Common use of Zusammenarbeit Clause in Contracts

Zusammenarbeit. 4.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.

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Zusammenarbeit. 4.1. 4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine VertragsparteiPartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen VertragsparteiPartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten interes- sengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen Bestimmun- gen über LeistungsänderungenLeistungsänderungen (vgl. Ziff. 7), zu erreichen.

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