Angebot und Vertragsabschluß Musterklauseln

Angebot und Vertragsabschluß. 2.1 Angebote von PLAN PRO sind grundsätzlich freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt - unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen – erst mit der beiderseitigen Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder mit der Bestätigung des Auftrags durch PLAN PRO zustande.
Angebot und Vertragsabschluß. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Warenrechnung. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Prospekte, Zeichnungen, Maße, Belastbarkeitswerte und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische Änderungen vorbehalten.
Angebot und Vertragsabschluß. Unsere Angebote sind freibleibend. Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Verkaufs- und sonstigen Unterlagen, sowie im Internet dargestellten Inhalte - soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet - sind stets freibleibend; sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden. Ein Kaufvertrag kommt zustande durch mündliche, fernmündliche oder schriftliche Bestellung und unsere schriftliche Bestellungsannahme, durch eine von beiden Seiten gemeinsam unterzeichnete Vertragsurkunde oder durch unverzügliche Ausführung nach Bestelleingang. Im letzteren Fall gilt der Lieferschein, bzw. die Rechnung als Bestellungsannahme. Hiervon unberührt bleibt das Recht, technische Änderungen an der Ware vorzunehmen, wenn dadurch die technische Funktion nicht beeinträchtigt ist. Wünsche des Käufers zur nachträglichen Reduzierung oder Stornierung eines rechts- wirksamen Auftrages können nur aufgrund besonderer Vereinbarungen berücksichtigt werden. In jedem Falle sind wir berechtigt, für ordnungsgemäß mit unserem Einverständnis zurückgeschickte Ware einen angemessenen Prozentsatz des Nettorechnungsbetrages für Abwicklungskosten, Prüfung und Neuverpackung in Anrechnung zu bringen. Beschä- digte Ware wird nicht gutgeschrieben. Bei einem Kaufvertrag, zu dem es mehrere Dokumente gibt, gilt bei Widerspruch der einzelnen Dokumente die folgende Priorität:
Angebot und Vertragsabschluß. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn Sie vom Lieferer schriftlich bestätigt ist. Bis dahin gilt das Angebot des Lieferers als unverbindlich. Telefonische, telegrafische oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Maße, Gewichte, Abbildungen, Bezeichnungen und Zeichnungen sind für die Ausführung nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wird. An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen behält sich der Lieferer das sachliche und geistige Eigentum vor. Sie dürfen ohne Genehmigung des Lieferers anderen nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Der Besteller hat dafür einzustehen, daß von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Der Lieferer ist dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Xxxxxx von Angeboten aufgrund ihm eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung des Lieferers, so hat der Besteller ihn bei Regreßansprüchen schadlos zu halten.
Angebot und Vertragsabschluß. 2.1. Unsere Angebote sind, auch wenn sie auf Anfrage des Kunden abgegeben werden, stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Versendung der Ware nachkommen. Vertrags- änderungen oder Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der Lieferung ist unsere schriftli- che Auftragsbestätigung maßgebend. •
Angebot und Vertragsabschluß. Die Angebote von CSH sind freibleibend und unverbindlich. Buchungen werden nur bei schriftlicher Bestätigung von CSH rechtswirksam. Das gleiche gilt für Ergänzungen oder Änderungen. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Entgeltes in vereinbarter Höhe verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt.
Angebot und Vertragsabschluß. 1. Für alle Angebote und Aufträge gelten ausschließlich unsere AGB’s. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend. Die erteilten Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich bzw. wenn die daraus resultierende Bestellung ausgeführt wurde.
Angebot und Vertragsabschluß. 1.) Die Angebote erfolgen stets freibleibend. Geringfügige Abweichungen im Material, Farbe und Maßen oder die Durchführung technischer Verbesserungen bleiben vorbehalten.
Angebot und Vertragsabschluß. Alle unsere Angebote sind freibleibend, wenn Sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn wir dessen Auftrag schriftlich bestätigt oder konkludent durch Versandanzeige bzw. Rechnungsstellung angenommen haben. Werden uns nach Auftragsannahme Umstände bekannt, die die Solvenz des Kunden fraglich erscheinen lassen oder gerät der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Bearbeitung des Auftrags von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Angebot und Vertragsabschluß. 2.1 Unsere Angebote können von uns bis zur rechtsverbindlichen Annahme durch den Mieter jederzeit auch telefonisch, per Telefax oder per E-Mail widerrufen werden. Bestellungen des Mieters können von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Übergabe des Mietgegenstandes angenommen werden. Die Auftragsbestätigung kann auch per Telefax oder per E- Mail erfolgen.