Überprüfung der Grundsätze. Trade Republic überprüft die Ausführungsgrundsätze regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Trade Republic überwacht dabei die Quotierungs- und Ausführungsqualität der Ausführungsplätze, die über die Applikation vom Kunden ausgewählt werden können. Trade Republic nimmt die Überprüfung insbesondere dann vor, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, wodurch sich Änderungsbedarf hinsichtlich der Ausführungsgrundsätze ergeben könnte. Der Kunde kann die jeweils geltenden Aus- führungsgrundsätze in der Applikation einsehen. Diese sind zudem auf der Internetseite abrufbar. Trade Republic wird die geänder- ten Ausführungsgrundsätze auch jeweils in die Postbox des Kunden in der Applikation einstellen und – bei entsprechender Einstel- lung im Menü der Applikation – dem Kunden auch per E-Mail übersenden.
Überprüfung der Grundsätze. Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Handelsplätzen wird von der Verwaltungsgesellschaft jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Zudem wird eine Überprüfung vorgenommen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Handelsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Alpha Diversified 3 Avantgarde Global Bond Fonds Avantgarde Global Equity Fonds CORE Equities DWS (Austria) Vermögensbildungsfonds ERSTE ALPHA 1 ERSTE ALPHA 2 ERSTE BEST OF AMERICA ERSTE BEST OF EUROPE ERSTE BEST OF WORLD ERSTE BOND CHINA ERSTE BOND COMBIRENT ERSTE BOND CORPORATE BB ERSTE BOND CORPORATE PLUS ERSTE BOND DANUBIA ERSTE BOND DOLLAR ERSTE BOND DOLLAR CORPORATE ERSTE BOND EM CORPORATE ERSTE BOND EM CORPORATE IG ERSTE BOND EM CORPORATE IG (EUR) ERSTE BOND EM GOVERNMENT ERSTE BOND EM GOVERNMENT LOCAL ERSTE BOND EURO CORPORATE ERSTE BOND EURO MÜNDELRENT ERSTE BOND EURO RENT ERSTE BOND EURO TREND ERSTE BOND EUROPE HIGH YIELD ERSTE BOND INFLATION LINKED ERSTE BOND INTERNATIONAL ERSTE BOND USA CORPORATE ERSTE BOND USA HIGH YIELD ERSTE D-A-CH Fonds ERSTE EQUITY RESEARCH ERSTE ETHIK AKTIEN GLOBAL ERSTE ETHIK ANLEIHEN ERSTE FAIR INVEST ERSTE FIXED INCOME PLUS ERSTE FUTURE INVEST ERSTE GLOBAL INCOME ERSTE GREEN INVEST ERSTE GREEN INVEST MIX ERSTE MORTGAGE ERSTE PORTFOLIO BOND EUROPE ERSTE REAL ESTATE ERSTE RESERVE CORPORATE ERSTE RESERVE DOLLAR ERSTE RESERVE EURO ERSTE RESERVE EURO PLUS ERSTE RESPONSIBLE BOND ERSTE RESPONSIBLE BOND (CZK) ERSTE RESPONSIBLE BOND EM CORPORATE ERSTE RESPONSIBLE BOND EURO CORPORATE ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL HIGH YIELD ERSTE RESPONSIBLE BOND GLOBAL IMPACT ERSTE RESPONSIBLE RESERVE ERSTE RESPONSIBLE STOCK AMERICA ERSTE RESPONSIBLE STOCK DIVIDEND ERSTE RESPONSIBLE STOCK EUROPE ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL ERSTE RESPONSIBLE STOCK GLOBAL (CZK) ERSTE RESPONSIBLE STOCK JAPAN ERSTE SELECT BOND DYNAMIC ERSTE STOCK ASIA INFRASTRUCTURE ERSTE STOCK ASIA PACIFIC PROPERTY ERSTE STOCK BIOTEC ERSTE STOCK COMMODITIES ERSTE STOCK EM GLOBAL ERSTE STOCK ENVIRONMENT ERSTE STOCK EUROPE PROPERTY ERSTE STOCK GLOBAL ERSTE STOCK ISTANBUL ERSTE STOCK QUALITY ERSTE STOCK TECHNO ERSTE STOCK VALUE ERSTE STOCK VALUE (CZK) ERSTE STOCK VIENNA ERSTE TARGET ERSTE TOTAL RETURN FIXED INCOME ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT FTC Gideon I Global Flexible Strategy Fund Global Flexible Strategy Fund 2 KOMMERZ 13 Merito Dynamic Real Return PIZ BUIN GLOBAL PREMIUM ASSET INVEST PREMIUM SELECT INVEST RT Active Global Trend RT Optimum ...
Überprüfung der Grundsätze. (1) Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Aus- führungsplätzen wird die Bank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung innerhalb einer angemessenen Frist vornehmen, wenn für die Bank erkennbare Anhaltspunkte vorliegen, dass eine wesentliche Veränderung eingetreten ist, die dazu führt, dass an den von den Ausführungsgrundsätzen umfassten Ausführungsplätzen eine Ausführung von Aufträgen nicht mehr gleichbleibend im bestmöglichen Interesse des Kunden gewährleistet ist.
(2) Über wesentliche Änderungen wird die Bank den Kunden informieren. Begründung der Ausführungsgrundsätze, Abschnitt B Begründung der Ausführungs- grundsätze*
Überprüfung der Grundsätze. Die nach diesen Grundsätzen erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen wird die Bank jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Ausführungsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Über wesentliche Änderungen bei der Auswahl von Ausführungsplätzen wird die Bank den Kunden informieren. Die Bank behält sich das Recht vor, wenn es im Interesse des Kunden liegt, auch ohne Weisung des Kunden von der Durchführungspolitik abzuweichen. Allgemein behält sich die Bank das Recht vor, großvolumige Kundenaufträge in Aktien oder aktienähnlichen Wertpapieren über einen Ihrer Intermediäre an einem MTF (Multilaterales Handelssystem) oder außerbörslich auszuführen, wenn dadurch ein besseres oder gleich gutes Ergebnis für den Kunden erreicht wird. Bei unvorhergesehenen Ereignissen (z.B. technischen Problemen jedweder Art) kann die Bank gezwungen sein, andere Arten der Auftragsausführung zu wählen als die in der Durchführungspolitik festgelegten. Auch in diesen Fällen wird die Bank versuchen, das für den Kunden bestmögliche Ergebnis bei der Erbringung der Dienstleistung zu erreichen.
Überprüfung der Grundsätze. Die Raisin Bank überprüft die Grundsätze, die die Weiterleitung von Aufträgen an die Upvest begründen, und die Wirksamkeit der Grundsätze anlassbezogen, mindestens einmal jährlich.
Überprüfung der Grundsätze. Die Ausführungsgrundsätze werden durch die ING regelmäßig, mindes- tens einmal jährlich, überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, welche eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze aufgrund einer Beeinträch- tigung erforderlich machen kann. Daneben wird fortlaufend die Wirk- samkeit der internen Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze, die Qualität der Ausführungen und die Eignung der ausgewählten Handels- partner überprüft. Die Ausführungsgrundsätze können gem. Nr. 1 Abs. 2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ geändert werden.
Überprüfung der Grundsätze. Die S Broker AG & Co. KG überwacht die Wirksamkeit dieser Ausführungsgrund- sätze regelmäßig, mindestens jedoch jährlich und nimmt ggf. Anpassungen vor. Eine Überprüfung und Anpassung der Ausführungsgrundsätze wird die S Broker AG & Co. KG zudem dann vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vor- liegen, dass wesentliche Kriterien, die für einen bestimmten Ausführungsplatz gesprochen haben, keine Gültigkeit mehr besitzen. Daneben wird fortlaufend die Wirksamkeit der internen Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze, die Qualität der Ausführung und die Eignung der ausgewählten Intermediäre überprüft. Über etwaige Änderungen werden wir Sie informieren.
Überprüfung der Grundsätze. Diese Grundsätze zur Auftragsausführung und ihre Einhaltung wird die IKB jährlich überprüfen und regelmäßig überwachen. Zu- dem wird die IKB eine Überprüfung vornehmen, wenn dies auf- sichtsrechtlich vorgesehen ist, insbesondere wenn sie von einer wesentlichen Veränderung Kenntnis erlangt, die eine bestmögliche Erledigung der Aufträge gefährdet.
Überprüfung der Grundsätze. Trade Republic überprüft die Ausführungsgrundsätze regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Trade Republic überwacht dabei die Quotierungs- und Ausführungsqualität der Ausführungsplätze, die über die Applikation vom Kunden ausgewählt werden können. Trade Republic nimmt die Überprüfung insbesondere dann vor, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, wodurch sich Änderungsbedarf hinsichtlich der Ausführungsgrundsätze ergeben könnte. Der Kunde kann die jeweils geltenden Ausführungsgrundsätze in der Applikation einsehen. Diese sind zudem auf der Internetseite abrufbar. Trade Republic wird die geänderten Ausführungsgrundsätze auch jeweils in die Postbox (Timeline) des Kunden in der Applikation einstellen und – bei entsprechender Einstellung im Menü der Applikation – dem Kunden auch per E-Mail übersenden. Anlage 2.3. Sonderbedingungen Postbox Trade Republic Bank GmbH Anlage 2.3 Sonderbedingungen Postbox Anlage 2.3 Sonderbedingungen Postbox
Überprüfung der Grundsätze. Die Ausführungsgrundsätze werden durch die ING regelmäßig, mindes- tens einmal jährlich, überprüft. Eine Überprüfung findet ebenfalls statt, wenn eine wesentliche Veränderung des Marktumfelds eintritt, welche eine Anpassung der Ausführungsgrundsätze aufgrund einer Beein- trächtigung erforderlich machen kann. Gegebenenfalls vorgenommen wesentliche Änderungen der Ausführungsgrundsätze werden regel- mäßig im Internet unter xxx.xxx.xx veröffentlicht. Daneben wird fort- laufend die Wirksamkeit der internen Vorkehrungen zur Einhaltung der Grundsätze, die Qualität der Ausführungen und die Eignung der ausgewählten Handelspartner überprüft. Interessenkonflikte lassen sich bei einer Bank, die für ihre Kunden unter anderem Wertpapierdienstleistungen erbringt, nicht immer ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen Interessenkonflikten. Solche Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der ING, ande- ren Unternehmen des ING-Konzerns, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren Dienstleistern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. • Bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-/ Bestandsprovisionen/geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen • Durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern • Bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler • Aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses, insbesondere • aus Beziehungen unseres Hauses mit Emittenten von Finanz- instrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen, bei Kooperationen; • durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind; • dem Interesse der ING aus dem Eigengeschäft und am Absatz eigenemittierter oder durch Konzerngesellschaften emittierter Finanzinstrumente; • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen oder bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel die Auftrags- ausführung beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beach- tung von Marktstandards und insbesondere ...