Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 9.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.
9.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.
9.3 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.4 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt Ziffer 8.4 AV Bitkom.
9.5 Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen, es gilt Ziffer 4.3 AV Bitkom. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem in dem Versicherungsschein festgesetzten Zeitpunkt und wird in der Regel für die Dauer von einem Jahr geschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine längere Vertragslaufzeit vereinbart. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf in Textform gekündigt worden ist.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 11.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zustandekommen des Vertrags und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Monates ordentlich gekündigt werden. Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt Ein solcher wichtiger Grund liegt für den Anbieter vor, wenn der Betreiber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung in Verzug ist.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung a) Ist die Vertragslaufzeit nicht vertraglich vereinbart und ist sie auch nicht aus der Beschaffenheit oder dem Zweck der geschuldeten Leistungen zu entnehmen, kann dieser von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt werden, frühestens aber zum Ende einer vertraglich vereinbarten Mindestvertragsdauer. Im Vertrag kann eine davon abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
c) Im Fall einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, der in dem Verhalten einer Partei liegt, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit eine Fristsetzung nicht nach § 314 Abs. 2 i.V.m. 323 Abs. 2 BGB entbehrlich ist.
d) Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund haben wir Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrags erbrachte Leistungen, wenn der Umstand, der zur Kündigung führt, auf einem Verhalten des Kunden beruht.
e) Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten der anderen Partei veranlasst, so ist diese zum Ersatz des durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schadens verpflichtet.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 14.1 Laufzeit und Kündigung eines Leistungsscheines: Der Beginn und die Laufzeit der Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsschein. Der Kunde kann bei dauerhafter Leistungserbringung (z.B. Support-, Hosting-, Infrastrukturleistungen) easol rechtzeitig vor dem Ende der Laufzeit eines Leistungsscheins schriftlich seinen Wunsch, die Laufzeit des Leistungsscheins zu verlängern, anzeigen, wenn nicht im Leistungsschein selbst bereits automatische Verlängerungen vereinbart sind. Die Einzelheiten einer solchen Verlängerung werden von den Parteien nach der vorgenannten Anzeige auf der Grundlage des Verlängerungsangebots von easol schriftlich vereinbart, entweder durch Abschluss eines neuen Leistungsscheines oder Ergänzung eines bestehenden Leistungsscheines.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 7.1 Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem gewählten Produkt und beginnt mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Liefertermin. Der Vertrag verlängert sich jeweils um den verein- barten Verlängerungszeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt wird.
7.2 Sofern keine abweichende Vertragslaufzeit bzw. keine abweichende Dauer der Vertragsver- längerung vereinbart wurde, gelten zwölf Monate als vereinbart.
7.3 KlickEnergie hat bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Recht, den Vertrag außeror- dentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde sich mit seiner fälligen Zahlung eines Abschlagsbetrages und/oder einer Jahres-, Zwischen- oder Schlussabrechnung in Verzug befindet. Nicht titulierte Forderungen, die der Kunde schlüssig beanstandet hat, oder die wegen einer Vereinbarung zwischen KlickEnergie und Xxxxxx noch nicht fällig sind, oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der KlickEnergie resultieren, bleiben außer Betracht.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 10.1 Die Vertragslaufzeit beginnt vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit Anzeige der Be- reitstellung der Dienste gegenüber dem Serviceanbieter und endet ohne Weiteres am 31.12.2020.
10.2 Den Parteien bleibt es unbenommen, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außer- ordentlich zu kündigen. Ein solcher, wichtiger Grund liegt für CMBW insbesondere vor, wenn
10.2.1 der Serviceanbieter trotz Abmahnung gegen Bestimmungen dieses Vertrages in erheblichem Maße verstößt oder Folgen von erheblichen Verstößen nicht unverzüglich beseitigt;
10.2.2 der Serviceanbieter falsche Angaben über die in ANLAGE 1 aufgenommenen Umstände ge- macht hat und/oder diese bei Änderung nicht unverzüglich berichtigt;
10.2.3 der Serviceanbieter eine Pflicht nach Ziffer 4 dieses Vertrages verletzt, und eine von CMBW gesetzte angemessene Frist zur Abhilfe vom Serviceanbieter unbeachtet geblieben ist.
10.3 Eine Kündigung nach Ziff. 10.2 kann schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
10.4 Nach Beendigung werden die Listeneinträge gemäß ANLAGE 1 von den Webseiten von CMBW gelöscht. Dem Serviceanbieter ist jedoch bekannt, dass Informationen im Internet weltweit zu- gänglich sind und mit Suchmaschinen gefunden und mit anderen Informationen verknüpft wer- den können. Ins Internet gestellte Informationen, einschließlich Kontaktangaben, können prob- lemlos kopiert und weiterverbreitet werden. Es gibt spezialisierte Archivierungsdienste, deren Ziel es ist, den Zustand bestimmter Websites zu bestimmten Terminen dauerhaft zu dokumen- tieren. Dies kann dazu führen, dass im Internet veröffentlichte Informationen auch nach Been- digung dieses Vertragsverhältnisses und ihrer Löschung auf der Ursprungs-Seite weiterhin an- dernorts aufzufinden sind.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 1. Die Vertragslaufzeit beträgt zwölf Monate ab dem vereinbarten Beginn der Zusammenarbeit. Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Während dieser Laufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung seitens des Anbieters ausgeschlossen.
2. Sofern keine ordentliche Kündigung erfolgt, verlängert sich die Zusammenarbeit um weitere zwölf Monate. Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Der Vertragspartner wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich exportieren und sichern. Stamm-, Bewegungsdaten und Datei-Export- Funktionen (für Dateianhänge) werden zu diesem Zweck durch den Anbieter bereitgestellt. Auf Wunsch wird der Anbieter den Vertragspartner unterstützen.
5. Eine Zugriffsmöglichkeit des Vertragspartners auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages für weitere 6 Monate sichergestellt. Die Auftragsverarbeitung (gem. DSGVO) wird bis dahin fortgeführt.
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 19.1 Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wird.
19.2 Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.3 Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
19.4 Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird NeoMonitor den Kunden dabei unterstützen. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus Gründen der Auftragsverarbeitung regelmäßig nicht mehr gegeben sein.
19.5 Eine Kündigung ist dort zulässig, wo Vorschriften der vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere des Rahmenvertrags einschließlich seiner Anlagen sowie dieser AGB, eine Kündigung gestatten und die jeweiligen Voraussetzungen der entsprechenden Kündigungsrechte vorliegen.
19.6 Beide Parteien sind berechtigt, den jeweiligen Vertrag jederzeit unter den Voraussetzungen des § 314 BGB aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein nach dieser Vorschrift zur Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn auf Antrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der jeweils anderen PARTEI eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder ein Liquidationsbeschluss über die Liquidation der jeweils anderen PARTEI in das Handelsregister eingetragen wird, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Zeiträume mit der Entrichtung der monatlichen Gebühren gemäß Anlage Preisliste (IoT-Services) in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die monatliche Pauschale für zwei Monate erreicht. Die Kündigung ist in den genannten Fällen des Zahlungsverzugs nur wirksam, wenn sie zuvor in Verbindung mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen zur Zahlung der fälligen rückständigen Beträge schriftlich angedroht wurde.
19.7 Die Berechtigung, im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird – soweit nichts anderes bestimmt ist – durch eine Kündigung dieses Vertrages nicht berührt.
19.8 Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch NeoMonitor aufgrund des Zahlungsverzugs des Kunden kann NeoMonitor die weitere Erbringung...
Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung. 4.1 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit (im Folgenden: „Vertragslaufzeit“). Während der Vertragslaufzeit kann der Vertrag nicht vorzeitig ordentlich gekündigt werden.
4.2 Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4.3 Eine Kündigung bedarf der Schriftform.