Common use of Zusammenarbeit Clause in Contracts

Zusammenarbeit. 4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der anderen Partei unverzüglich gegenseitig. 4.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TLS unverzüglich mitzuteilen. 4.3 Die Parteien nennen auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. 4.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusammenarbeit. 4.1 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen zusam- men und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der anderen Partei des an- deren unverzüglich gegenseitig. 4.2 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TLS MÜNSMEDIA unverzüglich mitzuteilen. 4.3 1.3 Die Parteien Vertragsparteien nennen auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei einen Ansprechpartner einander An- sprechpartner und dessen deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. 4.4 1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung Mittei- lung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner Ansprechpart- ner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmenentgegenzuneh- men. 4.5 1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusammenarbeit. 4.1 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der des anderen Partei unverzüglich gegenseitig. 4.2 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TLS der avito Markendialog unverzüglich mitzuteilen. 4.3 1.3 Die Parteien Vertragsparteien nennen auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei einen einander Ansprechpartner und dessen deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. 4.4 1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4.5 1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zusammenarbeit. 4.1 2.1 Die Parteien (Auftraggeber und die Agentur) arbeiten vertrauensvoll vertrauens- voll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten ver- einbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der Vorgehens- weise des anderen Partei unverzüglich gegenseitig. 4.2 2.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaftfeh- lerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TLS der Agentur unverzüglich mitzuteilenmitzu- teilen. 4.3 Die Parteien nennen auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. 4.4 Veränderungen 2.3 Änderungen in den benannten Personen der Ansprechpartner oder deren Stellvertreter haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilenschriftlich mitzu- teilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung dieser Mitteilungen gelten die zuvor benannten genannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4.5 2.4 Die Vertragspartner und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen Abständen, die gemeinsam schriftlich festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der VertragsdurchführungVertragsdurch- führung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages Ver- trages eingreifen zu können.

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Samples: General Terms and Conditions

Zusammenarbeit. 4.1 2.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise der des anderen Partei unverzüglich gegenseitig. 4.2 2.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen TLS CO-AGENCY unverzüglich mitzuteilen. 4.3 2.3 Die Parteien Vertragsparteien nennen auf Wunsch der jeweils anderen Vertragspartei einen einander Ansprechpartner und dessen deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. 4.4 2.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. 4.5 2.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen regelmässigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)