Common use of Änderungen Clause in Contracts

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- geboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.varengold.de, www.oberbank.de, www.oyakankerbank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de, b2b.dab-bank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.. § 2 Bankgeheimnis und Bankauskunft

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Samples: www.fidor.de, www.fidor.de, www.fidor.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Son- derbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei 2 Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen Rah- men der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommuni- kationsweg vereinbart (zum Beispiel z.B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ableh- nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirksam- werdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen Ände- rungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungenz.B. Über- weisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders beson- ders hinweisen.

Appears in 4 contracts

Samples: www.consorsbank.de, www.consorsbank.de, www.consorsbank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden grundsätzlich nur elektronisch spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen schriftlichen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege in Textform angeboten werden. In diesem Fall werden dem Kunden die Versandkosten gemäß dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.weltsparen.de, konto.biw-bank.de, konto.biw-bank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.. Kontoführung

Appears in 3 contracts

Samples: www.raiba-bw.de, www.volksbank-ulm-biberach.de, www.raiba-mittenwald.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen vorgeschlage- nen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen elek- tronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnenableh- nen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ableh- nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiens- ten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.hoernerbank.de, www.bankhaus-mayer.de, www.raiba-moetzingen.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.. (2)

Appears in 3 contracts

Samples: www.raiba-bw.de, www.volksbank-ulm-biberach.de, www.raiba-mittenwald.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen Änderun- gen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel ÜberweisungsbedingungenÜberweisungs- bedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders beson- ders hinweisen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.akf.de, resale.akf.de, resale.akf.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.vr-genobank.de, www.raiba-wallgau-kruen.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen vor- geschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.zinspilot.de, www.zinspilot.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.caceis.com, www.caceis.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kom- munikationsweg vereinbart (zum Beispiel z.B. das Online-Banking), können die Änderungen Änderun- gen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Ände- rungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder Wirksamwerdens entwe- der zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilter- teilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi- gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung Ände- rung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders be sonders hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Online Kontoeröffnungsantrag, app.gerd-kommer-capital.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt an- gezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.volksbank-pirna.de, www.ethikbank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- geboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. hinweisen.‌ Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.hinweisen.‌

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Samples: www.jura.uni-mannheim.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektroni- schen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen Ände- rungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel ÜberweisungsbedingungenÜber- weisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: b2b.dab-bank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden Kunden, der kein Verbraucher ist, spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde Kunde, der kein Verbraucher ist, mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde Kunde, der kein Verbraucher ist, kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden Kunden, der kein Verbraucher ist, gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Kunden, der kein Verbraucher ist, Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- Wirksam-werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: assets.website-files.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen vor- geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangebo- ten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen zustim- men oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Ge- nehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmen- vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisenhin- weisen.

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Samples: www.bankhaus-obotritia.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommu- nikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi- gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Zeit- punkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: autohaus-angerer.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.caceis.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.. § 2 Bankgeheimnis und Bankauskunft

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Samples: www.fidor.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen zustim- men oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zah- lungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.merckfinck.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z.B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.fidor.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt Zeit- punkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommunika- tionsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi- gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung Ände- rung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: czyborra.com

Änderungen. Künftige Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen besonderen Bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen elektro- nischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-z. B. Postbank Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten an- geboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen Än- derungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders beson- ders hinweisen.. ...

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Samples: www.gemeinschaftskonto.org

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht Kündigungs- recht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.. § 2 Bankgeheimnis und Bankauskunft

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Samples: www.fidor.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdienste- rahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.ikb.de

Änderungen. Die Bank wird den Kunden, über Änderungen dieser der Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen informieren. Diese Änderungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: dskvg.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonder- bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommunikati- onsweg vereinbart (zum Beispiel z.B. das Online-Banking), können die Änderungen Ände- rungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zah- lungsdiensten (zum Beispiel z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiens- terahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kosten- frei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.consorsbank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenText- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Online Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirk- samwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung Zu- stimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmigungswir- kung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenver- trag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: corporates.db.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden grundsätzlich nur elektronisch spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen schriftlichen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking)vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege in Textform angeboten werden. In diesem Fall werden dem Kunden die Versandkosten gemäß dem jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis berechnet. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.degiro.ch

Änderungen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einlagen- geschäft Business) und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommu- nikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: web.gefa-bank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Ge- schäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart ver- einbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen Änderun- gen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Ihres Wirk- samwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung Zustim- mung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: bisonapp.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Online- Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: btv-bank.de

Änderungen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Einlagengeschäft Business) und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorgeschlage- nen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.gefa-bank.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z.B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z.B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen Ände- rungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.sikb.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbe- dingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenText- form angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommunikations- weg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Zeit- punkt Ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnenab- lehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Ge- nehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders beson- ders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zah- lungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angebotenange- boten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungs- diensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem ih- rem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.weltsparen.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.fondshafen.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonder­ bedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommunikati­ onsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingOnline­Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders be­ sonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zah­ lungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angebotenange­ boten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungs­ diensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.hauck-aufhaeuser.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank ING im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-BankingInternetbanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege Weg angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirk- samwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmigungs- wirkung wird ihn die Bank ING in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Kun- den Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungenz. B. Überweisungsbedin- gungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdienste- rahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank ING in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: w7consulting.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungenz. B. Überwei- sungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdien- sterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen Änderun- gen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.fonds-super-markt.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel z. B. Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.cashpresso.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- Sonderbedin­ gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- an­ geboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- Geschäfts­ beziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-BankingOnline­Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Ände­ rungen vor dem vorgeschlagenen vor­geschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- Wirksamwer­ dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung Ableh­ nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirksamwer­ dens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi­gungswir­ kung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- Zahlungs­ diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- Zahlungsdiensterah­ menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwer­ dens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders beson­ ders hinweisen.

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Samples: www.ikb.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg Kommu- nikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders be- sonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdiensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: company-services.de

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingun- gen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel das Online-Banking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirk- samwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung Genehmi- gungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten Zahlungsdien- sten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag Zahlungsdiensterahmenvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwerdens der Änderungen Änderun- gen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: pic.bankofchina.com

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen Sonderbedingungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart (zum Beispiel z. B. das Online-BankingBanking oder den elektronischen Postversand), können die Änderungen auch auf diesem Wege Weg angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen Ände- rungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens Wirksamwer- dens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden Im Falle einer solchen beabsichtig- ten Änderung dieser Geschäftsbedingungen oder der Sonderbedingungen hat der Kunde das Recht die Geschäftsverbindung vor dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von Inkrafttreten der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderungen auch kostenlos fristlos und kostenfrei schriftlich zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht diese Kündigungsmöglichkeit wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: www.machmehr.at

Änderungen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedin- gungen werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform an- gebotenangeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäfts- beziehung Ge- schäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart ver- einbart (zum Beispiel das Online-BankingOnlinebanking), können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwer- dens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen von Bedingungen zu Zahlungs- diensten (zum Beispiel Überweisungsbedingungen) angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Zahlungsdiensterah- menvertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksam- werdens Wirksamwer- dens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders be- sonders hinweisen.

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Samples: www.pfandbriefbank.com