Beziehung der Parteien. RingCentral und der Kunde sind unabhängige Vertragspartner, und dieser Vertrag begründet keine Partnerschaft, kein Joint Venture, kein Beschäftigungsverhältnis, kein Franchise und kein Agenturverhältnis zwischen RingCentral und dem Kunden.
Beziehung der Parteien. 1.1 Honeywell führt die Leistungen gemäß diesem Vertrag zu jedem Zeitpunkt als unabhängiger Vertragspartner aus. Weder Honeywell noch Unterauftragnehmer noch Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter sind, gelten oder handeln in irgendeiner Weise als Beauftragte, Dienstleister, Vertreter oder Mitarbeiter des Kunden. Honeywell, Unterauftragnehmer oder Mitarbeiter, Beauftragte oder Vertreter werden in keiner Hinsicht als Mitarbeiter des Kunden behandelt, einschließlich steuerlicher, sozialversicherungsrechtlicher Hinsichten oder Mitarbeiterleistungen des Kunden. Keine Bestimmung dieses Vertrags begründet eine Joint-Venture-Beziehung oder eine Partnerschaft zwischen dem Kunden und Honeywell. Keine der beiden Parteien ist berechtigt, die andere Partei aufgrund der durch diesen Vertrag begründeten Beziehung zu binden oder zu verpflichten.
1.2 Der Kunde bestätigt und sichert zu, dass Honeywell Teile der Leistungen durch Unterauftragnehmer ausführen kann. Honeywell bleibt jedoch in vollem Umfang für die Leistung dieser Unterauftragnehmer und die Einhaltung dieses Vertrags verantwortlich. Alle Untervertragspartner, die Services erbringen, müssen über Lizenzen oder sonstige Akkreditierungen verfügen, die gemäß geltendem Recht erforderlich sind. Sie müssen von der Versicherung von Honeywell mindestens in dem Umfang abgedeckt werden, der von Honeywell gemäß Abschnitt 5 verlangt wird. Honeywell ist allein für die Bezahlung solcher Untervertragspartner und für die Organisation und Koordinierung ihrer Arbeiten verantwortlich. Zwischen dem Kunden und Unterauftragnehmern besteht keine vertragliche Beziehung hinsichtlich der im Rahmen dieses Vertrags auszuführenden Leistungen. Unterauftragnehmer gelten nicht als Drittbegünstigte dieses Vertrags.
Beziehung der Parteien. Sie und wir sind unabhängige Unternehmer und dieser Vertrag begründet kein(e) Partnerschaft, Joint Venture, Agenturverhältnis, Mandat, Vertretung oder Anstellungsverhältnis zwischen den Parteien. Amazon ist weder ein Auktionator noch ein Mittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Sie haben keine Befugnis in unserem Namen rechtlich verbindliche Äußerungen oder Angebote abzugeben oder anzunehmen. Sie dürfen weder auf Ihrer Website noch sonst irgendwo Äußerungen abgeben, die den in dieser Ziffer enthaltenen Regelungen widersprechen. Dieser Vertrag begründet keine ausschließliche Beziehung zwischen Ihnen und uns. Nichts in diesem Vertrag ausdrücklich Enthaltene oder Auszulegende ist dafür vorgesehen oder soll dahingehend interpretiert werden, dass eine andere Person als die Vertragsparteien ein billiges Recht, Rechtsmittel oder Anspruch aus oder mit Bezug zu diesem Vertrag erhalten sollen. Dieser Vertrag und alle Erklärungen, Garantien, Zusagen, Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrags sind ausschließlich zugunsten von Amazon, Ihnen und den darauf angewiesenen Kunden oder Verkäufern vorgesehen. Aus dem mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag tragen Sie die alleinige Verantwortung für alle Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung von Serviceleistungen oder Funktionen Dritter ergeben, für die Sie uns in ihrem Namen die Erlaubnis gegeben haben sowie für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Beziehung der Parteien. Sie und wir sind uns einig, dass zwischen uns keine gemeinsame Unternehmung, Arbeitsverhältnis oder Agenturbeziehung besteht.
Beziehung der Parteien. Die durch diesen Vertrag entstandene Beziehung der Parteien ist eine Beziehung unabhängiger Vertragsschließender und keine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer, Partnerschaft, Joint Venture oder Vertreter des anderen. Keine der Parteien darf gegenüber Dritten vorgeben, dass sie in irgendeiner Weise oder Eigenschaft als Vertreter der anderen Partei auftritt.
Beziehung der Parteien. 29.1 Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner und der Vertrag be- gründet keine Partnerschafts-, Joint- Venture-, Beschäftigungs-, Franchise- oder Agenturbeziehungen zwischen den Parteien, sofern dies nicht aus- drücklich vorgesehen ist.
29.2 Keine der Parteien ist befugt, die an- dere Partei zu binden oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen ein- zugehen, ohne dass deren vorherige schriftliche Zustimmung vorliegt.
Beziehung der Parteien. Keine Partei darf sich im Namen der anderen Partei verschulden oder sich selbst als die andere Partei oder als Vertreter, Partner, Angestellter oder Agent der anderen Partei darstellen, und keine der Parteien darf sich als solche ausgeben oder auf eine Weise darstellen, als ob sie irgendeine Macht oder Vollmacht hätte, eine Verpflichtung irgendeiner Art, ausdrücklich oder stillschweigend, im Namen der anderen einzugehen. Nichts in diesem Vertrag und keine Handlung der Parteien gemäß diesem Vertrag führt zu einer Partnerschaft oder einem Joint Venture oder einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer- oder Auftraggeber-Agent-Beziehung zwischen den Parteien oder wird als solche angesehen.
Beziehung der Parteien. Nichts in diesen Bedingungen ist als Begründung einer Partnerschaft, Vertretung, Gesellschaft, Unternehmensvereinigung oder anderen gemeinschaftlichen Unternehmung zwischen den Parteien auszulegen und der Verkäufer hat keine Befugnis, L&B auf irgendeine Weise zu verpflichten oder zu binden oder für oder im Namen von L&B eine Haftbarkeit oder Verpflichtung zu übernehmen.
Beziehung der Parteien. Für die Verarbeitung Personenbezogener Kundendaten in Zusammenhang mit den Services sind Sie der Verantwortliche und SmartFocus ist der Auftragsverarbeiter.
Beziehung der Parteien. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass eine Agentur, eine Partnerschaft, ein Joint Venture oder eine andere Form der gemeinsamen Unternehmung, ein Arbeitsverhältnis oder ein Treuhandverhältnis zwischen den Parteien entsteht. Keine der Parteien ist ausdrücklich oder stillschweigend befugt, die andere Partei vertraglich oder anderweitig zu binden.