Common use of Zahlungskonditionen Clause in Contracts

Zahlungskonditionen. 4.1. Mit Vertragsabschluss – also der Vereinbarung des POWERPAY-TK – verpflichtet sich der Kunde, die aus dem/den Grundgeschäft(en) mit dem/n Händler(n) geschuldeten und von dem/den Händler(n) an die Bank abgetretenen (Punkt 1.4.) Entgelte („Grundforderung“) sowie die aus diesem Vertrag gemäß nachfolgender Gebührentabelle (Punkt 18.) geschuldeten Entgelt an die Bank zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Entgelte an die Bank auf das ihm dazu auf den Rechnungen (Punkt 4.2.) bekanntgegebene Konto der Bank zu zahlen. Eine Bezahlung der Entgelte (insbesondere der Grundforderung(en)) an den/die Händler hat keine schuldbefreiende Wirkung, weil der/die Händler nach Abschluss dieses Vertrages seinen/ihre Zahlungsanspruch/Zahlungsansprüche aus dem Grundgeschäft an die Bank abtritt/abtreten (Punkt 1.4.) und der Kunde davon hiermit verständigt wird. 4.2. Der Kunde hat sämtliche Grundforderungen sowie Sollzinsen und eine Administrationsgebühr gemäß der unten stehenden Gebührentabelle (Punkt 18.) zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt – sofern der Kunde nicht von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht (Punkt 4.5.) – in Teilzahlungen. Der Kunde erhält dazu Rechnungen, wobei die erste Rechnung am Beginn (spätestens am 10. Tag) des Folgemonats nach Vertragsabschluss und die weiteren Rechnungen jeweils monatlich an ihn übermittelt werden. Die Rechnungen werden dem Kunden auf die von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. 4.3. Die einzelnen Teilzahlungen müssen spätestens bis zum Ende der dem Kunden auf der zu Beginn für die erste Teilzahlung und sodann nach jeder Teilzahlung jeweils auf der Rechnung bekannt gegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannt gegebene Konto gutgeschrieben sein. Der Kunde darf die Höhe der einzelnen Teilzahlungen grundsätzlich selbst bestimmen, doch verpflichtet er sich dazu, den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten Mindestbetrag zu bezahlen.

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Samples: Teilzahlungskreditvertrag

Zahlungskonditionen. 4.1. Mit Vertragsabschluss – also 9.1 Unsere Vergütung wird auf der Vereinbarung des POWERPAY-TK – verpflichtet Basis der allgemeingültigen, aktuellen Preisliste oder aber der individuell im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Kostensätze berechnet. 9.2 Die Preise verstehen sich der Kundezuzüglich gesetzlicher MwSt. 9.3 Leistungen, die aus dem/den Grundgeschäft(enwir auf Wunsch des Auftraggebers an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen oder nachts durchführen, werden mit Aufschlägen (Siehe Preisliste) mit dem/n Händler(n) geschuldeten und von dem/den Händler(n) an die Bank abgetretenen (Punkt 1.4.) Entgelte („Grundforderung“) sowie die aus diesem Vertrag gemäß nachfolgender Gebührentabelle (Punkt 18.) geschuldeten Entgelt an die Bank zu bezahlenberechnet. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Entgelte an die Bank auf das ihm dazu auf den Rechnungen (Punkt 4.2.) bekanntgegebene Konto der Bank zu zahlenVereinbarte Sonderleistungen bzw. Eine Bezahlung der Entgelte (insbesondere der Grundforderung(en)) an den/die Händler hat keine schuldbefreiende Wirkung, weil der/die Händler nach Abschluss dieses Vertrages seinen/ihre Zahlungsanspruch/Zahlungsansprüche aus zusätzliche Leistungen werden dem Grundgeschäft an die Bank abtritt/abtreten (Punkt 1.4.) und der Kunde davon hiermit verständigt wirdAuftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 4.2. 9.4 Die Rechnungsstellung der erbrachten Dienstleistungen basierend auf dem Dienstleistungsvertrag und den durch den Auftraggeber in Auftrag gegebenen Dienstleistungen und erfolgt jeweils auf Ende des Abrechnungsmonats. 9.5 Der Kunde hat sämtliche Grundforderungen sowie Sollzinsen und eine Administrationsgebühr gemäß Abrechnungsmonat erstreckt sich jeweils vom ersten bis zum letzten Tag eines Kalendermonats. 9.6 Ohne anderslautende, vertragliche Abmachung wird der unten stehenden Gebührentabelle Auftraggeber gebeten, den fälligen Betrag jeweils innert 30 Tagen (Punkt 18Rechnungsdatum) rein netto zu überweisen.) zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt – sofern der Kunde nicht von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht 9.7 Längere Zahlungsziele oder Skontoabzüge sind nur zulässig, wenn diese vorgängig mit TRAIMMO (Punkt 4.5.) – in Teilzahlungen. Der Kunde erhält dazu Rechnungen, wobei die erste Rechnung am Beginn (spätestens am 10. Tag) des Folgemonats nach Vertragsabschluss und die weiteren Rechnungen jeweils monatlich an ihn übermittelt werden. Die Rechnungen werden dem Kunden auf die von ihm z.B. im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermitteltDienstleistungsvertrag) vereinbart wurden. 4.39.8 Wird die Rechnung nicht binnen genannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Auftraggeber abgemahnt. Die einzelnen Teilzahlungen müssen spätestens bis zum Ende Begleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 9% (neun Prozent), zuzüglich aller mit dem Kunden auf der zu Beginn für die erste Teilzahlung Verzug kausal zusammenhängender Kosten. Ausbleibende Bezahlung einer Rechnung kann zur sofortigen Fälligkeit weiterer ausstehender Rechnungen und sodann nach jeder Teilzahlung jeweils auf der Rechnung bekannt gegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannt gegebene Konto gutgeschrieben sein. Der Kunde darf die Höhe der einzelnen Teilzahlungen grundsätzlich selbst bestimmen, doch verpflichtet er sich dazu, den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten Mindestbetrag zu bezahlendem Aussetzen sämtlicher Dienstleistungen führen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungskonditionen. 4.15.1. Mit Vertragsabschluss – also der Vereinbarung des POWERPAY-TK – verpflichtet sich der Kunde, die aus dem/den Grundgeschäft(en) mit dem/n Händler(n) geschuldeten und von dem/den Händler(n) an die Bank abgetretenen (Punkt 1.4.) Entgelte („Grundforderung“) sowie die aus diesem Vertrag gemäß nachfolgender Gebührentabelle (Punkt 18.) geschuldeten Entgelt an die Bank zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Entgelte an die Bank Alle Zahlungen sind in Euro auf das ihm dazu vom Verein bezeichnete Konto zu leisten. Zahlungen von außerhalb Deutschlands sind durch Überweisung auf den Rechnungen (Punkt 4.2.) bekanntgegebene das vom Verein bezeichnete Konto der Bank zu zahlen. Eine Bezahlung der Entgelte (insbesondere der Grundforderung(en)) an den/die Händler hat keine schuldbefreiende Wirkung, weil der/die Händler nach Abschluss dieses Vertrages seinen/ihre Zahlungsanspruch/Zahlungsansprüche aus dem Grundgeschäft an die Bank abtritt/abtreten (Punkt 1.4.) und der Kunde davon hiermit verständigt wird. 4.2. Der Kunde hat sämtliche Grundforderungen sowie Sollzinsen und eine Administrationsgebühr gemäß der unten stehenden Gebührentabelle (Punkt 18.) zu bezahlenleisten. Die Zahlung erfolgt – sofern Überweisungskosten trägt der Kunde nicht Vertragspartner. Alle an den Verein zahlbaren Beträge sind innerhalb von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht (Punkt 4.5.) – in Teilzahlungen. Der Kunde erhält dazu Rechnungen30 Tagen ab Datum der vom Verein ausgestellten Rechnung fällig, wobei die erste Rechnung am Beginn (spätestens am 10Einhaltung dieser Zahlungsfrist zu den Hauptpflichten des Vertrags gehört. 5.2. Tag) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche vom Verein LebensHeldin! e.V. schriftlich anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Rechte des Folgemonats Vertragspartners bei Mängeln bleiben unberührt. 5.3. Treten die Voraussetzungen für eine Zahlung aus vom Verein nicht zu vertretenden Gründen nicht ein, so werden die Zahlungen dennoch zum bei Vertragsschluss vorgesehenen Zeitpunkt fällig. Weitere Rechte des Vereins, etwa die Geltendmachung weiterer Kosten, bleiben unberührt. 5.4. Wird aus einem vom Verein nicht zu vertretenden Grund ein nach Vertragsabschluss und die weiteren Rechnungen jeweils monatlich dem Vertrag an ihn übermittelt werden. Die Rechnungen werden zahlbarer und fälliger Betrag nicht fristgerecht geleistet, kann der Verein unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche nach seiner Xxxx die Dienstleistung aussetzen oder den Vertrag kündigen und darüber hinaus dem Kunden Vertragspartner für den Verzugszeitraum (vor und nach einem Urteil) einfache Zinsen auf die den überfälligen Betrag in Höhe von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt8 % (in Worten: acht Prozent) per annum über dem Basiszinssatz berechnen. 4.3. Die einzelnen Teilzahlungen müssen spätestens bis zum Ende der dem Kunden auf der zu Beginn für die erste Teilzahlung und sodann nach jeder Teilzahlung jeweils auf der Rechnung bekannt gegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannt gegebene Konto gutgeschrieben sein. Der Kunde darf die Höhe der einzelnen Teilzahlungen grundsätzlich selbst bestimmen, doch verpflichtet er sich dazu, den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten Mindestbetrag zu bezahlen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungskonditionen. 4.15.1. Mit Vertragsabschluss – also Bei Arbeitsbeginn ist eine erste Zahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig. Der Restbetrag wird nach Abnahme des Projektes fällig. Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten. 5.2. Die Zahlung der Vereinbarung Nutzungsgebühren erfolgt per Überweisung oder Bankeinzug. Um am Lastschriftverfahren teilzunehmen, muss der Kunde eine schriftliche Einzugsermächtigung an Fa. Rieser übermitteln, ein entsprechendes Formular wird dem Kunden bereit gestellt. Für eventuelle Rücklastschriften belastet Fa. Rieser den Kunden mit einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 €. Für Mahnungen belastet Xx. Xxxxxx den Kunden mit pauschalen Mahngebühren, sofern er die Gründe für die Rücklastschrift/Mahnung zu vertreten hat. Die Höhe der Mahngebühr beträgt für die 1. / 2. / 3. Mahnung jeweils 10,00€ / 15,00€ / 20,00€. 5.3. Rechnungen über fortlaufende Nutzungsgebühren werden einen Monat im Voraus versandt. Für die Zahlung der Nutzungsgebühren gewährt Fa. Rieser dem Kunden eine Zahlungsfrist bis zum Ende des POWERPAYletzten Abrechnungszeitraums. Der Kunde erhält bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist eine Zahlungsaufforderung per E-TK – Mail, in der ihm eine weitere Zahlungsfrist eingeräumt wird, verbunden mit einer Einstellung der angebotenen Dienstleistungen. 5.4. Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt die Nachweispflicht, dass er dies nicht zu vertreten hat. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, die aus dem/den Grundgeschäft(en) mit dem/n Händler(n) geschuldeten das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und von dem/den Händler(n) an die Bank abgetretenen (Punkt 1.4.) Entgelte („Grundforderung“) vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie die aus diesem Vertrag gemäß nachfolgender Gebührentabelle (Punkt 18.) geschuldeten Entgelt an die Bank es vor Missbrauch und Verlust zu bezahlenschützen. Der Kunde ist verpflichtetstellt Fa. Rieser von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, sämtliche Entgelte an die Bank auf das ihm dazu auf den Rechnungen (Punkt 4.2.) bekanntgegebene Konto der Bank zu zahlen. Eine Bezahlung der Entgelte (insbesondere der Grundforderung(en)) an den/durch die Händler hat keine schuldbefreiende Wirkung, weil der/die Händler nach Abschluss dieses Vertrages seinen/ihre Zahlungsanspruch/Zahlungsansprüche aus dem Grundgeschäft an die Bank abtritt/abtreten (Punkt 1.4.) und der Kunde davon hiermit verständigt wirdVerletzung vorstehender Pflichten entstehen. 4.25.5. Der Kunde hat sämtliche Grundforderungen sowie Sollzinsen und Fa. Rieser behält sich eine Administrationsgebühr gemäß Änderung der unten stehenden Gebührentabelle (Punkt 18.) zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt – sofern der Kunde nicht von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht (Punkt 4.5.) – in Teilzahlungen. Der Kunde erhält dazu Rechnungen, wobei die erste Rechnung am Beginn (spätestens am 10. Tag) des Folgemonats nach Vertragsabschluss und die weiteren Rechnungen jeweils monatlich an ihn übermittelt werden. Die Rechnungen werden dem Kunden auf die von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. 4.3. Die einzelnen Teilzahlungen müssen spätestens bis zum Ende der dem Kunden auf der Nutzungsentgelte zu Beginn für die erste Teilzahlung und sodann nach jeder Teilzahlung jeweils auf der Rechnung bekannt gegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannt gegebene Konto gutgeschrieben seineines neuen Abrechnungszeitraums vor. Der Kunde darf die Höhe der einzelnen Teilzahlungen grundsätzlich selbst bestimmen, doch verpflichtet er sich dazu, den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten Mindestbetrag zu bezahlenEin neuer Abrechnungszeitraum beginnt immer am 2. eines Monats.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungskonditionen. 4.16.1. Mit Vertragsabschluss – also Alle der Vereinbarung des POWERPAY-TK – verpflichtet IKB GmbH erteilten Aufträge sind unwiderruflich, sofern die IKB GmbH nicht schriftlich etwas anderes vereinbart. Die IKB GmbH behält sich das Recht vor, alle vom Auftraggeber beauftragten Analysen und Leistungen je nach Stand der Kundeerbrachten Dienstleistung abzurechnen. Diese Regelung gilt auch für Aufträge, die aus demeinen vorläufigen Probenahmeplan und/den Grundgeschäft(enoder ein Analysenkonzept enthalten, der vom Auftraggeber einseitig vor Ablauf der im Auftrag vorgesehenen Frist gekündigt wird. 6.2. Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung gelten für die Durchführung von Aufträgen, die am Tage der Auftragserteilung im Leistungsverzeichnis der IKB GmbH genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der bei Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise werden jährlich festgelegt und können zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst werden. 6.3. Rabatte und Sonderkonditionen können gesondert vereinbart werden. Soweit nach Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers Änderungen oder ergänzende Arbeiten erfolgen, wird der zusätzliche Aufwand gesondert berechnet. 6.4. Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge (z.B. Gebühren, Steuern, Abgaben) mit dem/n Händler(n) geschuldeten und von dem/den Händler(n) an die Bank abgetretenen (Punkt 1.4.) Entgelte („Grundforderung“) sowie die aus diesem Vertrag gemäß nachfolgender Gebührentabelle (Punkt 18.) geschuldeten Entgelt an die Bank zu bezahlen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Entgelte an die Bank auf das ihm dazu auf den Rechnungen (Punkt 4.2.) bekanntgegebene Konto der Bank zu zahlen. Eine Bezahlung Der Auftraggeber befindet sich, sofern keine Mahnung erfolgt, spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang in Verzug, § 286 II 2 BGB. Während der Entgelte (insbesondere der Grundforderung(en)) an den/die Händler hat keine schuldbefreiende Wirkung, weil der/die Händler nach Abschluss dieses Vertrages seinen/ihre Zahlungsanspruch/Zahlungsansprüche aus dem Grundgeschäft an die Bank abtritt/abtreten (Punkt 1.4.) und der Kunde davon hiermit verständigt wirdVerzugsdauer ist er zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses gem. § 288 II BGB verpflichtet. 4.26.5. Der Kunde hat sämtliche Grundforderungen sowie Sollzinsen und eine Administrationsgebühr gemäß der unten stehenden Gebührentabelle (Punkt 18Weitere Ansprüche wegen Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt.) zu bezahlen 6.6. Die Zahlung Rechnungsstellung erfolgt – sofern der Kunde nicht von seinem Recht auf vorzeitige Rückzahlung Gebrauch macht (Punkt 4.5in EURO.) – in Teilzahlungen. Der Kunde erhält dazu Rechnungen, wobei die erste Rechnung am Beginn (spätestens am 10. Tag) des Folgemonats nach Vertragsabschluss und die weiteren Rechnungen jeweils monatlich an ihn übermittelt werden. Die Rechnungen werden dem Kunden auf die von ihm im Zuge des Vertragsabschlusses bekannt gegebene E-Mail-Adresse übermittelt. 4.3. Die einzelnen Teilzahlungen müssen spätestens bis zum Ende der dem Kunden auf der zu Beginn für die erste Teilzahlung und sodann nach jeder Teilzahlung jeweils auf der Rechnung bekannt gegebenen Zahlungsfrist auf das ihm bekannt gegebene Konto gutgeschrieben sein. Der Kunde darf die Höhe der einzelnen Teilzahlungen grundsätzlich selbst bestimmen, doch verpflichtet er sich dazu, den auf der jeweiligen Rechnung aufgedruckten Mindestbetrag zu bezahlen.

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