Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) Musterklauseln

Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008). (Fassung der ERGO Versicherung AG, Stand 1. 7. 2008) Versicherungsschutz § 1 Welche Sachen sind versichert und welche nicht? § 2 Welche Kosten und Aufwendungen sind versichert? § 3 Welche Gefahren und Schäden sind versichert und welche nicht? (Versicherungsfall) § 4 Wie definieren wir Brand, Blitzschlag, Explosion sowie die übrigen Feuergefahren? § 5 Wie definieren wir Einbruchdiebstahl und Beraubung? § 6 Wie definieren wir Vandalismus nach Einbruch oder Beraubung? § 7 Wie definieren wir Leitungswasser? § 8 Wie definieren wir Sturm und Hagel? § 9 Wie definieren wir die Weiteren Elementargefahren? § 10 Wo besteht Versicherungsschutz? (Versicherungsort) § 11 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? § 12 Wie besteht Versicherungsschutz außerhalb der Wohnung? (Außenversicherung) § 13 Was gilt für die Versicherungssumme und den Versiche- rungswert? § 14 Unter welchen Voraussetzungen kann es zu einer Änderung der Versicherungssumme kommen? § 15 Wie ist eine Tarifänderung möglich und wie erfolgt damit eine Anpassung des Beitragssatzes? § 16 Wann beginnt der Versicherungsschutz und was gilt für die Fälligkeit und die Folgen verspäteter Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrages? § 17 Was gilt für die Zahlung und die Folgen verspäteter Zahlung des Folgebeitrages? § 18 Was gilt bei Zahlung im Lastschriftverfahren? § 19 Was gilt bei Ratenzahlung? § 20 Welcher Beitragsanspruch gilt bei vorzeitiger Vertragsbeen- digung? § 21 Für welche Dauer ist der Vertrag geschlossen? § 22 Wie kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekün- digt werden? § 23 Welche Anzeigepflichten sind bei Vertragsabschluss zu beachten? § 24 Was ist eine Gefahrerhöhung und was ist nach Antragstel- lung zu beachten? § 25 Welche Sicherheitsvorschriften gelten und was ist grund- sätzlich zu beachten? § 26 Welche Pflichten haben Sie im Versicherungsfall? § 27 Wie wird die Entschädigung berechnet und was gilt bei einer Unterversicherung? § 28 Was sind Wertsachen und welche Entschädigungsgrenzen bestehen für Wertsachen und Bargeld? § 29 Wann und wie wird die Entschädigung gezahlt? § 30 Was gilt für wiederherbeigeschaffte versicherte Sachen? § 31 Welche besonderen Gründe führen zum Wegfall der Ent- schädigungspflicht? § 32 Was gilt bei Überversicherung? § 33 Was gilt bei Mehrfachversicherung und wie wirkt sich dies auf die Entschädigungsgrenzen aus? § 34 Was gilt, wenn die Höhe des Schadens von einem unabhän- gigen Sachverständigen geschätzt werden soll? (Sachver- ständigenverfahren) § 35 Was gilt für me...

Related to Allgemeine Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008)

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.