Common use of Zusammenarbeit Clause in Contracts

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die TU Berlin bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel II) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und - konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die TU Berlin weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der TU Berlin unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die TU Berlin über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutz- partnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der TU Berlin durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar - und CO2-Reduzierungspotenziale zu erschließen. Land Berlin und TU Berlin werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: www.berlin.de, www.static.tu.berlin

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die TU landeseigene Grün Berlin GmbH bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel II) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und - konditionen -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die TU Grün Berlin weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der TU Grün Berlin unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung Be- richterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die TU Grün Berlin über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien In- formationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen Rah- men geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutz- partnern Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der TU Grün Berlin durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Umwelt Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar - Energiespar- und CO2-Reduzierungspotenziale zu erschließen. Land Berlin und TU Grün Berlin werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen ge- meinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: gruen-berlin.de

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die TU Humboldt-Universität zu Berlin bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel II) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und - konditionen -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die TU Humboldt-Universität zu Berlin weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der TU Humboldt-Universität zu Berlin unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die TU Humboldt-Universität zu Berlin über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutz- partnern Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der TU Humboldt-Universität zu Berlin durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Umwelt Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar - Energiespar- und CO2-Reduzierungspotenziale zu erschließen. Land Berlin und TU die Humboldt-Universität zu Berlin werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: www.berlin.de

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die TU Berlin ALBA Group bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel II) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und - konditionen -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die TU Berlin ALBA Group weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der TU Berlin ALBA Group unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die TU Berlin ALBA Group über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes und Ressourcenschutz informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutz- partnern Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte Klimaschutz- und Ressourcenschutzprojekte der TU Berlin ALBA Group durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Umwelt Klimaschutz und Ressourcenschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. So werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit die im Abfallwirtschaftskonzept 2020-2030 festgelegten Ziele aktiv unterstützt. Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar - Energiespar- und CO2-Reduzierungspotenziale sowie Ressourceneinsparungen zu erschließen. Das Land Berlin und TU Berlin die ALBA Group werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: www.berlin.de

Zusammenarbeit. Das Land Berlin wird die TU Berlin Charité bei der Erreichung der vereinbarten Ziele (siehe Kapitel II) und der Umsetzung der dazu geplanten Maßnahmen (siehe Kapitel IV bzw. Anlage 2) im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen. Dazu wird das Land Berlin insbesondere vorhandene Informationen zu Fördermitteln und - konditionen -konditionen der EU, des Bundes, des Landes Berlin und weiterer Institutionen an die TU Berlin Charité weiterleiten. Sofern erforderlich, steht das Land Berlin der TU Berlin Charité unterstützend bei der Antragstellung von landesspezifischen und europäischen Fördermitteln sowie bei der Berichterstattung über die Verwendung der Fördermittel zur Verfügung. Verfügung.‌ Im Rahmen der Zusammenarbeit wird das Land Berlin die TU Berlin Charité über relevante neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Klimaschutzes informieren und ggf. vorhandene Informationsmaterialien zur Verfügung stellen. Im Kontext der vom Land Berlin abgeschlossenen Klimaschutzvereinbarungen wird im Rahmen geeigneter Arbeitskreise ein Forum für den Austausch mit anderen Klimaschutz- partnern Klimaschutzpartnern angeboten. Darüber hinaus wird das Land Berlin vorbildliche Klimaschutzprojekte der TU Berlin Charité durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit z.B. durch Darstellung auf der Internetseite der für Umwelt Klimaschutz zuständigen Senatsverwaltung würdigen. Die Kooperationspartner vereinbaren – ergänzend zu dem unter Kapitel VII festgelegten allgemeinen jährlichen Austausch – zweijährlich im Rahmen eines Arbeits- und Evaluationsworkshops die Fortschritte der in der Klimaschutzvereinbarung festgelegten Effizienz- und Baumaßnahmen zu erörtern und die Zielerreichung zu bewerten. An diesen Treffen nehmen von Seiten der Charité Vertreter der für Bau und Technik sowie für Nachhaltigkeit und Energie zuständigen Abteilungen und von Seiten des Landes Berlin Vertreter der für Klimaschutz, der für Wissenschaft und der für Bauen zuständigen Senatsverwaltungen teil.‌ Zudem werden beide Kooperationspartner über die Laufzeit der vorliegenden Vereinbarung im Kontext zukünftiger gesetzlicher, technischer oder sonstiger relevanter Entwicklungen nach neuen Lösungswegen suchen, um weitere Energiespar - Energiespar- und CO2-CO2­ Reduzierungspotenziale zu erschließen. Das Land Berlin und TU Berlin Charité werden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Förderung der gemeinsamen Interessen intensiv, vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammenarbeiten.

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Samples: www.berlin.de