Versicherungszeitraum. Die Versicherungsdauer der AGV laut der von Ihnen abgeschlossenen Anschlussgarantieversicherung. Weitere Informationen finden Sie weiter unten in Art. 4.
Versicherungszeitraum. Bei Abschluss der AGV beginnt der Versicherungsschutz rückwirkend zum Datum des Inkrafttretens, sofern Sie die geltenden Bedingungen erfüllen, die AGV innerhalb des Erwerbszeitraums abschließen bzw. Empfänger einer wirksamen Übertragung dieser AGV gemäß AGV- Bedingungen sind. Der Versicherungszeitraum beginnt am Datum des Inkrafttretens und bleibt für die Dauer des Verlängerungszeitraums bzw. bis zum Erreichen der jeweils ausgewählten Laufleistung bestehen; unter keinen Umständen – auch nicht bei einer Übertragung der AGV – kann die AGV über den ursprünglichen Versicherungszeitraum, auf einen Zeitraum von mehr als acht Jahren oder über auf eine Laufleistung von mehr als 160.000 km ab der Erstauslieferung des Fahrzeugs durch Polestar verlängert werden. Die AGV kann von Ihnen nicht erneuert werden. Art. 5 bis 16 bleiben auch nach einer Kündigung bzw. Beendigung dieser AGV gültig. Überschreiten die Reparatur- bzw. Austauschkosten die zum Schadenszeitpunkt geltende Deckungsgrenze, so endet Ihre Versicherung, und Helvetica zahlt die Versicherungsleistung aus (Totalschaden).
Versicherungszeitraum. 6.1 Die Versicherung erstreckt sich auf Schadenereignisse, die während der Wirksamkeit des Versicherungs- schutzes eingetreten sind.
6.2 Schadenereignisse, die zwar während der Wirksamkeit des Versicherungsschutzes eingetreten sind, de- ren Ursache jedoch in die Zeit vor Abschluss des Versicherungsvertrages fällt, sind nur gedeckt, wenn dir oder dem Versicherten bis zum Abschluss des Versicherungsvertrages von der Ursache, die zu dem Schadenereignis geführt hat, nichts bekannt war.
6.3 Bei einem Personenschaden durch allmähliche Einwirkung gilt im Zweifel der Versicherungsfall mit der ersten Feststellung der Gesundheitsschädigung durch einen Arzt als eingetreten.
Versicherungszeitraum a) Eintrittsalter Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie bei Antragstellung mindestens 18 Jahre alt sind und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
b) Beschäftigungszeitraum für Arbeitnehmer Befinden Sie sich in einem abhängigen Beschäftigungsver- hältnis, müssen Sie vor Eintritt der Arbeitslosigkeit – in einem unbefristeten und ungekündigtem Beschäfti- gungsverhältnis, – mindestens 24 Monate lang ununterbrochen und mindes- tens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
c) Natürliche Personen, mehrere Versicherungsnehmer, Mitver- sicherte Es sind nur natürliche Personen versichert. Sind mehrere Ver- sicherungsnehmer benannt, so gilt die Beitragsbefreiung für den Erstgenannten. Bei gleichgestellten Versicherungsneh- mern, gilt die Gleichstellung nicht für diese Zusatzvereinba- rung.
Versicherungszeitraum. Der Versicherungsschutz besteht für Reisen, die am oder nach dem 1.1.2012 beginnen. Bei Versicherter Gegenstand mit Kaufdatum nach dem 1.1.2012 be- steht Versicherungsschutz gemäß Abschnitt N - Ein- kaufsversicherung. Der Versicherungsschutz gemäß Abschnitt O - Mietwagen Selbstbehaltsversicherung besteht für Fahrzeuge mit Anmietung nach dem 1.1.2012. Vorfälle am oder nach dem 1.1.2012 sind gemäß Abschnitt P – Schlüsselverlust-versicherung versichert. (Für sämtliche Versicherungsleistungen gelten die Versicherungsbedingungen.) Der Versi- cherungsschutz endet, wenn das Kartenkonto ge- kündigt wird oder wenn diese Leistungen auslaufen oder aufgekündigt werden. Die maximale Dauer einer Reise darf bis zu 62 aufei- nander folgende Tage nicht überschreiten. Reisen müssen im Heimatland beginnen und enden. Im Rahmen von Abschnitt C – Reiserücktritt gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise bezahlen, und sie endet, mit dem Antritt Ihrer Reise. Bei allen anderen Abschnitten dieser Versicherungs- bedingungen beginnt die Versicherung, wenn Sie Ihr Zuhause oder Hotel oder Ihren Geschäftssitz verlas- sen (je nachdem, was später eintritt), um die Reise an- zutreten, und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie am Ende der Reise nach Zuhause, in Ihr Hotel oder an Ihren Geschäftssitz zurückkehren (je nachdem, was frü- her eintritt).
Versicherungszeitraum. Der Versicherungsschutz endet mit Auflösung des Kartenkontos oder wenn die vorliegenden Versicherungen gekündigt werden oder ablaufen. Der Versicherungsschutz beginnt mit jeder Reise frühestens am 01.01.17. Versicherte Gegenstände, die nach dem 01.01.17 gekauft wurden, fallen unter den Versicherungsschutz von Abschnitt M – Einkaufsversicherung, Abschnitt N – Garantieverlängerung und Abschnitt P - Internetkäufe. Eintrittskarten, die nach dem 01.01.2017 gekauft wurden, fallen unter den Versicherungsschutz von Abschnitt O – Ticketversicherung. Ihr Versicherungsschutz besteht für Reisen, die 30 aufeinander folgende Tage nicht überschreiten, wobei in einem jeweils 12-monatigen Zeitraum maximal 180 Tage außerhalb des Wohnsitzlandes versichert sind. Reisen müssen in Ihrem Wohnsitzland beginnen und enden. Der Versicherungsschutz im Rahmen von Abschnitt A - Reiseabbruch beginnt bei Zahlung Ihrer Reise und endet bei Beginn Ihrer Reise. Bei allen anderen Abschnitten der Leistungstabelle beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Wohnsitz oder das Hotel oder Ihren Arbeitsort verlassen (es gilt der spätere Abreisezeitpunkt), um Ihre Reise anzutreten und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie am Ende der Reise an Ihren Wohnsitz, in Ihr Hotel oder an Ihren Arbeitsort zurückkehren (es gilt der frühere Ankunftszeitpunkt).
Versicherungszeitraum. Der erweiterte Versicherungs- schutz gilt für Hagelschlag, der die Kartoffelpflanzen ab dem Entwicklungsstadium „Knospen der ersten Blüten- anlage (Hauptspross) sichtbar (1-2 mm)“(BBCH-Code 51) Für die Zusatzversicherung „KartoffelPlus“ ist ein Zuschlag von 30 % auf den Prämiensatz zu entrichten.
Versicherungszeitraum. Der Versicherungsschutz besteht für Reisen, die am oder nach dem 15.04.2016 beginnen. Der Versicherungsschutz endet, wenn das Kartenkonto gekündigt wird oder wenn diese Leistungen auslaufen oder aufgekündigt werden. Die maximale Dauer einer Reise darf 90 aufeinander folgende Tage nicht überschreiten. Der Versicherungsschutz ist beschränkt auf insgesamt 183 Tage pro 12-Monats Zeitraum. Under Section C – Cancellation cover shall be operative from the time you book the trip and ceases upon commencement of your trip. For all other sections of the Benefit Schedule, the benefits commence when you leave your home or hotel, or your place of business (whichever is the later) to commence the trip and terminates at the time you return to your home, hotel or place of business (whichever is the earlier) on completion of the trip. Bei versicherten Gegenständen mit Kaufdatum nach dem 15.04.2016 besteht Versicherungsschutz gemäß Abschnitt L - Einkaufsversicherung und Abschnitt M – Preisgarantieversicherung, wenn sie vollständig (100%) mit der versicherten Karte bezahlt wurden.
Versicherungszeitraum. Der Versicherungsschutz gilt ab dem 1. Oktober 2020 und besteht für alle Versicherungsfälle mit Schaden- datum am oder nach dem 1. Oktober 2020. Sie profitieren vom Versicherungsschutz ab dem Ausstellungs- datum der versicherten Karte, während der Gültigkeitsdauer der selbigen. – Die maximale Dauer einer Reise darf 42 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten. Reisen müssen im Heimatland beginnen und enden. – Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiserücktritt und Umbuchung gemäß Abschnitt C – Reiserücktritt und Reiseabbruch gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise bezahlen und endet mit dem Antritt Ihrer Reise. – Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiseabbruch gemäß Abschnitt C – Reiserücktritt und Reise- abbruch und allen anderen Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen beginnt die Versicherung, wenn Sie Ihr Zuhause oder Hotel oder Ihren Geschäftssitz verlassen (je nachdem, was später eintritt), um die Reise anzutreten, und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie am Ende der Reise nach Hause, in Ihr Hotel oder an Ihren Geschäftssitz zurückkehren (je nachdem, was früher eintritt).
Versicherungszeitraum. Der Versicherungsschutz gilt ab dem 1. Oktober 2020 und besteht für alle Versicherungsfälle mit Schaden- datum am oder nach dem 1. Oktober 2020. Sie profitieren vom Versicherungsschutz ab dem Ausstellungs- datum der versicherten Karte, während der Gültigkeitsdauer der selbigen. – Die maximale Dauer einer Reise darf 90 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten. Reisen müssen im Heimatland beginnen und enden. – Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiserücktritt und Umbuchung gemäß Abschnitt C – Reiserücktritt und Reiseabbruch gilt die Versicherung ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die Reise bezahlen und endet mit dem Antritt Ihrer Reise. – Für Schadenfälle im Zusammenhang mit Reiseabbruch gemäß Abschnitt C – Reiserücktritt und Reiseab- bruch und allen anderen Abschnitten dieser Versicherungsbedingungen beginnt die Versicherung, wenn Sie Ihr Zuhause oder Hotel oder Ihren Geschäftssitz verlassen (je nachdem, was später eintritt), um die Reise anzutreten, und endet zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie am Ende der Reise nach Hause, in Ihr Hotel oder an Ihren Geschäftssitz zurückkehren (je nachdem, was früher eintritt). – Verlängerung des Versicherungszeitraums: Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland aufgrund eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird. – Société Générale Insurance – Ihr offizieller Hauptwohnsitz in Ihrem Heimatland. Notrufzentrale der ISON Care: +00 00 00 00 00 00 Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, die/der zu einer stationären Behandlung im Kranken- haus führen kann, oder bevor Arrangements für einen Rücktransport getroffen werden, oder im Falle eines Um- stands, der Ihren Reiseabbruch erfordert, kontaktieren Sie bitte ISON Care. Die Notrufzentrale steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden täglich zur Verfügung, um Sie zu beraten und zu unterstützen, die Einweisung in ein Krankenhaus und die Rückführung zu organisieren und medizinische Kosten zu genehmigen. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Umstände eine unverzügliche Notbehandlung erfordern, kontaktieren Sie ISON Care bitte so früh wie möglich. Eine privatärztliche Behandlung ist nicht versichert, es sei denn, ISON Care stimmt diesem zu. ISON Care hat das medizinische Fachwissen, die Kontakte und Einrichtungen, um Ihnen zu helfen, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden oder wenn Sie erkranken. Darüber hinaus veranlasst ISON Care auch den ...