Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.
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Samples: Messevertrag, Messevertrag
Vertrag. 3.1. Den Vertrag (bestätigte Bestellung) kann der Xxxx mit LLJ auf eine der nachstehend aufgeführten Arten abschließen.
a) Schriftlich – indem er die verbindliche Bestellung per Post, Fax, E-Mail oder mittels Web-Reservierungsportal schickt,
b) telefonisch – indem er seine Zustimmung mit der Bestellung während des Telefongespräches ausdrückt, wird die Bestellung verbindlich. LLJ ist berechtigt die Telefongespräche, die die Bestellung des Gastes erfassen, aufzunehmen und diese Aufnahmen aufzubewahren, um den Abschluss des Vertrages nachweisen zu können. Der Vertrag zwischen Xxxx spricht mit der Aufnahme des Anrufs im Falle Verwendung der telefonischen Bestellung seine Zustimmung aus. Vor dem Vertragspartner Abschluss des Vertrages bestätigt der Xxxx, dass er mit diesen Bedin- gungen vertraut gemacht wurde, und dass er mit diesen einverstanden ist.
3.2. Die Bestellung muss folgende Daten in Bezug auf den Xxxx enthalten:
a) Vorname und Name, Geburtsdatum, Wohnsitz, Korrespondenzadresse, Telefon, E-Mail,
b) Umfang der gewünschten Aufenthalt und Dienstleistungen, Personenzahl, Termin für Beginn und Ende der Erbringung von Aufenthalt und Dienstleistungen, Kategorie der Unterkunft (nachstehend „Aussteller“ genanntKurort-Haus),
c) Staatsangehörigkeit,
d) Ausstellungdatum der Bestellung.
3.3. Das Heilbad Jáchymov (LLJ) erklärt, dass personenbezogene Kundendaten nur zweckgebunden zur Erfüllung der Verträge oder Vereinbarungen zwi- schen dem Heilbad Jáchymov (LLJ) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt Kunden, sowie um gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden, verarbeitet werden. Neben den oben beschrieben Fällen darf das Heilbad Jáchymov personengebundene Kunden- daten nur auf der Grundlage einer freiwilligen, freien, konkreten, aufgeklärten und eindeutigen Zustimmung und nur zu Zwecken verarbeiten, mit denen sich der Xxxx einverstanden erklärt, und der auch berechtigt ist, diese Zu- stimmung jederzeit widerrufen. Der Vertragsabschluss zwischen dem Heilbad Jáchymov und dem Xxxx ist von der Erteilung oder Nicht-Erteilung der Zu- stimmung zur Verarbeitung der personengebundenen Kundendaten nicht abhängig. Das Heilbad Jáchymov (LLJ) erklärt weiter, dass personengebun- dene Kundendaten vor Veröffentlichung und vor Missbrauch durch Rückübermittlung (per PostDritte ge- schützt werden, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur dies im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung Einklang mit der Verordnung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung Europäischen Parlamentes und des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen Rates (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 über den Schutz von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im physischen Personen in Zusammenhang mit einer Standmiete der Verarbeitung der perso- nenbezogenen Daten, über die Weitergabe dieser Daten und über die Auf- hebung der Richtlinie 95/46/ES (allgemeine Verordnung über den Schutz der personenbezogenen Daten) erfolgt. Die Datenschutzerklärung des Heilbades Jáchymov zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kannxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx eingesehen werden.“
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Samples: General Terms and Conditions
Vertrag. 2.1. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) AG und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme AN (im Folgenden auch: Parteien) setzt sich ausschließlich aus den folgenden Bestandteilen zusammen, es sei denn die Auftragsbestätigung des Ausstellers AN sieht ausdrücklich etwas anderes vor:
1. Auftragsbestätigung des AN
2. In der Auftragsbestätigung genannte Beilagen (z.B. Angebot des AN)
3. Die VKB des AN Im Falle eines Widerspruchs oder Konflikts zwischen den Bestandteilen gelten die Dokumente in oben genannter Reihenfolge. Nehmen die Parteien in Korrespondenz oder Dokumenten pauschal auf die „Auftragsbestätigung“ Bezug, ist damit immer der gesamte Vertrag zwischen den Parteien gemeint.
2.2. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt durch Rückübermittlung die schriftliche Auftragsbestätigung des AN zustande (auch per PostE-mailversand wirksam). Mündliche oder fernmündliche Aufträge sind nur wirksam, Fax oder ein- gescannt per Email) des wenn sie schriftlich durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots AN bestätigt werden. Sollte im Einzelfall die schriftliche Auftragsbestätigung des Veranstalters AN entfallen, kommt der Vertrag mit schriftlicher Bestellung des AG auf Basis des Angebotes des AN zustande. Etwaige VorbehalteAbweichungen der Bestellung des AG vom Angebot des AN werden nicht Vertragsinhalt, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungenes sei denn sie werden durch den AN schriftlich bestätigt.
2.3. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann Falle von Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften, technischer Normen oder richterlicher Entscheidungen nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die zu Änderungen in der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmenVertragserfüllung des AN führen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend istist der AN zur Anpassung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich Vertragspreis und Lieferzeit berechtigt.
2.4. Vertragsänderungen bzw. -ergänzungen des Vertrages nach Vertragsschluss durch den AG sind nur wirksam, wenn der AN diese schriftlich bestätigt. Der Veranstalter behält sich AN hat Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Vertragspreis und Lieferzeit. Verweigert der AG eine solche Anpassung des Vertrages, hat der AN das Recht, die nachträgliche Vertragsänderung abzulehnen und den Vertrag im ursprünglichen Umfang fortzusetzen.
2.5. Eine Stornierung oder Aussetzung (Sistierung) des Vertrages durch den AG ist nur mit schriftlicher Zustimmung des AN zulässig. Etwaige Kosten und Nachteile des AN in diesem Zusammenhang gehen zu Lasten des AG. Davon unberührt bleibt das Recht vor, den Beginn und die Dauer auf Rücktritt aus wichtigem Grund gemäß Artikel 17 der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kannVKB.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Vertrag. Angebote von philoro im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Geschäftspartner dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber philoro abzugeben. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (Geschäftspartner kann das Kaufangebot fernmündlich, per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) durch Ausfüllen eines Bestellformulars im Online-Shop abgeben. Bei letzterem Verfahren werden dem Geschäftspartner vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können allenfalls korrigiert werden. Das Abschicken des Bestellformulars durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Geschäftspartner stellt ein Angebot an philoro zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Geschäftspartner ist an sein Angebot fünf Werktage ab Einlangen seiner Bestellung bei philoro gebunden (Samstage, Sonn- und Feiertage sind gemäß dieser AGB keine Werktage). Bei Abgabe einer Bestellung über den Online-Shop übermittelt philoro dem Geschäftspartner eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bei philoro und die jeweiligen für den Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Veranstalters durch philoro dar, sondern soll den Geschäftspartner nur darüber informieren, dass seine Bestellung bei philoro eingelangt ist. Ein Kaufvertrag kommt im Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder einer Rechnung an den Geschäftspartner zustande. Etwaige VorbehalteEin Kaufvertrag kann auch in anderer Form, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters z.B. fernmündlich oder durch Übergabe bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksamLieferung der bestellten Ware, zustande kommen. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt xxxxxxx liefert, solange der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen Vorrat reicht bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht je nach Verfügbarkeit vor, ein der Kaufsache gleichwertiges Produkt zu liefern. Für den Beginn Fall, dass xxxxxxx selbst durch einen Vorlieferanten nicht beliefert wurde und die Dauer der Messe abzuändern Ware aus diesem Grund oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen wegen höherer Gewalt innerhalb eines angemessenen Zeitraumes bei philoro nicht verfügbar ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kannkann philoro vom Vertrag zurücktreten.
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Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veranstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt Fax, Scan per EmailE-Mail) des durch den Aussteller firmenmäßig vollständig ausgefüllten, mäßig gezeichneten Angebots Anmeldeformulars des Veranstalters zustande. Etwaige VorbehalteMit Unterfertigung des Anmeldeformulars erkennt der Aussteller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Streichungendie für die jeweilige Veranstaltung gültigen „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ und die „Hausordnung“ als verbindlich für sich und alle von ihm bei der Messe-Veranstaltung beschäftigten und beauftragten Personen an. Mit der Anmeldung hat sich der Aussteller zur Teilnahme an der Messe verpflichtet. Alle gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen soweit sie die Messe im Allgemeinen oder aber den Aussteller im Besonderen betreffen sind unwirksamunbedingt einzuhalten. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots Anmeldeformulars des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.
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Samples: General Terms and Conditions
Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veran- stalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt Fax, Scan per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen Ge- schäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Zu- stimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungenStandbauleistungen, Miete von AusrüstungsgegenständenAusrüstungsgegen- ständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen sonstigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung Ver- anstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung Unterfer- tigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen VertragsübernahmeVertragsü- bernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.
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Samples: Messevertrag
Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veranstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt eingescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten gezeichne- ten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, Zusatzaufträge wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungenStandbauleistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen sonstigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche schrift- liche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmen, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses auf einen anderen Termin zu verschiebenabzuändern, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. z.B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.
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Vertrag. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner (nachstehend „Aussteller“ genannt) und dem Ver- anstalter Veranstalter betreffend Messeteilnahme des Ausstellers kommt durch Rückübermittlung (per Post, Fax oder ein- gescannt per Email) des durch den Aussteller firmenmäßig gezeichneten Angebots des Veranstalters zustande. Etwaige Vorbehalte, Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen des Angebots des Veranstalters bzw. dieser Messebedingungen sind unwirksam. Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Ausstellers kommen nur im Falle einer aus- drücklichen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters zur Anwendung. Mit Unterfertigung des Angebots des Veranstalters erkennt der Aussteller diese Messebedingungen vollinhaltlich an. Abgesehen von der Standmiete gelten diese Messebedingungen sinngemäß auch für alle Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge, wie Werbeleistungen, Ausstellerversicherung, Standbau- leistungenStandbauleistungen, Miete von Ausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sons- tigen sonstigen Einrichtungen. Im Zusammenhang mit einer Standmiete kann der Aussteller schriftliche Zusatzbestellungen über einen befugten Vertreter vornehmenvorneh- men, wobei ein Vertragsabschluss per Email ausreichend ist. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Beginn und die Dauer der Messe abzuändern oder die Veranstaltung unter Aufrechterhaltung des Vertragsverhält- nisses Vertragsverhältnisses auf einen anderen Termin zu verschieben, ohne dass der Aussteller daraus Ansprüche welcher Art auch immer gegen den Veranstalter (z. B. Rücktritt, Xxxxxxxxxxxxx) ableiten kann. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Durchführung der Veranstaltung einem Dritten (Lizenznehmer) zu übertragen. Der Aussteller erteilt bereits durch Unterfertigung des Angebots des Veranstalters seine Zustimmung zu einer allfälligen zukünftigen Vertragsübernahme, ohne dass es einer weiteren Erklärung des Ausstellers bedarf, sodass der Aussteller im Falle der Übertragung der Durchführung der Veranstaltung an einen Dritten (Lizenznehmer), wovon der Aussteller zu verständigen ist, sämtliche Rechte und Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten (Lizenznehmer) geltend machen kann.
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Samples: Messevertrag