Common use of Vollzugskostenbeitrag Clause in Contracts

Vollzugskostenbeitrag. Die dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden entrichten einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag von CHF 17.00 pro Mitarbeitende/n. Bei Teilzeitmitarbeitenden mit einem Anstellungspensum unter 50% beträgt der Vollzugskostenbeitrag CHF 10.00 pro Monat, bei Lernenden und Young Professionals (< Mindestlohn à CHF 57‘000.00) entfällt der Abzug gänzlich. Der Vollzugskostenbeitrag wird durch T-Systems Schweiz AG monatlich vom Lohn abgezogen und wird bei der Lohnabrechnung sichtbar aufgeführt. Der Abzug entfällt, wenn die/der Mitarbeitende beantragt, dass der Mitgliederbeitrag von syndicom direkt vom Lohn abgezogen wird (Verbandsbeitragsinkasso durch T-Systems Schweiz AG). Hierfür stellt syndicom T-Systems Schweiz AG die nötigen Informationen (Mitgliedschaft und Höhe des Mitgliederbeitrags) zu. Xxxxxxx ein Mitglied seine Mitgliederbeiträge nicht direkt per Lohnabzug, so erstattet syndicom ihm den Vollzugskostenbeitrag zurück. T-Systems Schweiz AG stellt syndicom Angaben (Name, Adresse, Ein- und Austritt, Arbeitsort) der Angestellten, die gleichzeitig Gewerkschaftsmitglieder sind, zur Verfügung, sofern eine entsprechende Erklärung des Mitglieds vorliegt.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav)

Vollzugskostenbeitrag. Die dem GAV unterstellten 1. Von allen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden entrichten einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag von CHF 17.00 pro Mitarbeitende/n. Bei Teilzeitmitarbeitenden mit einem Anstellungspensum unter 50% beträgt wird ein Vollzugs­ kostenbeitrag erhoben zur Deckung der Vollzugskostenbeitrag CHF 10.00 pro Monat, bei Lernenden Kosten für den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages sowie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und Young Professionals (< Mindestlohn à CHF 57‘000.00) entfällt der Abzug gänzlichGesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Ein allfälliger Überschuss ist für soziale Zwecke zu verwenden. 2. Der Vollzugskostenbeitrag Arbeitgeberbeitrag beträgt CHF 100.– pro Jahr, zuzüglich je CHF 10.– pro beschäftigte, dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellte Arbeitnehmende. Zwecks Erhebung der Beiträge hat jeder Arbeitgeber der Paritäti­ schen Berufskommission bis Ende Januar eine Liste aller im abge­ laufenen Jahr dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitneh­ menden einzureichen, mit Angabe von Name, Funktion, Wohnort, Anstellungsdauer und Total der abgezogenen Beiträge. Der geschuldete Arbeitgeberbeitrag wird durch T-Systems Schweiz AG auf Grund der Meldung gemäss Art. 20.2 in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung der Paritätischen Berufskommission zu über­ weisen. 3. Der Beitrag der Arbeitnehmenden beträgt CHF 15.– pro Monat und wird monatlich vom Lohn abgezogen und wird bei abgezogen. Er ist periodisch der Lohnabrechnung sichtbar aufgeführtParitätischen Berufskommission zu überweisen. Der Abzug entfällt, wenn die/der Mitarbeitende beantragt, dass der Mitgliederbeitrag von syndicom direkt vom Lohn abgezogen wird (Verbandsbeitragsinkasso durch T-Systems Schweiz AG). Hierfür stellt syndicom T-Systems Schweiz AG Die Paritätische Berufskommission legt die nötigen Informationen (Mitgliedschaft und Höhe des Mitgliederbeitrags) zu. Xxxxxxx ein Mitglied seine Mitgliederbeiträge nicht direkt per Lohnabzug, so erstattet syndicom ihm den Vollzugskostenbeitrag zurück. T-Systems Schweiz AG stellt syndicom Angaben (Name, Adresse, Ein- und Austritt, Arbeitsort) der Angestellten, die gleichzeitig Gewerkschaftsmitglieder sind, zur Verfügung, sofern eine entsprechende Erklärung des Mitglieds vorliegtZahlungsperioden fest.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag

Vollzugskostenbeitrag. Die dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden entrichten 1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche keinem der vertragsschliessenden Verbände angehören oder denen der Mitgliederbeitrag nicht direkt vom Lohn abgezogen wird, leisten einen monatlichen Vollzugskostenbeitrag von CHF 17.00 pro Mitarbeitende/n. Bei Teilzeitmitarbeitenden 10.–. Teilzeitbeschäftigte mit einem Anstellungspensum unter 50% beträgt der Pensum von weniger als 50 Prozent bezahlen CHF 5.– 2 Der Vollzugskostenbeitrag CHF 10.00 pro Monat, bei Lernenden und Young Professionals (< Mindestlohn à CHF 57‘000.00) entfällt der Abzug gänzlich. ist auch während des unbezahlten Urlaubs geschuldet. 3 Der Vollzugskostenbeitrag wird durch T-Systems Schweiz AG monatlich direkt vom Lohn abgezogen und an eine bezeichnete Stelle über- wiesen. 4 Der Vollzugskostenbeitrag dient zur Deckung der mit der Ausarbeitung der Anwendung und Durch- setzung des GAV entstehenden Kosten, unter anderem zur Aus- und Weiterbildung der Mitglieder der Personalkommission (PeKo). 5 Der Vollzugskostenbeitrag wird bei den vertragsschliessenden Personalverbänden zur Verfügung ge- stellt. Sie einigen sich über den Verteilschlüssel. 6 Die vertragsschliessenden Personalverbände informieren jährlich über die vertragskonforme Ver- wendung der Lohnabrechnung sichtbar aufgeführtVollzugskostenbeiträge. Der Abzug entfälltDiese Information hat Auskunft zu geben über die Einnahmen aus den Vollzugskostenbeiträgen und die Kosten, wenn die/welche aus der Mitarbeitende beantragt, dass der Mitgliederbeitrag von syndicom direkt vom Lohn abgezogen wird (Verbandsbeitragsinkasso durch T-Systems Schweiz AG). Hierfür stellt syndicom T-Systems Schweiz AG die nötigen Informationen (Mitgliedschaft Anwendung und Höhe Durchsetzung des Mitgliederbeitrags) zu. Xxxxxxx ein Mitglied seine Mitgliederbeiträge nicht direkt per Lohnabzug, so erstattet syndicom ihm den Vollzugskostenbeitrag zurück. T-Systems Schweiz AG stellt syndicom Angaben (Name, Adresse, Ein- und Austritt, Arbeitsort) der Angestellten, die gleichzeitig Gewerkschaftsmitglieder GAV entstanden sind, zur Verfügung, sofern eine entsprechende Erklärung des Mitglieds vorliegt.

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Samples: Gesamtarbeitsvertrag