Common use of Änderungen Clause in Contracts

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform bis zum 20. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats in Textform mitzuteilen. Bei Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gung.

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Samples: Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen, Tarifbestimmungen

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 14.1 Die von Audatex AUTOonline angegebenen oder mit Audatex AUTOonline vereinbarten Preise basieren auf den Löhnen und sonstigen Kosten am 1. eines Kalendermonats möglichOktober des Jahres vor Vertragsschluss. Audatex AUTOonline ist berechtigt, die Preise während der Laufzeit der Vereinbarung jährlich jeweils auf den 1. Januar angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem vorangegangenen 1. Oktober und dem 1. Oktober davor Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostensteigerungen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Dies wird Audatex AUTOonline dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Zum Nachweis von Lohnkostensteigerungen und einer entsprechenden Anpassung der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche Preise genügt der entsprechende Anstieg des Lohnkostenindex der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx). 14.2 Audatex AUTOonline hat außerdem das Recht, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn Audatex AUTOonline nach Vertragsschluss ihre Leistungen nachweisbar wesentlich verbessert. 14.3 Audatex AUTOonline wird dem Kunden jede Preiserhöhung schriftlich oder in Textform mitteilen. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge, Software-Pflegeverträge) hat die Mitteilung der Preiserhöhung gemäß dieser Ziffer 14 zur Folge, dass das erhöhte Entgelt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang dieser Mitteilung fällig wird. Dem Kunden steht das Recht zu, den Vertrag mit Audatex AUTOonline bis zum 20Ende des nächsten Monats nach Zugang der Mitteilung per Ende des übernächsten Monats außerordentlich zu kündigen; in diesem Fall bleibt das Entgelt bis zur Beendigung des Vertrags unverändert. 14.4 Audatex AUTOonline ist berechtigt, die in diesen AGB oder in einem separaten SLA vereinbarten Service Levels, den Inhalt der von ihr angebotenen Online-Datenbanken sowie alle Basisleistungen und Zusatzleistungen der Plattformen zu ändern, insbesondere regelmäßig zu aktualisieren, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird und wesentliche Vertragspflichten unberührt bleiben. 14.5 Audatex AUTOonline ist befugt diese AGB jederzeit zu ändern. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats Änderungen werden von Audatex AUTOonline mindestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitzuteilenübermittelt. Bei Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich angezeigt hat. Audatex AUTOonline wird den Kunden auf diese Genehmigungswirkung in ihrem Angebot besonders hinweisen. 14.6 Im Übrigen ist Audatex AUTOonline bei Dauerschuldverhältnissen unabhängig von Xxxxxx A.14.1 bis A.14.4 berechtigt, die Bedingungen des Dauerschuldverhältnisses einschließlich der in einem separaten SLA vereinbarten Service Levels jederzeit zu ändern. Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung werden von Audatex AUTOonline mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisikoübermittelt. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch Zustimmung des Kunden vorgenommenen Änderungengilt als erteilt, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültigWirksamwerdens angezeigt hat. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird Audatex AUTOonline wird den Kunden auf diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungGenehmigungswirkung in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Änderungen. Folgende Änderungen im Abonnement des vorstehenden Vertrages werden vereinbart: Diese Änderung ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Änderung dieses Vertrages ist anerkannt und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen unter der Nr. Siegel Unterschrift am Der Ausbildungsbetrieb hat unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, spätestens vor Beginn der Ausbildung, die Eintragung in das Verzeichnis der Berufs- ausbildungsverhältnisse zu beantragen. Hierfür sind zum sämtliche Ausfertigungen des Vertrages, die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 JArbSchG und das letzte Schulzeugnis (Kopie) beizufügen. Das Gleiche gilt bei wesentlichen Änderungen des Vertragsinhaltes (z. B. Verlängerung der Ausbildungsdauer, vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses). Die bestätigten Ausfertigungen des Vertrages für den Auszubildenden und dem gesetzlichen Vertreter sind den Adressaten unverzüglich auszuhändigen. Hinweis: Die Erhebung der Daten erfolgt auf Grund der §§ 34, 35, 36 und 88 BBiG StMELF – A3/47.3b/06.2021 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und e) DSGVO und Art. 4 Abs. 1 BayDSG. 1. eines Kalendermonats möglichDie Ausbildungszeit richtet sich nach der Ausbildungsordnung. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Wird die Ausbildung um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen, wenn so verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche Unterbrechung. 2. Besteht die/der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so 3. Besteht die/der Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr/sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederho- lungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Die/Der Ausbildende verpflichtet sich, 1. (Ausbildungsziel) dafür zu sorgen, dass der/dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles nach der Ausbildungsordnung erforder- lich sind, und die Berufsausbildung nach den beigefügten Angaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufs so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in Textform bis der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 2. (Ausbilder) selbst auszubilden oder eine/n persönlich und fachlich geeignete/n Ausbilder/in ausdrück- lich damit zu beauftragen; 3. (Ausbildungsordnung) der/dem Auszubildenden vor Beginn die Ausbildungsordnung kostenlos auszuhändigen; 4. (Ausbildungsmittel) der/dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten und zum 20Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind; 5. des Vormonats (Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung) die/den Auszubildende/n zum Besuch der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibtBerufsschule und von überbetrieblichen Aus- bildungsmaßnahmen (siehe Abschnitt F) anzuhalten und freizustellen; 6. Jede Änderung des Namens oder (Ausbildungsnachweis) der/dem Auszubildenden vor Ausbildungsbeginn den Ausbildungsnachweis für die Berufs- ausbildung kostenlos zur Verfügung zu stellen und die ordnungsgemäße Führung durch regelmäßige Abzeichnung zu überwachen; 7. (Ausbildungsbezogene Tätigkeiten) der/dem Auszubildenden nur Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren/seinen körperlichen Kräften angemessen sind; 8. (Sorgepflicht) dafür zu sorgen, dass die/der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats in Textform mitzuteilenAuszubildende charakterlich gefördert sowie sittlich und körperlich nicht gefährdet wird. Bei Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft der/des Ausbildenden ist der/dem Auszubildenden angemessene Unterkunft und Verpflegung, bei Erkrankung die erforderliche Pflege zu gewähren, sofern nicht die Überführung in ein Krankenhaus erforderlich ist. Die/Der Erziehungsberechtigte oder Sorgeberechtigte ist von der Erkrankung zu benachrichtigen; 9. (Ärztliche Untersuchungen) von der/dem jugendlichen Auszubildenden sich eine Bescheinigung gemäß §§ 32,33 Jugendarbeitsschutzgesetz darüber vorlegen zu lassen, dass dieser a) vor der Aufnahme der Ausbildung untersucht (Bescheinigung nicht älter als 14 Monate) und b) vor Ablauf des ersten (betrieblichen) Ausbildungsjahres nachuntersucht worden ist; 10. (Eintragungsantrag) unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen und unverzüglich die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle unter Beifügung der Vertragsniederschriften zu beantragen. Entsprechendes gilt bei späteren Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegenwesentlichen Vertragsinhaltes. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisikojugendlichen Auszubildenden ist außerdem die ärztliche Bescheinigung über die Erst- untersuchung gemäß § 32 JArbSchG beizufügen. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist Gebühr für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung Eintragung des Berufsausbildungsvertrages trägt die/der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gung.Ausbildende;

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Samples: Berufsausbildungsvertrag, Berufsausbildungsvertrag

Änderungen. (1) Bei Änderungen, welche die Daten auf dem Chip betreffen, muss die Trägerkarte zur Durchführung der Änderung beim Vertrags- verkehrsunternehmen vorgelegt werden, d. h. • bei allen Änderungen im Abonnement der Fahrtrelation bzw. des Gel- tungsbereichs. • bei Schulwechseln und bei Änderungen des Namens und Geburtsdatums. Änderungen der Bankverbindung und der Adresse können ohne Chipkartenvorlage durchgeführt werden. (2) Änderungswünsche, die den Abonnementpreis beeinflussen, sind dem Vertragsverkehrsunternehmen bis spätestens zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform bis zum 2010. des Vormonats mit Zustimmung der VRB-Abo-Zentrale kontoführenden Person bekannt gibtzu geben. Jede Einer besonderen Änderung des Namens der Einzugsermächtigung bedarf es nicht. In den vom Vertragsverkehrsunternehmen be- kannt gegebenen unternehmenseigenen Verkaufsstellen oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats in Textform mitzuteilenjeweiligen Verwaltung werden die Änderungen vorgenommen. Bei Änderungen des Xxxxxx oder schriftlich eingereichten Änderungswünschen mit Auswirkun- gen auf die im Chip abgespeicherten Daten wird der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig Ratenkauf- vertragspartner vom Vertragsverkehrsunternehmen eine neue Einzugsermächtigung Trägerkarte mit den geänderten Daten auf dem Postweg zuge- sandt. (3) Die alte Trägerkarte ist unverzüglich nach Erhalt der neuen Trä- gerkarte dem Vertragsverkehrsunternehmen vor Ort oder auf dem Postweg per Einschreiben vorzulegen. Eventuelle Verluste auf postalischem Weg hat der Ratenkaufvertragspartner zu ver- antworten und die entsprechenden Kosten pro Ticket in Textform vor- zulegenHöhe von 10 € zu tragen. Zur Änderung Wird die alte Trägerkarte nicht unverzüglich nach Erhalt der Personalien des Abonnenten - außer neuen Trägerkarte beim Vertragsverkehrsunterneh- men eingereicht, fällt ein Betrag von 10 € an. Dieser Betrag in Höhe von 10 € wird ebenfalls erhoben, wenn sich die Trägerkarte in keinem für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichenVertragsverkehrsunternehmen wieder verwert- baren Zustand befindet. Nicht wieder verwertbar sind z.B. ge- knickte, gültigen Abo- karten bei gelochte, getackerte, gestanzte, zerschnittene, von Drit- ten beschriftete oder stark verschmutzte Trägerkarten. Das auf der VRB-Abo-Zentrale vorliegenalten Trägerkarte vermerkte elektronische Ticket wird vom Vertragsverkehrsunternehmen in den Kundendateien gesperrt und darf nicht mehr zur Fahrt benutzt werden. Bei Übersendung trägt Weiterhin wird an die zentrale Sperrlistenverwaltung der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten VRS GmbH ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungentspre- chender Vermerk weitergeleitet.

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Samples: VRS Gemeinschaftstarif

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform bis zum 20. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der AbonnementVRB-Zent- rale Abo-Zentrale bis zum 25. des Vormonats in Textform mitzuteilen. Bei Änderungen Ände- rungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegenvorzu- legen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf dem Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Service-Center Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gung.

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Samples: Tarifbestimmungen

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats Kalen- dermonats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform Änderungs- wünsche schriftlich bis zum 2015. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale Abozentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats in Textform Zentrale unverzüg- lich schriftlich mitzuteilen. Bei Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegenvorzulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten Abokarten bei der VRB-Abo-Zentrale Abozentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den werden dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen ÄnderungenÄnde- rungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages Abonnement- vertrages oder die bei vorheri- gen vorherigen Änderungen übergebenen überge- benen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten genutzte Monatskar- ten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten Inkrafttreten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale Abozentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten Kar- ten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg Postweg trägt der Kunde das Risiko des VerlustesVerlus- tes. Als Rückgabeda- tum Rückgabedatum gilt dann das Datum des PoststempelsPost- stempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungVerfügung.

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Samples: Tarifbestimmungen

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats Kalendermo- nats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform bis zum 2015. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats Abonnement- Zentrale unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bei Änderungen Änderun- gen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den werden dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund auf- grund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen vorherigen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte genutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten Inkrafttreten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegenvorlie- gen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen zurückgege- benen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg Postweg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum Rück- gabedatum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige An- zeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungVerfügung.

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Samples: Tarifbestimmungen

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche Sollen die Bedingungen in Textform bis zum 20. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats in Textform mitzuteilen. Bei Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordernTeil A gemäß dieser Ziffer ab- geändert werden, werden die aufgrund Änderungen dem Un- ternehmen spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Das Unternehmen kann den Än- derungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder zustimmen oder sie ableh- nen. Die Zustimmung des ursprünglichen Abonnementvertrages Unternehmens gilt als erteilt, wenn es seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderun- gen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Xxxxxxx das Unternehmen in ihrem Angebot be- sonders hinweisen. Die vorstehende Regelung findet auch Anwendung für die Änderung von Entgelten. Edenred ist berechtigt, die Bedingungen in Teil A ein- seitig zu ändern, wenn und soweit dies durch eine Än- derung des Gesetzeslage oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der eine Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegenVerwaltungspraxis einer Behörde oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung notwendig ist. Wird diese Frist versäumt, Edenred wird das Unternehmen vorab über die an- stehenden Änderungen informieren.  17. Steuer- und arbeitsrechtliche Be- handlung der Karten Die Klärung der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Behandlung der Karte obliegt dem Unternehmen. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch Xxxxxxx ist ausgeschlossen.  18. Schutzrechte Dritter Werden vom Unternehmen für die Karte oder sonstige Waren z. B. Zeichnungen, Muster oder andere Vorla- gen zur Verfügung gestellt, so trifft das Unternehmen die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Schutz- rechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der Vorlagen des Unternehmens zu einer Verletzung von Schutzrechten (z. X. Xxxxxx) Dritter, so verpflichtet sich das Unternehmen, Xxxxxxx von allen Schadens- ersatzansprüchen freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.  19. Einsatzmöglichkeiten der Karten Die Karte kann ausschließlich bei den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Edenred und dem Unternehmen vereinbarten Händlern in einem be- stimmten Einsatzgebiet innerhalb von festgelegten zweistelligen Postleitzahlbezirken auf Grundlage von Akzeptanzverträgen mit den Händlern eingesetzt wer- den und ist entsprechend technisch beschränkt. Eden- red ist nicht zurückgegebenen Karten zur fortgesetzten Zusammenarbeit mit einem bestimmten Händler verpflichtet. Xxxxxxxx ein weiterer Monatsbeitrag bisheriger Händler aus dem Verbundsystem aus, so können weder das Unternehmen noch der Kartennut- zer hieraus Ansprüche herleiten. Xxxxxxx behält sich vor, jederzeit neue Händler aufzunehmen. Darüber hinaus ist Xxxxxxx berechtigt, das Einsatzgebiet zu zahlenän- dern, soweit dies aus rechtlichen (insbesondere steuer- rechtlichen) Gründen erforderlich ist. Bei Einsendung Die Karte kann ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen genutzt werden. Nicht zulässig ist die Nutzung der noch Karte für den direkten oder indirekten Bezug von Geld. Die Karte darf insbesondere nicht genutzten Karten ein- gesetzt werden für den Erwerb von E-Geld-Produkten oder für den Erwerb von Kryptowährungen. Ferner kann die Karte nicht eingesetzt werden für Auszahlun- gen von Bargeld am Geldautomaten oder an Kassen von Kreditinstituten oder anderen bargeldauszahlen- den Stellen sowie im Rahmen von Cashback-Systemen und Online-Bezahlsystemen sowie für den Geldver- sand zugunsten bzw. zulasten der Karte. Eine Verwen- dung der Karte zum Erwerb von Reiseschecks oder Devisen, zum Begleichen von Kreditkartensalden, zum Tilgen von Überziehungen oder Darlehen, zum Beglei- chen von Mitgliedsbeiträgen oder für Abbuchungsauf- träge ist nicht möglich. Die Karte verfügt ausdrücklich über keine IBAN.  20. Adress- und Bonitätsprüfung Wir übermitteln im Rahmen dieses Vertragsverhältnis- ses erhobene personenbezogene Daten über die Be- antragung, die Durchführung und Bedingung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertrags- gemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die CRIF Bürgel GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxx- chen. Rechtsgrundlage dieser Übereinstimmung sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Arti- kel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen unse- res Unternehmens oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz personen- bezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Daten- austausch mit der CRIFBÜRGEL dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwür- digkeitsprüfungen von Kunden (§505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die CRIFBÜRGEL verar- beitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Ver- tragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäi- schen Kommission besteht) Informationen unter ande- rem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der CRIFBÜRGEL können dem Post- weg trägt CRIFBÜR- GEL-Informationsblatt entnommen oder online unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx eingesehen wer- den.  21. Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmen und Edenred gemäß diesem Teil A unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  22. Schriftform Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Kunde das Risiko Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungSchriftformerfordernisses.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Änderungen. Änderungen Es wurden folgende Punkte gegenüber dem laufenden Rahmenvertrag geändert: Auf Hinweis des Rechnungshofs in seinem Schreiben vom 22.08.2013 werden im Abonnement sind zum 1Rahmenvertrag in Übereinstimmung mit § 6 Abs. eines Kalendermonats möglich3 StudWG nur die konsumtiven Zuschüsse des Landes genannt, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform bis zum 20. des Vormonats der VRBaber nicht mehr die investiven Mittel, die Mittel zur BAföG-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats in Textform mitzuteilen. Bei Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer Durchführung, für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichenISB oder die Integrationshilfen für Studierende mit Be- hinderung (§ 3 des Rahmenvertragsentwurfs). Ebenfalls im Hinblick auf die Monita des Rechnungshofs werden erstmals bei den Leistungen des Studentenwerks, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegendenen dies möglich ist, Kennziffern genannt. Bei Übersendung trägt der Abonnent das VerlustrisikoDies betrifft die Bereiche Speisebetriebe, Wohnplätze und Kinderbetreuung; die ge- nannten Kennziffern stellen den aktuellen Stand dar (§ 1 Abs. 1 des Rahmenver- tragsentwurfs). Die Begriffe „Leistungen“ oder „Verpflichtungen“ des Studentenwerks und des Lan- des werden durchgehend durch den Begriff „Aufgaben“ ersetzt, da deutlich gemacht werden soll, dass es sich bei dem Rahmenvertrag, der die Gewährung von Zuschüs- sen des Landes an das Studentenwerk Berlin zur Aufgabenerfüllung nicht um ein umsatzsteuerrechtlich relevantes Leistungsaustauschverhältnis handelt. Da wie oben unter I. dargelegt der Umgang des Studentenwerks mit den Landesmit- teln optimiert wurde, ist eine erneute Erwähnung im neuen Abokarten Rahmenvertrag nicht er- forderlich. In § 3 Abs. 5 des Rahmenvertragsentwurfs ist lediglich die seit 2013 geüb- te Praxis nun ausdrücklich geregelt, dass das Studentenwerk den konsumtiven Zu- schuss erst am Ende eines jeden Kalenderjahrs abruft, es sei denn, es entsteht ein begründeter Bedarf des Studentenwerks an einem vorherigen Abruf. Ferner werden die Sonderposten des Studentenwerks, die auch aus dem konsumtiven Zuschuss gespeist werden, mit einer Maximalsumme aufgenommen, § 5 Abs. 6 des Rahmen- vertragsentwurfs. Auch andere Punkte, die auf anderem Wege erledigt werden oder nicht mehr ver- folgt werden sollen, wie die Versorgung der Brandenburger Studierenden in den Ber- liner Mensen oder die Bereitstellung von Schulessen durch das Studentenwerk wer- den nicht mehr aufgeführt. Für Letzteres wäre nach Ansicht des Rechnungshofs oh- nehin ein ausdrücklicher gesetzlicher Auftrag erforderlich. Die Vorgabe aus dem Abonnenten Senatsbeschluss vom 28.07.2015 zum studentischen Woh- nen, dass das Studentenwerk Verdichtungsmöglichkeiten überprüfen soll und weite- re Grundstücke, deren Übertragung in das Fachverwaltung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beantragt wurde, auf Postweg übersandtihre Verwendbarkeit für stu- dentisches Wohnen überprüfen soll, wurde übernommen, mit Verweis darauf, dass dies unter Finanzierungsvorbehalt steht (§ 2 des Rahmenvertragsentwurfs). Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen ÄnderungenInsgesamt wurde der Rahmenvertrag gestrafft und handhabbarer gemacht; so wurde z. B. die Präambel gestrichen, die eine Neuausstellung ohnehin in der Karte erfordernAllgemeinen Zielsetzung noch ein- mal dargestellt wurde Neu aufgenommen wurde ein beihilferechtlicher Vorbehalt (§ 9 des Rahmenver- tragsentwurfs). Derzeit gibt es Hinweise von Rechnungshöfen der Länder, dass die Landeszuschüsse an Studentenwerke in Deutschland unter beihilferechtlichen As- pekten überprüft werden könnten. Diese Überlegungen werden sowohl von den Län- dern wie vom Deutschen Studentenwerk derzeit intensiv beobachtet. Für den Fall, dass es im Vertragszeitraum zu entsprechenden Vorgaben kommt, sollen die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungbe- troffenen Regelungen im Rahmenvertrag überarbeitet werden.

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Samples: Rahmenvertrag

Änderungen. 5.1 Änderungen der persönlichen Daten – insbesondere auch der Berechtigung der Inanspruchnahme eines Xxx Xxxxxxx/Azubi – sowie Änderungen der Bankverbindung sind dem Verkehrsunterneh- men unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Änderung der Bankverbindung ist ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift vorzulegen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Posteingang) ein, wird der Betrag im Abonnement Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abge- bucht. Für hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchung) haftet der Fahrgast/Kontoinhaber, bei Auseinanderfallen beide gesamtschuldnerisch. 5.2 Änderungen des Geltungsbereichs sind zum 1. eines Kalendermonats möglich, wenn der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche in Textform bis zum 2010. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibtMonats (Posteingang) für den Folgemonat mitzuteilen. Jede Führen die Änderungen gleichfalls zur Änderung des Namens oder Monatsbetrages, ist VMT-Tarifbestimmungen Anlage F: Vertragsbedingungen Xxx Xxxxxxx/Azubi | Seite 43 der Anschrift neue Monatsbetrag Bestandteil des Abonnenten oder Vertrages und wird ab dem Zeitpunkt des Kontoinhabers Inkrafttretens der Änderung vom Konto abgebucht. Die ursprünglich ausgegebene Abokarte wird mit Inkrafttreten der Änderung ungültig und ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 255. Tag nach Inkrafttreten der Änderung an das Verkehrsunternehmen zurückzugeben. Kommt der Fahrgast dieser Verpflichtung erst später nach, so wird der volle Monatsbetrag für das ursprüngliche Xxx Xxxxxxx/Azubi für den jeweiligen Monat neben dem für das geänderte Xxx Xxxxxxx/Azubi fällig werdenden Monatsbetrag fällig und wird vom Konto abgebucht. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem das bereits ausgegebene ursprüngliche Xxx Xxxxxxx/Xxxxx zeitlich seine Gültigkeit verliert. Das neue Xxx Xxxxxxx/Xxxxx wird dem Fahrgast per Post bis zum Ende des Vormonats in Textform mitzuteilen. Bei Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisiko. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch des Kunden vorgenommenen Änderungen, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültig. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten tretens der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungzugestellt.

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Samples: VMT Fahrgastinformation

Änderungen. Änderungen im Abonnement sind zum 14.1 Die von Audatex AUTOonline angegebenen oder mit Audatex AUTOonline vereinbarten Preise basieren auf den Löhnen und sonstigen Kosten am 1. eines Kalendermonats möglichOktober des Jahres vor Vertragsschluss. Audatex AUTOonline ist berechtigt, die Preise während der Laufzeit der Vereinbarung jährlich jeweils auf den 1. Januar angemessen zu erhöhen, wenn zwischen dem vorangegangenen 1. Oktober und dem 1. Oktober davor Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostensteigerungen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Dies wird Audatex AUTOonline dem Kunden auf Verlangen nachweisen. Zum Nachweis von Lohnkostensteigerungen und einer entsprechenden Anpassung der Kunde seine tariflichen Änderungswünsche Preise genügt der entsprechende Anstieg des Lohnkostenindex der Deutschen Bundesbank (xxx.xxxxxxxxxx.xx). 14.2 Audatex AUTOonline hat außerdem das Recht, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn Audatex AUTOonline nach Vertragsschluss ihre Leistungen nachweisbar wesentlich verbessert. 14.3 Audatex AUTOonline wird dem Kunden jede Preiserhöhung schriftlich oder in Textform mitteilen. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverträge, Software- Pflegeverträge) hat die Mitteilung der Preiserhöhung gemäß dieser Ziffer 14 zur Folge, dass das erhöhte Entgelt ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang dieser Mitteilung fällig wird. Dem Kunden steht das Recht zu, den Vertrag mit Audatex AUTOonline bis zum 20Ende des nächsten Monats nach Zugang der Mitteilung per Ende des übernächsten Monats außerordentlich zu kündigen; in diesem Fall bleibt das Entgelt bis zur Beendigung des Vertrags unverändert. 14.4 Audatex AUTOonline ist berechtigt, die in diesen AGB oder in einem separaten SLA vereinbarten Service Levels, den Inhalt der von ihr angebotenen Online- Datenbanken sowie alle Basisleistungen und Zusatzleistungen der Plattformen zu ändern, insbesondere regelmäßig zu aktualisieren, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des Vertrages nicht erheblich beeinträchtigt wird und wesentliche Vertragspflichten unberührt bleiben. 14.5 Audatex AUTOonline ist befugt diese AGB jederzeit zu ändern. des Vormonats der VRB-Abo-Zentrale bekannt gibt. Jede Änderung des Namens oder der Anschrift des Abonnenten oder des Kontoinhabers ist der Abonnement-Zent- rale bis zum 25. des Vormonats Änderungen werden von Audatex AUTOonline mindestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitzuteilenübermittelt. Bei Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich angezeigt hat. Audatex AUTOonline wird den Kunden auf diese Genehmigungswirkung in ihrem Angebot besonders hinweisen. 14.6 Im Übrigen ist Audatex AUTOonline bei Dauerschuldverhältnissen unabhängig von Ziffer A.14.1 bis A.14.4 berechtigt, die Bedingungen des Dauerschuldverhältnisses einschließlich der in einem separaten SLA vereinbarten Service Levels jederzeit zu ändern. Änderungen des Xxxxxx oder der Personalien des Kontoinhabers ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung werden von Audatex AUTOonline mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform vor- zulegen. Zur Änderung der Personalien des Abonnenten - außer für das übertragbare Plus-Abo - müssen alle restlichen, gültigen Abo- karten bei der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Bei Übersendung trägt der Abonnent das Verlustrisikoübermittelt. Die neuen Abokarten wer- den dem Abonnenten auf Postweg übersandt. Mit auf Wunsch Zustimmung des Kunden vorgenommenen Änderungengilt als erteilt, die eine Neuausstellung der Karte erfordern, werden die aufgrund wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des ursprünglichen Abonnementvertrages oder die bei vorheri- gen Änderungen übergebenen Karten ungültigWirksamwerdens angezeigt hat. Noch nicht ge- nutzte Monatskarten des Abonnements müssen bis zum Inkraft- treten der Änderung der VRB-Abo-Zentrale vorliegen. Wird Audatex AUTOonline wird den Kunden auf diese Frist versäumt, ist für die nicht zurückgegebenen Karten ein weiterer Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Einsendung der noch nicht genutzten Karten auf dem Post- weg trägt der Kunde das Risiko des Verlustes. Als Rückgabeda- tum gilt dann das Datum des Poststempels. Zur Anzeige von Veränderungswünschen halten die Vertriebsstellen Vordrucke vor. Vordrucke stehen auch auf xxx.xxx-xxxxxx.xx zur Verfü- gungGenehmigungswirkung in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen