Zahlung und Zahlungsverzug. 6.1 Sie können Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus den über unsere Platt- form geschlossenen Verträgen entweder per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren erfüllen.
Zahlung und Zahlungsverzug. (1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlung und Zahlungsverzug. Sämtliche Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zur sofortigen Zahlung fällig, der Zahlungseingang hat innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Wenn Wechsel oder Schecks angenommen werden, wozu wir nicht verpflichtet sind, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Mit der Einlösung oder Nichteinlösung solcher Papiere verbundene Kosten und Spesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Aussteller/des Käufers/Kunden. Bei Zahlungsverzug sind alle offen stehenden Forderungen, auch die noch nicht fälligen oder gestundeten, zur sofortigen Zahlung fällig, soweit wir die uns obliegenden Leistungen erbracht haben. Dies gilt auch bei Zahlungseinstellung oder bei Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts und/oder die Erklärung der Aufrechnung sind nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Skonto wird nur nach besonderer Vereinbarung gewährt und ist aus dem Rechnungswert ab Lieferwerk zu ermitteln.
Zahlung und Zahlungsverzug. (1) Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
Zahlung und Zahlungsverzug. 10.1 Sämtliche Rechnungen und Abschlagforderungen sind vom Kunden entweder im Wege des Sepa Lastschriftverfahrens oder per Banküberweisung zu begleichen.
Zahlung und Zahlungsverzug. 1. Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung sind Rechnungen spätestens bei Anlieferung bzw. Abholung fällig.
Zahlung und Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung zur Zahlung in bar fällig.
Zahlung und Zahlungsverzug. 1. Die erste Leasingrate ist bei Übernahme des Fahrzeuges, spätestens 14 Tage nach der Anzeige der Bereitstellung des Fahrzeuges fällig; die weiteren Leasingraten sind jeweils am Monatsersten im voraus fällig. Beginnt die Leasingzeit nicht am ersten eines Monats sind die erste und die letzte Rate anteilig tageweise zahlbar. Eine Leasingsonderzahlung ist — soweit nichts anderes vereinbart — zu Beginn der Leasingzeit fällig.
Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1. Beginnt die Leasingzeit nicht am 1. eines Monats, werden die erste und die letzte Leasingrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Leasingrate ist zu Beginn der Leasingzeit fällig. Die weiteren Leasingraten sowie die monatlichen Entgelte für etwaige zusätzliche vom Kunden angeforderte Leistungen sind jeweils am Monatsersten im Voraus fällig. Eine Leasing-Sonderzahlung ist – soweit nichts anderes vereinbart – vor Beginn der Leasingzeit fällig.
Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1. Beginnt die Vertragslaufzeit nicht am 1. eines Monats, werden die erste und die letzte Mietkaufrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Mietkaufrate ist zu Beginn der Vertragslaufzeit fällig. Die weiteren Mietkaufraten sowie die monatlichen Entgelte für etwaige zusätzliche vom Kunden angeforderte Leistungen sind jeweils am Monatsersten im Voraus fällig. Die komplette Mietratenumsatzsteuer und die Sonderzahlung sind – soweit nichts anderes vereinbart – vor Beginn der Vertragslaufzeit fällig.