Angebot und Vertragsabschluß Musterklauseln

Angebot und Vertragsabschluß. (1) Unsere Angebote, insbesondere die angebotenen Preise, sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch für Angebote, die mittels elektronischer Datenübermittlung abgerufen werden können.
Angebot und Vertragsabschluß. 2.1 Angebote von PLAN PRO sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt - unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch PLAN PRO zustande.
Angebot und Vertragsabschluß. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Warenrechnung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Prospekte, Zeichnungen, Maße, Belastbarkeitswerte und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen vorbehalten.
Angebot und Vertragsabschluß. Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maßangaben und technischen Daten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich bestätigt wird. An Abbildungen, Zeich- nungen, Kostenvoranschlägen oder sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung zugänglich gemacht werden. Der Besteller übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Muster oder dergleichen, die alleinige Verantwortung. Er hat dafür zu sorgen, daß von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen nicht in die Schutzrechte Dritter eingreifen. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Ergänzungen, Abänderungen und mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Bei in der Auftragsbestätigung wiedergegebenen Angaben, die von unserem Angebot und/oder den Angaben der Kun- denbestellung abweichen, hat dieser unverzüglich zu widersprechen, wenn der Vertrag nicht zu diesen geänderten Bedingungen zustande kommen soll. Wenn sich die Zahlungs- fähigkeit oder die Vermögensverhältnisse des Käufers/Bestellers nach Vertragsabschluß so wesentlich verändert haben, daß unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Käufer/Besteller die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Ist der Käufer/Besteller nicht in der Lage, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu leisten, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.
Angebot und Vertragsabschluß. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt das Angebot des Lieferers als unverbindlich. Telefonische, telegrafische oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Maße, Gewichte, Abbildungen, Bezeichnungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer das sachliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung des Lieferers anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Besteller hat dafür einzustehen, daß von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Der Lieferer ist dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Xxxxxx von Angeboten aufgrund ihm eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung des Lieferers, so hat der Besteller ihn bei Regreßansprüchen schadlos zu halten.
Angebot und Vertragsabschluß. 2.1. Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Kunden abgegeben werden, stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Versendung der Ware nachkommen. Vertrags- änderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftli- che Auftragsbestätigung maßgebend. •
Angebot und Vertragsabschluß. Die Angebote von CSH sind freibleibend und unverbindlich. Buchungen werden nur bei schriftlicher Bestätigung von CSH rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Änderungen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Entgeltes in vereinbarter Höhe verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt.
Angebot und Vertragsabschluß. 1. Für alle Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere AGB’s. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich bzw. wenn die daraus resultierende Bestellung ausgeführt wurde.
Angebot und Vertragsabschluß. 1.) Die Angebote erfolgen stets freibleibend. Geringfügige Abweichungen im Material, Farbe und Maßen oder die Durchführung technischer Verbesserungen bleiben vorbehalten.
Angebot und Vertragsabschluß. Alle unsere Angebote sind freibleibend, wenn Sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir dessen Auftrag schriftlich bestätigt oder konkludent durch Versandanzeige bzw. Rechnungsstellung angenommen haben. Werden uns nach Auftragsannahme Umstände bekannt, die die Solvenz des Kunden fraglich erscheinen lassen oder gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Bearbeitung des Auftrags von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.