Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.

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Samples: www.schweissen.at, www.gastmesse.at

Vertrag. Angebote von philoro im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Geschäftspartner dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber philoro abzugeben. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (Geschäftspartner kann das Kaufangebot fernmündlich, per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) durch Ausfüllen eines Bestellformulars im Online-Shop abgeben. Bei letzterem Verfahren werden dem Geschäftspartner vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden. Das Abschicken des Bestellformulars durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Geschäftspartner stellt ein Angebot an philoro zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Geschäftspartner ist an sein Angebot fünf Werktage ab Einlangen seiner Bestellung bei philoro gebunden (Samstage, Sonn- und Feiertage sind gemäß dieser AGB keine Werktage). Bei Abgabe einer Bestellung über den Online-Shop übermittelt philoro dem Geschäftspartner eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei philoro und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Veranstalters durch philoro dar, sondern soll den Geschäftspartner nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei philoro eingelangt ist. Ein Kaufvertrag kommt im Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung an den Geschäftspartner zustande. Etwaige VorbehalteEin Kaufvertrag kann auch in anderer Form, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters z.B. fernmündlich oder durch Übergabe bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksamLieferung der bestellten Ware, zustande kommen. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt xxxxxxx liefert, solange der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen Vorrat reicht bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht je nach Verfügbarkeit vor, ein der Kaufsache gleichwertiges Produkt zu liefern. Für den Beginn Fall, dass xxxxxxx selbst durch einen Vorlieferanten nicht beliefert wurde und die Dauer der Messe abzuändern Ware aus diesem Grund oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen wegen höherer Gewalt innerhalb eines angemessenen Zeitraumes bei philoro nicht verfügbar ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kannkann philoro vom Vertrag zurücktreten.

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Samples: philoro.at

Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veranstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt Fax, Scan per EmailE-Mail) des durch den Aussteller firmenmäßig vollständig ausgefüllten, mäßig gezeichneten Angebots Anmeldeformulars des Veranstalters zustande. Etwaige VorbehalteMit Unterfertigung des Anmeldeformulars erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Streichungendie für die jeweilige Veranstaltung gültigen „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm bei der Messe-Veranstaltung beschäftigten und beauftragten Personen an. Mit der Anmeldung hat sich der Aussteller zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen soweit sie die Messe im Allgemeinen oder aber den Aussteller im Besonderen betreffen sind unwirksamunbedingt einzuhalten. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots Anmeldeformulars des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.

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Samples: www.sportzentrum-zeltweg.at

Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veranstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt eingescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten gezeichne- ten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, Zusatzaufträge wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungenStandbauleistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen sonstigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche schrift- liche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschiebenabzuändern, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. z.B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.

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Samples: www.immobilien-messe.at

Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veranstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungenStandbauleistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen sonstigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmenvorneh- men, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.

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Samples: www.bauen-wohnen.co.at

Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veran- stalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt Fax, Scan per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Zu- stimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungenStandbauleistungen, Miete von AusrüstungsgegenständenAusrüstungsgegen- ständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen sonstigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung Ver- anstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung Unterfer- tigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen VertragsübernahmeVertragsü- bernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.

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Samples: expo-experts.at

Vertrag. Der Vertrag zwischen Leistungsbeschreibung - Vertragsbedingungen der Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V. - VOL/B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Angebot des Bieters inkl. Eigenerklärungen - Zuschlagserteilung - Beantwortung der Bieterfragen Uns ist bekannt, dass (auf besonderes Verlangen der Auftraggeberin) nicht er- brachte Nachweise zur Eigenerklärung auch dann als nicht erbracht gelten, wenn im Angebot oder in beigefügten Erklärungen darauf verwiesen wird. Mit der zusätzlich angeforderten Bietererklärung (siehe Nebenkästchen Erklärung), die von allen darin aufgeführten Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unter- schrieben ist, wird bestätigt, dass das federführende Unternehmen bevollmächtigt ist, die Gemeinschaftsmitglieder gegenüber der Auftraggeberin/ dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per PostAuftraggeber zu vertreten. Jedes Gemeinschaftsmitglied verpflichtet sich darin, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustandemit seiner Unter- schrift für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch zu haften. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen Mit der Unterzeichnung des Angebots bestätigen wir den Inhalt aller - auch in ge- sonderter Anlage eingereichten - Erklärungen und Nachweise. Firmenbezeichnung/-anschrift (Firmenstempel, falls vorhanden) _ Datum Die Unrichtigkeit vorstehender oder beige- fügter Erklärungen, Angaben oder Unterla- gen führt zum Ausschluss vom Vergabe- verfahren. Ein erteilter Auftrag kann beim Vorliegen von Unrichtigkeiten fristlos aus wichtigem Grund wegen Verletzung ver- traglicher Nebenpflichten gekündigt wer- den. Die nebenstehende Unterschrift deckt alle - auch in gesonderter Anlage beigefügten - Erklärungen, Angaben und Nachweise die- ses Angebots ab. Eine zusätzliche gesonderte Unterschrift ist nur bei gemeinschaftlichen Bietern/innen in der Bietererklärung erforderlich! _ Unterschrift/en (Name der/ des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt Unterzeichnenden in Blockschrift) Fehlt die Unterschrift, gilt das Angebot als nicht abgegeben und wird bei der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vorWertung nicht berücksichtigt! Unvollständige Angebote können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden! § 1 Vertragsgegenstand Die Vertragspartnerin wird beauftragt, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (LizenznehmerAnlage 1) zu übertragenerbringen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme§ 2 Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages sind in der nachfolgenden Reihenfolge: − dieser Vertrag − Leistungsbeschreibung, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarfAnlage 1 − Allgemeine Vertragsbedingungen RLS, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten Anlage 2 − Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (LizenznehmerVOL/B), wovon Anlage 3 − Zuschlagserteilung Anlage 4 − Angebot Vertragspartnerin vom TT.MM.JJJJ, Anlage 5 − Beantwortung der Aussteller zu verständigen istBieterfragen, sämtliche Rechte Anlage 6 § 3 Leistungsumfang und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.Termine

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Samples: www.rosalux.de