Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald das e-werk dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: www.ewerk-sachsenwald.de, www.ewerk-sachsenwald.de

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald das e-werk fünfwerke dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss Vertragsabschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: www.fuenfwerke.de

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald das e-Gemeinde- werk Hördt dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt Zu-stan- dekommen bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig vor- rangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang Auftrags- eingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen gesetz- lichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten Laufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: www.gemeindewerke-ruelzheim.de

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald das e-werk die HALBERSTADTWERKE dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt bestätigen (Vertragsschluss mit Auftragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteiltmitteilen. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: Auftrag Zur Stromversorgung

Vertrag. 2.1. Der Stromliefervertrag kommt zustande, sobald das e-werk die ÜE dem Kunden in einem weiteren Schreiben das Zustandekommen bestätigt (Vertragsschluss mit AuftragsbestätigungAuf- tragsbestätigung) und den verbindlichen Lieferbeginn mitteilt. Lieferbeginn ist vorrangig der vom Kunden gewünschte Termin, falls dies aus Gründen des Lieferantenwechselprozesses nicht möglich sein sollte, der nächstmögliche Termin, in der Regel der 1. des auf den Auftragseingang folgenden Monats. Eine Belieferung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgt nur auf ausdrücklichen aus- drücklichen Wunsch des Kunden. Die Grundlaufzeit von 12 Monaten beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Lieferbeginn.

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Samples: Auftrag Für Die Lieferung Eines Sonderproduktes Strom