Arbeitszeugnis. 1. Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leis- tungen und sein Verhalten ausspricht.
Arbeitszeugnis. 26.1 Der Arbeitgebende muss auf Wunsch des Arbeitnehmenden diesem jederzeit ein Zeugnis aushändigen. Das Zeugnis spricht sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmenden aus.
Arbeitszeugnis. 22.10 Der Arbeitgeber muss auf Wunsch des Arbeitnehmenden diesem jederzeit ein Zeugnis aushändigen. Das Zeugnis spricht sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leis- tungen und das Verhalten der Arbeitnehmenden aus.6) 22.11Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmenden hin hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhält- nisses zu beschränken.7)
Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann jederzeit von der Arbeitgeberin ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat sich das Zeugnis auf Angaben über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken. Das Arbeitszeugnis ist uncodiert auszustellen.
Arbeitszeugnis. 2. Das Zwischenzeugnis ist dem Arbeitnehmer innerhalb 2 Wochen nach dem Ansuchen auszuhändigen. Ist dies nicht möglich, ist dem Arbeitnehmer eine Begründung abzugeben.
Arbeitszeugnis. 2.13.1.7
Arbeitszeugnis. 1. Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Xxxxx des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht.
Arbeitszeugnis. Der Arbeitgebende muss auf Wunsch des Arbeitnehmenden diesem jederzeit ein Zeug- nis aushändigen. Das Zeugnis spricht sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnis- ses sowie über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmenden aus.
Arbeitszeugnis. Die Mitarbeitenden können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das sich über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten ausspricht. Auf Verlangen der Mitarbeitenden hat sich das Zeugnis auf Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken
Arbeitszeugnis. 1 Bei Austritt besteht ein Anrecht der Mitarbeitenden auf ein Arbeitszeugnis. Dieses gibt Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die Leistungen und das Ver- halten.