Überprüfung. 1. Wünscht eine Partei die Überprüfung dieses Abkommens, so legt sie der anderen Partei einen begründeten Antrag vor. 2. Die Parteien können den Ausschuss mit der Prüfung des Antrags und – insbeson- dere im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen – der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragen. 3. Die Abkommen, die sich aus den Verhandlungen gemäss Absatz 2 ergeben, bedürfen der Ratifizierung oder Zustimmung durch die Parteien gemäss ihren jewei- ligen Verfahren.
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Samples: Trade Agreement, Trade Agreement, Trade Agreement
Überprüfung. 1. Wünscht eine Partei die Überprüfung dieses Abkommens, so legt sie der anderen Partei einen begründeten Antrag vor.
2. Die Parteien können den Ausschuss mit der Prüfung des Antrags und – insbeson- dere im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen – der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragen.
3. Die Abkommen, die sich aus den Verhandlungen gemäss Absatz 2 ergeben, bedürfen be- dürfen der Ratifizierung oder Zustimmung durch die Parteien gemäss ihren jewei- ligen jeweili- gen Verfahren.
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Samples: Trade Agreement