Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich Musterklauseln

Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein- treten oder verursacht werden. Die Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aser- baidschan und Kasachstan. Bei Transporten über Meer wird der Versi- cherungsschutz nicht unterbrochen, wenn Abgangs- und Bestimmungs- ort innerhalb dieses Raumes liegen.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein- treten oder verursacht werden. Die Versicherung gilt an dem im Versicherungsvertrag aufgeführten Ver- sicherungsort und auf dem dazugehörenden Areal.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Die Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer an den im Versicherungsvertrag bezeichneten Standorten eintreten. Ausserhalb der bezeichneten Standorte gilt die Versicherung nur, sofern dies besonders vereinbart wird. Für Elementarschäden sowie für Schäden infolge inneren Unruhen und böswilligen Beschädigungen ist die Haftung auch bei Vereinbarung einer Aussenversicherung auf die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein beschränkt. Bezüglich der versicherten Fahrzeuge gilt eine abweichende Standort- und Zirkulationsversicherung.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Die Versicherung deckt Schäden, die während der Vertrags- dauer verursacht werden und gilt gemäss den in der Police aufgeführten Vereinbarungen für folgende Zonen:
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag ge- nannten Datum, frühestens bei Baubeginn. In der Bauwesen-Versicherung sind Schäden bis zur Fertigstellung der ver- sicherten Bauten oder Teilobjekten davon, bis zum Bezug, der Inbetrieb- nahme oder der Abnahme nach den SIA-Normen versichert. Sind Montageleistungen mitversichert, besteht Versicherungsschutz bis zur Vollendung der Montage einzelner Betriebsgruppen resp. bis zum Ende eines allfälligen Probelaufs. In beiden Fällen endet der Versicherungsschutz aber spätestens an dem im Vertrag vereinbarten Datum. In der Bauherren-Haftpflichtversicherung erstreckt sich der Versicherungs- schutz auch auf Schäden, welche innerhalb von 24 Monaten nach Ablauf des Versicherungsvertrages eintreten und nicht später als 60 Monate nach Vertragsende der Basler gemeldet werden. Die Bauwesen- und Bauherrenhaftpflicht-Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer an dem im Versicherungsvertrag bezeich- neten Versicherungsort (Baustelle) eintreten.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein- treten (Sachversicherung) oder verursacht (Haftpflichtversicherung/ Rechtsschutzversicherung) werden. Als Zeitpunkt der Verursachung gilt für Rechtsfälle die erste streitbegründende Handlung oder Unterlassung. Den geografischen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte den VB und Ihrem Versicherungsvertrag.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Die Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer eintre- ten oder verursacht werden. Der geografische Geltungsbereich ist von der Xxxx des Versicherungs- schutzes abhängig. Auf welche Standorte und Länder sich dieser erstreckt ist den VB und dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Für Elementarschäden sowie für Schäden infolge inneren Unruhen und böswilligen Beschädigungen ist die Haftung auch bei Vereinbarung einer Aussenversicherung auf die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die Enklaven Büsingen und Campione beschränkt.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die versicherten Ereignisse, die bei der Verwendung des Zweirads in ganz Europa eintreten sowie den aussereuropäischen Mittelmeer- Randstaaten und den Mittelmeer-Inselstaaten. Die Leistungen werden nur dann im Ausland gewährt, wenn der Aufenthalt nicht länger als 30 aufeinanderfolgende Tage dauert.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein- treten oder verursacht werden. Der geografische Geltungsbereich Ihrer Versicherung ist bausteinab- hängig. Diesen entnehmen Sie bitte den VB und Ihrem Versicherungs- vertrag.
Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich. Der Versicherungsschutz besteht während der Vertrags- dauer weltweit.