Anträge Musterklauseln

Anträge. Der/die Beschwerdeführer/in beantragt hiermit, dass die zuständige Aufsichtsbehörde aufgrund der in Artikel 58 DSGVO vorgesehenen Befugnisse
Anträge. Anträge für die Herstellung, Verlängerung, Umschreibung oder Abän- derung einer Flüssiggasversorgung sowie für die Errichtung eines Liefer- abkommens müssen bei FLAGA schriftlich eingehen. FLAGA behält sich vor, eingehende Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Nur für Verbraucher im Sinne des §1 KSchG gilt: Der Kunde kann von seinem Antrag ohne Angabe von Gründen bis zwei Wochen nach Ver- tragsannahme durch FLAGA durch schriftlichen Widerruf zurücktreten. Sollte eine behördliche Genehmigung der Flüssiggasversorgung nicht möglich sein, kann der Vertrag von beiden Seiten (Kunde oder FLAGA) als unwirksam erklärt werden. Sollten auf ausdrücklichen Kundenwunsch vor einer behördlichen Geneh- migung von FLAGA schon Leistungen erbracht worden sein, werden dafür angefallene Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Anträge. Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern, allen Organen und Abteilungen der Vereinsjugend gestellt werden.
Anträge. 5.1 Anträge auf Aufbruchgestattung sind unter Angabe der Rechtsgrundlage (Rahmenvertrag, TKG etc.) für jede Baustelle gesondert spätestens zwei Wochen vor geplantem Baubeginn bei der KKB GmbH zur Genehmigung einzureichen. Der Antragsteller hat dem schriftlichen Antrag auf Aufbruchgenehmigung aktuelle Lagepläne der betroffenen Wegeflächen mit genauen Angaben zur Straßenbezeichnung, Abschnittnummer, Streckenstationierung und Lage und Abmessungen des geplanten Aufbruchs in jeweils 2-facher Ausfertigung beizufügen. Zudem ist eine Ausfertigung in digitaler Form (PDF-Format) an die KKB GmbH zu übersenden.
Anträge. Die Antragstellung erfolgt über das Portal „easy-Online“ (xxxxx://xxxxxxxxxxxxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxx/xxxxxxx.xxx?x=XXX&x=XXX_XXXX&x=XXX). Anträge für die Teilnahme am Gebotsverfahren sind unter Verwendung der vorgegebenen und vollständig ausgefüllten Vordrucke einzureichen (Nummer 8.2(a) FRL KSV). Die auszufüllenden Dokumente werden zum Beginn des Gebotsverfahrens unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx allgemein zugänglich gemacht. Eine Übersicht über die mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen und Nachweise enthält die Checkliste in Anhang 3. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist eine Rücknahme über easy-Online möglich. Anträge, die ganz oder teilweise auf die Förderung desselben Vorhabens gerichtet sind, sind innerhalb eines Förderaufrufs nicht zulässig. Sind mehrere Anträge ganz oder teilweise auf die Förderung desselben Vorhabens gerichtet, geht ausschließlich der zuletzt eingereichte Antrag in die Prüfung und Wertung ein. Alle weiteren, früher eingereichten Anträge werden abgelehnt. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los (Nummer 8.3(b) FRL KSV). Die Anträge enthalten das Angebot auf Abschluss des Klimaschutzvertrags (Nummer 8.2(e)(xv) FRL KSV). Im Falle des Zuschlags kommt der Klimaschutzvertrag zustande. In den Anträgen sind alle Angaben zu machen und Unterlagen einzureichen, die für die Prüfung und die Entscheidung über das Vorliegen der Mindestanforderungen und sonstiger zwingender Voraussetzungen der Förderung sowie die Wertung der Gebote erforderlich sind (Nummer 8.2(c) FRL KSV). Die Anträge sind über das Portal „easy-Online“ in Textform inklusive eingescannter handschriftlicher Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur einzureichen. Hierzu ist nach Eingabe der Angaben in die Eingabemaske ein PDF zu generieren. Das PDF muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einer handschriftlichen Unterschrift versehen und in „easy-Online“ hochgeladen werden. Alternativ kann eine Verifizierung per TAN-Verfahren erfolgen. Für die Fristwahrung genügt der fristgemäße Eingang sämtlicher Unterlagen über das Portal „easy-Online“. (Nur) der Nachweis über eine Sicherheit gemäß Nummer 8.2(e)(v) FRL KSV und der ausgefüllte und unterschriebene Klimaschutzvertrag (samt allen Anhängen) sind zusätzlich zur Einreichung einer digitalen Kopie über das Portal „easy-Online“ im Original spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der materiellen Ausschlussfrist in Schriftform an den Projektträger Jülich, Fachbereich: Transformation...
Anträge sind bis zum 15.10. des laufenden Jahres auf dem Formblatt „Antrag auf Sportförderung – Projekt C - Aus- und Fortbildung“ einzureichen.
Anträge a) Anträge an die Mitgliederversammlung können nur von Mitgliedern der Ortsgruppe eingereicht werden.
Anträge zu jeder Mitgliederversammlung können mit schriftlicher Begründung von den Mitgliedern bis vier Wochen vor dem Versammlungstermin beim Vorstand gestellt werden. Eine Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung obliegt dem Vorstand. Anträge zur Änderung der Satzung können in der Mitgliederversammlung nur gestellt werden, wenn die Tagesordnung es vorsieht. Nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden in der nächsten Mitgliederversammlung behandelt. Ordnungsgemäß beim Vorstand eingegangene Anträge, die einer Behandlung in der Mitgliederversammlung bedürfen, sind in die endgültige Tagesordnung aufzunehmen, die den Mitgliedern 10 Tage vor der Versammlung, wie unter Absatz 1, bekannt zu geben ist.
Anträge. Aus all diesen Gründen werden daher gestellt die • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge ein Nachprüfungsverfahren betreffend die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidungen im gegenständlichen Vergabeverfahren einleiten; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge der Antragstellerin Akteneinsicht in den Vergabeakt, insbesondere in die Niederschrift über die Angebotsprüfung, soweit dem nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen, gewähren; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge eine mündliche Verhandlung anberaumen; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge die Mitteilung der präsumtiven Zuschlagsentscheidung vom 30.11.2017 für nichtig erklären; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge die Mitteilung der Antragsgegnerin vom 4.12.2017 für nichtig erklären; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge die angefochtene Ausschreibungsunterlage zur Gänze für nichtig erklären, in eventu Punkt V.5.6, VI.I.1 und VI.2 für nichtig erklären; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge den angefochtenen Pachtvertrag zur Gänze für nichtig erklären, in eventu hinsichtlich Punkt II., XX.0, XX.0, XXXX.0, XX.0, XX.0 und IX.6 des Pachtvertrages für nichtig erklären; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge die Höhe der zu entrichtenden Pauschalgebühren bescheidmäßig feststellen; • Das Landesverwaltungsgericht Kärnten möge der Antragsgegnerin auftragen, der Antragstellerin die entrichteten Pauschalgebühren für diesen Nachprüfungsantrag (inkl. Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) binnen 14 Tagen zu Handen ihrer Rechtsvertretung bei sonstiger Exekution zu bezahlen.“ Mit Schriftsatz vom 12.12.2017 führte die Antragsgegnerin aus wie folgt: „Fristgerecht erstatten wir sohin nachstehende Dem vorliegenden Verfahren liegt die Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Grunde, für die § 11 BVergG einschlägig ist. Dort ist geregelt, dass für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionsverträgen „ausschließlich“ (!) einzelne wenige Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes gelten. Die Bestimmungen über den Vergaberechtsschutz sind in dieser taxativen Aufzählung nicht enthalten, sodass es bei Dienstleistungskonzessionsverträgen keinen vergabespezifischen Rechts- schutz gibt. Daran ändern auch die Bestimmungen des K-VergRG, die anderes nahelegen könnten, nichts, weil ihrer Anwendung die erforderliche materiell-rechtliche Basis fehlt. Vielmehr kommt die Anwendung des § 6 Abs 2a K-VergRG erst nach dem Inkrafttreten des (derzeit im Nationalrat be...
Anträge. Partnerwissenschaftler aus beiden Ländern sollen einander im voraus konsultieren und ihre Vorschläge aufeinander abgestimmt und zur gleichen Zeit bei ihren jeweiligen Organisationen einreichen. Die Vorschläge sollen den von der DFG und der RAN festgelegten öffentlichen Anforderungen entsprechen. Sie sollen folgendes enthalten: − eine genaue Beschreibung der Ziele, Methoden und Kosten der Forschungsprojekte / Seminare, − eine genaue Planung für die Durchführung der Seminarteile, − Angaben über Lebenslauf und Qualifikation der teilnehmenden Wissenschaftler.