Versicherte Unfälle Musterklauseln

Versicherte Unfälle. 1.1 Ohne gegenteilige Vereinbarungen in der Police oder in einem Nachtrag erstreckt sich die Versicherung auf Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten, die der Versicherte während der Versicherungsdauer erleidet.
Versicherte Unfälle. Die Gesellschaft gewährt Versicherungsschutz für Unfälle, die mit der Benützung des versicherten Fahrzeuges in ur- sächlichem Zusammenhang stehen. Unfälle beim Ein- und Aussteigen bzw. bei Motorrädern beim Auf- und Absteigen sowie bei Hantierungen, die unterwegs am Fahrzeug vor- genommen werden (Notreparaturen und dergleichen), sind mitversichert. Als Unfälle gelten Körperschädigungen gemäss dem Bun- desgesetze über den Allgemeinen Teil des Sozialversiche- rungsrechts (ATSG) und den Bestimmungen des Bundesge- setzes über die Unfallversicherung (UVG). Die Leistungen werden anteilsmässig gekürzt, wenn die Ge- sundheitsschädigung oder der Tod nur teilweise die Folge des versicherten Unfallereignisses ist.
Versicherte Unfälle a) Als Unfall im Sinne dieser Versicherung gilt die plötzliche, nicht be- absichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Vorbehalten bleibt Ziff. 8.
Versicherte Unfälle. Versichert sind Unfälle, welche den ver- sicherten Personen im Zusammenhang mit der Benutzung des versicherten Fahrzeuges zustossen:
Versicherte Unfälle. Wir treten bei folgenden Unfällen ein: Wir übernehmen Unfälle, denen der Versicherte während der Gültigkeitsdauer der Garantien zum Opfer fällt, insbesondere bei häuslichen, schulischen und Freizeitaktivitäten. Wir übernehmen Unfälle, denen der Versicherte während der Gültigkeitsdauer der Garantien zum Opfer fällt, und die resultieren: ■ aus Naturkatastrophen, industriellen oder technologischen Katastrophen ■ Aggressionen ■ vorsätzlichen oder unbeabsichtigten Handlungen, die wesentliche Elemente eines Verstoßes aufweisen ■ aus terroristischen Handlungen gemäß dem Gesetz vom 1. April 2007 ■ Volksbewegungen, Aufruhr oder Attentaten. ■ ein vierrädriges Fahrzeug fahren, das für eine Dauer von weniger als drei aufeinanderfolgenden Monaten gemietet wurde ■ im Alter unter 12 Jahren ein Kraftfahrzeug für Kinder führen ■ ein selbstfahrendes Gartengerät oder einen motorisierten Rollstuhl fahren.
Versicherte Unfälle. Versichert sind Unfälle – bei der Benützung des Wasserfahrzeuges; – beim Einsteigen, Verlassen, Anbinden und Lösen des Wasserfahrzeuges; – bei Reparatur-, Reinigungs- und anderen Arbeiten am Wasserfahrzeug.
Versicherte Unfälle. 1. Die Versicherung deckt alle Berufs­ und Nichtberufsun­ fälle, die während der Vertragsdauer eingetreten sind.
Versicherte Unfälle. Versichert sind Unfälle – bei der Benützung des Fahrzeugs; – beim Ein- oder Aussteigen bzw. beim Auf- oder Absteigen; – bei unterwegs vorzunehmenden Hantierungen am Fahrzeug; – bei unterwegs geleisteter Hilfe im Strassenverkehr. Nicht versichert ist das Aus- und Entladen von Sachen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.