Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 4.1 Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber/Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den nternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 4.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden zu den aktualisierten Preisen, einsehbar auf xxx.xxxxxxx.xxx, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Ist die Leistung eine Warenlieferung, versteht sich der Preis ab angegebenem Lagerort zzgl. Porto und Verpackung.
Zahlungsbedingungen und Verzug. Xxxxxx im Vertrag verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, die Um- satzsteuer ist gesondert auszuweisen. Gemäß § 4 Abs. 2 BRZG sind Umsätze des Auftragnehmers aus der Erbringung von gesetzlich o- der per Verordnung übertragenen Leistungen unecht steuerbefreit. Als Zahlungsziel werden 30 Tage netto ab Rechnungslegung verein- bart. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber dem Auf- tragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Ba- siszinssatz der Österreichischen Nationalbank sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von An- sprüchen. Weiterführende Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.
Zahlungsbedingungen und Verzug. Rechnungen sind gemäss vereinbarten Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. 1361 Solutions GmbH kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Bei Verzug des Kunden ist 1361 Solutions GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. 1361 Solutions GmbH kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach erfolgter Abmahnung wieder abholen. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wenn der Kunde anschliessend auch innert der von 1361 Solutions GmbH angesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist 1361 Solutions GmbH berechtigt, jegliche weitere Leistung an den Kunden zu suspendieren, zu verweigern, Verträge ausserordentlich zu kündigen und sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde hat die Pflicht, die 1361 Solutions GmbH zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. 1361 Solutions GmbH behält sich zudem das Recht vor, zu Inkassozwecken die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu übergeben und/oder abzutreten. Auf Verlangen der 1361 Solutions GmbH tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der 1361 Solutions GmbH gelieferten Produkte zahlungshalber an die 1361 Solutions GmbH ab (Art. 172 OR).
Zahlungsbedingungen und Verzug. 6.1. Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 6.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung und Abschläge zu dem in der Rech- nung festgelegten Zeitpunkt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die StWV berechtigt, für jede erfolgte Mahnung eine Mahnpauschale in Höhe von 4,00 EUR zu verlangen.
Zahlungsbedingungen und Verzug. Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass zum vereinbarten Liefer-/Installationstermin/en der CONCIPIA GmbH ausreichend Zeit für die Installation, bzw. ausreichend Platz innerhalb der Räumlichkeiten, in denen die Installation vorgenommen wird, zu Verfügung steht. Die CONCIPIA GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn dies nicht gewährleistet werden kann. Die Rechnungen der CONCIPIA GmbH sind netto Xxxxx zahlbar ohne Abzug von Skonto, sofort nach Erhalt der Ware, es sei denn, es ist im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Wechsel werden nicht angenommen. Schecks gelten nicht als Barzahlung und werden von der CONCIPIA GmbH vorbehaltlich zur Zahlung angenommen; Erfüllung erfolgt erst nach Gutschrift auf dem Konto der CONCIPIA GmbH. Zur rechtzeitigen Vorlage der Schecks ist die CONCIPIA GmbH nicht verpflichtet. Gegenforderungen berechtigen den Auftraggeber nur dann zur Aufrechnung, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter, Fremdfirmen) der CONCIPIA GmbH sind ohne schriftliche Vollmacht nicht zur Entgegennahme von Zahlungen oder sonstigen Verfügungen berechtigt. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlung in Verzug, so ist die CONCIPIA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von banküblichen Sätzen zu berechnen und weiteren Schaden geltend zu machen, z. B. in Form eines Kreditzuschlages. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstige Vergütungen werden dann hinfällig. Etwaige weitere Lieferungen oder Leistungen können dann von der CONCIPIA GmbH ganz oder teilweise zurückbehalten oder abgelehnt werden; Es kann die sofortige Zahlung aller bis dahin vorgenommenen Lieferungen/Leistungen verlangt werden; bei Verschulden ebenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 5.1 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung zu leisten.