Vertragsdauer und Vergütung Musterklauseln

Vertragsdauer und Vergütung. 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Vertragsdauer und Vergütung. 4.1 Der Vertragsbeginn und die Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung und ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
Vertragsdauer und Vergütung. 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Bei den Jahresmitgliedschaften verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 1 Monat vor Ablauf gekündigt wird.
Vertragsdauer und Vergütung. Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Studienzentrum ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz- Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Vertragsdauer und Vergütung. 3.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsannahme durch den Anbieter und endet nach einem Jahr. Wünscht der Kunde eine Verlängerung des Vertrages, bzw. nach Vertragsbeendigung weitere Lesungen, muss er das gegenüber dem Anbieter in Textform erklären.
Vertragsdauer und Vergütung. 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt und bedarf immer der Schriftform
Vertragsdauer und Vergütung. Der Mietpreis ist für die gesamte Mietzeit im Voraus per Überweisung oder in bar, spätestens bei Mietbeginn zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sollte überwiesen werden, so muss der Betrag spätestens 2 Tage vor Übergabe auf dem Konto des Vermieters eingelangt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, muss der Mietpreis in bar bei Abholung bezahlt werden. Wird der Preis vor Ort nicht bar bezahlt, ist der Vermieter berechtigt, die Reservierung ohne Anspruch auf Schadensersatz zu stornieren. Die zu bezahlende Miete samt allen Zusatzkosten ergibt sich aus der zum Reservierungszeitpunkt aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, Haftpflicht-, Vollkaskoversicherung. Zusätzliche Kilometergebühren werden anhand des Kilometerzählers berechnet. Ist dieser nicht funktionstüchtig, wird hierfür die Strassenkarte verwendet. Eventuell zusätzlich gefahrene Kilometer werden mit der Kaution gegen gerechnet. Übersteigt der ausstehende Betrag die Kaution, so ist der Fehlbetrag binnen 14 Tagen auf das Firmenkonto zu überweisen. Wird eine Zustellung oder Abholung vereinbart, so ist diese Gebühr auch spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Wird das Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort oder zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt für den Zeitraum den Normaltarif zu berechnen und sämtliche entstandenen Mehrkosten, insbesondere solche einer etwaigen Rückholung, in Rechnung zu stellen. Die im Mietvertrag vereinbarte Dauer ist strikt einzuhalten. Wird das Fahrzeug später als vereinbart zurückgestellt, so wird die Zeit der Überziehung, mindestens jedoch ein zusätzlicher Tag verrechnet. Innerhalb einer gewissen Toleranzgrenze kann eine Kulanz-Lösung gefunden werden. Eine telefonische Verlängerung der Mietdauer ist nicht möglich. Ist das Fahrzeug 12 Stunden nach dem vereinbarten Termin noch immer nicht zurückgestellt, so erfolgt die polizeiliche Anzeige. Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und ist auch wieder vollgetankt zu retournieren. Ist dies nicht der Fall, so wird bei einem Tankinhalt von mehr als 50 % eine halbe bzw. bei einem Tankinhalt von weniger als 50 % volle Tankfüllung von der Kaution einbehalten. Die Kosten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Alle etwaigen Strafen, insbesondere durch Verletzung der StVO, die auf den Betrieb des Kfz im Zeitraum zwischen dessen Übergabe an den Mieter und dessen Rücknahme durch den Vermieter...
Vertragsdauer und Vergütung. Die Vertragsdauer und Vergütung ergeben sich aus zwei wesentlichen Kernpunkten, welche durch die Art der Beauftragung zu Stande kommt: Einmalige Beauftragung zur Erstellung einer Audiotour, sowie die fortlaufende Beauftragung (Abo) zum Hosting und zur Verfügungstellung der digitalen Audiotour auf der Plattform XxxxxXxxxx.xx Beide Bestandteile sind Leistungen des Gesamtvertrags und sind nur im Zusammenhang, nicht individuell, beauftrag-bar. Die Vertragsdauer über die einmalige Erstellung von Audiotouren beginnt unmittelbar mit der Beauftragung und endet mit der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber. Die Vertragsdauer über die fortlaufende Leistung des Hostings der durch den Auftragnehmer erstellenten Audiotour beginnt unmittelbar nach Freigabe des Auftraggebers und dauert 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate automatisch, sofern der Auftraggeber die fortlaufende Leistung nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende wiederruft. Für beide Vertragsvarianten gelten die Preise der Protze Professional GmbH unter xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxxxx.xx zur Verfügung gestellten Preise, zu welchem der Auftraggeber den Kunden beauftragt. Über diese Preise sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig.
Vertragsdauer und Vergütung. 4.1 Die Vergütung erfolgt auf der Basis von vereinbarten Tageshonoraren/Tages- Teampreisen, zuzüglich Auslagen und Spesen. (Vgl.: 4.6,4.7) Die kleinste Abrechnungseinheit ist ein Tageshonorar/Tages-Teampreis. Das vereinbarte Tageshonorar/Tages-Teampreis bezieht sich auf eine Arbeitszeit von bis zu 10 Std. inkl. 1 Std. Pause. Zur Arbeitszeit zählt auch Reisezeit, sowie die Zeiten der für den Auftrag notwendigen Vor- und Nachbereitung der Produktion.
Vertragsdauer und Vergütung. 4.1 Der Vertrag beginnt mit dem Versenden der Anmeldebestätigung und endet individuell zum Ende der jeweiligen Veranstaltung.