Allgemeine Bestimmungen. a. Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner. b. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen. c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen. d. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Allgemeine Vermietbedingungen Für Wohnmobile, Vermietvertrag, Vermietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Mietbedingungen & Kaufbedingungen, Allgemeine Vermietbedingungen Für Wohnmobile, Mietbedingungen
Allgemeine Bestimmungen. a. a: Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Firma, Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen abgeschlossenen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b: Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c: Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d: Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Rental Agreement, Rental Agreement, Rental Agreement
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnetbezeichnen, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. Die b) Eine Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnetbezeich- net, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen entschei- dungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Mietbedingungen Für Die Anmietung Eines Campingmobils Oder Wohnwagens
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. c) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Vermietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig
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Samples: Vermietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, bezeichnet haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
Gesamtschuldner b. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Vermietungsvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. Die b) Eine Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. 16.1 Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. 16.2 Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Firma, Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen abgeschlossenen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist ist, mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig rechts- kräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossenForderungen, ausge- schlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossenaus- geschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem eige- nem Namen.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a: Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der PersonPerson-, Firma oder OrganisationFirma-, Organisation-, für die er den Mietvertrag abgeschlossen abgeschlossenen hat, als persönlich als Gesamtschuldner.
b. b: Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten rechtskräftigen festge- stellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c: Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d: Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Rental Agreement
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche durch Dritte in eigenem Namen.
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Samples: Vermietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. a) Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, auch persönlich als Gesamtschuldner.
b. b) Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. c) Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. d) Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem von Ansprüchen Dritter im eigenen Namen.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.die
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Samples: Vermietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. 15.1 Sofern der Unterzeichner des Mietvertrages sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. 15.2 Die Aufrechnung ist mit Ausnahme von unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossen.
c. 15.3 Der Vermieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
d. 15.4 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche in eigenem Namen.
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Samples: Mietvertrag
Allgemeine Bestimmungen. a. Sofern der 15.1 Der Unterzeichner des Mietvertrages haftet persönlich als Gesamtschuldner neben der Person, Organisation oder Firma für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat nur dann nicht, wenn er sich nicht ausdrücklich als Vertreter des Mieters bezeichnet, haftet er neben der Person, Firma oder Organisation, für die er den Mietvertrag abgeschlossen hat, persönlich als Gesamtschuldner.
b. 15.2 Die Aufrechnung von Forderungen ist mit Ausnahme von unbestrittenenausgeschlossen, solang diese nicht rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen ausgeschlossensind.
c. Der Vermieter ist berechtigt, sich zur 15.3 Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen kann AWOMI sich Dritter zu bedienen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen 15.4 Ansprüche aus dem Mietvertrag können nicht an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche abgetreten werden und auch nicht in eigenem NamenNamen geltend gemacht werden.
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Samples: General Terms and Conditions