Welche Kosten werden erstattet? Musterklauseln

Welche Kosten werden erstattet?. Kosten werden auch über den Betrag der Versicherungssumme (einschl. der 30-prozentigen Vorsorgeversicherungssumme gem. A 1 - 12.2.2) hinaus erstattet bis 30 % der Versicherungssumme 15 A 1 - 13.3.3 ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen und Straßen) Versicherungssumme 13 A 1 - 11.2.3 ■ Kosten der Stornierung oder des Abbruchs einer Urlaubs- oder Dienstreise – ohne Mindestreisedauer – bei voraussichtlicher Schadenhöhe ab 5.000 EUR 10.000 EUR 13 A 1 - 11.2.4 ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung bis 1 Jahr – pro Tag bis 150 EUR bzw. 2,5 ‰ inkl. Haustierunterbringung 14 A 1 - 11.2.6 ■ Transport- und Lagerkosten bis 1 Jahr 14 A 1 - 11.2.7 ■ Umzugskosten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.8 ■ Bewachungskosten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.9 ■ Schlossänderungskosten (auch für gemeinschaftlich genutzte Türen) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.10 ■ Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen (auch, wenn die Feuerwehr nach einem Fehlalarm die Wohnung aufbricht) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.11 ■ Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.12 ■ Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten oder Innenanstrichen in Wohnungen Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.13 ■ Reparaturkosten für den notwendigen Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.14 ■ Wasser- und Gasverlust Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.15 ■ Mehrkosten für wasser-/energiesparende Geräte der höchsten Effizienzklasse (Kühl-/Gefrierschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Trockner) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.16 ■ Kosten für Miet- und Ersatzgeräte (gilt für Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühl-/Gefrierschrank oder -truhe, Herd/Ofen, Geschirrspülmaschine) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.17 ■ Datenrettungskosten Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.18 ■ Mehrkosten durch Technologiefortschritt Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.21 ■ Kosten einer missbräuchlichen Nutzung des Telefons (Festnetz und Mobilfunk) Versicherungssumme 14 A 1 - 11.2.22
Welche Kosten werden erstattet?. Welche Einschränkungen gibt es bei der Leistungspflicht?
Welche Kosten werden erstattet?. 4.1 Der versicherten Person steht die Xxxx unter den im Aufenthalts- land zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei. 4.2 Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von den in Ziffer 4.1 genannten Behandlern verordnet werden. 4.3 Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Xxxx unter den Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen. 4.4 Erstattungsfähig sind 4.4.1 medizinisch notwendige Aufwendungen für a) ambulante ärztliche Heilbehandlung (nicht für Behandlung durch Heilpraktiker), einschließlich Röntgendiagnostik; b) ärztliche Heilbehandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschafts- behandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 30. Schwanger- schaftswoche (Frühgeburt), Heilbehandlungen wegen Früh- geburt sowie medizinisch notwendiger Schwangerschafts- abbrüche; 01/09/83/02/03.15/055 c) Arznei-, Heil- und Verbandmittel aufgrund ärztlicher Verord- nung außer Massagen, Bädern und medizinischen Packungen. Als Arzneimittel gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräpa- rate, kosmetische Präparate und ähnliches, auch wenn die vom Behandler verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten; bestimmte medikamentenähnliche Nährmittel, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden, z. B. bei Enzymmangelkrankheiten, Morbus-Crohn und Mukoviszi- dose, zu vermeiden, gelten jedoch als Arzneimittel. d) schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung (Amalgamfüllungen) sowie Reparaturen von Zahnersatz bis 100 % des Rechnungsbetrages je Versiche- rungszeitraum maximal jedoch insgesamt 500 EUR; e) stationäre ärztliche Heilbehandlung einschließlich unauf- schiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten in Kran- kenhäusern die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen; f) den Transport zur stationären Behandlung in das nächster- reichbare geeignete Krankenhaus; g) medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines Roll- stuhls; h) die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bei einer Frühgeburt, sofern dieses über die Würzburger versichert wird. Die Kostenerstattung ist auf einen Betrag von 50.000,– EUR begrenzt. Andere Versicherun- gen gehen dieser Versicherung vor. Ein Ersatzanspruch besteht nich t, soweit der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person des Versicherungsnehmers Ersatz aus einem anderen, eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages gesch...
Welche Kosten werden erstattet?. Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einer Summe von 250 Euro für Fahrten mit dem Taxi bzw. für Transporte mit dem Kran- kenwagen/Spezialfahrzeug, sofern diese bedingt durch einen unter den Versicherungsschutz des Vertrages fallenden Unfall (Ziffer 1.1) für eine unfallbedingte, ambulante Weiterbehandlung notwendig und innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfallereignis durch- geführt werden. Die genannte Summe gilt als Maximalentschädigung für alle Fahrten zusammen. Die Leistung wird nur bei entsprechendem Nachweis der Kosten durch Vorlage der Belege fällig. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden.
Welche Kosten werden erstattet?. Kosten werden erstattet insgesamt bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal 500.000 EUR 24 A 8 - 1.3 ■ Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Kosten für die Dekontamination von 24 A 8 - 1.3.1 a) + Erdreich nach einem Schadensfall 24 A 8 - 1.3.3 ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (wenn durch den Schadensfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen und Straßen) 24 A 8 - 1.3.1 b) ■ Kosten des Abbruchs einer Urlaubsreise – ohne Mindestreisedauer – bei voraussichtlicher Schadenhöhe ab 10.000 EUR 5.000 EUR 24 A 8 - 1.3.4 ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung bis 1 Jahr pro Tag bis 125 EUR 24 A 8 - 1.3.5 ■ Transport- und Lagerkosten bis 1 Jahr 25 A 8 - 1.3.6 ■ Reparaturkosten für Gebäudeschäden durch unbefugte Dritte – durch Einbruch oder Einbruchversuch – sonstige Beschädigung (z. B. Graffiti) 5.000 EUR 25 A 8 - 1.3.7 ■ Wiederherstellung von gärtnerischen Anlagen nach einem Schadensfall (auch bei Schäden durch Haarwild wie z. B. Wildschweine) 5.000 EUR 25 A 8 - 1.3.9 ■ Mehrkosten für umweltschonende Baustoffe 5.000 EUR 25 A 8 - 1.3.11 ■ Regiekosten (Kosten eines Dienstleisters für die notwendige Koordination, Beaufsichtigung und Betreuung der Wiederherstellungsmaßnahmen). 25 A 8 - 1.3.16 ■ Wasser- und Gasverlust 5.000 EUR, SB 100 EUR 26 A 8 - 1.3.18 ■ Reparaturkosten für den notwendigen Austausch von Armaturen im Bereich der Rohrbruchstelle 500 EUR 26 A 8 - 1.3.20 Diese Leistung… …ist versichert bis SB = Selbstbeteiligung …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen auf Seite unter
Welche Kosten werden erstattet?. Kosten werden auch über den Betrag der Versicherungssumme (einschl. der 10-prozentigen Vorsorgeversicherungssumme gem. A 1 - 12.2.2) hinaus erstattet bis 10 % der Versicherungssumme 11 A 1 - 13.3.3 ■ Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen (wenn durch den Versicherungsfall eine Gefahr entsteht, zu deren Beseitigung Sie auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet sind (z. B. Absperren von Grundstücken, Wegen und Straßen) Versicherungssumme 10 A 1 - 11.2.3 ■ Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung bis 180 Tage – pro Tag bis 100 EUR bzw. 2 ‰ 10 A 1 - 11.2.5 ■ Transport- und Lagerkosten bis 180 Tage 10 A 1 - 11.2.6 ■ Bewachungskosten für bis zu 72 Stunden 10 A 1 - 11.2.7 ■ Schlossänderungskosten Versicherungssumme 10 A 1 - 11.2.8 ■ Reparaturkosten für Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Tapeten oder Innenanstrichen in Wohnungen Versicherungssumme 10 A 1 - 11.2.10 Diese Leistung… …ist versichert bis SB = Selbstbeteiligung …finden Sie in den Ver- sicherungsbedingungen auf Seite unter
Welche Kosten werden erstattet?. Kosten werden erstattet insgesamt bis zum ortsüblichen Neubauwert, maximal 250.000 EUR 19 A 8 - 1.3 ■ Aufräumungs- und Abbruchkosten sowie Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen 50.000 EUR 19 A 8 - 1.3.1 ■ Kosten für die Dekontamination von Xxxxxxxx nach einem Schadensfall 50.000 EUR 19 A 8 - 1.3.3 ■ Mehrkosten für umweltschonende Baustoffe 2.500 EUR 19 A 8 - 1.3.5 ■ Regiekosten (Kosten eines Dienstleisters für die notwendige Koordination, Beauf- sichtigung und Betreuung der Wiederherstellungsmaßnahmen). 19 A 8 - 1.3.7

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  • Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel 14.1. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Anstelle der Schriftform darf auch die elektronische Form (§ 126a BGB) verwandt werden. Die von dem Personaldienstleister überlassenen Zeitarbeitnehmer sind nicht berechtigt, Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages mit dem Auftraggeber zu vereinbaren. 14.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber ist der Sitz der jeweiligen Geschäftsstelle des Personaldienstleisters, die den vorliegenden Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen hat, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Der Personaldienstleister kann seine Ansprüche darüber hinaus auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend machen. 14.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Personaldienstleister und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.4. Der Personaldienstleister erklärt, nicht an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teilzunehmen. 14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der auf dieser Grundlage abgeschlossenen Arbeitnehmerüberlassungsverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.