Common use of Vorbemerkungen Clause in Contracts

Vorbemerkungen. Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160, Grundstück Xxxx.Xx. 510, Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werden. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“.

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Samples: Städtebaulicher Vertrag

Vorbemerkungen. Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160, Grundstück Xxxx.Xx1. 510, Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension Die Parteien gemäss Ziff. 1 und 2 sowie eine Kompostierungsanlage die Rechtsvorgängerin der Partei gemäss Ziff. 3 haben am 30. Januar 1987 einen Dienstbarkeitsvertrag zur Erzeugung von QualitätskompostBegründung eines unselbständigen Baurechtes und eines öffentlichen Fusswegrechtes abgeschlossen. Diese will er Dienstbarkeiten sind zu einem sogLasten GS 557 und 558 und zu Gunsten der Einwohnergemeinde Zug im Grundbuch eingetragen. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - Es kann auf den Grundstücken FlstDienstbarkeitsvertrag vom 30. Januar 1987, Grundbuchbeleg Nr. 2459 verwiesen werden.Nrn 2. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.XxZiel dieses Dienstbarkeitsvertrages vom 30. 541 eine Fest- stoffJanuar 1987 war die Erstellung einer Fussgängerrampe als Verbindung Bahnhof-Vergärungsanlage errichtet werden. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, die Herstellung dieser Abbiegespur Metalli sowie die Verlegung Ausgestaltung des Fussgängerbereiches zwischen den Gebäuden auf GS 557 und Verbreiterung des Feldweges Grundstück XxxxGS 558.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen 3. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt Rahmen des Neubaus Bahnhof Zug soll der beschriebene Bereich zwischen den Gebäuden GS 557 und GS 558 einerseits und zusätzlich der Bereich zwischen dem Gebäude auf GS 558 (ZKB) und Bahnhof umgestaltet werden und es soll die bestehende Rampe als Verbindung Bahnhof - Unterführung Baarerstrasse - Metalli durch eine Belagssanierung an Rolltreppe gleicher Breite wie die Rolltreppe auf der K 7500Seite Metalli ersetzt werden. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, Zu diesem Zweck ist der unter Ziff. I.1 vorstehend erwähnte Dienstbarkeitsvertrag anzupassen und es sind die Kosten für diese Maßnahme trägt der LandkreisParteien gemäss Ziff. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege 4 und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“5 in die Vereinbarung miteinzubeziehen.

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Samples: Dienstbarkeitsvertrag

Vorbemerkungen. Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160, Grundstück Xxxx.XxDie Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11.09.2019 Hinweise für Verteilnetzbetreiber zur Anpassung der Erlösobergrenze für das Kalenderjahr 2020 veröffentlicht. 510, Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von QualitätskompostEntsprechend die- ser Hinweise wurde die Erlösobergrenze gemäß § 4 Abs. Diese will er zu einem sog3 und 4 der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (ARegV) angepasst. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostie- rungsanlage“ erweiternAb 1. Hierzu sollen Januar 2020 gelten im Netzgebiet der Stadtwerke Emmendingen GmbH die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf Preise gemäß den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werdenfolgenden Preisblättern. Die Zufahrt ist nur seit 1. Januar 2019 gültigen Preise verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2019 ihre Gültigkeit. Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 und 2 EnWG besteht die Verpflichtung, die für das Folgejahr gel- tenden bzw. voraussichtlich geltenden Netzentgelte bis zum 15. Oktober des laufenden Jah- res zu veröffentlichen. Die endgültigen Netzentgelte können gegebenenfalls von den vorläu- figen Netzentgelten abweichen und werden in jedem Fall vor dem 1. Januar 2020 veröffent- licht. Ergänzend zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden durch die Stadtwerke Emmendin- gen GmbH auch das „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme- Kopplung“ (KWKG) und das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare- Energien-Gesetz - EEG) umgesetzt. Die Stadtwerke Emmendingen GmbH gibt die aus den KWK-Förderzuschlägen resultieren- den Belastungen nach § 26 KWKG, den Aufschlag aufgrund individueller Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kreisstraße K 7500 und Entgelte für den Feldweg Grundstück Xxxx.XxZugang zu Elektrizitäts- versorgungsnetzen (StromNEV), die nach § 17f Abs. 509 möglich5 EnWG zu erhebende Offshore- Haftungsumlage sowie die durch die Verteilnetzbetreiber zu erhebende Belastung nach § 18 Abs. 1 der Verordnung über Vereinbarung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) an die Letztver- braucher, die an ihr Netz angeschlossen sind, weiter. Die Einmündung des Feldweges verschiebt Stadtwerke Emmendingen GmbH behält sich dabei um caeine Anpassung der Regelungen und Prei- se, insbesondere auf Grund von Rechtsänderungen und geänderten regulatorischen Vorga- ben– soweit erforderlich nach Erteilung eines entsprechenden Beschlusses durch die BNetzA – vor. 80 m nach Westen. In Preisblatt 1 Entgelte für Jahresleistungspreissystem der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche Entnahmestellen mit registrierender Lastgangmessung Jahresleistungspreissystem Leistungspreissystem für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. Entnahmestellen mit Lastgangzählung Leistungspreis €/kWa Arbeitspreis Cent/kWh Leistungspreis €/kWa Arbeitspreis Cent/kWh Mittelspannungsnetz 17,33 3,43 75,33 1,11 Umspannung Mittel-/Niederspannung 17,96 3,66 81,46 1,12 Niederspannungsnetz 18,61 3,67 80,61 1,19 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß §§ 1a 19 Abs. 32 StromNEV (Preisblatt 8), 135a ffKWK-Gesetz (Preisblatt 9), § 17 f Abs. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages 5 EnWG (Preisblatt 10) und § 18 AbLaV (Preisblatt 14). Hinzu kommen die Konzessionsabgabe und die Umsatzsteuer. Zusätzlich werden die Ent- gelte für Messstellenbetrieb erhoben- sofern die Stadtwerke Emmendingen GmbH diese Leistungen erbringt. Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung erhöhen sich die bilanzierungs- und abrechnungsrelevanten Arbeitsmengen und Leistungswerte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- Ausgleich der Transforma- torenverluste um 2 % Alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preisblatt 2 Entgelte für Entnahmestellen ohne registrierende Lastgangmessung Kundengruppe Grundpreis (netto)1 Euro/Jahr Arbeitspreis (netto)1 Cent/kWh Entnahmestelle ohne registrierende Lastgangmessung 40,00 4,84 Entnahmestelle Speicherheizung 40,00 1,94 Entnahmestelle Wärmepumpe 40,00 1,94 Entnahmestelle öffentliche Straßenbeleuchtung 36,00 4,36 (incl. Kommunalrabatt) Entnahmestelle Elektromobilität - 2,90 Entgelte zuzüglich Aufschläge gemäß §19 Abs. 2 StromNEV (Preisblatt 8), KWK-Gesetz (Preisblatt 9), § 17f Abs. 5 EnWG (Preisblatt 10) und Kompostierungsanlage“§ 18 AbLaV (Preisblatt 14). Entgelt der Straßenbeleuchtung incl. Kommunalrabatt. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe. Zusätzlich werden die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messung erhoben- sofern die Stadtwerke Emmendingen GmbH diese Leistungen er- bringt.

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Samples: Netznutzungsvertrag

Vorbemerkungen. (1) Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160Cocker Club Deutschland e.V. versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH). Zweck ist die Reinzucht der 2 Rassen des Cocker Spaniel (Ursprungsland Großbritannien) nach dem bei der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.) hinterlegten (gültigen) Standard Nr. 5 und des Amerikanischen Cocker (Ursprungsland Vereinigte Staaten von Amerika <USA>) nach dem bei der F.C.I. hinterlegten Standard Nr. 167. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung dieser Rassehunde in ihrer Rassereinheit, Grundstück Xxxxihrem Wesen, ihrer Konstitution und ihres formvollendeten Erscheinungsbildes.Xx (2) Ziel des Clubs ist es auch, durch die ordnungsgemäße Zucht das ursprüngliche, Wesen des Cocker Spaniel und Amerikanischen Cocker zu erhalten. (3) Erbliche Defekte werden vom Cocker Club Deutschland e.V. erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bearbeitet. 510Erbgesund ist ein Spaniel dann, Gemarkung Rißeggwenn er Standard- Merkmale, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- Rassetyp und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte. (4) Das Internationale Zuchtreglement der F.C.I. und die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits Zuchtordnung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen VDH sind für alle Mitglieder des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werdenCocker Club Deutschland e.V. verbindlich. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg Grundstück Xxxxzusätzlichen und/oder besonderen Anforderungen sind in der vorliegenden, nachfolgend genauer beschriebenen Zuchtordnung geregelt.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“.

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Samples: Zuchtordnung

Vorbemerkungen. Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160Die Stadt Freudenberg, Grundstück Xxxx.Xxdie Stadt Külsheim, die Gemeinde Werbach, die Gemeinde Königheim und die Stadt Wertheim wollten im Bereich der amtlichen Wertermittlung (§§ 192-197 BauGB) zusammenarbeiten und haben hierzu zum 29.08.2020 den „Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Nord bei der Stadt Wertheim am Main“ mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle gebildet. 510Dieser Zusammenschluss wurde mit der geänderten und am 10.10.2017 in Kraft getretenen Gutachterausschussverordnung möglich, Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen welche die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werdeninterkommunalen Kooperationsmöglichkeiten erweitert hat. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und Stadt Tauberbischofsheim soll nun durch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung in den Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebundenGemeinsamen Gutachterausschuss aufgenommen werden. Durch den vorliegenden Vertrag wird Zusammenschluss und den Beitritt der Erschließungsträger verpflichtetStadt Tauberbischofsheim sollen insbesondere • die Kauffälle in einer gemeinsamen Kaufpreissammlung erfasst und die Auswertung der Kauffälle nach einem einheitlichen Verfahren sichergestellt werden, die Herstellung dieser Abbiegespur sowie Anzahl der auswertbaren Kauffälle erhöht und • die Verlegung sich daraus ergebenden Synergieeffekte bezüglich Datenumfang und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx- qualität genutzt werden können. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, Mit Beitritt überträgt die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. Stadt Tauberbischofsheim die Aufgabe nach §§ 1a 192-197 BauGB zur Erfüllung auf die Stadt Wertheim. Mittelfristiges Ziel der Zusammenarbeit ist die Ableitung und die Veröffentlichung von gemeinsamen Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (§ 193 Abs. 35 BauGB) in einem gemeinsamen Grundstücksmarktbericht. Grundlage für die Zusammenarbeit bildet § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO. Beide Kommunen sind sich darüber einig, 135a ffdass diese Form der Zusammenarbeit um andere Städte und Gemeinden erweitert werden kann, soweit diese im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Abs. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“1 Satz 2 GuAVO).

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung

Vorbemerkungen. (1) Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160Cocker Club Deutschland e.V. versteht sich als Rassehunde-Zuchtverein im Sinne der Satzung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH). Zweck ist die Reinzucht der 2 Rassen des Cocker Spaniel (Ursprungsland Großbritannien) nach dem bei der Fédération Cynologique Internationale (F.C.I.) hinterlegten (gültigen) Standard Nr. 5 und des Amerikanischen Cocker (Ursprungsland Vereinigte Staaten von Amerika <USA>) nach dem bei der F.C.I. hinterlegten Standard Nr. 167. Dabei ist Grundlage die Erhaltung und Festigung dieser Rassehunde in ihrer Rassereinheit, Grundstück Xxxxihrem Wesen, ihrer Konstitution und ihres formvollendeten Erscheinungsbildes.Xx (2) Ziel des Clubs ist es auch, durch die ordnungsgemäße Zucht das ursprüngliche, Wesen des Cocker Spaniel und Amerikanischen Cocker zu erhalten. (3) Erbliche Defekte werden vom Cocker Club Deutschland e.V. erfasst, bewertet und planmäßig züchterisch bearbeitet. 510Erbgesund ist ein Spaniel dann, Gemarkung Rißeggwenn er Standard- Merkmale, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- Rassetyp und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen rassetypisches Wesen vererbt, jedoch keine erheblichen erblichen Defekte.. (4) Das Internationale Zuchtreglement der F.C.I. und die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits Zuchtordnung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen VDH sind für alle Mitglieder des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werdenCocker Club Deutschland e.V. verbindlich. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg Grundstück Xxxxzusätzlichen und/oder besonderen Anforderungen sind in der vorliegenden, nachfolgend genauer beschriebenen Zuchtordnung geregelt.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“.

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Samples: Zuchtordnung

Vorbemerkungen. Der Vorhabenträger betreibt auf Vorstand der Encavis AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197 (nachstehend auch "Encavis" oder "Organträge- rin" genannt), und die Geschäftsführer der SOLARPARK NEUHAUSEN GMBH mit Sitz in Halle (Saale), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 19007 (nachstehend auch "Tochtergesellschaft" oder "Organgesellschaft" genannt), erstatten hier- mit über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12. Xxxx 2020 (nachstehend "Unternehmensvertrag" genannt), der der Hauptversammlung der Encavis zur Zustimmung vorgelegt werden soll, nachfolgenden Bericht gemäß § 293a AktG. Der Unternehmensvertrag bedarf zu seiner Hofstelle Rißegger Straße 160Wirksamkeit sowohl der Zustimmung der Haupt- versammlung der Encavis als auch der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft. Vorstand und Aufsichtsrat der Encavis werden daher der für den 13. Mai 2020 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Encavis vorschlagen, Grundstück Xxxx.Xx. 510, Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu sollen die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits Abschluss des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werden. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegtUnternehmensvertrages zuzustimmen. Der Feldweg Grundstück Xxxx.XxUnternehmensvertrag wird zudem der für den Tag der Hauptversammlung der Encavis geplanten Gesellschafterversammlung der Tochter- gesellschaft zur Zustimmung vorgelegt. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke Gemäß § 294 Abs. 2 AktG bedarf der Unternehmensvertrag zu seiner Wirksamkeit außerdem der Eintragung in einem Bogen zur K 7500 geführt bzwdas Handelsregister der Tochtergesellschaft. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, Der Unternehmensvertrag gilt im Hinblick auf die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege Gewinnabführung und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.dVerlustübernahme (nicht jedoch im Hinblick auf die beherrschungsvertraglichen Elemente) rückwirkend für die Zeit ab dem 1. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“Januar 2020.

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Samples: Beherrschungs Und Gewinnabführungsvertrag

Vorbemerkungen. Der Vorhabenträger betreibt auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160, Grundstück Xxxx.Xx. 510, Gemarkung Rißegg, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage zur Erzeugung von Qualitätskompost1. Diese will er zu einem sogAVB gelten uneingeschränkt für alle Aufträge der Hausbacher Bau GmbH als Auftraggeber, im Folgenden kurz AG genannt, mit ihren Auftragnehmern, im Folgenden kurz AN genannt. 2. „Biomassehof Diese AVB werden dem AN ausgehändigt und von diesem, durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung vollinhaltlich genehmigt und anerkannt! 3. Grundlage dieser AVB sind die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 in der jeweils gültigen Fassung, wobei einzelne Bestimmungen abgeändert, ergänzt oder erweitert werden. 4. Vertragsgrundlagen sind: 4.1. das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag 4.2. Verhandlungsprotokoll samt Beilagen 4.3. das mit Vergärungs- den vereinbarten Preisen versehene Leistungsverzeichnis, bzw. Angebot 4.4. die Ausschreibung des AG samt den AVB 4.5. die gegenständlichen AVB 4.6. die einschlägigen technischen und Kompostie- rungsanlage“ erweiternrechtlichen ÖNORMen in der zur Anbotsabgabe gültigen Fassung, bei Fehlen die entsprechenden DIN 4.7. Hierzu sollen die Gebäude zutreffenden behördlichen Bescheide und Lagerflächen auf Genehmigungen 4.8. die dem Grundstück AN vom AG übergebenen und die beim AG aufliegenden Planunterlagen 4.9. die Baustellenordnung 5. Bei Widersprüchen der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Grundstück Xxxx.Xxtechnischen bzw. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrnvertraglichen Grundlagen gilt die jeweils strengere Auflage. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.XxÄnderungen der Vertragsgrundlagen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werden. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 Bei Widersprüchen zwischen der jeweiligen Ausschreibung und den Feldweg Grundstück Xxxxgegenständlichen AVB kommen allenfalls die gegenständlichen AVB zur Anwendung.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt bzw. an den überörtlichen Verkehr angebunden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtet, die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“.

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Samples: Werkvertrag

Vorbemerkungen. Die Parteien sind in ihrem jeweiligen Gebiet öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach Maßgabe von § 5 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Juni 1988 (GV. NW. S. 250), das zuletzt durch Gesetz vom 08. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559) geändert worden ist (nach- folgend „LAbfG NRW“). Insoweit ist der Kreis nach § 5 Absatz 1 und 2, 2. Spiegelstrich LAbfG NRW zuständig für die Entsorgung von Abfällen, während es der Gemeinde gemäß § 5 Absatz 6 Satz 1 LAbfG NRW obliegt, die in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenden Abfälle ein- zusammeln und zu den Abfallentsorgungsanlagen oder zu den Müllumschlagsstationen zu beför- dern, die vom Kreis oder in dessen Auftrag betrieben werden. Vor diesem Hintergrund ist der Kreis zuständig für die Entsorgung von Altkleidern, -schuhen und Heimtextilien aus privaten Haushaltungen und die Gemeinde ist zuständig für die Sammlung und den Transport dieser nach § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. April 2016 (BGBl. I S. 569), überlassungspflichti- gen Abfälle. Der Vorhabenträger betreibt Kreis und die Gemeinde haben in den Jahren 2015 und 2016 bereits einen Versuch über eine Sammlung von Xxxxxxxxxxx, -schuhen und Heimtextilien durch den Kreis durchgeführt. Ziel dieses Versuchs war zum einen die Sicherstellung einer geordneten Entsorgung der Abfälle und zum an- deren die Vermeidung der durch gewerbliche Sammlungen ausgelösten Beeinträchtigungen des Stadtbildes bzw. Behinderungen und Gefährdungen des Straßenverkehrs. Darüber hinaus sollten auch die durch die Verwertung der Altkleider, -schuhe und Heimtextilien erzielbaren Erlöse über eine reduzierte Abfallentsorgungsgebühr den Bürgern der Gemeinde zugutekommen. Da der Versuch einer vom Kreis durchgeführten Sammlung von den Parteien als erfolgreich be- wertet worden ist, soll er nunmehr auf seiner Hofstelle Rißegger Straße 160Grundlage dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01. Oktober 1979 (GV. NW. S. 621), Grundstück Xxxx.Xxzuletzt geändert durch Gesetz vom 03. 510Februar 2015 (GV. NRW. S. 204) (nachfolgend „GkG NRW“), Gemarkung Rißeggzwischen dem Kreis und der Gemeinde mit Wir- kung ab dem 01. Januar 2017 institutionalisiert werden. Dabei soll für die Gemeinde der Anreiz zur Teilnahme an der Kooperation darin bestehen, bereits eine Pferdepension sowie eine Kompostierungsanlage dass diese für die Gemeinde mindestens kosten- neutral ist; ein etwaiges Defizit soll vom Kreis getragen werden. Nachdem sich die Gemeinde mit Schreiben vom 23. Mai 2016 mit einer Fortführung der Sammlung von Xxxxxxxxxxx, -schuhen und Heimtextilien auf ihrem Gebiet durch den Kreis einverstanden erklärt hat, hat der Kreis zur Erzeugung von QualitätskompostVermeidung zeitlicher Engpässe die Sammlung und den Transport der Abfäl- le europaweit ausgeschrieben und am 30. August 2016 an einen Dienstleister vergeben; das Auf- tragsverhältnis beginnt am 01. Januar 2017. Darüber hinaus wird der Kreis die für die Sammlung erforderlichen Container zum Ende des Jahres 2016 zu Eigentum erwerben. Diese will er zu einem sog. „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostie- rungsanlage“ erweitern. Hierzu Sammelcontai- ner sollen die Gebäude und Lagerflächen auf dem Grundstück in der be- reits bestehenden Hofstelle weiter genutzt und - jenseits des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 - auf den Grundstücken Flst.Nrn. 538, 539, 540 und Teilen des Grundstücks Xxxx.Xx. 541 eine Fest- stoff-Vergärungsanlage errichtet werden. Die Zufahrt ist nur über die Kreisstraße K 7500 und den Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 möglich. Die Einmündung des Feldweges verschiebt sich dabei um ca. 80 m Gemeinde nach Westen. In der K 7500 selbst wird eine Aufstellfläche für Linksabbieger angelegt. Der Feldweg Grundstück Xxxx.Xx. 509 wird ertüchtigt, fast durchgängig verbreitert und seine südliche Teilstrecke in einem Bogen zur K 7500 geführt deren Vorgaben aufgestellt werden bzw. an den überörtlichen Verkehr angebundensind dort bereits aufge- stellt worden. Durch den vorliegenden Vertrag wird der Erschließungsträger verpflichtetDies vorausgeschickt, schließen die Herstellung dieser Abbiegespur sowie die Verlegung und Verbreiterung des Feldweges Grundstück Xxxx.Xx. 509 durchzuführen und alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu übernehmen. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Belagssanierung an der K 7500. Diese wird von Herrn Xxxx durchgeführt, die Kosten für diese Maßnahme trägt der Landkreis. Die Regelungen zur Herstellung, Pflege und Finanzierung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. §§ 1a Abs. 3, 135a ff. BauGB sind unter anderem Gegenstand des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Biomassehof mit Vergärungs- und Kompostierungsanlage“.Parteien folgende

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Samples: Öffentlich Rechtliche Vereinbarung