Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn • eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, • Witterungsniederschläge oder • ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge einer Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder von Witterungsnieder- schlägen die Überflutung verursacht haben.
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Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von des Grund und Boden Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn • eine Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, • Witterungsniederschläge oder • ein Witterungsniederschläge, Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge einer Ausuferung infolge von oberirdischen (stehenden 2. a oder fließenden) Gewässern oder 2. b der Speziellen Bedingungen zur Versicherung von Witterungsnieder- schlägen die Überflutung verursacht haben.Schäden durch Überschwemmung und Rückstau.
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