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Common use of Vertrag Clause in Contracts

Vertrag. 5.1 Menge, Qualität und Beschreibung der Waren und/oder Dienstleistungen richten sich, entsprechend dieser Geschäftsbedingungen, nach der Bestellung und/oder der jeweils anwendbaren Spezifikation, die von Vita an den Verkäufer übermittelt oder von Vita schriftlich festgelegt wurde. 5.2 Die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte von Vita ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von Vita. 5.3 Jede von Vita an den Verkäufer übermittelte oder speziell für Vita im Zusammenhang mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das Urheberrecht, die Designrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von Vita. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen nicht an Dritte weitergeben oder selbst verwenden, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden des Verkäufers öffentlich bekannt; 5.3.2 sie sind für die Erfüllung des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 5.4 Materialien, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte oder jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vita. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe an Vita gepflegt und in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung, des Verpackens, der Verpackung und der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. 5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene Anweisungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränken. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vita keine anhand der Spezifikation von Vita gefertigten Gegenstände, Entwürfe oder Zeichnungen an Dritte liefern oder Dritten anbieten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Vertrag. 5.1 Menge3.1 Alle Ausschreibungen und Kostenvoranschläge von System7 sind unverbindlich und gelten nur als eine Aufforderung an Kunden, Qualität einen Auftrag zu erteilen, der von System7 noch anzunehmen ist. Der vorausgehende Satz gilt nicht, falls System7 in einer Offerte ausdrücklich einen rechtsverbindlichen Bindungswillen erklärt. 3.2 Ein Vertrag gilt nur dann als geschlossen, wenn (i) System7 ausdrücklich den betreffenden Vertrag per Post, Fax, E-Mail und/oder mit anderen verkehrsüblichen Mitteln der elektronischen Kommunikation bestätigt hat, oder (ii) System7 eine Handlung ausführt, aus welcher offen erkennbar ist, dass System7 den Auftrag angenommen hat. 3.3 Im Hinblick auf notwendig werdende Mehrarbeiten/Mehrleistungen teilt System7 diese dem Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit und Beschreibung informiert den Kunden über die Folgen mit Bezug auf Preise, Gebühren, Spezifikationen, Zeitpläne und Fristen. Änderungen und/oder Ergänzungen, die der Waren Kunde im Hinblick auf die vertraglich vereinbarten Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen richten sichwünscht, entsprechend dieser Geschäftsbedingungen, treten nur nach der Bestellung schriftlicher Genehmigung durch System7 in Kraft. Als Mehrarbeit/Mehrleistung werden betrachtet: jegliche Änderungen und/oder der jeweils anwendbaren SpezifikationErgänzungen, die nach Ansicht von Vita an System7 dazu führen können, dass der vertragliche Leistungsaustausch schwieriger oder umfangreicher wird als vereinbart. Diese Mehrarbeiten/Mehrleistungen werden - sofern System7 die gewünschten Änderungen und Weiterungen akzeptiert - dem Kunden separat in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Verkäufer übermittelt oder von Vita schriftlich festgelegt wurdeFall, dass die Parteien zuvor einen Festpreis vereinbart hatten. 5.2 Die 3.4 System7 behält sich das Recht vor, seine Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte von Vita ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von Vita. 5.3 Jede von Vita an den Verkäufer übermittelte jedem Vertrag ganz oder speziell für Vita im Zusammenhang mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das Urheberrecht, die Designrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von Vita. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen nicht teilweise an Dritte weitergeben oder selbst verwenden, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden des Verkäufers öffentlich bekannt; 5.3.2 sie sind für die Erfüllung des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 5.4 Materialien, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte oder jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vita. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe an Vita gepflegt und in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung, des Verpackens, der Verpackung und der Lieferung von Waren abzutreten und/oder der Erbringung zu übertragen. Der Kunde hat kein Recht, Rechte und Pflichten aus einem Vertrag (ganz oder teilweise) an Dritte zu übertragen. Davon unberührt ist das Recht des Kunden, einen Vertrag mit System7 (ganz oder teilweise) im Fall eines wichtigen Grundes, welcher von Dienstleistungen einzuhaltenSystem7 zu vertreten ist, zu kündigen. 5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet3.5 Pläne, die Waren Skizzen, Kostenvoranschläge und Dienstleistungen sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil von Anboten sein können, bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen, Preislisten etc. stets Eigentum der System7. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung darf nur mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene Anweisungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränken. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche ausdrücklicher Zustimmung von Vita keine anhand der Spezifikation von Vita gefertigten Gegenstände, Entwürfe oder Zeichnungen an Dritte liefern oder Dritten anbietenSystem7 erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Vertrag. 5.1 Menge1. Der Vertrag wird vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 4 zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Verbraucher und der Einhaltung der damit verbundenen Bedingungen geschlossen. 2. Hat der Verbraucher das Angebot elektronisch angenommen, Qualität wird der Unternehmer den Erhalt der Annahme des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen. Solange der Zugang dieser Annahme nicht vom Unternehmer bestätigt wurde, kann der Verbraucher den Vertrag auflösen. 3. Wird der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen, ergreift der Unternehmer geeignete technische und Beschreibung organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Waren und/elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Verbraucher elektronisch bezahlen kann, wird der Unternehmer geeignete Sicherheitsmaßnahmen beachten. 4. Der Unternehmer kann sich - im Rahmen des Gesetzes - darüber informieren, ob der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über alle Fakten und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrages wichtig sind. Hat der Unternehmer auf der Grundlage dieser Recherchen triftige Gründe, den Vertrag nicht abzuschließen, so ist er berechtigt, einen Auftrag oder Dienstleistungen richten sich, entsprechend dieser Geschäftsbedingungen, nach eine Bestellung abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung des Auftrags oder der Bestellung und/unter Angabe der Gründe zu stellen. 5. Der Unternehmer legt dem Produkt oder der jeweils anwendbaren SpezifikationDienstleistung die folgenden Informationen, schriftlich oder in einer Weise, dass diese vom Verbraucher auf einem dauerhaften Medium zugänglich gespeichert werden können, bei: a. die Besuchsadresse der Niederlassung des Unternehmers, an die sich der Verbraucher mit Beschwerden wenden kann; b. die Bedingungen und die Art und Weise, wie der Verbraucher von Vita an seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, oder eine klare Aussage über den Verkäufer übermittelt oder von Vita schriftlich festgelegt wurde.Ausschluss des Widerrufsrechts; 5.2 Die sich aus diesen c. die Informationen über Garantien und den bestehenden Kundendienst; d. die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Bedingungen ergebenden Rechte von Vita ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von Vita. 5.3 Jede von Vita an den Verkäufer übermittelte oder speziell für Vita im Zusammenhang mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das Urheberrecht, die Designrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von Vita. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen nicht an Dritte weitergeben oder selbst verwendenenthaltenen Informationen, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden des Verkäufers öffentlich bekannt, der Gewerbetreibende hat dem Verbraucher diese Informationen bereits vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt; 5.3.2 sie sind e. die Voraussetzungen für die Erfüllung Kündigung des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 5.4 MaterialienVertrags, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte wenn der Vertrag eine Laufzeit von mehr als einem Jahr hat oder jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vita. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe an Vita gepflegt und in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung, des Verpackens, der Verpackung und der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. 5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene Anweisungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränken. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen unbefristet ist. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung 6. bei einer Dauertransaktion Geschäft gilt die Bestimmung im vorstehenden Absatz nur für die erste Lieferung. 7. Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur für eventuelle Anfragen von Vita keine anhand der Spezifikation Ihnen, zur Abwicklung und Lieferung von Vita gefertigten GegenständeBestellungen und zur Erstellung von Angeboten. Lesen Sie mehr über den Schutz Ihrer Daten in unserer Datenschutzerklärung. Sie können uns jederzeit kontaktieren, Entwürfe um Ihre Daten zu ändern oder Zeichnungen zu löschen, indem Sie eine E-Mail an Dritte liefern oder Dritten anbietenxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx senden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. 5.1 Menge1. Unbeschadet der Bestimmungen von Absatz 4, Qualität gilt der Vertrag in dem Moment, in dem Sie das Angebot annehmen und Beschreibung die damit einhergehenden Bedingungen erfüllt worden sind. 2. Wenn Sie das Angebot auf elektronischem Wege angenommen haben, werden wir den Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen richten sichAnnahme des Angebots auf elektronischem Wege bestätigen. Sie können den Vertrag auflösen, entsprechend so lange wie der Erhalt dieser GeschäftsbedingungenAnnahme noch nicht bekommen haben. Wir werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, nach um die elektronische Übermittlung der Bestellung und/oder der jeweils anwendbaren SpezifikationDaten zu sichern, und wir werden eine sichere Web-Umgebung gewährleisten. Wenn Sie elektronisch bezahlen, werden wir geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen. 3. Wir können Informationen beziehen - im gesetzlichen Rahmen - über ihre Fähigkeit, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, sowie über alle Tatsachen und Faktoren, die von Vita an den Verkäufer übermittelt wichtig sind für das verantwortlich Abschluss des Fernvertrags. Wenn wir triftiger Gründe für die Ablehnung des Vertrags finden, haben wir das Recht, eine Bestellung oder von Vita schriftlich festgelegt wurdeAnfrage abzulehnen oder besonderen Bedingungen ihrer Durchführung zu befestigen. 5.2 Die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte von Vita ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von Vita. 5.3 Jede von Vita an den Verkäufer übermittelte oder speziell für Vita im Zusammenhang 4. Zusammen mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das UrheberrechtProdukt oder einer Dienstleistung werden wir Sie die folgenden Informationen, schriftlich oder in einer Weise, dass Sie es in einer zugänglichen Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern können, senden: a. unsere Adresse, an die Designrechte Sie eine Beschwerde einreichen können; b. unter welchen Bedingungen und in welcher Weise Sie Ihr Widerrufsrecht können ausüben oder andere geistige Eigentumsrechte an der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von Vita. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte eine klare Aussage über den Ausschluss des Widerrufsrecht; c. die Informationen über bestehende After-Sales-Dienstleistungen und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen nicht an Dritte weitergeben oder selbst verwendenGarantien; d. die Informationen in Artikel 4 Absatz 3 dieser Bedingungen, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden , wir haben diese für Sie bereits vor der Ausführung des Verkäufers öffentlich bekanntAuftrags zur Verfügung gestellt; 5.3.2 sie sind e. die Voraussetzungen für die Erfüllung Kündigung des Vertrages, wenn die Dauer des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 5.4 Materialien, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte mehr als ein Jahr oder jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vita. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe an Vita gepflegt und in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung, des Verpackens, der Verpackung und der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. 5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene Anweisungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränken. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen unbefristet ist. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung 5. Wo wir die Verpflichtung haben, eine Reihe von Vita keine anhand der Spezifikation von Vita gefertigten GegenständeProdukten oder Dienstleistungen zu liefern, Entwürfe oder Zeichnungen an Dritte liefern oder Dritten anbietengilt die Bestimmung im vorigen Absatz nur auf die erste Lieferung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrag. 5.1 Menge2.1. Alle Angebote von Smienk sind freibleibend, Qualität sofern der Treppenlift auf Lager ist, sofern die Umsetzung technisch ausführbar ist und Beschreibung auf einer redlichen Umsetzbarkeit eines Vertrages beruht. Wenn keine Annahmefrist des Angebotes festgelegt wurde, können aus der Waren und/Offerte oder Dienstleistungen richten sichdem Angebot keinerlei Rechte abgeleitet werden, entsprechend dieser Geschäftsbedingungenfalls das Produkt, nach auf das sich das Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist. 2.2. Jeder Vertrag kommt durch die Unterschrift von Xxxxxx und dem Kunden zustande und wird stets unter der Bestellung und/oder Bedingung der jeweils anwendbaren Spezifikationtechnischen Ausführbarkeit geschlossen. Damit Xxxxxx den Vertrag ordnungsgemäß umsetzen kann, ist der Kunde verpflichtet, um Xxxxxx stets alle von Xxxxxx als notwendig und wünschenswert erachteten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und bei der Umsetzung uneingeschränkte Mithilfe zu leisten . Der Kunde stellt sicher, dass alle Informationen und Daten, die von Vita an Smienk für notwendig erachtet werden oder alle Informationen und Daten, bei denen der Auftraggeber nach vernünftigem Ermessen begreifen musste, dass diese für die Durchführung des Vertrages als notwendig zu erachten sind, korrekt und rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden. Werden Smienk die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Smienk berechtigt, die Vertragserfüllung auszusetzen und / oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten nach den Verkäufer übermittelt jeweils üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen. Die Ausführung beginnt erst, nachdem der Kunde die Informationen und Daten Smienk zur Verfügung gestellt hat. Smienk haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die auf fehlerhafte und / oder von Vita schriftlich festgelegt wurdeunvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen sind. 5.2 Die sich 2.3. Smienk darf von der Richtigkeit der Daten und Zeichnungen ausgehen, die der Kunde ihm zur Verfügung stellt und basiert sein Angebot auf diese Informationen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Folgen, die direkt oder indirekt aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte von Vita ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von Vitaeiner Ungenauigkeit, Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit entstehen. 5.3 Jede von Vita an 2.4. Sollte sich während der Vertragsabwicklung herausstellen, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, werden die Parteien den Verkäufer übermittelte Vertrag zeitnah und in gegenseitigem Einvernehmen anpassen. Wenn Art, Umfang oder speziell Inhalt der Vereinbarung auf Antrag oder auf Anweisung des Kunden, der zuständigen Behörden usw. geändert werden und der Vertrag dadurch qualitativ und / oder quantitativ geändert wird, kann dies Folgen für Vita dasjenige haben, was ursprünglich vereinbart wurde. Infolgedessen kann das ursprünglich vereinbarte Entgelt auch erhöht oder verringert werden. Smienk wird, soweit möglich, eine vorausgehende Preisanpassung vorlegen. Darüber hinaus kann die ursprünglich festgelegte Ausführungsfrist durch Änderung des Vertrages geändert werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Möglichkeit, dass der Vertrag einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungszeit entsprechend angepasst wird. 2.5. Smienk kann einen Antrag auf Änderung der Vereinbarung ablehnen, wenn dies beispielsweise qualitative und / oder quantitative Auswirkungen auf die auszuführenden Arbeiten oder die in diesem Zusammenhang zu liefernden Waren haben könnte, ohne hierdurch in Verzug zu kommen oder sich der Nichterfüllung des Vertrages schuldig zu machen. 2.6. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die in einem Angebot genannten Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sowie aller im Zusammenhang mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das UrheberrechtRahmen des Vertrages anfallenden Kosten, die Designrechte einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten, Versand- und Verwaltungskosten. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Xxxxxx nicht, einen Teil des Auftrages gegen einen entsprechenden Teil des Angebotspreises auszuführen. Angebote oder andere geistige Eigentumsrechte an der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von VitaKostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen. 2.7. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen Smienk kann nicht an Dritte weitergeben mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder selbst verwendenunbefugten Personen gebunden werden, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden des Verkäufers öffentlich bekannt; 5.3.2 sie sind für die Erfüllung des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 , dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 5.4 Materialien, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte oder jede andere Form wird von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vitadiesbezüglich befugten Person schriftlich bestätigt. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe Xxxxxx kann nicht an Vita gepflegt und in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet seine Angebote gebunden werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich wenn der Herstellung, des Verpackens, der Verpackung und der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. 5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene Anweisungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung Kunde vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt istverstehen musste, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/Angebote oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung ein Teil davon einen offensichtlichen Fehler oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränkenIrrtum enthalten. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vita keine anhand der Spezifikation von Vita gefertigten Gegenstände, Entwürfe oder Zeichnungen an Dritte liefern oder Dritten anbieten.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertrag. 5.1 Menge4.1. Vertragsgegenstand sind die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien im Verhältnis zur Leistung, Qualität die Gegenstand des Vertrags ist, sowie auch andere relevante, durch den Vertrag festgelegte Sachverhalte. 4.2. Im Laufe Ihrer Bestellung legen Sie den Umfang und Beschreibung die Art der Waren und/Dienstleistungen fest, die Ihnen die Gesellschaft XBS erbringen soll. Dieser Umfang wird im Rahmen des Dienstleistungsangebots der Gesellschaft XBS definiert und in Ihrer Bestellung spezifiziert. 4.3. Eine verbindliche Bestellung und einen Vertrag gehen Sie insbesondere dadurch ein, dass Sie in diese AGB, in die Politik zum Schutz der Privatsphäre und zum Schutz personenbezogener Daten und die sonstigen Vertragsunterlagen einwilligen. Wenn Sie bei der Aufgabe einer Bestellung das elektronische Bestellformular verwenden, ist es erforderlich, dass Sie alle von diesem Formular verlangten Informationen und Daten angeben; diese Daten werden auch zum Zwecke der Rechnungsstellung verwendet. Sie haben das Recht, die Bestellung bis zu dem Moment zu stornieren, in dem Sie eine Bestätigungsmail erhalten, mit der die Gesellschaft XBS Ihre Bestellung annimmt; mit dieser Mail kommt es zu einem verbindlichen Vertragsabschluss. 4.4. Zum Vertragsabschluss kann es auch durch eine mündliche, direkt in den Räumen der Gesellschaft XBS, telefonisch oder Dienstleistungen richten sichper E-Mail erteilte Bestellung kommen, entsprechend dieser Geschäftsbedingungenim Rahmen derer Sie zur Angabe von Informationen aufgefordert werden, nach die zur Ausfertigung der Bestellung und/und für den anschließenden Vertragsabschluss erforderlich sind. Durch die Annahme Ihrer Bestellung oder Änderungen im Sinne des vorangegangenen Satzes von Seiten der jeweils anwendbaren SpezifikationGesellschaft XBS kommt es zum Vertragsabschluss, wobei Sie diese AGB und die sonstigen Vertragsdokumente eingehen. Als Vertragsabschluss oder Änderung des ursprünglich abgeschlossenen Vertrags wird auch die Festlegung der Übernachtungsbedingungen und eine vom ursprünglich abgeschlossenen Vertrag abweichende Erbringung von Dienstleistungen betrachtet, die eine Erhöhung des Dienstleistungsumfangs bedeuten, welche die andere Vertragspartei im Rahmen eines schriftlichen Formulars für die Aufteilung der Beherbergungskapazitäten unter den einzelnen Personen tätigt, die untergebracht werden sollen (des sog. Rooming List), wobei die andere Vertragspartei durch die Bestimmungen der Vertragsdokumente und die Höhe der zum Zeitpunkt der Zustellung dieser Änderungen an die Gesellschaft XBS gültigen Preise gebunden ist. Wenn der Vertragsgegenstand die Bereitstellung von Vita an Unterkunft für eine Personengruppe ist, dann ist die andere Vertragspartei verpflichtet, die Aufteilung der Beherbergungskapazitäten unter den Verkäufer übermittelt oder von Vita schriftlich festgelegt einzelnen Personen, die untergebracht werden sollen, im Rahmen des schriftlichen Formulars Rooming List spätestens 14 Tage vor dem Termin der Bereitstellung der Beherbergungsdienstleistungen zuzustellen, wenn es nicht anders vereinbart wurde. 5.2 Die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte 4.5. Vor dem Moment der Annahme Ihrer Bestellung prüft die Gesellschaft XBS die Kapazitäten und die Tatsache, ob die von Vita ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von VitaIhnen ausgewählten Dienstleistungen erbracht werden können. 5.3 Jede 4.6. Den Preis, der für die von Vita an der anderen Vertragspartei ausgewählten Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird, hat diese für den Verkäufer übermittelte gesamten Zeitraum zu bezahlen, in dem es zur Bereitstellung der Dienstleistungen kommen soll, ohne die Möglichkeit einer Beendigung des Vertrags vor Ablauf des so festgelegten Zeitraums und ohne die Möglichkeit einer Rückerstattung, und dies auch für den Zeitraum, in dem die Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Dies gilt nicht, wenn sich die andere Vertragspartei mit der Gesellschaft X anders einigt oder speziell die Bestimmungen von Art. 12 dieser AGB zur Anwendung kommen. 4.7. Die andere Vertragspartei hat das Recht, die Dienstleistungen ausschließlich in dem Umfang und auf die Weise in Anspruch zu nehmen, die durch diesen AGB, den Vertrag und die anderen Vertragsdokumente festgelegt sind. Wenn diese Art und Weise nicht festgelegt ist, hat die andere Vertragspartei das Recht, die Dienstleistung ausschließlich auf die Weise in Anspruch zu nehmen, die bei der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen üblich ist. Zum Zwecke der Bereitstellung von Dienstleistungen gelten die Pflichten aus dem Vertrag in angemessenem Umfang auf für Vita die Person, zu deren Gunsten die Dienstleistungen erbracht werden. 4.8. Wenn der Gegenstand der Dienstleistung ein Warenverbrauch ist (zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das Urheberrecht, die Designrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an Rahmen der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von Vitasog. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen nicht an Dritte weitergeben oder selbst verwenden, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden des Verkäufers öffentlich bekannt; 5.3.2 sie sind für die Erfüllung des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 dies ist gesetzlich vorgeschrieben. 5.4 Materialien, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte oder jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"Minibar), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vitakommt es in Gestalt des Verbrauchs dieser Waren zum Abschluss eines Teilvertrags. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe an Vita gepflegt und Die Höhe des Preises richtet sich nach dem in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung, des VerpackensPreisliste angeführten Preis, der Verpackung und der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. 5.6 Der Verkäufer zum Zeitpunkt des Warenverbrauchs aktuell ist; die andere Vertragspartei ist verpflichtet, die Identifikationsdaten einer Zahlkarte zum Zwecke einer Garantie für die Bezahlung der verbrauchten Waren bereitzustellen. 4.9. Jegliche Änderungen bezüglich des Umfangs und Dienstleistungen der Art und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene AnweisungenWeise der Erbringung von Dienstleistungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder Gegenstand eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränken. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich bereits abgeschlossenen Vertrags sind, sofern in werden als neuer Vorschlag für einen Vertragsabschluss betrachtet und nur mit Zustimmung der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen istGesellschaft XBS ausgeführt. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vita keine anhand der Spezifikation von Vita gefertigten Gegenstände, Entwürfe oder Zeichnungen an Dritte liefern oder Dritten anbieten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen

Vertrag. 5.1 Menge1.1 Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich nach den folgenden Ver- tragsbestandteilen: o alle einschlägigen gesetzlichen, Qualität öffentlich-rechtlichen und Beschreibung behördlichen Vor- schriften, Richtlinien, Auflagen, Anordnungen sowie die technischen Bestim- mungen und allgemein anerkannten Regeln der Waren Technik und der Baukunst ein- schließlich des aktuellen Standes der Ingenieurwissenschaften o die Angebotserklärung einschließlich: ▪ der Festlegungen im beidseitig unterzeichneten Protokoll eines Aufklärungs- gespräches, soweit dieses geführt sein sollte ▪ die Leistungsbeschreibung mit den Einheits- und Gesamtpreisen sowie der Angabe der Zuschlags- oder Abschlagsposition in Prozent zur Bildung der Pauschalsumme und der Angabe der gebildeten Pauschalsumme(n), ▪ sämtlicher sonstiger in der Leistungsbeschreibung geforderten Erklärungen, ▪ der Werkplanung, soweit diese den Ausschreibungsunterlagen beigefügt war, ▪ des Zahlungsplans, soweit dieser den Ausschreibungsunterlagen beigefügt war, ▪ aller weiteren der Angebotserklärung beigefügten Erklärungen/Angaben und/oder Dienstleistungen richten sichNachweise o die Besonderen Vertragsbedingungen des GEWOFAG Konzerns einschließlich der Anlagen die Zusätzlichen Vertragsbedingungen o die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), entsprechend dieser Geschäftsbedingungeno die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV), soweit in den Ver- dingungsunterlagen benannt o die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), o die Baustellenordnung einschließlich Anlagen 1 bis 6 o die Bestimmungen des BGB mit Ausnahme von § 648 BGB. Im Falle etwaiger Widersprüche und Regelungslücken gilt die vorstehende Reihenfolge auch als Rangfolge, d.h. bei der Auslegung des Vertrages nebst den vorstehenden auf- geführten Vertragsbestandteilen als sinnvolles Ganzes ist zu berücksichtigen, dass nach Maßgabe der Bestellung und/vorstehenden Reihenfolge die jeweils vorstehenden Bestandteile den nachstehend aufgeführten auch inhaltlich als speziellere Regelungen vorgehen sol- len. Erklärungen oder der jeweils anwendbaren SpezifikationGeschäftsbedingungen des Auftragnehmers, die von Vita an den Verkäufer übermittelt oder von Vita schriftlich festgelegt wurdeAusschrei- bungsunterlagen abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil. 5.2 1.2 Die sich aus diesen Bedingungen ergebenden Rechte von Vita ergänzen des Vertrages gelten für die gesetzlichen Bestimmungen zugunsten von Vitabeim Zuschlag übertragenen Leistungen sowie für geänderte oder zusätzliche Leistungen (Nachträge). 5.3 Jede von Vita an den Verkäufer übermittelte oder speziell für Vita im Zusammenhang mit dem Vertrag hergestellte Spezifikation sowie das Urheberrecht, die Designrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an der Spezifikation sind ausschließliches Eigentum von Vita. In Bezug auf Vita's Bestellung tritt der Verkäufer (gegebenenfalls im Wege der vorzeitigen Abtretung künftiger Rechte) sämtliche Urheberrechte, Designrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an Vita ab und garantiert deren uneingeschränkten Bestand. Der Verkäufer darf diese Spezifikationen nicht an Dritte weitergeben oder selbst verwenden, es sei denn: 5.3.1 sie sind oder werden ohne Verschulden des Verkäufers öffentlich bekannt; 5.3.2 sie sind für die Erfüllung 1.3 Änderungen des Vertrages erforderlich; oder 5.3.3 dies ist gesetzlich vorgeschriebenbedürfen aus Gründen der Rechtsklarheit der Schriftform. 5.4 Materialien, Anlagen, Ausrüstungen, Maschinen, Werkzeuge, Matrizen, Formen, Urheberrechte, Designrechte oder jede andere Form von geistigen Eigentumsrechten in allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten, die dem Verkäufer von Vita zur Verfügung gestellt oder vom Verkäufer speziell für die Herstellung der Waren verwendet werden ("Vita-Materialien"), sind und bleiben stets ausschließliches Eigentum von Vita. Sie sind vom Verkäufer auf eigene Gefahr zu verwahren und bis zur Rückgabe an Vita gepflegt und in gutem Zustand zu halten, dürfen nicht anderweitig als gemäß den schriftlichen Anweisungen von Vita entsorgt werden und nicht anderweitig verwendet werden, als dies von Vita schriftlich genehmigt wird oder zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.‌ 5.5 Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Gesetze, Vorschriften und sonstigen gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Herstellung, des Verpackens, der Verpackung und der Lieferung von Waren und/oder der Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. 5.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen und seine sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag stets in Übereinstimmung mit den folgenden Bestimmungen bereitzustellen bzw. zu erbringen: 5.6.1 Vertrag; 5.6.2 Guten Branchenpraxis; und 5.6.3 Richtlinien, Verfahren und angemessene Anweisungen, die dem Verkäufer von Vita gelegentlich übermittelt werden. 5.7 Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die Untersuchung und Prüfung der Ware durch Vita, während der Herstellung, Verarbeitung oder Lagerung in den Räumlichkeiten des Verkäufers oder eines Dritten vor ihrem Versand auf Verlangen von Vita unbegründet zu verweigern. Der Verkäufer wird Vita die für diese Untersuchung und Prüfung vernünftigerweise erforderlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Vita wird den Verkäufer über diese Prüfung rechtzeitig informieren. 5.8 Wenn Vita aufgrund der Untersuchung oder Prüfung nicht davon überzeugt ist, dass die Waren in jeder Hinsicht dem Vertrag und/oder der Spezifikation entsprechen, und Vita den Verkäufer hierüber innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Untersuchung oder Prüfung informiert, wird der Verkäufer alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Bestellung und/oder der Spezifikation sicherzustellen. Ungeachtet einer Untersuchung oder Prüfung bleibt der Verkäufer in vollem Umfang für die Waren verantwortlich und die Untersuchung oder Prüfung wird die vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers nicht beeinträchtigen oder einschränken. 5.9 Die Waren sind gemäß den Anweisungen von Vita und den geltenden Vorschriften oder Anforderungen des Spediteurs zu kennzeichnen und ordnungsgemäß zu verpacken und zu sichern, um ihren Bestimmungsort in unbeschädigtem Zustand zu erreichen. 5.10 Der Verkäufer ist allein verantwortlich für die Bereitstellung aller Räumlichkeiten, des Verkäufer-Personals, der Ausrüstung, der Software, der Materialien, des technischen Wissens, des Fachwissens und anderer Ressourcen, die für die Bereitstellung der Waren und die Ausführung der Dienstleistungen und seiner sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich sind, sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. 5.11 Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Vita keine anhand der Spezifikation von Vita gefertigten Gegenstände, Entwürfe oder Zeichnungen an Dritte liefern oder Dritten anbieten.

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