Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Erweist sich ein Teil dieses Vertrages als nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Sollte eine der Bedingungen dieser Vereinbarung durch veränderte Gesetzgebung rechtsungültig werden, so gelten weiterhin die übrigen Bedingungen.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Sollten – aus welchem Grunde auch immer – einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieses Vertra- ges berührt. In einem solchen Falle verständigen sich die Parteien darauf, die ganz oder teilweise unwirk- same Klausel durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirt- schaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Satz 1 und 2 gelten für etwaige Lücken der Vereinbarung entsprechend.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. 1. Falls vertragliche Regelungen einschließlich dieser AVB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil werden oder nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
2. Soweit Regelungen dieser AVB nicht Vertragsbestandteil werden oder nichtig oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags in erster Linie nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Existieren dafür jedoch keine geeigneten gesetzlichen Vorschriften, vereinbaren die Parteien – vorbehaltlich der Möglichkeit und Vorrangigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung – wirksame Regelungen, die den nicht Vertragsbestandteil gewordenen, nichtigen oder unwirksamen Regelungen wirtschaftlich und nach ihrem Sinn und Zweck möglichst nahekommen. Die Rechtsfolge von Satz 2 gilt entsprechend auch für vertragliche Regelungen, die sich als undurchführbar erweisen.
3. Erweist sich der Vertrag einschließlich dieser AVB aus anderen als den in 0.0 gennannten Gründen als lückenhaft (insbesondere wegen Fehlens von Regelungen, etwa aufgrund Übersehens regelungsbedürftiger Punkte), werden die Parteien insoweit, vorbehaltlich der Möglichkeit und Vorrangigkeit einer ergänzenden Vertragsauslegung, wirksame Regelungen vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zielen des Vertrags möglichst nahekommen.
4. Xxxxxx maßgebliche Fassung ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. (Ende der AVB.)
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein / werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen / unwirksam gewordenen verpflichten sich die Parteien, eine solche Regelung zu treffen, die der unwirksamen / unwirksam gewordenen Regelung möglichst nahekommt.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Sollten einzelne Klauseln dieser Veranstaltungsbedingungen oder der Sicherheitsbestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. In diesem Fall ist die ungültige Vorschrift so zu ergänzen oder zu ändern, dass der mit ihr beabsichtigte Zweck soweit wie möglich erreicht wird.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Der Dienstleister wird eine Regelung erlassen, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Ist das Gericht der Auffassung, dass eine Bestimmung oder ein Teil dieses Vertrags gemäß geltendem Gesetz ungültig oder nicht durchsetzbar ist, beabsichtigen die Parteien, dass das Gericht den betreffenden Teil bzw. die betreffende Bestimmung im erforderlichen Mindestmaß so abändert, dass es/sie gültig und durchsetzbar wird; ist dies nicht möglich, wird der betreffende Teil bzw. die betreffende Bestimmung durch das Gericht aus dem Vertrag entfernt. Wird eine Bestimmung oder eines Teil dieses Vertrags gemäß diesem Abschnitt geändert oder entfernt, so berührt dies nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
Xxxxxxxxxxxxx Klausel. Falls einzelne Bestimmungen des Abonnementvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Im Fall von Lücken gilt die- jenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck des Abonnementvertrags vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vorn- herein bedacht.