Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne jeden Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Auftraggeber ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt, an den Auftragnehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Auftraggeber in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Wechsel und Schecks werden nur an Zahlungs statt angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflich- tigen.
3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Gegenforderungen aufrechnen.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Verbraucher ohne Abzug nach Abnahme und spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an den Unternehmer zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
2. Der Verbraucher kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen
Zahlungsbedingungen und Verzug. 4.1. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden zu den aktualisierten Preisen, einsehbar auf xxx.xxxxxxx.xxx, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet. Ist die Leistung eine Warenlieferung, versteht sich der Preis ab angegebenem Lagerort zzgl. Porto und Verpackung.
4.2. Je nach vertraglicher Vereinbarung erfolgt eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Abrechnung mit den verein- barten Zahlungsmitteln. Dabei verpflichtet sich der Kunde zur Einhaltung der Bestimmungen des genutzten Zahlungsdienstes.
4.3. Bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsfrist sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen. Die Höhe richtet sich dabei nach den Bestimmungen des § 288 BGB.
4.4. Der Kunde ist verpflichtet, alle anfallenden Gebühren und Steuern zu bezahlen, die durch seine Dienstenutzung oder durch die von ihm bezeichneten Dritten entstehen. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form kostenlos. Für eine postalische Zustellung fallen entspre- chende Gebühren an.
4.5. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften, insbesondere der US-Vorschriften sowie allen anderen einschlägigen Vorschriften einzuhalten.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind auf das Äußerste zu beschleunigen und vom Besteller ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) nach Abnahme und Rechnungserhalt, spätestens binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt, an WFM zu leisten. Nach Ablauf der 8-Tages-Frist befindet sich der Besteller in Verzug, soweit auch die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
2. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Zahlungsbedingungen und Verzug. 6.1 Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
6.2 Schecks und reddiskontfähige und versteuerte Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.
6.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Besteller in Verzug, es sei denn, er hat den Verzug nicht zu vertreten. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
6.4 Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweilige Gegenanspruch von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.5 Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der Fälligkeit die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern; angemessen ist in der Regel das Doppelte der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten.
6.6 Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung, für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Zahlungsbedingungen und Verzug. Xxxxxx im Vertrag verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, die Um- satzsteuer ist gesondert auszuweisen. Gemäß § 4 Abs. 2 BRZG sind Umsätze des Auftragnehmers aus der Erbringung von gesetzlich o- der per Verordnung übertragenen Leistungen unecht steuerbefreit. Als Zahlungsziel werden 30 Tage netto ab Rechnungslegung verein- bart. Bei verspäteter Zahlung schuldet der Auftraggeber dem Auf- tragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Ba- siszinssatz der Österreichischen Nationalbank sowie den Ersatz von Mahnspesen und der Kosten außergerichtlicher Verfolgung von An- sprüchen. Weiterführende Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.
Zahlungsbedingungen und Verzug. Rechnungen sind gemäss vereinbarten Zahlungskonditionen ab Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug. 1361 Solutions GmbH kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Bei Verzug des Kunden ist 1361 Solutions GmbH ohne weitere Androhung berechtigt, Leistungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen oder von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. 1361 Solutions GmbH kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach erfolgter Abmahnung wieder abholen. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden. Weitere Schadenersatzforderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Wenn der Kunde anschliessend auch innert der von 1361 Solutions GmbH angesetzten Nachfrist seine Rechnung nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist 1361 Solutions GmbH berechtigt, jegliche weitere Leistung an den Kunden zu suspendieren, zu verweigern, Verträge ausserordentlich zu kündigen und sämtliche weiteren Ansprüche geltend zu machen. Der Kunde hat die Pflicht, die 1361 Solutions GmbH zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind. 1361 Solutions GmbH behält sich zudem das Recht vor, zu Inkassozwecken die Forderung sowie die dazugehörigen Unterlagen und Informationen Dritten zu übergeben und/oder abzutreten. Auf Verlangen der 1361 Solutions GmbH tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Wiederverkauf der von der 1361 Solutions GmbH gelieferten Produkte zahlungshalber an die 1361 Solutions GmbH ab (Art. 172 OR).
Zahlungsbedingungen und Verzug. 8.1 Forderungen aus Rechnungen für die Arzneimittel Crysvita und Poteligeo sind nach Ablauf von 45 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Forderungen aus Rechnungen für alle anderen Arzneimittel des Kyowa Kirin Portfolios sind nach 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig. Skonti werden grundsätzlich nicht gewährt, außer durch gesonderte Vereinbarung, mindestens in Textform.
8.2 Bei Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften und Verzugszinsen. Kyowa Xxxxx behält sich vor, bei Zahlungsverzögerung die Ausführung weiterer Aufträge zurückzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme zu liefern.
Zahlungsbedingungen und Verzug. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto zu regulieren oder 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Handlingkosten und von uns verauslagte Frachtkosten sind sofort rein netto zu zahlen. Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung, ein Skontoabzug kommt dann nicht in Frage. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Besteller in Verzug, wobei wir, unbeschadet der Geltendmachung höheren Schadens, Zinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz berechnen. Bei gegenseitiger Geschäftsverbindung können wir mit Gegenforderungen aufrechnen, gleich welcher Art sie auch sein mögen.