Common use of Anlageziel und Anlagepolitik Clause in Contracts

Anlageziel und Anlagepolitik. Der OGAW eignet sich für den langfristig orientierten Investor, der an den interessanten Perspektiven des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum Ziel. Der OGAW investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit in Unternehmen und Emittenten, die einen direk- ten Bezug zum Uransektor haben (Exploration, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) und/oder Dienstleistungen im Uransektor erbringen. Der OGAW investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 51% des Fondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (insb. Aktien) von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insb. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach Abzug der flüssigen Mittel kann der OGAW bis zu maximal 49% des Fondsvermögens investieren in: - kurzfristige flüssige Anlagen wie Callgelder, Festgelder oder Geldmarktinstrumente, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegt; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte von Unternehmen und Emittenten aus anderen Sektoren;

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Samples: www.uraniumresourcesfund.li

Anlageziel und Anlagepolitik. Der OGAW eignet sich für Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer („Teilfonds“) ist die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den langfristig orientierten Investorüberwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der an den interessanten Perspektiven Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie Portfolios der Vermögenswerte des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum ZielTeilfonds hat. Der OGAW investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit in Unternehmen und EmittentenTeilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstanden, die einen direk- ten Bezug sich in der Entwicklung zum Uransektor haben (Explorationmodernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisen, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) und/oder Dienstleistungen aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im Uransektor erbringenInternational Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging Markets Index enthaltenen Länder. Der OGAW investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 51% des Fondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (insb. Aktien) von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insb. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach Abzug der flüssigen Mittel Ausserdem kann der OGAW Teilfonds bis zu maximal 49einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Fondsvermögens investieren in: - kurzfristige flüssige Anlagen wie Callgelder, Festgelder oder Geldmarktinstrumente, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegt; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte Teilfondsvermögens) von Unternehmen und Emittenten aus anderen Sektoren;anerkannten Ländern investieren. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäss in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Der Teilfonds lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Die Gesellschaft ist zum 16. Januar 2008 gegründet worden.

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Samples: www.swiss-rock.ch

Anlageziel und Anlagepolitik. Der OGAW eignet sich für den Das Anlageziel des Classic Global Equity Fund besteht darin, durch Anlagen in unterbewertete Beteiligungspapiere und –wertrechte, welche aufgrund einer gründlichen, disziplinierten und langfristig orientierten InvestorFundamentalanalyse ausge- wählt werden, der an den interessanten Perspektiven einen möglichst hohen Gesamtertrag zu erzielen. Das Vermögen des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum Ziel. Der OGAW investiert Fonds wird nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit in Unternehmen Wertpapiere und Emittentenandere Anlagen, wie nach- folgend beschrieben, investiert. Der Fonds investiert hauptsächlich in Aktien weltweit. Diese haben anspruchsvollen Auswahlkriterien zu genügen. Der Fonds verfolgt einen Value-Ansatz, weshalb die gekauften Aktien fundamental unterbewertet sein sollten. Der Fonds kann auch in Wandel- und Optionsanleihen investieren. Der Fonds kann zudem in Obligationen investieren, wenn diese aus Sicht der Verwaltungsgesellschaft unterbewertet sind. Der Fonds kann auch Arbitrage-Strategien auf Wertpapieren einsetzen. Solche Arbitrage-Möglichkeiten ergeben sich vor allem bei Fusionen, Übernahmen, Spin-Offs und ähnlichen Geschäftsfällen, wenn Wertpapiere der involvierten Gesell- schaften Preisunterschiede aufweisen, die einen direk- nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft nicht gerechtfertigt sind. In solchen Fällen werden die Titel der zu hoch bewerteten Unternehmung verkauft und die Titel der zu tief bewerteten Un- ternehmen gekauft. Der Fonds kann zudem Arbitrage-Strategien auf Edelmetallen oder auf Waren (Commodities) eingehen, wobei physi- sche Engagements in und Lieferungen von Edelmetallen und Waren ausgeschlossen sind. Solche Arbitrage-Möglichkei- ten Bezug zum Uransektor haben (Explorationkönnen sich ergeben, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) und/oder Dienstleistungen wenn die Aktie eines Unternehmens im Uransektor erbringenVerhältnis zum Edelmetall- oder Warenpreis nach Ein- schätzung der Verwaltungsgesellschaft zu tief oder zu hoch notiert. In solchen Fällen wird die zu tief (zu hoch) bewertete Aktie gekauft (verkauft) und das entsprechende Edelmetall bzw. die Ware verkauft (gekauft). Die Verwaltungsgesellschaft kann im Rahmen der Arbitrage-Strategien gedeckte Leerverkäufe einsetzen. Daneben kann der Fonds sein Vermögen auch in andere gemäss diesem Prospekt zulässige Beteiligungs- und Forde- rungspapiere anlegen. Aus taktischen Gründen kann der Fonds bis zu 49% seines Vermögens in liquiden Mitteln halten. Dazu gehören Bank- guthaben auf Sicht und auf Zeit mit einer Laufzeit von maximal 397 Tagen, Geldmarktinstrumente oder andere Schuld- verschreibungen mit einer Restlaufzeit von maximal 397 Tagen. Der OGAW investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 51darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Fondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (insbArt. Aktien) 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Der OGAW darf Derivate gem. Ziffer 7.7 im Prospekt einsetzen. Die Kreditaufnahme ist gem. den Bestimmungen von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insbArt. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach Abzug der flüssigen Mittel kann der OGAW bis zu maximal 49% des Fondsvermögens investieren in: - kurzfristige flüssige Anlagen wie Callgelder, Festgelder oder Geldmarktinstrumente, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegt; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte von Unternehmen und Emittenten aus anderen Sektoren;7.10 gestattet.

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Samples: api.bwm.ch

Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der OGAW eignet sich Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die Portfoliozusammensetzung, wobei es die für den langfristig orientierten Investor, der an den interessanten Perspektiven des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum ZielTeilfonds festgelegten Anlageziele und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hat. Der OGAW investiert nach dem Grundsatz verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Risikostreuung weltweit in Unternehmen und EmittentenBerechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstanden, die einen direk- ten Bezug sich in der Entwicklung zum Uransektor haben (Explorationmodernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisen, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) und/oder Dienstleistungen aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im Uransektor erbringenInternational Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging ESG Universal Markets Index enthaltenen Länder. Der OGAW investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 51% des Fondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (insb. Aktien) von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insb. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach Abzug der flüssigen Mittel Ausserdem kann der OGAW Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal 49einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Fondsvermögens investieren inTeilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - kurzfristige flüssige Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie Callgelderoben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, Festgelder die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder Geldmarktinstrumente, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegtchemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäss externer (z.B. MSCI) und interner Liste; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte Ausschluss von Unternehmen und Emittenten aus anderen Sektoren;Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäss externen Daten (z.B. MSCI) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäss der Qualifikationsmethode von MSCI; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtet. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäss in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Der Teilfonds lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

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Samples: swissfunddata.ch

Anlageziel und Anlagepolitik. Der OGAW eignet sich für den langfristig orientierten Investor, Ziel der an den interessanten Perspektiven des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie Anlagepolitik des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum Zielist es, mittels eines diversifizierten Portfolios eine langfristig attraktive Gesamtrendite in Schweizer Franken zu erwirtschaften. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Vermögen des OGAW nach eingehender, fundamental geprägter Analyse aller zur Verfügung stehenden Informationen und unter sorgfältiger Abwägung der Chancen und Risiken in vorwiegend Beteili- gungswertpapiere und sonstige, nach diesem Prospekt zulässigen Vermögenswerte investiert. Angestrebt wird ein diversifiziertes Aktienportfolio von in der Regel 20 bis 45 Positionen. Der OGAW investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit Hauptanlagefokus richtet sich auf Gesellschaften mit langjährigem, soliden Leistungsausweis. Solche Gesellschafen verfügen häufig über eine starke Positionierung in Unternehmen ihren Märkten und Emittenten, die einen direk- ten Bezug zum Uransektor haben (Exploration, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) und/oder Dienstleistungen im Uransektor erbringenkönnen auch wirtschaftlich bedingte Herausforderungen überdurchschnittlich gut meistern. Der OGAW investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 5190% des Fondsvermögens in: - in Schweizer Gesellschaf- ten, deren Beteiligungswertpapiere und -wertrechte entweder an der SIX Swiss Exchange kotiert sind oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden. Der vorwiegende Anteil der Anlagen des OGAW ist dem Small & Mid-Cap Segment zuzuweisen. Bis max. 10% des Fondsvermögens (insb. Aktien) von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insb. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach nach Abzug der flüssigen Mittel Mittel) kann der OGAW bis zu maximal 49% des Fondsvermögens investieren in: - kurzfristige flüssige Anlagen wie Callgelderauch in Sichteinlagen, Festgelder oder GeldmarktinstrumenteGeld- marktinstrumente sowie in handelbare Wandel- und Optionsanleihen, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegt; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte als auch Beteiligungswertpapiere und Beteiligungswertrechte anderer Länder und/oder Märkte investieren. Diese Anlagen können auch auf Fremdwährungen (aus Sicht des CHF Anlegers) lauten. Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAWs oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. Diese Anlagen sind in Bezug auf die Obergrenzen des Art. 54 UCITSG nicht zu berücksichtigen. Nachhaltigkeit: Beim OGAW handelt es sich um ein Produkt nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezo- gen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor auch "light green" Produkte genannt. Der Asset Manager berücksichtigt im Finanzanalyse- und Anlageentscheidungsverfahren ESG-Aspekte (ESG: Environ- mental / Social / Governance). Der Asset Manager wendet im Anlageprozess eine Kombination von Unternehmen Ausschlusskriterien (sog. Negativselektion) und Emittenten aus anderen Sektoren;ESG-Integrationsansatz an. Für die Analyse innerhalb des Nachhaltigkeitsansatzes stützt sich der Asset Manager auf Daten von ausgewählten Drittanbietern sowie im Bedarfsfall auf eigene Analysen. Ausge- schlossen sind Direktanlagen in Wertpapiere von Unternehmen, die gegen wichtige internationalen oder nationale Nor- men verstossen (namentlich: U.N. Global Compact Ten Principles). Investitionen in Kollektivanlagen erfolgen vorzugs- weise in Produkte nach Art. 8 oder 9 der europäischen Offenlegungsverordnung oder in Produkte von Verwaltungsge- sellschaften, die Mitglied der UNPRI sind und einen nachvollziehbaren Nachhaltigkeitsansatz aufweisen. Maximal 10% des Wertpapiervermögens des Fonds können in nicht geratete Titel investiert werden.

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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt

Anlageziel und Anlagepolitik. Der OGAW eignet sich für den langfristig orientierten InvestorAnlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens 90 % des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, der an den interessanten Perspektiven des Uransektors partizipieren will. Die Anlagestrategie des OGAW hat einen hohen absoluten Wertzuwachs zum Ziel. Der OGAW investiert nach dem Grundsatz der Risikostreuung weltweit die in Unternehmen und EmittentenEuropa (ohne Vereinigtes Königreich) notiert, amtlich eingetragen oder domiziliert sind; oder von Unternehmen, die einen direk- ten Bezug wesentlichen Teil ihrer Umsätze oder Gewinne aus der Geschäftstätigkeit in Europa (ohne Vereinigtes Königreich) erzielen oder einen wesentlichen Teil ihrer Vermögenswerte dort haben. Der Fonds fördert ökologische oder soziale Merkmale, verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel. Die Anlagen in allen Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren erfolgen im Einklang mit dem „Sustainable and Responsible Investment Equity Approach“ von abrdn. Dieser Ansatz basiert auf unserem Anlageprozess für Aktien, bei dem jedes Unternehmen, in das wir investieren, ein Gesamtqualitätsrating erhält. Ein Bestandteil davon ist das ESG-Qualitätsrating, das es den Portfoliomanagern ermöglicht, Vorreiter und Verbesserer beim Thema Nachhaltigkeit zu identifizieren. Zur Ergänzung dieser Analysen verwenden wir unseren abrdn ESG House Score, um die Unternehmen mit den höchsten ESG-Risiken innerhalb der Sektoren mit hohem und mittlerem Risiko zu identifizieren und auszuschließen. Ein aktiver Dialog mit den Managementteams der Unternehmen ist Teil unseres Anlageprozesses und unseres laufenden Stewardship-Programms. Unser Prozess bewertet die Eigentümerstrukturen, die Governance und die Managementqualität der Unternehmen. Darüber hinaus wenden wir eine Reihe von Unternehmensausschlüssen an, die sich auf den UN Global Compact, Tabakherstellung, Norges Bank Investment Management (NBIM), Kraftwerkskohle, Glücksspiel, Öl und Gas, Kohlenstoffemissionen und Waffen beziehen. Einzelheiten dazu, wie wir unsere Ausschlusslisten anwenden, finden Sie in unserem Sustainable and Responsible Investment Equity Approach, der auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx unter „Verantwortungsvolles Anlegen“ dargelegt ist. Durch die Portfoliokonstruktion und den Responsible Investment Equity Approach wird das investierbare Universum der Benchmark um mindestens 20 % reduziert. Zur Ergänzung des Anlageansatzes streben wir beim Aufbau des Portfolios, gemessen am abrdn Carbon Footprint Tool, einen geringeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zur Benchmark an. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des FTSE World Europe ex UK Index (EUR), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet und beinhaltet keine Nachhaltigkeitsfaktoren. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, und er kann in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven und nachhaltigen Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Uransektor haben (Exploration, Förderung, Abbau, Produktion, Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Vermarktung, Entsorgung von Uran) Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder Dienstleistungen zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken wird voraussichtlich sehr begrenzt sein und vornehmlich dann erfolgen, wenn es erhebliche Zuflüsse in den Fonds gibt, sodass Barmittel investiert werden können, während die Anlagen des Fonds in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren aufrechterhalten werden. Diese Derivate entsprechen möglicherweise nicht dem Sustainable and Responsible Investment Equity Approach und den anderen oben beschriebenen Kriterien für die Aktienauswahl. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus Europa (außer dem Vereinigten Königreich) und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Uransektor erbringenRahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der OGAW Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen. • Die Anwendung von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des Anlageverfahrens kann zum Ausschluss von Wertpapieren führen, in die der Fonds ansonsten möglicherweise investieren würde. Solche Wertpapiere könnten Teil der Benchmark sein, mit Bezug auf die der Fonds verwaltet wird, oder dem Universum möglicher Anlagen angehören. Dies kann positive oder negative Auswirkungen auf die Performance haben und kann bedeuten, dass das Performanceprofil des Fonds von jenem anderer Fonds abweicht, die unter Bezugnahme auf dieselbe Benchmark verwaltet werden oder in ein vergleichbares Universum möglicher Anlagen investieren, jedoch ohne ESG- oder Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden. Darüber hinaus kann das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen bezüglich ESG- und Nachhaltigkeitskriterien zu unterschiedlichen Ansätzen von Anlageverwaltern bei der Aufnahme von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien in ihre Anlageentscheidungen führen. Dies bedeutet, dass es schwierig sein kann, Fonds mit vergleichbar erscheinenden Zielen zu vergleichen, und dass diese Fonds unterschiedliche Kriterien für die Auswahl und den Ausschluss von Wertpapieren anwenden werden. Somit kann sich das Performanceprofil anderweitig vergleichbarer Fonds wesentlicher unterscheiden, als andernfalls zu erwarten wäre. Außerdem führt das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen zu einer gewissen Subjektivität, und dies bedeutet, dass ein Fonds gegebenenfalls in ein Wertpapier investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens 51% des Fondsvermögens in: - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte (insb. Aktien) von Unternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - auf freikonvertierbare Währungen lautende Forderungspapiere und -wertrechte (insb. Wandelobligationen) von Un- ternehmen und Emittenten aus dem Uransektor; - Anteile von in- und ausländischen Anlagefonds, ETFs (exchange traded funds) und anderen Anlageinstrumente der kollektiven Kapitalanlage, die dieselbe in das ein anderer Anlageverwalter oder eine ähnliche Anlagepolitik wie der OGAW verfolgen; - derivative Finanzinstrumente auf oben erwähnten Wertpapieren und -wertrechten. Nach Abzug der flüssigen Mittel kann der OGAW bis zu maximal 49% des Fondsvermögens ein Anleger nicht investieren in: - kurzfristige flüssige Anlagen wie Callgelder, Festgelder oder Geldmarktinstrumente, deren Restlaufzeit unter 12 Mo- naten liegt; - Beteiligungswertpapiere und -wertrechte sowie fest- oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -wertrechte von Unternehmen und Emittenten aus anderen Sektoren;würde.

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Samples: solutions.vwdservices.com