Common use of Überschwemmung Clause in Contracts

Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden (nicht einzelner Teile z.B. Kellerschächte) des Versiche- rungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn A 5.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, A 5.4.1.2 Witterungsniederschläge oder A 5.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 5.4.1.1 oder A 5.4.1.2 A 5.4.1.4 die Überflutung verursacht haben.

Appears in 3 contracts

Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden (nicht einzelner Teile z.B. Kellerschächte) des Versiche- rungsgrundstücks Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwe- gen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn A 5.4.1.1 6.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, A 5.4.1.2 6.4.1.2 Witterungsniederschläge oder A 5.4.1.3 6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 5.4.1.1 6.4.1.1 oder A 5.4.1.2 A 5.4.1.4 die Überflutung verursacht haben.6.4.1.2

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen, Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen

Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden (nicht einzelner Teile z.B. Kellerschächte) des Versiche- rungsgrundstücks Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn A 5.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließendenfließen- den) Gewässern, A 5.4.1.2 Witterungsniederschläge oder A 5.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A Ziffer 5.4.1.1 oder A 5.4.1.2 A 5.4.1.4 die Überflutung verursacht haben.

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden (nicht einzelner Teile z.B. Kellerschächte) des Versiche- rungsgrundstücks Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwe- gen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn A 5.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, A 5.4.1.2 Witterungsniederschläge oder A 5.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von A 5.4.1.1 oder A 5.4.1.2 A 5.4.1.4 die Überflutung verursacht haben.5.4.1.2

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Samples: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 2022 Wohnflächenmodell)

Überschwemmung. Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden (nicht einzelner Teile z.B. Kellerschächte) des Versiche- rungsgrundstücks Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Dies gilt nur, wenn A 5.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, A 5.4.1.2 Witterungsniederschläge oder A 5.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Nr. A 5.4.1.1 oder Nr. A 5.4.1.2 A 5.4.1.4 die Überflutung verursacht haben.5.4.1.2

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Samples: Wohngebäude Und Glas Versicherung