Zusammenarbeit. 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet unverzüglich mitzuteilen. 1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. 1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. 1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Agenturleistungen
Zusammenarbeit. 1.1 2.1 Die Parteien (Auftraggeber und die Agentur) arbeiten vertrauensvoll vertrauens- voll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten ver- einbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise Vorgehens- weise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 2.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaftfeh- lerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet der Agentur unverzüglich mitzuteilenmitzu- teilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen 2.3 Änderungen in den benannten Personen der Ansprechpartner oder deren Stellvertreter haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilenschriftlich mitzu- teilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung dieser Mitteilungen gelten die zuvor benannten genannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 2.4 Die Vertragspartner und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen Abständen, die gemeinsam schriftlich festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der VertragsdurchführungVertragsdurch- führung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages Ver- trages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: General Terms and Conditions
Zusammenarbeit. 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet dem Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet das Unternehmen XXXXXX XXXXXXXXXXX ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenarbeit. 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 . Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet die Agentur jeweils ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenarbeit. 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet City Update unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet City Update ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenarbeit. 1.1 1.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen Vor- gehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 1.2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet Lemundo unverzüglich mitzuteilen.
1.3 1.3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses Vertrags- verhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 . Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen.
1.4. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 1.5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der VertragsdurchführungVer- tragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 1.6. Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet Lemundo ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Projektleistungen
Zusammenarbeit. 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet der MSH AND MORE Werbeagentur GmbH unverzüglich mitzuteilen.
1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, ,die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird tronet die MSH AND MORE Werbeagentur GmbH ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zusammenarbeit. 1.1 9.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
1.2 9.2 Erkennt der Kundedas Unternehmen, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er es dies und die ihm erkennbaren Folgen tronet der TR unverzüglich mitzuteilen.
1.3 9.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren StellvertreterAnsprechpartner, die für die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei Vertragsverhältnis- ses verantwortlich und sachverständig leitensind.
1.4 Veränderungen in den 9.4 Eine Änderung der benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben abzuge- ben und entgegenzunehmen.
1.5 9.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls gegebenen- falls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
1.6 Über den Informationsaustausch 9.6 TR und das Unternehmen stimmen darin überein, dass die Nutzung von Marken, Unternehmenskennzeichen oder sonstigen Kennzeichen der Ansprechpartner wird tronet ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuübenjeweils anderen Vertragspartei nicht gestattet ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)