Common use of Welche Unterlagen können wir verlangen? Clause in Contracts

Welche Unterlagen können wir verlangen?. Wenn Leistungen aus Ihrem Vertrag beansprucht werden, können wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: • Versicherungsschein, • Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa- tionen und Daten und • ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der →mitversi- cherten Person (Geburtsurkunde), wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben. Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere Kos- ten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die →versi- cherte Person noch lebt. Wenn die →versicherte Person stirbt, sind wir hierüber unverzüg- lich zu informieren. Uns ist immer ein amtliches Zeugnis über den Tod der →versi- cherte Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeur- kunde) vorzulegen. Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werden, können wir außerdem die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: • einen Nachweis über die Todesursache der →versicherten Person und • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten Person geführt hat. Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen, die die Versicherungsleistung beansprucht.

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Welche Unterlagen können wir verlangen?. Wenn Leistungen aus Ihrem dem Vertrag beansprucht werden, können wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: • Versicherungsschein, ; Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa- tionen und Daten und • ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der →mitversi- cherten →versicherten Person (Geburtsurkunde), wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben. Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere Kos- ten Ko- sten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die →versi- cherte Person noch lebt. Wenn die →versicherte Person stirbt, sind wir hierüber unverzüg- lich zu informieren. Uns ist Folgende Unterlagen sind uns immer ein vorzulegen: • amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der →versicherten Person (Geburtsurkunde) und • amtliches Zeugnis über den Tod der →versi- cherte →versicherten Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeur- kunde) vorzulegenSterbeurkunde). Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werdenSie eine Beitragsrückzahlung-Plus nach Ziffer 1.2 Absatz 1 oder eine Beitragsrückzahlung nach Ziffer 1.2 Absatz 2 vereinbart oder einen Baustein Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen ha- ben, können wir außerdem die Vorlage folgender sind uns zusätzlich folgende Unterlagen verlangenvorzulegen: • einen bei Versicherungen ohne Risikoprüfung ein Nachweis über die Todesursache der →versicherten Person und Todesursache; bei Versicherungen mit Risikoprüfung ein ausführliches ärztliches ärztli- ches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten →versicher- ten Person geführt hat. Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen, die die Versicherungsleistung beansprucht.

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Welche Unterlagen können wir verlangen?. Wenn Leistungen aus Ihrem dem Vertrag beansprucht werden, können wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: • Versicherungsschein, ; Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa- tionen und Daten und • ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der →mitversi- cherten →versicherten Person (Geburtsurkunde), wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben. Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere Kos- ten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die →versi- cherte →versicher- te Person noch lebt. Wenn die →versicherte Person stirbt, sind wir hierüber unverzüg- lich zu informieren. Uns ist Folgende Unterlagen sind uns immer ein vorzulegen: • amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der →versicherten Person (Geburtsurkunde) und • amtliches Zeugnis über den Tod der →versi- cherte →versicherten Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeur- kunde) vorzulegenSterbeurkunde). Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werdenSie eine Beitragsrückzahlung-Plus nach Ziffer 1.2 Absatz 1 oder eine Beitragsrückzahlung nach Ziffer 1.2 Absatz 2 vereinbart oder einen Baustein Hinterbliebenenvorsorge abgeschlossen ha- ben, können wir außerdem die Vorlage folgender sind uns zusätzlich folgende Unterlagen verlangenvorzulegen: • einen bei Versicherungen ohne Risikoprüfung ein Nachweis über die Todesursache der →versicherten Person und Todesursache; bei Versicherungen mit Risikoprüfung ein ausführliches ärztliches ärztli- ches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten →versicher- ten Person geführt hat. Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen, die die Versicherungsleistung beansprucht.

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Welche Unterlagen können wir verlangen?. Wenn Leistungen aus Ihrem Vertrag beansprucht werden, können wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: • Versicherungsschein, • Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa- tionen und Daten und • ein amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der →mitversi- cherten Person (Geburtsurkunde), wenn Sie einen Baustein Hinterbliebenenrente abgeschlossen haben. Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf unsere Kos- ten ein amtliches Zeugnis darüber verlangen, dass die →versi- cherte rentenbe- rechtigte Person noch lebt. Wenn Stirbt die rentenberechtigte Person bzw. die →versicherte Person stirbt, sind wir hierüber unverzüg- lich zu informieren. Per- Uns ist immer ein amtliches Zeugnis über den Tod der →versi- cherte verstorbe- nen Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeur- kundeSterbeurkun- de) vorzulegen. Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werden, können wir außerdem die Vorlage folgender Unterlagen verlangen: • einen Nachweis über die Todesursache der →versicherten Person verstorbenen Per- son und • ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis über die To- desursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der versicherten verstorbenen Person geführt hat. Wenn wir Renten an ein Kind oder Enkelkind zahlen, sind wir auch zu informieren, wenn die sonstigen Voraussetzungen (siehe Ziffer 4.1 Absatz 1) für die Rentenzahlung entfallen. Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen, die die Versicherungsleistung beansprucht.

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