Versicherte. (1) Versichert sind der Versicherungsnehmer, sowie die nachfolgend aufgeführten versicherten Personen. (2) Versicherte Personen sind sämtliche ehemalige, gegenwärtige und zukünftige bestellte und stellvertretende Mitglieder, (3) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft der Versicherten als (4) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Entlastungszeugen in einem gegen Versicherte eingeleiteten versicherten Verfahren. (5) Der Versicherungsnehmer kann der Rechtsschutzgewährung für versicherte Personen gemäß Absatz 2 widersprechen, soweit gegen diese Vorwürfe wegen Handlungen oder Unterlassungen erhoben werden, die sich gegen Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen richten. Dieses Widerspruchsrecht kann aufgrund einer besonderen Vereinbarung abbedungen werden.
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Samples: D&o Insurance Agreement, D&o Insurance Application, Versicherung
Versicherte. (1) Versichert sind der Versicherungsnehmer, sowie die nachfolgend aufgeführten versicherten Personen.
(2) Versicherte Personen sind sämtliche ehemalige, gegenwärtige und zukünftige bestellte und stellvertretende Mitglieder,;
(3) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Eigenschaft der Versicherten als
(4) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Entlastungszeugen in einem gegen Versicherte eingeleiteten versicherten Verfahren.
(5) Der Versicherungsnehmer kann der Rechtsschutzgewährung für versicherte Personen gemäß Absatz 2 widersprechen, soweit gegen diese Vorwürfe wegen Handlungen oder Unterlassungen erhoben werden, die sich gegen Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen richten. Dieses Widerspruchsrecht kann aufgrund einer besonderen Vereinbarung abbedungen werden.
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Samples: D&o Insurance Application