Common use of Zusammenarbeit Clause in Contracts

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel III) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die Berliner Wasserbetriebe weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin den Berliner Wasserbetrieben beratend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die Berliner Wasserbetriebe über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der Berliner Wasserbetriebe durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe bei der Entwicklung und Realisierung neuer Dienstleistungs- und Finanzierungsmodelle zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen, mit deren Hilfe zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden können. Dabei wird das Land Berlin konkrete Hilfestellung bei der Ausarbeitung geeigneter technischer und vertraglicher Regelungen leisten und den Berliner Wasserbetriebe bei der Ausschreibung unterstützen. Bei Bedarf berät das Land Berlin darüber hinaus bei der Klärung von Fragen im Rahmen der Umsetzung bzw. bei der Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar- und CO2-Reduzierungspotentiale zu erschließen. Das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung, Klimaschutzvereinbarung

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe Freie Universität Berlin bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel IIIII) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die Berliner Wasserbetriebe Freie Universität Berlin weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin den Berliner Wasserbetrieben beratend der Freien Universität Berlin unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die Berliner Wasserbetriebe Freie Universität Berlin über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der Berliner Wasserbetriebe Freien Universität Berlin durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe bei der Entwicklung und Realisierung neuer Dienstleistungs- und Finanzierungsmodelle zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen, mit deren Hilfe zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden können. Dabei wird das Land Berlin konkrete Hilfestellung bei der Ausarbeitung geeigneter technischer und vertraglicher Regelungen leisten und den Berliner Wasserbetriebe bei der Ausschreibung unterstützen. Bei Bedarf berät das Land Berlin darüber hinaus bei der Klärung von Fragen Die Kooperationspartner vereinbaren – ergänzend zu dem unter Kapitel VII festgelegten allgemeinen jährlichen Austausch – zweijährlich im Rahmen eines Arbeits- und Evaluationsworkshops die Fortschritte der Umsetzung bzwin der Klimaschutzvereinbarung festgelegten Effizienz- und Baumaßnahmen zu erörtern und die Zielerreichung zu bewerten. bei An diesen Treffen nehmen von Seiten der Weiterentwicklung Freien Universität Berlin Vertreter der Dienstleistungsmodellefür Bau und Technik sowie für Nachhaltigkeit und Energie zuständigen Abteilungen und von Seiten des Landes Berlin Vertreter der für Klimaschutz und der für Bauen zuständigen Senatsverwaltungen teil. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar- und CO2-Reduzierungspotentiale CO2- Reduzierungspotenziale zu erschließen. Das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe Freie Universität Berlin werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung, Klimaschutzvereinbarung

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe TU Berlin bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel IIIII) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und -konditionen - konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die Berliner Wasserbetriebe TU Berlin weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin den Berliner Wasserbetrieben beratend der TU Berlin unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die Berliner Wasserbetriebe TU Berlin über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutzpartnern Klimaschutz- partnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der Berliner Wasserbetriebe TU Berlin durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Klimaschutz Umwelt zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe bei der Entwicklung und Realisierung neuer Dienstleistungs- und Finanzierungsmodelle zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen, mit deren Hilfe zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden können. Dabei wird das Land Berlin konkrete Hilfestellung bei der Ausarbeitung geeigneter technischer und vertraglicher Regelungen leisten und den Berliner Wasserbetriebe bei der Ausschreibung unterstützen. Bei Bedarf berät das Land Berlin darüber hinaus bei der Klärung von Fragen im Rahmen der Umsetzung bzw. bei der Weiterentwicklung der Dienstleistungsmodelle. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar- Energiespar - und CO2-Reduzierungspotentiale Reduzierungspotenziale zu erschließen. Das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe TU Berlin werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung, Klimaschutzvereinbarung

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe Charité bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel IIIII) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die Berliner Wasserbetriebe Charité weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin den Berliner Wasserbetrieben beratend der Charité unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Verfügung.‌ Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die Berliner Wasserbetriebe Charité über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der Berliner Wasserbetriebe Charité durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Das Land Berlin wird die Berliner Wasserbetriebe bei der Entwicklung und Realisierung neuer Dienstleistungs- und Finanzierungsmodelle zur Umsetzung von Effizienzmaßnahmen unterstützen, mit deren Hilfe zusätzliche Einsparpotenziale erschlossen werden können. Dabei wird das Land Berlin konkrete Hilfestellung bei der Ausarbeitung geeigneter technischer und vertraglicher Regelungen leisten und den Berliner Wasserbetriebe bei der Ausschreibung unterstützen. Bei Bedarf berät das Land Berlin darüber hinaus bei der Klärung von Fragen Die Kooperationspartner vereinbaren – ergänzend zu dem unter Kapitel VII festgelegten allgemeinen jährlichen Austausch – zweijährlich im Rahmen eines Arbeits- und Evaluationsworkshops die Fortschritte der Umsetzung bzwin der Klimaschutzvereinbarung festgelegten Effizienz- und Baumaßnahmen zu erörtern und die Zielerreichung zu bewerten. bei An diesen Treffen nehmen von Seiten der Weiterentwicklung Charité Vertreter der Dienstleistungsmodelle. für Bau und Technik sowie für Nachhaltigkeit und Energie zuständigen Abteilungen und von Seiten des Landes Berlin Vertreter der für Klimaschutz, der für Wissenschaft und der für Bauen zuständigen Senatsverwaltungen teil.‌ Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar- und CO2-Reduzierungspotentiale CO2­ Reduzierungspotenziale zu erschließen. Das Land Berlin und die Berliner Wasserbetriebe Charité werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: Klimaschutzvereinbarung