Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die Portfoliozusammensetzung, wobei es die für den Teilfonds festgelegten Anlageziele und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hat. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstanden, die sich in der Entwicklung zum modernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisen, aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im International Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Index enthaltenen Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtet. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter Analysten, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken (währungsgesicherte Aktienklasse). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se A, B und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nen. Es kann mithin nicht zugesichert werden, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus Währungsrisiken, die sich aus Investments in ande- rer Währung als der Teilfondswährung ergeben können, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergeben. Der Teilfonds lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
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Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist die Erwirtschaftung eines angemessenen absoluten Ertrages unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses des Grundsatzes der Risikodiversifikation durch Anlagen in fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere sowie in Geldmarktinstrumente, welche an offiziellen Wertpapierbörsen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere anerkannten Ländern oder an anderen geregelten Märkten von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets anerkannten Ländern habennotiert bzw. gehandelt werden. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die PortfoliozusammensetzungIn diesem Zusammenhang bedeutet „anerkanntes Land“ ein Mitgliedstaat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung („OECD“) und alle anderen Länder Europas, wobei es die für den Teilfonds festgelegten Anlageziele Nord- und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hatSüdamerikas, Afrikas, Asiens und des Pazifikbeckens (hiernach „anerkanntes Land“). Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Geregelte Märkte von Ländern verstandensind dabei Märkte, die sich anerkannt und für das Publikum offen sind und deren Funktionsweise ordnungsgemäss ist (hiernach „geregelter Markt“). Um das Anlageziel zu erreichen, werden mindestens zwei Dritteln des Vermögens in der Entwicklung zum modernen Industriestaat befinden fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere, die auf die Währung europäischer Staaten oder auf Euro lauten und daher ein hohes Potential aufweisenausgegeben oder garantiert werden durch Emittenten mit „investment grade“ aus anerkannten Ländern investiert. Bis zu maximal einem Drittel des Vermögens des Teilfonds kann auch in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere investiert werden, aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im International Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Index enthaltenen Länderauf andere Währungen lauten. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtet. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 9010% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter Analystenanlegen in Forderungspapiere und Forderungswertrechte sowie Wandel- und Optionsanleihen, welche die von einem Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert mit „investment grade“ aus einem anerkannten Land ausgegeben wurden sowie in Beteiligungspapiere und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/Beteiligungswertrechte oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werdensolche Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungspapiere und Forderungswertrechte. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Der Teilfonds kann bis zu maximal 10% seines Vermögens in fest- oder variabelverzinsliche Anleihen investieren, die von den führenden Ratingagenturen als BB+ (Standard & Poor’s) bzw. Ba1 (Moody’s) oder schlechter eingestuft wurden bzw. dieser Einstufung entsprechen, sofern sie noch kein Rating haben. Dabei soll sichergestellt werden, dass es sich um liquide Wertpapiere handelt. Bei Wertpapieren von Emittenten, die nach der Markteinschätzung keine guten Bonitäten (investment grade) aufweisen und gegenüber vergleichbaren Staatsanleihen eine höhere Rendite versprechen, muss mit einer überdurchschnittlichen Volatilität gerechnet werden bzw. kann sogar der vollständige Wertverlust einzelner Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Zur Verringerung dieser Risiken dienen jedoch die sorgfältige Überprüfung sowie eine breite Streuung der Emittenten. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß gemäss in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten Finanzterminkontrakten, Credit Default Swaps und Zinsswaps und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Zins- und Credit Default Swaps können sowohl zur Absicherung als auch zur synthetischen Abbildung des Portfolios genutzt werden, wobei die Beschränkungen gemäß Kapital 5 Anwendung findet. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft Fondsvermögens sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Risikomanagement- Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen abgeschlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken beziehungsweise der Aktienklasse D auswirken (währungsgesicherte AktienklasseAktienklassen). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse Aktienklasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Währungskursschwankungen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se Aktienklasse A, B und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lungAnteilwertentwicklung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein sein, währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on Währungsposition des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt eingesetzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger Anleger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nenkönnen. Es kann mithin nicht zugesichert werden, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus Währungsrisiken, die sich aus Investments in ande- rer Währung anderen Währungen als der Teilfondswährung ergeben können, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergeben. Der Teilfonds lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichteterrichtet und er ist nicht an einer Benchmark orientiert. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock Der Fonds strebt langfristiges Wachstum durch Anlagen in Unternehmen im asiatischen Pazifikraum (Luxausgenommen Japan) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG an, die nach unserer Ansicht durch ihre Ausrichtung auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („TeilfondsSDGs“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien einen positiven Beitrag für die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu Gesellschaft leisten werden. Der Fonds investiert mindestens zwei Dritteln 90 % des Teilfondsvermögens Fondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter sein Anlageuniversum. Dieses umfasst per Definition Aktien und anderer Beteiligungspapiere aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die ihren Sitz einer aktiven Researchabdeckung durch das Anlageteam unterliegen und die in Ländern der Asien-Pazifik-Region (ausgenommen Japan) notiert, amtlich eingetragen oder den überwiegenden domiziliert sind oder die einen bedeutenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Einnahmen oder Gewinne aus der Geschäftstätigkeit in Emerging Markets Ländern der Asien-Pazifik-Region (ausgenommen Japan) erzielen oder dort einen bedeutenden Anteil ihres Vermögens haben. Aktiv verwaltet bedeutet hierDer Fonds kann auch in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen investieren, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hateine Verbindung zu einem Frontier-Markt haben. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die PortfoliozusammensetzungFonds kann maximal 30 % seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei es jedoch nur maximal 20 % seines Nettovermögens direkt über das QFI-System, die Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock Connect-Programme oder über andere verfügbare Mittel investiert werden können. Anlagen in allen Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren erfolgen im Einklang mit dem „Sustainable Development Equity Investment Approach“ von abrdn. Dieser Ansatz identifiziert Unternehmen, die auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind. Mit diesen Zielen sollen die großen langfristigen Herausforderungen der Welt angegangen werden. Dazu gehören der Klimawandel, die wachsende soziale Ungleichheit sowie nicht nachhaltige Produktion und nicht nachhaltiger Konsum. Der Fonds investiert in Unternehmen, deren Umsatz, Gewinn, Kapitaleinsatz, Betriebsausgaben oder Forschung und Entwicklung zu mindestens 20 % mit den SDGs der UN in Zusammenhang stehen. Hinsichtlich Unternehmen, die in der Benchmark als „Finanzunternehmen“ klassifiziert sind, werden alternative Kennzahlen für die Wesentlichkeit basierend auf Darlehen und der Kundenbasis genutzt. Einzelheiten hierzu sind dem Sustainable Development Equity Approach von abrdn zu entnehmen. Des Weiteren investiert der Fonds bis zu 20 % in SDG-Vorreiter. Dies sind Unternehmen, die als wesentlicher Bestandteil der Lieferkette für den Teilfonds festgelegten Anlageziele Fortschritt auf dem Weg zu den SDGs der Vereinten Nationen angesehen werden, aber derzeit nicht die Wesentlichkeitsanforderung von 20 % erfüllen. Die Zusammenarbeit mit den Managementteams der Unternehmen ist Teil unseres Anlageverfahrens und unseres laufenden Stewardship-Programms. Unser Verfahren untersucht die Eigentumsstrukturen, die Unternehmensführung und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hatManagementqualität der Unternehmen. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte Darüber hinaus wenden wir eine Reihe von Ländern verstandenUnternehmensausschlüssen an, die sich auf den UN Global Compact, Tabakherstellung, Kraftwerkskohle, Glücksspiel, Öl und Gas, Kohlenstoffemissionen und Waffen beziehen. Einzelheiten dazu, wie wir unsere Ausschlusslisten anwenden, finden Sie in unserem Sustainable Development Equity Investment Approach, der auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx unter Verantwortungsvolles Investieren dargelegt ist. Durch die Portfoliokonstruktion und den Sustainable Development Equity Investment Approach wird das Anlageuniversum um mindestens 20 % reduziert. Zur Ergänzung des Anlageansatzes streben wir beim Aufbau des Portfolios, gemessen am abrdn Carbon Footprint Tool, einen geringeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zur Benchmark an. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC Asia Pacific ex Japan Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet, hat aber keine nachhaltigkeitsspezifischen Faktoren. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Entwicklung Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken wird voraussichtlich sehr begrenzt sein und vornehmlich dann erfolgen, wenn es erhebliche Zuflüsse in den Fonds gibt, sodass Barmittel investiert werden können, während die Anlagen des Fonds in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren aufrechterhalten werden. Diese Derivate entsprechen möglicherweise nicht dem Sustainable Development Equity Investment Approach und den anderen oben beschriebenen Kriterien für die Aktienauswahl. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum modernen Industriestaat befinden Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageprozess: Aktive Aktien - wertbestimmter Anlageansatz • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und daher ein hohes Potential aufweisenAbwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, aber so dass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch ein erhöhtes Risiko bergenin Frontier-Märkte investieren. Dazu zählen insbesondere Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im International Finance Corporation Global Composite Index oder Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Index enthaltenen Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung Abschnitt „Besteuerung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter chinesischen Aktien und anderer Beteiligungspapiere von UnternehmenAnleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit um ein Engagement in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (maxBranchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führtEs besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken. • Die Anwendung von ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtetAnlageverfahrens kann zum Ausschluss von Wertpapieren führen, in die der Fonds ansonsten möglicherweise investieren würde. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei Solche Wertpapiere könnten Teil der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter AnalystenBenchmark sein, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente mit Bezug auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nrder Fonds verwaltet wird, oder dem Universum möglicher Anlagen angehören. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken (währungsgesicherte Aktienklasse). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht Dies kann positive oder negative Auswirkungen auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se A, B Performance haben und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nen. Es kann mithin nicht zugesichert werdenbedeuten, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus WährungsrisikenPerformanceprofil des Fonds von jenem anderer Fonds abweicht, die sich aus Investments unter Bezugnahme auf dieselbe Benchmark verwaltet werden oder in ande- rer Währung als ein vergleichbares Universum möglicher Anlagen investieren, jedoch ohne ESG- oder Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden. Darüber hinaus kann das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen bezüglich ESG- und Nachhaltigkeitskriterien zu unterschiedlichen Ansätzen von Anlageverwaltern bei der Teilfondswährung ergeben könnenAufnahme von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien in ihre Anlageentscheidungen führen. Dies bedeutet, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung dass es schwierig sein kann, Fonds mit vergleichbar erscheinenden Zielen zu vergleichen, und dass diese Fonds unterschiedliche Kriterien für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse Auswahl und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergebenAusschluss von Wertpapieren anwenden werden. Der Teilfonds lautet auf EuroSomit kann sich das Performanceprofil anderweitig vergleichbarer Fonds wesentlicher unterscheiden, als andernfalls zu erwarten wäre. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist Außerdem führt das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen zu einer gewissen Subjektivität, und dies bedeutet, dass ein Fonds gegebenenfalls in ein Wertpapier investiert, in das ein anderer Anlageverwalter oder ein Anleger nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäteninvestieren würde.
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Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses Der Fonds strebt langfristiges Wachstum durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln in Unternehmen in Schwellenländern an, die nach unserer Ansicht durch ihre Ausrichtung auf die SDGs einen positiven Beitrag für die Gesellschaft leisten werden. Der Fonds investiertmindestens 90 % des Teilfondsvermögens Fondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter sein Anlageuniversum. Dieses umfasst per Definition Aktien und anderer Beteiligungspapiere aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen, die ihren Sitz unter aktiver Beobachtung des Anlageteams stehen und die in Schwellenländern notiert, amtlich eingetragen oder den überwiegenden domiziliert sind oder die einen bedeutenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Einnahmen oder Gewinne aus der Geschäftstätigkeit in Emerging Markets Schwellenländern erzielen oder die einen bedeutenden Anteil ihres Vermögens in diesen Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hierDer Fonds kann auch in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen investieren, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hateine Verbindung zu einem Frontier-Markt haben. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die PortfoliozusammensetzungFonds kann maximal 30 % seines Nettovermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei es jedoch nur maximal 20 % seines Nettovermögens direkt über das QFI-System, die Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock Connect-Programme oder über andere verfügbare Mittel investiert werden können. Anlagen in allen Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren erfolgen im Einklang mit dem „Sustainable Development Equity Investment Approach“ von abrdn. Dieser Ansatz identifiziert Unternehmen, die auf die SDGs ausgerichtet sind. Mit diesen Zielen sollen die großen langfristigen Herausforderungen der Welt angegangen werden. Dazu gehören der Klimawandel, die wachsende soziale Ungleichheit sowie nicht nachhaltige Produktion und nicht nachhaltiger Konsum. Der Fonds investiert in Unternehmen, deren Umsatz, Gewinn, Kapitaleinsatz, Betriebsausgaben oder Forschung und Entwicklung zu mindestens 20 % mit den SDGs der UN in Zusammenhang stehen. Hinsichtlich Unternehmen, die in der Benchmark als „Finanzunternehmen“ klassifiziert sind, werden alternative Kennzahlen für die Wesentlichkeit basierend auf Darlehen und der Kundenbasis genutzt. Einzelheiten hierzu sind dem Sustainable Development Equity Approach von abrdn zu entnehmen. Des Weiteren investiert der Fonds bis zu 20 % in SDGs-Vorreiter. Dies sind Unternehmen, die als wesentlicher Bestandteil der Lieferkette für den Teilfonds festgelegten Anlageziele Fortschritt auf dem Weg zu den SDGs der Vereinten Nationen angesehen werden, aber derzeit nicht die Wesentlichkeitsanforderung von 20 % erfüllen. Die Zusammenarbeit mit den Managementteams der Unternehmen ist Teil unseres Anlageverfahrens und unseres laufenden Stewardship-Programms. Unser Verfahren untersucht die Eigentumsstrukturen, die Unternehmensführung und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hatManagementqualität der Unternehmen. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte Darüber hinaus wenden wir eine Reihe von Ländern verstandenUnternehmensausschlüssen an, die sich auf den UN Global Compact, Tabakherstellung, Kraftwerkskohle, Glücksspiel, Öl und Gas, Kohlenstoffemissionen und Waffen beziehen. Einzelheiten dazu, wie wir unsere Ausschlusslisten anwenden, finden Sie in unserem Sustainable Development Equity Investment Approach, der auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx unter Verantwortungsvolles Investieren dargelegt ist. Durch die Portfoliokonstruktion und den Sustainable Development Equity Investment Approach wird das Anlageuniversum um mindestens 20 % reduziert. Zur Ergänzung des Anlageansatzes streben wir beim Aufbau des Portfolios, gemessen am abrdn Carbon Footprint Tool, einen geringeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zur Benchmark an. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI Emerging Markets Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet, hat aber keine nachhaltigkeitsspezifischen Faktoren. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Entwicklung Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken wird voraussichtlich sehr begrenzt sein und vornehmlich dann erfolgen, wenn es erhebliche Zuflüsse in den Fonds gibt, sodass Barmittel investiert werden können, während die Anlagen des Fonds in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren aufrechterhalten werden. Diese Derivate entsprechen möglicherweise nicht dem Sustainable Development Equity Investment Approach und den anderen oben beschriebenen Kriterien für die Aktienauswahl. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum modernen Industriestaat befinden Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited (nur asiatische Vermögenswerte) Anlageprozess: Aktive Aktien - wertbestimmter Anlageansatz Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und daher ein hohes Potential aufweisenAbwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, aber so dass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. Der Fonds kann auch ein erhöhtes Risiko bergenin Frontier-Märkte investieren. Dazu zählen insbesondere Diese Anlagen bringen ähnliche, jedoch größere Risiken mit sich, da diese Märkte tendenziell noch kleiner, weniger entwickelt und schwerer zugänglich sind als andere Schwellenmärkte. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im International Finance Corporation Global Composite Index oder Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Index enthaltenen Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung Abschnitt „Besteuerung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter chinesischen Aktien und anderer Beteiligungspapiere von UnternehmenAnleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit um ein Engagement in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (maxBranchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führtEs besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken. • Die Anwendung von ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtetAnlageverfahrens kann zum Ausschluss von Wertpapieren führen, in die der Fonds ansonsten möglicherweise investieren würde. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei Solche Wertpapiere könnten Teil der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter AnalystenBenchmark sein, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente mit Bezug auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nrder Fonds verwaltet wird, oder dem Universum möglicher Anlagen angehören. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken (währungsgesicherte Aktienklasse). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht Dies kann positive oder negative Auswirkungen auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se A, B Performance haben und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nen. Es kann mithin nicht zugesichert werdenbedeuten, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus WährungsrisikenPerformanceprofil des Fonds von jenem anderer Fonds abweicht, die sich aus Investments unter Bezugnahme auf dieselbe Benchmark verwaltet werden oder in ande- rer Währung als ein vergleichbares Universum möglicher Anlagen investieren, jedoch ohne ESG- oder Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden. Darüber hinaus kann das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen bezüglich ESG- und Nachhaltigkeitskriterien zu unterschiedlichen Ansätzen von Anlageverwaltern bei der Teilfondswährung ergeben könnenAufnahme von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien in ihre Anlageentscheidungen führen. Dies bedeutet, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung dass es schwierig sein kann, Fonds mit vergleichbar erscheinenden Zielen zu vergleichen, und dass diese Fonds unterschiedliche Kriterien für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse Auswahl und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergebenAusschluss von Wertpapieren anwenden werden. Der Teilfonds lautet auf EuroSomit kann sich das Performanceprofil anderweitig vergleichbarer Fonds wesentlicher unterscheiden, als andernfalls zu erwarten wäre. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist Außerdem führt das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen zu einer gewissen Subjektivität, und dies bedeutet, dass ein Fonds gegebenenfalls in ein Wertpapier investiert, in das ein anderer Anlageverwalter oder ein Anleger nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäteninvestieren würde.
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Samples: Prospectus
Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die Portfoliozusammensetzung, wobei es die für den Teilfonds festgelegten Anlageziele und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hat. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstanden, die sich in der Entwicklung zum modernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisen, aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im International Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Index enthaltenen Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtet. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter Analysten, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß gemäss in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken (währungsgesicherte Aktienklasse). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se A, B und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nen. Es kann mithin nicht zugesichert werden, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus Währungsrisiken, die sich aus Investments in ande- rer Währung als der Teilfondswährung ergeben können, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergeben. Der Teilfonds lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
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Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Hierzu investiert er mindestens 90 % seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, die von Unternehmen und staatlichen Emittenten begeben werden, darunter Anleihen staatsnaher Emittenten, supranationale Anleihen, inflationsgebundene Anleihen, Wandelanleihen sowie forderungs- und hypothekenbesicherte Anleihen. Mindestens 70 % des Fondsvermögens werden in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere investiert, die von Unternehmen (Luxeinschließlich staatlichen Unternehmen) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens begeben werden, deren eingetragener Sitz oder Hauptgeschäftssitz sich in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere Schwellenmarkt befindet, und/oder von UnternehmenUnternehmen oder Holdinggesellschaften, die ihren Sitz einen wesentlichen Teil ihrer Geschäftstätigkeit in Schwellenländern ausüben oder den überwiegenden Anteil einen wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit Umsätze oder Gewinne in Emerging Markets Ländern Schwellenländern erzielen bzw. dort einen wesentlichen Teil ihrer Vermögenswerte haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds wird ohne Bezug Fonds kann auch bis zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die Portfoliozusammensetzung, wobei es die für den Teilfonds festgelegten Anlageziele 10 % in Schuldtitel und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hat. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstandenschuldtitelähnliche Wertpapiere investieren, die von staatlichen Emittenten in Frontier-Märkten begeben werden. Dabei handelt es sich in der Entwicklung zum modernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisenRegel um kleinere, aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im International Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Index enthaltenen weniger entwickelte Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter Analysten; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen könnenJP Morgan EMBI Global Diversified Index enthalten sind und ähnliche ökonomische Eigenschaften wie Schwellenländer aufweisen. Die Bewertung Anlage in Schuldtiteln und schuldtitelähnlichen Wertpapieren erfolgt im Einklang mit dem „Emerging Markets Sustainable Development Corporate Bond Approach“ von abrdn. Dieser Ansatz identifiziert Unternehmen, die an den SDGs ausgerichtet sind. Mit diesen Zielen sollen die großen langfristigen Herausforderungen der Nachhaltigkeitsleistungen Welt angegangen werden. Dazu gehören der einzelnen Klimawandel, die wachsende soziale Ungleichheit sowie nicht nachhaltige Produktion und nicht nachhaltiger Konsum. Der Fonds investiert in Unternehmen (einschließlich staatliche Unternehmen), deren Umsatz, Gewinn, Kapitaleinsatz, Betriebsausgaben oder Forschung und Entwicklung zu mindestens 20 % mit den SDGs der Vereinten Nationen in Zusammenhang stehen. Hinsichtlich Unternehmen, die in der Benchmark als „Finanzunternehmen“ klassifiziert sind, werden alternative Kennzahlen für die Wesentlichkeit basierend auf Darlehen und der Kundenbasis genutzt. Einzelheiten hierzu sind dem „Emerging Markets Sustainable Development Corporate Bond Approach“ zu entnehmen. Des Weiteren investiert der Fonds bis zu 20 % in SDG-Vorreiter. Dies sind Unternehmen, die als wesentlicher Bestandteil der Lieferkette für den Fortschritt auf dem Weg zu den SDGs angesehen werden, aber derzeit nicht die Wesentlichkeitsanforderung von 20 % erfüllen. Der Fonds nutzt auch den Fixed-Income-Anlageprozess von abrdn, bei dem jedem Unternehmen, in das der Fonds investiert, ein ESG-Risikorating von „Gering“, „Mittel“ oder „Hoch“ zugewiesen wird, anhand dessen bewertet wird, wie sich die ESG- Faktoren nach Ansicht des Fonds wahrscheinlich auf die Fähigkeit des Unternehmens zur Rückzahlung seiner Schulden auswirken werden, sowohl jetzt als auch in Zukunft. Alle Unternehmen mit dem ESG-Risikorating „Hoch“ werden aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Darüber hinaus wendet der Fonds eine Reihe von Unternehmensausschlüssen an, die sich auf den UN Global Compact, Tabakherstellung, Kraftwerkskohle, unkonventionelles Öl und Gas, Glücksspiel, Alkohol, Waffen und Waffensysteme beziehen. Einzelheiten dazu, wie der Fonds seine Ausschlusslisten anwendet, finden Sie im „Emerging Markets Sustainable Development Corporate Bond Approach“, der auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx unter „Verantwortungsvolles Investieren“ dargelegt ist. Bei Staatsanleihen (einschließlich Frontier-Markt-Anleihen) verfolgt der Fonds einen Ansatz, der bei der Auswahl öffentlicher Emittenten ökologische, soziale, Unternehmensführungs- und politische Faktoren („ESGP“) berücksichtigt. Die ESGP-Filterung beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichendem Ausschluss einer Untergruppe von Ländern aus dem Anlageuniversum, hierzu gehören die bei einer Reihe von Indikatoren, die Teil unseres ESGP-Rahmens sind, unter einem bestimmten Schwellenwert liegen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance des JP Morgan ESG CEMBI Broad Diversified Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Da es keine einheitliche oder harmonisierte Definition in Bezug auf ESG gibt, entsprechen die auf die Benchmark angewendeten Ausschlüsse nicht unbedingt vollständig jenen Ausschlüssen, die in unserem Emerging Markets Sustainable Development Corporate Bond Approach definiert sind. Daher ist es möglich, dass Wertpapiere, die aus der Benchmark ausgeschlossen wurden, im Anlageuniversum des Fonds enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Durch die Portfoliokonstruktion und den Emerging Markets Sustainable Development Corporate Bond Approach wird das Anlageuniversum voraussichtlich um mindestens 20 % reduziert. Zur Ergänzung des Anlageansatzes strebt der Fonds beim Aufbau des Portfolios, gemessen am abrdn Carbon Footprint Tool, einen geringeren CO2-Fußabdruck im Vergleich zur Benchmark an. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Von dem Fonds verwendete derivative Finanzinstrumente können sich auf Indizes beziehen, wodurch ein Engagement in Unternehmen entsteht, die den Anlageprozess für nachhaltige Entwicklung nicht einhalten oder andere oben genannte Auswahlkriterien nicht erfüllen. Das Portfolio des Fonds wird typischerweise gegen die Basiswährung abgesichert. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung als die Referenzwährung des Fonds lauten, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum BeispielPerformancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: Environment• Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, Human Rightsfällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, Human Resourcesseinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, Community Involvementkann es schwieriger sein, Governance bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds investiert in Schuldtitel, einschließlich solcher unter Anlagequalität. Das Fondsportfolio kann daher einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger ein höheres Kapital- und Business BehaviorErtragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. Diese werden • Der Fonds investiert in Schwellenmärkte, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, so dass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe unter einen zuvor festgelegten Grenzwert sinkt, kann es für die Anleihe zu erheblichen Verlusten bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben.) • Die Anwendung von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtetAnlageverfahrens kann zum Ausschluss von Wertpapieren führen, in die der Fonds ansonsten möglicherweise investieren würde. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei Solche Wertpapiere könnten Teil der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter AnalystenBenchmark sein, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente mit Bezug auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nrder Fonds verwaltet wird, oder dem Universum möglicher Anlagen angehören. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken (währungsgesicherte Aktienklasse). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht Dies kann positive oder negative Auswirkungen auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se A, B Performance haben und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nen. Es kann mithin nicht zugesichert werdenbedeuten, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus WährungsrisikenPerformanceprofil des Fonds von jenem anderer Fonds abweicht, die sich aus Investments unter Bezugnahme auf dieselbe Benchmark verwaltet werden oder in ande- rer Währung als ein vergleichbares Universum möglicher Anlagen investieren, jedoch ohne ESG- oder Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden. • Darüber hinaus kann das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen bezüglich ESG- und Nachhaltigkeitskriterien zu unterschiedlichen Ansätzen von Anlageverwaltern bei der Teilfondswährung ergeben könnenAufnahme von ESG- und Nachhaltigkeitskriterien in ihre Anlageentscheidungen führen. Dies bedeutet, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung dass es schwierig sein kann, Fonds mit vergleichbar erscheinenden Zielen zu vergleichen, und dass diese Fonds unterschiedliche Kriterien für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse Auswahl und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergebenAusschluss von Wertpapieren anwenden werden. Der Teilfonds lautet auf EuroSomit kann sich das Performanceprofil anderweitig vergleichbarer Fonds wesentlicher unterscheiden, als andernfalls zu erwarten wäre. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist Außerdem führt das Fehlen allgemein gültiger oder harmonisierter Definitionen und Kennzeichnungen zu einer gewissen Subjektivität, und dies bedeutet, dass ein Fonds gegebenenfalls in ein Wertpapier investiert, in das ein anderer Anlageverwalter oder ein Anleger nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäteninvestieren würde.
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Anlageziel und Anlagepolitik. Das Anlageziel des aktiv verwalteten Teilfonds Swiss Rock (Lux) Sicav – Emerging Equity / Aktien Schwellenländer ESG („Teilfonds“) ist unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien die Erzielung eines langfristigen Kapitalzuwachses durch Anlagen von zu mindestens zwei Dritteln des Teilfondsvermögens in einem Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in Emerging Markets Ländern haben. Aktiv verwaltet bedeutet hier, dass der Fondsmanager die volle Entscheidungsgewalt über die Zusammensetzung des Portfolios der Vermögenswerte des Teilfonds hat. Der Teilfonds wird ohne Bezug zu einer Benchmark verwaltet. Das Fondsmanagement entscheidet frei über die Portfoliozusammensetzung, wobei es die für den Teilfonds festgelegten Anlageziele und die jeweilige Anlagepolitik einzuhalten hat. Der verwendete Vergleichsindex (Benchmarks) dient lediglich der Berechnung einer etwaigen erfolgsabhängigen Vergütung (Performance-Fee), sodass die Zusammensetzung des Portfolios nicht oder weitgehend nicht mit der Zusammensetzung der jeweiligen Benchmark übereinstimmen wird. Unter „Emerging Markets“ werden allgemein die Märkte von Ländern verstanden, die sich in der Entwicklung zum modernen Industriestaat befinden und daher ein hohes Potential aufweisen, aber auch ein erhöhtes Risiko bergen. Dazu zählen insbesondere die im International Finance Corporation Global Composite Index oder im MSCI Emerging Markets ESG Universal Price Markets Index enthaltenen Länder. Ausserdem kann der Teilfonds unter Berücksichtigung von ESG-Kriterien bis zu maximal einem Drittel seines Vermögens in ein Portfolio sorgfältig ausgewählter Aktien und anderer Beteiligungspapiere von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in anderen anerkannten Ländern haben, oder in fest- oder variabelverzinsliche Wertpapiere sowie in Wandel- und Optionsanleihen (max. 25% des Teilfondsvermögens) von Emittenten aus anerkannten Ländern investieren. Für den Teilfonds wird ein nicht finanzielles Ziel festgelegt, was dazu führt, dass ESG- Kriterien systematisch integriert werden. So sind die Verwaltungsteams des Fondsmanagers überzeugt, dass eine gleichzeitige Analyse der finanziellen und der nicht finanziellen Aspekte von Emittenten eine bessere Identifikation der zugehörigen Risiken und Chancen sowie eine nachhaltigere Wertschöpfung ermöglicht. Die ESG-Kriterien beinhalten grundsätzlich die folgenden Themen: - Umwelt (Behandlung von Umweltfragen, Umweltwirkung und Umweltleistung etc.) - Soziales (Menschenrechte, Arbeitsstandards, Gesellschaftliches Engagement etc.) - Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung, Ethikkodizes etc.). Das Nachhaltigkeitsscreening erfolgt global und unterliegt keinen geographischen Beschrän- kungen. Der Selektionsprozess zur Identifikation investierbarer Anlagen unter ESG-Kriterien wird in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (wie oben beschrieben) entwickelt und umgesetzt. Dabei kommen auch Ausschlusskriterien zum Einsatz, die keinerlei Umsatzanteil der Unternehmen an kontroversen Themen unter ESG-Gesichtspunkten dulden. Das Negativscreening zum Ausschluss einzelner Emittenten anhand von ESG-Kriterien wird wie folgt angewandt: - Ausschluss von Herstellern geächteter Waffen (atomarer, biologischer oder chemischer Waffen; Antipersonenminen; Streumunition) gemäß gemäss externer (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter AnalystenMSCI) und interner Liste; - Ausschluss von Emittenten aus Ländern, die auf der FATF-Blacklist stehen; - Ausschluss von Emittenten mit einem CCC-Rating oder schlechter (gemäß gemäss externen Daten (z.B. MSCI oder ähnlicher anerkannter AnalystenMSCI) und interner Liste) - Ausschluss von Emittenten mit einem roten Controversy Flag gemäß gemäss der Qualifikationsmethode von MSCI oder ähnlicher anerkannter AnalystenMSCI; In Einzelfällen kann das ESG Board begründete Ausnahmen bewilligen. Diese Ausnahmen könne dann erteilt werden, wenn das ESG Board zum Schluss kommt, dass die finanziellen Aspekte diejenigen der nicht finanziellen Aspekte dominieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Chancen und Risiken im Sinne das Anlageziels optimal wahrgenommen werden. Unternehmen, die das Negativscreening passiert haben werden bezüglich ihrer ESG Beurtei- lungen analysiert. Dabei werden Unternehmen bevorzugt, die innerhalb ihrer Branche die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen, also in ökologischer, sozialer und ethischer Hin- sicht die höchsten Standards setzen. Die identifizierten Unternehmen sind keine nachhalti- gen Unternehmen im engeren (also absoluten) Sinne, sondern solche, die im Vergleich mit ihren Branchen-Wettbewerbern überdurchschnittlich gute Nachhaltigkeitsaktivitäten vorwei- sen können. Die Bewertung der Nachhaltigkeitsleistungen der einzelnen Unternehmen beruht auf mehre- ren Untersuchungsbereichen, hierzu gehören zum Beispiel: Environment, Human Rights, Human Resources, Community Involvement, Governance und Business Behavior. Diese werden im Rahmen des Best-in-Class-Ansatzes branchenspezifisch aktiviert und gewichtet. Daraus ergibt sich für jedes Unternehmen ein ESG-Score (Rating) zwischen 0 (schlechteste Bewertung) und 10 (beste Bewertung). Bei mindestens 90% des Teilfondsvermögens werden nicht finanzielle Kriterien berücksich- tigt. Bei der ESG-Analyse von Aktien stützt sich der Fondsmanager auf externes Research der anerkannten Ratingagentur MSCI ESG Research oder ähnlicher anerkannter AnalystenResearch, welche die Emittenten basierend auf ESG-Kriterien analysiert und bewertet. Die Anlagen, die diesem Finanzprodukt zugrunde liegen, berücksichtigen weder die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, noch werden sie in Wirtschaftstä- tigkeiten getätigt, die zu einem Umweltziel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/852 des Eu- ropäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Schaffung eines Rah- mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 (Taxonomieverordnung) beitragen. Daher unterliegen die Investitionen nicht dem "Do no significant harm"-Test. Nähere Angaben über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden im entspre- chenden Kapitel am Ende dieses Dokumentes offengelegt. Insgesamt maximal 15% des Teilfondsvermögens können in Warrants auf Aktien oder andere Beteiligungspapiere angelegt werden. Käufe von Warrants bergen höhere Risiken in sich, bedingt durch die grössere Volatilität dieser Anlagen. Neben den Wertpapieren und den sonstigen gemäß gemäss in Kapitel V „Allgemeine Anlagegrenzen“ genannten zulässigen Vermögenswerten können in Ausnahmefällen bis zu 100% flüssige Mittel gehalten werden, wobei diese grundsätzlich akzessorischen Charakter haben. Für das Teilfondsvermögen dürfen Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken darf der Teilfonds Derivate gemäß Kapitel 5 Absatz B Nr. 1 einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Kapitel 5 Absatz A Nr. 1. g), so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Kapitel 5 berücksichtigt werden. Dazu gehört auch der Erwerb von Optionsscheinen auf Börsenindizes, Finanzterminkontrakten und sonstigen Finanzinstrumenten sowie der direkte Einsatz von Finanzterminkontrakten. Der Handel mit Techniken und Instrumenten zur ordentlichen Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft sowie zur Deckung von Währungsrisiken ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Kapitel 5 Absatz C betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten. Für das Teilfondsvermögen können Derivatgeschäfte zur Währungskurssicherung abge- schlossen werden, die sich ausschließlich zugunsten der Anteile der Aktienklasse C auswir- ken (währungsgesicherte Aktienklasse). Da für den Teilfonds auch Vermögensgegenstände erworben werden dürfen, die nicht auf die Währung lauten, in der die vorgenannte Aktien- klasse denominiert ist, können solche Absicherungsgeschäfte bei Währungskursschwankun- gen Anteilwertverluste in dieser Aktienklasse vermeiden bzw. verringern. Für die Aktienklas- se A, B und X haben diese Absicherungsgeschäfte keinen Einfluss auf die Anteilwertentwick- lung. Die Auswirkungen der Währungssicherungsgeschäfte für nur eine bestimmte Aktienklasse, sofern diese vollzogen werden, werden sich in der Anteilwertentwicklung und somit in der Performance ausschließlich dieser Aktienklasse niederschlagen. Dementsprechend werden die aus diesen Währungssicherungsgeschäften entstehenden Kosten von der Aktienklasse getragen, bezüglich derer sie entstanden sind. Zwar wird der Fondsmanager bestrebt sein währungsgesicherte Aktienklassen mehrheitlich gegen Währungsrisiken abzusichern, eine Zusicherung für den Erfolg dieser Strategie kann jedoch nicht gegeben werden und es kann zu Inkongruenzen zwischen der Währungspositi- on des Teilfonds und der Währungsposition der währungsgesicherten Aktienklasse kommen. Absicherungsstrategien können sowohl bei sinkendem als auch bei steigendem Wert der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der währungsgesicherten Aktienklasse einge- setzt werden. Damit kann der Einsatz dieser Strategien einen erheblichen Schutz für den An- leger der betreffenden Klasse gegen das Risiko von Wertminderungen der Basiswährung relativ zum Wert der Währung der gesicherten Aktienklasse bieten, er kann aber auch dazu führen, dass die Anleger von einer Wertsteigerung in der Basiswährung nicht profitieren kön- nen. Es kann mithin nicht zugesichert werden, dass das Ziel der Absicherung erreicht wird. Der Fondsmanager kann darüber hinaus Währungsrisiken, die sich aus Investments in ande- rer Währung als der Teilfondswährung ergeben können, gegenüber dem gesamten Teilfonds absichern. Für das Teilfondsvermögen Aktienklasse C wird zwecks Währungsabsicherung für die ge- samt Hedge-Quote eine Range von 85.5% (95%von 90%) bis 99% (110% von 90%) mit ei- ner Ziel Hedge Quote von 90% eingeführt. Die Währungsabsicherung soll durch Absiche- rungsgeschäfte zwischen Einzelwährungen auf Portfolioebene sowie der Währung der Ak- tienklasse erfolgen. Die Summe der Anlagen in der Währung der Anteilsklasse und den Ein- zel-Währungsabsicherungen soll dann die gesamt Hedge-Quote ergeben. Der Teilfonds lautet auf Euro. Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Es ist nicht vorgesehen, Anteile des Teilfonds an einer Börse notieren zu lassen. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU- Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
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