Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. 1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und den TARGET2-BBk-Teilnehmern gilt deutsches Recht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. (1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und den TIPS-Geldkontoinhabern in TARGET2-BBk gilt deutsches Recht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. 1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bank und den T2S-Geldkontoinhabern in TARGET2- BBk giltdeutsches Recht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand München vereinbart.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. 11.1. Es gilt das an unserem Sitz geltende Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und jedweden Kollisionsrechts. Sofern der Auftragnehmer Xxxxxxxx ist, so ist für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, vorbehaltlich eines etwaigen ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstandes, unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Beide Seiten bleiben jedoch zur Erhebung der Klage oder der Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand der anderen Partei berechtigt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. 15.1 Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechtes – unter Aus- schluss des UN-Kaufrechtes – vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Xxxxx Xxxxxx und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Leipzig vereinbart.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. 1. Das Rechtsverhältnis zwischen dem Verlag dergartenbau und seinen Kunden richtet sich in jedem Fall nach Schweizer Recht.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort. Für den Abschluss des Vertrages, seine Gültigkeit, Beendigung, Interpretation, Durchführung und jeglichen diesbezüglichen Rechtsstreit gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN Kaufrecht) und die Kollisionsregelungen des Internationalen Privatrechts, wonach die Anwendung eines anderen Rechts erforderlich wäre, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren Ulm als ausschließlichen Gerichtsstand und Erfüllungsort. Bei Klagen von XxxxxXxxxx gegen den Auftraggeber kann XxxxxXxxxx daneben nach ihrem Ermessen den Geschäftssitz des Auftraggebers als Gerichtsstand wählen. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Regelung unwirksam oder undurchführbar sein sollte, so gilt diese Bestimmung je nach Fall in dem Umfang als abgeändert oder aufgehoben, der die Einhaltung solcher Gesetze oder Regelungen ermöglicht und gleichzeitig dem von den Parteien Gewollten Rechnung trägt. Die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen werden hiervon nicht berührt.