Versicherte und nicht versicherte Kosten. Versichert sind gemäß § 9 Nr. 4 die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens und die Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Versicherte und nicht versicherte Kosten. Versichert sind gemäß § 9 11 Nr. 4 3 die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens und die Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung
Versicherte und nicht versicherte Kosten. Versichert sind gemäß § 9 10 Nr. 4 die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens und die Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Appears in 1 contract
Samples: Landwirtschaftliche Sachversicherung