Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH dem Kun- den in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. 2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt. 2.6. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten Fristen durchführen.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag
Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR RhönEnergie Fulda GmbH dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. Die Auftragsbestätigung der RhönEnergie Fulda GmbH wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse versendet. Die Auftragsbestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zum Vertrag.
2.2. 2.2 Falls im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, treten ergänzend die Gasgrundversorgungsverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen der RhönEnergie Fulda GmbH in Kraft.
2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten Fristen durchführen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR RhönEnergie Fulda GmbH dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. Die Auftragsbestätigung der RhönEnergie Fulda GmbH wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse versendet. Die Auftragsbestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zum Vertrag.
2.2. 2.2 Falls im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, treten Ergänzend die Stromgrundversorgungsverord- nung sowie die ergänzenden Bedingungen der RhönEnergie Fulda GmbH in Kraft.
2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten Fristen durchführen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH Halberstadtwerke dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen der Grund.- und Ersatzversorgung. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in Ausgenommen von der Auftragsbestätigung zuvor genannten LieferbeginnRegelung ist das Zustandekommen des Vertrages durch Entnahme, wie bspw. im Rahmen der Ersatzversorgung.
2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.32.1. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - (GasGVV)“.
2.42.2. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelleVerbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei WochenWochen auf das Ende eines Monats.
2.52.3. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird Halberstadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Vertrag. 2.13.1. Der Stromlieferungsvertrag Vertrag kommt durch Unterzeichnung durch den Kunden und Rücksendung an das e-werk Gerolsheim zustande, sobald die EWR GmbH dem Kun- den in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats.
3.2. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.
2.23.3. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.33.4. Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzuzeigen. Die Kündigung Mitteilung muss das genaue Auszugsdatum, die neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Das e-werk Gerolsheim prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden nach Maßgabe des bestehenden Vertrages bedarf (Regionalstromprodukt) möglich ist. In diesem Fall wird der TextformKunde im Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle weiterbeliefert und entsprechend informiert.
2.43.5. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelleVerbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.53.6. Die EWR GmbH Das e-werk Gerolsheim hat das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt.
2.63.7. Die EWR GmbH Das e-werk Gerolsheim wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Stromlieferungen
Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH Halberstadtwerke dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.
2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelleVerbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird Halberstadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Erdgasversorgungsvertrag
Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH Halberstadtwerke dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.
2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. Es gilt die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz - (GasGVV)“.
2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelleVerbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird Halberstadtwerke werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR ewk GmbH dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen Zustandekom- men bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig vorran- gig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen Grün- den des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang Auf- tragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Grundlaufzeit). Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Ver- trag nicht mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginneiner Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch rechne- risch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelleVerbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während wäh- rend der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5. Die EWR ewk GmbH hat das Recht, diesen den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch Jahres- verbrauch 100.000 kWh über- steigtübersteigt.
2.6. Die EWR ewk GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen Rege- lungen und der vertraglich verein- barten vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Liefervertrag
Vertrag. 2.1. Der Stromlieferungsvertrag Gaslieferungsvertrag kommt zustande, sobald die EWR GmbH dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn Liefer- beginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen ausdrück- lichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auftrags- bestätigung genannten Lieferbeginn.
2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4. Ein Einen Umzug hat der Kunde spätestens zwei Wochen vorab in Textform anzu- zeigen. Die Mitteilung muss das genaue Auszugsdatum, die neue Wohnanschrift sowie ein voraussichtlich verändertes Verbrauchsverhalten am neuen Wohnsitz enthalten. Die EWR prüft sodann, ob eine Versorgung am neuen Wohnsitz des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stellenach Maßgabe des bestehenden Vertrages möglich ist. Auch In diesem Fall wird der Kunde im Fall eines Umzuges muss Rahmen dieses Vertrages an der neuen Verbrauchsstelle wei- terbeliefert und entsprechend informiert. Anderenfalls endet der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochenzum tatsächlich erfolgten Auszugsdatum.
2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten Fristen durchführen.
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Samples: Gas Supply Agreement
Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromlieferungsvertrag Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die EWR RhönEnergie Fulda GmbH dem Kun- den Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertrags- schluss Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächst- mögliche nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen ge- setzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. Die Auftragsbestätigung der RhönEnergie Fulda GmbH wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mailadresse versendet. Die Auftragsbestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zum Vertrag.
2.2. 2.2 Falls im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, treten ergänzend die Stromgrundversorgungsverord- nung sowie die ergänzenden Bedingungen der RhönEnergie Fulda GmbH in Kraft.
2.3 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5. Die EWR GmbH hat das Recht, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahresverbrauch 100.000 kWh über- steigt.
2.6. Die EWR GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgelt- lich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich verein- barten Fristen durchführen.
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Samples: Stromliefervertrag