Weitere Verträge Musterklauseln

Weitere Verträge. Bestanden bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Weitere Verträge. Zusätzlich zu den vorgenannten Verpflichtungen können lokale Gesetze oder Bestimmungen in bestimmten Hoheitsgebieten des EWR vorschreiben, dass der Fonds eine lokale Zahlstelle einrichtet. Zur Aufgabe der Zahlstelle kann u. a. die Führung von Konten gehören, über die Zeichnungs- und Rücknahmegelder und Ausschüttungen gezahlt werden. Anleger, die es vorziehen oder durch lokale Vorschriften verpflichtet sind, die Zahlung bzw. den Erhalt von Zeichnungs-/Rücknahmegeldern über einen Vermittler statt direkt an die Verwahrstelle oder die Gesellschaft durchzuführen, tragen ein Kreditrisiko gegenüber diesem Unternehmen in Bezug auf a) Zeichnungsgelder und b) Rücknahmegelder. Die Ernennung einer Zahlstelle (einschließlich einer Zusammenfassung der Vereinbarung über die Ernennung dieser Zahlstelle) wird in einem Ländernachtrag im Detail angegeben. Die Erbringung dieser Dienstleistungen soll zu gewöhnlichen, marktüblichen Bedingungen für die Gesellschaft erfolgen, wobei die Gebühren dafür zu normalen handelsüblichen Sätzen zu erheben sowie die Auslagen zu erstatten sind.
Weitere Verträge. Im Falle der Vertragsauflösung gem. 4. ALB kann PORSCHE auch andere Verträge mit dem Kunden auflösen bzw. Kredite fällig stellen, sofern das Festhalten an der jeweiligen Vertragsbeziehung die Rechtsposition von PORSCHE gefährden würde.
Weitere Verträge. 6 Haftung/Gewährleistung Der Verein übernimmt keine Gewähr für die von dem Sponsor verfolgten Ziele. Dieser Vertrag beginnt am und wird bis zum abgeschlossen. o d e r (wenn Ende offen) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist in entsprechender Anwendung des § 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Parteien verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen geschäftlichen Tatsachen, insbesondere Kalkulationen, nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren. 1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2. Sollte dieser Vertrag ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, so gilt zur Aufrechterhaltung des Vertrages insoweit das als vereinbart, was der geschäftlichen Absicht der Parteien in rechtsgültiger Weise am nächsten kommt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes gegebenenfalls mitzuwirken. Wiesbaden, Deutsche Gesellschaft für Sponsor Beckenbodengesundheit e.V. Xx. Xxxxx Xxxxxxx
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  • Weitere Vereinbarungen 17.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 17.1.1 Übergabe des Quellcodes* 17.1.2 Hinterlegung des Quellcodes*

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

  • Weiterbildung 1. Arbeitnehmer haben beim Antritt zu einer Lehrabschlussprüfung gemäß § 23 BAG (Berufsausbildungsgesetz) Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts im Ausmaß von einem Arbeitstag, sofern die Lehrabschlussprüfung an zwei Kalendertagen (Teilprüfungen) abgelegt wird, im Ausmaß von zwei Arbeitstagen. Ausbildungsmaßnahmen für Pflege- und Betreuungsberufe 2. Soweit für Pflege- und Betreuungsberufe zur Aufrechterhaltung der Berufsausübungsberechtigung Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben sind, besteht nach einer Dauer der Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Monaten für deren Besuch, Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit von 8 Stunden pro Arbeitsjahr unter Fortzahlung des Entgeltes.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Weitere Bestimmungen Jede in diesem Kapitel erwähnte Frist kann durch die beteiligten Vertragsparteien einvernehmlich verlängert werden.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. 2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Art. IV Nr. 2 die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb des Lieferers erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will er von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Besteller mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Besteller eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

  • Widerrufsrecht für Verbraucher Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.