Vorerkrankungen. Nicht versichert sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind. Kontrolluntersuchungen gelten nicht als Behandlungen.
Vorerkrankungen. Soweit im Gruppenvertrag nichts anderes bestimmt ist, sind Vorerkrankungen stets in den Versicherungsschutz einge- schlossen. Der jeweilige Gruppenvertrag kann allerdings vorsehen, dass – abhängig von der mit dem Versicherungsnehmer im Grup- penvertrag getroffenen Vereinbarung – die ausführliche und wahrheitsgemäße Beantwortung der in der Beitrittserklärung gestellten Gesundheitsfragen und eine medizinische Gesund- heitsprüfung einer jeden versicherten Person zu erfolgen hat (siehe Nr. 1.3). In diesen Fällen können wir, soweit ein erhöh- tes Risiko vorliegt, einen Beitragszuschlag erheben und/oder einen Leistungsausschluss verfügen.
Vorerkrankungen. Vorerkrankungen sind bei Versicherungsbeginn bestehende Krankheiten und deren Folgen sowie Folgen von Unfällen, die Ihnen oder den versicherten Personen bekannt sind bzw. behandelt werden.
Vorerkrankungen. □ Der Coachee versichert, dass er weder Medikamente einnimmt noch an einer Erkrankung leidet oder eine Diagnose hat, die einem Coachingprozess und/oder der Erfüllung des Auftrags aus medizinischen, psychotherapeutischen, psychologischen oder sonstigen Gründen entgegenstehen und versichert darüber hinaus, sich in Bezug auf den Coachingprozess und/oder für den Zeitraum der Coachingintervalle in keiner ärztlichen, psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung zu befinden. □ Der Coachee befindet sich seit [Datum] bei [Arzt/Therapeut/Psychologe] (behandelnder Arzt/Therapeut/Psychologe) in Behandlung. Der Coachee hat seinen behandelnden Arzt/Therapeut/Psychologen im Vorfeld des Abschlusses dieses Vertrages über die Aufnahme der Coaching-Arbeit informiert. Seitens des behandelnden Arztes/Therapeuten/Psychologen wurden [keine/folgende] Bedenken erhoben [:/.] Der Coachee nimmt zur Kenntnis, dass bei Diagnosen, Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann und wird den Coach bei Vorliegen einer Krankheit oder Diagnose im obigen Sinn umgehend informieren. ...........................................................................................................
Vorerkrankungen. Um über den Einschluss von Vorerkrankungen ab Beginn der Versicherung entscheiden zu können, müssen die im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen beantwortet werden. In diesem Fall muss sich der Antragsteller einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag um weitere Bedingungen ergänzen, einen Extra-Beitrag erheben oder den Antrag / eine zu versichernde Person ablehnen. Erkrankungen, die in dem Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Antragsannahme durch den Versicherer auftreten, wird der Versicherer als Vorerkrankungen betrachten.
Vorerkrankungen. Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme lassen einen sinnvollen Coachingprozess oft nicht zu. Im schlimmsten Fall kann es durch Coaching zu negativen Auswirkungen auf den Heilungsprozess kommen. Aus diesem Grund hat der Coachee den Coach über Diagnosen, psychische Erkrankungen oder Medikamenteneinnahme zu unterrichten; der Coach wird seinerseits den Coachee bei Vermutung des Vorliegens einer (psychischen) Krankheit den Besuch bei einem Angehörigen eines in Betracht kommenden Gesundheitsberufes zur Abklärung des Krankheitsanzeichens oder zur Heilbehandlung empfehlen. Darüber hinaus ist der Coachee jedoch für sein Wohlbefinden, seine physische und psychische Gesundheit während den Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen die der Coachee aufgrund des Coachings durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.
Vorerkrankungen. Vorerkrankungen sind Erkrankungen oder gesundheitliche Beschwerden, die schon vor dem Abschluss der Versicherung bestanden. Sie wussten oder mussten damit rechnen, dass Behandlungen erforderlich werden. Vorerkrankungen sind nicht versichert. In der Reiserücktritt- und Reiseabbruch-Versicherung besteht nur für unerwartete schwere Erkrankungen Versicherungsschutz. Dabei unterscheiden wir zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen:
Vorerkrankungen. In Abänderung von Ziffer 3 AUB werden Vorerkrankungen nicht ange- rechnet.
Vorerkrankungen. Jede Krankheit, Beschwerde oder Verletzung, in Verbindung mit der Sie: • ein Medikament, einen Beratung oder eine Behandlung erhalten oder • Symptome gehabt haben, unabhängig davon, ob die Krankheit innerhalb der zwei Jahre vor Beginn des Versicherungsschutzes diagnostiziert wurde oder nicht. Für genauere Informationen lesen Sie bitte den Abschnitt Versicherungsarten.
Vorerkrankungen. Das gilt nicht, wenn sie laut Definitionen ausdrücklich versichert sind.