Common use of Anlagepolitik Clause in Contracts

Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Investment Fund Prospectus

Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 LU0301152442 LU1727504604 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 A0MX8G A2H8K1 Ertragsverwendung: Thesaurierend Thesaurierend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 27.07.2007 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Investment Fund Prospectus

Anlagepolitik. Unter Beachtung 1. Die Fondsleitung investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel des Artikels 4 Gesamtfondsvermögens in: a) auf eine frei konvertierbare Währung lautende Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und –rechte von privaten und öffentlich-rechtlichen Schuldnern, welche im Zeitpunkt des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltetErwerbs über ein Rating von mindestens BB- (Standard & Poors) bzw. mindestens Ba3 (Moody’s) oder ein gleichwertiges Rating einer von der FINMA anerkannten Ratingagentur verfügen. b) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen gemäss Bst. a). 2. Die Fondsleitung kann zudem unter Vorbehalt von Ziff. 3, nach Abzug der flüssigen Mittel, höchstens ein Drittel des Gesamtfondsvermögens investieren in: a) auf eine frei konvertierbare Währung lautende Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen von Schuldnern weltweit; b) Aktien und andere Beteiligungswertpapiere und -rechte von Unternehmen weltweit, ausschliesslich zufolge Ausübung von Wandel- und Optionsrechten. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfondsder Ausübung von Wandel- und Optionsrechten erworbene Aktien und andere Beteiligungswertpapiere und - wertrechte sind innert sechs Monaten zu veräussern. Der Teilfonds hat grundsätzlich Vorbehalten bleibt überdies die MöglichkeitBestimmung von Ziff. 3 Bst. b unten; c) auf eine frei konvertierbare Währung lautende Geldmarktinstrumente von in- und ausländischen Emittenten; d) Kollektive Kapitalanlagen, je nach Marktlage welche ausschliesslich in Anlagen gemäss Bst. c anlegen e) Derivate (einschliesslich Warrants) auf die oben erwähnten Anlagen und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937aller Art, Zinssätze, Wechselkurse Wechselkurse, Kredite oder Währungen; f) Bankguthaben in frei konvertierbare Währungen bei in- und Währungenausländischen Banken. 3. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen Zusätzlich hat die Fondsleitung die nachstehenden Anlagebeschränkungen, die sich auf das Fondsvermögen nach Abzug der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgenflüssigen Mittel beziehen, einzuhalten: a) Wandelobligationen, Wandelnotes und Optionsanleihen höchstens 25%; b) Aktien und andere Beteiligungswertpapiere und –rechte gemäss Ziff. Weitere Angaben über die Techniken 2 Bst. b oben, insgesamt höchstens 10%; c) andere kollektive Kapitalanlagen insgesamt höchstens 49%; d) Anlagen, welche nicht auf den Schweizer Franken lauten oder auf eine andere Währung lauten und Instrumente nicht gegenüber dem Schweizer Franken abgesichert sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmeninsgesamt höchstens 10%. Die Verwaltungsgesellschaft wird für Fondsleitung strebt grundsätzlich die Anlagen in Forderungswertpapiere und –wertrechte gemäss Ziff. 1 Bst. a) an, deren Verfall kurz vor dem Ende der Laufzeit des Fonds liegt, kann jedoch auch Forderungswertpapiere mit einer über das Ende der Laufzeit des Fonds hinausgehenden Laufzeit erwerben. Aufgrund entsprechender Rückzahlungen ins Fondsvermögen darf die Fondsleitung in den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließenletzten sechs Monaten vor Ende der Laufzeit des Fonds in Abweichung zu den Bestimmungen gemäss Ziff. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 101 bis zu 100% des Netto- Teilfondsvermögens begrenztFondsvermögens in liquide Anlagen wie Bankguthaben gemäss Ziff. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max2 Bst. 5% keiner Umtauschgebühr maxf und Geldmarkinstrumente gemäss Ziff. 2% keine Rücknahmegebühr keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a2 Bst. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01c investieren., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Fondsvertrag

Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D A T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 LU0061928585 LU0551476806 LU1727504356 LU1727504430 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 974968 A1C7C2 A2H8KZ A2H8K0 Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.05.1996 25.10.2010 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Investment Fund Prospectus

Anlagepolitik. Unter Beachtung Der Fonds DWS Funds Invest ZukunftsStrategie kann fle- xibel in verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Op- tionsanleihen, Partizipations- und Genussscheine, Aktien, Aktien- und Indexzertifikate, Aktienanleihen, Options- scheine, Geldmarktinstrumente, liquide Mittel und in Antei- le an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapie- ren, die von einem Unternehmen der DWS / Deutsche Bank Gruppe oder anderen Emittenten aufgelegt wurden, bzw. börsengehandelte und EU-richtlinienkonforme Fonds (ETF – Exchange Traded Funds) investieren sowie in die jeweiligen Derivate aller vorherigen Instrumente bzw. De- rivate auf Indizes. Sofern das Fondsvermögen in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird, können insbesondere Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierren- tenfonds, Fonds nach Teil I des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltetinternationalen Rohstoffbe- reich investieren, Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erworben werden. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen AktienfondsJe nach Ein- schätzung der Marktlage kann das Fondsvermögen auch vollständig in einer dieser Fondskategorien oder einem der o.g. Wertpapiere bzw. Derivate angelegt werden. Das Fondsvermögen kann darüber hinaus in allen ande- ren zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Der Teilfonds hat grundsätzlich die MöglichkeitFonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrate- gie, bei der laufend marktabhängig zwischen der Wert- steigerungskomponente (z. B. bestehend aus risikoreiche- ren Fonds wie Aktien- und riskanteren Rentenfonds, Di- rektanlagen in oder Derivate auf risikoreichere Komponen- ten wie Aktien und riskantere Rentenpapiere) und der Ka- pitalerhaltkomponente (z. B. bestehend aus weniger risi- koreichen Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direkt- anlagen in oder Derivate auf weniger risikoreiche Renten-/ Geldmarktpapiere) umgeschichtet wird. So wird versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine mög- lichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen in den Wert- steigerungskomponenten zu erreichen. Ziel ist, dem Anle- ger eine Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinken- der Märkte zu begrenzen. Die Absicherung des Mindest- wertes bei paralleler Wahrnehmung von Kursgewinnchan- cen wird durch Umschichtungen zwischen der Wertsteige- rungskomponente und der Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage vorgenommen. Bei steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch der Anteil der Wertsteige- rungskomponente im Fonds. Im Gegenzug wird der Anteil der Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteige- rungskomponente reduziert und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktiender Anteil der Kapitaler- haltkomponente erhöht. Der Fonds verfügt über einen Mechanismus, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze der am Ende eines jeden Monats einen Mindestwert von 1580 % des NettoNet- to-Teilfondsvermögens erworben werdenInventarwerts vom letzten Bewertungstag des Vormo- nats sichert. Der Teilfonds hat Mechanismus und seine Auswirkung auf den Garantiewert sind unten unter „Garantie“ näher be- schrieben. Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreiche- ren Komponenten innerhalb eines sehr kurzen Zeitrau- mes, in dem es der Gesellschaft nicht möglich ist, ent- sprechende Gegengeschäfte zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Fonds auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegensolchen Verlustfall die Wertverluste ab ei- ner gewissen Grenze kompensieren. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. AnteilklasseWKN: C D T S DWS0DC – ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 WertpapierkennnummerLU0275643053 Risikoklasse 4 Verwaltungsgesellschaft: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert DWS Investment S.A. (High Watermark PrinzipLuxemburg). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Rentenversicherung

Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen AktienfondsMischfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Renten Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werdenDevisen. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teilfondsvermögens erworben werden. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse Wechselkurse, Währungen und WährungenInvestmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 LU0380798750 LU1727504869 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 A0Q8NL A2H8K3 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 28.08.2008 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Investment Fund Prospectus

Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Aktienfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investieren. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 LU0332822492 LU1727504786 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 A0NBKM A2H8K2 Ertragsverwendung: Thesaurierend Thesaurierend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden keine Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 25.01.2008 02.01. – 15.01.2018

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Samples: Investment Fund Prospectus

Anlagepolitik. Unter Beachtung Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikels 4 Artikel 41(I) des Verwaltungsreglements gelten Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Fi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Feb- ruar 2008 sowie Punkt 17 CESR∗/07-044 handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Betracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forde- rungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähn- liche Wertpapiere, Partizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzins- liche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandel- anleihen, Optionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitäts- investments, Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltetMarkt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifikate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wertpapier- produkte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Deri- vate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei dem Teilfonds der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, abweichen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um einen AktienfondsInstrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinss- ätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröffent- licht. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung kann innerhalb des Fondsmanagements gesetzlichen Rahmens bis zu 10% des Netto- Teilfondsvermögens in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu Zielfonds investieren. Renten Für den Teilfonds können auch An- teile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmen- tanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Bei den erworbenen Ziel- fondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15Norwegen aufgelegt wurden. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens erworben kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft Insgesamt wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt maximal 10% des Netto- Netto-Teilfondsvermögens begrenztin Fonds jeglicher Art investiert, so dass der Teilfonds grundsätzlich dachfondsfähig ist. Anteilklasse: C D T S Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung ge- geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlage- politik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer 982 265 ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen-Code LU0140029017 Mindestzeichnungsbetrag+ EUR 25,- Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 50,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, zahlbar durch die in den Anteilsinhaber jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 17. – 19. Dezember 2001 Zahlung desErstausgabepreises 24. Dezember 2001 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Ausgabeaufschlag max. (in % vom Anteilwert ) bis zu 5% + Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen von dem Mindestzeichnungsbetrag abweichen. Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr max(in % vom Anteilwert) keine Verwaltungsvergütung (in % p.a. 2des Teilfondsvermögens) bis zu 1,40% p.a. Erfolgshonorar Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergü- tung („Performance-Fee“) in Höhe von 10% des Wertzuwachses des um Aus- schüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes pro Geschäftsjahr zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderun- gen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsab- hängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“). Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,63% p.a. Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 24.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung Register- und Transferstellengebühr Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000,- p.a. zzgl. bis zu EUR 30,- pro Buchung Andere Kosten und Gebühren Dem Teilfondsvermögen können weitere Kosten und Gebühren sowie im Verwal- tungsreglement aufgeführt, belastet werden. Teilfondswährung EUR Verbriefung Es werden Anteile mittels Eintragung in ein Anteilscheinregister des Fonds in der Form von Anteilbestätigungen zur Verfügung gestellt. Die Anteile können auch in Globalzertifikaten verbrieft werden; ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht Verwendung der Erträge Thesaurierung Börsennotiz keine Rücknahmegebühr keine GebührenVertriebsländer Großherzogtum Luxemburg Bundesrepublik Deutschland Risikomanagement Methode: commitment approach Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Kosten, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 1,40% p.a. 0,98% 1,36% p.ades Teilfondsvermögens zu erhalten, das bewer- tungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds Ferner ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegtVerwaltungsgesellschaft berechtigt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung eine erfolgsabhängige Vergü- tung („Performance des AnteilwertsPerformance-Fee“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: 10% des Wertzuwachses des um Aus- schüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes pro Geschäftsjahr zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderun- gen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsab- hängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120„high-watermark“)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.aDie Vergütung versteht sich ggf. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.azzgl. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018Mehrwertsteuer.

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Anlagepolitik. Unter Beachtung Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikels 4 Artikel 41(I) des Verwaltungsreglements gelten Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Feb- ruar 2008 sowie Punkt 17 CESR∗/07-044 handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Betracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forde- rungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähn- liche Wertpapiere, Partizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzins- liche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wan- delanleihen, Optionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatili- tätsinvestments, Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Invest- ments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Ba- siswerte sowie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds wird aktiv verwaltetMarkt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei dem Teilfonds den Basiswerten handelt es sich da- bei um einen AktienfondsInstrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Der Teilfonds hat grundsätzlich Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die MöglichkeitIndizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in Aktienwie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, Renten, Geldmarktinstrumente und Festgelder zu investierenab- weichen. Renten und Geldmarktinstrumente können bis zu einer Grenze von 15Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens erworben kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Portfolioverwalter Segment 1: Diem Client Partner AG Segment 2&4: Axxion S.A. Segment 3: Zantke & Cie. Asset Management S.A. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds hat dient risikobewussten, langfristig orientierten institutionellen Anle- gern, die Möglichkeit Assets an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möchten. Er eignet sich für institutionelle Anleger, die an hohen Wertstei- gerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer A0DNF5 ISIN-Code LU0206060294 Mindestzeichnungsbetrag EUR 100.000,- Anlegergruppe Der Teilfonds richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 100,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in Fremdwährung den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 29. November -30. November 2004 Zahlung des Erstausgabepreises 03. Dezember 2004 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Bewertungstag Der Anteilwert wird an jedem Xxxxxxx, der Bankarbeitstag in Luxemburg ist mit Ausnahme des 24. Dezember, berechnet („Bewertungstag“) ansonsten ist der nächste Bankarbeitstag in Luxemburg der Bewertungstag. Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu erwerben 5% Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) keine Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 1,50% p.a. Erfolgshonorar Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) zu erhalten, sofern eine Outperfor- mance des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwer- tes gegenüber der Wertentwicklung der Benchmark bestehend aus 70,00% Rex Performance Index (Bloombergticker REXP), 14,00% MSCI World Index (Bloom- bergticker MSDEWIG), 11,20% EuroSTOXX Performance Index (Bloombergti- cker SXXT) und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen4,80% STOXX 600 Performance Index (Bloombergticker SXXR) erzielt wurde und eine Wertsteigerung gegenüber der bisherigen high-watermark vorliegt. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 10% der Outperformance und wird je- den Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender An- teile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel haltenum Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet im Falle einer Performance-Fee Aus- zahlung die Basis für die Indizierung der Benchmark zur Berechnung der erfolgs- abhängigen Vergütung für das darauf folgende Geschäftsjahr. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst an- fällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteils- preis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („Derivatehigh-watermark) ). Basis der Berechnungen sind die jeweiligen Indexstände so- wie die NAV vom 30. April 2015. Die obigen Regelungen separat für jedes Teilfondssegment anzuwen- den. Die erfolgsabhängige Vergütung bezieht sich immer auf die Wertent- wicklung eines Teilfondssegments und wird für jedes Teilfondssegment einzeln festgelegt. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann für einzelne sich positiv entwickelnde Teilfondssegmente anfallen, auch wenn die Entwick- lung des gesamten Teilfondsvermögens negativ ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmenoder einzelne Teil- fondssegmente sich negativ entwickeln. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließenkann in eigenem Ermessen auch davon absehen, die erfolgsabhängige Vergü- tung in einem bzw. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen mehreren Teilfondssegmenten zu erheben. Betreuungsgebühr (in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76Teilfondsvermögens) bis zu 0,33% p.a. 0,98(mind. EUR 2.000,- p.M.) zzgl. einer fixen Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 15.000,- p.a. Verwahrstellengebühr (in % 1,36des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. Performancegebühr (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu 10EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzwdes Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 32.000,- p.a. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip)zzgl. High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in Höhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr bis zu 0,04% p.a. Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der Unterstützung der privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018bis zu EUR 15,- pro Buchung

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