Vertrag. 2.1 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses. 2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen. 2.3 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform. 2.4 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen. 2.5 Die SWK haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch 100.000 kWh übersteigt. 2.6 Die SWK werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Sondervertrag, Sondervertrag
Vertrag. 2.1 5.1 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK Stadtwerke Neuss dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigen Zustandekommen be- stätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen verbindli- chen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferantenwechsel- prozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung Be- lieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 5.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 5.3 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 5.4 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die VerbrauchsstelleVer- brauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt gekün- digt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5 5.5 Die SWK Stadtwerke Neuss haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch Jah- resverbrauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 5.6 Die SWK Stadtwerke Neuss werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Vertrag. 2.1 Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK Stadtwerke Neuss dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigen Zustandekommen bestä- tigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferantenwechselpro- zesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel Re- gel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung Beliefe- rung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen ausdrück- lichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung Auftragsbe- stätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die VerbrauchsstelleVer- brauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit Grund- laufzeit – zwei Wochen.
2.5 Die SWK haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 Die SWK Stadtwerke Neuss werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Vertrag. 2.1 2.1. Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK HALBERSTADTWERKE dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei WochenWochen auf das Ende eines Monats.
2.5 2.5. Die SWK haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 Die SWK HALBERSTADTWERKE werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Vertrag. 2.1 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK SWPS dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen gesetzli- chen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten Vertragslaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5 2.5. Die SWK SWPS haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 2.6. Die SWK SWPS werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertrag. 2.1 Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten LieferbeginnLieferbeginn und endet zum, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlussesim Vertrag ge- nannten, Stichtag.
2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5 Die SWK haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 Die SWK werden wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Sondervertrag
Vertrag. 2.1 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK ÜE dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigen Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuf- tragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilenmitteilt. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die VerbrauchsstelleVerbrauchs- stelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei WochenWo- chen.
2.5 2.5. Die SWK haben ÜE hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigtüber- steigt.
2.6 2.6. Die SWK werden ÜE wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter un- ter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Liefervertrag
Vertrag. 2.1 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK LKW dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen bestätigen Zustandekommen be- stätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen ver- bindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lie- ferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche nächst- mögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des KundenKun- den. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während wäh- rend der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5 Die SWK haben LKW hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch Jahresver- brauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 Die SWK werden LKW wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Stromliefervertrag
Vertrag. 2.1 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die SWK HALBERSTADTWERKE dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustande- kommen Zustandekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestäti- gungAuftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Liefer- beginn Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn, jedoch frühestens zum Datum des Vertragsabschlusses.
2.2 2.2. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechne- risch rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.
2.3 2.3. Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform.
2.4 2.4. Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzuges muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt dann – auch während der Grundlaufzeit – zwei Wochen.
2.5 2.5. Die SWK HALBERSTADTWERKE haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten auf das Monatsende zu kündigen, wenn der Jahres- verbrauch Jahresverbrauch 100.000 kWh übersteigt.
2.6 2.6. Die SWK HALBERSTADTWERKE werden einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der gesetzlichen Rege- lungen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.
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Samples: Stromversorgungsvertrag