Änderungen der Vertragsbedingungen Musterklauseln

Änderungen der Vertragsbedingungen. Im Fall von Änderungen dieser AGB schließen wir neue Verträge nur auf der Grundlage der geänderten AGB; bereits geschlossene Verträge bleiben von sol- chen AGB-Änderungen unberührt.
Änderungen der Vertragsbedingungen. 2.1 Bei einer Änderung der von net services zu zahlenden Entgelte für besondere Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste mit anderen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, zu denen net services dem Kun- den Zugang gewährt, kann net services die vom Kunden vertraglich geschul- deten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Er- messen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. Das billige Ermessen ist in der Weise auszuüben, dass net services nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlan- gen. Dies gilt insbesondere für die eventuell vereinbarte Zugangsvermittlung zu Sonderruf nummern (wie z.B. 0900/0137, Inmarsat usw.). Ein Änderungs- recht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertrags- verhältnisses an zwingende Vorgaben des TKG sowie der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG, deren mit dieser im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unterneh- men und anderen maßgeblichen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingen- de regulatorische Umfeld). net services teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es er- forderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht einer gerichtlichen Überprüfung der Änderung auf deren Ange- messenheit zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Änderungen der Vertragsbedingungen. Diese Vertragsbedingungen können von der Ikano Bank in gesetzlich zulässigem Umfang ge- ändert oder ergänzt werden. Änderungen gelten als vom Kunden anerkannt, wenn der Kunde nach Mitteilung nicht innerhalb eines Monats schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird die Ikano Bank den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
Änderungen der Vertragsbedingungen. Soweit in diesem Vertrag bzw. in den Allgemeinen Lieferbedingungen, insbesondere in Ziffer 7, keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, ist die Stadtwerke Neustadt an der Orla GmbH berechtigt, die Vertragsbedingungen anzupassen. Sie wird dem Kunden die Änderung mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen.
Änderungen der Vertragsbedingungen. (1) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den jeweils gültigen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. auf dem Energiewirtschaftsgesetz und der Gasgrundversorgungsverordnung) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen Verwaltungsentscheidungen. Die SWG kann die Regelungen des Erdgasliefervertrages und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für die SWG unzumutbar werden.
Änderungen der Vertragsbedingungen. Die sich aus dem Vertrag und seinen Bestandteilen ergebenden Vertrags- bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbe- dingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, GasGVV, GasNZV, MsbG, MessEG und MessEV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzge- bungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die die SWR nicht veranlasst und auf die sie auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeuten- dem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine in den Vertragsbedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierig- keiten bei der Durchführung des Vertragsverhältnisses entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist die SWR verpflichtet, die Vertragsbedingungen – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zu- mutbaren Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen der Ver- tragsbedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich und werden nur wirksam, wenn die SWR den Kunden rechtzeitig vor dem geplanten Wirksamwerden, in jedem Fall vor Ablauf einer Abrechnungs- periode in Textform über die beabsichtigten Anpassungen unterrichtet. Ändert die SWR die Vertragsbedingungen nach dieser Ziffer einseitig, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündi- gungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von der SWR in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Änderungen der Vertragsbedingungen. Änderungen des Partnervertrages werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sofern der Partner den Änderungen nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe mit E-Mail oder schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Widerspruch gilt zugleich als Kündigung des Partnervertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Änderungen der Vertragsbedingungen. 6.1 mieX behält sich vor, die AGB zu ändern, soweit dies aus triftigem, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarem Grund erforderlich ist und der Kunde durch die Änderung nicht unangemessen benachteiligt wird. Dies ist ins- besondere dann der Fall,
Änderungen der Vertragsbedingungen. Drillisch ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird der Partner unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, sofern der Partner nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung gegenüber Drillisch schriftlich widerspricht.
Änderungen der Vertragsbedingungen. 15.1 Änderungen der Punkte dieser Anfrage für eine CashCard mit hinterlegtem Rahmenkredit sind nur insoweit möglich, als dadurch nicht das Bestehen oder Ausmaß von wechselseitigen Haupt- oder Nebenleistungen sowie insbesondere von vereinbarten Entgelten und Sicherheiten betroffen ist und die Änderungen entweder notwendig sind, um die ordnungsgemäße Vertragsabwicklung weiterhin zu garantieren oder die Vertragsbestimmungen aufgrund geänderter Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung anzupassen sind.