Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH dem Kun- den in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. 2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt. 2.6. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten Fristen durchführen.

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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag

Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH das e-werk dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Ein Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Die Mit- teilung muss das genaue Auszugsdatum, die neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Das e-werk prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stellenach Maß- gabe des bestehenden Vertrages möglich ist. Auch In diesem Fall wird der Kunde im Fall eines Umzuges muss Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle weiterbeliefert und entsprechend informiert. Anderenfalls endet der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochenzum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.5. Die EWR GmbH Das e-werk hat das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt. 2.6. Die EWR GmbH Das e-werk wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH SWK dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestä- tigt (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmittei- len. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen ausdrückli- chen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten LieferbeginnLieferbeginn und endet zum 31.12. des gleichen Jahres. 2.2. 2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch rechne- risch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. 2.3 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.42.4 Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Ein Umzug Die Mitteilung muss das genaue Auszugsda- tum, die neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Die SWK prü- fen sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stellenach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. Auch In diesem Fall wird der Kunde im Fall eines Umzuges muss Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle weiterbeliefert und entsprechend informiert. Ande- renfalls endet der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochenzum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.5. 2.5 Die EWR GmbH hat SWK haben das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten ei- nem Monat auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch Jahresver- brauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt. 2.6. 2.6 Die EWR GmbH wird SWK werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Des Sonderproduktes, Liefervertrag

Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH ÜE dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit AuftragsbestätigungAuf- tragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei WochenWo- chen. 2.5. Die EWR GmbH ÜE hat das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt. 2.6. Die EWR GmbH ÜE wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter unentgeltlich un- ter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Liefervertrag

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH Stadtwerke Neuss dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen be- stätigen (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen verbindli- chen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferantenwechsel- prozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung Be- lieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. 2.2 Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Text- form. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. 2.4 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.42.5 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentli- chen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungs- frist von sechs Wochen berechtigt. Ein Umzug Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeit- punkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünf- tige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnah- mestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Stadtwerke Neuss dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Grundlaufzeit – zwei WochenKündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbieten und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 2.5. 2.6 Die EWR GmbH hat Stadtwerke Neuss haben das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch Jah- resverbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt. 2.6. 2.7 Die EWR GmbH wird Stadtwerke Neuss werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Stromliefervertrag

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH das e-werk dem Kun- den Kunden in einem weiteren wei- teren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit AuftragsbestätigungAuftragsbestäti- gung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist Wi- derrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten ge- nannten Lieferbeginn. 2.2. 2.2 Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammen- fassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. 2.4 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zu- gang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsendes. 2.42.5 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Ein Umzug Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt Auszugs oder mit Wirkung zu ei- nem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zu- künftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle ver- wendetet Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während Kündigung wird nicht wirksam, wenn das e-werk dem Kunden binnen zwei Wo- chen nach Erhalt der Grundlaufzeit – zwei WochenKündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt. 2.6. Die EWR GmbH 2.6 Das e-werk wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführendurch- führen.

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Samples: Erdgasliefervertrag

Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH SWR dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltLiefer- beginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform. 2.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.32.4. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Ein Umzug Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündi- gung erhält der Kunde eine Bestätigung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei WochenVertrags- endes. 2.5. Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außerordentlichen Kündigung dieses Vertra- ges unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die EWR Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zu- künftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen. Die Kündigung wird nicht wirksam, wenn die Stadtwerke Radolfzell GmbH hat dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 2.6. Die SWR haben das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt. 2.62.7. Die EWR GmbH wird SWR werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Stromliefervertrag

Vertrag. 2.13.1. Der Stromlieferungsvertrag Vertrag kommt durch Unterzeichnung durch den Kunden und Rücksendung an das e-werk Gerolsheim zustande, sobald die EWR GmbH dem Kun- den in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. 3.2. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.23.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.33.4. Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Die Kündigung Mitteilung muss das genaue Auszugsdatum, die neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Das e-werk Gerolsheim prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden nach Maßgabe des bestehenden Vertrages bedarf (Regionalstromprodukt) möglich ist. In diesem Fall wird der TextformKunde im Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle weiterbeliefert und entsprechend informiert. 2.43.5. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelleVerbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. 2.53.6. Die EWR GmbH Das e-werk Gerolsheim hat das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt. 2.63.7. Die EWR GmbH Das e-werk Gerolsheim wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH LKW dem Kun- den in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferantenwech- selprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten genann- ten Lieferbeginn. 2.2. 2.2 Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertrags- schluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingun- gen in Textform. 2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. 2.4 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Innerhalb einer Woche nach Zugang der Kündigung erhält der Kunde eine Bestäti- gung seiner Kündigung in Textform unter Angabe des Vertragsen- des. 2.42.5 Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde zu einer außeror- dentlichen Kündigung dieses Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Ein Umzug Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt Auszugs oder mit Wirkung zu ei- nem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Der Kunde hat in seiner Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikations- nummer mitzuteilen. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während Kündigung wird nicht wirksam, wenn die LKW dem Kunden bin- nen zwei Wochen nach Erhalt der Grundlaufzeit – zwei WochenKündigung in Textform eine Fort- setzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisheri- gen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. 2.5. 2.6 Die EWR GmbH LKW hat das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten Mona- ten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt. 2.6. 2.7 Die EWR GmbH LKW wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich un- entgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Stromliefervertrag

Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH das e-werk dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Ein Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Die Mit- teilung muss das genaue Auszugsdatum, die neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Das e-werk prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stellenach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. Auch In diesem Fall wird der Kunde im Fall eines Umzuges muss Rahmen dieses Ver- trages an der neuen Verbrauchsstelle weiterbeliefert und entsprechend informiert. Anderen- falls endet der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochenzum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum. 2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt. 2.6. Die EWR GmbH Das e-werk wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung Beach- tung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.

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Samples: Stromliefervertrag