Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: Auftrag Zur Stromversorgung, www.halberstadtwerke.de

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke das e-werk dem Kunden in einem weiteren wei- teren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (AuftragsbestätigungVertragsschluss mit Auftragsbestäti- gung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist Wi- derrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten ge- nannten Lieferbeginn.

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Samples: www.ewerk-sachsenwald.de

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen (Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: www.halberstadtwerke.de

Vertrag. 2.1. 2.1 Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke abita dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn Lie- ferbeginn mitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses Lieferantenwechselpro- zesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten LieferbeginnLieferbeginn und endet zum 31.12. des gleichen Jahres.

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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Des Ökostromproduktes Abita Sp Profi Garant*

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag Erdgasliefervertrag kommt zustande, sobald die Halberstadtwerke Erdgas Kempten Oberallgäu GmbH dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigen Zustande- kommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen verbind- lichen Lieferbeginn mitteilenmitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte ge- wünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Die Grund.- bzw. Erstlaufzeit richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Produktes. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des KundenKun- den. Die Grundlaufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn. 2.2.Der Kunde erhält innerhalb angemessener Frist nach Vertragsschluss eine Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen in Textform.

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Samples: www.eko-gas.de