteht gemäß dem Vertrag keine gesamtschuldnerische Haftung.
11.8. Sofern der Vertrag in englischer Sprache abgefasst ist, gilt nur die Stelle früherer sowohl mündlicher wie schriftlicher Angebote, Verträge und Zusicherungen betreffend den Vertragsgegenstand. Keine der Parteien unternimmt den Versuch, die Haftung für betrügerische Falschangaben auszuschließen. Änderungen, Ergänzungen, Gewährleistungen, Mitteilungen oder Verzichtserklärungen bezüglich irgendwelcher Vertragsbestimmungen sind englische Version des Vertrags als für die Parteien nur bindendbindend und endgültig. Die englische Version hat Vorrang vor einer Übersetzung.
11.9. Alle Mitteilungen, die gemäß diesem Vertrag zu erfolgen haben, sind schriftlich und ausschließlich auf die nachfolgende Weise vorzunehmen; sie gelten als wirksam erfolgt (a) am Tag der Zustellung im Fall der persönlichen Zustellung, der Zustellung durch vorausbezahlten Kurier oder per E-Mail beziehungsweise (b) 7 Tage nach Aufgabe zur Post als vorausbezahltes Schreiben mit bevorzugter Beförderung. Für die Zwecke dieser Ziffer sind staatliche Feiertage in dem Land, in dem eine Mitteilung zugestellt wird, ausgenommen. Soweit in dem Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind als Adressen der jeweiligen Partei die registrierte Adresse der Partei (für die persönliche Zustellung beziehungsweise die Zustellung per Kurier oder E-Mail) und die E-Mail-Adresse des zuständigen Kundenbetreuers (für die Übersendung per E-Mail) zu verwenden.
11.10. Für die Zwecke dieser AEB ist/sind unter „Tag(en)” Kalendertag(e) zu verstehen, sofern sie schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Vertreter von IQVIA ordnungsgemäß unterzeichnet sindnicht etwas anderes angegeben ist.
11.11. Weder der Beginn der Erbringung der Leistungen noch Der Lieferant und/oder die Lieferung durch IQVIA gelten Mitarbeiter des Lieferanten ist/sind nicht berechtigt, den Namen des Bestellers und/oder Fotografien vom Grundstück und/oder den Anlagen des Bestellers für irgendeinen anderen Zweck als Annahme von zusätzlichen oder anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder können als solche ausgelegt werden. Eine Unterlassung der Durchsetzung von Bestimmungen dieses Vertrages zu einem Zeitpunkt oder der Forderung auf Erfüllung von vertraglichen Bestimmungen durch die anderen Parteien zu einem Zeitpunkt kann in keinem Fall als Verzicht auf für die Erfüllung dieser Bestimmungen ausgelegt werden oder die Wirksamkeit dieses Vertrages (oder Teilen davon) oder das zukünftige Recht einer Partei auf Durchsetzung aller Bestimmungen gemäß den Bedingungen dieses Vertrages beeinträchtigen. Falls eine des Vertrags zu verwenden, sofern der Bestimmungen dieses Vertrages durch Urteil eines zuständigen Gerichts für unwirksam oder undurchführbar befunden wird, so bleiben die übrigen AGB von diesem Urteil unberührt, und dieser Vertrag wird soweit wie möglich gemäß den ursprünglichen Bedingungen und Absichten durchgeführt. Dieser Vertrag und die Beziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und werden von diesem bestimmt. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen diesen AGB und dem Auftragsformular gelten die Bestimmungen des AuftragsformularsBesteller nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
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Samples: Einkaufsbedingungen