Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden. 19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind. 19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen. 19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren. 19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2. 19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält. 19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten. 19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch. 19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise. 19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 43 Sekundärhandel
1. Der Transportkunde kann erworbene Kapazitäten nach Maßgabe der Ziffern 2 und 3 an einen Dritten zur Nutzung überlassen oder veräußern. § 14 GasNZV bleibt unberührt.
2. Der Transportkunde kann ohne Zustimmung des Netzbetreibers die Nutzung der Kapazitätsrechte (mit oder ohne Nominierungsrecht) aus einem Ein- und / oder Ausspeisevertrag einem Dritten überlassen. Der Transportkunde bleibt dem Netzbetreiber gegenüber zur Erfüllung der aus dem Ein- und / oder Aus- speisevertrag resultierenden Pflichten, insbesondere zur Zahlung der Entgel- te, verpflichtet.
3. Der Transportkunde ist mit Zustimmung des Netzbetreibers berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten den Ein- und Pflichten / oder Ausspeisevertrag im Ganzen auf Dritte zu übertragen. Ansprüche Die Zu- stimmung darf nur aus Gründen verweigert werden, die auch zur Verweige- rung des erstmaligen Abschlusses eines Ein- oder Ausspeisevertrages mit dem Dritten berechtigen würden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Dritte nicht gemäß § 50 seine Kreditwürdigkeit nachgewiesen oder keine entsprechenden Sicherheiten geleistet hat. Die Übertragung wird im Verhältnis zum Netzbetreiber erst nach Ablauf von 10 Tagen nach Zustim- mung gemäß Satz 1 oder Mitteilung gemäß § 59 Ziffer 2 Satz 1 wirksam.
4. Der Netzbetreiber stellt ein Bulletin Board zur Verfügung und Rechte stellt sicher, dass die bei ihm buchbaren Kapazitätsrechte an einer gemeinsamen elektro- nischen Handelsplattform gehandelt werden können. Dies gilt nicht für örtliche Verteilernetzbetreiber (§ 8 Abs. 1 Satz 1 GasNZV).
1. Der Netzbetreiber ist zur Vorhaltung gebuchter unterbrechbarer Kapazitäten an einem Einspeisepunkt oder Ausspeisepunkt verpflichtet, soweit und solan- ge die Nutzung gebuchter fester Kapazitäten nicht beeinträchtigt ist.
2. Die Unterbrechung soll vom Netzbetreiber möglichst mit einer Vorlaufzeit von 12 Stunden angekündigt werden Die Unterbrechung muss vom Netzbetreiber mit einer Vorlaufzeit von mindestens 2 Stunden dem Transportkunden ange- kündigt werden, es sei denn, dies ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Der Netzbetreiber teilt dem Transportkunden die Gründe für die Unterbre- chung spätestens nach Eintritt der Unterbrechung unverzüglich mit.
3. Bei einer Unterbrechung gemäß Ziffer 2 hat der Transportkunde unverzüglich zur Vermeidung von Differenzmengen die Gasmengen an den von der Unter- brechung betroffenen Einspeisepunkten und / oder Ausspeisepunkten ent- sprechend zu renominieren. Die Fristen für den Transportkunden zur Renomi- nierung gemäß Operating Manual, Anlage NZB 2 der Netzzugangsbedingun- gen, finden hierbei keine Anwendung, soweit und solange dies technisch und operativ möglich ist.
4. Eine Unterbrechung der unterbrechbaren Kapazitäten an einem Ein- oder Ausspeisepunkt erfolgt entsprechend der zeitlichen Rangfolge der jeweiligen verbindlichen Anfrage, beginnend mit der zuletzt eingegangenen verbindlichen Anfrage.
1. Der Netzbetreiber bietet dem Transportkunden, der unterbrechbare Kapazität an einem Ein- oder Ausspeisepunkt gebucht hat, eine Umwandlung dieser Kapazität in feste Kapazität an diesem Ein- oder Ausspeisepunkt an, sobald und soweit feste Kapazität an diesem Ein- oder Ausspeisepunkt verfügbar wird.
2. Der Netzbetreiber wird über verfügbare feste Kapazität gemäß Ziffer 1 unter xxx.XxxxxxxxxxxxxXX.xx informieren und dabei eine Frist festsetzen, inner- halb derer der Transportkunde eine verbindliche Anfrage auf Umwandlung un- terbrechbarer in feste Kapazität stellen kann. Sofern mehrere nach Zeitraum und Umfang konkurrierende Anfragen von Transportkunden vorliegen, ist die Anfrage desjenigen Transportkunden, dessen verbindliche Anfrage über un- terbrechbare Kapazität das weiter in der Vergangenheit liegende Anfrageda- tum aufweist, Vorrang einzuräumen.
3. Wandelt der Transportkunde die Kapazität gemäß Ziffer 2 um, ist der Trans- portkunde verpflichtet, die jeweils anwendbaren Entgelte zu zahlen, die vom Netzbetreiber für die feste Kapazität an dem Ein- oder Ausspeisepunkt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses über die Umwandlung veröffentlicht sind.
4. Soweit nach Durchführung des Zuteilungsverfahrens gemäß Ziffer 2 feste Ka- pazität verbleibt, bietet der Netzbetreiber diese zur Vertragsanbahnung nach Teil 2 an.
1. Der Transportkunde ist berechtigt, die am Einspeisepunkt oder / und Ausspei- sepunkt gebuchte Kapazität zu nutzen. Zu einer darüber hinausgehenden In- anspruchnahme ist der Transportkunde nicht berechtigt.
2. Die nominierten und / oder allokierten Gasmengen werden unter Anwendung des Referenzbrennwertes gemäß § 39 von kWh/h in m³/h (Vn) umgewandelt, sofern der Transportkunde die Kapazitäten in m³/h gebucht hat. Unbeschadet des vorstehenden Satzes ist der Netzbetreiber berechtigt, den Anteil der ge- buchten Kapazität zu unterbrechen, der sich aus einer Unterschreitung des Referenzbrennwertes am Ein- oder Ausspeisepunkt ergibt. Die Unterbrechung erfolgt nachrangig gegenüber einer Unterbrechung von gebuchten unter- brechbaren Kapazitäten.
3. Überschreiten die bereitgestellten oder die entnommenen Gasmengen entge- gen Ziffer 1 Satz 2 an einem Ein- oder Ausspeisepunkt 100% der für diesen Ein- oder Ausspeisepunkt in den Bilanzkreis eingebrachten Kapazität, liegt ei- ne stündliche Überschreitung (allokierte stündliche Gasmenge abzüglich kont- rahierter Kapazität) vor. Eine stündliche Überschreitung führt nicht zu einer Erhöhung der gebuchten Kapazität.
4. Sofern und soweit eine stündliche Überschreitung gemäß Ziffer 3 darauf be- ruht, dass der tatsächliche Brennwert unterhalb des Referenzbrennwertes liegt, wird eine stündliche Überschreitung an dem jeweiligen Ein- und / oder Ausspeisepunkt solange als nicht eingetreten angesehen, wie der Transport- kunde die in den Bilanzkreis eingebrachte Kapazität multipliziert mit dem Re- ferenzbrennwert an dem jeweiligen Ein- und / oder Ausspeisepunkt nicht überschreitet und der Zeitraum, innerhalb dessen stündliche Überschreitun- gen auftreten, nicht länger als zweiundsiebzig (72) Stunden andauert.
5. Überschreitet der Transportkunde an Einspeisepunkten oder an leistungsge- messenen Ausspeisepunkten die gebuchte Kapazität, wird vorbehaltlich Ziffer 3 und 4 für die Überschreitung eine Vertragsstrafe gemäß Preisblatt fällig.
6. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, der dem Netzbetreiber durch die Überschreitung entsteht, bleibt von der Regelung gemäß Ziffer 5 unberührt. Auf einen derartigen Schadensersatzanspruch sind für die konkrete Überschreitung bereits gezahlte Vertragsstrafen anzurechnen.
1. Der Transportkunde und Bilanzkreisverantwortliche ist verpflichtet, an den Netzbetreiber die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Entgelte (Netzentgelte, Ausgleichsenergieentgelte, Regelenergieumlage sowie Strukturierungsbeiträ- ge, Mehr-Mindermengenentgelte) zu zahlen, jeweils zuzüglich etwaiger Kon- zessionsabgaben und sonstiger Abgaben und Steuern und bis zur Einführung des Zielmodells einschließlich der nach § 20 b GasNEV zu wälzenden Bio- gaskosten im Marktgebiet .
2. Soweit sich die Höhe der Entgelte gemäß Ziffer 1 aufgrund von gesetzlichen und / oder behördlichen und / oder gerichtlichen Entscheidungen ändert, wer- den die entsprechend den Entscheidungen geänderten Entgelte zum Zeit- punkt der Wirksamkeit der Entscheidung Vertragsbestandteil des jeweiligen Vertrages. Als geändertes Entgelt gilt auch ein gemäß § 23 a Abs. 2 EnWG genehmigter Höchstpreis bzw. ein im Rahmen der Anreizregulierung festge- legtes Entgelt. Der Netzbetreiber wird den Transportkunden hierüber rechtzei- tig informieren. Sofern das Entgelt auch Entgelte für die Nutzung vorgelagerter Netze enthält, gilt diese Ziffer 2 entsprechend. Die Höhe der Entgelte gemäß Ziffer 1 wird auch dann geändert, wenn ein vorgelagerter Netzbetreiber, der Entgelte ge- mäß § 3 Abs. 2 GasNEV bildet, seine Netzentgelte zulässigerweise ändert. Der Netzbetreiber wird den Transportkunden hierüber rechtzeitig informieren. Im Falle von geänderten Netzentgelten steht dem Transportkunden das Recht zu, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist ab Wirksamkeit der Änderung zum En- de des Monats schriftlich zu kündigen.
1. Rechnungsstellung und eventuelle Abschlagszahlungen ergeben sich, vorbe- haltlich §§ 27, 30, aus den unter xxx.XxxxxxxxxxxxxXX.xx veröffentlichten Entgelt- und Zahlungsbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers. Der Pro- zess Netznutzungsabrechnung gemäß GeLi Gas bleibt unberührt.
2. Der Rechnungsbetrag ist mit Ausnahme offenkundiger Fehler ohne Abzüge zu zahlen.
3. Wird ein Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die betroffene Partei berechtigt, unbeschadet weiterer Forderungen, Xxxxxx zu verlangen. Die Zinsberechnung erfolgt nach einem jährlichen Satz von 8 %-Punkten plus Basiszinssatz (ge- mäß § 247 BGB) in der von der Deutschen Bundesbank am ersten Bankentag des Rechnungsmonats bekannt gemachten Höhe.
4. Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung sind unverzüglich, in je- dem Fall jedoch spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungserhalt vor- zubringen. Einwendungen hinsichtlich der Messergebnisse oder hinsichtlich von Fehlern, die vom Transportkunden und / oder Bilanzkreisverantwortlichen ohne Verschulden nicht erkannt werden können, können auch nach Ablauf der oben genannten Frist unverzüglich vorgebracht werden, nachdem die einwen- dende Partei Kenntnis von dem Einwendungsgrund erlangt hat oder spätes- tens am Ende des folgenden Gaswirtschaftsjahres.
5. Es kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Forderungen des Netzbetreibers aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Vertrag aufgerechnet werden. Bei Vorliegen eines offenkundigen Rechenfehlers darf der in der Rechnung ausgewiesene Betrag um den betreffenden Fehlbetrag – unter Bei- fügung einer schriftlichen Erläuterung der vorgenommenen Berichtigung – be- richtigt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden1. Werden im Rahmen des jeweiligen Vertrages vom Netzbetreiber an einen Transportkunden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Lieferer im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb § 38 Abs. 3 EnergieStG ist, Gasmengen geliefert, hat der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass Transportkunde die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen darauf entfallenden Entgelte zuzüglich Energiesteuer in der Rechtsform und in jeweiligen gesetzlichen Höhe zu zahlen. Eine solche Lieferung liegt insbesondere immer dann vor, wenn zusätzlich zu den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie vom Transportkunden dem Netzbetreiber zum Transport übergebenen Gasmengen am Ausspeisepunkt weitere Gasmengen vom Netzbetreiber an den Transportkunden abgegeben werden. Erfolgt die Lieferung von Gasmengen an einen Transportkunden, der Lieferer im Sinne des § 38 Abs. 3 EnergieStG ist, ist der Transportkunde verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 Abs. 3 EnergieStG dem Netz- betreiber gegenüber durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Der Nach- weis kann insbesondere durch Vorlage einer von der zuständigen Zollverwal- tung ausgestellten aktuellen Anmeldebestätigung im Sinne von § 78 Abs. 4 EnergieStV, nach der der Transportkunde zum unversteuerten Bezug von Gasmengen berechtigt ist, erfolgen. Der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 38 Abs. 3 EnergieStG ist dem jeweiligen Netzbetrei- ber spätestens eine Änderung Woche vor der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenLieferung zur Verfügung zu stellen. Verletzt Wird ein geeigneter Nachweis über das Vorliegen der Leasingnehmer diese PflichtenVoraussetzungen des § 38 Abs. 3 EnergieStG nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums vorgelegt, hat der Netzbetreiber das Recht, dem Transportkunden die auf die Lieferung der Gasmengen entfallenden Entgelte zuzüglich Energiesteuer in der jeweili- gen gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Der Transportkunde ist verpflichtet, den Netzbetreiber umgehend schriftlich zu informieren, wenn der Transportkunde nicht bzw. nicht mehr Lieferer im Sinne des § 38 Abs. 3 EnergieStG ist. Kommt der Transportkunde dieser Hinweis- pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten verpflichtet, die daraus für den Netzbetreiber entstehende Energiesteuer an diesen zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München2. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts Sollten Steuern oder andere öffentlich-rechtliche Sondervermögen sindAbgaben auf die Entgelte gemäß dem jeweiligen Vertrag, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschlandeinschließlich von Steuern oder anderen öf- fentlich-rechtlichen Abgaben auf Dienstleistungen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke die Grundlage für diese Entgelte bilden, eingeführt, abgeschafft oder geändert werden, nimmt der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer Netzbetreiber eine dementsprechende Anhebung oder Absenkung der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.Entgel-
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 15.1. Alle Zahlungen sind zuzüglich der bei Fälligkeit jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu leisten.
15.2. Alle eingehenden Zahlungen werden nach den gesetzlichen Best- immungen verrechnet. Soweit der LN sowohl zum Ausgleich rück- ständiger Raten oder sonstiger vereinbarter Zahlungen aus dem Leasingvertrag, als auch zum Schadenersatz verpflichtet ist, wer- den eingehende Zahlungen zunächst auf den Schadensersatzan- spruch und dann auf rückständige Raten oder sonstige Verpflich- tungen verrechnet. Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Re- gelung.
15.3. Der LG haftet für eigenes Verhalten auf Schadenersatz nur, - wenn er mindestens fahrlässig gegen wesentliche Vertragspflich- ten verstoßen hat, - wenn er mindestens fahrlässig gegen Vertragspflichten verstoßen hat und hierdurch ein Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist berechtigtoder - wenn er gegen seine sonstigen vertraglichen Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ord- nungsgemäße Durchführung des Leasingvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der LN regelmäßig vertraut und vertrauen darf oder die der LG dem LN nach dem Inhalt des Leasingvertrages gerade zu gewähren hat. Entsprechendes gilt bei einem schadensbegründenden Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen des LG. Hat der LG für ein Verhalten Dritter einzustehen, so kann er vom LN die Abtretung der Ansprüche gegen den Dritten verlangen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenLG einen Regress gegen den Dritten ermöglichen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen 15.4. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzun- gen des Leasingvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die dieses Schriftformerfordernis abändern soll. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder un- wirksam werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. so wird hierdurch die etwaige Abrechnung von Unfallschäden Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden sich in einem solchen Falle auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellteine Regelung einigen, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni dem Sinn und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung Zweck des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. am besten entspricht und der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2unwirksamen Bestim- mung am Nächsten kommt.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Verein
(1) Ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist berechtigtein freiwilliger, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragenDauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenDer Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1).
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden 2) Ein Verein darf nicht auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzwGewinn berechnet sein. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen Das Vereinsvermögen darf nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz Vereinszwecks verwendet werden.
(3) Dieses Bundesgesetz gilt nicht für solche Zusammenschlüsse, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften in anderer Rechtsform gebildet werden müssen oder auf Grund freier Rechtsformwahl nach anderen gesetzlichen Vorschriften gebildet werden.
(4) Ein Zweigverein ist ein seinem Hauptverein statutarisch untergeordneter Verein, der die Ziele des übergeordneten Hauptvereins mitträgt. Eine Zweigstelle (Sektion) ist eine rechtlich unselbständige, aber weitgehend selbständig geführte, organisatorische Teileinheit eines Vereins.
(5) Ein Verband ist ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Ein Dachverband ist ein Verein zur Verfolgung gemeinsamer Interessen von Verbänden. Gründung des Vereins
(1) Die Gründung eines Vereins umfasst seine Errichtung und seine Entstehung. Der Verein wird durch die Vereinbarung von Statuten (Gründungsvereinbarung) errichtet. Er entsteht als Rechtsperson mit Ablauf der Frist gemäß § 13 Abs. 1 oder mit früherer Erlassung eines Bescheids gemäß § 13 Abs. 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche (2) Die ersten organschaftlichen Vertreter des errichteten Vereins können vor oder nach der Entstehung des Vereins bestellt werden. Erfolgt die Bestellung erst nach der Entstehung des Vereins, so vertreten die Gründer bis zur Bestellung der organschaftlichen Vertreter gemeinsam den entstandenen Verein.
(3) Hat ein Verein nicht innerhalb eines Jahres ab seiner Entstehung organschaftliche Vertreter bestellt, so ist er von Xxxxxx wegen Veränderungen der Vereinsbehörde aufzulösen. Die Frist ist von der Vereinsbehörde auf Antrag der Gründer zu verlängern, wenn diese glaubhaft machen, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder Verschlechterung unabwendbares Ereignis ohne ihr Verschulden verhindert waren, die Frist einzuhalten.
(4) Für Handlungen im Namen des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche Vereins vor seiner Entstehung haften die Handelnden persönlich zur ungeteilten Hand (Gesamtschuldner). Rechte und Pflichten, die im Namen des Leasingnehmers auf Ersatz Vereins vor seiner Entstehung von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist den Gründern oder von drei Jahren bereits bestellten organschaftlichen Vertretern begründet wurden, werden mit der MaßgabeEntstehung des Vereins für diesen wirksam, ohne dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältes einer Genehmigung durch Vereinsorgane oder Gläubiger bedarf.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Staatskirchenrecht, Staatskirchenrecht
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Sixt ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx Sixt abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane Sixt von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx Sixt zu, da Xxxxxx Sixt den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane Sixt in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane Sixt dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx Sixt ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx Sixt kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx Sixt auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx Sixt dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx Sixt wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane Sixt den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane Sixt ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane Sixt speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.. Sixt Leasing SE Xxxxxxxxxxx. 0 00000 Xxxxxxx Telefon: +49 89 / 74444 - 0 xxx.xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xxx Bankverbindung: IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 20 BIC: XXXXXXXXXXX Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxx Vorsitzender des Vorstands: Xxxxxxx Xxxx Vorstand: Xxxxx Xxxxxx
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, im Folgenden AVB genannt, regeln die Bedingungen des Verkaufs von Sandwichpaneelen und Zubehör des ARPANEL-Verkleidungssystems, die Ansprüche aus diesem Vertrag allesamt Produkte der Firma Adamietz sind, sowie der angebotenen Dienstleistungen der Firma Adamietz Sp. z o. o mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragenSitz in xx. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur Xxxxx Xxxxxxx 1, 47-100 Strzelce Opolskie, Polen, Handelsregisternummer KRS: 0000100273, Steuernummer NIP: 000-000-00-00, im Folgenden Verkäufer oder ADAMIETZ genannt, in Verbindung mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenden Produkten des ARPANEL-Verkleidungssystems.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 2. Die gegenständlichen AVB sind ein integraler Bestandteil aller Verträge, die ADAMIETZ mit Personen und Dritten (im Folgenden Käufer genannt) abschließt und deren Gegenstand der Verkauf von Waren und Dienstleistungen des ARPANEL- Verkleidungssystems ist. Die AVB gelten für beide Vertragsparteien, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Alle abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zur ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2.1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung auf Bestellungen, der auf der Grundlage dieser AVB erfolgte. Es sei denn, die allgemeinen Vertragsbedingungen des Käufers stehen nicht im Wiederspruch mit diesen AVB und sie wurden von einem befugten Vertreter von Xxxxxxxx Sp. z o.o. als anwendbar bestätigt.
2.2. Diese AVB sind ein integraler Teil aller Angebote und Auftragsbestätigungen des Verkäufers. Die Annahme des Angebots durch den Käufer oder die Übersendung einer Bestellung durch den Käufer ist mit der Bestätigung und Annahme dieser AVB gleichbedeutend.
3. Diese AVB kann man von der folgenden Internetseite herunterladen xxxx://xxxxxxx.xxx.xx/xxxxxxxxx/.
4. Setzt der Käufer die Zusammenarbeit mit der Firma ADAMIETZ fort, so gilt die Annahme dieser AVB bei dem ersten Kaufvertrag als Annahme der AVB bei anschließenden Kaufverträgen, die mit der Firma ADAMIETZ geschlossen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn sofern die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschnichts anderes ausdrücklich vereinbart haben.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtPersonen, die Ansprüche aus diesem Vertrag zur Ausführung des Vertrages Arbeiten auf dem Gelände des Bestellers oder der mit allen Rechten dem Besteller verbundenen Unternehmen aus- führen, haben die Bestimmungen der jeweiligen Betriebsordnung zu beach- ten. Die Haftung für Unfälle, die diesen Personen auf dem Werksgelände zu- stoßen, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder deren Erfül- lungshilfen verursacht wurden.
19.2 Die Benutzung von Anfragen, Bestellungen und Pflichten auf Dritte des damit verbunde- nen Schriftverkehrs zu übertragenWerbezwecken ist nicht gestattet. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer Der Lieferant darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer des Bestellers mit der Ge- schäftsbeziehung zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren diesem werben oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindsie als Referenz verwenden.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung Forderungsabtretungen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist Bestellers sind ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstandenAufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte stehen den Parteien nur zu, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenwenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestrit- ten sind.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Kollisions- und des UN-Kaufrechts (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2CISG).
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung Gerichtsstand für beide Parteien ist das am Sitz des Leasinggegenstandes als Bestellers zustän- dige Gericht. Der Besteller kann auch Ansprüche am Sitz des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältLieferanten klagen.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingun- gen ganz oder Geschäftssitzesteilweise ungültig sein oder werden, Änderungen in so berührt dies die Wirk- samkeit der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenübrigen Bestimmungen nicht. Verletzt der Leasingnehmer diese PflichtenAnhang 1: Bedingungen für die Lieferung von Software/Hardware und/oder OT & E/E Systemlösungen einschl. Dokumen- tation | Version 2022 Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien KaufleuteLeistungen, juristische Personen des öffentlichen Rechts Erstellung von Software/Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Syste- men | Version 2022 Anhang 1: Bedingungen für Lieferungen von Software/Hardware und/oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des LeasingnehmersOT & E/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.E Systemlösungen einschließlich Dokumentation führen kann;
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche 10.1. Mehrere LN haften für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag mit allen Rechten Leasingvertrag zur ungeteilten Hand.
10.2. Die Rechtsgeschäftsgebühr wie auch alle anderen Abgaben und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte Gebühren aller Art aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur oder in Bezug auf das LO, die während der Laufzeit dieses Vertrages vorgeschrieben werden sollten, trägt der LN. Dies gilt insbesondere auch für Abgaben und Gebühren aller Art, welche aufgrund von Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten diesem Leasingvertrag (wie Zessionen und Verpfändungen) vorgeschrieben werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 10.3. Änderungen und Dienstleistungen Ergänzungen dieses Vertrages können auf Seite des LG rechtswirksam nur durch vertretungsbefugte Organe des LG (Geschäftsführer, Prokuristen, Handlungsbevollmächtigte) vereinbart werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 10.4. Der LN ist verpflichtet, eine Namens- oder Adressen- änderung unverzüglich dem LG schriftlich bekanntzugeben. Gibt der Leasingnehmer nur dann aufrechnenLN Änderung der Anschrift nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen des LG als zugegangen, wenn sie an die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenletzte dem LG bekannt gegebene Anschrift gesendet werden.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München10.5. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschösterreichisches Recht als vereinbart.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten 10.6. Erfüllungsort ist Linz als Sitz des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseLG.
19.10 Die Anwendung 10.7. Der LN hat die Möglichkeit, die Beschwerdestelle der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.VKB-Bank unter der Anschrift: Volkskreditbank AG, Xxxxxxxx 000, Xxxxxxxxxxxxxx 0-0, 0000 Xxxx; erreichbar unter Telefon:
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Samples: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Geltungsbereich
1. Die Thüringer Netkom GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, Registergericht Amtsgericht Jena, HRB 108822 (im Weiteren als „Netkom“ bezeichnet), erbringt ihre Telekommunikationsdienste für den Kunden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Netkom und dem Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Verträge über Internetzugang, Telefonie, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten Weiterverbreitung von Rundfunksignalen sowie Kauf und Pflichten Miete von Hardware. Sie finden auch auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, zusätzliche Leistungen sowie die Beseitigung von Xxxxxx abgetreten werdenStörungen Anwendung.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 2. Neben diesen AGB finden das Telekommunikationsgesetz (TKG), die Verordnungen zum TKG, der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und/oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften auch dann Anwendung, wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.
3. Die jeweils einschlägigen produktspezifischen Preislisten und Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrages. Soweit die Regelungen in den Preislisten und Leistungsbeschreibungen von Waren diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben die Preislisten und Dienstleistungen Leistungsbeschreibungen vorrangige Geltung.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)selbst bei Kenntnis, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltnicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch Netkom ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
5. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher i. S. d. § 13 BGB, d. h. für natürliche Personen, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässeein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifenüberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, Kraftstoffen und sonstigen Waren als auch für Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, d. h. für natürliche oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglichtjuristische Personen oder rechtsfähige Personenge- sellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindAusübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 13.1. Lenovo behält sich das Recht vor, Services ganz oder teilweise an von Lenovo ausgewählte Subunternehmer unterzuvergeben.
13.2. In dem für diese Transaktion zulässigen Umfang ist jede Partei für die Aufsicht, Anleitung, Kontrolle und Entlohnung ihrer jeweiligen Mitarbeiter verantwortlich.
13.3. Mitteilungen zwischen den Parteien können auf elektronische Weise erfolgen und sind, soweit nach den geltenden Gesetzen zulässig, als unterzeichnete Dokumente rechtskräftig und verbindlich. Eine Kennnummer (als „Benutzer-ID“ bezeichnet) in einem elektronischen Dokument ist rechtlich ausreichend, um die Identität des Absenders und die Echtheit des Dokuments zu verifizieren.
13.4. Jede Partei kann ähnliche Vereinbarungen mit Dritten eingehen.
13.5. Jede Partei gewährt der anderen Partei nur die Lizenzen und Rechte gemäß den jeweils geltenden Lizenzvereinbarungen. Es werden weder unmittelbar noch stillschweigend noch auf andere Weise weitere Lizenzen oder Rechte (einschließlich Lizenzen und Rechten gemäß anderer Patente) gewährt.
13.6. Sie willigen ein, den Service nicht wiederzuverkaufen. Jeder derartige Versuch ist nichtig, wenn keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Lenovo vorliegt.
13.7. Sie sind dafür verantwortlich, die Services auszuwählen, die Ihre Ansprüche erfüllen. Außerdem sind Sie für die Ergebnisse der Nutzung der Services verantwortlich.
13.8. Keine der Parteien darf gegen die andere Partei in Bezug auf diese Vereinbarung oder eine hieraus hervorgehende Transaktion vor Gericht gehen, wenn der Grund für den Rechtsstreit mehr als zwei Jahre zurückliegt, soweit nicht anderweitig durch lokales Recht vorgeschrieben. Soweit nicht anderweitig durch anwendbares Recht vorgeschrieben, verjährt nach zwei Jahren jede Klage, die durch diese Vereinbarung oder eine hieraus hervorgehende Transaktion entsteht, sowie alle diesbezüglichen Rechte in Bezug auf einen solchen Rechtsstreit, ohne dass die Möglichkeit eines vertraglichen Verzichts oder einer Beschränkung besteht.
13.9. Keine Partei ist für ein Versäumnis, Verpflichtungen zu erfüllen, verantwortlich, wenn dies aus Gründen außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei geschieht.
13.10. Die Parteien gewähren der jeweils anderen Partei nicht das Recht, eigene oder dem Unternehmen gehörende Marken, Handelsnamen oder andere Bezeichnungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung in Werbeanzeigen oder Veröffentlichungen zu verwenden.
13.11. Für den Fall, dass eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise ungültig oder undurchsetzbar wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt.
13.12. Die Verpflichtung von Lenovo, den Service bereitzustellen, besteht vorbehaltlich Ihrer Durchführung der Registrierung und Aktivierung für Services.
13.13. Lenovo, seine verbundenen Unternehmen, Business Partner, Händler und Subunternehmen können Ihre Transaktions- und Kontaktinformationen, wie Namen, Telefonnummern, Adressen und E-Mail-Adressen, zur Verarbeitung und Durchführung Ihrer Transaktion speichern, nutzen und verarbeiten. Außerdem kontaktieren wir Sie gegebenenfalls, um Sie über etwaige Produktrückrufe, Sicherheitsprobleme und Serviceaktionen zu informieren. Ist dies gemäß lokal geltenden Gesetzen zulässig, können wir diese Informationen verwenden, um uns zu erkundigen, wie zufrieden Sie mit unseren Produkten oder Services sind, oder Ihnen Informationen bezüglich anderer Produkte und Services ukommen zu lassen. Sie können sich jederzeit entscheiden, keine weiteren Mitteilungen dieser Art von uns zu erhalten. Zu diesen Zwecken können wir Ihre Informationen in andere Märkte übertragen, in denen wir geschäftlich aktiv sind, Unternehmen zur Verfügung stellen, die in unserem Auftrag handeln, und die Informationen, so gesetzlich erforderlich, offenlegen. Wir verkaufen oder übertragen Personendaten, die wir von Ihnen erhalten haben, jedoch nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte für deren eigene direkte Marketingzwecke.
13.14. Jede Partei befolgt jegliche Gesetze und Vorschriften, die für diese Vereinbarung gelten.
13.15. Keine Partei ist berechtigt, diesen Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abzutreten. Jeder derartige Versuch ist nichtig. Keine Partei wird eine derartige Zustimmung unbillig verweigern. Die Abtretung dieser Vereinbarung durch eine Partei an eine Tochtergesellschaft oder eine durch Zusammenschluss oder Übernahme entstehende Nachfolgeorganisation erfordert keine Zustimmung durch die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten andere Partei. Lenovo kann zudem Rechte auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung ohne Ihre Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenabtreten.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 13.16. Jegliche Bestimmungen, die naturgemäß über die Kündigung der Vereinbarung hinaus Bestand haben, gelten weiterhin, bis sie erfüllt wurden, und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. gelten ebenfalls für die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltNachfolger und Abtretungsempfänger.
13.17. Jede Partei verzichtet hiermit bei allen Klagen, die in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung geführt werden, auf das Recht auf eine Schwurgerichtsverhandlung. Das Übereinkommen der Reparaturrechnung bzwVereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf besitzt keine Gültigkeit.
13.18. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige NachlässeKein Bestandteil dieses Vertrags beeinträchtigt gesetzliche Rechte von Verbrauchern, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren durch einen Vertrag nicht ausgesetzt oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindeingeschränkt werden können.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Service Agreement, Service Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 24.1. Der Kunde ist berechtigtim Falle der Vertragsbeendigung verpflich- tet, sämtliche Kopien der Software einschließlich der Si- cherungskopien und die überlassenen Dokumentationen und Kopien hiervon zu löschen oder zu zerstören und hat Bosch dies auf Nachfrage Bosch schriftlich zu bestätigen.
24.2. Diese Lizenzbedingungen gelten vorrangig vor den Rege- lungen des Vertrages einschließlich seiner Anlagen, so- weit im Vertrag nicht ausdrücklich von diesen Lizenzbe- dingungen abgewichen wurde. Anlagen sind in ihrer je- weils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags. Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertrag und seinen An- lagen, gehen die Regelungen des Vertrages denen der An- lagen (mit Ausnahme dieser Lizenzbedingungen) vor.
24.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf nach Ver- tragsschluss vom Kunden Bosch gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
24.4. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen Bosch an Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenBosch berechtigt. § 354a HGB bleibt unberührt.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 24.5. Sollte eine der Bestimmungen dieser Miet-Lizenz und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt/ o- der der getroffenen weiteren Vereinbarungen, die im Zu- sammenhang mit dieser Miet-Lizenz abgeschlossen wer- den, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Xxxxx herausstel- len, berührt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in der Reparaturrechnung die- sem Fall verpflichtet, mit Rückwirkung eine wirksame so- wie durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die inhalt- lich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben. Die Zuordnung zu Störungs- bzw. Rechnung Fehlerklassen erfolgt durch Bosch unter Einbeziehung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindKunden. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni Bosch und sonstige Nachlässe, der Kunde legen einvernehmlich die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren Einordnung der Priorität eines Störungs- oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe Fehlertickets unter Bewertung der Auswirkung einer Störungs- meldung bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund Fehlermeldung (dazu nachfolgend Erläuterungen unter Ziffer 1 dieser Anlage I) und der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindDringlichkeit (dazu nach- folgend Erläuterungen unter Ziffer 2 dieser Anlage I) fest.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.1 - Extensive / Widespread 2 – Significant / Large 3 - Moderate / Limited 4 - Minor / Local- ized
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Samples: Software License Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtDieser Vertrag ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl unverändert. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtswirksame Bestimmung, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragendem Gewollten rechtlich so nahe wie möglich kommt. Ansprüche und Dasselbe gilt im Falle einer Xxxxx. Der Vertragspartner kann die Zahlung der Nutzungsgebühren weder mindern noch zurückfordern, wenn er die ihm eingeräumten Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung teilweise oder gar nicht ausübt, unabhängig davon, ob die Gründe in seiner Person liegen oder nicht. Bei Änderung der Kontakt bzw. Adressdaten bitten wir um schriftliche Mitteilung innerhalb von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 14 Tagen nach Umzug. Sollten von Waren und Dienstleistungen uns geschriebene Rechnungen an die falsche Adresse versendet werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart da von Ihnen keine Mitteilung erfolgt ist, so ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung Rechnung trotzdem zu dem in der Rechnung genannten Datum fällig. Ab dem Verzugszeitpunkt können dann entsprechend Zinsen und Gebühren von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltuns erhoben werden. • Ich verpflichte mich, die Regularien des DGV, des GVSH und des Golfclubs Hamburg- Oberalster in allen Punkten einzuhalten. • Die Datenschutzinformationen des Golfmanagement Hamburg-Oberalster GmbH & Xx.XX habe ich zur Kenntnis genommen. • Die „Datenschutzerklärung und Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Golfmanagement Hamburg-Oberalster GmbH & Xx.XX“ wurde mir ausgehändigt. Ich erkenne dieses in allen Punkten als für mich Verbindlich an. • Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Reparaturrechnung bzwgültigen Fassung. Rechnung Ort und Datum Unterschrift des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseAntragstellers Zustimmung der Golfmanagement Hamburg-Oberalster GmbH & Xx.XX Ort und Datum Unterschrift Wir bitten Sie uns eine Kopie Ihres bisherigen Ausweises zukommen zu lassen, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sinddamit wir Ihr Stammblatt vom bisherigen Heimatclub übernehmen können.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Spielberechtigungsvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche 1 Allgemeines
(1) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen ZPK Moser und den Kunden unter- liegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit allen Rechten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Singen (Hohentwiel). XXX Xxxxx ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. § 2 Umsatzsteuer und Pflichten auf Dritte zu übertragenZahlung
(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenPreise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, brutto inklusive der gesetzlichen MWSt.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen (2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von Waren 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ZPK Moser nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und Dienstleistungen werden/ oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) ZPK Moser stellt dem Kunden stets eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt. aus. Bei der Online-Buchung von Seminaren darf ZPK Moser die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln. § 3 Haftung
(1) ZPK Xxxxx haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechts- mängel kann ein Kunde gegenüber ZPK Moser nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahr- lässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von ZPK Moser der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), 3) Die Haftung nach dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen Produkthaftungsgesetz und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vglzwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten istGegen- ansprüche von ZPK Moser anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug § 5 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- bekannt und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeer willigt darin ein, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss zur Abwicklung des Jahres beginntAuftrags erforderlichen persönlichen Daten von XXX Xxxxx auf Daten- trägern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVerarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespei- cherten persönlichen Daten werden von ZPK Xxxxx selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel (2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Wohn- oder GeschäftssitzesKunden auch dazu verwendet werden, Änderungen in der Rechtsform um über Produkte, Marketingmaßnahmen und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten sonstige Dienstleistungen zu erstatteninformieren.
19.8 Erfüllungsort (3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. XXX Xxxxx ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke diesem Fall zur sofortigen Löschung der Vertragsabwicklung verschiedene persönlichen Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenKunden verpflichtet. Genauere Information zur DatenverarbeitungBei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende, zu Verwendungszwecken, Dauer sofern nicht andere rechtliche Auflagen eine Aufbewahrung erforderlich machen. Im letzteren Fall erfolgt die Löschung nach Ablauf der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseAufbewahrungsfrist.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Agb Für Unternehmensberatung, Trainings Und Seminare
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt(1) Auf Verträge, die Ansprüche aus diesem Vertrag wir mit allen Rechten unseren Kunden schließen, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche unter Ausschluss von Rück- und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenWeiterverweisungen Anwendung.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltKunden, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Sonder- vermögen sind, wird als ist nach unserer Xxxx der jeweilige Sitz des Kunden oder unser jeweiliger Sitz. Bei Klagen eines Kunden
i. S.v. Satz 1 gegen uns ist abweichend von Satz 1 ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbartfür Streitigkeiten i.S.v. Hat derLeasingnehmer Satz 1 ausschließ- lich unser jeweiliger Sitz. Wenn der Kunde weder Kaufmann noch juristische Person des öffentlichen Rechts noch öffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser jeweiliger Sitz auch dann ausschließlicher Gerichtsstand,
a) wenn der Kunde zudem keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
b) wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände einschließlich § 689 Abs. 2 ZPO bleiben von Satz 1 bis 3 unberührt.
(3) Bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden sich die Parteien als Gerichtsstand Münchenbemühen, außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Es gilt deutsches RechtDie Verjährung des streitigen Anspruchs ist während der Dauer des Versuchs zur außergerichtlichen Streitbeilegung gehemmt. Vertragssprache ist deutschDie Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen vor Gericht wird durch Satz 1 weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
19.9 Allane speichert (4) Änderungen und verarbeitet zum Zwecke Ergänzungen unseres Vertrages mit dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenTextform. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und Dies gilt auch für die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseAufhebung von Satz 1. Abweichende individuelle Abreden haben Vorrang.
19.10 (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss in Bezug auf den Vertrag gegenüber uns abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform.
(6) Soweit wir mit dem Kunden für Erklärungen Schriftform vereinbaren, wird die Schriftform auch durch eine die Text- form wahrende E-Mail oder die telekommunikative Übermittlung mittels Telefax oder bei Vertragsschlüssen durch den Austausch von der Schriftform genügenden Erklärungen gewahrt. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung.
(7) Wenn eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Anwendung unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist im Wege der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossenAuslegung oder hilfsweise Umdeutung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 7 Netzgerätschaften
1 Die Fanggeräte der Berufsfischer müssen markiert und mit den Anfangsbuchstaben des Patentinhabers versehen sein.
2 Das Aufnehmen fremder Fanggeräte und der Markierungszeichen ist berechtigtNichtberechtigten untersagt. 3 Verfangen sich Xxxxxxxxxxx in Netzen, so ist die Schnur des Angelgerätes abzuschneiden.
4 An Sonn- und Feiertagen dürfen die Berufsfischer Netze setzen. In Ausnahmefällen wie bei Sturm, starker Strömung oder beim Laichfischfang ist auch das Heben der Netze erlaubt. § 8 Fischentnahme aus Netzen
1 Die Berufsfischer haben Fische vom 1. Juni bis zum 30. September täglich, in der übrigen Zeit mindestens jeden dritten Tag aus den Netzen zu lösen.
2 Reusen sind vom 1. Juni bis 30. September mindestens jeden zweiten Tag zu kontrollieren. § 9 Platzvorrecht Die Berufsfischerei hat mit ihren Gerätschaften auf den Fangplätzen gegenüber der Sportfischerei das Vorrecht zur Fischereiausübung. § 10 Tierschutz
1 Es ist untersagt, Fische mit einem Angelgerät absichtlich an einem andern Körperteil als dem Maul zu fangen.
2 Als überlebensfähig beurteilte Fische die generell geschützt sind, die Ansprüche aus diesem Vertrag während der Schonzeit gefangen wurden oder die das Fangmindestmass nicht erreichen, sind sofort mit allen Rechten aller Sorgfalt in den Vierwaldstättersee zurückzuversetzen. § 11 Fang und Pflichten auf Dritte Handel von Fischnährtieren Der Fang von Fischnährtieren erfordert eine Bewilligung der kantonalen Behörde. § 12 Köderfische
1 Es ist verboten lebende Köderfische zu übertragen. Ansprüche und Rechte verwenden.
2 Die Verwendung toter Köderfische ist erlaubt, wenn sie aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur Vierwaldstättersee stammen.
3 Für den Fang von Köderfischen dürfen das Quadratnetz (Senknetz) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung einer Fläche von Xxxxxx abgetreten einem Quadratmeter sowie die Köderflasche verwendet werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 4 Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigengebrauch gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. § 13 Hilfsgeräte Als Hilfsgerät zur Anlandung von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren gehakten oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2Netz verfangener Fische darf nur der Feumer (Unterfangnetz) verwendet werden.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Ausführungsbestimmungen Zur Vereinbarung Über Die Fischerei Im Vierwaldstättersee
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 35.1 Für sämtliche zwischen Mobility Concept und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich der Vertrag einschließlich dieser AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Kunden geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Mobility Concept stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
35.2 Sollten die Regelungen im Antrag zu den übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrags zwischen Mobility Concept und dem Kunden, einschließlich dieser AGB, im Widerspruch stehen, gehen die im Antrag enthaltenen Regelungen vor.
35.3 Mobility Concept ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag Vertrag können vom Leasingnehmer Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx Mobility Concept abgetreten werden.
19.2 35.4 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer Kunden zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 35.5 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx Mobility Concept kann der Leasingnehmer Kunde nur dann aufrechnenaufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers Kunden unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenauf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 35.6 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer Kunden gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages Vertrags stellt Xxxxxx Mobility Concept dem Leasingnehmer Kunden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- 190,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 184,45226,10 Euro) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 35.7 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx Mobility Concept wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes Fahrzeuges als auch Ansprüche des Leasingnehmers Kunden auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Mobility Concept GmbH E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Sitz der Gesellschaft: Oberhaching Steuer-Nr.: 143/163/41358 Seite 15 von 16 Xxxxxxxxxx Xxx 00 Internet: xxx.xxxxxxxx-xxxxxxx.xx Amtsgericht München: HR B 130788 USt-IdNr.: DE 813336066 X-00000 Xxxxxxxxxxx Geschäftsführer: Bankverbindung: UniCredit Bank AG Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Telefon: +00 00 00 000 - 0 Xxxx-Xxxxxx Xxxxxxx (CEO/CFO) IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 11 Finanzdienstleistungsaufsicht Telefax: + 49 89 63 266 -266 Xxxxxxx Xxxxx (COO) SWIFT (BIC): XXXXXXXXXXX Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Stand: Januar 2022 Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane Mobility Concept das Fahrzeug zurückerhält oder bei Ausübung der Kaufoption [Option Spar-Finanzierung] bzw. Nichtausübung der Rückgabeoption [Option Vario-Finanzierung] das Eigentum an dem Fahrzeug auf den Leasinggegenstand zurückerhältKunden übertragen wurde.
19.7 35.8 [Für Verbraucher] Der Leasingnehmer Kunde hat alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere jeden Wechsel des Wohn- Wohnsitzes sowie Veränderungen des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung seines Namens oder der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer Kunde diese Pflichten, hat er Allane Mobility Concept ggf. aufgewandte angemessene Ermittlungskosten zu erstatten. [Für Unternehmer] Der Kunde hat alle für die Geschäftsverbindung wesentlichen Tatsachen, insbesondere jeden Wechsel des Sitzes sowie eine Änderung seines Namens oder seiner Rechtsform oder der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Das gilt auch, wenn die Tatsachen in öffentlichen Registern eingetragen und veröffentlicht werden. Verletzt der Kunde diese Pflichten, hat er Mobility Concept ggf. aufgewandte angemessene Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. 35.9 Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert 35.10 [Für Unternehmer] Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das Landgericht München I.
35.11 [Für Verbraucher] Die Plattform der Europäischen Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung finden Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Mobility Concept nimmt nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und nicht an der Online- Streitbeilegung gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) teil.
35.12 [Für Verbraucher] Der Kunde kann nach §14 UKlaG vor Anrufung der deutschen Gerichte von dem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren der Deutschen Bundesbank Gebrauch machen. Die entsprechende Beschwerde ist schriftlich und unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und ggf. unter Beifügung von Kopien der notwendigen Unterlagen einzureichen bei: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle – Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Hausanschrift Xxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Tel.: +00 00 0000-0000 Fax: +00 00 000000-0000 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder Fax eingereicht werden; evtl. erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Der Kunde darf vor Anrufung der Beschwerdestelle weder ein Gericht noch eine Streitschlichtungsstelle und auch keine Gütestelle angerufen haben und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen haben. Darüber hinaus darf der Anspruch bei Erhebung der Beschwerde des Kunden nicht verjährt sein. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.
35.13 Mobility Concept verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden in erster Linie zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Die Daten werden im hierfür erforderlichen Umfang auch an Dienstleister, Kooperationspartner, Auskunfteien und Behörden weitergegeben. Es erfolgt auch ein Austausch von Daten mit der SCHUFA Holding AG sowie der Creditreform Boniversum GmbH.
35.14 Einzelheiten zur Datenverarbeitung durch Mobility Concept einschließlich des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer Datenaustausches mit der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.SCHUFA Holding AG und
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Samples: Kraftfahrzeugleasingvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1.1 Mit dem Mein EAM ZuhauseSchutz genießen Sie umfassende Leistungen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten in Verbin- dung mit den Versicherungsbedingungen „AVB ZuhauseSchutz“ und „AVB Garantieverlängerung“ für die Inanspruchnahme dieser Leistungen. Der Vertrag Mein EAM ZuhauseSchutz wird dabei zwischen Ihnen als anspruchsberechtigter Person und der EAM Energie GmbH (nachfolgende „EAM“) geschlossen.
1.2 Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird EAM Sie von der MEHRWERK GmbH, Xx Xxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx (nachfolgend „MEHRWERK“) zu Gruppenversicherungsverträgen hinzufügen lassen. Versiche- rungsnehmerin in den betreffenden Gruppenversicherungsverträgen ist berechtigtaus- schließlich die MEHRWERK, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten sich gegenüber EAM verpflichtet hat, Sie in diese Verträge als versicherte Personen einzubeziehen und Pflichten auf Dritte Ihnen bei der Schadens- abwicklung Unterstützungshandlungen zu übertragengewähren. Ansprüche Der zwischen MEHRWERK und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten jeweiligen Gruppenversicherer vereinbarte Umfang des Versicherungs- schutzes sowie Lieferungen von Waren die vereinbarten Bedingungen der Leistungsinanspruchnahme werden in den „AVB ZuhauseSchutz“ und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist den „AVB Garantieverlängerung“ (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltnachfolgend zusammen „AVB“) geregelt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen von Ihnen im Hinblick auf die Leis- tungsinanspruchnahme ebenfalls zu beachten sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen Die EAM übernimmt keine Haftung für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nichtLeistungserbringung durch die jeweiligen Versicherer. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung für die versicherte Risiken im Sinne des Satz 2Bereich ZuhauseSchutz sowie im Bereich der Garantie- verlängerung sind die jeweiligen Leistungspartner der MERHWERK GmbH. Die Serviceleistungen werden von MEHRWERK erbracht.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 Vertragsgegenstand
(1) Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Landshut (nach- folgend SWL) in ihrer Eigenschaft als Lieferant Kundenanlagen von Letztver- brauchern ohne registrierende Lastgang- messung zu Sondervertragskonditionen mit Elektrizität beliefern. Nicht Gegen- stand dieser Allgemeinen Bedingungen ist berechtigtdie Belieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Lastgangmessung sowie Letztverbrauchern im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushalts- kunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV).
(2) Kunden ohne registrierende Lastgang- messung sind Letztverbraucher, bei denen der zuständige Verteilnetzbetreiber für die Abwicklung der Energiebelieferung vereinfachte Methoden (standardisierte Lastprofile) anwendet, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertrageneine registrie- rende Lastgangmessung nicht erfordern. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die Stromseitig handelt es sich hierbei in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane Regel um Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen bis zu 100.000 Kilowattstunden (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13§ 12 StromNZV).
(3) SWL sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut (vgl. Art. 88 Bayerische Gemeindeordnung) mit Sitz in Xxxxxxxx, Teil B 2.1Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx XXX 0000. Die (ladungsfähige) Anschrift der Hauptver- waltung lautet Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0, 2.4,2.600000 Xxxxxxxx. Die Hauptgeschäftsfelder der SWL sind neben der Energieversorgung die Wärme- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie der Betrieb öffentlicher Bäder und des städtischen ÖPNV.
(4) gewährt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, stehen alleine Xxxxxx zuauch bei Kenntnis der SWL, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Betriebe bzwGeltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kannIm Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen bedeutet:
1. Zudem wird es Allane dadurch ermöglichtEnergie: Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversor- gung verwendet werden (vgl. § 3 Nr. 14 EnWG);
2. Kunden: Großhändler, Letztverbraucher und Unternehmen, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringenEnergie kaufen;
3. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen Kundenanlage: Einrichtungen des Kun- den, die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenÜbernahme von Energie aus einem öffentlichen Verteilnetz zum kundeneigenen Verbrauch bestimmt und i.d.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist R. mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Netzanschluss ver- bunden sind, wird als Gerichtsstand München vereinbartder die Kundenanlage mit dem Verteilnetz verbindet;
4. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in DeutschlandLetztverbraucher: Natürliche oder juristische Personen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschEnergie für den eigenen Verbrauch kaufen.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Grundsatz § 2 Dienststellen § 3 Dienststellenleitung
(1) Dienststellenleitung im Sinne dieses Gesetzes sind die verfassungs- und satzungsmäßig leitenden Personen und Organe der Dienststellen; dazu gehören alle Mitglieder der leitenden Organe.
(2) Zur Dienststellenleitung gehören neben den Leitern und Leiterinnen der Dienststellen - ihre ständigen Vertreter oder Vertreterinnen sowie - Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Ansprüche aus diesem Vertrag zur selbständigen Entscheidung in Personalangelegenheiten befugt sind, die der Mitbestimmung oder Mitwirkung der Mitarbeitervertretung unterliegen. Dieser Personenkreis ist der Mitarbeitervertretung auf Antrag zu benennen.
(1) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne dieses Gesetzes sind alle in kirchlichen Dienststellen haupt- und nebenberuflich beschäftigten Personen, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Vorpraktikanten und Vorpraktikantinnen sowie Praktikanten und Praktikantinnen im Anerkennungsjahr, einschließlich der Personen, die nach dem Kirchengesetz über den Pfarrausschuss vertreten werden oder die durch die Kirchensynode gewählt oder durch die Kirchenleitung berufen werden. Zu den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Sinne dieses Gesetzes gehört nicht der Personenkreis nach § 3 dieses Gesetzes. Die Zuständigkeiten des Pfarrausschusses bleiben unberührt.
(1) Für alle Dienststellen, die am Tag der Wahlversammlung mindestens 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben, wird eine eigene Mitarbeitervertretung gebildet, soweit nicht gemäß § 6 Absatz 1 und 2 etwas anderes bestimmt ist.
(2) Für Dienststellen mit allen Rechten weniger als 20 Mitarbeitern und Pflichten auf Dritte Mitarbeiterinnen bestimmt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Gesamtmitarbeitervertretung, ob und mit welchen anderen Dienststellen eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet wird.
(1) Für die innerhalb eines Dekanats gelegenen Dienststellen der Kirchengemeinden und des Dekanats wird eine gemeinsame Mitarbeitervertretung gebildet (Dekanatsmitarbeitervertretung).
(2) In den Dekanaten können vorbehaltlich der Zustimmung der Kirchenverwaltung zu übertragenBeginn einer Wahlperiode in begründeten Ausnahmefällen mehrere Dekanatsmitarbeitervertretungen gebildet werden. Ansprüche Jede dieser Mitarbeitervertretungen muss am Tag der Wahlversammlung mindestens 20 Mitarbeiter und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Mitarbeiterinnen vertreten.
(3) Soll eine Aufteilung in mehrere Dekanatsmitarbeitervertretungen herbeigeführt werden, so muss der Beschluss in der letzten Mitarbeiterversammlung vor Ablauf der Wahlperiode von Xxxxxx abgetreten der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefasst werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren (4) Bestanden bereits in der vorigen Wahlperiode mehrere Dekanatsmitarbeitervertretungen, so wird die Aufteilung beibehalten, wenn nicht in der letzten Mitarbeiterversammlung vor Ablauf der Wahlperiode für einen der Bereiche etwas anderes beschlossen wird.
(1) Für die dienststellenübergreifenden Angelegenheiten wird in kirchlichen Verbänden eine Verbandsmitarbeitervertretung gebildet, wenn im Bereich des Verbandes mindestens drei Mitarbeitervertretungen bestehen.
(2) Die Zuständigkeit der Verbandsmitarbeitervertretung erstreckt sich auf die Aufgaben der Mitarbeitervertretung nach §§ 33, 36, 37 und Dienstleistungen werden38, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, dort genannten Angelegenheiten vom Verband verbindlich für die in einzelnen Dienststellen entschieden werden. Die Verbandsmitarbeitervertretung bestimmt und wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten unter entsprechender Anwendung der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind§§ 36 bis 42 mit.
19.3 Gegen die Ansprüche (3) Jede Mitarbeitervertretung im Bereich des Verbandes entsendet innerhalb von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen vier Wochen nach ihrer ersten Sitzung für die Dauer ihrer Amtszeit je ein Mitglied. Die erste Sitzung der Laufzeit Verbandsmitarbeitervertretung nach der Entsendung ihrer Mitglieder wird durch einen Vorsitzenden oder die Vorsitzende der Mitarbeitervertretung am Sitz des Leasingvertrages gewährenVerbandes einberufen.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. (4) Die notwendigen Kosten der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2Verbandsmitarbeitervertretung trägt der Verband.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass (5) Für die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVerbandsmitarbeitervertretung gelten die Vorschriften dieses Gesetzes entsprechend.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Mitarbeitervertretungsgesetz
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 7 Netzgerätschaften
1 Die Fanggeräte der Berufsfischer müssen markiert und mit den Anfangs- buchstaben des Patentinhabers versehen sein.
2 Das Aufnehmen fremder Fanggeräte und der Markierungszeichen ist berechtigtNichtberechtigten untersagt.
3 Verfangen sich Angelgeräte in Netzen, so ist die Schnur des Angel- gerätes abzuschneiden.
4 An Sonn- und Feiertagen dürfen die Berufsfischer Netze setzen. In Aus- nahmefällen wie bei Sturm, starker Strömung oder beim Laichfischfang ist auch das Heben der Netze erlaubt.
1 Die Berufsfischer haben Fische vom 1. Juni bis zum 30. September täg- lich, in der übrigen Zeit mindestens jeden dritten Tag aus den Netzen zu lösen.
2 Reusen sind vom 1. Juni bis 30. September mindestens jeden zweiten Tag zu kontrollieren.
1 Die Berufsfischerei hat mit ihren Gerätschaften auf den Fangplätzen ge- genüber der Sportfischerei das Vorrecht zur Fischereiausübung.
1 Es ist untersagt, Fische mit einem Angelgerät absichtlich an einem an- dern Körperteil als dem Maul zu fangen.
2 Als überlebensfähig beurteilte Fische die generell geschützt sind, die Ansprüche aus diesem Vertrag während der Schonzeit gefangen wurden oder die das Fangmindestmass nicht erreichen, sind sofort mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte aller Sorgfalt in den Vierwaldstättersee zurückzuversetzen.
1 Der Fang von Fischnährtieren erfordert eine Bewilligung der kantonalen Behörde.
1 Es ist verboten lebende Köderfische zu übertragen. Ansprüche und Rechte verwenden.
2 Die Verwendung toter Köderfische ist erlaubt, wenn sie aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur Vier- waldstättersee stammen.
3 Für den Fang von Köderfischen dürfen das Quadratnetz (Senknetz) mit vorheriger schriftlicher Zustimmung einer Fläche von Xxxxxx abgetreten einem Quadratmeter sowie die Köderflasche verwendet werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart 4 Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigengebrauch gefangen wer- den. Der Handel mit Köderfischen ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindverboten.
19.3 Gegen die Ansprüche 1 Als Hilfsgerät zur Anlandung von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt gehakten oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2Netz verfangener Fi- sche darf nur der Feumer (Unterfangnetz) verwendet werden.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Ausführungsbestimmungen Zur Vereinbarung Über Die Fischerei Im Vierwaldstättersee
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 Geltungsbereich
(1) Bibliotheksnutzer können über die „Onleihe“ urheberrechtlich geschützte Sprachwerke, Hörbücher, Hörspiele, digitale Medien wie Videos und Software usw. (nachfolgend „Inhalte“ genannt) nutzen und digital ausleihen.
(2) Diese Benutzungsbedingungen gelten für sämtliche durch divibib bereitgestellten digitale Inhalte. Sie gelten für das erstmalige und jedes künftige digitale Ausleihen von Inhalten, auch wenn Sie als Bibliotheksnutzer die Geltung dieser Benutzungsbedingungen künftig bei weiteren Besuchen/Abrufen von Inhalten nicht mehr erneut ausdrücklich bestätigen. Die Bedingungen sind über die „Onleihe“ stets abrufbar und können jederzeit ausge- druckt werden. Voraussetzung für das digitale Ausleihen von Inhalten in der „Onleihe“ ist berechtigtIhre Registrierung als Bibliotheksnutzer bei Ihrer Bibliothek. Mit der von Ihrer Bibliothek erteilten Bibliotheks-Nutzerkennung und dem erteilten Passwort können Sie die dazu bereitgestellten Inhalte digital ausleihen.
(1) Die Ihnen als Bibliotheksnutzer zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte sind urheberrechtlich oder anderwei- tig geschützt. Als Bibliotheksnutzer erkennen Sie hiermit ausdrücklich die nach dem Urheberrechtsgesetz ge- schützten Rechte und/oder sonstigen Rechte (z.B. Markenrechte) an und verpflichten sich, diese nicht zu verlet- zen.
(2) Das digitale Ausleihen erfolgt durch den Download und/oder das Streaming der Inhalte über das Internet und/oder sonstige digitale Netze. Der im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs für den betreffenden Inhalt jeweils zulässige Nutzungsumfang wird Ihnen als Bibliotheksnutzer im Zusammenhang mit dem Ausleihvorgang mitgeteilt; der dort beschriebene Nutzungsumfang konkretisiert die jeweilige Rechteeinräumung. Nach Ablauf der Ausleihfrist ist die Nutzung des Inhalts, insbesondere ein Vervielfältigen, nicht mehr gestattet. Gestreamte Inhalte, die Ansprüche aus diesem Vertrag durch den kontinuierlichen Empfang von Inhaltebestandteilen zu ihrer sofortigen Nutzung bzw. zur Wiederga- be der jeweiligen Inhaltebestandteile gekennzeichnet sind, dürfen von dem Bibliotheksnutzer nicht mitgeschnitten und/oder in sonstiger Weise aufgezeichnet werden. Geben Sie einen digital ausgeliehenen Inhalt vor Ablauf der Ausleihfrist zurück, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mit allen Rechten und Pflichten der Rückgabe der betreffende zuvor ausgeliehene digitale Inhalt auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdensämtlichen Ihrer Endgeräte gelöscht wird.
19.2 Reparaturarbeiten (3) divibib räumt Ihnen als Bibliotheksnutzer im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs ein einfaches, befriste- tes und nicht übertragbares Recht ein, den digital entliehenen Inhalt in dem jeweils im Rahmen des digitalen Ausleihvorgangs mitgeteilten und gestatteten Umfang zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zu nutzen. Sie dürfen Urheberrechtsvermerke, Marken- und Wasserzeichen sowie Lieferungen andere Rechtsvorbehalte in den digital entlie- henen Inhalten nicht entfernen. Sie dürfen zudem die digital entliehenen Inhalte nicht in irgendeiner Weise inhalt- lich und/oder redaktionell verändern oder geänderte Versionen benutzen, sie für Dritte kopieren, öffentlich zu- gänglich machen bzw. weiterleiten, im Internet und/oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich ein- stellen, sie nachahmen, weiterverkaufen und/oder für kommerzielle Zwecke nutzen. Eine Weiterübertragung und/oder Unterlizenzierung der Rechte an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Rechtseinräumung erfolgt mit dem Abschluss des Downloads und/oder bezieht sich ausschließlich auf die Ermöglichung des kontinuierli- chen Empfangs von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist Inhaltebestandteilen zu ihrer sofortigen Nutzung bzw. zur Wiedergabe der jeweiligen Inhalte- bestandteile (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf GutachtenbasisStreaming), dem Leasingnehmer ohne dass ein Recht zum Mitschnitt und/oder zur sonstigen Aufzeichnung der gestre- amten Inhalte eingeräumt wird. Die Nutzungsrechtseinräumung endet zudem mit der Rückgabe eines digital aus- geliehenen Inhalts vor Ablauf der Ausleihfrist. Zu einer Nutzung nach Ablauf der Ausleihfrist sind Sie nicht berech- tigt, es sei denn, Sie leihen einen Inhalt erneut digital aus.
(4) Um unautorisierte Vervielfältigungen der digital entliehenen Inhalte zu den Beträgen in Rechnung gestelltverhindern, setzt divibib technische Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) und/oder zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (§ 95c UrhG), wie z. B. DRM-Systeme und digitale Wasserzeichen, ein. Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt, die in der Reparaturrechnung bzwver- wendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen sowie die zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Infor- mationen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat gem. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind§ 108b UrhG darstellen).
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann (5) Es ist insbesondere auch Ihnen als Bibliotheksnutzer strikt untersagt, Robots, Spider, Crawler und/oder ande- re automatisierte Programme zum fortlaufenden und/oder zeitlich begrenzten Durchsuchen, Indizieren und/oder digitalen Ausleihen/Abrufen/Download/Streamen der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istInhalte einzusetzen (Nutzungsmissbrauch). Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilenDigitale Auslei- hen und Rückgaben der Inhalte müssen jeweils individuell durch Sie als natürliche Person und Bibliotheksnutzer in jedem Einzelfall veranlasst werden. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Einem Nutzungsmissbrauch im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb Satzes 1 steht es gleich, wenn eine digitale Ausleihe der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit Inhalte in schädigender Absicht erfolgt; dies ist insbesondere dann der MaßgabeFall, dass wenn die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet digitale Ausleihe nicht zum Zwecke des ausschließlich persönlichen Gebrauchs im Rahmen des jeweils bei dem digitalen Ausleihvorgang mitgeteilten und gestatteten Umfangs erfolgt, oder die digitale Ausleihe zu dem Zweck erfolgt, eine (insbesondere finanzielle) Schädigung von divibib und/oder Ihrer Bibliothek herbeizuführen. Um die „Onleihe“ nutzen zu können, müssen Sie als Bibliotheksnutzer über eine geeignete Hardware und Online- Technologie verfügen und sich auf eigene Kosten und Gefahr Zugang zu elektronischen Diensten und Medien, insbesondere zum Internet, verschaffen. Sie müssen diese Hardware und Online-Technologie den sich verän- dernden technischen Standards im Internet und der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise„Onleihe“ auf eigene Kosten anpassen.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Benutzungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigta) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ansprüche aus unwirksame Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; das Schriftformerfordernis gilt auch für diese Klausel sowie für den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses Vertrages setzt ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Papierdokument im Original voraus. Fax-, Computerfax- oder E-Mail-Mitteilungen entsprechen nicht dieser Form, es sei denn, Vertragsparteien treffen im Einzelfall eine abweichende Regelung.
c) Die diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenbeigefügten Anlagen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen d) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Datum Stempel, Unterschrift BANK Datum Unterschrift Kunde Name und Anschrift des Zahlungsempfängers (Gläubiger) [Mandatsreferenz] [Gläubiger-Identifikationsnummer (CI/Creditor Identifier)] Ich/Wir ermächtige(n) [Name des Zahlungsempfängers] Zahlungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltmeinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die in der Reparaturrechnung bzwvon [Name des Zahlungsempfängers] auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseHinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, Mengenboni und sonstige Nachlässebeginnend mit dem Belastungsdatum, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von ReifenErstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber /Zahlungspflichtiger (Vorname, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13Name, Teil B 2.1Straße, 2.4,2.6Hausnummer, PLZ, Ort) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten Kreditinstitut BIC1 IBAN DE
1 Hinweis: Ab 01.02.2014 kann die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche Angabe des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnenBIC entfallen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenIBAN mit DE beginnt.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Licensing Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Geltungsbereich
(1) Der Kollektivvertrag gilt
a) r ä u m l i c h : für das Gebiet der Republik Österreich
b) f a c h l i c h : für alle Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen, die
1. mobile öffentliche Telefondienste gemäß § 3 Z 16 TKG 2003, ausgenommen Call-Shops,
2. öffentliche Telefondienste gemäß § 3 Z 16 TKG 2003 mittels eines selbst betriebenen festen Telekommunikationsnetzes und
3. öffentlich Mietleitungen gemäß § 3 Z 12 TKG 2003 mittels selbst betriebener fester Telekommunikationsnetze anbieten, und
4. für Rechtsträger, die Ansprüche aus über eine Zulassung einer terrestrischen Multiplex Plattform gemäß Audiovisuelle Mediendienstegesetz (AMD-G) verfügen,
5. sowie für ausgegliederte Tochterunternehmen von Unternehmen laut 1. bis 4., die überwiegend für das Mutterunternehmen Dienstleistungen erbringen, (siehe Erläuterung 1). Der Kollektivvertrag gilt jedenfalls für jene Tochterunternehmen, welche in der Anlage 3 aufgelistet sind.
c) p e r s ö n l i c h : für alle ArbeitnehmerInnen der unter b) genannten Unternehmen. Soweit in diesem Vertrag mit allen Rechten Kollektivvertrag personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Pflichten Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf Dritte bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu übertragenverwenden. Ansprüche Soweit in diesem Kollektivvertrag auf Gesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden.
(2) Der Kollektivvertrag gilt nicht
a) für FerialpraktikantInnen, Ferialaushilfen (ausgenommen 2. Teil § 1 Abs. 7) und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Volontäre/- innen; FerialpraktikantInnen sind Studierende, die für die Dauer eines Semesters oder zum Zwecke einer beruflichen (technischen, kaufmännischen oder administrativen) Vor- oder Ausbildung entsprechend der öffentlichen Studienordnung vorübergehend beschäftigt werden. Ferialaushilfen sind maximal 3 Monate zur technischen, kaufmännischen oder admi- nistrativen Aushilfe beschäftigte ArbeitnehmerInnen. Volontäre/-innen sind Personen, die zum Zwecke einer beruflichen (technischen, kaufmännischen oder administrativen) Vor- oder Ausbildung beschäftigt werden, sofern dieser Umstand bei der Einstellung ausdrücklich festgelegt worden ist und sie nicht länger als ein halbes Jahr in einer Firma beschäftigt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen b) für Vorstandsmitglieder von Waren und Dienstleistungen werdenAktiengesellschaften, GeschäftsführerInnen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), Vorgenannte nicht arbeiterkammerumlagepflichtig sind;
c) für alle dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind§ 19 Poststrukturgesetz unterliegenden Unternehmen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Kollektivvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist grundsätzlich Wuppertal. Dem Auftraggeber ist es allerdings auch gestattet, den Lieferanten an dessen Sitz zu verklagen
13.3 Die in Anlage 3 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Gesellschaften der XXX.xxxxx sind berechtigt, Teile beim Lieferanten gemäß der Regelungen dieser Vereinbarung und sämtlicher mir ihr verbundenen Dokumente (insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen, Anlagen und Zeichnungen) zu bestellen. Vertragspartner werden stets nur der Lieferant sowie die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltGesellschaft der XXX.xxxxx, die Teile selbst bestellt oder in der Reparaturrechnung deren Namen bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindfür die Teile bestellt werden. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseEs entsteht keine Gesamtschuldnerschaft mit anderen Gesellschaften der XXX.xxxxx. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Mengenboni und sonstige NachlässeLeistungen in einem Rechtsverhältnis zurückzubehalten, weil ihm aus und/oder in einem anderen Rechtsverhältnis Ansprüche zustehen. Er ist auch nicht berechtigt, mit oder gegen Ansprüche/n aufzurechnen, die Allane nicht im direkten Rechtsverhältnis mit dem jeweiligen Vertragspartner bestehen. Abweichend von Werkstätten und Lieferanten von ReifenZiffer 13.1 gilt in den jeweils das Recht des Landes, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringendie Gesellschaft der XXX.xxxxx ihren legalen Sitz hat, mit der ein Rechtsverhältnis zum Lieferanten durch Bestellung von Teilen entsteht. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Das UN-Kaufrecht (CISG) ist stets ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen Das gilt auch für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenAblösung dieses Formerfordernis.
19.5 Nebenabreden bestehen 13.5 Im Falle von Widersprüchen und Abweichungen zwischen den Regelungen dieser Vereinbarung, den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers und sonstigen mitgeltenden Dokumenten und Unterlagen gehen die Regelungen der vorgenannten Vertragswerke in der aufgezeigten Reihenfolge den jeweils nachfolgend genannten Vertragswerken vor insoweit als sie sich widersprechen. Individuell und schriftlich zwischen den Parteien ausgehandelte Konditionen gehen allgemeinen Regelungen stets vor.
13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzglden unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeEntsprechendes gilt, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, wenn sich in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVertrag eine Xxxxx herausstellen sollte.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Liefervereinbarung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 15.1 Erfüllungsort ist der Sitz des ANBIERTERS.
15.2 Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterliegt unserer Datenschutzerklärung, die unter [xxxxx://xxx.xx/0XxxXXx] abrufbar ist.
15.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz des ANBIETERS sachlich zuständige Gericht in Leoben vereinbart. Ungeachtet dessen ist der ANBIERTER berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte den KUNDEN an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Münchenklagen. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschösterreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke 15.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichtetenübrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Genauere Information zur DatenverarbeitungAnstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweiseergänzende Vertragsauslegung.
19.10 Die Anwendung der 15.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist ausgeschlossenfür den KUNDEN nicht zumutbar. Dafür wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Für sämtliche zwischen Sixt und dem Leasingnehmer abgeschlossene Leasingverträge gel- ten ausschließlich der Leasingvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung durch den Leasingnehmer geltenden Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn Sixt stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
19.2 Bei Widersprüchen zwischen den Regelungen im Leasingantrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Bestimmungen im Leasingantrag vor.
19.3 Sixt ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer Leasing- nehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx Sixt abgetreten werden.
19.2 19.4 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend vor- liegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden Unfallschä- den auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 19.5 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx Sixt kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnenaufrechnen oder ein Zu- rückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenauf demselben Vertragsverhält- nis beruht.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 19.6 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Än- derung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx Sixt dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsge- bühr in Höhe von EUR 155,-- 155,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Umsatzsteuer (damit derzeit brutto: EUR 184,45184,45 Euro) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Vertragsände- rung im Sinne des Satz 2.
19.6 19.7 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx Sixt wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes Lea- singgegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane Sixt den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 19.8 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma Wohnsitzes sowie eine Änderung der Bankverbindung Bankver- bindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane Sixt ggf. aufgewandte angemessene Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 19.9 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert 19.10 Der Leasingnehmer kann nach §14 UKlaG vor Anrufung der deutschen Gerichte von dem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren der Deutschen Bundesbank Gebrauch machen. Die entsprechende Beschwerde ist schriftlich und unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und ggfs. unter Beifügung von Kopien der notwendigen Unterlagen zu einzu- reichen bei: Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle - Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Tel: 069 / 9566 - 3232, Fax: 069 / 709090 - 9901 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder Fax eingereicht werden; evtl. erforderliche Un- terlagen sind dann per Post nachzureichen. Der Leasingnehmer darf vor Anrufung der Be- schwerdestelle weder ein Gericht, noch eine Streitschlichtungsstelle und auch keine Güte- stelle angerufen haben und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerde- gegner abgeschlossen haben. Darüber hinaus darf der Anspruch bei Erhebung Ihrer Be- schwerde nicht verjährt sein. Die Verfahrensordnung ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich.
19.11 Sixt erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Leasingnehmers in erster Linie zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichtetenund zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung Ver- arbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Informa- tionsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Leasing Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtDie Normen der allgemeinen Bestimmungen sind insoweit auf alle Mietverhält- nisse anwendbar, als sie nicht ausdrücklich eine besondere Form der Miete zum Gegenstand haben. So gelten beispielsweise die Art. 42 und 46 ausschliesslich für die Miete beweglicher Sachen. Die “Allgemeinen Bestimmungen“ enthalten in Art. 1 vorab die Legaldefinition des Mietvertrages und in Art. 2 und 3 Regelungen zum Geltungsbereich über die Miete von Wohn- und Geschäftsräumen einerseits (Art. 2) und über den Schutz vor unzulässigen Mietzinsen andererseits (Art. 3). Während Art. 2 Abs. 1 den Gel- tungsbereich der Bestimmungen über die Miete von Wohn- und Geschäftsräu- men (und damit die Mietzinsschutzbestimmungen der Art. 55 ff. und die Kündi- gungsschutzbestimmungen der Art. 66 ff.) auf Sachen ausdehnt, die Ansprüche aus diesem Vertrag der Vermie- ter zusammen mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragendiesen Räumen dem Mieter zum Gebrauch überlässt, nimmt Art. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt2 Abs. 2 Ferienwohnungen, die für höchstens sechs Monate gemietet wer- den,22 vom Geltungsbereich aus. Nach Schweizer Vorbild ist in der Reparaturrechnung bzwArt. Rechnung 3 Abs. 1 die Regelung enthalten, dass die Bestimmungen über den Schutz vor unzulässigen Mietzinsen und anderen unzulässigen Forderungen des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni Vermieters sinngemäss für nichtlandwirtschaftliche Pacht- und sonstige Nachlässeandere Verträge gelten, die Allane im Wesentli- chen die Überlassung von Werkstätten Wohn- und Lieferanten Geschäftsräumen gegen Entgelt regeln. Art. 3 Abs. 2 bestimmt, dass die Mietzinsschutzbestimmungen nicht für die Miete von Reifen, Kraftstoffen luxuriösen Wohnungen mit mehr als 150 m2 und sonstigen Waren oder Dienstleistungen Einfamilienhäusern mit mehr als 200 m2 Nettowohnfläche gelten (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13Abschnitt 1.5 Der liechtensteini- sche Wohnungsmarkt). Die Regelung der Pflichten der Vertragsparteien beschränkt sich auf deren we- sentliche Pflichten (Art. 6 bis 18), Teil B 2.1wobei Bestimmungen über die Folgen der Pflichtverletzungen enthalten sind (zB Art. 12 i.V.m. Art. 13 Abs. 2, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe Art. 15 Abs. 3 oder Art. 16 Abs. 2). Die Nicht- bzw. Schlechterfüllung als Sonderfall der Pflicht- verletzung seitens des Vermieters ist in Art. 18 geregelt. Grosser Raum wird den Lieferanten Mängeln während der Mietdauer eingeräumt (Art. 19 bis 26). Darin enthalten ist das in Art. 25 geregelte Recht des Mieters einer mangelhaften unbeweglichen Sache, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, künftig fällig werdende Miet- zinse gerichtlich zu hinterlegen. Auf diese Bestimmungen folgen Bestimmungen über die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund Änderung bzw. Erneuerung der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kannMietsache durch den Vermieter und durch den Mieter (Art. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht27 und 28). Sodann sind Regelungen über die Voraussetzungen, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich Wirkungen und die Grenzen des Wechsels der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klarauf der Seite der Vermieterschaft, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten welche gleichzeitig Eigentümerin ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istangefügt (Art. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen29 bis 31). Er Weiter wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.der
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten 16.1. Die Vereinbarung abweichender Bestimmungen und Pflichten auf Dritte / oder Vertragser- gänzungen und -änderungen bedürfen zu übertragen. Ansprüche ihrer Wirksamkeit der Schrift- lichkeit und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenUnterfertigung durch beide Vertragsparteien.
19.2 Reparaturarbeiten 16.2. Elektronische Vertragserklärungen sowie Lieferungen von Waren andere rechtlich bedeutsame elektronische Erklärungen und Dienstleistungen werdenelektronische Empfangsbestätigungen gelten dann als zugegangen, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. wenn sie die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)jeweils andere Vertragspartei, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltfür die sie bestimmt sind, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen unter normalen Umständen abrufen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, Für die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- Fristgerechtigkeit und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche Wirksamkeit von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Erklärungen ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung deren Zugang im Sinne des Satz 2dieser Bestimmung maßgebend.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes 16.3. Rechtsrelevante Änderungen, wie Anschrift, Firma, Ansprechpartner, etc. sind wechselseitig umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten Schriftstücke als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabedem jeweils anderen Vertragspartner dann als zugegangen, dass wenn sie vom jeweils anderen Vertragsteil an die Verjährungsfrist mit zuletzt bekannt gegebene Adresse, dem Schluss des Jahres beginnt, in zuletzt bekannt gegebenen Namen und dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältzuletzt damit befassten Sachbearbeiter gesandt wurden.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- 16.4. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGBs unwirksam oder Geschäftssitzesunzulässig sein oder werden, Änderungen in berührt dies nicht die Gültigkeit der Rechtsform übrigen Bestim- mungen. Anstelle der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung tritt vielmehr eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung und in dem von den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung Vertragsparteien ge- wollten Sinn möglichst kommt. Im Sinne der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten Bestimmungen zu erstattensalvatori- schen Xxxxxxx gelten die vorstehenden Regelungen auch im Fall von Lü- cken.
19.8 16.5. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Holo-Light und dem Auftraggeber un- terliegen materiellem österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
16.6. Erfüllungsort ist Münchender Sitz von Holo-Light, ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten das jeweils sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Wenn die Parteien KaufleuteHolo-Light ist jedoch auch berechtigt, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz nach Xxxx den Auftraggeber vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschAnspruch zu nehmen.
19.9 Allane speichert 16.7. Die Bestimmungen der §§ 9 (1) und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung 2 sowie 10 (1) und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist (2) ECG werden ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche 1 Allgemeines
(1) GlaBra richtet sich mit den Angeboten sowohl an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen GlaBra und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Esslingen. GlaBra ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. § 2 Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit allen Rechten seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann GlaBra nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
(3) GlaBra stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Beim Online-Erwerb von Dokumenten darf GlaBra die Rechnung auch als pdf-Datei übermitteln. § 3 Haftung
(1) GlaBra haftet für Sach- und Pflichten Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Ansprüche auf Dritte zu übertragenSchadensersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GlaBra, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet GlaBra nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Einschränkungen der Absätze 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GlaBra, wenn Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten direkt geltend gemacht werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), 3) Die Haftung nach dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen Produkthaftungsgesetz und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vglzwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten istGegenansprüche von GlaBra anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug § 5 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- bekannt und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeer willigt darin ein, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss zur Abwicklung des Jahres beginntAuftrags erforderlichen persönlichen Daten von GlaBra auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVerarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von GlaBra selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel (2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Wohn- oder GeschäftssitzesKunden auch dazu verwendet werden, Änderungen in der Rechtsform um über Produkte, Marketingmaßnahmen und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten sonstige Dienstleistungen zu erstatteninformieren.
19.8 Erfüllungsort (3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. XxxXxx ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke diesem Fall zur sofortigen Löschung der Vertragsabwicklung verschiedene persönlichen Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenKunden verpflichtet. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseLöschung nach deren Ende.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren: „AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der GasVer- sorgung Süddeutschland GmbH, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (GVS), als Betreiber des Portals E-Point und deren Nutzern. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Nutzers wird ausdrücklich widersprochen. Das gilt auch für den Fall, dass der Nutzer auf seine Geschäftsbedingungen Bezug nimmt oder sie an GVS übermit- telt und GVS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. § 2 Begriffsbestimmungen Eine detaillierte Beschreibung der Funktionen von E-Point und der einzelnen technischen Schritte, die Ansprüche aus diesem zu einem Vertragsschluss führen, finden sich in Abschnitt B dieser AGB. Betreiber der Plattform E-Point: GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Xxxxxxx-Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (GVS). Nutzer: Eine durch GVS gemäß § 3 registrierte natürliche oder juristische Person, die Funktio- nen auf E-Point nutzen kann. Kunde: Ein Nutzer, der aufgrund eines Rahmenvertrags bzw. einer entsprechen- den Zusatzvereinbarung mit GVS berechtigt ist, Einzelverträge auf E-Point abzuschließen und Transaktionen auf E-Point zu tätigen. Verkäufer: In Bezug auf jeden einzelnen Vertragsabschluss derjenige Vertragspartner, der sich zur Lieferung bzw. Leistung des Produktes oder der Dienstleistung verpflichtet. Käufer: In Bezug auf jeden einzelnen Vertragsabschluss derjenige Vertragspartner, der sich zur Abnahme und Bezahlung des Produktes verpflichtet bzw. der sich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Dienstleis- tung zur Bezahlung verpflichtet. Rahmenvertrag: Der zwischen GVS und dem Nutzer abgeschlossene Rah- menvertrag für bestimmte Arten von Geschäften. Zusatzvereinbarung: Die zwischen GVS und dem Nutzer abgeschlossene Zusatzvereinbarung für bestimmte Arten von Geschäften. Einzelvertrag: Vertrag mit allen Rechten über einen bestimmten Geschäftsabschluss, der unter einen Rahmenvertrag fällt. Transaktion: Abgabe einer rechtsverbind- lichen Willenserklärung durch den Nutzer auf E-Point, insbesondere zum Abschluss eines Einzelvertrags, ein einzelner Vertragsabschluss. GVS-Arbeitstage: Montag bis Xxxxxxx ohne folgende Tage: Gesetzliche Feiertage in Baden-Württemberg, gesetzliche Feiertage in London, 24. und Pflichten auf Dritte 31. Dezember und Tage, an denen die kommer- ziellen Büros der GVS planmäßig nicht besetzt sind. § 3 Registrierung
1. Voraussetzung für eine Registrierung als Nutzer ist, dass die betreffende natürliche oder juristische Person die in einem Kontaktformular geforderten Pflichtfelder wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllt. Die Registrierung einer juristischen Person bedarf der Benennung einer vertretungsberechtigten natürlichen Person. Für einen Nutzer können mehrere natürliche Personen (z.B. mehrere Mitarbeiter) registriert werden. Bei der beabsichtigten Nutzung bestimmter Funktionen, insbesondere Funktionen gemäß § 9, Ziffer 1 (Click Services) ist die Ver- tretungsberechtigung gegenüber GVS jeweils durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, wobei das Muster im Downloadbereich zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenverwenden ist.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung2. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Registrierung ist nur Unternehmern im Sinne des Satz 2§ 14 BGB erlaubt. Eine Registrierung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und damit eine Nutzung von E-Point durch Verbraucher ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer zugleich, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung 3. Mit Absenden des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb ausgefüllten Kontaktformulars erklärt sich der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren Nutzer zugleich mit der MaßgabeEinbeziehung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung im Rahmen der Nutzung von E-Point einverstanden.
4. Nach erstmaliger Beantragung eines Zugangs erhält der Nutzer eine E-Mail mit einem Link an die von ihm genannte E-Mail Adresse geschickt. Durch Betätigen des Links wird die Registrierung abgeschlossen und der Nutzer erhält zunächst einen Gastzugang. Dies wird dem Nutzer in einer weiteren E-Mail zusammen mit dem Username und dem Passwort mitgeteilt. Im nächsten Schritt werden die gemachten Angaben verifiziert und einem Unternehmensprofil zugeordnet. Nach erfolgreicher Verifizierung erhält der Nutzer eine Bestätigung per E-Mail und kann ab diesem Zeitpunkt alle Funktionen auf E-Point nutzen, für die sein Unternehmen bzw. er freigeschaltet ist.
5. Die Registrierung als Nutzer erfolgt entgeltfrei. Die Nutzung entgeltpflichtiger Funktionen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ein Anspruch auf Zulassung zur Nutzung besteht jeweils nicht.
6. Sofern sich nach der Registrierung geforderte Registrierungsdaten ändern, z. B. Nachname, E-Mail, Firma/ Abteilung usw., ist der betreffende Nutzer verpflichtet, GVS über die Änderung unverzüglich zu informieren.
7. Jeder Nutzer muss Benutzernamen und Passwörter geheim halten und sichern. GVS ist unverzüglich zu informieren, wenn Anzeichen dafür vorhanden sind, dass diese durch Dritte missbraucht wurden oder werden. § 4 Sorgfaltspflichten
1. Der Nutzer ist verpflichtet, auf dem von ihm verwendeten System ausreichende, dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsverfahren und -Maßnahmen einzuhalten. Er hat insbesondere alles ihm Mögliche zu tun, damit sich keine Computerviren oder andere Schadsoftware auf dem von ihm verwendeten System befinden.
2. Der Nutzer ist verpflichtet, bei Nutzung von E-Point äußerst sorgfältig zu handeln und dabei die besonderen mit der Verwendung des Internet einhergehenden Risiken zu berücksichtigen. Ihm obliegen insbesondere die folgenden Sorgfaltspflichten: - Die gemäß § 4 zugeteilten Sicherheitsvorkehrungen sind vertraulich zu behandeln und gegen Kenntnis- nahme Dritter zu schützen. Der Nutzer hat unverzüglich die Sperrung seiner Sicherheitsvorkehrungen durch GVS zu veranlassen, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Kenntnis von den Sicherheitsvorkehrungen erlangt hat oder haben könnte. Das Gleiche gilt, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss Sicherheits- vorkehrungen von Dritten missbräuchlich genutzt wurden. - Die Sicherheitsvorkehrungen gemäß § 4 sind ausschließlich auf E-Point zu verwenden. GVS wird den Nutzer außerhalb einer Benutzung von E-Point grundsätzlich nicht zur Preisgabe der Sicherheits- vorkehrungen auffordern, insbesondere nicht per Telefon oder E-Mail. - Die Sicherheitsvorkehrungen dürfen nicht gespeichert werden. Insbesondere ist nach jeder Nutzung von E-Point der Cache des Jahres beginntverwendeten Browsers zu deaktivieren oder zu löschen. - Der Nutzer darf seine Eingaben nur dann zur Datenübermittlung an E-Point freigeben, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältwenn der Browser anzeigt, dass die Datenübermittlung verschlüsselt erfolgt. - Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach jeder Verwendung von E-Point oder vor Verlassen seines Bildschirm- arbeitsplatzes mittels der Schaltfläche „Logout“ von E-Point abzumelden. - Der Nutzer darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung von E-Point oder der zugrunde liegenden Infrastruktur zur Folge haben könnten.
19.7 3. Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- Nutzer ist verpflichtet, über E-Point erfolgende Mitteilungen oder Geschäftssitzes, Änderungen in Angaben der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung GVS unverzüglich zu überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind der Bankverbindung GVS unverzüglich anzuzeigen. Verletzt Andernfalls sind spätere Einwendungen gegen die Richtigkeit der Leasingnehmer diese PflichtenMitteilungen ausgeschlossen. § 5 Sicherheitsvorkehrungen (TAN-Verfahren)
1. Bei einzelnen Transaktionen, hat er Allane ggfinsbesondere zum Abschluss eines Einzelvertrags im Rahmen der Click Services Funktionen gemäß § 9, Ziffer 1 wird dem Nutzer zusätzlich eine Transaktionsnummer (nachfolgend TAN genannt) an die bei der Registrierung genannte E-Mail Adresse übermittelt. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenErst durch Eingabe dieser für die jeweils konkret durchzuführende Transaktion und nur für einen kurzen Zeitraum gültigen TAN, kann die gewünschte Transaktion abgeschlossen werden.
19.8 Erfüllungsort ist München2. Wenn Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die Parteien Kaufleuteunter Verwendung der an ihn gemäß § 4 Absatz 1 über- mittelten TAN, juristische Personen auf E-Point veranlasst werden, es sei denn, es liegt ein vom Nutzer nicht zu vertretender Missbrauch der zugeteilten Sicherheitsvorkehrungen vor. § 6 Sanktionen bei Verstößen, Sperrung des öffentlichen Rechts oder öffentlichAccounts
1. Der Nutzer verpflichtet sich, E-rechtliche Sondervermögen sindPoint nur in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen mit GVS, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschlandeinschließ- lich dieser AGB, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschden gesetzlichen Vorschriften und den guten Sitten zu nutzen.
19.9 Allane speichert 2. Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein Nutzer gegen Vereinbarungen mit GVS, einschließlich dieser AGB oder gesetzliche Vorschriften verstößt oder Rechte Dritter verletzt, oder besteht ein sonstiges berechtigtes Interesse von GVS, welches das Interesse des Nutzers am Zugang zu E-Point überwiegt, so hat GVS das Recht, den Zugang zu E-Point insgesamt oder den Zugang zu einzelnen Funktionen für diesen Nutzer zu sperren. Ein berechtigtes Interesse von GVS liegt insbesondere vor bei dem Verdacht einer nicht autorisierten oder einer betrügerischen Verwendung von einzelnen Funktionen von E-Point. GVS behält sich ausdrücklich das Recht vor, weitergehende Ansprüche gegen den Nutzer und/oder handelnde Personen geltend zu machen § 7 Technische Verfügbarkeit
1. Der Anspruch des Nutzers auf Nutzung von E-Point und verarbeitet zum Zwecke seiner Funktionen besteht nur im Rahmen des aktuellen Standes der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer Technik und der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweisetechnischen Verfügbarkeit von E-Point.
19.10 Die Anwendung 2. GVS ist berechtigt, den Betrieb von E-Point oder einzelner Funktionen zeitweilig oder dauerhaft zu unter- brechen oder einzustellen, soweit dies aus technischen und/oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist. § 8 Datenschutz GVS wird die vom Nutzer im Rahmen des Nutzungsverhältnisses erhaltenen Daten nur zur Durchführung dieser Bestimmungen nutzen, verarbeiten und speichern. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossenNutzung von E-Point.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtDas Firmen-Tagesgeldkonto (fortan auch nur Tagesgeldkonto genannt) und die Firmen-Festgeldanlage (fortan auch nur Festgeldanlage oder Festgeld genannt) sind spezielle Produkte der GarantiBank International N.V., Niederlassung Düsseldorf. Das Tagesgeldkonto und die Festgeldanlage werden lediglich im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) angeboten, die Ansprüche aus diesem Vertrag ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Ausdrücklich nicht angeboten werden das Firmen-Tagesgeldkonto und die Firmen-Festgeldanlage daher insbesondere Personenhandelsgesellschaften und anderen Kapitalgesellschaften als Gesellschaften mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten beschränkter Haftung sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltUnternehmen, die im Bereich Commercial Real Estate tätig sind, Wohnungseigentümergesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Stiftungen, Trusts und jeglicher Art von Vereinen. Unbedingte Voraussetzung für die Eröffnung einer Festegeldanlage ist zunächst die Eröffung eines Tagesgeldkontos. Nach Unterzeichnung und Einreichung aller erforderlichen Kontoeröffnungsunterlagen bei der GarantiBank Niederlassung Düsseldorf sowie Aushändigung der Sonderbedingungen und sonstiger Vertragsbedingungen wird das Konto seitens der GarantiBank eröffnet. Danach wird die Eröffnungsbestätigung dem Kunden postalisch übermittelt. Ab Zugang dieser Bestätigung beim Kunden gilt der Vertrag als abgeschlossen und der Kunde kann von seinem Konto bei seiner Hausbank (Referenzkonto) in Deutschland Anlagebeträge auf sein Tagesgeldkonto bei der Reparaturrechnung GarantiBank überweisen. Rücküber- weisungen von Anlagebträgen vom Tagesgeldkonto sind ausschließlich auf das vom Kunden im Vorfeld der Kontoeröffnung zu benennende Referenzkonto bei seiner Drittbank möglich, welches in Deutschland geführt werden muss. Die Anlage eines Festgeldes kann nur bei Bestehen eines Tagesgeldkontos erfolgen, da Anlagebeträge auf das Festgeld ausschließlich von dem Tagesgeldkonto übertragen werden können. Eine Direktüberweisung von einem sonstigen Konto bei einer Drittbank oder interne Umbuchungen von einem anderen Konto bei der GarantiBank zugunsten einer Festgeldanlage sind nicht möglich. Bei Fälligkeit der Festgeldanlage werden der Anlagebetrag und die anfallenden Zinsen automatisch auf das Tagesgeldkonto gebucht. Erst nach Eingang und Wertstellung des Anlagebetrages und/oder der anfallenden Zinsen auf dem Tagesgeldkonto besteht für den Kunden die Möglichkeit, den Anlagebetrag und/oder die Zinsen vom Tagesgeldkonto schriftlich per rechtsverbindlich unterschriebenem Auftrag auf das Referenzkonto bei einer Drittbank zu überweisen. Eine Kontoeröffnung über die Website der GarantiBank - xxx.xxxxxxxxxxx.xx - ist weder für das Tagesgeldkonto noch für das Festgeldkonto möglich. Des Weiteren sind weder Bareinzahlungen noch Barauszahlungen möglich. Bezüglich der Gebühren wird auf das Preis- und Leistungsverzeichnis verwiesen. Kontoinhaber für die Anlagekonten sind die oben beschriebenen juristischen Personen und Unternehmen, welche durch die handlungsbefugten Organe handeln. Gemeinschaftskonten, d.h. „ODER- Konten“ bzw. UND-Konten“ sind nicht zulässig. Das Tagesgeldkonto und die Festgeldanlage dürfen ausschließlich auf eigene Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt geführt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabegeldwäscherechtlichen Bestimmungen müssen in ihrer jeweiligen Fassung eingehalten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss GarantiBank die Geschäftsbeziehung nur unter der Voraussetzung eingeht, dass der Kunde den/die wirtschaftlich(en) Berechtigte(n) hinter der juristischen Person offen legt bzw. bekannt gibt. Treuhandschaften sind nicht erlaubt. Es müssen sämtliche Geschäftsbeziehungen in eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolgen. Bei Zuwiderhandeln ist die GarantiBank verpflichtet, die Geschäftsbeziehung umgehend zu kündigen. Ungeachtet dessen ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Identität des Jahres beginntTreugebers nachzuweisen. Des Weiteren ist eine Kontoeröffnung für Firmenkunden, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel deren Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, etwaige Vertretungsberechtigte und/oder wirtschaftlich Berechtigte bzw. fiktive wirtschaftlich Berechtigte i.S.d. Geldwäschegeseses (GWG) (§ 1 Abs. 12 bis 15 des Wohn- GwG) selbst eine politisch exponierte Person (PEP) oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie ein Familienmitglied oder eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen nahestehende Person einer PEP sind, wird als Gerichtsstand München vereinbartnicht möglich. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren Wir verweisen auch auf die Parteien als Gerichtsstand MünchenMitwirkungspflichten im Rahmen der AGB Punkt 11 Abs. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch2.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Sonderbedingungen Für Das Firmen Tagesgeldkonto Und Die Firmen Festgeldanlage
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 10.1. Mehrere LN haften für alle Verbindlichkeiten aus diesem Leasingvertrag zur ungeteilten Hand. Auch bei Ausscheiden eines LN bleiben alle auch von diesem bestellten Sicherheiten voll aufrecht.
10.2. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gehen auf Seiten des LG auf Rechtsnachfolger über, auf Seite des LN nur (a) in den Fällen gesetzlich vorgesehener Gesamtrechtsnachfolge oder (b) nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des LG.
10.3. Der LG ist berechtigt, die Ansprüche seine Rechtsstellung aus diesem Vertrag mit allen Rechten auf einen Dritten zu übertragen und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und alle Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur diesem Vertrag an Dritte abzutreten und zwar teilweise oder zur Gänze; dies trifft insbesondere auf alle Geldforderungen aus diesem Vertrag zu.
10.4. Die Rechtsgeschäftsgebühr wie auch alle anderen Abgaben und Gebühren aller Art, die während der Laufzeit dieses Vertrages vorgeschrieben werden sollten, trägt der LN. Dies gilt insbesondere auch für Abgaben und Gebühren aller Art, welche aufgrund von Sicherungsgeschäften im Zusammenhang mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten diesem Leasingvertrag, wie Garantien, Zessionen und Verpfändungen, vorgeschrieben werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 10.5. LO und Dienstleistungen werdenSicherheiten zu diesem Leasingvertrag haften auch für Verbindlichkeiten aus anderen Leasingverträgen zwischen den Vertragsteilen. Gleiches gilt auch für Leasingverträge, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)abgeschlossen mit jenen Gesellschaften, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung an denen ein Beteiligungsverhältnis des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindLG besteht.
19.3 Gegen die Ansprüche 10.6. Eine Aufrechnung von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung Gegenforderungen des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug LN gegenüber dem LG ist ausgeschlossen.
19.4 10.7. Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstandenLN ist verpflichtet, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteileneine Adressenänderung unverzüglich dem LG schriftlich bekanntzugeben. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für Bis zum Einlangen einer solchen schriftlichen Erklärung gelten alle an die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenvorhergehende Adresse vom LG vorgenommenen Zustellungen als rechtswirksam vollzogen.
19.5 Nebenabreden bestehen 10.8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, insbesondere der ALB, ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Die unwirksame oder Ergänzung undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.9. Eine Anfechtung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer wegen Irrtums oder laesio enormis (derzeit brutto: EUR 184,45Verkürzung über die Hälfte) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
10.10. Der LN hat kein Zurückbehaltungsrecht.
10.11. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
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Samples: Leasing Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Anwendungsbereich und Gegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die rechtlich verbindliche Vertragsgrundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen der The Quick Brown Fox GmbH (im Folgenden„QBF“) und ihren Kunde dar.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen einer regelmäßigen Kontrolle, die Ansprüche aus diesem Vertrag Veränderungen und Anpassungen mit allen Rechten sich bringt.
3. Es gelten mangels anderweitiger Vereinbarungen jeweils die Geschäftsbedingungen, die zur Zeit des Vertragsschlusses unter der Adresse „xxxx://xxx.xxx.xx“ (dort unter „AGB“) abrufbar sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit bei QBF angefordert bzw. von der Internetpräsenz „xxx.xxx.xx“ heruntergeladen und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten gespeichert werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 4. Der Kunde erhält die Möglichkeit, im Rahmen laufender Verträge der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zwei Wochen zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in widersprechen. Die geänderte Fassung der Reparaturrechnung bzwAllgemeinen Geschäftsbedingungen wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist Bestandteil der vertraglich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechnung Im Falle des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindWiderspruches kann QBF laufende Verträge kündigen.
19.3 Gegen die Ansprüche 5. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam. Entgegenstehende oder von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnendiesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt QBF nicht an, es sei denn, QBF hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Gegenforderung QBF in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenKunden Leistungen an den Kunden erbringt.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen1. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Kunden im Sinne des Satz 2dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
19.6 Sowohl Ersatzansprüche 2. Lieferung von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz Gegenständen i.S.d. Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst sowohl die körperliche Überlassung von Aufwendungen verjähren innerhalb Sachen, die digitale Vervielfältigung und Verbreitung (Download/Upload/FTP) von immateriellen Gegenständen bzw. die Überlassung von Zugangs- bzw. Login-Daten, sowie die Installation von Software-Programmen (schon ab der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist ersten Entwurfs-/Roh- bzw. Testversion), die Einrichtung von drei Jahren mit der MaßgabeSchnittstellen, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginntErstellung von Zusatzprogrammierungen, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältdie Datenmigration, die Durchführung von Workshops zur Systemanalyse bzw. zur Beratung, das Customizing, sowie die Schulung und Dokumentation. Der Quellcode von gelieferter Software ist nicht Bestandteil eines Vertrages, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel 3. Sämtliche von QBF erstellten, Texte, Bilder, Grafiken, Webseiten und Multimediawerke, Reports, Berichte, Auswertungen, Vorlagen, Templates, StyleSheets, Computerprogramme (in Quell- und Objektcodeform), Kunden-Internet-Portale, Datenbanken und sonstige Werke bzw. Konzepte, KnowHow und wirtschaftliche Erzeugnisse unterliegen dem Schutz des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenUrheberrechts. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggfWerden im Einzelfall die Anforderungen eines Werkes i.S.d. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland§ 2 UrhG nicht erreicht, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Münchengleichwohl die entsprechende Anwendung des Urheberrechts für diese Werke.
1. Die Lieferungen und Leistungen von QBF dürfen ausschließlich nach Maßgabe der getroffenen Vereinbarungen sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt werden.
2. Es gilt deutsches Rechtist untersagt, die von QBF überlassene Software etc. Vertragssprache ist deutschzu bearbeiten und/oder zu verändern und Handlungen vorzunehmen, die die Funktionalität der Waren und Leistungen von QBF beeinträchtigen können, diese zu vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten3. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseDie Dekompilierung ist nicht zugelassen.
19.10 Die Anwendung 4. Der Kunde ist verpflichtet, eine funktionsfähige, insbesondere im Hinblick auf die zusätzliche Belastung durch die zu überlassende Software ausreichend dimensionierte Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände vorzuhalten.
5. Der Kunde stellt erwünschte Testumgebungen zur Verfügung. Er testet die überlassene Software vor Einsatz (Livebetrieb) auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhandenen Hard- und Softwarekonfiguration.
6. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere unternimmt er tägliche Datensicherungen und regelmäßige Überprüfungen der Datenverarbeitungsergebnisse.
7. Der Kunde benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der die Installation zentral koordiniert und teilt Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z.B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (z.B. Namensänderung) auswirken, QBF unverzüglich schriftlich per E-Mail an „xxxx@xxx.xx“ mit.
8. Der Kunde stellt QBF die erforderlichen Informationen (Daten), Schnittstellendefinitionen, Spezifikationen oder Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Formulare, Artikellisten usw.) zur Verfügung. Hierzu zählen auch erforderliche Zugangsdaten für Berechtigungs- und Zugangskontrollsysteme des Leasingnehmers Kunden. Für die Herstellung der Informationen und Daten sowie die Übermittlung ist ausgeschlossenallein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Angaben für die mit dem Vertrag verfolgten Zwecke eignen, ist QBF nicht verpflichtet.
9. Für Leistungen, die QBF beim Kunden zu erbringen hat, ist seitens des Kunden eine verantwortliche Person zu benennen, die für QBF alleiniger Ansprechpartner zur Vorbereitung und Durchführung dieser Leistungen als auch der hierzu erforderlichen Mitwirkungen durch den Kunden ist.
10. Sofern die Überlassung von Inhalten an den Kunden in digitaler Form vereinbart wird, ist auch das jeweils zu verwendende Dateiformat zu bestimmen.
11. Mängel und Fehler sind spezifiziert unter Beifügung geeigneter und zumutbarer Beschreibungen und Dokumentationen an die hierfür mitgeteilte E-Mail-Adresse an QBF mitzuteilen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 12.1 Es gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wuppertal. Dem Auftraggeber ist es allerdings auch gestattet, den Lieferanten an dessen Sitz zu verklagen.
12.2 Soweit in dieser Vereinbarung Schriftform vereinbart ist, kann sie nur schriftlich abbedungen werden. Das gilt auch für diese Formvorschrift. Im Falle von Widersprüchen und Abweichungen zwischen den Regelungen dieser Vereinbarung, den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers und sonstigen mitgeltenden Dokumenten und Unterlagen gehen die Regelungen der vorgenannten Vertragswerke in der aufgezeigten Reihenfolge den jeweils nachfolgend genannten Vertragswerken vor insoweit als sie sich widersprechen. Individuell und schriftlich zwischen den Parteien ausgehandelte Konditionen gehen allgemeinen Regelungen stets vor.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Xxxxx herausstellen sollte.
12.4 Die in Anlage 3 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Gesellschaften der XXX.xxxxx sind berechtigt, Teile beim Lieferanten gemäß der Regelungen dieser Vereinbarung und sämtlicher mir ihr verbundenen Dokumente (insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen, Anlagen und Zeichnungen) zu bestellen. Vertragspartner werden stets nur der Lieferant sowie die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltGesellschaft der XXX.xxxxx, die Teile selbst bestellt oder in der Reparaturrechnung deren Namen bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindfür die Teile bestellt werden. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseEs entsteht keine Gesamtschuldnerschaft mit anderen Gesellschaften der XXX.xxxxx. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Mengenboni und sonstige NachlässeLeistungen in einem Rechtsverhältnis zurückzubehalten, weil ihm aus und/oder in einem anderen Rechtsverhältnis Ansprüche zustehen. Er ist auch nicht berechtigt, mit oder gegen Ansprüche/n aufzurechnen, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist direkten Rechtsverhältnis mit dem Schluss jeweiligen Vertragspartner bestehen. Abweichend von Ziffer 12.1 gilt in den jeweils das Recht des Jahres beginntLandes, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzesdie Gesellschaft der XXX.xxxxx ihren legalen Sitz hat, Änderungen in mit der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenein Rechtsverhältnis zum Lieferanten durch Bestellung von Teilen entsteht. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort Das UN-Kaufrecht (CISG) ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist stets ausgeschlossen.
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Samples: Liefervereinbarung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Anwendungsbereich, Förderstrategie und Begriffsbestimmungen
(1) Die Richtlinien regeln die Ansprüche Vergabe von Förderungen für die im § 2 des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes angeführten Bereiche „Betrieb kultureller Einrichtungen“, „kulturelles Ausstellungswesen“, „Bildende Kunst“, „Büchereiwesen“, „Darstellende Kunst“, „Denkmal- und Ortsbildpflege“, „Festspiele“, „Film- und Fotowesen“, „Volkskultur und kulturelles Erbe“, „Kulturaustausch“, „Literatur“, „Medien“, „Museumswesen“, „Musik“, „schöpferische Freizeitgestaltung und Kulturanimation“, „Volkskunst und Wissenschaftliches Archiv und Bibliothekswesen“ aus diesem Vertrag mit allen Rechten den im Landesbudget für diese Bereiche vorgesehenen Mittel. Die übrigen im Kulturbudget vorgesehenen Mittel sind für die anderen in § 2 des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes angeführten Bereiche zweckgewidmet und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung sind von Xxxxxx abgetreten werdenden Richtlinien nicht erfasst.
19.2 Reparaturarbeiten (2) Förderungen können nur nach Maßgabe der im Voranschlag des Landes dafür bereitgestellten Mittel unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie Lieferungen der Vorgaben des Burgenländischen Kulturförderungsgesetzes und des Grundsatzes der Nachhaltigkeit erfolgen. Bei der Vergabe von Waren Förderungen ist auf eine ausgewogene Förderung zwischen kulturellem Erbe der Vergangenheit und Dienstleistungen werdenzeitgenössischen kulturellen Schaffen zu achten und der Schwerpunkt auf regionale und lokale Kulturaktivitäten, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer niederschwellige Partizipationsmöglichkeiten und Kulturvermittlungsangebote zu den Beträgen setzen. Die Landesregierung kann daher in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung spezifischen Förderungsbereichen Einschränkungen aus sachlichen bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren förderungspolitischen Gründen vornehmen.
(3) Förderungen nach diesen Richtlinien können entweder als Projektförderung oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) als Basisförderung gewährt werden. Sowohl Projektförderungen als auch Basisförderungen können entweder einmalig oder für einen Zeitraum von 3 Jahren (mehrjähriger Fördervertrag) beantragt und gewährt werden. Die Vergabe von Projektförderungen zusätzlich zu einer Basisförderung ist zulässig, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe sofern das zu fördernde Vorhaben (Projekt) vom regulären Jahresprogramm bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund regulären kulturellen Aktivitäten der Größeder gesamten Leasingflotte zu fördernden Einrichtung abweicht.
(4) Auf eine Förderung, eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung besteht kein subjektiver Rechtsanspruch. Ein Kontrahierungszwang seitens des Landes Burgenland besteht nicht.
(5) Für jedes Projekt und jede Basisförderung ist ein gesondertes schriftliches Förderansuchen einzubringen.
(6) Im Sinne dieser Richtlinien bedeuten:
1. Projektförderung: Einzelförderung von Allane sachlich umschriebenen, zeitlich begrenzten kulturellen Aktivitäten (Vorhaben) in Aussicht stellen kanneiner der Kulturförderbereiche gemäß Abs. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht1;
2. Basisförderung: Förderung der laufenden administrativen und organisatorischen sowie projektunabhängigen Gesamtaufwendungen (Infrastrukturkosten) einer Einrichtung, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer Wahrnehmung der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nichtsatzungsgemäßen kulturellen Aktivitäten in einer der Kulturförderbereiche gemäß Abs. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl1 notwendig sind, damit ein qualitativer, ganzjähriger und kontinuierlicher Kulturbetrieb möglich wird. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Ebenfalls im Sinne des Satz 2Rahmen der Basisförderung förderfähig sind die Kosten für das reguläre Jahresprogramm.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Richtlinien Für Die Förderung Nach Dem Burgenländischen Kulturförderungsgesetz
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Soweit in dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die §§ 7 - 23 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltkunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schkeuditz GmbH zur GasGVV in ihrer jeweiligen Fassung in der genannten Reihenfolge entsprechend.
2. Treten an Stelle der in diesem Vertrag zu Grunde gelegten Regelungen durch oder aufgrund Gesetzes sowie der Regelungen des Lieferanten neue oder veränderte Regelungen, so gelten diese mit Inkrafttreten als vereinbart. Der Lieferant informiert den Kunden unverzüglich über Änderungen. Ziffer IV.4. Satz 3 gilt zugunsten des Kunden entsprechend.
3. Sofern der Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verweise auf Regelungen durch oder aufgrund Gesetzes, Regelungen des Lieferanten, Dokumente, Vordrucke oder dergleichen enthält, sind diese unter xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx veröffentlicht und werden auf Wunsch dem Kunden zugesandt.
4. Erklärungen und Anzeigen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus gegenüber dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenLieferanten abzugeben sind, bedürfen der Textform.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden5. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)der Kunde Unternehmer, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschist.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke 6. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Vertragsabwicklung verschiedene Daten Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseUN-Kaufrechts Anwendung.
19.10 7. Die Anwendung Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf den derzeitigen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten. Treten diesbezüglich Änderungen ein, so ist der Lieferant berechtigt, eine Anpassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Lieferant die neue Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossendem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderungen übermittelt, ihn dabei bei Beginn der Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweist und der Kunde der Einbeziehung der neuen Fassung in das Vertragsverhältnis nicht bis zum Inkrafttreten widerspricht.
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirk- samen bzw. undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Bestimmung. Sofern keine gesetzliche Regelung besteht, werden Lieferant und Kunde die unwirksame oder undurch- führbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Entsprechendes gilt für eine Xxxxx im Vertrag.
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Samples: Gaslieferungsvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtArt. 1 Zweck1)
1 Diese Vereinbarung bezweckt die Öffnung des Marktes der öffentlichen Beschaffungen der Kantone, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten Gemeinden und Pflichten auf anderer Xxxxxx kantonaler oder kommunaler Aufgaben. Sie bezieht dabei auch Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten ein, soweit diese durch internationale Verträge verpflichtet werden.
19.2 Reparaturarbeiten 2 Sie will die Vergaberegeln durch gemeinsam bestimmte Grundsätze har- monisieren, sowie Lieferungen von Waren die Verpflichtungen insbesondere aus dem Government Procurement Agreement (GPA) und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden dem Abkommen zwischen der Europäi- schen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über be- stimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens ins kantonale Recht umsetzen. 3 Ihre Ziele sind insbesondere:
a) Förderung des wirksamen Wettbewerbs unter den Anbieterinnen und Anbietern;
b) Gewährleistung der Gleichbehandlung aller Anbieterinnen und Anbie- ter sowie einer unparteiischen Vergabe;
c) Sicherstellung der Transparenz der Vergabeverfahren;
d) wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel.
1) Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
Art. 2 Vorbehalt anderer Vereinbarungen1)
1 Die beteiligten Kantone behalten sich das Recht vor:
a) unter sich bilaterale oder multilaterale Vereinbarungen zur Erweite- rung des Anwendungsbereiches dieser Vereinbarung zu schliessen oder ihre Zusammenarbeit auf Gutachtenbasisanderem Weg weiterzuentwickeln;
b) Vereinbarungen mit den Grenzregionen und Nachbarstaaten zu schliessen.
Art. 3 Durchführung2), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt
1 Die zuständigen Behörden jedes Kantons erlassen Ausführungsbestim- mungen, die der Vereinbarung entsprechen müssen.
Art. 4 Interkantonales Organ3)
1 Die Mitglieder der an der Vereinbarung beteiligten Kantone in der Reparaturrechnung bzwSchwei- zerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz bilden das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen (InöB).
2 Das Interkantonale Organ ist zuständig für:
a) Änderung der Vereinbarung unter Vorbehalt der Zustimmung der be- teiligten Kantone;
b) Erlass von Vergaberichtlinien;
c) Anpassung der in den Anhängen aufgeführten Schwellenwerte; cbis) Entgegennahme und Weiterleitung eines Gesuches um Befreiung von Auftraggeberinnen und Auftraggebern von der Unterstellung un- ter diese Vereinbarung, sofern andere Unternehmen die Möglichkeit haben, diese Dienstleistungen in demselben geographischen Gebiet unter im Wesentlichen gleichen Bedingungen anzubieten (Ausklink- klausel);
e) Kontrolle über die Durchführung der Vereinbarung durch die Kantone und Bezeichnung einer Kontrollstelle;
1) Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Rechnung Xxxx 2001.
2) Fassung gemäss Beschluss des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindInöB vom 15. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseXxxx 2001.
3) Fassung gemäss Beschluss des InöB vom 15. Xxxx 2001.
f) Regelung der Organisation und des Verfahrens für die Anwendung der Vereinbarung;
g) Tätigkeiten als Kontaktstelle im Rahmen der internationalen Verein- barungen;
h) Bezeichnung der kantonalen Delegierten in nationalen und internatio- nalen Gremien sowie Genehmigung der entsprechenden Geschäfts- reglemente.
3 Das Interkantonale Organ trifft seine Entscheide mit Dreiviertelmehrheit der Anwesenden, Mengenboni und sonstige Nachlässesofern mindestens die Hälfte der beteiligten Kantone vertreten ist. Jeder beteiligte Kanton hat eine Stimme, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund einem Mitglied der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindKantonsregierung wahrgenommen wird.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 4 Das Interkantonale Organ arbeitet mit den Konferenzen der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- Vorsteherinnen und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer Vorsteher der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist betroffenen kantonalen Direktionen und mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältBund zu- sammen.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Die nachstehend aufgeführte Allgemeinen Verkaufsbedingungen bilden den Grundsatz für alle Bestellvorgänge, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen zugunsten des Käufers und finden ihre Anwendung in allen Kaufverträgen für Waren und Dienstleistungen, welche von BaZeKo Kociołek & Kociołek sp.j. mit Sitz w Łodz als Verkäufer abgeschlossen wurden.
2. In den Allgemeinen Verkaufsbestimmungen gelten folgende Bezeichnungen: - der Verkäufer - BaZeKo Kociołek &Kociołek sp.j. mit Sitz in Łodz; - der Käufer – der andere Vertragspartner aus dem zwischen den beiden Vertragsparteien abgeschlossenen Kaufvertrag. - Allgemeine Bestimmungen – nachstehend aufgeführte „Allgemeine Verkaufsbedingugen“, die bei BaZeKo Kociołek &Kociołek sp.j. mit Sitz in Łodz gelten; - die Ware – Waren und Dienstleistungen, welchen von BaZeKo Kociołek &Kociołek sp.j. mit Sitz in Łodz im Rahmen des Kaufvertrages angeboten werden; - die Angebotsanfrage – Anfrage des Käufers an den Verkäufer bezüglich der Warenfertigung und des Warenpreises. - das Preisangebot – Antwort des Verkäufers an den Käufer bezüglich der Warenfertigung und des Warenpreises. - die Dokumentation – technische Dokumentation, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wird und Grundlage für die Ausführung der Bestellung bildet
3. Einzelne Bestimmungen der nachstehend aufgeführten Allgemeinen Verkaufsbedingungen können vom Verkäufer jederzeit in schriftlicher Form/per E-Mail berichtigt werden, unter Androhung der Nichtigkeit. Ein separater Vertragsabschluss schließt die Anwendung der nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen nur soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (aus, wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die sie in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu vorliegenden Vertrag neu geregelt wurden.
4. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben Anwendungsvorrang gegenüber den vereinbarten Konditionen zu erbringenGeschäftsbedingungen des Käufers.
5. Hinsichtlich Bei einer Auftragserteilung erklärt der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen Kunde, dass er sich mit dem Inhalt der Allgemeinen Bedingungen vertraut gemacht hat und diese akzeptiert.
6. Für alle Kaufverträge sind die am Tag der Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen bindend, es sei denn, dass die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindes schriftlich anders vereinbart haben.
19.3 Gegen die Ansprüche 7. Ausführung von Xxxxxx kann Geschäftstätigkeiten durch den Käufer, der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2Art. 221 des Zivilgesetzbuches nicht als Verbraucher gilt, wie: Auftragserteilung, Rechnungs- und Warenabnahme, Leisten einer Anzahlung ist gleichbedeutend mit der Akzeptanz der Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Käufer.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen8. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ab 01.01.2019 bis zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.Widerruf
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, 1 Allgemeines und Geltungsbereich
(1) Diese Kaibetriebsordnung gilt für die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragenKaianlagen der Flensburger Hafen GmbH (FHG) im Hafengebiet der Stadt Flensburg (Amtsbl. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenSchl.-H. / AAz. 1979 S. 356).
19.2 Reparaturarbeiten (2) Xxxxxxxxxx xxx XXX im Sinne dieser Kaibetriebsordnung sind einschließlich der in ihren Bereichen befindlichen unbebauten, gepflasterten Flächen: Harniskai Ballastkai Innenkai Schiffbrückkai Kraftwerkkai. Zu den Kaianlagen zählen auch Xxxxx- und Ladebrücken vor öffentlich zugänglichen Uferböschungen sowie Lieferungen eine Gästeliegebrücke beim Strandweg.
(3) Die Kaianlagen dienen dem Umschlag und der damit verbundenen Lagerung von Waren Seegü- tern sowie dem Passagierverkehr. Die Art der jeweiligen Nutzung einer Kaianlage wird von der FHG festgelegt.
(4) Die Kaibetriebsordnung gilt für jeden Benutzer der Kaianlagen und Dienstleistungen werdenfür jeden Auftraggeber, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. für den die etwaige Abrechnung FHG sonstige Geschäftsbesorgungen erbringt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen FHG schriftlich bestätigt sind.
19.3 Gegen die Ansprüche (5) Die Anweisungen der Mitarbeiter der FHG sind von Xxxxxx jedermann zu befolgen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnenAufenthalt auf den Kaianlagen untersagt werden. Beschwerden sind an die Geschäftsführung der FHG zu richten; die Pflicht zur Befolgung der getroffenen Anordnungen bleibt unberührt, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossensolange diese nicht aufgehoben sind.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen (6) Im Bereich der Kaianlagen gelten folgende Bestimmungen ergänzend:
a) Landesverordnung für die Dauer Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung -HafVO)
b) Landesverordnung über die Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern in den schleswig-holsteinischen Häfen (Hafensicherheitsverordnung - HSVO)
c) Hafenentsorgungsverordnung
d) Hafensicherheitsgesetz
e) Hafenabgabensatzung der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenStadt Flensburg
f) die Gefahrgutverordnung und die Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
g) Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG)
h) die Straßenverkehrsordnung mit einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h
i) die Hausordnung
j) die ISPS-Verordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx (1) Jegliche Nutzung der Kaianlagen ist genehmigungs- und entgeltpflichtig.
(2) Die Leistungen der FHG sowie die Nutzung von Einrichtungen und Anlagen werden nach dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungjeweils gültigen Kaitarif berechnet. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2FHG kann die Annahme ihrer Leistungen zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt verlangen.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen (3) Gegenüber Ansprüchen der FHG ist eine Aufrechnung oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren Zurückbehaltung durch Benutzer und Auftraggeber nur mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältunbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in (4) Genehmigungen durch die Hafenbehörde und Gebühren gem. Hafenabgabensatzung bleiben von der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung Genehmigung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenFHG unberührt.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Kaibetriebsordnung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 10.1. Änderungen und Ergänzungen des Lagervertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. aXpel xxxxxxxxxxxx.xx behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Einlagerer per Rundschreiben oder auf andere geeig- nete Weise mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch inner- halb Monatsfrist als genehmigt.
10.3. aXpel xxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt, nicht aber ver- pflichtet, Aufträge, Instruktionen oder Mitteilungen des Einlagerers per Telefon, Telefax, E-Mail, SMS oder ähnli- chen Übermittlungsarten entgegenzunehmen oder auf solche zu reagieren. Derart übermittelte Aufträge, Instrukti- onen oder Mitteilungen des Einlagerers entfalten nur dann Wirkungen, wenn aXpel xxxxxxxxxxxx.xx dem Einlagerer schriftlich bestätigt, den Auftrag auszuführen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte Instrukti- onen entgegenzunehmen oder von der Mitteilung Kenntnis zu übertragennehmen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenVorbehalten bleibt eine anderslautende schrift- liche Vereinbarung.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 10.4. Diese AGB sind in Deutsch und Dienstleistungen werdenin Englisch abge- fasst. Für die Auslegung ist die deutsche Fassung mass- geblich.
10.5. In und um die Lagerräume und Offices werden zur Erhöhung der Sicherheit Teilbereiche durch Videokameras überwacht. Einzelfallbezogen werden Aufnahmen gespei- chert, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung und solange dies zur Sicherheit der Einlage- rer und zur Aufklärung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindStraftaten notwendig ist.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Abweichende und ergänzende Geschäftsbedingungen des Werbetreibenden oder Listbrokers finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und AZ ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen hat.
11.3 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
11.4 Der Werbetreibende ist damit einverstanden, dass AZ ihn auch nach Beendigung eines Auftrages als Referenzkunden benennt. Dies umfasst auch die Erlaubnis den Namen des Werbetreibenden zu Marketingzwecken zu verwenden. Der Werbetreibende ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte der Nennung als Referenzkunde jederzeit schriftlich zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenwidersprechen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in 11.5 Ist der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien KaufleuteWerbetreibende Kaufmann, juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen sindrechtliches Sondervermögen, wird als so ist ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbartfür alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältn is Gütersloh. Hat derLeasingnehmer Dies gilt ebenso, falls der Adresseigner keinen Wohnsitz allgemeinen Gerichtsstand in Deutschlandder Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat. AZ ist jedoch berechtigt, vereinbaren die Parteien als den Adresseigner an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand München. zu verklagen.
11.6 Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschdas Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Listbroking Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1.1. Für alle Bestellungen und Aufträge der Zeppelin Rental GmbH (nachfol-gend „ZRD“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB), so- fern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auf- tragnehmers (im Folgenden „Lieferant“ genannt), dessen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen oder Auftragsbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die vorbehaltlose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet auch bei Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AEB abweichender Bedin- gungen des Lieferanten keine Anerkennung solcher Bedingungen.
1.2. Mit erstmaliger Lieferung/Leistung zu den vorliegenden AEB erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
1.3. Nur schriftlich erteilte Aufträge sind für ZRD bindend. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch ZRD verbindlich. Ent- sprechendes gilt für Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen.
1.4. Änderungen und Erweiterungen des Liefer-/Leistungsumfangs, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragensich bei der Aus- führung als erforderlich erweisen, wird der Lieferant ZRD unverzüglich schriftlich an- zeigen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenSie bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch ZRD.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 1.5. Diese AEB sind gegenüber Verbrauchern nicht anwendbar.
1.6. Der Lieferant ist verpflichtet zu prüfen, ob die von Waren ihm verwandten Stoffe/Mischun- gen/Erzeugnisse in den Anwendungsbereich der EU-Chemikalienverordnung REACH (nachfolgend „REACH“ genannt) fallen und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klarmuss sicherstellen, dass Auskunfts- diese innerhalb seines Gewerkes den Vorgaben von REACH entsprechen. Der AN ist ver- pflichtet, ZRD die Konformität der von ihm verwandten Stoffe/Mischun- gen/Erzeugnisse mit REACH zu bestätigen und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sinddiesbezüglich alle notwendigen In- formationen zum sicheren Umgang zur Verfügung zu stellen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 1.7. Sollte es sich bei den Materialien um Gefahrstoffe handeln, sind sofort, spätestens mit der Leasingnehmer nur dann aufrechnenAnlieferung, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istSicherheitsdatenblätter gem. der gültigen Gefahrstoffverordnung sowie Gebrauchsanweisungen der örtlichen Projektleitung zu übergeben. Ein Zurückbehaltungsrecht Dupli- kat des Leasingnehmers am Fahrzeug Sicherheitsdatenblattes ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse an den zuständigen Umweltbeauftragten von ZRD zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungsenden. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2entsprechende Adresse ist bei ZRD zu erfragen.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 5.1 Das Angebot von Xxxxxxxxxx.xx ist berechtigtausschließlich zur eigenen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragennicht-gewerblichen Nutzung bestimmt. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen Die erworbenen Pauschalreiseleistungen dürfen nicht weiterverkauft oder -vermittelt werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. keine ausdrückliche, abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Die Nutzung der Webseite hat ausschließlich vertragsgemäß und in gesetzlich zulässiger Weise zu erfolgen. In diesem Sinne vertragsgemäß sind lediglich die etwaige Abrechnung Reservierung von Unfallschäden den angezeigten Pauschalreiseleistungen sowie jede andere rechtmäßige Nutzung der auf Gutachtenbasis)der Webseite verfügbaren Funktionen. Insbesondere ausgeschlossen sind: • Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen durch Minderjährige oder nicht voll geschäftsfähige Personen. • Angabe von nicht der Wahrheit entsprechenden oder unvollständigen Daten zur Vertragsanbahnung. • Nutzung für Spekulationszwecke sowie falsche oder betrügerische Buchungen. • Veränderung, Vervielfältigung, Weitergabe, Verkauf und Veröffentlichung der Webseite oder deren Inhalte. Die Anfertigung einzelner Kopien für die private Nutzung bleibt davon unberührt. • Jegliche Ansprüche Dritter gegenüber Xxxxxxxxxx.xx, Partnerunternehmen und Mitarbeiter aufgrund nicht vertragsgemäßer, missbräuchlicher oder in anderer Form rechtswidriger Nutzung der Webseite und ihrer Inhalte. • Die Haftung durch Xxxxxxxxxx.xx für durch Xxxxxxxxxx.xx verlinkte Webseiten betreffend Inhalt, Gestaltung, Richtigkeit und Aktualität u. Ä., auf die Xxxxxxxxxx.xx keinen Einfluss hat. Xxxxxxxxxx.xx distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten dieser externen Webseiten. Xxxxxxxxxx.xx behält sich vor, jederzeit Änderung der Webseite und deren Inhalte vorzunehmen.
5.3 Xxxxxxxxxx.xx behält sich das Recht vor, die AGB zur Nutzung dieser Webseite mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Leasingnehmer Nutzer besteht. Auf der Webseite wird die jeweils aktuelle Version der AGB vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Webseite nach einer Änderung der AGB erklären Sie Ihr Einverständnis zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindÄnderungen.
19.3 Gegen die Ansprüche 5.4 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und Xxxxxxxxxx.xx unterliegt unabhängig von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung Staatsangehörigkeit des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istNutzers dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Gerichtsstand ist ausgeschlossen– soweit gesetzlich zulässig – Schwerin (Deutschland).
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Die nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 12 gelten für alle Reiseversicherungen der durch die MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler vertretenen DFV Deutsche Familienversicherung AG. Auf der Grundlage eines mit Ihrem Reiseveranstalter abgeschlossenen Gruppen versicherungsvertrages gewährt der Versicherer der/n versicherten Person/en Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise der in der Versicherungsbestätigung bzw. der Reisebestätigung/Rechnung namentlich genannten Personen oder den in der Versicherungsbestätigung festgelegten Personenkreis, sofern die Versicherungsprämie bzw. der Beitrag zum Gruppenvertragsbeitritt entrichtet wurde.
1. In der ReiseRücktrittskostenVersicherung und dem Umbuchungsgebühren schutz beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit Buchung der Reise und endet mit dem Reiseantritt.
2. In den übrigen Versicherungssparten
a) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der Reise;
b) verlängert sich der Versicherungsschutz über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Die Prämie bzw. der Beitrag zum Gruppenvertragsbeitritt ist gegen Aushändigung der Versicherungsbestätigung zu zahlen. Der Versicherungsschutz tritt nur dann in Kraft, wenn die Zahlung vor Reiseantritt/Versicherungsbeginn geleistet wurde.
1. Kein Versicherungsschutz besteht,
a) für psychische Erkrankungen;
b) für Erkrankungen aufgrund psychischer Reaktion oder Befürchtung von Kriegsereignissen, Unruhen, Terrorakten oder Flugunglücken.
2. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Terror jeder Art, Streik, Kernenergie oder sonstige nukleare Ereig nisse, Beschlagnahme sowie sonstige Eingriffe und Anordnungen von hoher Hand.
3. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person während der versicherten Reise überraschend von einem Kriegs oder Bürgerkriegsereignis betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in Staaten, auf deren Gebiet zur Zeit der Einreise der versicherten Person bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder wo dessen Ausbruch absehbar war. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABCWaffen.
1. Die versicherte Person ist verpflichtet,
a) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenminderungspflicht);
b) den Schaden dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen;
c) auf Verlangen des Versicherers jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Um fanges erforderlich ist, jede sachdienliche Auskunft wahrheitsgemäß zu erteilen, den Versicherungsnachweis (z. B. Buchungsbestätigung, Einzahlungsbeleg) sowie erforderliche Originalbelege und geeignete Nachweise einzureichen;
d) auf Verlangen des Versicherers, sich durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt untersuchen zu lassen;
e) zur Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang ein bedingungsgemäßer Ver sicherungsfall vorliegt, auf Verlangen des Versicherers Heilbehandler, Kranken anstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenversicherer und gesetzliche Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zur Auskunftserteilung zu ermächtigen und von ihrer Schweigepflicht dem Ver sicherer gegenüber zu entbinden, sofern die versicherte Person die für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Informationen und Unterlagen nicht selbst beschaffen und vorlegen kann.
2. Wird eine dieser allgemeinen oder der jeweils zusätzlichen Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, ist der Versicherer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Der Versicherer bleibt insoweit zur Leistung ver pflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung des Versicherers gehabt hat, es sei denn, dass die versicherte Person arglistig gehandelt hat.
1. Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe nach fest gestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.
2. Ist die Versicherungssumme in der ReiseRücktrittskosten und Reiseabbruch Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der Gesamtreisepreis, so haftet der Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungs summe zum Gesamtreisepreis.
1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG, die Verpflichtung, diese Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte bis zur Höhe, in der aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenVersiche rungsvertrag Kostenersatz geleistet wird, an den Versicherer schriftlich abzutreten.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 2. Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hat seinen bzw. ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
3. Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich die in den Ziffern 1 und 2 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von Waren und Dienstleistungen werdendem Dritten erlangen kann. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart seine Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
4. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die der Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind die Ziffern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
1. Der Versicherer ist (wie z.B. von der Entschädigungspflicht frei, wenn die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer versicherte Person
a) den Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt hat;
b) den Versicherer arglistig über Umstände zu den Beträgen in Rechnung gestellttäuschen versucht, die in für den Grund oder für die Höhe der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane Leistung von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen Bedeutung sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx Anspruch auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht Versicherungsleistung verjährt in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungdrei Jahren. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres beginntJahres, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältder Anspruch entstanden ist und der versicherten Person bekannt war bzw. bekannt sein musste. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung solange gehemmt, bis der versicherten Person die Entscheidung des Versicherers zugegangen ist.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in 1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der Rechtsform und in geleisteten Zahlung auf den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenVersicherer über.
19.8 Erfüllungsort 2. Sofern erforderlich, ist Münchendie versicherte Person verpflichtet, in diesem Umfang Ersatzansprüche an den Versicherer abzutreten.
1. Wenn Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverhältnisse ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Die Ansprüche der versicherten Person bleiben hiervon unberührt und unbeeinträchtigt. Meldet die Parteien Kaufleuteversicherte Person den Versicherungsfall dem Versicherer wird dieser in Vorleistung treten und den Versicherungsfall bedingungsgemäß regulieren.
2. Vorstehende Regelung gilt nicht für die ReiseUnfallversicherung.
1. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person ist das Gericht des Ortes zuständig, juristische Personen an dem der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person seinen bzw. ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Klagen gegen den Versicherer können bei dem Gericht am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des öffentlichen Rechts Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sindbei dem Gericht am Sitz des Versicherers anhängig gemacht werden.
3. Verlegt der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person nach Vertrags schluss seinen bzw. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, wird als Gerichtsstand München vereinbartder nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist oder ist sein bzw. Hat derLeasingnehmer keinen ihr Wohnsitz in Deutschlandoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Münchenist das Gericht am Sitz des Versicherers zuständig.
4. Es Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschAnzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers, der versicherten Person und des Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, EMail).
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Donau-Auto Obernzell (nachfolgend auch Auftragnehmer, Verkäufer, Vermittler genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber, Käufer genannt).
2. Mit der Inanspruchnahme von Leistungen aus den nachfolgend genannten Geschäftsfeldern der Fa. Donau-Auto Obernzell, erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können zu den Geschäftszeiten von Donau-Auto Obernzell vom Kunden in den Geschäftsräumen von Donau-Auto Obernzell eingesehen werden, zudem kann der Kunde sich die AGB in gedruckter Fassung mitnehmen. Die AGB können auch jederzeit auf der Internetseite von Donau-Auto Obernzell ( xxx.xxxxx-xxxx.xx ), abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Donau-Auto Obernzell stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu.
3. Donau-Auto Obernzell behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Donau-Auto Obernzell den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist Donau-Auto Obernzell jederzeit berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte AGB zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Die Tarife der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) haben einen Geltungsbereich für das Stadtliniennetz Greifswald (Bediengebiet). Anspruch auf Beförderung besteht, soweit - nach den Vorschriften des für den Verkehr geltenden Personenbeförderungsgesetz [PBefG] und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften (Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen [VOAllgBefBed]) eine Beförderungspflicht gegeben ist, - die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, - die Beförderung nicht durch Umstände behindert wird, welche das Unternehmen nicht abwenden kann und denen es auch nicht abhelfen konnte und - der Fahrgast einen gültigen Fahrausweis vorweisen kann. Die Fahrkarte muss ausgedruckt vorliegen. Auf mobilen Geräten (Handys, Tablets) vorgezeigte Fahrkarten werden nur gegen Vorlage entsprechender Legitimation anerkannt. Mit dem Erwerb des Fahrausweises erkennt der Fahrgast - die Allgemeinen Bestimmungen der VBG, welche auf den Allgemeinen Be- förderungsbedingungen (ABB) gemäß der VO über die Allgemeinen Beförde- rungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linien- verkehr mit Kraftfahrzeugen in aktueller Fassung basieren, - die Besonderen Beförderungsbedingungen der VBG, - die Tarifbestimmungen und - die öffentlich bekannt gemachten Fahrpreise der VBG in ihrer jeweils gültigen - Fassung als Inhalt des Beförderungsvertrages an. Mit Betreten des Verkehrs- mittels tritt der Beförderungsvertrag in Kraft. Jeder Xxxxxxxx ist berechtigtverpflichtet, seinen erworbenen Fahrausweis auf Verlangen zur Prüfung vorzuweisen. Bei Benutzung eines ermäßigten Zeitfahrausweises ist die Ansprüche aus diesem Vertrag dazu- gehörige persönliche Stammkarte vollständig ausgefüllt vorzulegen. Der Verlust eines Fahrausweises wird nicht ersetzt. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert, soweit sie in Begleitung von fahrscheinpflichtigen Personen sind. Bei der Mitnahme von Kindergruppen bis zu 15 Kindern unter 6 Jahren wird mindestens eine geeignete Begleitperson gefordert. Die Begleitperson benötigt einen Fahrschein gemäß Tarif VBG. Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach § 145 Sozialgesetzbuch -Neuntes Buch- (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Für die Mitnahme von schwerbehinderten Menschen mit allen Rechten Rollstühlen sind die Beschaffenheit und Pflichten auf Dritte zu übertragendie Besetzung des Fahrzeugs maßgebend. Ansprüche und Rechte Bei der Beförderung von E-Scootern sind die Anforderungen aus dem Leasingvertrag können Erlass der Länder zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen vom Leasingnehmer nur 13. Xxxx 2017 entscheidend. Die Linienbusse müssen lt. Erlass u. a. einen normgerechten Rollstuhlplatz mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werdeneinem mindestens 28 Zentimeter überstehenden Haltebügel zum Gang hin aufweisen, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. um die etwaige Abrechnung von Unfallschäden sichere Aufstellung des E-Scooters auf Gutachtenbasis)dem Rollstuhlplatz zu gewährleisten. Alle Kriterien – Anforderungen an die Fahrzeuge der VBG, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltAnforderungen an E-Scooter, die in der Reparaturrechnung Voraussetzungen für E-Scooter-Nutzer/innen – müssen erfüllt bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen umgesetzt sein, um eine sichere Mitnahme von E-Scootern in den Bussen der VBG zu gewährleisten. Anderenfalls wird die Mitnahme von E-Scootern ausgesetzt, um der gesetzlichen Verpflichtung nach einer sicheren Beförderung aller Fahrgäste durch die VBG nachzukommen. Elektro-Tretroller werden kostenfrei in den Linienbussen mitgenommen, wenn Sie ähnlich wie ein herkömmlicher Tretroller bei Fahrantritt zusammengeklappt sind. Weitere geldwerte Vorteile Zudem muss der dazugehörige Akku fest an dem Fahrzeug befestigt sein. Nicht zusammengeklappte oder nicht zusammenklappbare Elektro-Tretroller sind von der Beförderung ausgeschlossen. Die E-Tretroller sollen nicht mehr als 15 Kilogramm wiegen und nicht länger als 1,15 Meter sein. Diese fallen unter § 11 der ABB und BB9 der BB uns sind als Sache zu behandeln. Die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH folgt damit einer Empfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen. In den Mehrzweckbereichen der Stadtbusse gilt, dass Kinderwagen und auf Hilfsmittel wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgleinen Rollstuhl angewiesene Fahrgäste Vorrang haben. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeEs muss sichergestellt sein, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss Ordnung des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform Fahrbetriebes nicht beeinträchtigt und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenandere Fahrgäste nicht gestört werden. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert Sachen und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung Tiere werden nur nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossenund Besonderen Beförderungsbedingungen befördert. Die Entscheidung über die Beförderungen liegt beim Verkehrs- oder Betriebspersonal.
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Samples: Beförderungsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane a) Das vereinbarte Verwaltungshonorar wird einmal jährlich nach dem Verbraucherpreisindex 2010 (falls nicht mehr anwendbar nach ähnlich geeigneten Indizes) wertgesichert. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragenIndexzahl für den vor dem Vertragsabschluss liegenden Monat September 2012. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die Die Wertsicherung erfolgt jeweils im Jänner eines jeden Kalenderjahres in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu Ausmaß, in dem sich jedes Jahr der Index für den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche Monat September des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung Vorjahres gegenüber dem Index für den Monat September des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istVorvorjahres ändert. Ein Zurückbehaltungsrecht Absinken des Leasingnehmers am Fahrzeug Verwaltungshonorars aufgrund der Wertsicherungsvereinbarung ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer Ist der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht Auftraggeber als Vertragsänderung Verbraucher im Sinne des Satz 2KSchG anzusehen, wird vereinbart, dass es aufgrund der Anwendung der Wertsicherungsvereinbarung auch zu einem Absinken des Verwaltungshonorars kommen kann.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche b) Der Verwalter ist befugt, das Verwaltungshonorar monatlich dem laufenden Konto der Eigentümergemeinschaft zu entnehmen. Die Aufteilung erfolgt nach dem vereinbarten Aufteilungsschlüssel für die Liegenschaftsaufwendungen.
c) Steht die Wohnungseigentumsanlage im Eigentum von Xxxxxx wegen Veränderungen mehr als Wohnungseigentümern (Miteigentümern), so gebührt dem Verwalter für jeden weiteren Wohnungseigentümer (Miteigentümer) ein Zuschlag von % des Verwaltungshonorars nach Ziff 1 als Äquivalent für die sich daraus ergebende Mehrarbeit. Das Höchstausmaß dieses Zuschlages beträgt ….. des nach Ziff 1 ermittelten Verwaltungshonorares.
d) Leistungen, die der Verwalter im Auftrag oder Verschlechterung im überwiegenden Interesse eines oder mehrerer Wohnungseigentümer (Miteigentümer) erbracht hat, sind durch das für die Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage allgemein gebührende Verwaltungshonorar nicht abgegolten und daher von dem bzw. von den Wohnungseigentümer(n) gesondert zu honorieren, dem (denen) diese Leistungen zugute gekommen sind. Derartige über Auftrag einzelner Mit- bzw. Wohnungseigentümer erbrachte Leistungen sind beispielsweise: - Umsatzsteuervoranmeldungen bei Bedarf für einzelne Wohnungseigentümer - Einkommenssteuerbeiblätter bei Bedarf für einzelne Wohnungseigentümer - Erstellung besonderer Abrechnungen (Stichtagsabrechnungen) - Vermietung einzelner Wohnungseigentumsobjekte im Auftrag des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche jeweiligen Wohnungseigentümers samt den damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen wie Vergebührung des Leasingnehmers auf Ersatz Mietvertrages, Vorschreibung von Aufwendungen verjähren innerhalb Mietzins- und Betriebskosten, Beauftragung von Mietzins- und Räumungsklagen, etc. - Beratung und Informationen bei Kauf und Verkauf von Eigentumswohnungen (Fruchtgenussvereinbarungen, Beurteilung von Gutachten, Beantwortung von Anfragen, etc.) Diese Zusatzleistungen im Auftrag einzelner Mit- bzw. Wohnungseigentümer werden nach Stundenhonorar bzw. einem angemessenen Pauschalhonorar abgerechnet.
e) Der Verwalter ist berechtigt, zusätzlich zum Verwaltungshonorar Barauslagen wie Verfahrens-, Sachverständigen-, Rechtsanwalts-, Dolmetsch-, Zeugen- oder sonstige Gebühren, (Bank-) Spesen, Porti, Sicherheitsleistungen udgl. weiterzuverrechnen.
f) Sollte sich bei der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeÜberwachung des bestehenden Versicherungsschutzes herausstellen, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginntVornahme von Änderungen (zB Kündigung oder Neuabschluss von Versicherungsverträgen) zweckmäßig ist, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältist dies vom Verwalter durchzuführen. Die damit zusammenhängenden Tätigkeiten sind als Zusatzleistung gesondert gemäß Punkt V.1.b) zu honorieren.
19.7 g) Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Wohn- Verwalters mit Gegenforderungen weder Aufrechnungen noch ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG, ist er zur Aufrechnung nur für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verwalters oder Geschäftssitzeszur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, Änderungen in die im rechtlichen Zusammenhang mit der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese PflichtenVerbindlichkeit des Auftraggebers stehen, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattendie gerichtlich festgestellt oder die vom Verwalter anerkannt worden sind.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen h) Im Falle der Beendigung des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschVerwaltungsvertrages hat der Verwalter Anspruch auf Entschädigung der anlässlich der Übergabe der Verwaltung entstehenden Mehrarbeit im Ausmaß eines 3- monatigen Pauschalhonorars.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Verwaltungsvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. 11.1 Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschBei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
19.9 Allane speichert 11.2 Wir behalten uns vor, die vorliegenden Online-Shops AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, außer dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Bauverlag wird Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung, Marktbedingungen, Stand der Technik oder sonstigen gleichwertigen Gründen, sofern dies für Sie nicht unzumutbar ist. Die Änderungen werden dabei auf folgende Bereiche beschränkt sein: Bestellvorgang, Nutzungsbedingungen für digitale Inhalte, Bereitstellung digitaler Inhalte und verarbeitet zum Zwecke Haftung. Der Bauverlag wird den Kunden über Änderungen der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenOnline- Shops AGB rechtzeitig benachrichtigen. Genauere Information zur DatenverarbeitungWiderspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von acht (8) Wochen nach der Benachrichtigung, zu Verwendungszwecken, Dauer gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Der Bauverlag wird den Kunden in der Verarbeitung Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Informationen Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Des Weiteren behält sich der Bauverlag vor, den Vertrag zu Betroffenenrechte entnehmen kündigen, sofern Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseÄnderungen der Online-Shops AGB aufgrund von oben genannten Anforderungen widersprechen.
19.10 11.3 Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit dem Bauverlag bestehenden Geschäfts- beziehungen sowie Gerichtsstand ist Sitz des Bauverlags, soweit der Kunde nicht Ver- braucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers U.N.-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
11.4 Die Europäische Kommission stellt unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreit- schlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit. Stand: Xxxx 2022 Bauverlag BV GmbH Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxx. 00 X-00000 Xxxxxxxxx Tel.: 05241 0000 0000 Fax: 05241 0000 0000 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxxx Xxxx Handelsregister: HRB 4172, AG Gütersloh USt.-ID Nr.: DE813382417 Sofern der Kunde auf der Webseite des Bauverlags eine Zeitschrift bestellt zu einem Zweck, der weder seinem gewerblichen noch beruflichen Zweck zugerechnet werden kann, steht ihm als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB folgendes Widerrufsrecht zu.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 Vertragsgegenstand
(1) Die nachstehenden Bestimmungen regeln die Allgemeinen Bedingungen, zu denen die Stadtwerke Landshut (nach- folgend SWL) in ihrer Eigenschaft als Lieferant Kundenanlagen von Letztver- brauchern ohne registrierende Lastgang- messung zu Sondervertragskonditionen mit Erdgas beliefern. Nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen ist berechtigtdie Belieferung von Letztverbrauchern mit registrierender Lastgangmessung sowie Letztverbrauchern im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushalts- kunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).
(2) Kunden ohne registrierende Lastgang- messung sind Letztverbraucher, bei denen der zuständige Verteilnetzbetreiber für die Abwicklung der Energiebelieferung vereinfachte Methoden (standardisierte Lastprofile) anwendet, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertrageneine registrie- rende Lastgangmessung nicht erfordern. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die Gasseitig handelt es sich hierbei in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni Regel um Letztverbraucher bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde und sonstige Nachlässe, die Allane bis zu einer maximalen jährlichen Entnah- me von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen 1,5 Millionen Kilowattstunden (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13§ 24 Abs. 1 GasNZV).
(3) SWL sind ein kommunaler Eigenbetrieb der Stadt Landshut (vgl. Art. 88 Bayerische Gemeindeordnung) mit Sitz in Xxxxxxxx, Teil B 2.1Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxx XXX 0000. Die (ladungsfähige) Anschrift der Hauptver- waltung lautet Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Xxx. 0, 2.4,2.600000 Xxxxxxxx. Die Hauptgeschäftsfelder der SWL sind neben der Energieversorgung die Wärme- und Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung sowie der Betrieb öffentlicher Bäder und des städtischen ÖPNV.
(4) gewährt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, stehen alleine Xxxxxx zuauch bei Kenntnis der SWL, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Betriebe bzwGeltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kannIm Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen bedeutet:
1. Zudem wird es Allane dadurch ermöglichtEnergie: Elektrizität und Gas, soweit sie zur leitungsgebundenen Energieversor- gung verwendet werden (vgl. § 3 Nr. 14 EnWG),
2. Kunden: Großhändler, Letztverbraucher und Unternehmen, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringenEnergie, Wasser und/oder Fernwärme kaufen,
3. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen Kundenanlage: Einrichtungen des Kun- den, die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenÜbernahme von Energie, Wasser und/oder Fernwärme aus einem öffentlichen Verteilnetz zum kundenei- genen Verbrauch bestimmt und i.d.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist R. mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Netzanschluss verbunden sind, wird als Gerichtsstand München vereinbartder die Kundenanlage mit dem Verteil- netz verbindet,
4. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in DeutschlandLetztverbraucher: Natürliche oder juristische Personen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschEnergie, Wasser und/oder Fernwärme für den eigenen Verbrauch kaufen.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Versorgung Von Letztverbrauchern Mit Erdgas
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten 16.1. Die Vereinbarung abweichender Bestimmungen und Pflichten auf Dritte / oder Vertragser- gänzungen und -änderungen bedürfen zu übertragen. Ansprüche ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenUnterzeichnung durch beide Vertragsparteien.
19.2 Reparaturarbeiten 16.2. Elektronische Vertragserklärungen sowie Lieferungen von Waren andere rechtlich bedeutsame elektronische Erklärungen und Dienstleistungen werdenelektronische Empfangsbestätigungen gelten dann als zugegangen, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. wenn sie die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)jeweils andere Vertragspartei, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltfür die sie bestimmt sind, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen unter normalen Umständen abrufen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, Für die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- Fristgerechtigkeit und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche Wirksamkeit von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Erklärungen ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung deren Zugang im Sinne des Satz 2dieser Bestimmung maßgebend.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes 16.3. Rechtsrelevante Änderungen, wie Anschrift, Firma, Ansprechpartner, etc. sind wechselseitig umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten Schriftstücke als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabedem jeweils anderen Vertragspartner dann als zugegangen, dass wenn sie vom jeweils anderen Vertragsteil an die Verjährungsfrist mit zuletzt bekannt gegebene Adresse, dem Schluss des Jahres beginnt, in zuletzt bekannt gegebenen Namen und dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältzuletzt damit befassten Sachbearbeiter gesandt wurden.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- 16.4. Sollten einzelne Bedingungen dieser AGBs unwirksam oder Geschäftssitzesunzulässig sein oder werden, Änderungen in berührt dies nicht die Wirksamkeit der Rechtsform übrigen Bestim- mungen. Anstelle der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung und in dem von den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenVertragsparteien ge- wollten Sinn möglichst entspricht. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenDiese Bestimmungen gelten auch im Fall von Vertragslücken.
19.8 16.5. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Holo-Industrie und dem Auftraggeber unterliegen materiellem deutschen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
16.6. Erfüllungsort ist der Sitz von Holo-Industrie. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit erge- ben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist München. Wenn die Parteien KaufleuteDas Schiedsverfahren findet am Sitz der Holo-Industrie statt. Holo-Industrie ist jedoch auch berechtigt, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz nach freier Xxxx den Auftrag- geber vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschAnspruch zu nehmen.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten 16.7. Die Bestimmungen des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist § 312i BGB werden ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1. Sixt ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen.
2. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag CarAbo-Vertrag können vom Leasingnehmer Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx Sixt abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx Sixt kann der Leasingnehmer Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, Kunden un- bestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers Kunden am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 3. Der Leasingnehmer Kunde erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx Sixt auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 4. Sämtliche Vereinbarungen zum CarAbo-Vertrag zwischen dem Kunden und Sixt bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für Nebenabreden bestehen nichtund Zusicherungen sowie für Vertrags- änderungen. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt Mündliche Abreden sind nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2getroffen.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb 5. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeKunde Kaufmann, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen ist, München.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschlandsoweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschnicht Vertragsbestandteil.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum 7. Der Kunde hat Sixt einen Wohn- bzw. Firmensitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.
8. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch die Vereinbarung entsprechender wirksamer Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommen.
9. Die Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG ist die verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von ihr für Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung erhoben, verarbeitet oder genutzt. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Kunde kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichtetenfür Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Genauere Information zur DatenverarbeitungDer Widerspruch ist zu richten an: Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG, zu VerwendungszweckenKennwort: Widerspruch, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx oder per E-Mail an: xxxxxxxxxxx_xxxxxxxxxxx@xxxx.xx
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Samples: Carabo Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt(1) Auf Verträge, die Ansprüche aus diesem Vertrag wir mit allen Rechten unseren Kunden schließen, findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche unter Ausschluss von Rück- und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenWeiterverweisungen Anwendung.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltKunden, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen Sonder- vermögen sind, wird als ist nach unserer Xxxx der jeweilige Sitz des Kunden oder unser jeweiliger Sitz. Bei Klagen eines Kunden
i. S.v. Satz 1 gegen uns ist abweichend von Satz 1 ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbartfür Streitigkeiten
i. S.v. Hat derLeasingnehmer Satz 1 ausschließlich unser jeweiliger Sitz. Wenn der Kunde weder Kaufmann noch juristische Person des öffentlichen Rechts noch öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser jeweiliger Sitz auch dann ausschließlicher Gerichtsstand,
a) wenn der Kunde zudem keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, oder
b) wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände einschließlich § 689 Abs. 2 ZPO bleiben von Satz 1 bis 3 unberührt.
(3) Bei allen sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten werden sich die Parteien als Gerichtsstand Münchenbemühen, außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Es gilt deutsches RechtDie Verjährung des streitigen Anspruchs ist während der Dauer des Versuchs zur außergerichtlichen Streitbeilegung gehemmt. Vertragssprache ist deutschDie Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen vor Gericht wird durch Satz 1 weder ausgeschlossen noch eingeschränkt.
19.9 Allane speichert (4) Änderungen und verarbeitet zum Zwecke Ergänzungen unseres Vertrages mit dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenTextform. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und Dies gilt auch für die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseAufhebung von Satz 1. Abweichende individuelle Abreden haben Vorrang.
19.10 (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss in Bezug auf den Vertrag gegenüber uns abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform.
(6) Soweit wir mit dem Kunden für Erklärungen Schriftform vereinbaren, wird die Schriftform auch durch eine die Text- form wahrende E-Mail oder die telekommunikative Übermittlung mittels Telefax oder bei Vertragsschlüssen durch den Austausch von der Schriftform genügenden Erklärungen gewahrt. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung.
(7) Wenn eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Anwendung unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist im Wege der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossenAuslegung oder hilfsweise Umdeutung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1. Die Handelsgesellschaft AUTODROM MOST a.s., ID: 25419048, mit Sitz in Most, Xxxxxxx xx. 0, XXX 000 00 ist Eigentümerin des Areals des Autodroms Most, des Areals des Polygons Most, des Areals der Offroad- Bahn, des Areals des Zuschauerhangs, des Areals der Kart-Bahn und des Areals der Geländebahn für Quads und Buggys (weiter nur „Areale" sofern nicht anders angeführt).
2. Die Besteller, Mieter, Besucher und Teilnehmer aller in den Arealen stattfindenden Veranstaltungen nehmen zur Kenntnis, dass der Motorsport gefährlich ist.
3. Das Areal des Autodroms Most ist ganzjährig zugänglich. Die Öffnungszeiten sind von 7.00 bis 22.00 Uhr.
4. Die Öffnungszeiten einzelnen Bereichen des Areals:
a. Rennstrecke: 8:00 – 20:00 Uhr mit eine einstündigen Mittagspause. Eine Fahrt auf der Rennstrecke zwischen 18.00-20:00 Uhr ist nur zweimal in der Kalenderwochen möglich und das nur für zugelassene Fahrzeuge mit gültigem TÜV.
b. Polygon: 8:00 – 20:00 Uhr
c. Offroad-Strecke: 9:00 – 18:00 Uhr
d. Go-Kart-Strecke: 9:00 – 18:00 Uhr
5. Jede Person hat sich vor dem Betreten des Areals mit dieser Betriebsordnung bekanntzumachen und sich ihren Bestimmungen zu unterziehen, ebenso den Weisungen der Mitarbeiter des AUTODROMs MOST a. s., der Mitarbeiter der Bewachung des Areals und des Veranstaltungsdienstes Folge zu leisten. Die Kennzeichen der verantwortlichen Mitarbeiter des AUTODROMs MOST a.s. sind in der Anlage Nr. 1 dieser Betriebsordnung abgebildet.
6. Das Betreten und die Zufahrt zu allen Arealen und Bereichen, die das Eigentum der Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. sind, ist lediglich auf Grundlage eines Vertragsverhältnisses oder auf Grundlage einer gültigen Kennzeichnung möglich. Die Veranstalter der Sport-, Firmen- bzw. Präsentationsveranstaltungen sind verpflichtet, die Teilnehmer der Veranstaltung mit eigenen Kennzeichen auszustatten, welche die Teilnehmer zum Betreten und Befahren der Areale berechtigen. Die Muster dieser Berechtigungen haben die Veranstalter mit ausreichendem Zeitvorlauf dem verantwortlichen Bereich der Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. gemäß der konkreten vertraglichen Vereinbarung zur Vorlage zu bringen. Die Teilnehmer und Veranstalter solcher Aktionen werden anhand dieser kontrolliert. Diese Zutrittsberechtigung hat lediglich für die jeweilige Veranstaltung und für den jeweiligen Bereich gemäß der konkreten vertraglichen Vereinbarung Gültigkeit. Personen, die nicht über die entsprechende Berechtigung verfügen, wird der Zutritt zu den Arealen verwehrt.
7. In allen Bereichen der Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. darf nur an den vorbehaltenen Orten oder gemäß den Anweisungen des Veranstalter- oder Sicherheitsdienstes geparkt werden.
8. Alle Areale sind zu den durch diese Betriebsordnung festgelegten Bedingungen allen Personen zugänglich. Personen unter 15 Jahren ist der Zutritt lediglich in Begleitung einer Person erlaubt, die älter als 18 Jahre ist.
9. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, narkotisierenden oder psychotropen Stoffen stehen, sowie Personen, die Xxxxxx einer Infektionskrankheit sind, ist der Zutritt zu allen Arealen verboten.
10. Eines jedweden Areals wird eine Person verwiesen, die trotz Ermahnung seitens der Mitarbeiter der Bewachung, des Veranstalterdienstes oder der Mitarbeiter der Gesellschaft AUTODROM MOST a. s., gegen eine Bestimmung dieser Betriebsordnung verstößt oder die Weisungen des Veranstalter- oder Sicherheitsdienstes nicht befolgt, oder sich in anderer Weise unangemessen und störend verhält. Sofern die Person in solchen Fällen die Areale trotz Aufforderung nicht verlässt, ist der Mitarbeiter der Bewachung oder der Veranstalterdienst berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten ordnungswidrig handelnde Person hinauszuführen, ggf. um das Einschreiten der Polizei zu ersuchen.
11. Die Besucher, Teilnehmer einer jedweden Veranstaltung oder die Besteller und Pflichten Mieter der Areale sind nur berechtigt, sich in den für sie bestimmten Bereichen zu bewegen, wobei sie die sonstigen Bereiche nicht betreten dürfen, sofern sie hierzu keine gesonderte schriftliche Berechtigung des AUTODROMs MOST a.s. haben.
12. Der Besteller bzw. der Mieter ist für die Nutzung aller Bereiche verantwortlich, die er auf Dritte der Grundlage des Vertragsverhältnisses in Nutzung hat. Bestandteil der Box ist auch der Bereich hinter der Box. Der Besteller bzw. der Mieter ist dafür verantwortlich, dass alle Bereiche lediglich zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten den vertraglich definierten Zwecken genutzt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu 13. Der Besteller bzw. der Mieter darf in den Beträgen in Rechnung gestelltArealen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters keine entgeltliche oder unentgeltliche Unternehmenstätigkeit betreiben, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betrieb auf der Reparaturrechnung bzwRennbahn steht. Rechnung Es handelt sich insbesondere um Cateringleistungen, Leistungen des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni Reifendienstes und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindWarenverkauf.
19.3 Gegen 14. In den Arealen ist es verboten, sich in einer Weise zu verhalten, welche die Ansprüche Sicherheit und die Ordnung gefährdet, oder durch ungerechtfertigten Lärm die Ruhe zu stören. Im gesamten Bereich des Areals ist es von Xxxxxx kann 20.00 bis 08.00 Uhr verboten, mit Rennfahrzeugen zu fahren, Motoren einzustellen oder anderweitig übermäßigen Lärm zu verursachen.
15. In den mit einem Rauchverbot oder dem Verbot des Umgangs mit offenem Feuer (ggf. Kombination beider Verbote) gekennzeichneten Bereichen und Räumen ist sind das Rauchen und der Leasingnehmer nur dann aufrechnenUmgang mit offenem Feuer nicht erlaubt (insbesondere ist es verboten, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten istDirektheizgeräte, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istRoste und Grills).
16. Ein Zurückbehaltungsrecht Straßenverkehrsteilnehmer, der die zweckgebundenen Straßen in den Arealen benutzt, hat die Verkehrsbetriebsordnung des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstandenAUTODROMs MOST, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- a. s. und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit allgemein gültigen Regeln des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Straßenverkehrs im Sinne des Satz 2.Gesetzes über den Straßenverkehr einzuhalten. Personen unter 15 Jahren ist das Radfahren und das Fahren von Kraftfahrzeugen im Areal untersagt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt auf allen zweckgebundenen Verkehrswegen im Areal 30 km/h.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen 17. Die Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. übernimmt keinerlei Verantwortung für mitgebrachte oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeabgelegte Gegenstände; jeder Besucher ist verpflichtet, seine Sachen so zu sichern, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss ihre Entwendung verhindert wird, und zwar einschließlich des Jahres beginnt, Parkens der Fahrzeuge und der in dem Allane ihnen aufbewahrten und abgelegten Sachen. Die Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. haftet nicht für einen Schaden an den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform mitgebrachten und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung Arealen abgelegten Sachen. Der Betreiber der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenAreale haftet für den Verlust von Geld, Schmuck und Wertgegenständen lediglich zu jenen Bedingungen und bis zu jener Höhe, wie durch die zivilrechtlichen Vorschriften festgelegt. Verletzt Die Besucher der Leasingnehmer diese PflichtenAreale haben auf vertraglicher Grundlage die Möglichkeit, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten Geld, Schmuck und Wertsachen zur Aufbewahrung im Büro des Direktors der Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. zu erstattenhinterlegen.
19.8 Erfüllungsort 18. In den Arealen gefundene Gegenstände hat der Finder bei den Mitarbeitern der Bewachung des Areals oder im Sekretariat, und zwar nur gegen Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls, abzugeben.
19. In den Arealen ist Münchendas freie Herumlaufen von Hunden oder anderen Tiere strengstens verboten. Wenn Für einen durch die Parteien KaufleuteNichteinhaltung dieses Verbots verursachten Schaden haftet der Besitzer des Tieres oder jene Person, juristische Personen des öffentlichen Rechts die das Tier in die Areale mitgebracht oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sindhineingelassen hat. Diese Person ist auch für die allfällige Beseitigung der Exkremente verantwortlich, wird als Gerichtsstand München vereinbartdie das Tier in den Arealen hinterlassen hat.
20. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in DeutschlandDie Besucher der Rennen oder einer anderen Veranstaltung sind für ihr Verhalten im Areal voll verantwortlich. Die Gesellschaft AUTODROM MOST a. s. trägt keinerlei Verantwortung für eventuelle Schäden am Vermögen bzw. an der Gesundheit der Besucher jedweder Veranstaltungen. Die Besucher der Areale sind verpflichtet, vereinbaren ihre sämtlichen Einrichtungen zu schonen.
21. Die vorsätzliche Beschädigung oder die Parteien als Gerichtsstand MünchenEntwendung von im Eigentum der Handelsgesellschaft AUTODROM MOST a. s. befindlichen Gegenständen ist strafbar, sofern es sich um kein Vergehen handelt.
22. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschverboten, in den Arealen Abfälle außerhalb der Abfallkörbe wegzuwerfen, Ölfüllungen von Kraftfahrzeugen oder den Inhalt von Autobatterien abzulassen, sofern dieser Abfall nicht in den hierzu bestimmten Gefäßen aufgefangen wird, weitere, zur Entsorgung oder zur Verbringung auf eine Deponie bestimmte Gegenstände (beschädigte Kfz-Karosserieteile usw.) abzulegen.
19.9 Allane speichert 23. Es ist verboten, Altreifen in den Boxen, auf dem Parkplatz der Rennmaschinen und verarbeitet zum Zwecke an jedweden anderen Orten in allen Arealen und Räumen der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseGesellschaft AUTODROM MOST a. s. abzulegen.
19.10 Die Anwendung 24. Jedwedes Bohren von Öffnungen in den Asphalt, und zwar insbesondere in den Boxen, auf dem Parkplatz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rennmaschinen, auf den Trainingsflächen des Leasingnehmers sog. Polygons sowie auf dem Parkplatz des Polygons ist ausgeschlossenin den Arealen verboten.
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Samples: Betriebsordnung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Erhebung von Benutzungsgebühren § 2 Entstehen, die Ansprüche aus diesem Vertrag Änderung und Erlöschen der Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht für zu entleerende Abfallbehälter entsteht grundsätzlich mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werdender Überlassung der zugelassenen Abfallbehälter, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen nicht nachfolgend andere oder ergänzende Regelungen getroffen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund Liegt der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginntZeitpunkt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältder überlassene Abfallbehälter erstmalig vom ZVO oder beauftragten Dritten abgefahren werden kann, nach dem ersten Tag des Monats, so entsteht die Gebührenpflicht mit dem ersten Tag des folgenden Monats.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden (2) Eine Änderung der Gebühr, die sich dadurch ergibt, dass der/die Gebührenpflichtige einen Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen im Abfuhrrhythmus (2-wöchentlich/4-wöchentlich) oder/und in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane Ausstattung mit Abfallsammelbehältern (ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenmit Eigenkompostierung/ Biotonne) in Anspruch nimmt, wird zum ersten Tag des Monats wirksam, der auf die Mitteilung vom Umstellungsereignis folgt.
19.8 Erfüllungsort ist München(3) Wechselt das Eigentum oder das sonstige dingliche Nutzungsrecht am angeschlossenen Grundstück, so geht die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats über, in dem der Eigentums- oder sonstige Rechtsübergang mitgeteilt wird. Wenn Wird der Rechtsübergang nicht nach § 6 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung dem ZVO schriftlich mitgeteilt, dann haften die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird bisherigen und neuen Gebührenschuldner bzw. - schuldnerinnen gesamtschuldnerisch. Bei der Regelabfuhrgebühr für gemeinsame Abfallsammelbehälter (§ 18 Abs. 6 der Abfallwirtschaftssatzung) sind die Eigentümer der an die gemeinsame Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke Gebührenschuldner. Sie haften als Gerichtsstand München vereinbartGesamtschuldner für die Gebührenschuld der gemeinsam genutzten Abfallsammelbehälter. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München§ 3 Abs. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch1 Satz 2 bis 4 gelten entsprechend.
19.9 Allane speichert (4) Die Gebührenpflicht nach Abs. 1 erlischt mit dem Ablauf des Monats, in dem die Anschlusspflicht erlischt.
(1) Für die Abfallentsorgung im Bring- und verarbeitet zum Zwecke Holsystem ist der Vertragsabwicklung verschiedene Daten Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Leasingnehmers/Mitverpflichtetenangeschlossenen Grundstücks gebührenpflichtig. Genauere Information zur DatenverarbeitungIst das Grundstück mit einem Erbbaurecht, zu VerwendungszweckenNießbrauch oder sonstigen dinglichen Recht belastet, Dauer so ist der Verarbeitung jeweils dinglich Berechtigte gebührenpflichtig. Die Wohnungs- und Teileigentümer bzw. -eigentümerinnen einer Eigentümergemeinschaft sind Gesamtschuldner bzw. -schuldnerinnen der auf ihr gemeinschaftliches Grundstück entfallenden Benutzungsgebühren. Gleiches gilt für Wohnungs- und Teilerbbauberechtigte. Miteigentümer bzw. Miteigentümerinnen oder mehrere aus dem gleichen Grund dinglich Berechtigte sind Gesamtschuldner bzw. - schuldnerinnen.
(2) Bei der Beseitigung von Abfällen von Gewerbe-, Industrie- sowie sonstigen Betrieben,
a) die im Rahmen einer Bedarfsabfuhr oder einer Großcontainerabfuhr entsorgt werden oder
b) die auf dem angeschlossenen Grundstück oder auf öffentlichem Grund und Boden anfallen und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweiseentsorgt werden sollen, ist der Besitzer bzw. die Besitzerin der Abfälle anstelle des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder dinglich Nutzungsberechtigten gebührenpflichtig.
19.10 Die Anwendung (3) Neben dem gebührenpflichtigen Abfallbesitzer bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen -besitzerin nach Absatz 2 haftet der Eigentümer bzw. die Eigentümerin oder dinglich Nutzungsberechtigte des Leasingnehmers angeschlossenen Grundstücks, wenn zwischen ihnen und dem Abfallbesitzer bzw. der -besitzerin ein Miet-, Pacht- oder ähnliches Rechtsverhältnis zur Nutzung des Grundstücks besteht. Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Bei der Beseitigung verbotswidrig abgelagerter Abfälle ist ausgeschlossender/die letzte Besitzer/in der Abfälle gebührenpflichtig.
(4) Gebührenpflichtig ist ferner,
a) bei der Selbstanlieferung (§ 23 Abfallwirtschaftssatzung) die/der anliefernde Abfallbesitzerin / Abfallbesitzer,
b) bei Sonderabfuhren (§ 10 Absatz 6 der Abfallwirtschaftssatzung) und gebührenpflichtigen Abfuhren nach § 14 Absatz 2 der Abfallwirtschaftssatzung die/der Abfallerzeugerin/ Abfallerzeuger, daneben die/der unmittelbare oder mittelbare Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer,
c) bei der Verwendung von zugelassenen Abfallsäcken die/der Erwerberin/Erwerber von Abfallsäcken.
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Samples: Gebührensatzung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtDie „Allgemeinen Bestimmungen“ gemäß dieser Ziffer 3.1 gelten für alle Optionskontrakte, sofern nicht für die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdeneinzelnen Optionskontrakte spezifische oder gegenüber den „Allgemeinen Bestimmungen“ abweichende Regelungen gemäß den Ziffern 3.2 bis 3.136 gelten.
19.2 Reparaturarbeiten (1) [...]
(2) [...]
(3) [...]
(4) [...]
(5) Die Eurex Clearing AG legt den täglichen Abrechnungspreis nach den tatsächlichen Marktverhältnissen und unter Berücksichtigung ihrer Risikoeinschätzung nach den folgenden Verfahren fest: − Die Ermittlung der Abrechnungspreise erfolgt mittels der von der Eurex Clearing AG eingesetzten Optionspreismodelle. Für amerikanische Optionen wird das Binominial-Modell nach Xxx Xxxx Xxxxxxxxxx und für europäische Optionen das Modell Black and Scholes 76 eingesetzt. Sofern erforderlich, werden dabei zukünftige Dividendenerwartungen, aktuelle Zinssätze und sonstige Ausschüttungen berücksichtigt. − Als Referenzkurs für den Basiswert von Optionen auf Aktien sowie Lieferungen den Basiswert von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden Optionen auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in börsengehandelte Indexfondsanteile dient der Reparaturrechnung gemäß Ziffer 3.6.3 bzw. Rechnung Ziffer 3.5.3 ermittelte Preis. − Für Optionen auf Geldmarkt Futures Kontrakte sowie für Optionen auf Fixed Income Futures Kontrakte ist der Basiswert-Referenzpreis der tägliche Abrechnungspreis des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindder Optionsserie jeweils zugrunde liegenden Futures Kontraktes. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse− Für Index- sowie Rohstoffindex-Optionskontrakte ist der Basis- Referenzpreis der tägliche Abrechnungspreis des Eurex Futures, Mengenboni und sonstige Nachlässeder auf den jeweiligen Index referenziert. − Für FX-Optionskontrakte ist der Basis-Referenzpreis der tägliche Abrechnungspreis der zugehörigen FX-Futures-Serie. − Für jeden Optionsverfalltermin wird auf der Basis der im Tagesverlauf quotierten Geld-/Briefspannen der zugehörigen Basispreise eine implizite Volatilitätskurve bestimmt. Sofern keine Geld-/Briefspannen im Tagesverlauf zur Verfügung stehen, wird die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe implizite Volatilität durch Inter-/ bzw. Extrapolation innerhalb des Verfallmonats bzw. zwischen unterschiedlichen Verfallterminen ermittelt Ist die Ermittlung des täglichen Abrechnungspreises eines Kontrakts gemäß den Lieferanten vorstehenden Regelungen nicht möglich oder entspräche der so ermittelte Preis nicht den tatsächlichen Marktverhältnissen, legt die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu Eurex Clearing AG den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in RechnungAbrechnungspreis nach billigem Ermessen fest. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt Eurex Clearing AG kann, sollte der ermittelte tägliche Abrechnungspreis nicht als Vertragsänderung im Sinne den tatsächlichen Marktverhältnissen zum Handelsschluss des Satz 2jeweiligen Kontrakts entsprechen, den täglichen Abrechnungspreis ändern.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Kapitel Ii Anpassung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 8.1. Aufrechnung: Der Partner kann die ihm vertraglich obliegenden Verpflichtungen nicht mit angeblichen oder tatsächlichen Gegenansprüchen aufrechnen, letztere sind vielmehr gesondert geltend zu machen.
8.2. Der Partner stimmt ausdrücklich zu, dass Rapid berechtigt ist berechtigtim Rahmen des Aufenthalts Bild und Tonaufnahmen zu erstellen oder durch Dritte erstellen zu lassen und diese auch zu veröffentlichen oder in jeder anderen Form zu nutzen. Der Partner verpflichtet sich, diese Zustimmung auf jene Personen zu überbinden, denen er eine Zutrittsberechtigung für die Ansprüche Loge zur Verfügung stellt. Der Partner hält Rapid aus diesem Vertrag mit allen Rechten allfälligen Ansprüchen gegen Personen, welchen der Partner eine Zutrittsberechtigung zur Verfügung gestellt hat, schad- und Pflichten auf Dritte zu übertragenklaglos.
8.3. Ansprüche Der Partner stimmt zu, dass seine Daten, zum Zweck von eigenen Werbe- und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Marketingmaßnahmen oder Werbe- und Marketingmaßnahmen Dritter gespeichert und verarbeitet werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 8.4. Diese Zustimmung kann vom Partner jederzeit ohne Begründung widerrufen werden.
8.5. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bzw. diesen Vertragsbedingungen haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich festgehalten sind und von Waren und Dienstleistungen den Vertragsteilen rechtsverbindlich unterzeichnet wurden. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform. Konkludentes Abgehen vom Schriftformerfordernis ist nicht zu vermuten.
8.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. so wird dadurch die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltGültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.7. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen und/oder nichtigen Bestimmungen in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüssewirtschaftlichen, Mengenboni technischen und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen rechtlichen Erfolgen möglichst durch gleichkommende Bestimmungen einvernehmlich zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindersetzen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen8.8. Entsprechendes gilt, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer während der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenVertrages eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht8.9. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung allfällige Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2für 0000 Xxxx jeweils sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung 8.10. Auf dieses Vertragsverhältnis ist österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen bzw. des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältUN-Kaufrechtes anzuwenden.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Marketing Cooperation Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 14.1. Der Kunde ist berechtigtverpflichtet, Xxxxxxx unverzüglich über Änderungen seiner Rechnungsanschrift, Lieferanschrift, Bankver- bindung oder andere für die Vertragsabwicklung erforderliche Daten zu informieren.
14.2. Die Zustellung von Mitteilungen von Xxxxxxx an den Kunden erfolgt rechtswirksam an die Gutmann bekannt gegebene Zustelladresse (Adresse, E-Mail, Fax).
14.3. Grundlage dieses Vertrags sind neben den gesetzlichen Vorschriften auch die Netzbedingungen des örtlichen Netzbetrei- bers, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragenallgemeinen Bedingungen für Verteilernetzbetreiber, die allgemeinen Bedingungen für Bilanzgruppenverantwort- liche sowie die Marktregeln in der jeweils gültigen Fassung. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenDie rechtlichen Grundlagen sind bei der E-Control Austria unter xxx.x-xxxxxxx.xx abrufbar. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen 14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ALB unwirksam sein oder werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. wird die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in Gültigkeit der Reparaturrechnung bzwALB im Übrigen nicht be- rührt. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund Entsprechendes gilt im Fall der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in RechnungUndurchführbarkeit einer dieser Bestimmungen. Die Ausübung vertraglicher Rechte unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist soweit gesetzlich zulässig durch eine solche zu ersetzen, welche der ursprünglichen Bedingung weitgehend entspricht. Das gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke. Dies gilt nicht als Vertragsänderung für Verbraucher im Sinne des Satz 2§ 1 Abs 1 Z 2 KSchG.
14.5. Gerichtsstand von im Zusammenhang mit dem Liefervertrag stehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von Xxxxxxx sach- lich zuständige Gericht, soweit die Streitigkeiten nicht im Verhandlungsweg oder durch ein vereinbartes Schiedsgericht bereinigt werden. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
14.6. Wünsche, Anregungen und / oder Beschwerden sind entweder Xxxxxxx unter der Adresse Gutmann GmbH, Xxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxxxxx, telefonisch unter +00 000 00000 0000 oder per E-Mail unter xxxxxxxx@xxxxxxx.xx vorzulegen. Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission und der ordentlichen Gerichte kann der Kunde Streit- oder Beschwerdefälle auch der E-Control Austria, Xxxxxxxxxxxx 00x, 0000 Xxxx (xxx.x-xxxxxxx.xx) vorlegen.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen14.7. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung Die jeweils aktuellen ALB und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweiseaktuellen Produktblätter sind unter xxx.xxxxxxx.xx veröffentlicht.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Gas
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigta) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Xxxxx herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ansprüche aus unwirksame Bestimmung zu ersetzen oder zu ergänzen, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; das Schriftformerfordernis gilt auch für diese Klausel sowie für den Verzicht auf diese Formbestimmung. Schriftform im Sinne dieses Vertrages setzt ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Papierdokument im Original voraus. Fax-, Computerfax- oder E-Mail- Mitteilungen entsprechen nicht dieser Form, es sei denn, Vertragsparteien treffen im Einzelfall eine abweichende Regelung.
c) Die diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenbeigefügten Anlagen sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen d) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Datum Stempel, Unterschrift BANK Datum Unterschrift Kunde SEPA –Lastschriftmandat Wiederkehrende Zahlungen Name und Anschrift des Zahlungsemfängers (Gläubiger) Volksbank Rhein-Erft-Köln eG Xxxxxxxxx Xxxxx 00000 Xxxxx Gläubiger-Identifikationsnummer DE91ZZZ00000020835 Mandatsreferenz Wird separat mitgeteilt Ich/ Wir ermächtige(n) die Volksbank Rhein-Erft-Köln eG, Zahlungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltmeinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/ wir mein /unser Kreditinstitut an, die in von der Reparaturrechnung bzwVolksbank Rhein-Erft-Köln eG auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseHinweis: Ich kann/ Wirkönnen innerhalb von acht Wochen, Mengenboni und sonstige Nachlässebeginnend mit dem Belastungsdatum, die Allane Erstattung des belasten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber (Name, Vorname): Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Land: Deutschland IBAN: BIC: XXXXXXX0XXX Ort, Datum Unterschrift: • SEPA-Zahlungsverkehr für nationale oder grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des SEPA-Raumes inkl. Mandatsverwaltung für SEPA- Lastschriften • Anlage und Verwaltung von Werkstätten terminierten Überweisungen und Lieferanten Daueraufträgen • Auslandszahlungsverkehr für Zahlungen außerhalb des SEPA-Raumes Währungszahlungen • Übernahme relevanter Zahlungen für Meldungen in das „Allgemeine Meldeportal Statistik“ der Deutschen Bundesbank Datenabruf • Elektronische Kontoauszüge (PDF-Format) • Verarbeitung von ReifenUmsätzen in den Formaten - camt.052, Kraftstoffen camt.053 - MT940 • Automatisierter Umsatzabruf Datenübertragung mit Kreditinstituten via • FinTS/HBCI mit den Sicherheitsmedien - Chipkarte - Sicherheitsdatei - PIN/TAN inkl. Zwei- Schritt-TAN-Verfahren (Sm@rtTAN, chipTAN, mobileTAN, App-basierte TAN-Verfahren etc.) • EBICS mit den Sicherheitsmedien - Chipkarte - Sicherheitsdatei • Unterstützung der verteilten elektronischen Unterschrift (VEU) inkl. Verwaltung bei EBICS • Xxxxxxxxxxxxxx Umbuchungsvorschläge zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität • Sockelbetrag, Verwendungszweck und sonstigen Waren oder Dienstleistungen Auftragsart konfigurierbar • Bildung von Kontengruppen mit jeweils einem Zielkonto • Verwaltung von Kreditlinien an Zielkonten Sonstige Funktionen • Verwaltung von Firmen in getrennten Datenbeständen • Anwenderverwaltung pro Firmen inkl. Passwortschutz • Auswertungen von Kontoinformationen, Kreditkartenumsätzen und Vormerkposten • Fälligkeitsübersicht inkl. Termin- und Skontoüberwachung • Automatisierte Zuordnung von Ein- und Ausgabekategorien zu abgerufenen Umsätzen • Archivierung von Zahlungen • Import- und Exportfunktionen (vglDATEV, SAP, Bankboy etc.) • Freidefinierbare Import- und Exportschnittstellen • Unterstützung aller deutschen Kreditinstitute mit DK-Schnittstelle • Serverinstallation in einer Windows-Netzwerkumgebung • Die jeweils aktuelle Version der Software wird zum Download online bereitgestellt. insbesondere Teil A Ziffer 13• Regelmäßige Bereitstellung von Online-Updates • 60-Tage-Testversion • Übergabe eines gültigen Lizenzschlüssels durch die Bank zur Nutzung der Software • Kundenhotline unter Telefonnummer 02233-9444-8885 Mo.-Fr. 08.00-22.00 Uhr, Teil B 2.1Sa.-So. 13.00-21.00 Uhr Module: • Profi cash Hauptmodul inkl. FinTS/HBCI mit den Sicherheitsmedien - Chipkarte - Sicherheitsdatei - PIN/TAN inkl. Zwei-Schritt-TAN-Verfahren (Sm@rtTAN, 2.4,2.6chipTAN, mobileTAN, iTAN, App-basierte TAN-Verfahren etc.) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten Zusatzmodule: • Auslandszahlungsverkehr • EBICS • Chash Management
a) Der Lizenzpreis für einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche Lizenzschlüssel des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindHauptmoduls beträgt 145,00 EUR.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung b) Der Lizenzpreis ist einmalig bei Auslieferung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenLizenzschlüssels zu entrichten.
19.4 c) Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen Lizenzpreis für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenBestandskunden von Profi cash beträgt 0,00 EUR.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr d) Der Kunde zahlt an die Bank ein monatliches Entgelt in Höhe von EUR 155,-- 6,90 für die Nutzung des Profi cash Hauptmoduls.
e) Zusatzmodule: • Auslandszahlungsverkehr zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung3,00EUR monatliches Entgelt • EBICS zzgl. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne 4,00EUR monatliches Entgelt • Cash Management zzgl. 3,00EUR monatliches Entgelt zum Entgelt des Satz 2Hauptmoduls.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass f) Die Bank wird das Entgelt über die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältKontoabrechnung monatlich belasten.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigeng) Alle Preise sind mehrwertsteuerfreie Bankdienstleistungen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf□ Auslandzahlungsverkehr (Laufzeit mind. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München12 Monate) Datum Unterschrift Kunde □ EBICS (Laufzeit mind. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.12 Monate) □ Cash Management (Laufzeit mind.12 Monate) Datum Unterschrift Kunde Datum Unterschrift Kunde
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Samples: Software License Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Art. 1 DER AIF Der REEF Real Estate Efficiency Fund II (im Folgenden: „AIF“ oder „Fonds“) wurde auf Basis des Gesetzes vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) und der Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) i.d.g.F. gegründet. Der AIFM hat der FMA am 20.08.2021 die Verwaltung angezeigt. Die zustimmende Mitteilung der FMA wurde dem AIFM am 15.09.2021 zugestellt. Der Fonds wurde am 21.09.2021 in das Handelsregister eingetragen. Der Treuhandvertrag und der Anhang B „AIF im Überblick“ trat erstmals am 15.09.2021 in Kraft. Die gültige Fassung steht auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter xxx.xxxx.xx zur Verfügung oder kann beim AIFM und der Verwahrstelle kostenlos bezogen werden. Der AIF ist berechtigtein rechtlich unselbständiger Organismus für gemeinsame Anlagen des offenen Typs und untersteht dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (im Folgenden „AIFMG“). Der AIF hat die Rechtsform einer Kollektivtreuhänderschaft. Eine Kollektivtreuhänderschaft ist das Eingehen einer inhaltlich identischen Treuhänderschaft mit einer unbestimmten Zahl von Anlegern zu Zwecken der Vermögensanlage und Verwaltung für Rechnung der Anleger, wobei die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten einzelnen Anleger gemäss ihrem Anteil an dieser Treuhänderschaft beteiligt sind und nur bis zur Höhe des Anlagebetrags persönlich haften. Der AIF ist ein Singlefonds. Der AIF kann gemäss seiner Anlagepolitik investieren. Die Anlagepolitik des AIF wird im Rahmen der Anlageziele festgelegt. Der AIF bildet zu Gunsten seiner Anleger ein Sondervermögen. Das Sondervermögen gehört im Fall der Auflösung und des Konkurses des AIFM nicht in die Konkursmasse des AIFM. Die jeweiligen Rechte und Pflichten auf Dritte der Eigentümer der Anteile (nachstehend als „Anleger“ bezeichnet) und des AIFM und der Verwahrstelle sind durch den vorliegenden Treuhandvertrag geregelt. In welche Anlagegegenstände der AIFM investieren darf und welche Bestimmungen er dabei zu übertragen. Ansprüche und Rechte beachten hat, ergibt sich aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung AIFMG und den konstituierenden Dokumenten. Der Treuhandvertrag umfasst einen allgemeinen Teil (der Treuhandvertrag) sowie den Anhang B „AIF im Überblick“. Wesentliche Änderungen teilt der AIFM der FMA mindestens einen Monat vor Durchführung einer geplanten Änderung oder unverzüglich nach Eintreten einer ungeplanten Änderung schriftlich mit. Die FMA prüft die Änderungen auf Rechtmässigkeit; unrechtmässige Änderungen werden untersagt Die Wertpapiere und sonstigen Vermögenswerte des AIF werden im Interesse der Anleger verwaltet. Am gesamten Vermögen eines AIF sind allein die Anleger des AIF nach Massgabe ihrer Anteile berechtigt. Mit dem Erwerb von Xxxxxx abgetreten werdenAnteilen (die „Anteile“) des AIF anerkennt jeder Anleger den Treuhandvertrag, welcher die vertraglichen Beziehungen zwischen den Anlegern, dem AIFM und der Verwahrstelle festsetzt sowie die ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen dieses Dokuments. Mit der Veröffentlichung von Änderungen des Treuhandvertrages, des Jahresberichtes oder anderer Dokumente auf der Internetseite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband xxx.xxxx.xx sind diese Änderungen für die Anleger verbindlich.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzwArt. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die 2 Allgemeine AIF Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.zum
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Samples: Treuhandvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen dem ABR Kart-Center Schlotheim und dessen Vertragspartnern (nachfolgend Kunde genannt) geschlossenen Verträge, welche die Veranstaltungen bzw. der Vermietung von Gegenständen und/ oder hiermit zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen zum Gegenstand haben.
2. Diese AGB gelten ausschließlich. Hiervon abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1. Vor Auftragsabschluss ist berechtigtmit dem ABR Kart-Center Schlothheim der Zeitraum der Veranstaltung, der gewünschte Umfang, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten Personenanzahl und Pflichten auf Dritte die Ausstattung der Räumlichkeiten sowie ggf. zusätzlich gewünschte künstlerische Ausgestaltung und der genaue technische Aufwand sowie ein ggf. gewünschtes Catering zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenvereinbaren.
19.2 Reparaturarbeiten 2. Das ABR Kart-Center Schlotheim fertigt ein unverbindliches Angebot an. Die Auftragserteilung durch den Kunden bedarf der Schriftform und ist ab Zugang der Auftragserteilung beim ABR Kart-Center Schlotheim bindend. Bei kurzfristigeren Buchungen ist der Auftrag ab Zugang bindend.
3. Das ABR Kart-Center Schlotheim ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das ABR Kart-Center Schlotheim zustande.
5. Alle Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, technischen Umschreibungen, Skizzen oder Pläne sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltAngebote, die in das ABR Kart-Center Schlotheim übergibt, bleiben unter dem ausdrücklichen Vorbehalt ihrer Autorenrechte Eigentum des ABR Kart-Center Schlotheim. Damit verbunden ist das Verbot, ganze oder teilweise Kopien anzufertigen oder diese an Dritte zur Kenntnisnahme weiterzugeben, sofern dafür nicht die schriftliche Zustimmung des ABR Kart-Center Schlotheim vorliegt.
6. Mit Annahme des Angebots erhält der Reparaturrechnung Kunde das Recht Fotos, Videofilme, usw. für Eigengebrauch bzw. Rechnung Medienzwecke zu fertigen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde selbst.
1. Alle mit dem ABR Kart-Center Schlotheim vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Bei einem Zahlungsverzug tritt der automatische Widerruf sämtlicher Rabattvereinbarungen ein und die vollständige Summe wird zur Zahlung fällig.
3. Es werden generell keine Rabatte auf Pauschalpreise und Personal gewährt.
4. Das ABR Kart-Center Schlotheim hat das Recht, Vorauszahlungen oder Kautionen bis zur Höhe des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe Wertes der Ware bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen geforderten Dienstleistung zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindverlangen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 1. Der Kunde hat das Recht, nach Maßgabe der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istnachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenDie Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden2. Im Falle der Stornierung ist der Kunde verpflichtet, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse - wenn spätestens 30 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Vertragsbeginn storniert wird, 20 % der gesamten Vergütung gemäß § 3, - wenn spätestens 10 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Vertragsbeginn storniert wird, 50 % der gesamten Vergütung gemäß § 3, und - wenn spätestens 3 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Vertragsbeginn storniert wird, 80 % der Vergütung gemäß § 3, als Schadenersatz an das ABR Kart-Center Schlotheim zu erteilenzahlen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer Für den Zeitpunkt der Laufzeit Stornierung ist der Zugang des Leasingvertrages gewährenKündigungsschreibens bei dem ABR Kart-Center Schlotheim maßgeblich.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht1. Sofern nichts Anderweitiges vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzüge/ Skonti zum Zeitpunkt des vereinbarten Veranstaltungs- bzw. Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Das ABR Kart-Center Schlotheim ist zur Durchführung von Veranstaltungen bzw. Übergabe von Mietgegenstände an den Kunden nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet.
2. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Vertrages stellt Xxxxxx Geldes bei dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzglABR Kart-Center Schlotheim maßgeblich.
3. Ist der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Kunde Unternehmer im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung § 14 BGB, so schuldet er bei nicht fristgerechter Zahlung Fälligkeitszinsen i. H. v. 8 % über dem Basiszinssatz. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten§ 13 BGB, hat er Allane ggfdie Vergütungen und alle weiteren Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenDie Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
19.8 Erfüllungsort 4. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist Münchender Kunde nur bezüglich bzw. Wenn mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die Parteien Kaufleuteauf diesem Vertragsverhältnis beruhen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschbleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke 1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des ABR Kart-Centers Schlotheim auf den nach der Vertragsabwicklung verschiedene Daten Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Leasingnehmers/MitverpflichtetenABR Kart-Centers Schlotheim. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseGegenüber Unternehmen haftet das ABR Kart-Center Schlotheim bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
19.10 2. Die Anwendung dem ABR Kart-Center Schlotheim zurechenbare Haftung für Schäden aus der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verletzung des Leasingnehmers ist ausgeschlossenLebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
3. Die vorstehenden Regelungen betreffen nicht die Ansprüche aus Produkthaftung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Die Bestimmungen über den Dienstzettel gem. § 2 AVRAG BGBl 459/1993 sowie
2. Die Geschäftsleitung stellt im Einvernehmen mit dem Pack- oder Magazinsmeister bzw. mit dem Betriebsrat die Arbeitspartien zusammen.
3. Portiere, Tag- und Nachtwächter sowie Bürodiener dürfen zu Transportarbeiten nicht herangezogen werden, Kraftfahrzeuglenker nur so weit, als ihre Fahrfähigkeit zur Lenkung des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird.
4. Im Zustell- und Abholdienst werden Kolli, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten das Gewicht von 50 kg überschreiten, von mehr als einem Mann in Stockwerke zu- und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenabgetragen.
19.2 Reparaturarbeiten 5. Die Be- und Entladung von Waggons auf den Bahnhöfen ist unzulässig, wenn eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit des Dienstnehmers durch den Eisenbahnbetrieb besteht.
6. Die Dienstnehmer haben alle ihnen übertragenen Arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt zu verrichten und übernommenes Gut, Werkzeuge und Fahrzeuge sorgfältig zu betreuen, zu behüten und eventuell den Verlust derselben, ohne Rücksicht auf den Zeitaufwand, der nächsten Polizeistation (Gendarmerieposten) zu melden, sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen dem Unternehmen sofort Bericht zu erstatten. Die Dienstnehmer sind für Schäden, die dem Dienstgeber in Erbringung der Dienstleistung zugefügt werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu nach den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung Bestimmungen des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindDienstnehmerhaftpflichtgesetzes haftbar.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 7. Führt der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Dienstnehmer im Sinne Auftrag des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen Dienstgebers oder Verschlechterung dessen Bevollmächtigten außerhalb des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche Standortes des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeBetriebes Arbeiten aus, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie bei denen eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese PflichtenNächtigung außerhalb seines Wohnortes erforderlich ist, hat er Allane ggfAnspruch auf Ersatz der Kosten für die von ihm benötigte Nachtunterkunft. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenSiehe auch die Bestimmungen des Artikels VIIa und der Zulagenordnung dieses Kollektivvertrages. Der Anspruch auf Ersatz der Quartierkosten, wie auch sonstiger vom Dienstnehmer im Interesse des Unternehmens getätigter Barauslagen ist durch Vorlage der quittierten Rechnungen nachzuweisen. Die Zeit der Nächtigung ist Ruhezeit, für die vom Dienstnehmer keine Lohn- bzw. Überstundenentgelte in Anrechnung gebracht werden können.
19.8 Erfüllungsort 8. Den Dienstnehmern sind nach mindestens dreimonatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit zwei Arbeitskleidungen beizustellen sowie eine winterfeste Arbeitskleidung. Diese Arbeitskleidungen bleiben Eigentum des Dienstgebers. Eine Arbeitskleidung ist Münchenvom Dienstgeber nach Ablauf eines Jahres zu erneuern, die Winterkleidung alle 2 Jahre, früher nur dann, wenn sie durch arbeitsbedingten Verschleiß unbrauchbar geworden ist. Wenn Jene Dienstnehmer, die Parteien Kaufleutemit Gütern hantieren müssen, juristische Personen die ihrer Art und Beschaffenheit nach leicht Verletzungen verursachen können, sind jeweils für die Durchführung der notwendigen Manipulationen und je nach Erfordernis mit geeigneten Schutzbekleidungsstücken, wie z. B. Schürzen, festen Handledern oder Handschuhen oder Pulsschützern auszurüsten. Siehe diesbezüglich auch das Arbeitnehmerschutzgesetz. BGBl. Nr. 234/1972 und die Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung, BGBl. Nr. 265/1951. Die jeweils beigestellten Kleidungsstücke bleiben ebenfalls Eigentum des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache Dienstgebers und sind diesem nach Durchführung der Arbeiten vom Dienstnehmer zurückzustellen; für ihren Verlust ist deutschder Dienstnehmer ersatzpflichtig.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke 9. Zum Besuch des Vorbereitungskurses zur Lehrabschlussprüfung für den Beruf des Berufskraftfahrers ist dem Dienstnehmer unter Berücksichtigung der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitungbetrieblichen Möglichkeiten im Einvernehmen mit dem Dienstgeber eine Dienstfreistellung bis maximal einer Woche (7 Kalendertage) zu gewähren, wobei der Dienstnehmer nach der Lohnordnung A, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweiseentlohnen ist.
19.10 Die Anwendung 10. Für den Fall, dass einem Kraftfahrer wegen bestimmter in Ausübung seines Dienstes begangener Verstöße gegen das Führerscheingesetz (FSG) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Führerschein entzogen wird, ist er, sofern ihm dies das erste Mal widerfahren ist, nach Möglichkeit an seiner Dienststelle anderwärtig zu beschäftigen. Ist dies nicht möglich, so ist ihm der gemäß Urlaubsgesetz zustehende Urlaub zu gewähren. Unter diesen Verstößen sind zu verstehen: der § 7 Abs. 3, Zi 4 (Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet und außerhalb des Leasingnehmers Ortsgebietes) und Zi 5 (Gefährdung der Verkehrssicherheit durch technischen Zustand des Fahrzeuges) des FSG, BGBl-Nr. I/120/97. In diesem Fall ist ausgeschlosseneine Entlassung nicht berechtigt.
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Samples: Kollektivvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist grundsätzlich Wuppertal. Dem Auftraggeber ist es allerdings auch gestattet, den Lieferanten an dessen Sitz zu verklagen.
13.3 Die in Anlage 3 zu dieser Vereinbarung aufgeführten Gesellschaften der XXX.xxxxx sind berechtigt, Teile beim Lieferanten gemäß der Regelungen dieser Vereinbarung und sämtlicher mir ihr verbundenen Dokumente (insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen, Anlagen und Zeichnungen) zu bestellen. Vertragspartner werden stets nur der Lieferant sowie die Gesellschaft der XXX.xxxxx, die Teile selbst bestellt oder in deren Namen bzw. für die Teile bestellt werden. Es entsteht keine Gesamtschuldnerschaft mit anderen Gesellschaften der XXX.xxxxx. Der Lieferant ist nicht berechtigt, Leistungen in einem Rechtsverhältnis zurückzubehalten, weil ihm aus und/oder in einem anderen Rechtsverhältnis Ansprüche zustehen. Er ist auch nicht berechtigt, mit oder gegen Ansprüche/n aufzurechnen, die nicht im direkten Rechtsverhältnis mit dem jeweiligen Vertragspartner bestehen. Abweichend von Ziffer 13.1 gilt in den jeweils das Recht des Landes, in dem die Gesellschaft der XXX.xxxxx ihren legalen Sitz hat, mit der ein Rechtsverhältnis zum Lieferanten durch Bestellung von Teilen entsteht. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist stets ausgeschlossen.
13.4 Soweit nachfolgend nicht anders vereinbart, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung der Schriftform. Das gilt auch für die Ablösung dieses Formerfordernis. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Vereinbarung zu ändern und / oder zu ergänzen. Der Auftraggeber wird dem Lieferanten die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten entsprechend geänderte und Pflichten auf Dritte / oder ergänzte Fassung zukommen zu übertragenlassen. Ansprüche Widerspricht der Lieferant der geänderten und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung / oder ergänzten Fassung der Vereinbarung nicht innerhalb von Xxxxxx abgetreten werden[…] Werktagen ab Zugang der geänderten und / oder ergänzten aktualisierten Fassung, so gilt die Änderung bzw. Ergänzung als angenommen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 13.5 Im Falle von Waren Widersprüchen und Dienstleistungen Abweichungen zwischen den Regelungen dieser Vereinbarung, den allgemeinen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers und sonstigen mitgeltenden Dokumenten und Unterlagen gehen die Regelungen der vorgenannten Vertragswerke in der aufgezeigten Reihenfolge den jeweils nachfolgend genannten Vertragswerken vor insoweit als sie sich widersprechen. Individuell und schriftlich zwischen den Parteien ausgehandelte Konditionen gehen allgemeinen Regelungen stets vor.
13.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. so berührt dies die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu den Beträgen in Rechnung gestelltersetzen, die dem in der Reparaturrechnung bzwden unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseEntsprechendes gilt, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die wenn sich in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindVertrag eine Xxxxx herausstellen sollte.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Liefervereinbarung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 – Geltungsbereich.
(1) Alle Angebote, Kaufverträge und Lieferungen aufgrund der Bestellungen eines Kunden über den Online-Shop unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, wenn die Ansprüche aus diesem Vertrag Vertragsbedingungen individuell mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Kunden ausgehandelt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie (4) Ob die deutsche oder englische Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar ist, richtet sich nach der Sprache des Vertrags (§ 3).
(1) Es sind folgende Begriffe wie hier dargelegt zu verstehen:
Nr. 1 Kunde: Verbraucher und Unternehmer, die einen Vertrag über Lieferungen mit dem Leistenden schließen.
Nr. 2 Verbraucher: Im Einklang mit § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ist zweifelhaft, ob ein Geschäft zur gewerblichen bzw. selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, wird davon ausgegangen, dass das Geschäft nicht zu den eben genannten Kategorien gehört.
Nr. 3 Unternehmer: In Übereinstimmung mit § 14 Abs. 1 BGB Jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Nr. 4 Leistender: Die natürliche Person Xxxx Xxxxxxx, wohnhaft in Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx.
Nr. 5 Eingangsbestätigung: Eine Bescheinigung dahingehend, dass das Angebot nach § 4 Abs. 2 dem Leistenden zugegangen ist.
Nr. 6 Lieferung: Die Gesamtheit aller vom Kunden bestellten Waren.
Nr. 7 Vorbehaltsware: Ware, die vom Leistenden geliefert wurde und noch unter Eigentumsvorbehalt steht.
Nr. 8 Anwartschaftsrecht: Rechtsposition des Kunden an der Vorbehaltsware.
Nr. 9 außerdeutsche Leistung: Jede Ware, die ins EU-Ausland, nach Norwegen oder Großbritannien zu liefern ist.
(2) Mit Ausnahme des § 2 Nr. 2 gilt keine dieser Definitionen für § 24. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache geschlossen. Die Xxxx zwischen beiden Sprachen hängt davon ab, welche der beiden Sprachen der Kunde bei seiner Bestellung nutzt.
(1) Die Angebote des Online-Shops sind unverbindlich.
(2) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot über alle in seinem Warenkorb befindlichen Waren ab, wenn er auf die Schaltfläche „Kaufen“ klickt. An dieses Angebot ist er höchstens elf Werktage gebunden.
(3) Der Leistende nimmt das Angebot an, wenn er den Bestelleingang mit einer eigenen Auftragsbestätigung bestätigt. Hierfür hat er zehn Werktage Zeit.
(4) Das Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 19) bleibt unberührt. Der Kunde erhält unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Eingangsbestätigung. Diese stellt noch nicht die Annahme des Angebots dar. Es gilt vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Internationalen Privatrechts das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist denen nicht durch Vereinbarung abgewichen darf. Sofern der Kunde Kaufmann (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis§ 1 des Handelsgesetzbuches), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen sindist, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren sind die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschfür den Bezirk des Amtsgerichts Bingen am Rhein zuständigen Gerichte für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München1. Es gilt deutsches materielles österreichisches Recht. Vertragssprache ist deutschAusgenommen hiervon sind allfällige Kollisions- oder Verweisungsnormen, insbesondere auch das UN-Kaufrecht.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten2. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und Subsidiär gelten die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers LIZENZGEBERs, abrufbar unter xxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxx.
3. Änderungen oder Ergänzungen der Lizenzbedingungen bedürfen der Schriftform. Selbiges gilt für ein Abgehen von dieser Formvereinbarung.
4. Die Vertragsparteien verzichten darauf, die vorliegende Vereinbarung, aus welchen Gründen auch immer, so etwa wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte, anzufechten oder die Anpassung zu begehren.
5. Die mit der Errichtung und Durchführung der Vereinbarung verbundenen Kosten werden von beiden Vertragsparteien aus eigenem getragen. Allfällige Gebühren gehen zu Lasten des LIZENZNEHMERs.
6. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder sonstigen allgemeinen Vertragsschablonen des LIZENZNEHMERs ist – soweit im Vertrag nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wird – ausgeschlossen. Diese gelten auch nicht ergänzend.
7. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.
8. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen, ebenso wie ihrem Zustandekommen oder ihrer Wirksamkeit, insbesondere auch der Wirksamkeit und dem Zustandekommen dieser Gerichtsstandsvereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des LIZENZGEBERs.
9. Zustellungen gelten längstens 7 Tage nach Absenden als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse gerichtet wurden. Bei E-Mail-Zustellung trifft den Beweis des Zugangs den Absender. Die rechtzeitige Postaufgabe oder Telefax-Absendung ebenso wie E-Mail-Übermittlung wahrt allfällige Fristen.
10. Der LIZENZNEHMER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass der LIZENZGEBER ihn als Referenzkunden, in welcher technischen Form und wem gegenüber auch immer, so insbesondere auch in allfälligen Werbeaussendungen, anführt.
11. Zahlungs- und Erfüllungsort ist der Sitz des LIZENZGEBERs.
12. Sollte der Kunde Verbraucher sein, bleiben allfällige für Verbraucher zwingend geltende günstigere Regelungen des KSchG durch diese EVVA-ALB unberührt. Die diesbezügliche Bestimmung in den EVVA-ALB ist diesfalls in dem unabdingbar notwendigen Bereich verdrängt, bleibt aber im Übrigen bestehen.
13. Im Zweifel verstehen sich alle angeführten Beträge in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.
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Samples: Evva Allgemeine Lizenzbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1) Sämtliche Änderungen der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich die- ser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Än- derung dieses Schriftformerfordernisses. Zur Wahrung der Schriftform genügt die (jewei- lige) Übermittlung eines Dokumentes per Telefax oder die Übermittlung einer einge- scannten Kopie des Dokumentes in Form eines elektronischen Dokumentes –bspw. eine pdf.-Datei-, auf dem jeweils die Unterschrift einer oder mehrerer zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der jeweiligen Partei befugten Person(en) wiedergegeben ist. Im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-mail, nicht ausreichend.
2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder wer- den, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Allgemeinen Lieferbedingungen und der ge- troffenen vertraglichen Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt.
3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) sind ausdrücklich ausge- schlossen. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehaltes gemäß Ziffer 10 unterliegen jedoch dem Recht am jeweiligen Lageort der Ware, wenn und soweit die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig ist.
4) Erfüllungsort und ausschließlicher – auch internationaler- Gerichtsstand ist unser Ge- schäftssitz; wir sind jedoch alternativ berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten den Besteller an dem für seinen Wohn- sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenScheckprozesse.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 5) Wenn und Dienstleistungen werdensoweit der Besteller in einem gerichtlichen Verfahren gegen uns unterliegt, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)wird er uns sämtliche hiermit in Zusammenhang stehenden erforderlichen und zweck- mäßigen Kosten, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellteinschließlich Anwaltskosten, Gerichtskosten, Sachverständigenkos- ten und Reisekosten ersetzen. Gleiches gilt für alle Kosten, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung uns im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren Zusammenhang mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane Vollstreckung oder Anerkennung von Titeln gegen den Leasinggegenstand zurückerhältBesteller entstehen.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt13.1. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit die Schriftform (vgl. auch vorstehende Ziffer 1). Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, ebenso für nachträgliche Veränderungen und Ergänzungen des Vertrages, es sei denn, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Vertragsparteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass eine mündliche Absprache Geltung haben soll.
13.2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte Pflichten, sowie Forderungen des Kunden aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher geschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Xxxxxx. Die Zustimmung darf jedoch nicht unbillig verweigert werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw13.3. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers Der Kunde kann gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche eine Forderung von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten zur Aufrechnung gestellte Forderung entweder rechtskräftig festgestellt oder durch Rösler anerkannt ist.
13.4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nach näherer Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen gegenüber Xxxxxx nur dann geltend machen, ein rechtskräftiger Titel vorliegt wenn die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist Leistungsverweigerungsrechts durch den Kunden gegenüber Xxxxxx aus einem anderen Vertragsverhältnis wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen13.5. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen Als Erfüllungsort für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenbeiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien den Betriebssitz von Rösler.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht13.6. Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsparteien die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für den Sitz von Rösler zuständigen Gerichtes in Wien. Erhebt Rösler Klage gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.
13.7. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx alle aus dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in RechnungVertragsverhältnis zwischen Rösler und dem Kunden resultierende Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Staaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen wird die Anwendung des UN-Kaufrechtes (C.I.S.G.). Davon ausgenommen sind ausschließlich die gemäß Punkt 3. anzuwendenden internationalen Rechtsvorschriften soweit diese nicht als Vertragsänderung bereits im Sinne des Satz 2Wege von Durchführungsgesetzen oder Durchführungsverordnungen in innerstaatliches österreichisches Recht aufgenommen wurden.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen 13.8. Sollte eine der vorliegenden Vereinbarungen nichtig oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeunwirksam sein oder werden, sind sich die Parteien einig, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in übrigen Bestimmungen der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossengleichwohl Gültigkeit behalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt10.1 Änderungen dieser Einkaufsbedingungen sind von den Parteien schriftlich zu vereinbaren. Soweit ausdrücklich vereinbart, können die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Einkaufsbedingungen durch Bestellungen von Xxxxxx abgetreten Hydro geändert werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 10.2 Mitteilungen im Rahmen des Vertrags bedürfen der Schriftform und Dienstleistungen werdensind per Kurierdienst oder Post (international anerkannter gewerblicher Übernachtkurier, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, Einschreiben) oder per Telefax mit Bestätigung per Post an die in der Reparaturrechnung bzwBestellung genannte Person zu senden (wobei gleichzeitig eine Kopie mit einer der in dieser Artikel 10.2 genannten Alternativen zu schicken ist). Rechnung Eine Kopie der Mitteilung an Hydro ist gleichzeitig an folgende Stelle zu schicken: Xxxxx Xxxxx, X.X. Xxx 000, 0000 Xxxx, Xxxxxx, z.Hd.: Group Legal Department.
10.3 Die Parteien sind gegenüber der anderen Partei nicht für eine Nichterfüllung, verspätete Erfüllung oder Zusatzkosten in der Erfüllung ihrer Pflichten aus einer Bestellung verantwortlich, soweit diese auf nicht von ihnen zu vertretenen Ursachen beruhen („höhere Gewalt“). Diese Ursachen umfassen unter anderem Kriege, Feindseligkeiten zwischen Staaten, Terroranschläge, nationale Streiks und Aussperrungen, nationale oder internationale Streiks von Beförderungsunternehmen, Embargos, Naturkatastrophen, Stürme, Feuer, Explosionen oder ähnliche von einer Partei nicht zu vertretene Gründe, die es der Partei unmöglich machen, ihre Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei setzt die andere Partei nach Eintritt des Ereignisses umgehend schriftlich von den Ursachen der Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag in Kenntnis und schlägt der anderen Partei Abhilfemaßnahmen für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vor. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 (in Worten: dreißig) Tage an, kann jede Partei die Bestellung oder den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung kündigen, dies gilt unbeschadet anderer ihr zur Verfügung stehender Rechte und Mittel des Rechtsschutzes.
10.4 Die Parteien können den Vertrag oder Rechte und Pflichten aus einer Bestellung oder dem Vertrag ohne die schriftliche Einwilligung der anderen Partei nicht abtreten. Unbeschadet der vorstehenden Bestimmung kann Hydro den Vertrag oder Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jedoch ohne die Einwilligung des Lieferanten abtreten, falls sich diese Abtretung aus einer Fusion, Umstrukturierung, Zusammenlegung oder Veräußerung im Wesentlichen aller Vermögenswerte von Hydro ergibt; dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Abtretungsempfänger in alle Verpflichtungen und Verbindlichkeiten von Hydro aus diesen Einkaufsbedingungen eintritt. Vorbehaltlich der vorstehenden Bestimmungen sind die Bedingungen einer Bestellung und des Vertrags für die Parteien und ihre ermächtigten Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommen diesen zugute.
10.5 Der Lieferant kann nur mit der gesondert erfolgenden ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung von Hydro Unterauftragnehmer für die Bereitstellung aller oder eines Teils der Lieferungen oder Leistungen einsetzen. Die Nichteinholung dieser Einwilligung vor Beauftragung eines Unterauftragnehmers stellt eine wesentliche Vertragsverletzung durch den Lieferanten dar. Ungeachtet der Einwilligung von Hydro in die Beauftragung von Unterauftragnehmern durch den Lieferanten haftet der Lieferant für das Tun und Unterlassen seiner Unterauftragnehmer wie für eigenes Tun und Unterlassen.
10.6 Die in diesen Einkaufsbedingungen dargelegten Rechte und Mittel des Rechtsschutzes gelten zusätzlich zu allen anderen nach gemeinem Recht (Common Law) oder Billigkeitsrecht (Equity) vorgesehenen Rechten und Mitteln des Rechtsschutzes. Setzt eine Partei eine Bestimmung aus dem Vertrag nicht durch, so gilt dies nicht als Verzicht auf die zukünftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung. Befindet ein zuständiges Gericht eine Bestimmung des Vertrags für ungültig oder undurchsetzbar, bleibt der übrige Vertrag uneingeschränkt wirksam und die betreffende Bestimmung wird durch eine gültige, dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende Bestimmung ersetzt.
10.7 Wird eine Bestimmung des Vertrags nach einem Gesetz, einer Rechtsvorschrift, Verordnung, Verfügung oder sonstigen gesetzlichen Regelung für ungültig oder undurchsetzbar befunden, gilt sie als geändert oder gegebenenfalls gestrichen, soweit dies zur Einhaltung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseGesetzes, Mengenboni der Rechtsvorschrift, Verordnung, Verfügung oder Regelung notwendig ist; die übrigen Bestimmungen des Vertrags bleiben uneingeschränkt wirksam.
10.8 Der Vertrag und sonstige NachlässeHandlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen dem Recht des Landes, in dem Hydro die Bestellung aufgibt, und sind nach diesem Recht auszulegen, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgldie Anwendung einer anderen Rechtswahl erfordern würden. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem internationalen Warenkauf wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausdrücklich ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse 10.9 Jede Partei sichert zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer gewährleistet gegenüber der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeanderen Partei, dass sie uneingeschränkt zum Abschluss des Vertrags und zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag berechtigt ist und dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginntden Vertrag in ihrem Namen unterzeichnende Person ordnungsgemäß ermächtigt ist. Der Vertrag kann in mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältdie jeweils als Original gelten und zusammen dieselbe Urkunde darstellen. Darüber hinaus kann der Vertrag durch elektronische Signaturen ausgefertigt werden, die für alle Zwecke gültig und verbindlich sind.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Die nachstehenden Regelungen unter §§ 1 bis 12 gelten für alle Reiseversiche- rungen des durch die MDT travel underwriting GmbH vertretenen führenden Versicherers DFV Deutsche Familienversicherung AG und weiterer beteiligter Versicherer. Auf der Grundlage eines mit Ihrem Reiseveranstalter Fincallorca GmbH abge- schlossenen Gruppenversicherungsvertrages gewähren die Versicherer der/n versicherten Person/en Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht für die jeweils versicherte Reise der in der Versicherungsbestätigung bzw. der Reisebestätigung/Rechnung namentlich genannten Personen oder den in der Versicherungsbestätigung festgelegten Personenkreis, sofern die Versiche- rungsprämie bzw. der Beitrag zum Gruppenvertragsbeitritt entrichtet wurde.
1. In der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und dem Umbuchungsgebühren- schutz beginnt der Versicherungsschutz frühestens mit Buchung der Reise und endet mit dem Reiseantritt.
2. In den übrigen Versicherungssparten
a) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise und endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Beendigung der Reise;
b) verlängert sich der Versicherungsschutz über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, wenn sich die Beendigung der Reise aus Gründen verzögert, die die versicherte Person nicht zu vertreten hat. Die Prämie bzw. der Beitrag zum Gruppenvertragsbeitritt ist gegen Aushändi- gung der Versicherungsbestätigung zu zahlen. Der Versicherungsschutz tritt nur dann in Kraft, wenn die Zahlung vor Reiseantritt/Versicherungsbeginn geleistet wurde.
1. Kein Versicherungsschutz besteht,
a) für psychische Erkrankungen,
b) für Erkrankungen aufgrund psychischer Reaktion oder Befürchtung von Kriegsereignissen, Unruhen, Terrorakten oder Flugunglücken.
2. Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand.
3. Es besteht jedoch Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person wäh- rend der versicherten Reise überraschend von einem Kriegs- oder Bürger- kriegsereignis betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in Staaten, auf deren Gebiet zur Zeit der Einreise der versicherten Person bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht oder wo dessen Ausbruch absehbar war. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch ABC- Waffen.
1. Die versicherte Person ist verpflichtet,
a) alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte (Schadenmin- derungspflicht);
b) den Schaden den Versicherern unverzüglich anzuzeigen;
c) auf Verlangen der Versicherer jede Auskunft zu erteilen, die zur Feststel- lung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht der Versicherer und ihres Umfanges erforderlich ist, jede sachdienliche Auskunft wahrheitsge- mäß zu erteilen, den Versicherungsnachweis (z. B. Buchungsbestätigung, Einzahlungsbeleg) sowie erforderliche Originalbelege und geeignete Nachweise einzureichen;
d) auf Verlangen der Versicherer, sich durch einen von den Versicherern beauftragten Arzt untersuchen zu lassen;
e) zur Prüfung, ob und ggf. in welchem Umfang ein bedingungsgemäßer Versicherungsfall vorliegt, auf Verlangen der Versicherer Heilbehandler, Krankenanstalten, Pflegeheime und Pflegepersonen, andere Personenver- sicherer und gesetzliche Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften und Behörden zur Auskunftserteilung zu ermächtigen und von ihrer Schweigepflicht den Versicherern gegenüber zu entbinden, sofern die ver- sicherte Person die für die Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Informationen und Unterlagen nicht selbst beschaffen und vorlegen kann.
2. Wird eine dieser allgemeinen oder der jeweils zusätzlichen Obliegenheiten vorsätzlich verletzt, sind die Versicherer von ihrer Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind die Versicherer berechtigt, ihre Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht. Die Versicherer bleiben insoweit zur Leistung verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang der Leistungsverpflichtung der Versicherer gehabt hat, es sei denn, dass die versicherte Person arglistig gehandelt hat.
1. Ist die Leistungspflicht der Versicherer dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen zwei Wochen.
2. Ist die Versicherungssumme in der Reise-Rücktrittskosten- und Reiseab- bruch-Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls niedriger als der Gesamt- reisepreis, so haften die Versicherer für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Gesamtreisepreis.
1. Hat der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person Ersatzansprüche gegen Dritte, so besteht, unbeschadet des gesetzlichen Forderungsüberganges gemäß § 86 VVG, die Verpflichtung, diese Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte bis zur Höhe, in der aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenVersicherungsvertrag Kostenersatz geleistet wird, an die Versicherer schrift- lich abzutreten.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 2. Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person hat seinen bzw. ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu wahren und bei dessen Durchsetzung durch die Versicherer soweit erforderlich mitzuwirken.
3. Verletzt der Versicherungsnehmer oder eine versicherte Person vorsätzlich die in den Ziffern 1 und 2 genannten Obliegenheiten, sind die Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als sie infolge dessen keinen Ersatz von Waren und Dienstleistungen werdendem Dritten erlangen können. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie- genheit sind die Versicherer berechtigt, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. ihre Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Ver- hältnis zu kürzen.
4. Steht dem Versicherungsnehmer oder einer versicherten Person ein Anspruch auf Rückzahlung ohne rechtlichen Grund gezahlter Entgelte gegen den Erbringer von Leistungen zu, für die etwaige Abrechnung die Versicherer auf Grund des Versicherungsvertrages Erstattungsleistungen erbracht hat, sind die Ziffern 1 bis 3 entsprechend anzu- wenden.
1. Die Versicherer sind von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)der Entschädigungspflicht frei, dem Leasingnehmer wenn die versicherte Person
a) den Versicherungsfall durch Vorsatz herbeigeführt hat;
b) die Versicherer arglistig über Umstände zu den Beträgen in Rechnung gestellttäuschen versucht, die in für den Grund oder für die Höhe der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane Leistung von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen Bedeutung sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx Anspruch auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht Versicherungsleistung verjährt in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungdrei Jahren. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist Verjäh- rung beginnt mit dem Schluss des Jahres beginntJahres, in dem Allane der Anspruch entstanden ist und der versicherten Person bekannt war bzw. bekannt sein musste. Ist ein Anspruch bei den Leasinggegenstand zurückerhältVersicherern angemeldet worden, ist die Verjährung solange gehemmt, bis der versicherten Person die Entscheidung der Versicherer zuge- gangen ist.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in 1. Ersatzansprüche gegen Dritte gehen im gesetzlichen Umfang bis zur Höhe der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattengeleisteten Zahlung auf die Versicherer über.
19.8 Erfüllungsort 2. Sofern erforderlich, ist Münchendie versicherte Person verpflichtet, in diesem Umfang Ersatzansprüche an die Versicherer abzutreten.
1. Wenn Versicherungsschutz besteht subsidiär zu anderweitig bestehendem Versiche- rungsschutz, d. h. soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungen beansprucht werden kann, gehen diese Leistungsverpflichtun- gen vor. Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versicherungsverhältnisse ebenfalls eine nachrangige Haftung vereinbart ist. Die Ansprüche der versicher- ten Person bleiben hiervon unberührt und unbeeinträchtigt. Meldet die Parteien Kaufleuteversicher- te Person den Versicherungsfall MDT oder den von MDT vertretenen Versiche- rern, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichwerden diese in Vorleistung treten und den Versicherungsfall bedingungs- gemäß regulieren (Subsidiarität).
2. Vorstehende Regelung gilt nicht für die Reise-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand MünchenUnfallversicherung. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entge- genstehen.
1. Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen den Versicherungsneh- mer bzw. die versicherte Person ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person seinen bzw. ihren Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seinen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
2. Klagen gegen den führenden Versicherer können bei dem Gericht am Wohn- sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Versicherungsnehmers bzw. der versi- cherten Person oder bei dem Gericht am Sitz des führenden Versicherers an- hängig gemacht werden.
3. Verlegt der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person nach Vertrags- schluss seinen bzw. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einen Staat, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder Vertrags- staat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist oder ist sein bzw. ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz des führenden Versi- cherers zuständig.
4. Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschAnzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers, der versicherten Person und des führenden Versicherers bedürfen der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail).
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1.1. Für alle Bestellungen und Aufträge der Unternehmen Candy Polstermöbel GmbH, Carina Polstermöbel-Vertriebs GmbH und 3C Holding GmbH - im folgenden 3C Gruppe genannt, auch wenn nur eines der genannten Unternehmen betroffen ist berechtigt- gelten nur die nachfolgenden Bedingungen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragensofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Bedingungen des Auftragnehmers oder Lieferanten (im folgenden „Auftragnehmer“)in dessen AGBs, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Verkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Eine vorbehaltlose Annahme von Xxxxxx abgetreten werdenAuftrags- bestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 1.2. Mit erstmaliger Lieferung oder Leistung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an.
1.3. Bestellungen und Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form und unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen erfolgen. Eventuelle mit dem Auftrag übermittelten Zeichnungen, Muster und Vorgaben sind Gegenstand der Bestellung. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen und Erklärungen jedweder Art bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Der Schriftform genügt die Verwendung von Waren und Dienstleistungen Telefax oder E-Mail. Ein Angebot der 3C Gruppe kann nur binnen einer Frist von 14 Tagen angenommen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes wenn nicht etwas anderes vereinbart ist (wie z.B. wurde oder wenn nicht die etwaige Abrechnung von Unfallschäden 3C-Gruppe eine kürzere Annahmefrist setzt.
1.4. Diese Einkaufsbedingungen gelten ohne Rücksicht auf Gutachtenbasis)die Rechtsnatur des mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages, dem Leasingnehmer zu den Beträgen d.h. sowohl für Kauf-, Werk-, Werklieferungs- und Dienstverträge als auch für alle sonstigen Vertragsverhältnisse, aufgrund derer die 3C Gruppe Lieferungen des Auftragnehmers beziehen oder Leistungen des Auftragnehmers, gleich welcher Art, in Rechnung gestellt, Anspruch nehmen.
1.5. Für die Auslegung international gebräuchlicher Vertragsformeln gelten die Incoterms in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung am Tage des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseVertragsschlusses gültigen Fassung, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane soweit sie nicht von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sinddiesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1. Bei der Bestimmung der Höhe der vom Lieferanten zu erfüllenden Ersatzansprüche gemäß den Abschnitten 7, 10, 11 und 12 sind die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Lieferanten, Art, Umfang und Dauer der Geschäftsverbindung, etwaige Verursachungs- und / oder Verschuldensbeiträge des Bestellers nach Maßgabe des § 254 BGB und eine besonders ungünstige Einbausituation des Zulieferteils angemessen zugunsten des Lieferanten zu berücksichtigen. Insbesondere müssen die Ersatzleistungen, Kosten und Aufwendungen, die der Lieferant tragen soll, in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Zulieferteils stehen.
2. Stellt ein Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist der andere berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu übertragenersetzen.
4. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Erfüllungsort ist der Sitz des Bestellers. Für die Lieferung kann etwas anderes vereinbart werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 5. Die Einkaufsbedingungen in deutscher Sprache sind rechtlich verbindlich. Soweit schriftlich nichts abweichendes vereinbart, gilt für sonstige Vertragsdokumente, dass bei Vorliegen mehrerer sprachlicher Fassungen, von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen denen eine in Rechnung gestelltdeutscher Sprache ist, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, deutsche Fassung die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindrechtsverbindliche ist.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München6. Es gilt deutsches Rechtausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert Der Lieferant stimmt ausdrücklich zu, dass alle Streitigkeiten aus und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichtetenim Zusammenhang mit den Einkaufsbedingungen und den auf Ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen den zuständigen Gerichten in Ingolstadt, Deutschland, unterliegen. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung des Übereinkommens der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.. Las siguientes condiciones serán aplicables en la relación contractual entre el cliente y un proveedor que tenga xx xxxxxxxxx xxxxx xxxxxx xx xxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxxx, Canadá o los Estados Unidos de América:
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane Für die Nutzung der mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitte ist – soweit nicht durch eine Rechtsnorm etwas anderes bestimmt ist – eine Straßennutzungsberechtigung mit der Zahlung einer Gebühr zu erwerben. Gemäß „Mautgesetz“ sowie dieser AGB ist der Gebührenzahler (als Vertragspartner) oder in Ermangelung eines Gebührenzahlers der Halter des Fahrzeugs gemäß Punkt 1.3 dieser AGB bzw. der Straßenbenutzer (die Person, die während der Straßenbenutzung das Fahrzeug fährt, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit sowie des Landes, das das von ihr gefahrene oder gehaltene Kraftfahrzeug bzw. das Kraftfahrzeug, das sich in ihrem Besitz befindet, registriert hat) hinsichtlich des mautpflichtigen Fahrzeugs – Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen, Anhänger (einschließlich Sattelschlepper) sowie Kraftwagenzüge, die aus einem solchen Fahrzeug und dem von diesem geschleppten Anhänger und Auflieger bestehen – (nachfolgend „das mautpflichtige Fahrzeug“ genannt) zur Gebührenzahlung verpflichtet. Das in Ungarn eingeführte System für streckenbezogene Mauterhebung kann auf folgende Weisen benutzt werden:
(a) durch den Kauf eines Streckentickets;
(b) durch die Nutzung eines Boardgeräts. Als Voraussetzungen für die Nutzung der mautpflichtigen Straßenabschnitte (die Entstehung der Straßennutzungsberechtigung) gelten die Gewährung einer zu der Gebührenzahlung erforderlichen Deckung, die Annahme der Bedingungen dieser AGB bzw. der Vertragsschluss. Die NMGD AG gilt gemäß Regierungsverordnung Nr. 209/2013. (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII. von 2013 über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen (nachfolgend „DfV.“ genannt) als zur Mauterhebung berechtigter Mauterheber, Mautdienstleister und Stelle zur Unterstützung der Mautkontrolle; Für das vertragliche Rechtsverhältnis, das auf Grundlage dieser AGB sowie des Einzelvertrags zustande kommt, sind ausschließlich diese AGB sowie der Einzelvertrag und dessen Anlagen maßgebend; dementsprechend werden keine Gewohnheiten, deren Anwendung von der NMGD AD und der gebührenpflichtigen Person früher vereinbart wurde und keine Bedingungen, die zwischen den beiden Parteien entstanden sind, zum Bestandteil des vertraglichen Rechtsverhältnisses, das auf Grundlage dieser AGB sowie des Einzelvertrags zustande kommt. Gewohnheiten, die von Geschäftspartnern im Rahmen ähnlicher Vertragsverhältnisse der Branche weitgehend bekannt und üblich sind, werden ebenfalls nicht zum Bestandteil der AGB und des Einzelvertrags. Die Verantwortung des leitenden Vertreters der NMGD AG ist – auf eine von der einschlägigen Norm ermöglichte Weise, einschließlich des verschuldeten Handelns des leitenden Vertreters – im Zusammenhang mit der Tätigkeit des leitenden Vertreters für Schäden, die von der NMGD AG gegenüber Dritten verursacht werden und für die ausschließlich die NMGD verantwortlich ist, ausgeschlossen. Der Vertragspartner nimmt zu Kenntnis, dass in dem Fall, dass der leitende Vertreter der NMGD AG dem Vertragspartner Xxxxxxx im Zusammenhang mit seinem Rechtsverhältnis verursacht (einschließlich des Falles, dass der Schaden die Folge eines Vertragsbruchs aus dem verschuldeten Handeln des leitenden Vertreters ist), die Verantwortung ausschließlich von der NMGD AG zu tragen ist. Die Beschränkung der von den leitenden Vertretern der NMGD AG zu tragenden Verantwortung für die von ihnen verursachten Schäden, wie in diesem Punkt beschrieben, gilt und ist gültig nur für das betreffende Rechtsverhältnis und betrifft nicht ihre Verantwortung für Schäden, die im Zusammenhang mit den zwischen der NMGD AG und dem Vertragspartner bereits bestehenden und zukünftig abzuschließenden Verträgen oder außervertraglich verursacht werden. Der leitende Vertreter der NMGD AG ist berechtigt, sich unmittelbar auf die Beschränkung der Verantwortung gemäß diesem Punkt zu beziehen. Der Vertragspartner verzichtet auf sein Recht, gegenüber dem leitenden Vertreter der NMGD AG Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in Feststellung der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt Verantwortung oder die Gegenforderung entscheidungsreif istVerurteilung des leitenden Vertreters geltend zu machen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Der leitende Vertreter der NMGD AG ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt berechtigt, sich damit einverstanden, Xxxxxx unmittelbar auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse die Beschränkung der Verantwortung gemäß diesem Punkt zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nichtbeziehen. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. den Fall der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in RechnungVertragsverletzung seitens der NMGD AG wird die Verantwortung der leitenden Vertreter der NMGD AG vollkommen ausgeschlossen. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, NMGD AG kann in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform diesen AGB und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung Einzelverträgen – auf Grundlage des Vertrags der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn NMGD AG oder einer Rechtsnorm – durch die Parteien Kaufleute, KKK (Koordinationszentrale für Verkehrsentwicklung) oder durch andere juristische Personen ersetzt werden bzw. diese können für sie als Rechtnachfolger oder infolge von Abtretung oder Vertragsübertragung in den Vertrag eintreten; über einen solchen Fall setzt die NMGD AG den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist elektronisch in Kenntnis. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die auf Grundlage des öffentlichen Rechts Einzelvertrags zu erbringenden Leistungen ohne Unterbrechung der in der Mitteilung der NMGD AG angegebenen vertretenden Person oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sinddem Zessionar bzw. Rechtsnachfolger zu gewährleisten. Mit dem Lesen und der Annahme der AGB stimmt der Vertragspartner zu, wird dass der Vertrag auf die KKK oder eine andere juristische Person übertragen wird. Die NMGD AG veröffentlicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgen die „AGB“ genannt) im Einklang mit den geltenden Rechtsnormen, in denen die Rechte und Verbindlichkeiten des Mautdienstleisters und des Gebührenzahlers (als Gerichtsstand München vereinbartVertragspartner) geregelt werden. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz Diese AGB bilden Bestandteil des Einzelvertrags über die Nutzung der mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitte und werden im Einklang mit den Bestimmungen des Mautgesetzes, der DfV. sowie sonstiger einschlägigen Rechtsnormen veröffentlicht. Die mautpflichtigen elementaren Straßenabschnitte sind in Deutschland, vereinbaren der Verordnung Nr. 25/2013. (V. 31.) des Ministers für Nationale Entwicklung über die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke Höhe der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung Maut und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte mautpflichtigen Straßen enthalten. Das in Ungarn eingeführte System für streckenbezogene Gebührenerhebung ist ein kombiniertes System: Zur Bestimmung der Position des mautpflichtigen Fahrzeugs dient das globale Navigationssatellitensystem GNSS (Global Navigation Satellite System). Die Position des mautpflichtigen Fahrzeugs wird von dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseBoardgerät aufgrund des Zeitpunkts, des mathematischen Modells der GNSS-Satelliten sowie der empfangenen Signale bestimmt. Im System für streckenbezogene Gebührenerhebung erfolgt die für die Gebührenzahlung erforderliche Mautbuchung durch Selbsterklärung bzw. mit der Einbeziehung von Mautmanagern. Die Gebühr bildet Einnahme des Ungarischen Staates. Die NMGD AG geht im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen gemäß den AGB als Mautdienstleister vor.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane (1) Die von Metrics angebotene Software-Lösung (Pkt. II. Leistungsbeschreibung) ist berechtigtausschließlich auf Basis B2B bestimmt. Der Kunde bestätigt hiermit, dass er kein Verbraucher im Sinne der jeweiligen nationalen gesetzlichen bzw. europarechtlichen Bestimmungen ist und dass er nach den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist oder von dem aus er die von Metrics angebotenen Produkte und Leistungen nutzt, von der Inanspruchnahme dieser Produkte und Leistungen nicht ausgeschlossen ist. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch der von ihm in Anspruch genommenen Rechtsstellung.
(2) Metrics schließt Verträge mit dem Kunden ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil jedes Angebotes sowie jeden Vertrages. Davon abweichende Bedingungen vom Kunden gelten nur, wenn diese gesondert schriftlich (auch per Email oder Fax) vereinbart wurden. Davon abweichende Bedingungen finden auch dann keine Anwendung, wenn Metrics ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder der Kunde auf dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist.
(3) Der Kunde verzichtet darauf, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Xxxxxxxxx eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen abzuändern. Sollte es jedoch zu einem Konflikt zwischen einem juristischen Dokument des Kunden und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen, so kommen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Metrics zur Anwendung.
(4) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil eines Vertrages zwischen Metrics und dem Kunden, so gelten diese auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden.
(5) Metrics behält sich das Recht vor, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen Metrics und Pflichten auf Dritte zu übertragendem Kunden jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ansprüche Metrics wird den Kunden über jede Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in geeigneter Art und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenWeise informieren.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren (6) Indem der Kunde auf die Schaltfläche "Sign Up" klickt, erklärt er sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
(7) Der Vertrag zwischen Metrics und Dienstleistungen werdendem Kunden betreffend die vom Kunden ausgewählten Produkte wird erst rechtswirksam, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, nachdem der Kunde die in der Reparaturrechnung Gratis- und/oder Trial-Version freigeschaltenen Produkte bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindbei entgeltlicher Bestellung seine ausgewählten Produkte in einer Übersicht bestätigt hat und die Checkbox „Sign Up“ angekreuzt hat. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren Metrics wird dem Kunden im Zuge der Anmeldung zur Graits- und/oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe Trial-Version bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund im Zuge der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane entgeltlichen Bestellung eine sog. „confirmation-email“ senden, sodass der Kunde in Aussicht stellen weiterer Folge selbst ein Passwort setzen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die und das Zugangskonto des Kunden binnen angemessener Zeit freischalten.
(8) Der Kunde erklärt in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen Kenntnis davon zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klarsein, dass Auskunfts- Metrics gegenwärtig nur mit den aktuellen Browser-Lösungen von Safari und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen Chrome arbeitet und diese Browser- Lösungen für die Nutzung der Metrics Software-Lösung Voraussetzung sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten 13.1. Diese AB unterliegen ausschließlich materiell österreichischem Recht. Verweisungen auf Dritte zu übertragenausländisches Recht gelten nicht. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6UN- Kaufrecht) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden13.2. Für sämtliche Streitigkeiten, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er die aus oder im Zusammenhang mit diesen AB entstehen, wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzendie ausschließliche Zuständigkeit des für den (jeweils aktuellen) Sitz der Digital Moulds GmbH, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenA-4522 Sierning, sachlich zuständigen Gerichts vereinbart.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht13.3. Für jede nachträglich Sämtliche Mitteilungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere Änderungen und Ergänzungen dieser AB bedürfen der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Dem Schriftformerfordernis wird auch bei einer Mitteilung per E-Mail entsprochen.
13.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AB ungültig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein oder werden, beeinträchtigt ein solcher Mangel nicht die übrigen Bestimmungen dieser AB. Jede mangelhafte Bestimmung gilt als durch eine gültige, wirksame, durchführbare und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen, die die Parteien von der mangelhaften Bestimmung erwartet haben, am nächsten kommt.
13.5. Der Anbieter behält sich vor, diese AB samt den genannten Anlagen sowie die angebotenen Leistungen ohne Nennung von Gründen jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Der Anbieter wird den Nutzer ausdrücklich und rechtzeitig auf Änderungen hinweisen. Anlage ./1 Technische Beschreibung des MoLi Anlage ./2 Technische Beschreibung des MoLi-Device Anlage ./3 Service Levels Anlage ./1 Technische Beschreibung des MoLi Funktionsumfang Mould Lifecycle Management Die cloudbasierte Mould Lifecycle Management Software weist zumindest folgende Funktionen auf, welche vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Nutzer verwendet werden können: ✓ Visualisierung des vom Mould Monitoring COM Device ermittelten und übertragenen Standort (in Form von GPS-Koordinaten) und Status ✓ Anzeige von automatisch erfassten und übertragenen Informationen sowie daraus berechnete Kennwerte in Abhängigkeit der am Mould Monitoring COM Device angeschlossenen Peripherie (Sensoren) wie zum Beispiel: Zykluszeit, Gesamtzyklen, Temperatur, Durchfluss, Forminnendruck etc. Das Mould Lifecycle Management-Portal ist für folgende Web-Browser in der jeweils letztgültigen Version optimiert und auf den meisten gängigen Endgeräten (Desktop-PC, Notebook, Tablet-PC) nutzbar: ✓ Google Chrome ✓ Mozilla Firefox Bei der Verwendung von anderen Web-Browsern kann die Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt sein. Der Anbieter ist berechtigt den Funktionsumfang von Mould Lifecycle Management einseitig zu erweitern, wobei eine solche Erweiterung weder zu einem diesbezüglichen Anspruch noch zu zusätzlichen Kosten des Nutzers führt. Dem Anbieter steht es daher frei, Funktionalitäten von Mould Lifecycle Management, die er vorübergehend zusätzlich zur Verfügung stellt, einseitig einzustellen und sie in anderer Form entgeltlich – beispielsweise als Zusatzpakete – anzubieten. Anlage ./2 Technische Beschreibung des MoLi-Device Einleitung und bestimmungsgemäßer Einsatz Das Mould Monitoring COM Device dient der Werkzeugüberwachung von zyklischen Prozessen wie dem Spritzgießvorgang und kann beispielsweise Temperaturen, Drücke, erfassen, speichern und weiterleiten. Durch die Zeitkomponente kann durch die verschiedensten Werte ein sinnvoller Informationsgehalt über die Qualität des Prozesses oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungüber den Status eines Werkzeuges erstellt werden. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung automatische Werkzeug-Status Erkennung liefert Information über Betrieb, Lager oder Transport. Die integrierte Ortungsfunktion ermöglicht Tracking & Tracing der Werkzeuge. Die Daten werden über GSM oder WiFi in eine Cloud übermittelt. Status und Standort des Werkzeuges sind jederzeit online abrufbar. Das Mould Monitoring COM Device ist nach den Angaben im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen Datenblatt ausgelegt. Ein Einsatz oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb Betrieb, der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabespezifische Anforderungen und Normen erfordert, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen nicht ausdrücklich im Datenblatt aufgeführt sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz muss in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutscheigener Verantwortung des Nutzers validiert und getestet werden.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Das Mould Lifecycle Management
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 13 ZUSTÄNDIGKEIT
1. Der Erweiterte Sportausschuss legt einen für die Landes-, Bezirks- und Kreisebene bindenden Rahmenterminplan für alle Spiel- und Altersklassen fest.
2. Der Sportausschuss - erstellt die Ausschreibungen für die Mannschaftswettbewerbe - regelt den Auf- und Abstieg - bestimmt die Zahl der Mannschaften und die Gruppenstärke der einzelnen Spielklassen - regelt die Einstufung von Altersklassen- und Mannschaftsstärkenwechseln - nimmt die Auslosung der Gruppen vor - erstellt die Spielpläne - erlässt Zusatzbestimmungen
3. Die Bezirks- und Kreisvorstände - regeln den Spielbetrieb auf ihren Ebenen gemäß Ziff. 1 unter Beachtung von Ziff. 2. - Sie können Zusatzbestimmungen erlassen, solange diese nicht im Widerspruch zur WO oder anderen Ordnungen des HTV und ggf. des DTB stehen und durch diese Organe nicht bereits abschließend behandelt wurden. § 14 HESSISCHE MANNSCHAFTSMEISTERSCHAFTEN
1. Der HTV erkennt als Hessische Mannschaftsmeister an: - Xxxxx, Xxxxx 30, Damen 40, Damen 50, Damen 60, Damen 65 - Herren, Herren 30, Herren 40, Herren 50, Herren 55, Herren 60, Herren 65, Herren 70, Herren 75 - Juniorinnen / Junioren U18, Juniorinnen / Junioren U15, Juniorinnen / Junioren U12 Der Austragungsmodus zur Ermittlung der Hessischen Mannschaftsmeister wird vom Sportausschuss festgelegt, für die Jugend durch den Jugendausschuss. § 15 SPIELKLASSEN
1. Alle Spielklassen im Bereich des HTV sind Amateurligen. Es dürfen keine Arbeitsverhältnisse zwischen den Spielern und den Vereinen vorliegen.
2. Die Mannschaftswettbewerbe werden in den folgenden Spielklassen durchgeführt:
a) Landesebene Hessenliga / Verbandsliga / Gruppenliga b) Bezirksebene Bezirksoberliga / Bezirksliga A / Bezirksliga B c) Kreisebene Kreisliga A / Kreisliga B / Kreisliga X Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx Xxxxxx 30 Junioren U18 Damen 30 Herren 30 Damen 30 Herren 30 Damen 30 Juniorinnen U18 Junioren U18 Juniorinnen U18 Junioren U18 Juniorinnen U18 Herren 40 Damen 40 Herren 40 Damen 40 Herren 40 Damen 40 Herren 50 Damen 50 Herren 50 Damen 50 Herren 50 Damen 50 Herren 55 Herren 55 Herren 55 Herren 60 Damen 60 Herren 60 Herren 60 Herren 65 Damen 65 Herren 65 Damen 65 Herren 65 Herren 70 Herren 70 Herren 70 Herren 75 Herren 75 Herren 80 Junioren U15 Juniorinnen U15 Junioren U15 Juniorinnen U15 Junioren U12 Juniorinnen U12 Junioren U12 Juniorinnen U12 Junioren U10 Juniorinnen U10 Junioren U10 Juniorinnen U10 Junioren U8 Juniorinnen U8 Junioren U8 Juniorinnen U8 Anmerkungen: Der Wettbewerb der Juniorinnen und Junioren U 8 wird besonders ausgeschrieben und durchgeführt. § 16 WETTKAMPFSYSTEM
1. Die Mannschaftswettbewerbe werden ab einer Gruppenstärke von 4 Mannschaften durchgeführt, und zwar ab einer Gruppenstärke von 6 Mannschaften in einfacher Punktrunde, darunter in Hin- und Rückrunde.
2. Der Wechsel innerhalb der Spielklassen wird durch Auf- und Abstieg geregelt, der sich aus den Abschlusstabellen ergibt.
3. Näheres regeln die Zusatzbestimmungen auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene. § 17 WETTKAMPLEITUNG
1. Für die Durchführung der Mannschaftswettbewerbe sind die jeweiligen Spielleiter für ihren Bereich zuständig.
2. Zu ihren Aufgaben gehören: - Entscheidung über Wettkampfverlegungen (§ 37) - Kontrolle der Wettkampfberichte bzw. der Einträge in HTO - Entscheidung bzgl. endgültiger Platzierungen (§ 39.3) - Veröffentlichung der Tabellen als Abschlusstabellen (Auf- und Absteiger gekennzeichnet) - Entscheidung über Proteste in erster Instanz - Maßnahmen aufgrund der Rechtsordnung (siehe § 57) - Entscheidung nach § 40.2 (Abschlusstabelle) § 18 HESSENTENNISONLINE (HTO) Die Abwicklung der Mannschaftswettbewerbe erfolgt durch den Einsatz des Informationssystems HessenTennisOnline (HTO). Die Teilnahme an HTO ist berechtigtverpflichtend. § 19 FREIPLÄTZE / HALLENPLÄTZE
1. Für alle Mannschaftswettbewerbe auf Landesebene (§ 15 a) sind nur Freiplätze, die Ansprüche aus diesem Vertrag für alle übrigen Mannschaftswettbewerbe (§ 15 b und c) sind neben den Freiplätzen auch Hallenplätze zugelassen.
2. Können angesetzte Spiele auf Grund fehlender Platzkapazitäten nicht ausgetragen werden, werden diese gemäß der Reihenfolge nach § 15 von Verbandsseite auf Ausweichspielzeiten bzw. -tage verlegt.
3. Grundsätzlich müssen für einen Wettkampf mindestens zwei Plätze – bei den Spielen der Hessenliga Damen und Herren mindestens drei Plätze – mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten gleichem Belag zur Verfügung gestellt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden4. Stellt ein Verein mehr als zwei Plätze mit gleichem Belag zur Verfügung, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden mit dem Wettkampf auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer allen zur Verfügung stehenden Plätzen zu den Beträgen in Rechnung gestelltbeginnen.
5. Sandplätze haben keinen Vorrang vor Hart- oder Kunststoffplätzen bzw. bei Hallenspielen vor Teppich- oder anderen Hallenböden.
6. Vereine, die beabsichtigen ihre Wettkämpfe auf Freiplätzen und in der Reparaturrechnung bzwHalle durchzuführen, müssen unter Beachtung von § 15 und § 36 für ranghöhere Mannschaften vorrangig die vorhandenen Freiplätze einplanen. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseGruppengegnern, Mengenboni und sonstige Nachlässederen Wettkämpfe in der Halle ausgetragen werden sollen, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindist dies schriftlich mitzuteilen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 7. Die Spieler sind verpflichtet, in der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt Halle das für diese Halle geeignete Schuhwerk zu tragen. Der gastgebende Verein gibt in HTO den Hallenbelag mit dem Zusatz „Tennisschuhe mit glatten Sohlen“ oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen„Tennisschuhe mit Profilsohlen“ an.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen8. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- Für Spiele der Hessenliga Aktive muss eine Halle angeboten werden und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer das Spiel im Falle der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenUnbespielbarkeit der Plätze am selben Tag dort beendet werden.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht9. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr Nach 21.00 Uhr darf ein Wettspiel nur noch in Höhe von EUR 155,-- zzglgegenseitigem Einvernehmen angesetzt werden.
10. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Das Spielen unter Flutlicht ist nur im Sinne des Satz 2gegenseitigen Einverständnis möglich.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Wettspielordnung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1.1. Die Gesellschaft trägt die Firma Allianz SE und hat ihren Sitz in München.
1.2. Gegenstand der Gesellschaft ist die Leitung einer internationalen Unternehmensgruppe, die in den Bereichen der Versicherung, des Bankgeschäfts, der Vermögens- verwaltung und sonstiger Finanz-, Beratungs- und ähnlicher Dienst- leistungen tätig ist. Die Gesell- schaft hält Beteiligungen an Versi- cherungsgesellschaften, Banken, Industrieunternehmen, Vermö- gensanlagegesellschaften und sonstigen Unternehmen. Als Rückversicherer übernimmt die Gesellschaft vornehmlich Versiche- rungsgeschäft von Konzerngesell- schaften sowie sonstigen Unter- nehmen, an denen die Gesell- schaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
1.3. Die Gesellschaft ist zu allen Ge- schäften und Maßnahmen berech- tigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Sie kann andere Unter- nehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung be- schränken. Im Rahmen ihres Un- ternehmensgegenstandes ist die Gesellschaft berechtigt, Kredite aufzunehmen und Schuldver- schreibungen auszustellen.
1.4. Bekanntmachungen der Gesell- schaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Die Übermittlung von Informationen an Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung ist zulässig.
1.5. Das Geschäftsjahr ist das Kalen- derjahr.
2.1. Das Grundkapital beträgt EUR 1.169.920.000. Es ist einge- teilt in 408.457.873 Stückaktien. Jede Stückaktie hat eine Stimme. Das Grundkapital der Gesellschaft wird erbracht durch Formwechsel der Allianz Aktiengesellschaft in die Ansprüche Allianz SE im Wege der Ver- schmelzung der RIUNIONE XXXX- XXXXX XX XXXXXXX Xxxxxxx xxx Xxxxxx, Xxxxxxx, Xxxxxxx, auf die Al- lianz Aktiengesellschaft.
2.2. Die Aktien lauten auf den Namen und können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen wer- den. Die Gesellschaft wird die ord- nungsgemäß beantragte Zustim- mung nur dann verweigern, wenn sie es aus diesem Vertrag außerordentlichen Gründen im Interesse des Unter- nehmens für erforderlich hält; die Gründe werden dem Antragsteller bekannt gegeben.
2.3. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Mai 2023 mit allen Rechten Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehr- mals um bis zu insgesamt EUR 334.960.000 zu erhöhen (Geneh- migtes Kapital 2018/I). Die Summe der nach dieser Er- mächtigung ausgegebenen Aktien und Pflichten der Aktien, die zur Bedienung von Wandlungs- oder Options- rechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen (ein- schließlich Genussrechten), die während der Laufzeit dieser Er- mächtigung ausgegeben werden, auszugeben sind – mit Ausnahme von Aktien, die zur Bedienung von Wandlungspflichten aus nachran- gigen Schuldverschreibungen, die zur Schaffung von Eigenmittelbe- standteilen gemäß den versiche- rungsaufsichtsrechtlichen Anforde- rungen begeben werden (nachfolgend „Solvency II Instru- mente“), auszugeben sind –, darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 467.968.000 (entsprechend 40% des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Wird das Kapital gegen Bareinla- gen erhöht, ist den Aktionären ein Bezugsrecht zu gewähren. Die Ak- tien sollen von Kreditinstituten o- der anderen, die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG er- füllenden Unternehmen übernom- men werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug an- zubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats dieses Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - für Spitzenbeträge; - soweit es erforderlich ist, um den Gläubigern der von der Al- lianz SE oder ihren Konzernge- sellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen (ein- schließlich Genussrechten) mit Wandlungs- oder Optionsrech- ten bzw. Wandlungspflichten auf Dritte Aktien der Allianz SE ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Options- rechts bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zu- stünde; - wenn die neuen Aktien zu übertragenei- nem Preis ausgegeben werden, der den Börsenpreis nicht we- sentlich unterschreitet, und die unter Ausschluss des Bezugs- rechts gemäß § 186 Abs. Ansprüche 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Ak- tien insgesamt 10% des Grund- kapitals nicht überschreiten, und Rechte zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Be- grenzung ist die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, sofern sie während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus- schluss des Bezugsrechts ge- mäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt. Ferner sind auf diese Begrenzung diejenigen Aktien anzurechnen, die zur Bedie- nung von Wandlungs- oder Op- tionsrechten bzw. Wandlungs- pflichten aus Schuldverschrei- bungen (einschließlich Genuss- rechten) auszugeben sind, so- fern die Schuldverschreibungen (einschließlich Genussrechten) während der Laufzeit dieser Er- mächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entspre- chender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschlie- ßen. Die Summe der nach dieser Er- mächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen ausgegebenen Ak- tien darf einen anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 116.992.000 (entsprechend 10% des derzeitigen Grundkapitals) nicht übersteigen. Auf diese Grenze sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Wand- lungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuld- verschreibungen (einschließlich Genussrechten) auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. die Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugs- rechts ausgegeben werden, oder die zur Bedienung von Wand- lungsrechten oder Wandlungs- pflichten aus der ausstehenden EUR 500.000.000 Wandelschuld- verschreibung aus dem Leasingvertrag Jahr 2011 während der Laufzeit dieser Er- mächtigung ausgegeben werden; von dieser Anrechnung ausge- nommen sind Aktien, die zur Be- dienung von Wandlungspflichten aus Solvency II Instrumenten aus- zugeben sind. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktien- rechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
2.4. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 15.000.000 zu er- höhen (Genehmigtes Kapital 2018/II). Das Bezugsrecht der Ak- tionäre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien dürfen nur zur Ge- währung von Aktien an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Allianz SE oder einer ihrer Konzerngesellschaften stehen, ausgegeben werden. Die neuen Aktien können über ein Kreditinsti- tut oder ein anderes, die Voraus- setzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktien- ausgabe festzulegen.
2.5. Das Grundkapital ist um bis zu EUR 250.000.000 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lauten- den Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010/2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandlungs- oder Op- tionsrechten aus Schuldverschrei- bungen (einschließlich Genuss- rechten), die die Allianz SE oder deren Konzernunternehmen auf- grund des Ermächtigungsbe- schlusses der Hauptversammlung vom Leasingnehmer nur 5. Mai 2010 oder des Er- mächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. Mai 2018 ausgegeben haben, ihre Wandlungs- oder Optionsrechte ausüben oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibun- gen erfüllt werden und soweit die Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten nicht durch eigene Aktien, durch Aktien aus genehmigtem Kapital oder durch andere Leistungen bedient werden. Die ausgegebenen neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil; hiervon abweichend kann der Vorstand mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Aufsichtsrats festlegen, dass die neuen Aktien vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Aus- übung des Wandlungs- oder Opti- onsrechts bzw. der Erfüllung der Wandlungspflicht noch kein Be- schluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanz- gewinns gefasst worden ist, am Gewinn teilnehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzel- heiten der Durchführung der be- dingten Kapitalerhöhung festzu- setzen.
2.6. (aufgehoben)
2.7. Bei Kapitalerhöhungen kann die Gewinnberechtigung neuer Aktien abweichend von Xxxxxx abgetreten § 60 Abs. 2 AktG bestimmt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 3.1. Ein Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausge- schlossen, soweit nicht eine Ver- briefung nach den Regeln erfor- derlich ist, die an einer Börse gel- ten, an der die Aktie zugelassen ist.
3.2. Die Gewinnanteilscheine und Er- neuerungsscheine werden auf den Inhaber ausgestellt. Die Eintragung in das Aktienregister im eigenen Namen für Aktien, die einem an- deren gehören, ist zulässig unter folgen- den Voraussetzungen:
a) bei einer Eintragung bis zu 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapi- tals je Eingetragenem ohne Weite- res;
b) bei einer Eintragung von Waren und Dienstleistungen mehr als 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals bis einschließlich 3% des satzungsmäßigen Grund- kapitals je Eingetragenem ist für den 0,2% des satzungsmäßigen Grundkapitals übersteigenden Teil der Aktien die Eintragung zulässig, soweit der Gesellschaft gegenüber die Daten gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 AktG für diejenigen Perso- nen offengelegt werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit Eingetragene jeweils mehr als 0,2% des Leasingvertrages gewähren.satzungsmäßigen Grundkapitals hält;
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung c) die Eintragung ist höchstens bis zu einer Höchstgrenze von 3% des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungsatzungsmäßigen Grundkapi- tals je Eingetragenem zulässig. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2der Gesellschaft nach § 2 Abs. 2 dieser Satzung bleiben unberührt. Die Regelungen dieses § 3a gelten ab dem 1. Januar 2010 und sind von diesem Zeitpunkt an auch auf bestehende Eintra- gungen anzuwenden.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Satzung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Geltung der Vertragsbedingungen
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Bestellungen, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen den Unternehmen
2. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIERCK Gruppe in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Kunden unter xxxxx://xxxxxx- xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/Xxxxxxx/xxxxxxxx/XXX.xxx abrufbaren Fassung, es sei denn, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenParteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw3. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnenDiese AGB gelten auch dann, wenn die Gegenforderung DIERCK Gruppe in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Bedingungen des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder Kunden die Gegenforderung entscheidungsreif istLeistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenIn diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht4. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung die Lieferung der Hard- und Software gelten ergänzend die §§ 433 ff. BGB. Für ergänzende Dienst- und Werklieferleistungen geltend ergänzend die §§ 611 ff., 650 BGB. § 2 Vertragsschluss
1. Angebote der DIERCK Gruppe sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. durch schriftliche Auftragsbestätigung der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeDIERCK Gruppe zustande, außerdem dadurch, dass die Verjährungsfrist DIERCK Gruppe nach der Bestellung mit dem Schluss der Leistungserbringung beginnt. Die DIERCK Gruppe kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältKunden verlangen.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes2. Für Lieferungen und Leistungen anderer Art (z.B. Softwarepflege, Änderungen Installation und Parametrisierung der Software, Schulung) sind gesonderte Verträge zu schließen.
1. Gegenstand und Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag ggf. nebst Leistungsschein bzw. aus der Auftragsbestätigung jeweils in der Rechtsform Zusammenschau mit der entsprechenden Produktbeschreibung oder der Bedienungsanleitung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Produktbeschreibung und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung Bedienungsanleitung können jederzeit bei der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenDIERCK Gruppe eingesehen werden.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt(1) Diese Bedingungen gelten ausschließlich für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen und sämtliche Leistungen, Beratungen, Vorschläge und sonstigen Nebenleistungen unter Einschluß von Werkverträgen und unabhängig von der medialen Form (telefonisch, fernschriftlich, schriftlich und per Email) der Bestellung sowie der Lieferzusage von Badtke Edelstahl GmbH, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Eine Vereinbarung über die Ansprüche aus diesem Verwendung von elektronischen Signaturen kann mit Badtke Edelstahl GmbH nur durch schriftlichen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten getroffen werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen (2) Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Für ihre Wirksamkeit bedarf es der schriftlichen Zustimmung von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. Badtke Edelstahl GmbH. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung von Badtke Edelstahl GmbH erkennt der Besteller die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzwBedingungen an. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnenDies gilt auch, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten istBestellung eines von Badtke Edelstahl GmbH abgegebenen Angebotes erfolgt. Angebote von Badtke Edelstahl GmbH verstehen sich immer als freibleibend, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- mündliche Vereinbarungen und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer Zusicherungen der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nichtAngestellten von Badtke Edelstahl GmbH werden erst durch schriftliche Bestätigung von Badtke Edelstahl GmbH verbindlich. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung die Wirksamkeit der mit Badtke Edelstahl GmbH abzuschließenden Verträge wird die Schriftform vereinbart, durch mündliche Abreden kann das Schriftformerfordernis nicht aufgehoben werden. Angaben und technische Daten wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Skizzen, Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, Preislisten, sonstige Drucksache, Dateien, Softwareprogramme usw. sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt. Sie sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Irrtumsbedingte Fehler dürfen von Badtke Edelstahl GmbH berichtigt werden, ohne das Badtke Edelstahl GmbH für Schäden aus diesen Fehlern zur Verantwortung gezogen werden kann. Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie nicht Funktion und Einsatzmöglichkeit der Produkte von Badtke Edelstahl GmbH verändern. Sie berechtigen nicht zu Beanstandung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzglzum Rücktritt. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Besteller im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als dieser Bestimmungen ist bei Kaufverträgen auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit Käufer. Werden handelsübliche Klauseln über die Art der MaßgabeLieferung vereinbart, dass so gelten für die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen Auslegung die Incoterms der internationalen Handelskammer Paris in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenam Tag des Vertragsabschlusses geltenden Fassung.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt(a) Diese Bedingungen (im Folgenden als "Bedingungen" bezeichnet) der Pealock Holding, s.r.o., mit Sitz in Xxxx xxxx 000/0, Xxxx, PLZ 602 00, Identifikationsnummer: 07837208, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Kreisgericht in Brünn, Abteilung C, Aktenzeichen : 110396 (im Folgenden "Verkäufer" genannt) werden nach den Bestimmungen des § 1751 Abs. angepasst. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (im Folgenden "Bürgerliches Gesetzbuch") gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus oder aufgrund eines Kaufvertrags (im Folgenden "Kaufvertrag"), der zwischen dem Verkäufer und einer anderen juristischen oder unternehmerischen natürlichen Person, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten im Rahmen des Abschlusses und Pflichten der Erfüllung des Kaufvertrags ihre geschäftliche oder sonstige unternehmerische Tätigkeit ausübt (im Folgenden "Käufer") über den Online-Shop des Verkäufers abgeschlossen wurde. Der Online-Shop wird vom Verkäufer auf Dritte zu übertragen. Ansprüche einer Website betrieben, die sich auf der Internetadresse xxx.xxxxxxx.xxx befindet (nachstehend "Website" genannt), und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenzwar über die Schnittstelle der Website (nachstehend "Webschnittstelle des Shops" genannt).
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden(b) Die Bedingungen gelten nicht, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltwenn es sich bei der Person, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüssedie Ware vom Verkäufer kaufen will, Mengenboni und sonstige Nachlässeum eine natürliche oder juristische Person handelt, die Allane von Werkstätten beim Abschluss und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und der Durchführung des Kaufvertrages nicht im Rahmen ihrer geschäftlichen oder sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindunternehmerischen Tätigkeit handelt.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann (c) Die Bestimmungen der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt Kaufvertrages.
(d) Soweit im Kaufvertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen wird oder die Gegenforderung entscheidungsreif istGeltung einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen im Kaufvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, gelten diese Bedingungen für die Beziehungen der Vertragsparteien. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Die Anwendung anderer Bedingungen ist ausgeschlossen.
19.4 (e) Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer Verkäufer kann den Wortlaut der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Geschäftsbedingungen einseitig ändern oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungergänzen. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf der Website verfügbar. Der Verkäufer informiert den Käufer über Änderungen der Geschäftsbedingungen durch Veröffentlichung von Änderungen per E-Mail unter Angabe des Leasingnehmers ist ausgeschlossenDatums des Inkrafttretens der neuen Geschäftsbedingungen. Mit Inkrafttreten der neuen AGB verlieren die ursprünglichen AGB ihre Gültigkeit. Sie berührt hiermit die Rechte und Pflichten, die während der Geltungsdauer der vorherigen Fassung der Bedingungen entstanden sind.
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Samples: Allgemeine Bedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtArt. 1 In diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke
1. Liechtenstein" das "Fürstentum Liechtenstein", "Schweiz" die "Schweizerische Eidgenossenschaft";
2. Staatsangehörige" in bezug auf Liechtenstein dessen Landesbürger, in bezug auf die Schweiz die Schweizerbürger;
3. Rechtsvorschriften" die Gesetze und Verordnungen, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten sich auf das in Art. 2 Abs. 1 bezeich- nete Rechtsgebiet beziehen und Pflichten in einem Vertragsstaat in Kraft sind;
4. zuständige Behörde" in bezug auf Dritte zu übertragenLiechtenstein die Regierung des Fürstentums Liechtenstein in bezug auf die Schweiz das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit;
5. Ansprüche Grenzgänger" Arbeitnehmer, die im Gebiet des einen Vertragsstaates ihren Wohnsitz haben und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenim Gebiet des anderen Vertragsstaates einer regelmäs-sigen und ordnungsgemässen Erwerbstätigkeit nachgehen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. 1) Dieses Abkommen bezieht sich in beiden Vertragsstaaten auf die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltRechtsvorschriften über die Arbeitslosenversicherung mit Einschluss der Teilarbeitslosigkeit.
2) Rechtsvorschriften, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüssesich aus zwischenstaatlichen Verträgen mit dritten Staaten oder aus überstaatlichem Recht ergeben oder zu deren Aus- führung dienen, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx sind im Verhältnis zwischen den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen Vertragsstaaten nicht zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindberücksichtigen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istArt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen 3 Dieses Abkommen gilt für die Dauer Staatsangehörigen der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung beiden Vertrags- staaten sowie für alle Grenzgänger im Sinne des Satz 2von Art. 1 Ziff. 5, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung 1) Die Versicherungs- bzw. Beitragspflicht in der Arbeitslosenversiche- rung richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginntVertragsstaates, in dem Allane der Arbeitnehmer gemäss dem zwischen den Leasinggegenstand zurückerhältVertragsstaaten abgeschlos- senen Abkommen über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversi- cherung, in seiner jeweiligen Fassung, der Beitragspflicht untersteht. Für Grenzgänger, die nicht Angehörige eines der beiden Vertragsstaaten sind, richtet sich die Beitragspflicht nach den Rechtsvorschriften des Vertrags- staates, in dessen Gebiet die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes2) Machen die zur Anwendung kommenden Rechtsvorschriften die Ver- sicherungsfähigkeit bzw. Beitragspflicht der Arbeitnehmer von ihrem Wohnsitz im betreffenden Staat abhängig, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigenso gelten die im anderen Ver- tragsstaat wohnenden Grenzgänger, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, als versicherungsfähig bzw. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichtenbeitragspflichtig, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenwie wenn sie im ersten Vertragsstaat Wohnsitz hätten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute3) Soweit sich in einem der Vertragsstaaten nicht versicherungspflichtige Arbeitnehmer freiwillig versichern können, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz steht diese Möglichkeit Grenz- gängern aus dem anderen Vertragsstaat in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschgleicher Weise offen.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung4) Wer im einen Vertragsstaat obligatorische Beiträge entrichtet, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweisekann im anderen Vertragsstaat nicht zusätzlich freiwillig versichert sein.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbestimmungen (im Folgenden: „ANB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ge- schäftsbeziehungen zwischen der Forum für Recht und Vertrieb GmbH (im Folgenden: „Lizenzgeberin“) und dem Li- zenznehmer (im Folgenden: „Lizenznehmer“1), sofern die Geschäftsbeziehung die Nutzung des Online-Kommentars (Datenbank) „EversOK" betrifft.
1.2 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht zum Gegenstand dieses Vertrages, es sei denn, die Lizenzgeberin stimmt von dem Lizenznehmer verwendeten Allge- meinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich zu.
1.3 Die Lizenzgeberin ist Inhaberin aller Rechte an dem Produkt „EversOK", einschließlich insbesondere: • Aufbau der erfassten Entscheidungen/Dokumente; • Verweis auf Quellen außerhalb des EversOK; • nicht-amtliche Leitsätze; • Anmerkungen und Kommentierungen; • Übersetzungsrechte an Inhalten des EversOK; • Vertrieb, Verkauf, Vermarktung, Bewerbung sowie sonstige Verwertung des EversOK auch außerhalb des Territo- riums der Bundesrepublik Deutschland.
1.4 Der Lizenznehmer erkennt an, dass es sich bei den Inhalten des EversOK um Datenbankwerke und Datenbanken der Lizenzgeberin i.S.d. §§ 4 Abs. 2, 87a Abs. 1 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) han- delt. Computerprogramme, die für die Nutzung des EversOK erforderlich sind, unterfallen gemäß Vereinbarung dem Schutz gemäß §§ 69 ff. UrhG; Handbücher, Benutzerleitfäden und sonstige Dokumentationen sowie Programmbeschrei- bungen, Ausdrucke aus des EversOK sowie gespeicherte Inhalte der Datenbank auf Speichermedien Dritter unterfallen ebenfalls vereinbarungsgemäß dem Schutz gemäß § 2 UrhG.
1.5 Die Lizenzgeberin ist berechtigt, den Inhalt des EversOK zu erweitern und zu verändern, soweit dadurch der Vertrags- zweck für den Lizenznehmer nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Anmerkungen und Kommentierungen kann die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten Lizenzgeberin jederzeit ändern und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenanpassen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 1.6 Die Bestimmungen § 312i Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 bis 3, S. 2 BGB finden zwischen den Parteien keine Anwendung und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzwwerden gemäß § 312i Abs. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist 2 BGB ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Lizenznutzungsvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten 13.1. Die Rösler Oberflächentechnik GmbH hat sich zur Nachhaltigkeit verpflichtet und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenbetreibt ein Energiemanagement nach ISO 50001.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. 13.2. Die Vertragsparteien vereinbaren hiermit die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen Schriftform (vgl. insbesondere Teil A auch vorstehende Ziffer 131). Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, Teil B 2.1ebenso für nachträgliche Veränderungen und Ergänzungen des Vertrages, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglichtsei denn, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klarsind sich ausdrücklich darüber einig, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindeine mündliche Absprache Geltung haben soll.
19.3 Gegen die Ansprüche 13.3. Die Abtretung von Rechten und Pflichten, sowie Forderungen des Kunden aus dem geschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Xxxxxx. Die Zustimmung darf jedoch nicht unbillig verweigert werden. DE/FICO // de/IV/Wol/002/22.10.2021
13.4. Der Kunde kann gegen eine Forderung von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten zur Aufrechnung gestellte Forderung entweder rechtskräftig festgestellt oder durch Rösler anerkannt ist.
13.5. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht nach näherer Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen gegenüber Xxxxxx nur dann geltend machen, ein rechtskräftiger Titel vorliegt wenn die Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist Leistungsverweigerungsrechts durch den Kunden gegenüber Xxxxxx aus einem anderen Vertragsverhältnis wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen13.6. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen Als Erfüllungsort für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenbeiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien den Betriebssitz von Rösler.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht13.7. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Als Gerichtsstand zwischen den Vertragsparteien wird - soweit der Kunde Kaufmann im Sinn des Gesetzes ist - je nach Streitwertzuständigkeit, die Zuständigkeit des Amtsgerichts Lichtenfels oder Ergänzung des Vertrages stellt Landgerichts Coburg, auch für Scheck- und Wechselklagen, vereinbart. Xxxxxx ist es jedoch unbenommen, den Kunden nach allgemeinen Gerichtsstandsvorschriften in Anspruch zu nehmen.
13.8. Dem Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen Rösler und dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. Kunden liegt ausschließlich das formelle und materielle Recht der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in RechnungBundesrepublik Deutschland zugrunde. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne Anwendung von Rechtsvorschriften anderer Staaten wird ausdrücklich ausgeschlossen. Auch die Anwendung des Satz 2UN-Kaufrechts (C.I.S.G.) wird ausgeschlossen. Hiervon unberührt sind nur die Vereinbarungen zur Ein- und Ausfuhrkontrolle gemäß obiger Ziffer 3), wonach die dort angeführten und allgemein in Bezug genommenen weiteren Vorschriften in diesem Rahmen Geltung haben.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen 13.9. Sollte eine der vorliegenden Vereinbarungen nichtig oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeunwirksam sein oder werden, sind sich die Parteien einig, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in übrigen Bestimmungen der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossengleichwohl Gültigkeit behalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Xxxxx enthalten, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmungen werden die Parteien solche vereinbaren bzw. gilt dasjenige, was die Parteien beabsichtigt haben oder aber nach dem Zweck dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Xxxxx, die Ansprüche aus diesem Vertrag es zu schließen gilt, erkannt hätten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auftrag für einen Vaterschaftsnachweis Feststellung verwandtschaftlicher Abstammung Auftraggeber: Xxxx Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxxx
1. Ich beauftrage die Papacheck GmbH mit allen Rechten der Untersuchung der unten aufgeführten Pro- ben mit dem Ziel der Feststellung verwandtschaftlicher Abstammung. Die DNA-Analyse für den möglichen Vater, Kind und Pflichten auf Dritte zu übertragenMutter wird mit EUR,-XX (inkl. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenMwSt.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist ) berechnet. Pro weitere Probe werden EUR XX (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, .
2. Die vollständig ausgefüllte Niederschrift über die in Identität der Reparaturrechnung Probanden ist als Anlage beigefügt. Die gem. § 8 GenDG erforderliche schriftliche Einwilligung aller Beteiligten wurde erteilt und auf beigefügtem Einwilligungs-Vordruck schriftlich dokumentiert. Die schriftliche Bestätigung aller Beteiligten über die durch einen Arzt/Ärztin bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindSachver- ständigen für Abstammungsbegutachtung erfolgte Aufklärung gem. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren § 9 GenDG oder Dienstleistungen (vglggf. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur der schriftliche Verzicht aller Beteiligten auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindeine Aufklärung ist ebenfalls als Anlage bei- gefügt.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann 3. Zur Durchführung der Leasingnehmer nur dann aufrechnenUntersuchungen und zur Beweiskraft der Ergebnisse ist mir Folgen- des bekannt: • Die Papacheck GmbH wird das übergebene genetische Material nach Durchführung der Untersuchung sogleich vernichten. • Die Aufbewahrung der Ergebnisse erfolgt gemäß den Fristen des GenDG. • Die Untersuchung verfolgt ausschließlich das Ziel, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istverwandtschaftliche Verhältnisse darzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenDie Ergebnisse sollen den Betroffenen insbesondere eine außergericht- liche Einigung ermöglichen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung4. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren folgenden Proben sende ich Ihnen mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane diesem Auftrag zu (ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenbitte streichen).
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 (Name, Sitz, Rechtsform, Zugehörigkeit, allgemeine Grundsätze)
(1) Der Deutsche Volleyball-Verband e.V. (DVV) ist berechtigtdie Spitzenorganisation des Volleyballsports in der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Er hat seinen Sitz in Frankfurt/Main und ist in das dortige Vereinsregister eingetragen.
(3) Der DVV ist Mitglied des Internationalen Volleyball-Verbandes (FIVB), die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten des Europäischen Volleyball-Verbandes (CEV) und Pflichten auf Dritte zu übertragendes Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
(4) Der DVV ist parteipolitisch und religiös neutral. Ansprüche Er tritt verfassungsfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von diskriminierenden und Rechte aus menschenverachtenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegen. Dies gilt ebenso für jede Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher oder seelischer Art ist. Der DVV verpflichtet sich in besonderem Maße dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Schutz von Xxxxxx abgetreten Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
(5) Jedes Amt im DVV kann von jeder natürlichen Person gleich welchen Geschlechts ausgeübt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.66) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klarUnbeschadet dessen, dass Auskunfts- Satzung und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen Ordnungen in ihrer sprachlichen Fassung der Lesbarkeit und Verständlichkeit untergeordnet sind, gelten sie für alle Personen gleich welchen Geschlechts gleichermaßen.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 (1) Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- DVV verfolgt ausschließlich und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Satz 2Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der DVV ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche (2) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
(3) Die Mitglieder seiner Organe und Gremien arbeiten ehrenamtlich, soweit sich nicht aus der Satzung ausdrücklich etwas anderes ergibt. Die Mitglieder haben nicht Teil an seinem Vermögen. Keine Person wird durch Vergütungen be- günstigt, die dem Zweck unangemessen oder fremd sind. Reisekosten und dienstliche Ausgaben werden erstattet. Die Zahlung einer pauschalierten Auf- wandsentschädigung ist auf der Grundlage der Finanzordnung möglich.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(5) Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke (§ 30 Satzung) fällt das Vermögen der Körperschaft an eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, zwecks ausschließlich und unmittelbarer Verwendung für die Förderung des Volleyballsports in Deutschland. Diese steuerbegünstigte Körperschaft soll grundsätzlich eine steuerbegünstigte Nachfolgeorganisation des DVV sein. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes aufgeführt werden.
(1) Zweck des DVV ist die Förderung des Sports.
(2) Dem DVV obliegt es im Rahmen seiner Aufgaben
a) den Volleyballsport in allen seinen Erscheinungsformen zu fördern und weiter zu entwickeln, zu koordinieren und ihn in überverbandlichen und überfachlichen Angelegenheiten gegenüber Gesellschaft, Staat sowie anderen zentralen Sport- und sonstigen Institutionen im In- und Ausland zu vertreten,
b) seine Mitglieder zu betreuen.
(3) Der DVV verwirklicht seinen Zweck in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern insbesondere durch folgende Aufgaben:
a) die Förderung von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung Sport, Spiel und Bewegung der bei seinen Mitgliedern zusammengefassten Spieler, insbesondere der Jugend,
b) die Gewinnung von Personen aller Altersgruppen für den Volleyballsport,
c) die Verbreitung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche Volleyballsports in allen seinen Erscheinungsformen, insbesondere Volleyball, Beach-Volleyball und Snow-Volleyball (allgemeiner Spielbetrieb, Breiten- und Freizeitsport, Leistungs- und Spitzensport usw.),
d) die Sorge für die mediale Verbreitung des Leasingnehmers auf Ersatz Volleyballsports,
e) die Gewährleistung einer einheitlichen Regelauslegung für den Volleyballsport im Einklang mit den internationalen Bestimmungen,
f) die Teilnahme an internationalen Wettbewerben und die Austragung von Aufwendungen verjähren innerhalb Länderspielen mit Auswahlmannschaften,
g) die Veranstaltung von Spielen um die Deutschen Volleyball- Meisterschaften sowie von anderen offiziellen nationalen Wettbewerben,
h) die Regelung des nationalen Spielverkehrs einschließlich des Schiedsrichterwesens sowie des Lehrwesens,
i) die Überwachung des internationalen Spielverkehrs seiner Mitglieder und ihrer Mitgliedsvereine,
j) der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist Kampf gegen Doping sowie das Eintreten für präventive und repressive Maßnahmen, die den Gebrauch von drei Jahren verbotenen leistungssteigernden Substanzen und Methoden unterbinden, in Zusammenarbeit mit der MaßgabeNADA,
k) der Kampf gegen Spielmanipulation,
l) die Bekämpfung von und Prävention gegenüber sexualisierter Gewalt,
m) die Umsetzung einer guten, dass fairen, ethischen und moralischen Grundsätzen genügenden Verbandsführung („Good Governance“),
n) die Verjährungsfrist Förderung einer zunehmend gleichen Teilnahme von Frauen und Männern in Organen und Gremien,
p) die Förderung, Koordinierung und Sicherstellung der Aus- und Fortbildung, insbesondere der Trainer und Schiedsrichter,
q) die Unterhaltung von Einrichtungen zur geeigneten Verfolgung von Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen,
r) die technisch-sicherheitsmäßige Überprüfung von für den Volleyballsport angebotenen Artikeln auf ihre Eignung,
s) Begleitung von virtuellen Sportarten mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVolleyballbezug.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes(1) Satzung und Ordnungen sowie Entscheidungen, Änderungen in die der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen DVV im Rahmen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese PflichtenZuständigkeit erlässt, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattensind für alle Mitglieder bindend.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich(2) Die Rechtsgrundlagen sind in dieser Satzung und den nachstehend genannten Ordnungen zusammengefasst:
a) Anti-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.Doping-Ordnung
19.9 Allane speichert b) Beach-Volleyball-Ordnung
c) Breitensport- und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.Freizeitsportordnung
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.d) Ehrungsordnung
e) Ethik-Code
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Samples: Satzung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtHier angegebene allgemeine Bedingungen und Anweisungen für touristische Arrangements sind ein Bestandteil des Vertrags bzw. des Info-Vouchers, der zwischen der Öffentlichen Anstalt für Tourismus Soča-Tal (Javni zavod za turizem Dolina Soče) (nachstehend Tourismus Soča-Tal) bzw. einer autorisierten Agentur und dem Reisenden, der ein bestimmtes touristisches Arrangement bestellt, abgeschlossen wird. Die Allgemeinen Bedingungen gelten für touristische Arrangements, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen Tourismus Soča-Tal organisiert werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltsowie für touristische Arrangements anderer Reiseveranstalter, die Tourismus Soča-Tal in seinen Geschäftsstellen anbietet. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen des Tourismus Soča-Tal, sofern in diesen Allgemeinen Bedingungen hinsichtlich der Reparaturrechnung touristischen Arrangements anderer Reiseveranstalter nichts anderes bestimmt wird. Der Reiseveranstalter ist eine Reiseagentur, die im Reisevertrag als Reiseveranstalter aufgeführt ist und die Umsetzung des veröffentlichten Programms gemäß dem Inhalt des Arrangements gewährleistet. Im Fall, dass in den spezifischen Geschäftsbedingungen oder im bestimmten Programm bezüglich einer dieser Punkte dieser Allgemeinen Bedingungen und Anweisungen nichts anderes bestimmt wird, gilt die im Programm angegebene Erklärung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen Bestimmung. Bei einem Online-Verkauf gilt es, dass der Reisende mit den Allgemeinen Bedingungen einverstanden ist, wenn er Online ein touristisches Arrangement bestellt. Über die Allgemeinen Bedingungen und Anweisungen kann sich der Reisende auf der Webseite xxxxx://xxx.xxxx- xxxxxx.xxx/xxxx-xxxxx-xxxxx bzw. auf einer anderen Webseite informieren, wo Tourismus Soča-Tal als Anbieter eigener oder fremder touristischen Arrangements seine Dienstleistungen über das Internet übermittelt, wo diese speziell gekennzeichnet und allgemein zugänglich sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige NachlässeDer Kunde bzw. der Reisende ist jede Person, die Allane von Werkstätten eine gültige Reservierung oder einen Kauf und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen Bezahlung des touristischen Arrangements oder einer anderen Dienstleistung des Tourismus Soča-Tal vollbracht hat und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx für den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- diese Allgemeinen Bedingungen und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindAnweisungen für touristische Arrangements gelten.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Allgemeines
(1) SEB richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die Ansprüche von SEB zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von SEB erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen SEB und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit allen Rechten ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Fürstenfeldbruck. SEB ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. § 2 Umsatzsteuer und Pflichten auf Dritte zu übertragenZahlung
(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenPreise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen (2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von Waren 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann SEB nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) SEB stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Beim Erwerb von Programmen über den Online-Shop darf SEB die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln. § 3 Haftung
(1) SEB haftet für Sach- und Dienstleistungen werdenRechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber SEB nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von SEB der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), 3) Die Haftung nach dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen Produkthaftungsgesetz und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vglzwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx § 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten istGegenansprüche von SEB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug § 5 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- bekannt und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeer willigt darin ein, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss zur Abwicklung des Jahres beginntAuftrags erforderlichen Kontaktdaten von SEB auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVerarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von SEB selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel (2) Kontaktdaten können bei vorheriger ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung des Wohn- oder GeschäftssitzesKunden auch dazu verwendet werden, Änderungen in der Rechtsform um über Produkte, Marketingmaßnahmen und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten sonstige Dienstleistungen zu erstatteninformieren.
19.8 Erfüllungsort (3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung zu Punkt (2) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. SEB ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke diesem Fall zur sofortigen Löschung der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenKunden verpflichtet. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseLöschung nach deren Ende.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 Öffentliche Einrichtung Die zu vermietenden Räumlichkeiten der Gemeinde Bad Ditzenbach sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung einer Räumlichkeit besteht nicht. § 2 Zweck der Benutzungs- und Gebührenordnung
1. Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit sowie dem geregelten Ablauf von Versammlungsveranstaltungen.
2. Mit der Benutzung der Räume unterwerfen sich der Veranstalter und der Benutzer den Bestimmungen der Benutzungsordnung und allen sonstigen zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs ergangenen Anordnungen. § 3 Einhaltung der Benutzungs- und Gebührenordnung
1. Eine vom Bürgermeister beauftragte Person überwacht die Einhaltung der Bestimmungen. Diese Person übt neben dem Bürgermeister bzw. dessen Stellvertreter für die Gemeinde das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Bürgermeisters bzw. der von ihm beauftragten Person ist berechtigtFolge zu leisten.
2. Die o. g. Personen haben jederzeit Zutritt zur vermieteten Räumlichkeit, auch während der Benutzung durch den Veranstalter. § 4 Verwaltung und Vergabe
1. Die Verwaltung und Vergabe der Räumlichkeiten erfolgt, mit Ausnahme des Sitzungssaals im Rathaus, welcher durch das Bürgerbüro verwaltet wird, durch das Tourismus- und Kulturbüro.
2. Der Nutzungsvertrag ist erst dann rechtwirksam, wenn der Vermieter den Vertrag gegengezeichnet hat. Es ist ein Vorlauf von mindestens zwei Wochen einzuhalten.
3. Für jede Veranstaltung ist ein Verantwortlicher zu benennen. Dieser ist, bei Vereinsveranstaltungen neben dem Vereinsvorstand, für die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten Beachtung der Benutzungsordnung und Pflichten auf Dritte den ordnungsgemäßen Betriebsablauf verantwortlich.
4. Das Vormerken von Veranstaltungsterminen begründet kein Vertragsverhältnis. § 5 Allgemeine Verhaltensregeln
1. Die Benutzer der Räumlichkeiten haben das Gebäude und seine Einrichtung schonend zu übertragenbehandeln, sauber zu halten und sich so zu verhalten, dass Beschädigungen vermieden werden. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer Die Einrichtung darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 2. Die allgemeinen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Insbesondere in der Küche und Dienstleistungen den WC-Anlagen ist auf größte Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in die entsprechenden Behältnisse zu werfen. Verunreinigungen sind unverzüglich anzuzeigen.
3. Soweit bis zum Beginn der Veranstaltung keine Beanstandungen erhoben werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. gelten die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer Räume als ordnungsgemäß übergeben.
4. In den öffentlichen Räumlichkeiten sowie den Nebenräumen darf nicht geraucht werden. Es sind Raucherplätze im Außenbereich ausgewiesen.
5. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klartragen, dass Auskunfts- beim Betreten und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindVerlassen der Räumlichkeit, zum Schutz der Anwohner, Lärm vermieden wird.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer 6. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass an allen Gebäuden nur dann aufrechneneingeschränkt Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Wenn diese belegt sind, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istwird auf den öffentlichen Parkplatz am Thermalbad verwiesen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Veranstalter hat dafür Sorge zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabetragen, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältFlucht- und Rettungswege frei gehalten werden.
19.7 7. Fahrlässiges Verhalten und Missachtung vorstehender Bestimmungen werden mit Hausverweis geahndet. Darüber hinaus besteht Schadensersatzpflicht. § 6 Sicherheitsvorschriften
1. Der Leasingnehmer Mieter hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzessich über alle Sicherheitsvorschriften, Änderungen in der Rechtsform insbesondere über die Versammlungsstättenverordnung Baden-Württemberg (VStättVO), die Unfallverhütungs- vorschriften, die Jugendschutzbestimmungen, die Sperrzeit (vor allem im Außenbereich) und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer die Brandschutzbestimmungen selbständig zu informieren und diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenbeachten.
19.8 Erfüllungsort ist München2. Wenn die Parteien KaufleuteAnweisungen des Ordnungsdienstes, juristische der Brandsicherheitswache, des Veranstaltungs- leiters, der Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten und anderen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschmit Leitungsaufgaben sind Folge zu leisten.
19.9 Allane speichert 3. Die maximal zugelassene Anzahl an Personen darf nicht überschritten werden. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Besucher zu zählen und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitungdurch genügend Ordnungskräfte sicherzustellen, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und dass die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseHöchstzahl nicht überschritten wird.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Benutzungs Und Gebührenordnung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1. Es sind grundsätzlich nur jene Leistungen (Untersuchungen) verrechenbar, die in der Honorarordnung enthalten sind. Im Einzelfall ist bei nachweislicher vorheriger Zustimmung der BVAEB eine analoge Verrechnung von Leistungspositionen zulässig. Erbrachte Leistungen (Untersuchungen) werden nur honoriert, wenn sie durch die Zuweisung ihrer Art nach und dem Umfang nach gedeckt sind und die Verdachtsdiagnose (Ausnahme: gynäkologische Zytologie) auf der Zuweisung angegeben ist. Die Leistungen (Untersuchungen) sind in den Ordinationsräumen des Vertragsfacharztes für Pathologie zu erbringen.
2. Erfolgte die Entnahme des Untersuchungsmaterials in einer Krankenanstalt (insbesondere auch Tageskliniken), dürfen die Leistungen (Untersuchungen) der BVAEB nicht verrechnet werden. Die Honorarforderungen sind in diesem Fall an die zuweisende Krankenanstalt zu richten.
3. Der Vertragsfacharzt für Pathologie darf für Leistungen (Untersuchungen), für die die BVAEB leistungszuständig ist, weder vom Anspruchsberechtigten noch von einem Dritten Privathonorare, Aufzahlungen und dgl. - aus welchem Titel immer - verlangen oder entgegennehmen.
4. Bei der Leistungserbringung ist auf die Wirtschaftlichkeit für die BVAEB besonders Bedacht zu nehmen. Die Wirtschaftlichkeit einer Untersuchung ist danach zu beurteilen, in welchem Verhältnis die Kosten der Untersuchungen zu den Kosten möglicher Alternativuntersuchungen zur Sicherung der angestrebten Diagnose stehen. Medizinisch nicht notwendige bzw. nicht zweckmäßige Untersuchungen sind nicht verrechenbar. Werden solche Untersuchungen von einem Zuweiser verlangt, ist mit diesem die medizinische Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit vor der Leistungserbringung abzuklären.
5. Die BVAEB ist berechtigt, die Ansprüche Honorierung von Leistungen abzulehnen, wenn vom Vertragsfacharzt für Pathologie die vertraglichen Bestimmungen nicht eingehalten wurden. Leistungen, deren Erbringung zum Zeitpunkt der Rechnungslegung mehr als 3 Jahre zurückliegt, werden nicht honoriert.
6. Hat die BVAEB die Honorierung von Leistungen aufgrund der Bestimmungen der Honorarordnung abgelehnt, kann der Vertragsfacharzt für Pathologie die Kosten auch dem Anspruchsberechtigten oder einem Dritten nicht in Rechnung stellen.
7. Alle erbrachten Leistungen sind unter Angabe der Positionsnummer zu verrechnen. Die Abrechnung der erbrachten Parameter hat unter Anführung des Datums des Einlangens bzw. der im Labor erfolgten Erstentnahme der Probe zu erfolgen, auch wenn aus diesem Vertrag mit allen Rechten dieser Probe mehrere Parameter an verschiedenen Tagen erbracht wurden.
8. Mit den Tarifsätzen sind die Kosten aller zur Durchführung der im Leistungskatalog enthaltenen pathologischen Untersuchungen nötigen Geräte und Pflichten auf Dritte zu übertragenMaterialien (inklusive der Kosten für sachgemäße Lagerung und Entsorgung aller Materialien) abgegolten. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag Kosten für qualitätssichernde Maßnahmen, Porto, Abholdienste, etc. können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden9. Soweit der Leistungskatalog Positionen enthält, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist die aus mehreren für sich allein verrechenbaren Leistungen (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf GutachtenbasisEinzeluntersuchungen) zusammengesetzt sind (komplette Untersuchungen), werden Kombinationen dieser Einzeluntersuchungen insgesamt höchstens mit jenem Betrag vergütet, der dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen Honorar für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenkomplette Untersuchung entspricht.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Honorarordnung Für Ärzte
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane (für alle Rechtsgeschäfte) Unsere Angebote sind freibleibend. Die BVB Baumaschinen GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem von jedem abgeschlossenen Vertrag mit allen Rechten binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückzutreten. Die Preise|Mieten|Entgelte sind zzgl. Mehrwertsteuer und Pflichten Mietvertragsgebühren und allfällige sonstige Steuern zu bezahlen. Angebote und Angaben über Preise, Mieten, Entgelte, Leistungen und Lieferungen sind für uns nur bei schriftlicher Be- stätigung durch uns verbindlich. Diese Preise basieren auf Dritte zu übertragenden Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltWir sind berechtigt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnenPreise anzupassen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt Bestellung von einem Angebot abweicht oder wenn sich die Gegenforderung entscheidungsreif istKosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch außerhalb unseres Einflussbereiches liegende Gründe geändert haben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist Ohne besondere schriftliche Vereinbarung sind Rechnungsbeträge mit dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitstag zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB und Mahn- und Inkassokosten und Gerichtskosten zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung sind unsere Warenlieferungen unser Eigentum. Schadenersatzansprüche gegen uns sind jedenfalls mit der Höhe der jeweiligen Auftragssummen begrenzt. Schadenersatzansprüche infolge von Verzögerungen von Vorlieferanten oder für Mängelfolgeschä- den und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von immateriellen Schäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht Schadenersatzansprüche verjähren in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht6 Monaten. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzglgebrauchte Baumaschinen und Baugeräte leisten wir keine Gewähr. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in RechnungEine Aufrechnung mit allfälligen Forderungen gegen uns ist unzuläs- sig. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist MünchenLanzenkirchen. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Münchenist ausschließlich das für Lanzenkirchen zuständige Gericht. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschdas Recht der Republik Österreich.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigtGeltungsbereich 1.1 Dieses Reglement regelt den Bau, Betrieb und Unterhalt sowie die Ansprüche aus diesem Vertrag Finanzierung der Wasserversorgungsanlagen und die Beziehungen der Wasserversorgungen Appenzell, Rüte, Haslen und Gonten mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werdenderen Bezügern, soweit vorliegend die Vorschriften des Bundes, des Kantons und die Statuten bzw. Bezirksbeschlüsse nichts Abweichendes vereinbart enthalten. Organisation Wasserwerk Appenzell 1.2 Die Feuerschaugemeinde erstellt, betreibt und unterhält ihre Wasserversorgungs- anlagen unter Beachtung der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Das Wasserwerk Appenzell ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)ein unselbständiger, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung gewerblicher Betrieb des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni öffentlichen Rechtes und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. steht im Rahmen der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) Bestimmungen unter Aufsicht und Verwaltung der Feuerschaukommission. Dieselbe entscheidet in RechnungWasserversorgungs- Verwaltungsfragen im Rahmen des Organisationsstatuts und dieses Reglementes. Organisation Wasserkorporation Rüte 1.3 Die Wasserkorporation Rüte erstellt, betreibt und unterhält ihre Wasserversor- gungsanlagen unter Beachtung der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Wasserkorporation Rüte ist eine Körperschaft des kantonalen öffentlichen Rechtes, deren Kommission entscheidet in Wasserversorgungs-Verwaltungsfragen im Sinne Rahmen der Statuten und dieses Reglementes. Organisation Wasserversorgung Haslen 0.0 Xxx Xxxxxx Xxxxxxx-Xxxxxx erstellt, betreibt und unterhält seine Wasserversor- gungsanlagen unter Beachtung der eidgenössischen und kantonalen Vorschriften. Die Wasserversorgung Haslen ist ein unselbständiger, gewerblicher Betrieb des Satz 2öffentli- chen Rechtes und steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unter Aufsicht und Verwaltung des Bezirkrates Schlatt-Haslen. Derselbe entscheidet in Wasserver- sorgungs-Verwaltungsfragen im Rahmen dieses Reglementes.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1 Geltung
1. Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH (BBWL), der Diakonische Leipziger gGmbH (DLG), der Diakonische Unterneh- mensdienste gemeinnützige GmbH (DUd) sowie der Philippus Leipzig gGmbH als Unternehmen der BBW-Leipzig-Gruppe an Dritte (Kunden), erfolgen ausschließlich auf Grund der nachfolgen- den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten sie gleichermaßen für Ver- braucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB).
2. Abweichenden, entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sol- che werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Das gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
3. Sofern Kunden Unternehmer sind, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, technische Dokumentatio- nen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen ha- ben. Daran behalten wir uns jegliche Eigentums- und Urheberrech- te vor.
2. Die Bestellung bzw. Beauftragung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich daraus nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
3. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahme bzw. Auftrags- bestätigung in Textform oder mit Beginn der Vertragsdurchführung durch uns zu Stande.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) erfordern für ihre Wirksamkeit mindestens Text- form (z.B. Brief, E-Mail, Telefax). Soweit wir dem Kunden gegen- über Erklärungen abgeben, so erfolgt das in der Regel ebenfalls in Textform.
1. Die Leistungszeit (z.B. die Lieferfrist) wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt sie maximal vier Wochen ab Vertrags- schluss. Bei vom Kunden gewünschten Auftragsänderungen, die sich auf die vereinbarte Leistungszeit auswirken, verlängert sich diese in angemessenem Umfang.
2. Sollten wir einen vereinbarten Leistungs- oder Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Voraussetzung für den Verzugseintritt ist stets eine Mah- nung des Kunden. Im Übrigen bestimmt sich der Eintritt unseres Verzuges mit Lieferungen und Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Die Lieferung von Waren steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Lieferanten und/oder Hersteller. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unterneh- men, um eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Selbstbelieferung auszugleichen und Ersatz zu beschaffen. Gelingt dies nicht oder nicht rechtzeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wenn der Kunde Verbraucher ist, können wir nur vom Vertrag zurücktreten, wenn ▪ keine nur kurzfristige Selbstbelieferungsstörung vorliegt, ▪ wir die Selbstbelieferungsstörung nicht zu vertreten haben, ▪ wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert haben und ▪ wir die Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.
4. Der Kunde hat im Falle eines wirksamen Rücktritts keine Scha- densersatzansprüche. Davon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Teilleistungen und -lieferungen sind zulässig. Das gilt bei Kun- den, die Verbraucher sind, nur, wenn und soweit solche für den Kunden zumutbar sind.
6. Die Lieferung von Waren erfolgt ab Lager, wo auch der Erfül- lungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen ande- ren Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte Art der Ver- sendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenbestimmen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und Dienstleistungen werdender zufälligen Ver- schlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über, soweit vorliegend nichts Abweichendes beim Versendungskauf bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Aus- führung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine Abnahme die gesetz- lichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend.
1. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung, wenn er sich mit der Annahme im Verzug befindet.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwir- kungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung oder Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließ- lich Mehraufwendungen (wie z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Dassel- be gilt, wenn wir infolge des Annahmeverzuges des Kunden vom Vertrag zurücktreten.
1. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten unsere je- weils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager. Diese verstehen sich als Brutto-Preise, also einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Gleiches gilt für die etwaige Abrechnung Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)ihm gewünschten Transport- versicherung beim Versendungskauf.
3. Zahlungen an uns sind, dem Leasingnehmer zu den Beträgen sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung oder Leistung fällig. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns.
4. Abweichend davon sind wir, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entspre- chenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestä- tigung.
5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Rechnung gestelltVerzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr jeweils geltenden gesetzli- chen Verzugszinsen in Höhe von EUR 155,-- zzglderzeit 9 Prozentpunkten bzw. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in RechnungHöhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen 6. Kunden, die nicht Verbraucher sind, stehen Aufrechnungs- oder Verschlechterung Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als deren Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
7. Wird nach Abschluss des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeEröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsan- spruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungs- verweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kön- nen wir den Leasinggegenstand zurückerhältRücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Lieferbedingungen sowie Nebenabredenbedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
11.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus ersetzen, die dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenwirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in 11.3 Ist der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien KaufleuteBesteller Kaufmann, juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche Sondervermögen sindrechtliches Sondervermögen, wird als so ist ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbartfür alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis die ordentliche Gerichte an dem Hauptsitz der PMS Photo Mess Systeme AG in St. Xxxxxxxxxx in der Schweiz. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in DeutschlandPMS ist jedoch berechtigt, vereinbaren die Parteien als den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand München. zu verklagen.
11.4 Es gilt deutsches Rechtdas Recht der Schweiz und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Vertragssprache ist deutschSoftware License Agreement PMS AG Software Lizenzvertrag PMS AG LESEN SIE BITTE DIE BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES (DER “LIZENZVERTRAG”) SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DAS PRODUKT (WIE DIES NACHSTEHEND IN § 1 DEFINIERT IST) EINSETZEN. DAS PRODUKT BEINHALTET SOFTWARE, DIE PMS IHNEN ZUR NUTZUNG AUSSCHLIESSLICH GEMÄSS DEN NACHSTEHENDEN BESTIMMUNGEN LIZENZIERT. SIE DÜRFEN DIE SOFTWARE NUR INSTALLIEREN ODER NUTZEN, WENN SIE DIE HIERIN ENTHALTENEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN GELESEN UND IHNEN ZUGESTIMMT HABEN. WENN SIE MIT DER INSTALLATION ODER DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER EINES BESTANDTEILS DER SOFTWARE BEGINNEN, SO GILT DIES ALS IHRE ZUSTIMMUNG ZU SÄMTLICHEN VERTRAGSBESTIMMUNGEN DER LIZENZ, DER GEWÄHRLEISTUNG, DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND ALLEN ÜBRIGEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES. WENN SIE DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES NICHT ZUSTIMMEN, IST ES IHNEN NICHT GESTATTET, DIE SOFTWARE ZU NUTZEN. SIE SIND IN DIESEM FALL DAZU VERPFLICHTET, DIE NICHT-BENUTZTE SOFTWARE ZUSAMMEN MIT DER BEGLEITENDEN DOKUMENTATION UND DEM KAUFBELEG INNERHALB VON ZEHN (10) TAGEN NACH DEM KAUF AN DEN HÄNDLER ZURÜCKGEBEN, VON DEM SIE DAS PRODUKT GEKAUFT HABEN, UM EINE VOLLE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZU ERHALTEN.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1.1. Die MIBRAG benennt eine/n Mitarbeiter/-in, der/die dem Vertragspartner (nachfolgend „VP“) als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
1.2. Territorien und Baustellen der MIBRAG dürfen nur auf den gekennzeichneten bzw. festgelegten Wegen und Zugängen betreten und verlassen werden. Die Belegschaft darf sich ausschließlich auf dem Teil des MIBRAG- Geländes aufhalten, auf dem es zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
1.3. Der Aufenthalt von Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf Territorien, Baustellen und Verkehrs- wegen der MIBRAG ist berechtigtverboten.
1.4. Alle auf MIBRAG-Territorien eingesetzten Arbeitskräfte sind verpflichtet, die Ansprüche aus diesem Firmenbezeichnung an gut sichtbarer Stelle, möglichst am Helm, zu tragen. Der VP ist verpflichtet, die Anzahl der durch ihn zur Vertragserfüllung in den Betriebsbereichen der MIBRAG eingesetzten Arbeitskräfte anzumelden. Jede Arbeitskraft benötigt deshalb für das elektronische Anwesenheits- system zur An- und Abmeldung eine personenbezogene elektronische Zugangskarte. Diese kann über ein Antrags- formular beantragt werden. Für Tätigkeiten länger als 4 Wochen werden personenbezogene Partnerfirmenaus- weise erstellt. Für kurzfristige Zeiträume erfolgt die Anmeldung per Besucherausweis an den entsprechenden Betriebswachen. Vor Arbeitsbeginn an den Produktions- anlagen der MIBRAG hat sich der VP stets bei der zu- ständigen Betriebsüberwachung bzw. dem Leitstand an- und abzumelden.
1.5. Arbeiten auf Territorien und Baustellen der MIBRAG außerhalb der im Vertrag geregelten Arbeitszeit sind unzulässig.
1.6. Ausgehändigte Ausweise, Genehmigungen und Schlüssel dürfen nur zur Erfüllung des Vertrages verwendet werden und sind nach Beendigung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Weitergaben an zugelassene Subunter- nehmer/Nachauftragnehmer sind, sofern für die Leistungs- erbringung erforderlich, entsprechend zu dokumentieren. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte ist unzulässig.
1.7. Durch den VP erzeugter Abfall und verursachte Verschmutzungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß und schadlos zu ent- sorgen. Jede Ausnahme davon ist vorab vertraglich zu regeln. Die ordnungsgemäße Entsorgung ist der MIBRAG nachzuweisen. MIBRAG behält sich vor, bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung und Entsorgung der Abfälle diese auf Kosten des VP abtransportieren und entsorgen zu lassen.
1.8. Funkgeräte dürfen nur nach Absprache mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten der Aufsichtsperson der MIBRAG benutzt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 1.9. Bild- und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindTonaufnahmen sind genehmigungspflichtig.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung 1.10. Den Kontrollanweisungen des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug Werkschutzes/ Sicherheits- dienstes ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse Folge zu erteilenleisten. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzenist befugt, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform bei VP jederzeit Fahrzeugkontrollen durchzuführen und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese PflichtenTaschen, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten Behälter und Papiere des VP Einsicht zu erstattennehmen.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 NOFV-Oberliga
1. Der NOFV unterhält die Spielklasse der Herren-Oberliga (im Folgenden nur Oberliga genannt), die Ansprüche in zwei Staffeln spielt.
2. Die Oberliga spielt grundsätzlich mit 32 Mannschaften, die in den Staffeln Nord und Süd zu je 16 Mannschaften eingeteilt werden. Weiteres bestimmt die jährliche Auf- und Abstiegsregelung.
3. Die Spiele der Oberliga werden in der Regel an Wochenenden angesetzt. Als Regelspieltag gilt der Sonntag. Spielbeginn ist in der Regel um 14:00 Uhr. Ansetzungen an Feiertagen sind unter Beachtung örtlicher Bestimmungen möglich. Die Interessen und Wünsche der TV-Anstalten sind vorrangig zu berücksichtigen. Spiele können auf Grund von Terminmangel, infolge Witterungseinflüssen oder aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte sonstigen, besonderen Umständen, auch an anderen Wochentagen oder zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten anderen Zeiten angesetzt werden.
19.2 Reparaturarbeiten 4. Dem NOFV sind bei Bedarf zu jedem Spiel fünf Ehrenkarten inklusive VIP-Berechtigung der besten Kategorie mit ungehinderter Sicht zum Spielfeld und zu den Ersatzspielerbänken sowie Lieferungen von Waren drei Durchfahrtsscheine rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Weitere fünf Ehrenkarten mit VIP- Berechtigung und Dienstleistungen drei Durchfahrtsscheine sind an den Landesverband des Platzvereins auf Anfrage auszugeben.
1. Teilnahmeberechtigt an der NOFV-Oberliga sind ausschließlich Vereine der Mitgliedsverbände des NOFV. Voraussetzung zur Teilnahme an der NOFV-Oberliga ist die Zulassung zum Spielbetrieb gemäß Abschnitt II. dieser Bestimmungen.
2. Der Verein kann das Recht zur Teilnahme am Spielbetrieb der NOFV-Oberliga an eine Kapitalgesellschaft übertragen, an der der Verein mehrheitlich (50 % + mindestens 1 weiterer Stimmanteil) beteiligt ist und der über eine eigene Fußballabteilung verfügt.
3. Überträgt der Verein sein Teilnahmerecht an eine Kapitalgesellschaft, an die er seinen Spielbetrieb oder Teile hiervon ausgegliedert hat, so hat er dies dem NOFV durch Überlassung der Nutzungs- überlassungsvereinbarung umgehend anzuzeigen. Der Verein hat dabei sicherzustellen, dass seine mehrheitliche Beteiligung (50 % + mindestens 1 weiterer Stimmanteil) erhalten bleibt und die Verpflichtungen aus Durchführungsbestimmungen, Teilnahmevertrag und Schiedsgerichtsvertrag für die NOFV-Oberliga uneingeschränkt übernommen werden.
1. Die Zulassung zur Teilnahme am Spielbetrieb der Oberliga erlischt für die Teilnehmer der Spielklasse ohne vorherige Ankündigung mit Ablauf des Spieljahres gemäß § 2 Ziffer 1. der Spielordnung des NOFV, für die sie erteilt worden ist.
2. Die Zulassung kann entzogen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden wenn
a) eine Voraussetzung für ihre Erteilung weggefallen ist;
b) der Teilnehmer seine wesentlichen Verpflichtungen aus der NOFV-Spielordnung, insbesondere aus § 3 der NOFV-Spielordnung, verletzt hat;
c) der Teilnehmer seine im Zulassungsverfahren bestehenden oder eingegangen wesentlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat oder nicht mehr erfüllen kann;
d) bei Teilnehmern und mit diesen verbundenen Unternehmen oder anderen Unternehmen durch Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten der ordnungsgemäße Ablauf des Spielbetriebs gefährdet wird und wesentliche in den Bestimmungen des DFB und NOFV getroffene Wertentscheidungen umgangen werden; Über den Entzug der Zulassung entscheidet gemäß § 25 Ziffer 3. der NOFV-Satzung das Präsidium des NOFV auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung Antrag des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindSpielausschusses.
19.3 Gegen 3. In geeigneten Fällen können statt eines Entzuges der Zulassung dem Teilnehmer nachträglich Auflagen erteilt werden. § 5 Ziffer 4. dieser Durchführungsbestimmungen gilt entsprechend.
4. Ist die Ansprüche von Xxxxxx Zulassung entzogen, so scheidet der Teilnehmer am Ende des Spieljahres aus der Oberliga aus. Die ausgetragenen und noch auszutragenden Spiele werden nicht gewertet.
5. Auf die Zulassung kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif istim Laufe eines Spieljahres nicht verzichtet werden. Sie ist nicht übertragbar.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers Verzicht einer möglichen Teilnahme am Fahrzeug ist ausgeschlossenSpielbetrieb der NOFV-Oberliga, kann nur bis zum Termin der Staffelbestätigung durch das Präsidium für das neue Spieljahr erklärt werden. Später eingereichte Verzichtserklärungen werden in einem Verfahren vor dem Sportgericht entschieden.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1 Allgemeines
(1) AEY CONGRESSE richtet sich mit seinen Angeboten zur Durchführung, Ausrichtung und/oder Veranstaltung von Kongressen, Tagungen und Seminarveranstaltungen ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die Ansprüche von AEY CONGRESSE zu erbringenden Dienstleistungen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen AEY CONGRESSE und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Berlin. AEY CONGRESSE ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdenverklagen.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung 1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann AEY CONGRESSE nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) AEY CONGRESSE stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus.
(1) AEY CONGRESSE haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber AEY CONGRESSE nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sindLebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa MarketingzuschüsseAußer bei Vorsatz, Mengenboni grober Fahrlässigkeit und sonstige NachlässeSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Allane Haftung von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen AEY CONGRESSE der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vglzwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten istGegenansprüche von AEY CONGRESSE anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenals sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- (1) Dem Kunden ist bekannt und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabeer willigt darin ein, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss zur Abwicklung des Jahres beginntAuftrags erforderlichen persönlichen Daten von AEY CONGRESSE auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältVerarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von AEY CONGRESSE selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel (2) Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Wohn- oder GeschäftssitzesKunden auch dazu verwendet werden, Änderungen in der Rechtsform um über Produkte, Marketingmaßnahmen und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten sonstige Dienstleistungen zu erstatteninformieren.
19.8 Erfüllungsort (3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. AEY CONGRESSE ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke diesem Fall zur sofortigen Löschung der Vertragsabwicklung verschiedene persönlichen Daten des Leasingnehmers/MitverpflichtetenKunden verpflichtet. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt DatenschutzhinweiseLöschung nach deren Ende.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 14.1 Alle Anzeigen von Leistungsstörungen im Rahmen dieses VERTRAGES oder eine etwaige Kündigung dieses VERTRAGES sind schriftlich per Briefpost oder per E-Mail an den Sitz der Parteien zuzustellen.
14.2 Jede der Parteien ist berechtigteine selbstständige Unternehmerin und in der Festlegung der Preise und Bestimmungen für ihre Leistungen und/oder Produkte unabhängig. Keine der Parteien ist ein gesetzlicher Vertreter der anderen Partei, noch wird sie dies behaupten. Durch diesen VERTRAG wird weder ein Joint Venture noch ein Anstellungs- oder Vertretungsverhältnis zwischen den Parteien errichtet.
14.3 Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontaktinformationen gegenüber xx.xx und ihren verbundenen Unternehmen sowie deren Unterauftragnehmern und Geschäftspartnern im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien – einschliesslich des Marketings von Produkten und Leistungen – offengelegt sowie von ihnen verarbeitet und genutzt werden dürfen. Der Kunde stimmt einer Übermittlung der Kontaktinformationen durch xx.xx ausserhalb der Schweiz und des Europäischen Wirtschaftsraums zu.
14.4 xx.xx darf den Kunden für seine eigenen Marketing- und PR-Zwecke als solchen benennen. Der Kunde gewährt xx.xx hiermit ein nicht ausschliessliches, gebührenfreies und weltweites Recht, für diese Zwecke die Marke des Kunden zu nutzen. Diese Lizenz gilt über die Laufzeit dieses VERTRAGES fort und wird gewährt, bis sie vom Kunden schriftlich widerrufen wird.
14.5 Unter Vorbehalt anderslautender Regelung gewährt keine der Parteien der anderen Partei – gleich ob direkt oder konkludent oder anderweitig – Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Knowhow oder sonstige gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte. Keine der Parteien entfernt oder manipuliert Symbole oder Legenden, die Ansprüche auf ein gewerbliches Schutz- oder Urheberrecht hinweisen.
14.6 Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von xx.xx darf der Kunde seine Rechte aus diesem Vertrag mit allen Rechten und VERTRAG weder abtreten noch anderweitig übertragen oder ihre Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdendiesem VERTRAG delegieren.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 14.7 Keine der Parteien haftet für eine Leistungsstörung oder einen Verzug bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem VERTRAG, wenn diese Leistungsstörung bzw. dieser Verzug durch höhere Gewalt bedingt ist, wie z. B. Schicksalsschläge, Feuer, Hochwasser, Naturkatastrophen, Spannungsstösse, Handlungen von Waren und Dienstleistungen werdenstaatlichen oder zivilen oder militärischen Behörden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)nationaler Notstand, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltUnruhen, Vandalismus, Terrorismus, Krieg, Aufstände, Streiks oder sonstige Ereignisse, die in ausserhalb der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des zumutbaren Einflusssphäre der betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige NachlässePartei liegen.
14.8 Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen darf keine Partei – ausgenommen bei Ansprüchen, die Allane sich aus Ziffern 6, 8, 9 und 12 ergeben – eine aus diesem VERTRAG resultierende Klage, unabhängig von Werkstätten der Form, später als ein
(1) Jahr nach dem Entstehen des Klagegrunds anstrengen.
14.9 Rechte und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglichtPflichten, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu ihrem Wesen nach über den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen Ablauf oder die Vertragsparteien rein vorsorglich klarKündigung dieses VERTRAGES hinaus fortgelten und bestehen bleiben, dass Auskunfts- gelten fort und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen bleiben bestehen und binden die Parteien sowie deren Rechtsnachfolger und Übertragungsempfänger, bis die entsprechenden Pflichten erfüllt sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt 14.10 Sollten einzelne Bestimmungen dieses VERTRAGS ungültig oder unwirksam sein oder die Gegenforderung entscheidungsreif istErfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des VERTRAGS nicht beeinträchtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die ungültige, unwirksame oder unmögliche Bestimmung durch eine zulässige, wirksame und mögliche Vereinbarung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am Fahrzeug ist ausgeschlossennächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft 14.11 Dieser VERTRAG unterliegt Schweizerischem Recht ohne Berücksichtigung des Internationalen Privatrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilenVerträge über den internationalen Warenkauf vom 11. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenApril 1980 (SR 0.221.211.1) findet keine Anwendung.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung 14.12 Streitigkeiten, die aus oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne Zusammenhang mit diesem VERTRAG entstehen, unterliegen ausschliesslich der Gerichtsbarkeit des Satz 2zuständigen Gerichts am Sitz von xx.xx.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Software as a Service Agreement
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragen1. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in Ist der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung Kunde Unternehmer im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe§ 14 BGB, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliche rechtliches Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren gelten für die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschGeschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
19.9 Allane speichert 2. Die Verkaufs- und verarbeitet Lieferbedingungen gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf oder die Lieferung beweglicher Sachen einschließlich Software („Waren“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Verkaufs- und Lieferbedingungen in der zum Zwecke Zeitpunkt der Vertragsabwicklung verschiedene Daten Bestellung des Leasingnehmers/MitverpflichtetenKunden gültigen bzw. Genauere Information zur Datenverarbeitungjedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweiseohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
19.10 Die Anwendung 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossenKunden die Lieferung an ihn vorbehaltslos ausführen.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
5. Soweit geschäftsnotwendig, sind wir befugt, die Daten des Kunden im Rahmen der Datenschutzgesetze per EDV zu speichern und zu verarbeiten. Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Telefon: +00 0000 0000-0 Support: +00 0000 0000-00 Warenanlieferung: Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx HRB 000 Xxxxxxx USt.-IdNr.: DE112616565 Sparkasse Wetzlar: BIC/Swift Code: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 000 000 000 0000000 00 Commerzbank Gießen BIC/Swift Code: XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00
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Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane 1. Mit dem Einfahren in das Parkhaus wird durch das Lösen und die Annahme eines Parktickets an der Einfahrt ein Vertragsverhältnis begründet, das dem Benutzer des Parkhauses das befristete Abstellen eines Personenkraftwagens ohne Anhänger auf einem Stellplatz im „Parkhaus am Wasserturm“ gestattet.
2. Ein Bewachungs- bzw. Verwahrungsvertrag nach §§ 688 ff. BGB wird mit dem Einfahren in das Parkhaus nicht begründet.
3. Unberechtigtes Benutzen eines Parkstandes ohne Bezahlung wird von der Stadtwerke Emden GmbH (SWE) strafrechtlich verfolgt.
4. Die Stellplatzanlage und ihre Einrichtungen sind sachgemäß und schonend zu benutzen.
5. Den Anweisungen des Personals ist berechtigtFolge zu leisten, auch wenn sie über die Ansprüche aus diesem Vertrag im Parkhaus installiert Lautsprecheranlage erfolgen. Im Parkhaus darf nur Schrittempo gefahren werden. Im übrigen gelten für den Verkehr auf der Stellplatzanlage das allgemeine Straßenverkehrsrecht und die folgenden Bestimmungen.
6. Es dürfen nicht eingestellt werden:
a) Lastkraftwagen und Anhänger
b) Nicht zugelassene, nicht versicherte und/oder nicht betriebssichere Kraftfahrzeuge
c) Kraftfahrzeuge ohne polizeiliches Kennzeichen
d) Kraftfahrzeuge mit allen Rechten undichtem Tank oder Vergaser sowie anderen, den Betrieb der Stellplatzanlage gefährdenden Schäden
e) Kraftfahrzeuge mit feuergefährlicher Ladung
f) Kraftfahrzeuge mit Anhänger
g) Wohnmobile Derartige Kraftfahrzeuge können auf Kosten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung Gefahr des Einstellers oder Halters von Xxxxxx abgetreten der Stellplatzanlage entfernt werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 7. Das eingebrachte Kraftfahrzeug ist auf dem nächst erreichbaren markierten Stellplatz derart abzustellen, dass das unbehinderte Aus- und Einsteigen auf den benachbarten Stellplätzen gewährleistet ist. Falsch abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten und Gefahr des Einstellers oder Halters auf den vorgeschriebenen Platz gebracht werden.
8. Auf der Stellplatzanlage sind untersagt:
a) Verwendung von Waren Feuer
b) Betanken der Kraftfahrzeuge
c) Vornahme jeglicher Arbeiten an Kraftfahrzeugen
d) Unnötiges Laufenlassen des Motors
e) Sonstiges Lärmen jeder Art
f) Aufenthalt von Personen in abgestellten Fahrzeugen
g) Aufenthalt von Personen über die Zeit des Abstell- und Dienstleistungen Abholvorganges (max. 15 min.) hinaus.
h) Abstellen und Lagern von Gegenständen außerhalb des Fahrzeuges
i) Betreten der Auf- und Abfahrtsrampen
j) Befahren mit Inlineskates, Skateboards, Kickrollern, Rollschuhen u.a. Geräten
9. Alle Schäden und Vorkommnisse, die zu Ersatzansprüchen führen können, sind dem Stellplatzanlagenpersonal gegebenenfalls über die SOS- / Notruftaste sofort anzuzeigen. Die beteiligten Fahrzeuge dürfen erst nach Freigabe durch das Personal vom Stellplatz oder der sonstigen Unfallstelle entfernt werden. Bei Verletzung dieser Obliegen- heiten ist jede Haftung ausgeschlossen. Sonstige Meldepflichten, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis)an Polizei und Versicherung, dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindbleiben unberührt.
19.3 Gegen 10. Wegen aller Forderungen gegen den Benutzer der Stellplatzanlage hat die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer SWE ein Zurückbehaltungsrecht und ein vertragliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug samt Zubehör und Inhalt.
11. Krafträdern ist die Nutzung des Parkhauses nur dann aufrechnenerlaubt, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenDauernutzungsvertrag mit den Stadtwerken Emden besteht.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Einstell Und Benutzungsbedingungen Für Das City Parkhaus Am Wasserturm, Emden
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Zur Vorbereitung auf den französischsprachigen Prüfungsteil im Rahmen der Abitur- prüfung an den betroffenen Schulen in der Bundesrepublik Deutschland wird in den drei Schuljahren vor der Prüfung durchgehend Unterricht im Fach Französisch sowie französischsprachiger Unterricht in den Fächern Geschichte und einem weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fach in der Regel dreijährig, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten mindestens aber in den beiden letzten Jahren vor der Prüfung erteilt.
2. Zur Vorbereitung auf den deutschsprachigen Prüfungsteil im Rahmen der Baccalauréat-Prüfung an den betroffenen Schulen in der Französischen Republik wird in den Klassen Seconde, Première und Pflichten auf Dritte zu übertragenTerminale durchgehend Unterricht im Fach Deutsch sowie deutschsprachiger Unterricht in den Fächern Geschichte und Erdkunde erteilt.
3. Ansprüche Die Anforderungen im Unterricht in den genannten Fächern richten sich nach den in gemeinsamer Absprache festgelegten Lehrplänen. Sie entsprechen im Wesentlichen den Anforderungen der französischen Lehrpläne und Rechte aus dem Leasingvertrag der Lehrpläne der betroffenen deutschen Länder. Notwendige Anpassungen oder Veränderungen der Lehrpläne können gemäß Artikel 4 Nummer 4 des Abkommens vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten 31. Mai 1994 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über den gleichzeitigen Erwerb der deutschen Allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat vorgenommen werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 4. Die Anweisungen und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), dem Leasingnehmer zu Lehrpläne für den Beträgen Unterricht im Fach Deutsch in Rechnung gestelltder Französischen Republik und den Unterricht im Fach Französisch in der Bundesrepublik Deutschland richten sich nach den jeweils für den Fremdsprachenunterricht geltenden allgemeinen Grundsätzen.
5. Die Lehrpläne für Geschichte und Erdkunde beziehungsweise das weitere gesellschaftswissenschaftliche Fach enthalten Ziele und Themen, die für den Unterricht in diesen Fächern in der Reparaturrechnung bzwBundesrepublik Deutschland und in der Französischen Republik gemeinsam gelten. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund Angesichts der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klarTatsache, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sind.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten Unterricht in den verschiedenen gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich organisiert ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Er wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewähren.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der Maßgabegehen beide Seiten davon aus, dass die Verjährungsfrist Themenbereiche unterschiedlichen Fächern zugeordnet und in unterschiedlicher zeitlicher Abfolge behandelt werden können.
6. Für die Fächer Deutsch, Französisch und Geschichte, bei denen es eine eigene Prüfung gibt, wird eine binationale Kommission mit folgenden Aufgaben gemeinsam eingesetzt: - Formulierung von Empfehlungen an die zuständigen Behörden beider Länder be- treffend die regelmäßige Aktualisierung der gesamten Anlagen zur Verwaltungsabsprache Anlage I Stundentafeln mit Wochenstundenzahlen des Bildungswegs zum gleichzeitigen Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife und des Baccalaureát an den teilnehmenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Französischen Republik Anlage II Lehrpläne Anlage III Regelung der Serienzuordnung Anlage IV Regelung der Berechnung der Durchschnittsnote für die Allgemeine Hochschulreife und der Zuerkennung eines Prädikats für das Bacca- lauréat Anlage V Informationen über Hochschulzugangsregelungen sowie Ausbildungs- und Studiengänge in Verbindung mit dem Schluss Baccalauréat in Frankreich und der Allgemeinen Hochschulreife in der Bundesrepublik Deutschland Anlage VI Verzeichnis der teilnehmenden Schulen, - Erarbeitung einer Bilanz am Ende des Jahres beginntjeweiligen Prüfungsverfahrens - Formulierung von Empfehlungen für die Aufgabenstellungen sowie für die Bewertungs- und Korrekturkriterien. Die binationale Kommission ist eine Unterkommission der deutsch-französischen Expertenkommission für die Zusammenarbeit im allgemeinbildenden Schulwesen und besteht aus jeweils drei deutschen und drei französischen Experten für jedes der drei Fächer Deutsch, in dem Allane Französisch und Geschichte. Die Experten werden jeweils von den Leasinggegenstand zurückerhältzuständigen Behörden beider Länder bestimmt.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel 7. Die Lehrpläne tragen den deutsch-französischen Übereinkünften zur Förderung der Partnersprache und zur Darstellung des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenPartnerlands Rechnung.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Verwaltungsabsprechung
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle mit dem Hort Nostri Bambini geschlossenen Betreuungsverträge. Inhalte, die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten diesen Geschäftsbedingungen widersprechen bzw. von diesen abweichen, müssen gegebenenfalls zwischen dem/den Obsorgeberechtigten und Pflichten auf Dritte zu übertragen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten Kindergarten Nostri Bambini schriftlich vereinbart werden.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen von Waren 2. Mit der Unterfertigung des Betreuungsvertrages erklärt der/die unterzeichnende Obsorge- berechtigte, dass er/sie die aufrechte gesetzliche Obsorge über das Kind hat und Dienstleistungen werden, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist alle Änderungen der maßgeblichen Daten (wie z.B. Hauptwohnsitz, telefonische Erreichbarkeit, Obsorgeberechtigung, Nachweis der Berufsfähigkeit der Obsorgeberechtigten – falls erforderlich, Kontaktperson im Notfall, abholberechtigte Personen) unverzüglich im Hort bekannt gegeben wird.
3. Im Fall einer Bevorzugung bei der Platzvergabe wegen Berufstätigkeit hat der/die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf GutachtenbasisObsorgeberechtigte nach Aufforderung seine/ihre Berufstätigkeit nachzuweisen. Dies hat durch Vorlage eines aktuellen Einkommensnachweises an den Hort zu geschehen. Als Einkommensnachweis gilt die letztgültige Lohn- oder Gehaltsbestätigung, der Einkommenssteuerbescheid (bei selbstständigen Erwerbstätigen), dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestelltdie Inskriptionsbestätigung, eine aktuelle AMS-Kursbestätigung, ein freier Dienst- bzw. Werkvertrag über eine fortlaufende Tätigkeit, die Bestätigung über eine laufende Ausbildung sowie eine Bestätigung über den künftigen Eintritt in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen sindein Beschäftigungsverhältnis.
19.3 Gegen die Ansprüche von Xxxxxx kann der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung entscheidungsreif ist4. Ein Zurückbehaltungsrecht des Leasingnehmers am Fahrzeug ist ausgeschlossenHortplätze sind grundsätzlich für Kinder aus den Wiener Halbtagsschulen vorgesehen.
19.4 Der Leasingnehmer erklärt sich damit einverstanden, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen5. Er Innerhalb eines Hortjahres wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzen, Gewinn- mindestens ein gesetzlich vorgeschriebener Elternabend und Verlustrechnungen sowie in Steuerklärungen für die Dauer der Laufzeit des Leasingvertrages gewährenein Entwicklungsgespräch angeboten.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnung6. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne Obsorgeberechtigten haben die Räumlichkeiten und die Ausstattung des Satz 2Hortes besichtigt und erklären sich ausdrücklich mit deren Zustand und Beschaffenheit einverstanden.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung 7. Die MitarbeiterInnen des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche Hortes Nostri Bambini sind gemäß § 8 Abs. 3 des Leasingnehmers Wiener Kindergartengesetzes verpflichtet, bei Verdacht auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeGefährdung des Kindeswohl, dass die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhält.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel des Wohn- oder Geschäftssitzes, Änderungen in der Rechtsform und in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten Meldung beim zuständigen Jugendamt (MA 11) zu erstatten.
19.8 Erfüllungsort ist München. Wenn die Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutsch.
19.9 Allane speichert und verarbeitet zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.
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Samples: Betreuungsvertrag
Allgemeine Bestimmungen. 19.1 Allane ist berechtigt1. Für alle Rechtsgeschäfte des Fußball-College, insbesondere solche über Lieferungen und Leistungen, gelten die Ansprüche aus diesem Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Dritte zu übertragennachstehenden Geschäftsbedingungen. Ansprüche und Rechte aus dem Leasingvertrag können vom Leasingnehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Xxxxxx abgetreten werdeninsoweit, als das das Fußball College ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
19.2 Reparaturarbeiten sowie Lieferungen 2. Der Veranstaltungsvertrag (Miet- bzw. Dienstleistungsvertrag) wird vom Fußball-College in zweifacher Ausfertigung ausgestellt. Das unterschriebene Original erhält das Fußball-College. Eine Kopie oder Durchschrift des Vertrages erhält der Kunde.
3. Bei Auftragserteilung, spätestens bei der Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen werdenGeräten, erhebt das Fußball-College eine vom Kunden zu hinterlegende Kaution in Höhe von 150€ gegen Quittung . Die Kaution ist bei mangelfreier Rückgabe der Geräte zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter oder nicht erfolgender Rückgabe der Geräte behält das Fußball-College diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.
4. Teillieferungen vom Fußball-College sind zulässig, soweit vorliegend nichts Abweichendes vereinbart ist (wie z.B. die etwaige Abrechnung von Unfallschäden auf Gutachtenbasis), sie dem Leasingnehmer zu den Beträgen in Rechnung gestellt, die in der Reparaturrechnung bzw. Rechnung des betreffenden Lieferanten ausgewiesen sind. Weitere geldwerte Vorteile wie etwa Marketingzuschüsse, Mengenboni und sonstige Nachlässe, die Allane von Werkstätten und Lieferanten von Reifen, Kraftstoffen und sonstigen Waren oder Dienstleistungen (vgl. insbesondere Teil A Ziffer 13, Teil B 2.1, 2.4,2.6) gewährt werden, stehen alleine Xxxxxx zu, da Xxxxxx den Werkstätten einen bestimmten Auslastungsgrad ihrer Betriebe bzw. den Lieferanten die Erreichung erhöhter Abnahmemengen nur auf Grund der Größeder gesamten Leasingflotte von Allane in Aussicht stellen kann. Zudem wird es Allane dadurch ermöglicht, die in dem Einzelleasingvertrag vereinbarten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu erbringen. Hinsichtlich der vorgenannten geldwerten Vorteile stellen die Vertragsparteien rein vorsorglich klar, dass Auskunfts- und Herausgabeansprüche des Leasingnehmers gegen Xxxxxx ausgeschlossen Kunden zumutbar sind.
19.3 Gegen 5. Zum Be- und Entladen sowie zum Auf- und Abbau stellt der Kunde geeignete Helfer zur Verfügung, die Ansprüche er zuvor ausreichend einweist. Anzahl und Anwesenheitsdauer der Helfer richtet sich nach dem Umfang des Auftrags. Es wird eine ebene, saubere Fläche benötigt, z. B. Gras, Teer, Asphalt, (kein Schotter, roter Sand oder Tartan), mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger (Durchfahrtshöhe 2,80 m). Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort eingeholt werden muss, z.B. bei Landschaftsschutzgebieten, Waldwegen oder Fußgängerzonen, obliegt dies dem Kunden. Bei Aufträgen mit Betreuung durch das Fußball- College stellt der Kunde für Fahrzeuge des Fußball-College kostenlose Parkmöglichkeiten am Auftragsort zur Verfügung.
6. Die Beschaffung von Xxxxxx kann eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen (z.B. GEMA) für den Betrieb der Leasingnehmer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt Geräte oder die Gegenforderung entscheidungsreif istDurchführung der Veranstaltung obliegt dem Kunden, der die Kosten dafür trägt. Ein Zurückbehaltungsrecht Dies gilt auch für die Feststellung der Eignung der Aufstellfläche der Geräte, einschließlich erforderlich werdender baustatischer Feststellungen.
7. Es kann im Bedarfsfalle eine Verankerung mit Erdnägeln erforderlich sein. Der Kunde trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Fußball-College durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei allen aufblasbaren Spielgeräten und sonstigen elektrischen Geräten wird jeweils ein Stromanschluss (230 Volt / 16 A) benötigt. Entstehende Anschlusskosten und die verbrauchten Stroms, Wassers u.a. trägt der Kunde.
8. Alle von dem Fußball-College beaufsichtigten Leistungen sind im Umfang der Aufsichtsführung haftpflichtversichert. Dem Personal des Leasingnehmers am Fahrzeug Xxxxx Xxxxxx Fußball-College werden pro Veranstaltungstag (6 Std.) 30 Minuten Pause gewährt. Bei längeren Einsätzen werden die Pausenzeiten entsprechend verlängert. In den Pausen stehen die gemieteten Geräte nicht zur Verfügung. Wenn der Kunde zu diesen Zeiten eigenes Personal einsetzt, gehen alle Pflichten, insbesondere die Haftung, auf den Kunden über.
9. Abhol- und Rückgabezeiten sind vorher zu vereinbaren. Bei Lieferung durch das Fußball-College gilt: Auf- und Abbauzeit sind vorher zu vereinbaren.
10. Der Kunde hat bei der Nutzung der Geräte dafür zu sorgen, dass diese ab Windstärke 6, bei Windböen und bei Regen nicht mehr genutzt werden dürfen. Insoweit ist bei aufblasbaren Geräten die Luft sofort abzulassen und das Gerät abzudecken. Verstößt der Kunde gegen diese Vorgaben, haftet er für sämtliche Schäden; eine Haftung des Xxxxx Xxxxxx Fußball-College ist ausgeschlossen.
19.4 11. Der Leasingnehmer erklärt Kunde verpflichtet sich damit einverstandenzum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau, Xxxxxx auf Anforderung Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilenBetrieb und Umgang mit den Geräten gemäß der mit den Geräten ausgehändigten Gebrauchsanweisung. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung der Geräte. Der Kunde wird ihm insbesondere Einsicht in Bilanzenauf den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung hingewiesen.
12. Das Fußball-College übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, Gewinn- unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte.
13. Nach dem Betrieb sind sämtliche Geräte zu reinigen, zu trocknen und Verlustrechnungen sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen an Geräten sind sofort bei Feststellung dem Fußball-College zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Geräte nicht mehr betrieben werden.
14. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Geräte, das Zubehör und sonstiges Material so aufbewahrt werden, dass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie in Steuerklärungen mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig.
15. Erfolgt die Rückgabe der Geräte nach Beendigung des Auftrages nicht oder verspätet, so haftet der Kunde für die Dauer der Laufzeit Vorenthaltung oder Ersatzbeschaffung durch Weiterentrichtung des Leasingvertrages gewährenentsprechenden Entgeltes. Die Geltendmachung weiteren Schadens, insbesondere infolge von Unmöglichkeit oder Verzug der Weitervermietung sowie wegen entgangenen Gewinns, bleibt davon unberührt. Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der verursachende Kunde. Bei Selbstabholung – auch durch von ihm Beauftragte – trägt der Kunde das Transportrisiko und haftet insoweit in vollem Umfang für eine verspätete Rückgabe.
19.5 Nebenabreden bestehen nicht16. Für jede nachträglich vom Leasingnehmer gewünschte Änderung Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Gerät und haftet für den Zustand der Geräte und des Zubehörs bei Rückgabe sowie für sämtliche Schäden, unabhängig von der Verursachung dieser, soweit sie nicht das Fußball-College trifft. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder Ergänzung des Vertrages stellt Xxxxxx dem Leasingnehmer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 155,-- zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit brutto: EUR 184,45) in Rechnungfehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Ausübung vertraglicher Rechte gilt nicht als Vertragsänderung im Sinne des Satz 2Haftung Dritter bleibt davon unberührt.
19.6 Sowohl Ersatzansprüche von Xxxxxx wegen Veränderungen oder Verschlechterung 17. Der Kunde hat dem Fußball-College sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Leasinggegenstandes als auch Ansprüche gemieteten Gerätes, schriftlich anzuzeigen.
18. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet den Künstler/Mitarbeiter für eine Darbietung. Der Künstler/Mitarbeiter unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisung des Leasingnehmers auf Ersatz von Aufwendungen verjähren innerhalb der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren mit der MaßgabeKunden. Der Künstler/Mitarbeiter ist für seine Technik selbst verantwortlich, dass die Verjährungsfrist soweit nicht mit dem Schluss Kunden anderes vereinbart ist. Der Kunde haftet für die Sicherheit des Jahres beginnt, in dem Allane den Leasinggegenstand zurückerhältKünstlers und dessen Hilfskräfte sowie für das sichere Unterbringen des gesamten technischen Gerätes.
19.7 Der Leasingnehmer hat jeden Wechsel 19. Eine Verhinderung des Wohn- oder GeschäftssitzesKünstlers durch Erkrankung ist unverzüglich dem Kunden mitzuteilen und innerhalb von 3 Tagen durch ärztliches Attest nachzuweisen. Bei unverschuldeter Verhinderung entfällt die Auftrittspflicht des Künstlers und die Vergütungspflicht des Kunden. Dies gilt auch in Fällen höherer Gewalt (Nachweispflicht). Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
20. Das Konsumieren von Alkohol ist vor und während der Veranstaltung dem Künstler, Änderungen in der Rechtsform dessen Hilfskräften und Mitarbeitern des Fußball-College untersagt. Rauchen ist nur in den Haftungsverhältnissen seiner Firma sowie eine Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Verletzt der Leasingnehmer diese Pflichten, hat er Allane ggf. aufgewandte Ermittlungskosten zu erstattenPausen an geeigneten Orten gestattet.
19.8 Erfüllungsort ist München21. Wenn Der Künstler verpflichtet sich, keinerlei Aktionen durchzuführen (z.B. mechanische Eingriffe, Pyrotechnik), die Parteien Kaufleute, juristische während der Vorbereitung oder Durchführung der Veranstaltung Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird als Gerichtsstand München vereinbart. Hat derLeasingnehmer keinen Wohnsitz in Deutschland, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand München. Es gilt deutsches Recht. Vertragssprache ist deutschGeräte gefährden können.
19.9 Allane speichert 22. Der Kunde übernimmt die angemessene Verpflegung des Künstlers, seines Hilfspersonals und verarbeitet der Mitarbeiter des Fußball-College
23. Der Kunde verpflichtet sich, bis spätestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin eine detaillierte Wegbeschreibung (Stadtplan mit Skizze) zum Zwecke der Vertragsabwicklung verschiedene Daten des Leasingnehmers/Mitverpflichteten. Genauere Information zur Datenverarbeitung, Veranstaltungsort und Hotel an das Fußball-College zu Verwendungszwecken, Dauer der Verarbeitung und die Informationen zu Betroffenenrechte entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt Datenschutzhinweise.
19.10 Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers ist ausgeschlossen.senden
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen