Räumungskosten Musterklauseln

Räumungskosten. Massgebend sind die Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von Überresten versicherter Sachen und deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsort sowie Ablagerungs-, Entsorgungs- und Vernichtungskosten. Die Versicherung deckt ferner Kosten für toxikologische Analysen bei Sonderabfällen. Nicht als Räumungskosten gelten Aufwendungen für die Entsorgung von Luft, Wasser und Erdreich (inkl. Fauna und Flora) und zwar auch dann, wenn sie mit versicherten Sachen durchmischt oder belegt sind.
Räumungskosten. Massgebend sind die effektiven Kosten für die Räumung der Schadenstätte von Überresten versicherten Hausrates und für deren Abfuhr bis zum nächsten geeigne- ten Ablagerungsplatz sowie Ablagerungs- und Vernichtungskosten;
Räumungskosten. Massgebend sind die effektiven Kosten für die Räumung der Schadenstätte von Überresten versicherten Hausrates und für deren Abführung bis zum nächsten geeigneten Ablagerungsplatz sowie Ablagerungs- und Vernichtungs- kosten. Massgebend sind die effektiven Kosten für die Durchfüh- rung der notwendigen Massnahmen. Massgebend sind die effektiven Kosten für das Ersetzen von Schlössern an den in der Police bezeichneten Stand- orten, an vom Anspruchsberechtigten gemieteten Banksa- fes und dazugehörender Schlüssel. Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten wie Ausweisen, Reisepässen, Identitätskarten oder deren Du- plikate, Kreditkarten und deren Sperrkosten sind gedeckt.
Räumungskosten. Die Leistung hierfür ist auf max. CHF 5000 pro Ereignis begrenzt.
Räumungskosten. Die Höhe der Räumungskosten ist abhängig davon, wie hoch der bestehende Restwert des Gebäudes nach Eintritt des Versicherungsfalles im Verhältnis zum Neuwert ist. Beträgt der Restwert des Gebäudes nach Eintritt des Versicherungsfalles mehr als 20 % des Neuwertes, beinhalten die Räumungskosten lediglich den aus Sicherheitsgründen notwendigen oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlichen Abbruch von Gebäudeteilen, die entsprechenden Aufräumungskosten und die entsprechend notwendigen Entsorgungskosten inkl. Dekontaminationskosten. Beträgt der Restwert des Gebäudes nach Eintritt des Versicherungsfalles bis zu 20 % des Neuwertes, beinhalten die Räumungskosten auch die entsprechenden Kosten zur Beseitigung der vom Schaden nicht betroffenen Gebäudeteile (Reste). Ansonsten enthalten die Räumungskosten sämtliche Abbruch-, Aufräumungs- und Entsorgungskosten gemäß Nr. 8.2.4. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Baukostenentwicklung analog zu § 18 Nr. 1.2 an. Es gelten die Regelungen nach a) aa) bis dd).

Related to Räumungskosten

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.