Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 3.1 Wenn zwischen dem Auftraggeber sowie allen mit ihm verbundenen Firmen und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach der ersten Vorstellung ein Einvernehmen besteht, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zustandekommen des Einvernehmens schriftlich mitzuteilen, dies unter Zusendung der Konditionen des Vertrages. Wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird jegliches Recht auf die Kulanzregelung gemäß Artikel acht dieser allgemeinen Lieferbedingungen hinfällig. Für die Frage, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines (Arbeits-)Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten von einer guten Absolvierung einer Probezeit abhängig gemacht wurde bzw. dass der Kandidat eine andere Stelle besetzt, als für die er oder sie vom Auftragnehmer vorgestellt wurde. 3.2 Einvernehmen liegt ebenfalls vor, wenn eine Stelle nach dem Erreichen eines Einvernehmens noch hinfällig wird. 3.3 Wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erzielen des Einvernehmens schriftlich über die Art des Einvernehmens unterrichtet, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 10.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, dem Auftraggeber ein Honorar gemäß Artikel vier bzw. Artikel 3.4 in Rechnung zu stellen. 3.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ausstellungsdatum eines schriftlichen Ersuchens des Auftragnehmers zur Übersendung der Beschäftigung und der Gehaltsangaben, Bruttojahresgehalts, des Kandidaten entsprechende Informationen übersendet um dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu bieten, das vom Auftraggeber geschuldete Honorar – gemäß Artikel 4 dieser allgemeinen Lieferbedingungen – (nachträglich) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 35.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. 3.5 Es ist dem Auftraggeber bis zwei (2) Jahre nach dem Ende des Vertrages nicht gestattet, Mitarbeitern des Auftragnehmers ohne die vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einen Arbeitsvertrag beim Auftraggeber anzubieten und/oder ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber gleich in welcher Form zu unterbreiten. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot bzw. die Bestimmungen in diesem Artikel schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 50.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies ungeachtet des Rechts des Auftragnehmers, die Erfüllung der Bestimmungen in diesem Artikel zu fordern.

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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Vertrag. 3.1 Wenn zwischen dem Auftraggeber sowie allen mit Abschluss des Vertrages. Art. 1 Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich. Sie kann eine ausdrückliche oder still- schweigende sein. Art. 2 Haben sich die Parteien über alle wesentlichen Punkte geeignet, so wird vermuthet, dass der Vorbehalt von Nebenpunkten die Verbindlichkeit des Vertrages nicht hindern solle. Art. 3 Wer einem Andern den Antrag zum Abschlusse eines Vertrages gestellt und für die Annahme eine Frist gesetzt hat, bleibt bis zum Ablaufe derselben an den Antrag gebunden. Er wird wieder frei, wenn nicht die Annahmserklärung vor Ablauf dieser Frist bei ihm verbundenen Firmen eingetroffen ist. Art. 4 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Anwesenden ge- stellt und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach der ersten Vorstellung ein Einvernehmen bestehtvon diesem nicht sogleich angenommen, so ist der Auftraggeber verpflichtetAntragsteller nicht wei- ter gebunden. Art. 5 Wird der Antrag ohne Bestimmung einer Frist an einen Abwesenden ge- stellt, dies so bleibt der Antragsteller bis zu dem Auftragnehmer innerhalb Zeitpunkte gebunden, in welchem er den Eingang der Antwort bei ordnungsmässiger, rechtzeitiger Absendung derselben erwarten darf. Bei der Berechnung dieses Zeitpunktes kann der Antragsteller von fünf Werktagen der Voraussetzung ausgehen, dass sein Antrag rechtzeitig angekommen sei. Art. 6 Der Antragsteller wird nicht gebunden, wenn er dem Antrage eine die Be- haftung ablehnende Erklärung (ohne Verbindlichkeit u.dgl.) beigefügt hat, oder wenn sich ein solcher Vorbehalt aus der Natur des Geschäftes oder aus den Umständen als selbstverständlich ergibt. Art. 7 Trifft der Widerruf eines Antrages bei dem anderen Theile vor oder mit dem Antrage selbst ein, so ist dieser als nicht geschehen zu betrachten. Art. 8 Ist ein Vertrag unter Abwesenden zu Stande gekommen, so beginnen sei- ne Wirkungen mit dem Zeitpunkte, in welchem die Annahmserklärung zur Absen- dung abgegeben wurde. Form der Verträge. Art. 9 Verträge bedürfen zu ihrer Gültigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt. Art. 10 Das kantonale Recht bestimmt die Form der Schenkungen sowie der Ver- träge, welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen betreffen. Art. 11 Ist für einen Vertrag die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben, so gilt diese Vorschrift auch für jede Abänderung desselben, mit Ausnahme von ergän- zenden Nebenbestimmungen, welche mit der Urkunde nicht im Widerspruche ste- hen. Art. 12 Ein Vertrag, für welchen die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben ist, muss die Unterschriften aller Personen tragen, welche durch denselben verpflich- tet werden sollen. Art. 13 Kann eine Person nicht unterschreiben, so wird die Unterschrift durch ein beglaubigtes Handzeichen oder durch eine öffentliche Beurkundung ersetzt. Art. 14 Ist für einen Vertrag, welcher vom Gesetze an keine Form gebunden ist, die Anwendung einer solchen vorbehalten worden, so wird vermuthet, dass die Par- teien vor Erfüllung der Form nicht verpflichtet sein wollen. Art. 15 Ein Schuldbekenntniss ist gültig auch ohne die Erwähnung eines besonde- ren Verpflichtungsgrundes. Art. 16 Bei der Beurtheilung eines Vertrages sowohl nach dem Zustandekommen Form als nach Inhalt ist der übereinstimmende wirkliche Wille der Parteien und nicht die unrichtige Bezeich- nung oder Ausdrucksweise zu beachten, welche dieselben, sei es aus Irrthum, sei es in der Absicht gebraucht haben, um die wahre Beschaffenheit des Einvernehmens schriftlich mitzuteilen, dies unter Zusendung der Konditionen Vertrages zu ver- bergen (Simulation). Gegenstand des Vertrages. Art. Wenn 17 Gegenstand des Vertrages kann nur eine Leistung sein, welche möglich und nicht widerrechtlich oder unsittlich ist. Mängel des Vertragsabschlusses. Art. 18 Der Vertrag ist für denjenigen Theil unverbindlich, welcher sich bei Ab- schluss desselben in einem wesentlichen Irrthum befunden hat. Art. 19 Der Irrthum ist insbesondere ein wesentlicher: 1) wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommteine Theil einen anderen Vertrag eingehen wollte als denjenigen, wird jegliches Recht für welchen er seine Zustimmung erklärt hat; 2) wenn der Wille des Irrenden auf eine andere Sache gerichtet war als der Wille des anderen Theiles; 3) wenn die irrig vorausgesetzten Eigenschaften der Sache so erheblich sind, dass dieselbe, je nachdem diese Eigenschaften vorhanden sind oder fehlen, im Verkeh- re zu einer ganz verschiedenen Gattung oder Art von Gütern gerechnet wird; 4) wenn der eine Theil irrthümlich eine Leistung von erheblich grösserem Umfange versprochen hat oder eine Gegenleistung von erheblich geringerem Umfange sich hat versprechen lassen, als es sein Wille war. Art. 20 Der Irrthum über die Person des anderen Theiles gilt nur dann als wesent- lich, wenn der Vertrag hauptsächlich mit Rücksicht auf die Kulanzregelung gemäß Artikel acht dieser allgemeinen Lieferbedingungen hinfällig. Für die Frage, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines (Arbeits-)Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten von einer guten Absolvierung einer Probezeit abhängig gemacht wurde bzw. dass der Kandidat eine andere Stelle besetzt, als für die er oder sie vom Auftragnehmer vorgestellt Person abgeschlossen wurde. 3.2 Einvernehmen liegt ebenfalls vorArt. 21 Der nicht wesentliche Irrthum hindert die Verbindlichkeit des Vertrages nicht. Dies gilt insbesondere von dem Irrthum im Beweggrunde zum Vertragsab- schlusse, über den Werth der verabredeten Leistung oder die Zahlungsfähigkeit des anderen Theiles. Art. 22 Blosse Rechnungsfehler hindern die Verbindlichkeit des Vertrages nicht, sind aber zu berichtigen. Art. 23 Hat der Theil, welcher den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrthum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so wird er zum Schadenersatze verpflichtet, es sei denn, dass der andere Theil den Irrthum gekannt habe oder hätte kennen sollen. Art. 24 Ist ein Theil durch betrügerische Handlungen des anderen zu dem Ver- tragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbind- lich, wenn eine Stelle nach dem Erreichen eines Einvernehmens noch hinfällig wirdder erregte Xxxxxxx kein wesentlicher war. 3.3 Art. 25 Der von einem Dritten verübte Xxxxxx hindert die Verbindlichkeit für den betrogenen Theil nur, wenn der andere zur Zeit des Vertragsabschlusses jenen Be- trug gekannt hat oder hätte kennen sollen. Art. 26 Ist der eine Theil von dem anderen oder von einem Dritten widerrechtlich durch Erregung gegründeter Furcht zur Eingehung eines Vertrages bestimmt worden, so ist der Vertrag für jenen nicht verbindlich. Art. 27 Die Furcht ist eine gegründete, wenn der Bedrohte nach den Umständen annehmen musste, dass er oder eine ihm nahe verbundene Person an Leib oder Le- ben, Ehre oder Vermögen mit einer nahen und erheblichen Gefahr bedroht sei. Art. 28 Wenn der Auftraggeber durch Irrthum, Betrug oder Furcht beeinflusste Theil binnen Jah- resfrist weder dem anderen eröffnet, dass er den Auftragnehmer Vertrag nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erzielen halte, noch eine schon erfolgte Leistung zurückfordert, so gilt der Vertrag als genehmigt. Die Jahres- frist beginnt in den Fällen des Einvernehmens schriftlich über die Art des Einvernehmens unterrichtetIrrthums und Betruges mit der Entdeckung, schuldet in den Fäl- len der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 10.000,- es sei denn Furcht mit der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, dem Auftraggeber ein Honorar gemäß Artikel vier bzw. Artikel 3.4 in Rechnung zu stellenBeseitigung derselben. 3.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ausstellungsdatum eines schriftlichen Ersuchens des Auftragnehmers zur Übersendung der Beschäftigung und der Gehaltsangaben, Bruttojahresgehalts, des Kandidaten entsprechende Informationen übersendet um dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu bieten, das vom Auftraggeber geschuldete Honorar – gemäß Artikel 4 dieser allgemeinen Lieferbedingungen – (nachträglich) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 35.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. 3.5 Es ist dem Auftraggeber bis zwei (2) Jahre nach dem Ende des Vertrages nicht gestattet, Mitarbeitern des Auftragnehmers ohne die vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einen Arbeitsvertrag beim Auftraggeber anzubieten und/oder ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber gleich in welcher Form zu unterbreiten. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot bzw. die Bestimmungen in diesem Artikel schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 50.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies ungeachtet des Rechts des Auftragnehmers, die Erfüllung der Bestimmungen in diesem Artikel zu fordern.

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Samples: Obligationenrecht

Vertrag. 3.1 Wenn zwischen dem Auftraggeber sowie allen mit ihm verbundenen Firmen und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach der ersten Vorstellung 1. Es wird lediglich ein Einvernehmen bestehtVertrag geschlossen: a. durch die vorbehaltlose Unterzeichnung des unveränderten Auftrags durch den Auftragnehmer, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies den Xx Xxxxxx dem Auftragnehmer mit der Bitte um Rücksendung des unveränderten und unterzeichneten Auftrags innerhalb von fünf Werktagen 14 Tagen nach dem Zustandekommen Versanddatum zugesandt hat oder b. wenn der Auftragnehmer den Auftrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Versanddatum zurücksendet und keinen schriftlichen Einspruch gegen den Inhalt der Bestellung erhebt oder mit der Ausführung des Einvernehmens schriftlich mitzuteilenAuftrages begonnen hat, dies woraufhin davon auszugehen ist, dass der Auftragnehmer den Auftrag zu den im Auftrag angegebenen Bedingungen und unter Zusendung der Konditionen Anwendbarkeit dieser AEB angenommen hat. 2. Der Auftrag unterliegt der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung des VertragesAuftraggebers oder der auflösenden Bedingung, dass die Arbeiten, in deren Zusammenhang der Auftrag erteilt wird, nicht oder nur mit wesentlichen Änderungen, die für De Romein unannehmbar sind, durchgeführt werden, oder dass die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag nicht mehr Teil des Vertrags sind. 3. Haben zwei oder mehrere Auftragnehmer den Auftrag gemeinsam angenommen (es wird davon ausgegangen, dass sie den Auftrag angenommen haben), haften sie gesamtschuldnerisch für die Ausführung der Leistung und die sich daraus ergebenden Folgen. 4. Wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung Auftrag offensichtliche Widersprüche und/oder Fehler und/oder Auslassungen enthält, muss der Auftragnehmer De Romein vor der Unterzeichnung oder (falls früher) vor der Ausführung des Vertrages davon in Kenntnis setzen, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung, und der Auftragnehmer kann sich nicht nachkommtdarauf berufen, wenn der Auftragnehmer von diesen offensichtlichen Widersprüchen und/oder Fehlern und/oder Auslassungen wusste oder hätte wissen müssen, es aber versäumt hat, sie rechtzeitig zu melden. 5. Ergänzungen und Änderungen von Bestimmungen des Vertrages sind für De Romein nicht bindend, es sei denn, sie wurden schriftlich von De Romein angenommen. 6. Der Vertrag wird jegliches Recht auf die Kulanzregelung gemäß Artikel acht dieser allgemeinen Lieferbedingungen hinfällig. Für die Frageunter den aufschiebenden Bedingungen geschlossen, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines (Arbeits-)Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten von einer guten Absolvierung einer Probezeit abhängig gemacht wurde bzw. dass der Kandidat eine andere Stelle besetzt, als für Hauptbauvertrag abgeschlossen und die er oder sie Einstellung des Auftragnehmers vom Auftragnehmer vorgestellt wurde. 3.2 Einvernehmen liegt ebenfalls vor, wenn eine Stelle nach dem Erreichen eines Einvernehmens noch hinfällig Auftraggeber genehmigt wird. 3.3 Wenn 7. Der Vertrag unterliegt ausschließlich der Auftraggeber folgenden (absteigenden) Rangfolge: a. Zwingende gesetzliche Bestimmungen b. dem Hauptbauvertrag, unter der Voraussetzung, dass die dem Bauherrn übertragenen Befugnisse in den Auftragnehmer nicht innerhalb Händen von fünf Werktagen nach dem Erzielen des Einvernehmens schriftlich über De Romein liegen, soweit sie sich auf die Art des Einvernehmens unterrichtet, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe Abtretung beziehen c. den Inhalt von € 10.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, dem Auftraggeber ein Honorar gemäß Artikel vier bzw. Artikel 3.4 in Rechnung zu stellen. 3.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ausstellungsdatum eines schriftlichen Ersuchens des Auftragnehmers zur Übersendung der Beschäftigung und der Gehaltsangaben, Bruttojahresgehalts, des Kandidaten entsprechende Informationen übersendet um dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu bieten, das vom Auftraggeber geschuldete Honorar – gemäß Artikel 4 dieser allgemeinen Lieferbedingungen – (nachträglich) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 35.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. 3.5 Es ist dem Auftraggeber bis zwei (2) Jahre nach dem Ende des Vertrages nicht gestattet, Mitarbeitern des Auftragnehmers ohne die vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einen Arbeitsvertrag beim Auftraggeber anzubieten offiziellen Berichten und/oder ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages mit dem Auftraggeber gleich Änderungserklärungen d. Bestimmungen der Bedingungen, Spezifikationen, Dokumente und/oder Zeichnungen, auf die in welcher Form zu unterbreitender Abtretung und im Vertrag Bezug genommen wird, sowie alle Änderungen oder Ergänzungen dazu e. die gesetzlichen und sonstigen Vorschriften, die sich auf die Ausführung des Auftrags auswirken. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot bzw. die Bestimmungen in diesem Artikel schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 50.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies ungeachtet des Rechts des Auftragnehmers, die Erfüllung der Bestimmungen in diesem Artikel zu fordern.sich dessen bewusst ist und sich daran hält f. diese AEB

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Vertrag. 3.1 Wenn zwischen 1. Der Vertrag kommt zustande, nachdem der Auftraggeber sein Einverständnis zum Angebot von Wolves erklärt hat und Wolves das Zustandekommen des Vertrages schriftlich gegenüber dem Auftraggeber bestätigt hat. Das Angebot sowie allen mit ihm verbundenen Firmen die darin enthaltenen Bestimmungen sind Gegenstand des Vertrages. 2. Der Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Auftraggeber Wolves einen Transportauftrag erteilt hat und dem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb Wolves die Transporttätigkeiten aufnimmt. 3. Xxxxxx der Auftraggeber einen Transportauftrag über seinen Account im Webportal von Wolves gegenüber Wolves erteilt, kommt der Vertrag ohne Bestätigung seitens Wolves zustande. 4. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr ab Vertragsabschluss. Nach Ablauf der Laufzeit wird der Vertrag automatisch für die Dauer eines Jahres nach verlängert, sofern nicht eine der ersten Vorstellung ein Einvernehmen bestehtParteien den Vertrag spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt hat. Den Parteien steht es frei, im Wege einer gemeinsamen Absprache von der Laufzeit abzuweichen, sofern dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wird. 5. Sollte zwischen den Parteien kein Vertrag zustande kommen, ist der Auftraggeber verpflichtet, dies dem Auftragnehmer innerhalb von fünf Werktagen nach dem Zustandekommen des Einvernehmens schriftlich mitzuteilensämtliche Dokumente und Informationen, dies unter Zusendung der Konditionen des Vertrages. Wenn der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, wird jegliches Recht auf die Kulanzregelung gemäß Artikel acht dieser allgemeinen Lieferbedingungen hinfällig. Für die Frage, ob ein Einvernehmen besteht, ist es nicht von Bedeutung, ob das Zustandekommen eines (Arbeits-)Vertrages zwischen welche Wolves dem Auftraggeber zum Zwecke des Angebots zur Verfügung gestellt hat, auf verantwortungsvolle und dem Kandidaten von einer guten Absolvierung einer Probezeit abhängig gemacht wurde bzw. dass der Kandidat eine andere Stelle besetzt, als für die er oder sie vom Auftragnehmer vorgestellt wurdevertrauliche Weise zu vernichten. 3.2 Einvernehmen liegt ebenfalls vor, wenn eine Stelle nach dem Erreichen eines Einvernehmens noch hinfällig wird6. Der Inhalt des Vertrages ist im Zusammenhang mit den vorliegenden Bedingungen maßgeblich. Im Falle der Unvereinbarkeit der Bestimmungen des Vertrages und der vorliegenden Bedingungen genießen die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen. 3.3 Wenn 7. Mündliche Zusagen bedürfen für Ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung seitens Wolves. 8. Sollte ein (Teil-) Auftrag nach Bestätigung seitens Wolves vom Auftraggeber den Auftragnehmer nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Erzielen des Einvernehmens schriftlich über die Art des Einvernehmens unterrichtetstorniert werden, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz Stornokosten in Höhe von 95,- 10.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzwexklusive Umsatzsteuern. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Dies unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, dem Auftraggeber ein Honorar gemäß Artikel vier bzw. Artikel 3.4 in Rechnung zu stellen. 3.4 Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach dem Ausstellungsdatum eines schriftlichen Ersuchens des Auftragnehmers zur Übersendung der Beschäftigung und der Gehaltsangaben, Bruttojahresgehalts, des Kandidaten entsprechende Informationen übersendet um dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu bieten, das vom Auftraggeber geschuldete Honorar – gemäß Artikel 4 dieser allgemeinen Lieferbedingungen – (nachträglich) dem Auftraggeber in Rechnung zu stellenSollten Wolves bereits höhere Kosten für diesen Auftrag entstanden sind, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen, pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 35.000,- es sei denn im Fall der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. Stornierung die höheren Kosten zuzüglich der Auftragnehmer einen höheren Schaden nachvorgenannten Stornokosten. 3.5 Es ist dem 9. Sollte ein (Teil-) Auftrag vom Auftraggeber bis zwei (2) Jahre nach dem Ende des Vertrages nicht gestattetgegenüber Wolves storniert werden, Mitarbeitern des Auftragnehmers ohne die vorhergehende ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers einen Arbeitsvertrag beim Auftraggeber anzubieten und/oder ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages nachdem Wolves bereits mit dem Auftraggeber gleich in welcher Form zu unterbreiten. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot bzw. die Bestimmungen in diesem Artikel Transport begonnen hat, schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen sofort fälligen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von € 50.000,- es sei denn der Auftraggeber weist einen niedrigeren bzw. der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach75 % des vereinbarten Preises an Wolves. Dies ungeachtet des Rechts des Auftragnehmers, die Erfüllung der Bestimmungen in diesem Artikel gilt abweichend zu fordern.Artikel

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Samples: Transport Agreement